Lothar Volkelt Die Unternehmergesellschaft (UG) · 2013. 7. 23. · 7 Inhaltsübersicht Vorwort 5...

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Lothar Volkelt

Die Unternehmergesellschaft (UG)

Lothar Volkelt

Die Unternehmer-gesellschaft (UG)Geschäftsführung, Verwaltung,Recht, Steuern

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über

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1. Auflage 2009

Alle Rechte vorbehalten

© Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2009

Lektorat: RA Andreas Funk

Gabler ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media.

www.gabler.de

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benutzt werden dürften.

Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg

Druck und buchbinderische Verarbeitung: Krips b.v., Meppel

Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier

Printed in the Netherlands

ISBN 978-3-8349-1791-1

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Vorwort

Mit derUnternehmergesellschaft – offiziell: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG(haftungsbeschränkt) – gibt es seit dem 1.11.2008 eine haftungsbeschränkte Rechtsform, die auch fürkleine, kleinere und kleinste Unternehmen geeignet ist. Sie ist einfach, unbürokratisch und kostengün-stig zu gründen. Privat- und Gesellschaftsvermögen können rechtssicher auseinander gehalten werdenund die Unternehmergesellschaft bietet dem Unternehmer alle Gestaltungsmöglichkeiten einer Kapi-talgesellschaft.Rechtlich und steuerlich „funktioniert“ die Unternehmergesellschaft wie eine GmbH. Dieses Hand-buch bietet dem Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft ein übersichtliches Nachschlagewerk,über alle wesentlichen rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Fragen der Unternehmergesellschaft.In diesem Buch erfahren Sie auch, wann die Unternehmergesellschaft die richtige Rechtsform ist undwie Sie die Unternehmergesellschaft richtig führen. Hilfreich sind zahlreiche Übersichts-Tabellen undChecklisten. Auch alle notwendigen Formulare und zahlreiche praktische Informationen und Arbeits-hilfen rund um die Unternehmergesellschaft machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter für denGeschäftsführer der Unternehmergesellschaft.

Bollschweil im Juni 2009 Dipl. Volkswirt Lothar Volkelt

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Inhaltsübersicht

Vorwort 5Abkürzungsverzeichnis 11§ 1 Vor-Überlegungen 13

A. Probleme und Lösungen in der Praxis des Selbständigen,des Einzelunternehmers oder der GbR-Gesellschaft 13I. Hoher Steuersatz 13II. Schwankende Einnahmen 13III. Zu wenig Ausgaben 13IV. Privatnutzung des Pkw 14V. Zu wenige Rücklagen fürs Alter 14VI. Kein zusätzliches Arbeitszimmer in der Privat-Immobilie 14VII. Haftung mit dem Privatvermögen 15VIII. Probleme mit der Firmierung 15IX. Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzieren 15X. Jeder kann die Unternehmenszahlen sehen 16

B. Vorteile der Unternehmergesellschaft 16§ 2 Gründungsphase der Unternehmergesellschaft 19

A. Gestaltungsmöglichkeiten mit der Unternehmergesellschaft 19B. Übersicht: Für wen ist die Unternehmergesellschaft die

richtige Rechtsform? 20C. Die Gründung der Unternehmergesellschaft 23D. Checkliste: Gründung der Unternehmergesellschaft 27E. Kosten der Gründung der Unternehmergesellschaft 28F. Einbringung eines bestehenden Gewerbebetriebes 28G. Anmeldung des Gewerbebetriebes „Unternehmergesellschaft“ 29H. Geschäftsführer-Anstellungsvertrag 29

I. Warum ist der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag so wichtig? 30II. Das Gehalt des Geschäftsführers der Unternehmergesellschaft 32

I. Sozialversicherungsrechtliche Stellung des Geschäftsführers derUnternehmergesellschaft 41I. Vorüberlegungen zur Pflichtmitgliedschaft 41II. Der offizielle Feststellungsbogen zum

sozialversicherungsrechtlichen Status 43III. Antrag auf versicherungsrechtliche Beurteilung 46IV. Widerspruch und Klage gegen den Einstufungsbescheid 47

J. Unternehmergesellschaft und Künstlersozialversicherung 50§ 3 Geschäftsführung in der Unternehmergesellschaft 52

A. Besondere Gestaltungsmöglichkeiten in der Unternehmergesellschaft 52I. Gesetzliche Rücklage (Zwangsthesaurierung) 52II. Rücklage und Gewinnabführungsvertrag 52III. Einbringung von Sacheinlagen und Kapitalerhöhung 53

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Inhaltsübersicht

IV. Unerwünschte Regelungen aus demMusterprotokoll 55V. Die Unternehmergesellschaft als Komplementär der KG 55VI. Die Unternehmergesellschaft als Vorratsgesellschaft 56VII. Die Unternehmergesellschaft als Tochtergesellschaft 57VIII. Die Unternehmergesellschaft als gemeinnützige Gesellschaft 57IX. Finanzierung der Unternehmergesellschaft mit Wagniskapital 57X. Pflicht des Geschäftsführers zur Einberufung der

Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit 58XI. Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers 58XII. Umwandlung in die „Voll“-GmbH 59

B. Wirtschaftliche Gesamt-Verantwortung des Geschäftsführers fürdie Unternehmergesellschaft 59I. Betriebswirtschaftliche Führungsinstrumente des

Geschäftsführers in der Unternehmergesellschaft 60II. Planungszeitraum 61III. So hilft Controlling bei der Kontrolle der Unternehmergesellschaft 63IV. Abweichungen 63V. Das aussagekräftige Berichtswesen 65VI. Die wichtigsten Kennzahlen 67VII. Einführung des Controlling in der Unternehmergesellschaft 71

C. Gesetzliche Vorschriften für den Geschäftsführerder Unternehmergesellschaft 74I. Pflichten aus dem Gesetz 75II. Treuepflicht zur Unternehmergesellschaft 75III. Haftung gegenüber der Unternehmergesellschaft

als Gesamtschuldner 76IV. Pflicht zur Erhaltung des Kapitals 76V. Haftung des Geschäftsführers beim Erwerb eigener Anteile 77VI. Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Vorliegen eines

Insolvenzgrundes 77VII. Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung 77VIII. Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Steuern und Abgaben 78IX. Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Buchführung und

Jahresabschluss 79X. Geschäftsführer-Pflichten im Geschäftsverkehr 80XI. Pflichtverstöße: Wann der Geschäftsführer sein

Amt niederlegen muss 80D. Finanzamt und Unternehmergesellschaft 82

I. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen 82II. Termine für die Jahres-Steuererklärungen 82III. Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung 83IV. Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen

und Anmeldungen 83V. Verpflichtung zur Zahlung der Steuern 83VI. Folgen der Nicht-Zahlung von Steuern 84VII. Gewerbesteuer 84VIII. Kapitalertragsteuer 85IX. Steuerbescheinigung für den Gesellschafter 86

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Inhaltsübersicht

X. Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag 86XI. Lohnsteuer 87XII. Folgen nicht ordnungsgemäßer Anmeldung

und Entrichtung der Lohnsteuer 89XIII. Umsatzsteuer 89XIV. Steuerbelastung der Unternehmergesellschaft und

der Gesellschafter 91XV. 10 Steuer-Spar-Ideen für den Gesellschafter-Geschäftsführer

der Unternehmergesellschaft 92E. Der Jahresabschluss der Unternehmergesellschaft 99

I. Unterschiedliche Pflichten je nach Größeder Unternehmergesellschaft 99

II. Die Teile des Jahresabschlusses 100III. Der Anhang: Erläuterungen zur Bilanz 101IV. Erläuterungen zur Höhe der Geschäftsführer-Vergütung 102V. Der Lagebericht 102VI. Erstellung des Jahresabschlusses 104VII. Zweifel an der ordnungsgemäßen Erstellung des Jahresabschlusses 105VIII. Prüfung des Jahresabschlusses der Unternehmergesellschaft 106IX. Abschlussprüfung 107X. Änderungen des bereits geprüften Jahresabschlusses 108XI. Feststellung und Beschluss des Jahresabschlusses 109XII. Gesellschafter-Versammlung und Beschlussfassung

zum Jahresabschluss 110F. Offenlegung des Jahresabschlusses der Unternehmergesellschaft 110

§ 4 Führung der Unternehmergesellschaft 115A. Beschlussfassung in der Unternehmergesellschaft 115

I. Für welche Fälle ist ein ordnungsgemäßer Gesellschafterbeschlussvorgeschrieben? 115

II. Wann ist ein Beschluss rechtlich verbindlich? 116III. Wann ist die Gesellschafterversammlung beschlussfähig? 117IV. Wie werden die Stimmen richtig gezählt? 118V. Welche Mehrheiten sind für welche Beschlüsse erforderlich? 118VI. Wer entscheidet über das Abstimmungsverfahren? 119VII. Wann hat der Gesellschafter (-Geschäftsführer) kein Stimmrecht? 120VIII. Wann sind Beschlüsse nichtig? 120IX. Wann kann man einen Beschluss anfechten? 121X. Wann darf der Geschäftsführer einen Gesellschafter-Beschluss

nicht ausführen? 122XI. WennWeisungen gegen den Gesellschaftervertrag verstoßen 122

B. Gesellschafterversammlung in derMehrpersonen-Unternehmergesellschaft 124I. Einberufung der Gesellschafterversammlung 125II. Teilnahme von Bevollmächtigten 126III. Ort der Gesellschafterversammlung 127IV. Die Einladung zur Gesellschafterversammlung 128V. Ablauf der Gesellschafterversammlung 132

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Inhaltsübersicht

VI. Protokoll der Gesellschafterversammlung 134VII. Kosten der Gesellschafterversammlung 137VIII. Einpersonen-Unternehmergesellschaft 137

C. Die Rolle des Geschäftsführers in der Unternehmergesellschaft 137I. Vor der Bestellung zum Geschäftsführer 137II. Auswahl des Geschäftsführers 141III. Informationen über den neuen Arbeitgeber 143IV. Zielvereinbarungen mit dem neuen Arbeitgeber 143V. Bestellung zum Geschäftsführer 146VI. Amtsantritt 148VII. Effektive Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführern 153

§ 5 Arbeitshilfen und Muster 156A. Musterprotokoll für die Gründung einer

Einpersonen-Unternehmergesellschaft 156B. Musterprotokoll für die Gründung einer

Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern 157C. Die Anmeldeunterlagen für die Gründung einer

Unternehmergesellschaft mit mehr als 3 Gesellschafternund besonderem Gesellschaftsvertrag 158

D. Mustervorlagen 160I. Geschäftsführer-Anstellungsvertrag 160II. Vorteilhafte Regelungen für den individuellen

Gesellschaftsvertrag der Unternehmergesellschaft 167III. Geschäftsordnung der Gesellschafterversammlung der

Unternehmergesellschaft 195E. Formular zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des

Gesellschafter-Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft/GmbH 197F. Formulierungshilfen für Gesellschafter-Beschlüsse 202G. Arbeitshilfen zur Pflicht-Veröffentlichung des Jahresabschlusses

der Unternehmergesellschaft im elektronischen Unternehmensregister 227H. GmbH-Gesetz, Gesetzesbegründung 229

I. Rechtliche Grundlagen der Unternehmergesellschaftnach dem GmbH-Gesetz 229

II. Erläuterungen des Gesetzgebers zur Unternehmergesellschaft 230I. Statistik 233J. Literatur zur Unternehmergesellschaft 233

Stichwortverzeichnis 234

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Abkürzungsverzeichnis

AC Assessment-CenterAktG AktiengesetzAO AbgabenordnungBFH BundesfinanzhofBfK Bundesamt für KreditwesenBGB Bürgerliches GesetzbuchBGBl. BundesgesetzblattBGH BundesgerichtshofDB Der Betrieb (Zeitschrift)EStG EinkommensteuergesetzEUR Euro oder €FG FinanzgerichtGbR Gesellschaft bürgerlichen RechtsGewO GewerbeordnungGgf. gegebenenfallsGmbH Gesellschaft mit beschränkter HaftungGmbHG GmbH-GesetzGmbHR GmbH-Rundschau (Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt)GoB Grundsätze ordnungsgemäßer BuchführungGuV Gewinn- und VerlustrechnungHGB HandelsgesetzbuchHRegGebV HandelsregistergebührenverordnungInsO Insolvenzordnungi.d.R. in der RegelJA JahresabschlussKG KommanditgesellschaftKostO Kostenordnung der NotareKSt KörperschaftsteuerKStG KörperschaftsteuergesetzKSV KünstlersozialversicherungMoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von

MissbräuchenMoRaKG Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für KapitalbeteiligungenRZ. RandzifferSGB SozialgesetzbuchSGG SozialgerichtsgesetzUG UnternehmergesellschaftUG&Co. KG Unternehmergesellschaft und Co. KommanditgesellschaftUStG UmsatzsteuergesetzUSt-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummeru. U. Unter UmständenvGA verdeckte Gewinnausschüttung

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Vor-Überlegungen§ 1

A. Probleme und Lösungen in der Praxis des Selbständigen,des Einzelunternehmers oder der GbR-Gesellschaft

Hoher SteuersatzI.

?Problem:Selbständige, die gut verdienen, müssen hohe Steuern zahlen.

Lösung:$Mit der Unternehmergesellschaft hat der Selbständige wesentlich mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Zum Beispiel:

Er zahlt nur Steuern für die Einnahmen, die er zum Leben braucht (Lohnsteuer auf sein Geschäftsführer-Gehalt). Entstehen

außergewöhnliche Ausgaben (Reisen, Anschaffungen), kann er die aus Gewinnausschüttungen zahlen – die volle Steuer wird

damit erst mit der Auszahlung fällig und nicht schon mit der Entstehung des Gewinns.

Schwankende EinnahmenII.

?Problem:Selbständige, die schwankende Einnahmen haben, müssen zu viel Steuern zahlen.

Lösung:$Mit der Unternehmergesellschaft kann der Selbständige Verlustjahre und Gewinnjahre ausgleichen. Folge: Er zahlt in guten

Jahren nicht mehr den steuerlichen Höchstsatz. Er kann die Gewinne mit Verlusten aus den Vorjahren ausgleichen (Verlust-

vortrag).

Zu wenig AusgabenIII.

?Problem:Selbständige, die zu wenig Ausgaben haben, müssen zu viel Steuern zahlen.

Lösung:$Mit der Unternehmergesellschaft kann der Selbständige Gewinnrücklagen bilden und zahlreiche Rückstellungen bilden, die

den steuerpflichtigen Gewinn der Unternehmergesellschaft mindern.

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§ 1 Vor-Überlegungen

Privatnutzung des PkwIV.

?Problem:Das Finanzamt berücksichtigt nicht alle Pkw-Kosten und verlangt ein aufwändiges Fahrtenbuch für die private Nutzung des

Pkw.

Lösung:$Der Firmenwagen ist wirtschaftliches Eigentum der Unternehmergesellschaft. AfA, Finanzierungs- und Betriebskosten sind in

voller Höhe Gewinn mindernd anzusetzen. Die Umsatzsteuer kann in voller Höhe als Vorsteuer verrechnet werden.

Für die Versteuerung der Privatfahrten kann der Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft wählen:Wer – je nachWagen

–mehr als ca. 5.000 km im Jahr privat fährt, zahlt mit der 1%-Methode die geringste Steuer.Wer weniger fährt, fährt am

besten mit dem Fahrtenbuch – am einfachsten mit einem elektronischen Fahrtenbuch.

Zu wenige Rücklagen fürs AlterV.

?Problem:Nicht alle Zahlungen für die Altersvorsorge werden steuerlich anerkannt. Die Grundförderung ist zu gering, um später den

gewohnten Lebensstandard zu halten.

Lösung:$Mit der Unternehmergesellschaft kann der Selbständige neben seinen privaten Vorsorgeaufwendungen in der Bilanz der Fir-

ma eine sog.„Pensionsrückstellung“ bilden. Aus dieser zahlt die Firma nach Erreichen der Altersgrenze eine jährliche Pension

an den Selbständigen. Die Pensionsrückstellung mindert den steuerpflichtigen Gewinn der Unternehmergesellschaft.

Kein zusätzliches ArbeitszimmerVI. in der Privat-Immobilie

?Problem:Selbständige, die Büroräume angemietet haben, können ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr berücksichtigen.

Lösung:$Die Unternehmergesellschaft mietet daneben einen Büroraum in der privaten Immobilie an. Die Ausgaben dafür sind steuer-

freie Betriebsausgaben der Unternehmergesellschaft.

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A. Probleme und Lösungen in der Praxis des Selbständigen, des Einzelunternehmers oder der GbR-Gesellschaft

Haftungmit dem PrivatvermögenVII.

?Problem:Der Selbständige haftet für alle geschäftlichen Angelegenheiten mit seinem gesamten Vermögen. Ausweg: Der Ehevertrag.

Damit steigt aber das Vermögensrisiko aus Trennung und Scheidung.

$ Lösung:Die Unternehmergesellschaft haftet in geschäftlichen Angelegenheiten nur in Höhe des Stammkapitals (mindestens 1 EUR).

Wichtig: Der Gesellschafter-Geschäftsführer muss sich aber unbedingt an einige Spielregeln halten, wenn er keine persön-

liche Haftung riskieren will.

Problememit der FirmierungVIII.

?Problem:Selbständigemüssen ihren persönlichen Namen in der Firma nennen. Das ist bei Aufträgenmit großen Unternehmen hinderlich.

$ Lösung:Mit der Unternehmergesellschaft kann sich der Selbständige einen Firmennamen seinerWahl geben. Hat der Selbständige

25.000 EUR aus Stammkapital + Gewinnrücklage, kann er automatisch als GmbH firmieren. Damit präsentiert er sich als

geschäftlich etablierte Firma im Geschäftsverkehr.

Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder BilanzierenIX.

?Problem:Die Einnahme-Überschussrechnung ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen als ein vollständiger Jahresabschluss mit

Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzerstellung, Anhang und ggf. Lagebericht.

Lösung:$Der Aufwand lässt sich vereinfachen und kostengünstiger machen, wenn Sie mit einer geeigneten Software arbeiten.

Unterdessen gibt es zahlreiche Programme, mit denen sich eine Bilanz automatisch erstellen lässt. Damit können Sie alle

Wahlrechte, die es laut HGB für bilanzierende Unternehmen gibt, nutzen.

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§ 1 Vor-Überlegungen

Jeder kann die Unternehmenszahlen sehenX.

?Problem:Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss offenlegen. Damit kann jeder Konkurrent sehen, wie es um die Lage des

Unternehmens bestellt ist.

Lösung:$Das stimmt zwar. Aber es gibt keine beängstigende Transparenz. So muss die kleine Unternehmergesellschaft nur einen sehr

stark verkürzten Jahresabschluss offen legen. Zum andere werden die Unternehmenszahlen zeitlich stark verzögert offen

gelegt. So muss z. B.der Jahresabschluss für das laufende Geschäftsjahr 2009 spätestens zum 31.12.2010 veröffentlicht wer-

den. Für Unternehmen mit guten Zahlen kann die Veröffentlichungspflicht sogar einen Vorteil bringen: Potenzielle Kunden

und Projektpartner können sich„ganz offiziell“ über die Lage des Unternehmens informieren.

B. Vorteile der UnternehmergesellschaftDie steigende Zahl von Limited-Gründungen – Experten schätzen auf 30.000 – 40.000 Limiteds, diein Deutschland tätig sind – führte dazu, dass die lange geforderte GmbH-Reform1 auf den Weg ge-bracht wurde. Diese ist seit 1.11.2008 umgesetzt. Die Reform macht die „GmbH“ in Form der „klei-nen GmbH“ (= Unternehmergesellschaft) auch für die Unternehmer attraktiv, die bisher als Selb-ständiger, als Einzelkaufmann, als Freiberufler oder als GbR-Gesellschafter tätig sind.Daneben wurden mit der Unternehmensteuerreform 20082 steuerlich neue Voraussetzungen ge-schaffen. Die GmbH/UG wird deutlich entlastet, das Besteuerungsverfahren vereinfacht.

Steuerbelastungsvergleich (vereinfacht in %): Personengesellschaft/GmbH

UG/GmbH Personengesellschaft

2007 seit 2009 2007 seit 2009

SteuerbelastungGesellschafter

53 48 46 48

SteuerbelastungUnternehmen

39 29(inkl. Gewerbe-

steuer)

– 37(inkl. Gewerbe-

steuer)

Unternehmer können und müssen unter diesen neuen Rahmenbedingungen neu entscheiden, obdie gewählte Rechtsform noch die richtige ist. Einige ausgewählte Beispiele aus der Praxis zeigen,welche Möglichkeiten mit einem Wechsel der Rechtsform verbunden sein können:

Das Gehalt des Geschäftsführers ist Betriebsausgabe der Unternehmergesellschaft/GmbH und■

mindert den steuerpflichtigen Gewinn mit Wirkung für die Körperschaft- und Gewerbesteuer.Das Gehalt ist lohnsteuerpflichtiges Arbeitseinkommen. Daraus ergeben sich Gestaltungsmög-lichkeiten.

1 Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) BGBl. I 2008, 2026 ff.2 Unternehmensteuerreform 2008 vom 14.8.2007, BGBl 2007 I, 1912

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B.

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B. Vorteile der Unternehmergesellschaft

Es gibt keine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen. Der Unternehmer haftet grundsätz-■

lich für die Schulden des Unternehmens. Lediglich privatrechtliche Vereinbarungen (Eheverträ-ge) können diese Risiken in gewissem Maße einschränkt bzw. verlagert werden.Die Firmierung als Einzelunternehmen schränkt die Außendarstellung der unternehmerischen■

Tätigkeit ein. Dadurch erschwert wird z.B.die Zusammenarbeit mit großen Unternehmen unterdemGesichtspunkt einer zuverlässigen Leistungserbringung. Gewinnschwankungen aus ertrags-schwächeren und ertragsstärkeren Wirtschaftsjahren können nicht optimal verrechnet werden.

■ Alle Überschüsse müssen im Zeitpunkt der Entstehung versteuert werden. Der Mitunternehmerkann nur begrenzt Rücklagen bilden (ab 2008: Investitionsabzugsbetrag 3 und Thesaurierungsbe-günstigung4). In der Unternehmergesellschaft/GmbH bestehen bessereMöglichkeiten neben denRücklagen nicht ausgeschüttete Gewinne mit nur max. 30% zu versteuern.Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Unternehmergesellschaft/GmbH: Mit dem elektro-■

nischenHandelsregister5 müssen selbst kleineUnternehmergesellschaften/GmbH seit 31.12.2007ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Damit hat praktisch jeder Interessierte Zugriff auf dieZahlen der Bilanz, die GuV und den Anhang. Wer Unternehmenszahlen auf keinen Fall veröf-fentlichen will, sollte deshalb eine andere Rechtsform wählen. Vorteilhaft ist die Aufstellung undTransparenz eines vollständigen Geschäftsabschlusses im Rating-Verfahren.

Einige der Kosten (Gründungskosten, Verwaltungskosten) sind in den letzten Jahren durch Out-sourcing (Buchhaltung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung), Software (Steuerprogramme, Pro-gramme zur Bilanzerstellung) und elektronische Möglichkeiten (elektronisches Handelsregister)deutlich gesunken. Diese Positionen spielen bei der Wahl der Rechtsform nur noch eine unterge-ordnete Rolle.Ausschlaggebende Kriterien für die Wahl der Rechtsform sind:

die Beschränkung der Haftung auf das Geschäftsvermögen,■

steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und■

eine professionelle Firmierung.■

Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein „Unternehmen“ Erfolg signalisieren, muss derUnternehmer oder Selbständige das Unternehmen in die richtige „Rechtsform“ bringen. Als Einzel-unternehmen, zusammen mit anderen Gesellschaftern als Personengesellschaft oder als (Unterneh-mer-) Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“. Im Klartext: Es handelt sich bei der Unternehmerge-sellschaft um eine „GmbH“ und damit um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit,an sich der Unternehmer oder Selbständige beteiligen können, und deren Geschicke zu bestimmensind. Aber: Das private Vermögen bleibt außen vor, der Unternehmer beteiligt sich lediglich miteinem festgelegten Betrag, der als Haftungskapital der Unternehmergesellschaft überlassen wird.

3 § 7g Abs. 3 EStG4 § 34a EStG5 http://www.unternehmensregister.de

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§ 1 Vor-Überlegungen

Vorteile der Unternehmergesellschaft im Überblick

HaftungDie Haftung für den geplanten Geschäftszweck soll auf einbestimmtes Volumen begrenzt bleiben!

OrganisationMehrere Gesellschafter wollen sich aus unterschiedlichenMotiven an der Unternehmung beteiligen!

FinanzenDie Gesellschaft soll mit einem festen, aber der Höhe nachbegrenzten Kapital ausgestattet werden!

MarketingDer Selbständige will im Geschäftsverkehr mit einerFirmierung auftreten, die sofort eine Assoziation zu seinenProdukten herstellt und wie eine „Marke“ wirkt.

Anteilsübertragung

Der Selbständige will sicherstellen, dass einzelne Anteile desneuen Unternehmens einfach und unkompliziert undnach einem standardisierten Verfahren übertragen werdenkönnen!

Besteuerung

Der Selbständige will von den niedrigen Steuersätzen fürKapitalgesellschaften profitieren. Z.B.: Man will nur so vielGeschäftsführer-Gehalt auszahlen bzw. versteuern, wie derSelbständige für die Lebensführung brauchen. Er will Verlustebei Einnahmeschwankungen der Firma mit den Gewinnenin den folgenden Jahren verrechnen können.

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Gründungsphase der Unternehmergesellschaft§ 2

A. Gestaltungsmöglichkeiten mit derUnternehmergesellschaft

Mit der GmbH-Reform gibt es seit dem 1.11.2008 die sog. „Unternehmergesellschaft“ (auch: Mini-GmbH). Sie entspricht rechtlich gesehen der GmbH. Unterschied zur GmbH: Zur Gründung brau-chen Sie nur noch mindestens 1 EUR Stammkapital. Vorteile:

Die Unternehmergesellschaft kann mit dem standardisierten Eintragungsverfahren mit Muster-■

protokoll sehr schnell in das Handelsregister eingetragen werden (in der Regel: wenige Tage).Vorteil: Das Haftungsrisiko bei Geschäftsabschlüssen ist ab dem Tag der Eintragung auf dieStammeinlage beschränkt. Die rechtlichen Unsicherheiten der Vorgründungs- und Vor-GmbHbleiben außen vor.Für die Unternehmergesellschaft entfällt das Haftungskapital. Zur Eintragung ist nur noch eine■

symbolische Einlage von mindestens 1 EUR vorzuweisen. Vorteil: Der Geschäftsbetrieb kannauch mit einem kleinen Budget sofort und ohne Haftungsrisiken aufgenommen werden.

Achtung:!Der Gewinn der Unternehmergesellschaft darf nicht voll ausgeschüttet werden. Die Unternehmergesellschaft muss in ihrer

Bilanz eine Rücklage1 bilden, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist. Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit

der Feststellung des Jahresabschlusses und des Gewinnverwendungsbeschlusses. Folge: Der Gesellschafter (-Geschäftsführer)

haftet persönlich. Beträgt die Summe aus dem haftenden Stammkapital und der Kapitalrücklage insgesamt 25.000 EUR, kann die

Unternehmergesellschaft in eine GmbH umfirmieren. Nicht notwendig ist ein Beschluss der Gesellschafter zur Umwandlung der

Rücklage in Stammkapital (Kapitalerhöhungsbeschluss2 ). Aber der Beschluss der Gesellschafter zur neuen Firmierung muss dem

Registergericht mitgeteilt werden.

Die Unternehmergesellschaft ist zwar eine „GmbH“ – im Geschäftsverkehr muss Sie aber als Unter-nehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gekennzeichnet werden.

Beispiel:>Volker Volkmann Software Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Das ist gewöhnungsbedürftig, weil diese Bezeichnung im Geschäftsleben neu und wenig bekannt ist.Außerdem wirkt der Zusatz „haftungsbeschränkt“ nicht besonders Vertrauen erweckend, sondernähnlich schwierig wie die englische Bezeichnung „Limited“ im deutschsprachigen Raum.

Für die Praxis:!Trotz einiger Nachteile ist die Unternehmergesellschaft die richtige Rechtsform, wenn der Unternehmer schnell und mit wenig

Haftungskapital am Geschäftsverkehr teilnehmen will. Mit der Unternehmergesellschaft kann auch die günstige Besteuerung für

einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften (ca. 29%) und der Möglichkeit zusätzlicher Steuergestaltungen genutzt werden.

1 Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG2 vgl. dazu Musterformulierungen für Gesellschafterbeschlüsse unter § 5 Buchstabe F

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§ 2 Gründungsphase der Unternehmergesellschaft

Mit der Umstellung auf das elektronische Handelsregister ist seit 1.1.2007 eine elektronische Anmel-dungen bzw. Einreichung der Unterlagen zur Anmeldung möglich. Das beschleunigt und entbüro-kratisiert das Eintragungsverfahren auf wenige Tage.

B. Übersicht: Für wen ist die Unternehmergesellschaftdie richtige Rechtsform?

Ausgangssituation Entscheidungshilfe empfohlene Rechtsform

Neu-Gründer Einfache Geschäftstätigkeitmit Trennung von Privat-und Geschäftsvermögen undBeschränkung der persön-lichen Haftung auf ein Mini-mum. Keine Vorgründer-Haftung. Verwendung derMuster-Satzung.

Unternehmergesellschaft(UG) – haftungsbeschränkt

Neu-Gründer, für den die„Firma“ wichtig ist

Einfache Geschäftstätigkeitmit Trennung von Privat- undGeschäftsvermögen und Be-schränkung der persönlichenHaftung auf ein Minimum.Der Gründer möchte miteiner anerkannten, solidenRechtsform am Geschäfts-verkehr teilnehmen. Verwen-dung des Musterprotokollsist möglich.

GmbH

Einzelunternehmer ohnewesentliches Anlagevermögen

Einfache Geschäftstätigkeitmit Trennung von Privat- undGeschäftsvermögen und Be-schränkung der persönlichenHaftung auf ein Minimum.Keine Vorgründer-Haftung.Verwendung des Musterpro-tokolls. AnschließendeEinbringung des Einzelunter-nehmens im Wege der Kapi-talerhöhung oder Kauf einzel-ner WG. Beträgt die Einlage +Kapitalerhöhung + Zwangs-rücklage 25.000 EUR entstehtbei einer Kapitalerhöhungeine vollwertige GmbH.

Unternehmergesellschaft(UG) – haftungsbeschränkt

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B. Übersicht: Für wen ist die Unternehmergesellschaft die richtige Rechtsform?

Ausgangssituation Entscheidungshilfe empfohlene Rechtsform

Einzelunternehmer mitAnlagevermögen

Einfache Geschäftstätigkeitmit Trennung von Privat- undGeschäftsvermögen und Be-schränkung der persönlichenHaftung auf ein Minimum.Keine Vorgründer-Haftung.Verwendung des Musterpro-tokolls. Anschließende Ein-bringung des Einzelunterneh-mens im Wege der Kapital-erhöhung. Beträgt die Einlage+ Kapitalerhöhung + Zwangs-rücklage 25.000 EUR entstehtbei einer Kapitalerhöhungeine vollwertige GmbH.

UG-Gründung mit Muster-protokoll und anschließenderKapitalerhöhung gegen Sach-einlage. Es entsteht eine voll-wertige GmbH.

bis zu 3 GbR-Gesellschafter Die Verwendung des Muster-protokolls ist möglich. Bei 3Gesellschaftern ist es aller-dings ohnehin empfehlens-wert, besondere Regelungsin-halte zu vereinbaren. Dazukann zunächst das Muster-protokoll verwendet und nachder Eintragung abgeändertwerden. Dazu muss aber dieZustimmung von mindestens3/4 der Gesellschafter vorlie-gen. Bestehende Einzelunter-nehmen bzw. die bestehendePersonengesellschaft kannim Weg der Kapitalerhöhungals Sacheinlage steuerneutraleingebracht werden.

GmbH-Gründung mitMusterprotokoll und anschlie-ßende Kapitalerhöhung gegenSacheinlage

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§ 2 Gründungsphase der Unternehmergesellschaft

Ausgangssituation Entscheidungshilfe empfohlene Rechtsform

mehr als 3 GbR-Gesellschafter

Die Verwendung des Muster-protokolls ist nicht möglich.Es muss ein besonderer Ge-sellschaftsvertrag verwendetwerden. Dieser muss notariellbeglaubigt werden. Die Grün-dungskosten liegen damithöher. Bei mehr als 3 Gesell-schaftern ist es allerdingsohnehin empfehlenswert,besondere Regelungsinhaltezu vereinbaren. BestehendeEinzelunternehmen bzw. diebestehende Personengesell-schaft kann im Weg der Um-wandlung steuerneutral ein-gebracht werden. Es bestehtGesamtrechtsnachfolge.

GmbH-Gründung mit beson-derem Gesellschaftsvertragund Erbringung der Stamm-einlage als Sacheinlage.

Gründung einer Tochter-gesellschaft im Konzern mithoher Kapitalausstattung

Zunächst Gründung einerGmbH mit Musterprotokoll.Anschließend Erhöhung desStammkapitals und Änderungder Mustersatzung nach denVorgaben der Konzern-Mutter.Da die Gründungsgebührenbei hohem Kapital deutlichhöher sind als die Änderungs-gebühren (Notar, Beratung,Eintrag), können so Verwal-tungskosten eingespartwerden – bei gleicher Aus-gestaltung des Vertragsziels.

GmbH-Gründung mitMusterprotokoll und an-schließender Kapitalerhöhunggegen Bareinlagen

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C. Die Gründung der Unternehmergesellschaft

Ausgangssituation Entscheidungshilfe empfohlene Rechtsform

Werbeagenturen, Künstler,Künstleragenturen,Designer, Webdesigner,Grafiker, Übersetzer

Leistungen dieser Berufe un-terliegen der Künstlersozial-versicherung. D.h.: DerAuftraggeber muss zusätzlichzum ausgehandelten PreisBeiträge zur Künstlersozial-versicherung zahlen. Güns-tiger ist es für den Auftrag-geber, wenn er eine„Unternehmergesellschaft“beauftragt. Dann muss erdie Künstlersozialversiche-rung nicht zahlen, die Leistungkostet ihn weniger. Folge:Bieten diese Berufe ihreLeistungen als Unternehmer-gesellschaft an, haben Sieeinen Wettbewerbsvorteil(vgl. dazu unter § 2 Buchst. K).

Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt)

C. Die Gründung der UnternehmergesellschaftEs gibt 3 Möglichkeiten eine Unternehmergesellschaft zu gründen3. Das sind:

Die Gründung einer haftungsbeschränkten■ Einpersonen-Unternehmergesellschaftmit minde-stens 1 € Stammkapital unter Verwendung des Muster-Protokolls 4 oderdie Gründung einer haftungsbeschränkten■ Mehrpersonen-Unternehmergesellschaftmit bis zu3 Gesellschaftern unter Verwendung des Muster-Protokolls 5 oderdie Gründung einer haftungsbeschränkten Ein- oder Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft■

mit mehr als 3 Gesellschaftern mit einem besonderen Gesellschaftsvertrag.

3 Gemäß § 2 Abs. 1a GmbHG4 Das Musterprotokoll ist abgedruckt unter § 5 Buchstabe A5 Das Musterprotokoll ist abgedruckt unter § 5 Buchstabe B

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§ 2 Gründungsphase der Unternehmergesellschaft

Übersicht: Die Gründung einer Unternehmergesellschaft

Einpersonen-Unternehmer-gesellschaft(UG haftungs-beschränkt)

Mehrpersonen-Unternehmer-gesellschaft(UG haftungs-

beschränkt) mit bis zu3 Gesellschaftern

Mehrpersonen-Unternehmer-gesellschaft(UG haftungs-

beschränkt) mit mehrals 3 Gesellschaftern

Höhe desHaftungs-kapitals

1 EUR pro Gesellschaftermindestens 1 EUR

pro Gesellschaftermindestens 1 EUR

EinzahlungdesHaftungs-kapitals

Das Haftungskapital inHöhe von 1 EUR mussmit der Gründung aufein Konto der Unterneh-mergesellschaft ein-gezahlt werden

Das Haftungskapital inHöhe von 1 EUR proGesellschafter muss mitder Gründung aufein Konto der Unterneh-mergesellschaft ein-gezahlt werden

Das Haftungskapital inHöhe von 1 EUR proGesellschafter muss mitder Gründung auf einKonto der Unterneh-mergesellschaft einge-zahlt werden

Art desHaftungs-kapitals

Bareinlage Bareinlage Bareinlage

Form-vorschrift

Gründung mit Muster-protokoll A

Gründung mit Muster-protokoll B

Gründung mit besonde-rem Gesellschaftsver-trag

Gründungs-kosten

ca. 150 € ca. 150 € ca. 300 – 500 €

Das Musterprotokoll wird vom Notar unterzeichnet und von diesem zur Eintragung an das zustän-dige Handelsregister weitergeleitet.Zur Eintragung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

das Muster-Protokoll mit einem Stammkapital von mindestens 1 EUR – zusätzliche Unterlagen■

sind nicht notwendig, wenn das Musterprotokoll zur Gründung der Unternehmergesellschaftverwendet wird6.

6 So entfällt z.B. die Liste der Gesellschafter – die Gesellschafter sind imMusterprotokoll einzeln benannt. Diese Nennungersetzt die sonst notwenige Gesellschafterliste.

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C. Die Gründung der Unternehmergesellschaft

Übersicht: Gründung einer Unternehmergesellschaft ohneMusterprotokoll

1. Gründung mit einer bestehenden Firma:Wird die UG bzw. die GmbH mit Musterprotokoll ge-gründet, müssen die Einlagen „bar“ eingezahlt werden – als Bareinlage. Die Einbringung eines be-stehenden Geschäftsbetriebes (Einzelunternehmen, GbR) gegen einen Gesellschaftsanteil ist nur imWege der Kapitalerhöhung möglich. Bareinlagen müssen zwingend in Geld erbracht werden. Zuläs-sig sind nur bare Zahlungen in inländischer Währung. Devisen müssen daher vor der Einzahlung inEuro umgetauscht werden.Wechsel und Schecks müssen vorher gutgeschrieben sein.Wird trotzdemdas Musterprotokoll verwendet, muss anschließend dass Kapital erhöht werden und zwar als Sach-einlage. Das geht aber nur als Voll-GmbH, also wenn das Stammkapital dann 25.000 EUR beträgt.2. Gründung mit vorhandenem Anlagevermögen: Das unter 1. Gesagte gilt auch für vorhandenesAnlagevermögen (Waren, Grundstücke, Pkw usw.). EinzelneWirtschaftsgüter können aber anschlie-ßend an die mit Musterprotokoll gegründete Gesellschaft verkauft werden. Der Gesellschafter, derWirtschaftsgüter verkauft, erhält dafür aber keinen zusätzlichen Geschäftsanteil. Hat er mit diesenWirtschaftsgütern bereits einen Firmenwert geschaffen, so erhält er dafür in der Regel keinen Ge-genwert. Auch in diesem Fall ist die Gründung mit Musterprotokoll gegen Bareinlagen nicht sinn-voll. Besser ist es, eine vollwertige GmbH mit maßgeschneidertem Gesellschaftsvertrag und gegenSacheinlagen zu gründen – das kostet zwar etwas mehr, ist aber in der Regel die bessere Lösung füralle Beteiligten.3. Gründung mit mehreren Gesellschaftern: Das Musterprotokoll ist eine sehr verkürzte Fassungeines GmbH-Gesellschaftsvertrages. Für Alles, was dort nicht geregelt ist, gelten die Vorschriftendes GmbH-Gesetzes, z.B. zum Ausscheiden eines Gesellschafters oder zu allgemeinen Gesellschaf-terpflichten. Sind diese Regelungen nicht erwünscht, können diese nur mit ¾-Mehrheit abgeändertwerden (Änderungen des Gesellschaftsvertrages). Wird das Musterprotokoll verwendet sind max. 3Gesellschafter möglich. 2 von 3 Gesellschaftern erreichen aber nur eine 66%-Mehrheit. Das bedeu-tet: Solche Beschlüsse müssen faktisch einstimmig zustande kommen. In der Praxis ist das sehr pro-blematisch. Hat die Firma mehr als 3 Gesellschafter, kann das Musterprotokoll ohnehin nicht mehrverwendet werden.4. Gründung einer gemeinnützige Unternehmergesellschaft:Grundsätzlich ist es zulässig, die Un-ternehmergesellschaft als gemeinnütziges Unternehmen zu begründen.Will die Unternehmergesell-schaft gemeinnützig tätig werden und steuerlich als solche anerkannt werden, muss der gemeinnüt-zige Zweck der Unternehmergesellschaft im Gegenstand der Gesellschaft benannt werden und dortdie Kriterien für Gemeinnützigkeit erfüllen. Das ist aber bei einer Gründung mit Musterprotokollnicht vorgesehen. Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft sollte dazu mit einem individuellenGesellschaftsvertrag begründet werden.In den oben genannten Fällen kann die Unternehmergesellschaft nicht mit demMusterprotokoll ge-gründet werden. Aber auch dann, wenn die Gesellschafter individuelle Vereinbarungen im Gesell-schaftsvertrag vereinbaren wollen, ist eine Gründung mit Musterprotokoll nicht möglich7.In diesen Fällen müssen die aufwendigeren Gründungsvorschriften für GmbHs eingehalten werden.Dazu sind vorzulegen:

ein Anmeldeschreiben, das von den Geschäftsführern der Unternehmergesellschaft unterzeich-■

net ist.Den Gesellschaftsvertrag der Unternehmergesellschaft■

eine schriftliche Versicherung der Geschäftsführer, dass ihnen die eingezahlte Mindesteinlage in■

voller Höhe zur Verfügung steht und dass keine Umstände vorliegen, die einer Bestellung entge-genstehen

7 Vgl. dazu die Mustervorlagen für einen individuellen Gesellschaftsvertrag unter § 5 Buchst. D Ziffer II.

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§ 2 Gründungsphase der Unternehmergesellschaft

den Beschluss der Gesellschafter über die Bestellung des oder der Geschäftsführer■

eine Liste aller Gesellschafter mit der Angabe, wer in welcher Höhe am Stammkapital der Gesell-■

schaft beteiligt ist / welcher Gesellschafter mit welche nummerierten Stammeinlage(n) beteiligtist (Gesellschafterliste8).

Fragen zur Unternehmergesellschaft

Frage Antwort

Kann ich eine bestehende GmbH zur Unter-nehmergesellschaft machen und damit meinHaftungskapital auf 1 EUR senken?

Nein.

Für welche Fälle kommt dann eine Unterneh-mergesellschaft in Frage?

Für alle neuen geschäftlichen Aktivitäten derGmbH oder neben der bestehenden GmbH(vom Gesetzgeber vorgesehen für Unterneh-mensgründer)

Ab wann können Sie eine Unternehmergesell-schaft gründen?

Seit 1.11.2008

Soll ich eine bereits laufende Eintragung einerneuen GmbH aussetzen?

In der Regel: „NEIN“ Ausnahme: Sie wollendas Haftungskapital auf jeden Fall nur zu1 EUR einbringen.

Kann jeder eine Unternehmergesellschaftgründen?

JA. Aber: Die Unternehmergesellschaft darfbei Verwendung des Musterprotokolls maxi-mal 3 Gesellschafter haben.

Soll ich eine bestehende Limited auflösen oderin eine Unternehmergesellschaft einbringen?

Dazu ist es noch zu früh. Aber: Sobald dieUnternehmergesellschaft rechtskräftig einge-tragen werden kann (seit 1.11.2008) sollten Siezusammen mit Ihren Beratern prüfen, welcheVorteile eine Einbringung der Limited imWege der Kapitalerhöhung für Sie bringt (z.B.weniger Verwaltungs- und Reisekosten) – underst dann entscheiden ob der Aufwand zumgewünschten Ergebnis führt.

8 § 40 GmbHG

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D. Checkliste: Gründung der Unternehmergesellschaft

D. Checkliste: Gründung der Unternehmergesellschaft

Das ist zu tun Anmerkung erledigt

Notartermin vereinbaren In den meisten Fällen wird das offizielle Muster-protokoll zur Gründung verwendet. Zum Grün-dungstermin hält der Notar das Musterprotokollbereit, erstellt dieses nach den Vorgaben derGesellschafter und verliest es abschließend zurKenntnis.

Musterprotokoll Das Handelsregister akzeptiert die „Kurzfas-sung“ ohne weitere Prüfung. Vorteil: Die Ein-tragung erfolgt innerhalb weniger Tag. Für Siebedeutet das: Die beschränkte Haftung greiftbereits mit dem Tag der Eintragung der Unter-nehmergesellschaft ins Handelsregister.

Brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag, derIhre persönliche Interessenlage berücksichtigt,genügt das Musterprotokoll in der Regel nichtmehr. Dazu sollten Sie einen speziellen Gesell-schaftsvertrag erstellen lassen. Dieser musszur Eintragung notariell beurkundet werden.

Einreichen der Unterlagenzum Handelsregister (i. d.R. durch den Notar aufelektronischem Wege)

Pflichtunterlagen zur Anmeldung der GmbH /Unternehmergesellschaft zum Handelsregister:

Das von allen Gesellschaftern unterschriebeneMusterprotokoll

Abschluss eines Geschäfts-führer-Anstellungs-vertrages

Mit Aufnahme der Geschäfte und vor Zahlungdes 1. Gehalts an den Geschäftsführer solltenSie aus steuerlichen Gründen einen schriftlichenAnstellungsvertrag mit dem/den Geschäfts-führer/n abschließen. Zuständig für denAbschluss Anstellungsvertrages ist die Gesell-schafterversammlung. Dazu muss der Anstel-lungsvertrag in der Gesellschafterversammlungbeschlossen und protokolliert werden.

Für die Praxis:!Der Notar reicht sämtliche Unterlagen für Sie zum elektronischen Handelsregister ein. Mit dem Eintrag erhalten Sie die offizi-

ellen Unterlagen für die Unternehmergesellschaft – also den vollständigen Handelsregistereintrag. Prüfen Sie nach Erhalt, ob

die Daten korrekt übernommen wurden und veranlassen Sie ggf. eine Verbesserung.

D.

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