Post on 06-Apr-2015
Lektion 7
Leistungsstörungen(§ 5, I - IV)
Privatrecht II
Übersicht zur Lektion 7
Überblick über die Leistungsstörungen (§ 5, I)
Die vertragliche Haftung nach Art. 97 Abs. 1 OR (§ 5, II)
Nichterfüllung wegen Leistungsunmöglichkeit (§ 5, III)
Positive Vertragsverletzung (§ 5, IV)
Die drei Kernfragen des Vertragsrechts
Ist ein Vertrag zustande gekommen?
Ist der Vertrag gültig zustande gekommen?
Ist der Vertrag richtig erfüllt worden?
VertragsschlussVertragsauslegun
g
Vertragsmängel
Leistungsstörungen
Anspruch aus Vertrag
Der Schuldner leistetnicht, obwohl die
Leistung fällig und möglich ist
Die Schuldner leistet nicht, weil die Leistung unmöglich ist, oder er
hat geleistet, aber mangelhaft
Erfüllungsanspruch(Art. 97 Abs. 2, Art. 98
OR)
Schadenersatzanspruch(Art. 97 Abs. 1 OR)
Leistungsstörungen
durch den Schuldner durch den Gläubiger
GläubigerverzugArt. 91 - 96 OR
NichterfüllungArt. 97 - 101, 119 OR
Positive Vertragsverletzung
Art. 97 – 101 ORSchuldnerverzugArt. 102 – 109 OR
Leistungsstörungen(durch den Schuldner)
NichterfüllungArt. 97 - 101, 119 OR
Positive Vertragsverletzung
Art. 97 – 101 OR
SchuldnerverzugArt. 102 – 109 OR
Der Schuldner erfüllt nicht, weil die
Leistung nicht (mehr) möglich ist.
Der Schuldner erfüllt nicht richtig, weil die Leistung mangelhaft
ist oder eine Nebenpflicht verletzt
wird.Der Schuldner erfüllt nicht, obwohl die Leistung möglich
wäre.
Die vertragliche Haftung nach Art. 97 Abs. 1 OR
(Nichterfüllung oder positive Vertragsverletzung)
Schadenersatzpflicht
Tatbestands-elemente
Rechtsfolge
Schaden
Kausalzusammenhang
Vertragsverletzung
Verschulden
Umfang der Schadenersatzpflicht
SchadensberechnungArt. 99 Abs. 3
i.V.m. Art. 42 OR
Schadenersatzbemessung
Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 43 / 44 OR
Zahlenmässige Höhe des Schadens
Mögliche Reduktion der Ersatzpflicht
Schaden nach der Differenztheorie
Schaden(= Differenz)
gegenwärtiger Vermögensstand
hypothetischer Vermögensstand
(Stand, den das Vermögen hätte, wenn die
Vertragsverletzung ausgeblieben wäre)
Bestimmung des hypothetischen Vermögensstandes
Positives Interesse(Erfüllungsinteresse)
Negatives Interesse
Der Gläubiger ist so zu stellen, wie wenn der Vertrag
korrekt erfüllt worden wäre.
Der Gläubiger ist so zu stellen, wie wenn
der Vertrag nie abge-schlossen worden wäre.
aus der Nichterfüllungentstandenen Schadens
aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens
Schadensposten beim positiven / negativen Interesse
Positives Interesse(Erfüllungsinteresse)
Negatives Interesse
Wert der ausgebliebenen Leistung
Ersatz des entgangenen Gewinns
Auslagen und Aufwendungen (im Hinblick auf den Vertrag)
Ersatz des entgangenen Gewinns (ausnahmsweise)
gesetzliche Anwendungsbereiche
Positives Interesse(Erfüllungsinteresse)
Negatives Interesse
Art. 97 Abs. 1 OR (Nichterfüllung/positive Vertragsverletzung)
Art. 101 Abs. 1 OR (Hilfspersonenhaftung)
Art. 107 Abs. 2 OR (Schuldnerverzug)
Art. 26 Abs. 1, 39 Abs. 1 OR (Culpa in contrahendo)
Art. 107 Abs. 2 OR (Rücktritt vom Vertrag beim Schuldnerverzug)
Verschulden (objektive Seite)(Art. 99 Abs. 1 OR)
Vorsatz (Eventualvorsatz)
Fahrlässigkeit
Der Täter will den rechtswidrigen
Erfolgoder nimmt ihn
zumindest in Kauf.
Der Täter missachtet die unter den gegebenen
Umständen erforderliche Sorgfaltspflicht.
oder
Objektivierter Fahrlässigkeitsmassstab(Art. 99 Abs. 2 OR)
Art. 321e Abs. 2 ORDas Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zur der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.Vgl. auch die Verweise in Art. 364 Abs. 1 und 398 Abs. 1 OR.
Beweislast für das Verschulden
Ausservertragliche Haftung
Art. 41 Abs. 1 OR
Vertragliche HaftungArt. 97 Abs. 1 OR
Allgemeine Beweislast(Art. 8 ZGB)
Beweislastumkehr(gesetzliche Vermutung)
Der Gläubiger hat das Verschulden des Schädigers
zu beweisen.
Der Schuldner hat denExkulpationsbeweis
zu erbringen.
Gesetzliche Schranken des vertraglichen Haftungsausschlusses
(Art. 100 OR)
Absicht undgrobe
Fahrlässigkeit
Mittlere und leichte
Fahrlässigkeit
nicht zulässig zulässig(Ausnahme: Abs. 2)
Nichterfüllung bei Leistungsunmöglichkeit
anfängliche Unmöglichkeit
nachträgliche Unmöglichkeit
subjektivsubjektiv objektivobjektiv
Nichtigkeit des
Vertrages(Art. 20
OR)
Gültigkeit des Vertrages
vom Schuldner verschuldet
vom Schuldner unverschuldet
Schadenersatzpflicht
(Art. 97 OR)
Erlöschen de Forderung
(Art. 119 OR)
culpa in contrahen
do
anfängliche / nachträgliche Unmöglichkeit
anfängliche nachträgliche
Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung bereits im Zeitpunkt
des Vertragsschlussesnicht erbrachtwerden kann.
Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung
erst nach Vertragsschluss
nicht mehr erbracht werden kann.
objektive / subjektive Unmöglichkeit
objektive subjektive
Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung
von niemandem mehr erbracht werden kann.
Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung
nur vom Schuldnernicht mehr erbracht
werden kann.
tatsächliche / rechtliche Unmöglichkeit
tatsächliche rechtliche
Liegt vor, wenn die Unmöglichkeit auf
tatsächlichenGründen beruht.
Liegt vor, wenn die Unmöglichkeit auf
rechtlichenGründen beruht.
Rechtfolge bei anfänglicher objektiver Unmöglichkeit
(Art. 20 Abs. 1 OR)
A BVerkäufer Käufer
kein Anspruch auf
Kaufpreiszahlung
kein Anspruch auf
Lieferung der Ware
Nichtigkeitdes Vertrages
Rechtfolge bei verschuldeter Unmöglichkeit
(Art. 97 Abs. 1 OR)
A BVerkäufer Käufer
Hat die Unmöglichkeit der
Sachleistung verschuldet
Anspruch auf Kaufpreiszahlun
gAnspruch auf Schadenersatz
Rechtfolge bei unverschuldeter Unmöglichkeit(Art. 119 OR)
A BVermieter Mieter
Hat die Unmöglichkeit
nicht verschuldet
kein Anspruch auf Mietzinszahlung*
kein Anspruch aufGebrauchsüberlass
ung
*Ausnahmen (Art. 119 Abs. 3 OR): - Kaufvertrag (Art. 185 OR) - Arbeitsvertrag (Art. 324a OR)
Positive Vertragsverletzung
Schlechterfüllung Verletzung von Nebenpflichten
Der Schuldner erbringt
die Hauptleistung
mangelhaft
Der Schuldner verletzt
eine vertraglicheNebenpflicht
Schlechterfüllung
Allgemeine Bestimmung
OR AT
Besondere Bestimmungen
OR BT
Art. 97 Abs. 1 OR
Kaufvertrag: Art. 197 ff. OR Mietvertrag: Art. 258 ff. OR Werkvertrag: Art. 367 ff. OR
Sachgewährleistung
Abgrenzung Schlechterfüllung (peius) – Nichterfüllung
(aliud)
Schlechterfüllung:Lieferung einermangelhaften
Sache
Nichterfüllung:Lieferung einer
anderen als der geschuldeten
Sache
Schadenersatzanspruchnach Art. 97 Abs. 1 OR
Fortbestehen des Erfüllungsanspruchs
(soweit keine Unmöglichkeit)
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten
Obhuts- undSchutzpflichten
Aufklärungs-pflichten
Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB)