Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media & Co.

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Der Umgang mit dem Internet sowie den verschiedenen Social Media Kanälen sorgt immer wieder für Unsicherheiten in rechtlichen Fragen - Sitichwort Impressum oder Urheberrecht. Karsten U. Bartels von HK2 Rechtsanwälte schildert Ihnen, wie Sie Ihren Aufenthalt im World Wide Web vollkommen rechtssicher gestalten können...

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eBusiness-Lotse Potsdam, 21.02.2013

Karsten U. Bartels LL.M.HK2 Rechtsanwälte

Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media & Co.

2

Warm Up: Facebook / Vorschaubilder

3

www.twitter.com/profilname Fremde Marken- , Namensrechte und

Geschäftsbezeichnungen Wahl des Account-Inhabers/ Account-Typs Profilbilder

Einholen der Online-Nutzungsrechte an (Hintergrund-) Bildern und Fotos

Einwilligung des Fotografierten

Passwortmanagement Übertragung / Exit!?

social media / Profile

4

Einwilligung erforderlich!?

Elektronische Nachrichten

5

Spam!? § 7 II Nr. 3, III UWG

6

Werbung per elektronischer Post an Verbraucher oder Unternehmer

zulässig

grds. nur mitausdrücklicher

Einwilligung(opt-in).

ohne ausdrückliche Einwilligung,

wenn…

1. Adresse im Zusammenhang mit

Verkauf von Ware/Dienstleistung

vom Kunden erhalten

2. Verwendung zur Direktwerbung für eigene ähnliche

Ware/Dienstleistung

3. Kein Widerspruch des Kunden bzgl. der

Verwendung

4. Hinweis auf Widerspruchs-

möglichkeit bei jeder Verwendung.

Geschäftliche Handlungen mit Werbecharakter/ kommerzielle Kommunikation sind als solche kenntlich zu machen § 4 Nr. 3 UWG § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG

Keine Schleichwerbung!

7

Anwendbarkeit der § 5 Abs. 1 Telemediengesetz und§ 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag

Impressum

8

Leicht erkennbar

Unmittelbar erreichbar

Ständig verfügbar

LG Aschaffenburg, 19.08.2011, 2 HK O 54/11 Impressumsangaben hinter „Info“ genügte hier nicht Impressum muss eindeutig ergeben, auf welchen

Telemediendienst es sich bezieht Impressum als Link auf andere Website zulässig

LG Regensburg, 31.01.2013, 1 HK O 1884/12 Massenabmahnung durch Revolutive Systems GmbH

(ehem. Binary Services GmbH) sei zulässig

Aktuell: Facebook / Impressum

9

Anbieterkennzeichnung, aber wie?Unternehmensseiten vs. Personenprofile

10

Facebook „Like-Button“ KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011 (91 O 25/11)

„Nach dem glaubhaft gemachten Vorbringen der Antragstellerin mag einiges dafür sprechen, dass der Antragsgegner gegen §13 Abs. 1 TMG verstoßen hat.“

§ 13 TMG: Pflicht zur Datenschutzerklärung– Vollständig– Richtig– Rechtzeitig

Kein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG

Fazit: !?

Plug-in

11

2-Click-Lösung

12

Social Media Strategie Schaffung von Bewusstsein/ Mitarbeiter schulen Kompetenzen definieren Social Media Guidelines

Zieldefinition Bestimmung der Plattformen/ Kanäle Geheimnisschutz Abgrenzung des Privaten vom Geschäftlichen Verantwortlichkeit Rechte Dritter Netiquette und Sachlichkeitsgebot

Online Reputation/ Risk Management Monitoring Eskalations-Regime

Betriebliche Maßnahmen

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Beschäftigtendatenschutz – nichts Neues!

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Vertragsschlussmechanismus/ Geltungsbereich Leistungsbeschreibung Änderungsvorbehalte Haftungsbeschränkung Vertragsstrafe Pauschalierter Schadenersatz Fehlerhafte Gerichtsstandsklausel

Lieferzeiten Preisangaben Gutschein-Verfall

AGB online / Typische Fehlerquellen

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Achtung / Fernabsatzrecht

16

17

Karsten U. Bartels LL.M. Rechtsanwalt Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Auditor der datenschutz cert GmbH

Datenschutz-Gütesiegel ips - internet privacy standards Zertifikat zur Auftragsdatenverarbeitung Zertifikat für Datenschutz-Management priventum

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich)

Mitglied Geschäftsführender Ausschuss Arge Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein e.V.

Leiter AG Recht, Bundesverband IT-Sicherheit e.V. – TeleTrusT Schlichter IT-Recht der IHK Berlin Schlichtungsstelle

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