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Modulbuch für den grundständigen Studiengang
Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung
Teil 1 Das Konzept
Version 6
Dezember 2012
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung Schönbergstraße 100 65199 Wiesbaden Uwww.hfpv-hessen.deU
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
AG Bologna (Allgemeine Verwaltung) Friedel Brückmann Frank Gloystein Hermann Groß Richard Merker Gabriele Schaa
Modulbuch B. A. Allgemeine Verwaltung III
HfPV
Vorwort Teil 1 des Modulbuchs – das Konzept des Bachelor-Studienganges – beinhaltet das Arbeitsergebnis der AG Bologna zur Einführung eines Bachelor-Studiengangs am Fachbereich Verwaltung aus den Jahren 2006 bis 2010. Die vorliegende Version 6 des Modulbuchs vom September 2012 enthält redaktionelle Anpassungen, inhaltliche Änderungen zum Modulbuch in der Version 5.01 (2010) und Straffungen. Inhaltliche Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf
eine komprimierte Darstellung der Entwicklungsschritte bis zur Akkreditierung 2010 (S. 3, 4).
die die genauere Darstellung zur Wahl der Wahlpflichtmodule einschließlich Empfehlungen (S. 12,13).
die korrekte Darstellung der Prüfung mit Teilmodul 2.2 (das Seminar) im 3. Se-mester (Abbildung 6 S. 26).
die aktive Mitarbeit, die bewertet werden kann. Sie soll nicht nur auf die mündli-che Mitarbeit in der Präsenzveranstaltung, sondern auch auf schriftliche Ausar-beitungen im begleiteten Selbststudium bezogen werden (S. 27).
die Notwendigkeit der APO-Änderung: Die Berechnung der Noten für die Studi-enbereiche wurde im Modulbuch Version 5 nicht korrekt dargestellt (S. 27 ff.) Abbildung 7 S. 29 zeigt die korrekten Anteile. Die Berechnung der Studiennoten und der Abschlussnote wird im Anhang S. 51 f. durch ein Notenbeispiel illus-triert.
den derzeitigen Entwicklungsstand des Qualitätsmanagements (S. 36 f.).
Teil 2 des Modulbuchs – die Modulkarten – ist in einem gesonderten Dokument ge-speichert. Weiterhin gilt: Wir werden das Konzept erproben, und wir werden daraufhin wieder das, was sich nicht bewährt, verwerfen, anderes neu konzipieren oder angepassen. Alle Lehrkräfte, die Vertreter der Gremien und die Ausbildungsbehörden sollen aktiv in den Prozess der Erprobung und Weiterentwicklung des Konzepts eingebunden wer-den.
IV Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abkürzungen
APOgD AV Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts (Allgemeine Verwaltung)
BA Bachelor of Arts
C Credits (Anrechnungspunkte)
CP Credit Points (Leistungspunkte)
IMK Innenministerkonferenz
ECTS European Credit Transfer and Accumulation System
FHöD Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst
LVS Lehrveranstaltungsstunden
StO AV Studienordnung für den Bachelor of Arts (Allgemeine Verwaltung)
SWS Semesterwochenstunden
W Workload (studentischer Arbeitsaufwand)
Modulbuch B. A. Allgemeine Verwaltung V
HfPV
Inhaltsübersicht Seite
Teil 1 Konzeption des Bachelor-Studiengangs „Allgemeine Verwaltung“ 1
Entwicklung des Bachelor-Studiengangs 1
Profil des Bachelor-Studiengangs 5
Elemente des Bachelor-Studiengangs 6
Modularisierung 6
Schlüsselqualifikationen und Kompetenzziele 10
Studienablauf 10
Kontaktstudium = Präsenzstudium + begleitetes Selbststudium 14
Die Parameter des Bachelor-Studiums: Workload und Credits 17
Prüfungen 20
Das Praxismodul und die Verzahnung von Theorie und Praxis 31
Qualitätsmanagement und –instrumente 35
Anhang 41
Übersichten und Abbildungen 41
Dezentrale Prüfung Bachelor AV 53
Dezentrale Prüfung Bachelor AV – Beispiel Methoden 1 54
Anforderungen an die Praxisberichte 55
Studierenden-Fragebogen Modulbewertung 57
Studierenden-Fragebogen im Rahmen der Evaluation 58
Evaluationsplan 60
VI Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Modularer Aufbau des Bachelor-Studiengangs (Allgemeine Verwaltung) 9
Abbildung 2 Studienablauf des Bachelor-Studiengangs (Allgemeine Verwaltung)F 11
Abbildung 3 Verteilung der SWS für Präsenzstudium und begleitetes StudiumF 16
Abbildung 4 Aufteilung der Credits auf die StudienphasenF 19
Abbildung 5 Gewichtungsschema für die Abschlussnote 22
Abbildung 6 Prüfungsplan (Übersicht über die zentralen und die studienbegleitenden Prüfungen) 26
Abbildung 7 Anteil der Teilmodulprüfungen an der Fachnote 29
Abbildung 8 Ursache-Wirkungsdiagramm für das Produkt „Grundständiges Studium“ 37
Abbildung 9 Studienbereiche: Anzahl der Module, Teilmodule und Credits 41
Abbildung 10 Anteile der Studienbereiche am Gesamtstudium (nach Credits) 41
Abbildung 11 Studienablauf mit studienfreien Zeiten 42
Abbildung 12 Alternative Darstellung des Studienablaufs auf Jahresbasis (mit studienfreien Zeiten) 42
Abbildung 13 Workload und Credits 43
Abbildung 14 Studienplan 45
Abbildung 15 Studienplan 1. bis 5. Semester mit Lage der Prüfungen 46
Abbildung 16 Studienplan: Präsenzstudium + begleitetes Studium = Kontaktstudium 47
Abbildung 17 SWS für Präsenzstudium und begleitetes Studium pro (Teil-) Modul 48
Abbildung 18 Fachwissenschaftlicher Anteil der Module und Teilmodule 50
Abbildung 19 Notenbeispiel: Anteil der Teilmodulprüfungen an der Fachnote 51
Abbildung 20 Berechnung der Abschlussnote (Beispiel) 52
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 1
HfPV
Teil 1 Konzeption des Bachelor-Studiengangs „Allgemeine Verwaltung“
Entwicklung des Bachelor-Studiengangs
Der Fachbereich Verwaltung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) steht mit seinem Angebot im Wettbewerb mit anderen Fachhochschulen. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Studiengänge ist Teil unseres Qualitätsmanage-ments. Damit sich junge Menschen für einen Berufsweg in der öffentlichen Verwaltung entscheiden, müssen die Ausbildungsbehörden, die sie einstellen wollen und die HfPV, die sie ausbilden will, Marketing betreiben. Es geht um den „Kampf um die besten Köp-fe“ für die öffentliche Verwaltung.
Die wesentlichen Stärken des Fachbereichs Verwaltung im Studium für den gehobe-nen Dienst beruhen auf vielfältigen, jahrelangen Erfahrungen und dem hohem Enga-gement der Lehrenden:
Der Fachbereich Verwaltung ist wie keine andere Ausbildungsinstitution in Hessen in der Lage, die verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen auf das Erkenntnis-objekt „öffentliche Verwaltung“ zu beziehen. Mit den Studiengängen wird die Quali-fikation der angehenden Fach- und Führungskräfte für alle Behördentypen auf qualitativ hohem Niveau dauerhaft sichergestellt.
Dabei werden die steigenden Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Hoch-schulausbildung mit einer hohen Praxisorientierung verbunden. Deshalb wurde und wird das Curriculum der Studiengänge im Fachbereich Verwaltung stets in enger Abstimmung mit Vertretern der Ausbildungsbehörden konzipiert und weiter-entwickelt. Das Studium ist eng an ihren Wünschen ausgerichtet; wir kennen unse-re Ausbildungsbehörden und wissen, wie man Kundennutzen schafft. Die Integra-tion von qualifizierten Praktikerinnen und Praktiker in den Studienbetrieb ist ein besonderer Ausweis der Lehrkompetenz der HfPV. Die Verzahnung von Theorie und Praxis wird durch Projekte und wissenschaftliche Arbeiten, die Praxisprobleme lösen, abgerundet.
Der Fachbereich Verwaltung ist einziger Anbieter von qualitativ hochwertigen Aus- und Fortbildungsprogrammen in Hessen aus einer Hand; mit dem Bachelor-Studium passt das grundständige Studium zu dem bereits seit Jahren mit Erfolg durchgeführten Masterstudium (Master of Public Management) sowie zu den An-geboten der beruflichen Fort- und Weiterbildung für Beschäftigte im gehobenen und höheren Dienst.
Inhaltlich und methodisch sollte die Chance genutzt werden, den grundständigen Stu-diengang an die aktuellen Anforderungen und Erkenntnisse aus Evaluationen anzu-passen. Wir wollen mehr als nur das Etikett „Bachelor“, obwohl das Etikett wichtig ist, weil es Zukunftsfähigkeit bedeutet.
Um große Ziele zu erreichen, sind Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden sowie des Verwaltungs- und Lehrpersonals genauso zu berücksichtigen wie die möglichst
2 Teil 1 – Das Konzept
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optimale und effiziente Prozessgestaltung und die Wirtschaftlichkeit. Unsere Aufgabe war es, einen Studiengang weiterzuentwickeln,
der kundenorientiert ist, mit dem unsere Ausbildungsbehörden inhaltlich und strukturell zufrieden sind und deren Praxisphasen in den Ausbildungsbehör-den gut zu organisieren sind,
der „studierbar“ ist; d. h. der die Studierenden herausfordert und motiviert, in dem sie fachliche, methodische und soziale Kompetenzen entwickeln können, und der sie befähigt, die vielfältigen Aufgaben in einer modernen öffentlichen Verwaltung mit Engagement und persönlichem Einsatz auszuführen,
der die Lehrenden herausfordert und motiviert, mit dessen Organisation die Lehrenden zufrieden sind und der bei Bedarf einen fachbereichsübergreifen-den Einsatz ermöglicht,
der gut zu verwalten und zu organisieren ist, der das Verwaltungspersonal motiviert, seine Fähigkeiten und Kräfte herausfordert und Arbeitszufriedenheit herstellt,
in dem die Beteiligten optimal mit Ressourcen umgehen können, um die Ziele zu erreichen und damit den Studiengang langfristig „bezahlbar“ zu machen.
Von Anfang an sollten deshalb möglichst viele Interessen in einem breit angelegten Diskurs zu Wort kommen können, damit das Ergebnis für alle akzeptabel und zufrieden stellend wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass nicht alle Stimmen in dem Diskurs ihre Ansprüche ungebrochen in dem nun vorliegenden Studienmodell wieder finden; dies gilt für Stimmen außerhalb der Fachhochschule wie für hochschulinterne Positionen. Es galt auch hier, Kompromisse zu finden.
Eine Kompetenzbedarfsanalyse, die die Entwickler des Bachelor-Studiengangs 2006 durchführten, sollte uns diesen Zielen näher bringen. Methodisch handelte es sich um eine qualitative Befragung. 21 Ausbildungsbehörden wurden einbezogen, kleine und große, Kommunen, Verbände und Landesbehörden. Befragt wurden Ausbildungslei-tungen und Personalverantwortliche. Zentrale Ergebnisse waren:
Mit der Kompetenz der Absolventinnen und Absolventen sowie mit den Inhalten des Studiums sind die Abnehmer hoch zufrieden.
Leitziel ist die Ausbildung flexibler Generalisten in einer modernen Verwaltung: Berufsfähigkeit wird gefordert – nicht Berufsfertigkeit.
Methoden- und Sozialkompetenzen haben im Rahmen der Ausbildung eine hohe Bedeutung.
Es gibt einen hohen Fortbildungsbedarf in einzelnen Bereichen.
Ein Semestermodell für das Studium wird akzeptiert.
Die HfPV befindet sich im Ausbildungsmarkt in einem zunehmenden Wettbewerb.
Auf Grundlage der Befragungsergebnisse begannen die konkreten Entwicklungsarbei-ten, die von Anfang an eine Neustrukturierung des Studiums in Semestern berücksich-tigten.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 3
HfPV
Für alle Beteiligten war klar, dass die „Bachelorisierung“ der Studiengänge eine breite Akzeptanz der Abschlüsse in der Zukunft bedeutet und die Entwicklungs- und Zu-kunftsfähigkeit der Ausbildung für den gehobenen Dienst sichern wird. Bei der Umstel-lung des Diplom- auf den Bachelor-Studiengang wollten wir – gestützt auf unsere bis-herigen Erfahrungen – natürlich auch die Chance zur Innovation nutzen.
Wir haben uns von dem Motto „Bewährtes bewahren, Gutes verstärken und Besseres hinzufügen“ leiten lassen. Die Ergebnisse der Kompetenzbedarfsanalyse und die überwiegenden Rückmeldungen aus Gesprächen mit den Ausbildungsbehörden haben ergeben, dass das vornehmliche Interesse aller am Prozess der Studienreform Betei-ligten darin bestand, bewährte Inhalte und Strukturen aus dem Diplom-Studiengang in den Bachelor-Studiengang zu transferieren. Die „Bachelorisierung“ sollte deshalb keine vollkommene Neukonzeption des Studiengangs sein, sondern eine konzeptionelle Wei-terentwicklung des Vorhandenen. Positives – wie die Erfahrungen mit der Diplomarbeit – sollte übernommen werden; Negatives – wie die Vielzahl von Wahlpflichtveranstal-tungen in kurzem Zeitraum – sollte verbessert werden; Bachelor-Standards – wie die geforderte Interdisziplinarität und die Einbeziehung des studentischen Lernens – soll-ten produktiv genutzt werden.
Die Chancen der inhaltlichen Weiterentwicklung des Studienmodells 2002 zu einem Bachelor-Studiengang liegen in folgenden Schwerpunkten:
stärkere Gewichtung des fachpraktischen Studiums durch Berücksichtigung von Leistungen in diesen Studienphasen,
weitere und stärkere Fokussierung der Lehre auf Schlüsselkompetenzen,
ein Studium in fachtheoretischen Studienphasen, das studierbar und lerneffek-tiv ist,
Grundlagen bilden und spätere Verzahnung in interdisziplinären Modulen,
Verzahnung mit weiterführenden konsekutiven Studienangeboten, z. B. dem „Master of Public Management“ der HfPV.
Ein schrittweises Vorgehen, das an den bewährten Basis-Elementen des vorherigen Studienmodells anknüpft, wurde als die effektivste Möglichkeit vorgeschlagen, um zü-gig ein überzeugendes und akzeptiertes Studienmodell zu entwickeln. Ein Grobkonzept wurde Ende 2006 den Lehrenden des Fachbereichs und Vertretern von Ausbildungs-behörden vorgestellt. Anregungen wurden gesammelt und verschiedene Ablaufmodelle diskutiert.
Nachdem die Gebührenfrage 2007 weitgehend zur Zufriedenheit der Ausbildungsbe-hörden geklärt war, begann die Entwicklung der einzelnen Module. Hochschultage so-wie zahlreiche Arbeitsgruppen- und Workshopsitzungen – mit Vertretern von Ausbil-dungsbehörden – führten zur Konkretisierung des Modells.
Das 2008 präsentierte Modulbuch umfasste erstmals den gesamten formalen und in-haltlichen Studienablauf incl. aller Praktika und Prüfungen. Auch die über den „bloßen“ Ablauf hinaus gehenden Aspekte wurden aufgegriffen, die mit einer so umfassenden Curriculumsrevision und konzeptionellen Neugestaltung eines Studiums verbunden sind. Das konkrete Konzept wurde mit Hochschullehrkräften und Verwaltungsmitarbei-terinnen und -mitarbeitern der HfPV ausführlich diskutiert. Ergebnis: Das Konzept ist in
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Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
sich stimmig und organisatorisch umsetzbar. Die Gesamtkonzeption des Bachelor-Studiums stieß bei unseren Ausbildungsbehörden ebenfalls auf breite Zustimmung.
Für die Arbeit an der Prüfungsordnung sowie der Studienordnung war das Modulbuch Grundlage. Entwürfe der Verordnungen wurden den Ausbildungsbehörden 2009 vor-gestellt; ihre Anregungen gingen wiederum in die Texte ein. Das Modulbuch in der Version 4.5 wurde im September 2009 mit der Selbstdokumentation und den geplanten Verordnungen für die Akkreditierung bei der Akkreditierungsagentur ACQUIN einge-reicht.
Im Akkreditierungsverfahren fand im Januar 2010 eine Vor-Ort-Begutachtung statt. Empfehlungen der Gutachtergruppe führten zu Anpassungen im Modulbuch sowie Weiterentwicklungen von Ausbildungs- und Prüfungsordnung und Studienordnung. Der Studiengang wurde zunächst mit Auflagen und nach Vorlage der geforderten Nachwei-se bis 30. September 2015 akkreditiert.
2012 wurde das Modulbuch, das seit September 2010 im Netz steht, aktualisiert. Die Version 6 ist die ab September 2012 gültige Form.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 5
HfPV
Profil des Bachelor-Studiengangs
Ziel des Bachelor-Studiengangs „Allgemeine Verwaltung“ der HfPV ist es, Absolventin-nen und Absolventen als Fach- und Führungskräfte auf fachlich hohem Niveau mit um-fangreichem Fach- und Methodenwissen für den flexiblen Einsatz in Arbeitsfeldern des öffentlichen Dienstes und öffentlicher Betriebe zu befähigen. Dabei geht es um eine moderne öffentliche Verwaltung entsprechend den Leitideen der neuen Verwaltungs-steuerung. Der Studiengang ist interdisziplinär angelegt: Fach-, Methoden- und Sozial-kompetenzen werden in juristischen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Wis-senschaftsbereichen vermittelt. Der Schwerpunkt – etwa 50 % der Inhalte verpflichtend – liegt bei den Rechtswissenschaften. Um die berufliche Handlungsfähigkeit zu si-chern, ist die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen elementarer Bestandteil des Studiums. Ziel des Studiums ist es, Studierenden die neuesten wissenschaftlichen Er-kenntnisse zu vermitteln und hierbei bewusst den Transfer in die beruflichen Anwen-dungsfelder zu fokussieren. Gerade die enge Verzahnung von Wissenschaft und Pra-xis ermöglicht es, den Studierenden qualitativ hochwertig und zeitnah ein hohes Maß an beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln. Lehrinhalte und -methoden werden regelmäßig evaluiert und an die sich ändernden Anforderungen der Berufspraxis ange-passt.
Um die Ziele des Studiums zu erreichen, arbeiten die Hochschulangehörigen mit den Ausbildungsbehörden zusammen und beteiligen die Studierenden an der kontinuierli-chen Weiterentwicklung des Studiengangs. Studierende, Lehrende und Verwaltungs-mitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind sich bewusst, dass die Ziele des Studiums nur verwirklicht werden können, wenn die Studierenden den Erwerb der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen als eigene Aufgabe begreifen, die sie aktiv, engagiert und in Selbstverantwortung bewältigen. Hierbei werden sie durch die Hochschulangehörigen sowie die Ausbildungsbehörden im Rahmen ihrer Funktionen und Aufgaben unter-stützt. Die Lehrenden bedienen sich dabei der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden moderner Hochschuldidaktik.
Der Studiengang dauert sechs Semester. Es sind insgesamt 180 Credits zu erwerben. Der Bachelor-Studiengang ist modular angelegt. Er enthält 15 Module. Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab. Vom 2. bis 5. Semester sind die fachtheoretischen Stu-dien mit fachpraktischen Studien von insgesamt einem Jahr (60 Credits) verzahnt. In den Wahlpflichtmodulen des 5. Semesters werden zwei Schwerpunkte gebildet: In Be-rufsfeldern der sozialen Sicherung, in rechtlichen und/oder in ökonomischen Hand-lungsfeldern. Im 6. Semester ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Thesis) inner-halb von drei Monaten anzufertigen, in der eine praktische Problemstellung aus einem Arbeitsfeld bearbeitet wird. Die Erarbeitung der Thesis ist mit einem Praktikum ver-zahnt. Für die Bachelor-Thesis werden 12 Credits vergeben.
Nach Abgabe der Thesis bis zur mündlichen Prüfung (Kolloquium) bietet das Studium ein berufseinführendes Praktikum, das durch Wahlmodule fachtheoretisch begleitet wird. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind in der Lage, ihre im Stu-dium erworbenen Kompetenzen durch Fort- und Weiterbildung zu festigen, zu erwei-tern und an andere, insbesondere ihnen zur Ausbildung anvertraute Personen weiter-zugeben.
6 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Eine Besonderheit des Studiengangs sind Gruppengrößen von maximal 25 Studieren-den. Lehrformen sind vor allem Lehrgespräche, Vorträge und Präsentationen, Übun-gen, Seminare und Projekte. Die hauptamtlich Lehrenden kennen die Arbeitsfelder der öffentlichen Verwaltung und wissen, was in der Praxis relevant ist. Unterstützt werden sie von Lehrbeauftragten, die wiederum größtenteils in der öffentlichen Verwaltung tätig sind. Das Verhältnis von haupt- zu nebenamtlich Lehrenden beträgt im Durch-schnitt 70 % zu 30 %; der Anteil hauptamtlich Lehrender in einem Modul liegt bei min-destens 60 %. Hierdurch sowie durch den regelmäßigen Austausch mit Fach- und Füh-rungskräften in der Praxis wird ein hohes Maß an Anwendungsorientierung gesichert. Der Studiengang ist wegen der unterschiedlichen nationalen Struktur der öffentlichen Verwaltung prinzipiell kein internationaler Studiengang. Die Lehrinhalte beinhalten dennoch wichtige internationale und globale Aspekte. Eine Zusammenarbeit mit Hoch-schulen aus dem europäischen Raum findet inhaltlich und organisatorisch statt. Es werden auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten. Der Studiengang ist inhaltlich und konzeptionell mit entsprechenden Bachelor-Studiengängen anderer Hochschulen für den öffentlichen Dienst vergleichbar.
Elemente des Bachelor-Studiengangs
Modularisierung Ein zentrales Charakteristikum eines Bachelor-Studiengangs stellt die Strukturierung der Lehr-Lern-Einheiten in Modulform und die damit verbundene Modularisierung dar.
Module orientieren sich nicht an traditionellen Fächergrenzen, sondern stellen Lernfel-der in interdisziplinären, zusammenhängenden Bereichen dar. Im Rahmen der Module werden Studieninhalte und Veranstaltungen zu größeren, in sich abgeschlossenen und abprüfbaren inhaltlichen Einheiten zusammengefasst.
Modularisierung bezeichnet den Prozess der Umstellung bisheriger Curricula auf eine Studienstruktur, die man als fachübergreifend und interdisziplinär bezeichnen kann. Die erwünschte Folge der Modularisierung ist die Ablösung des traditionellen, entlang von Fachdisziplinen organisierten Studiums durch eine Studienstruktur, die sich an der angestrebten Berufsfähigkeit orientiert. Dies bedeutet in der Konsequenz die grund-sätzliche Lösung von der Aufgliederung eines Studiums nach Fachdisziplinen. Statt-dessen stehen die Arbeitsfelder des späteren Berufsfeldes und reale Probleme der späteren Berufstätigkeit im Vordergrund. Mit diesem interdisziplinären Ansatz wird auf-gezeigt, dass und wie an einem Problembündel nicht nur eine einzelne Wissenschaft zur Lösung beiträgt, sondern mehrere Wissenschaften daran Anteil haben.
Basiskenntnisse in den Fachdisziplinen und ihrer jeweiligen Denkweise müssen natür-lich nach wie vor in einem ersten berufsqualifizierenden Studium gelegt werden. Das Design der Module und der Aufbau des Studiums ist auf die zu erwerbenden Kompe-tenzen und damit auf die berufliche Handlungsfähigkeit (employability) der Studieren-den fokussiert.
Module werden durch Kompetenzziele definiert. Damit werden die zu erwerbenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben. Jedes Modul steht für eine in
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HfPV
sich abgeschlossene Lehr-/Lerneinheit. Module bestehen nicht nur aus den zu besu-chenden Lehrveranstaltungen, sondern beinhalten auch Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, Praktika und Prüfungsvorbereitungen.
Ein Modul kann aus mehreren Veranstaltungen (oder Lerneinheiten) unterschiedlichen Typs bestehen, deren Gemeinsamkeit darin bestehen soll, dass sie gemeinsame Kompetenzen vermitteln bzw. deren Erwerb ermöglichen. Die inhaltliche und methodi-sche Ausgestaltung der Module kann variieren, weist jedoch immer einen engen Bezug zum späteren Berufsfeld auf. Somit können in Modulen verschiedene Lehr- und Lern-formen – klassische Lehrveranstaltungen, Seminar, Übungen, Projekte, Praktika, aber auch neue Formen multimedialen und internetbasierten Lernens – nebeneinander ein-gesetzt werden.
Geleitet von methodisch-didaktischen Aspekten haben wir deshalb erprobte Elemente des Diplomstudienganges in größere – nach inhaltlichen und thematischen Gesichts-punkten gebildete – Einheiten zusammengefasst und angepasst. Eine breite fachliche Basis wird in den ersten vier Semestern des generalistisch angelegten Studiums ge-legt. Dabei wird in die Denkweise von Fachdisziplinen eingeführt; gleichzeitig werden aber bereits unterschiedliche Fächer in einem Modul integriert. Die traditionellen Gren-zen von Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften haben wir dadurch einerseits überschritten; andererseits sind sie in den einzelnen Mo-dulen und Teilmodulen natürlich nach wie vor vorhanden. Ihr Anteil ergibt sich unmit-telbar aus dem inhaltlichen Schwerpunkt der jeweiligen Veranstaltung. Bei Seminaren, Projekten und den Wahlpflichtveranstaltungen, in denen die jeweiligen Anteile im Ein-zelfall sehr unterschiedlich sein können, haben wir Erfahrungswerte aus vergangenen Veranstaltungen, die sich im Durchschnitt als relativ konstant erwiesen haben. Die fachwissenschaftlichen Schwerpunkte verteilen sich im Durchschnitt folgendermaßen:F
1
Rechtswissenschaften ca. 52 %
Wirtschaftswissenschaften ca. 31 %
Sozialwissenschaften ca. 17 %
Das Studienkonzept unterscheidet sieben Studienbereiche. Fünf Studienbereichen sind jeweils mehrere Module zugeordnet:
1. drei Module im Studienbereich „Methoden“,
2. drei Module im Studienbereich „Verwaltungshandeln“,
3. drei Module im Studienbereich „Ökonomisches Handeln“,
4. zwei Module im Studienbereich „Rahmenbedingungen der öffentlichen Ver-waltung“,
5. zwei Module im Studienbereich „Wahlpflicht“,
6. ein Modul im Studienbereich „Praxis“ und
7. ein Modul im Studienbereich „Bachelorthesis“.
1 Siehe detaillierte Aufstellung in Abbildung 18, S. 50.
8 Teil 1 – Das Konzept
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Mit den Studienbereichen erzielen wir eine klare Struktur des Studiums und eine bes-sere Orientierung für die Studierenden. Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei un-serem Masterstudiengang bewährt.
Im Studienbereich „Methoden“ sind alle Fachdisziplinen (und Lehrenden) vertre-ten; in allen beruflichen Handlungsfeldern spielen Methoden eine zentrale Rolle und sorgen für effizientes Handeln.
Im Studienbereich „Verwaltungshandeln“ sind die Fächer Verwaltungsrecht, Kom-munalrecht, Sozialrecht, Privatrecht und Dienstrecht integriert.
Im Studienbereich „Ökonomisches Handeln“ sind die Fächer Betriebswirtschafts-lehre, öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftslehre integriert.
Im Studienbereich „Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung“ sind alle Fächer integriert, die für das Handeln in der öffentlichen Verwaltung wichtige Hin-tergründe liefern bzw. das Handeln effektiv und effizient gestalten: Politologie, Psychologie, Soziologie, Staats- und Verfassungsrecht.
Dem Studienbereich „Praxis“ gehören die Praktika in unterschiedlichen Hand-lungsfeldern der öffentlichen Verwaltung an. Das Praxismodul ist mit dem gesam-ten Studium verzahnt. Es bietet praktikabegleitend im 5. und 6. Semester Wahl-module, die die berufliche Handlungsfähigkeit gezielt nach individuellem Bedarf stärken sollen.
Dem Wahlpflichtbereich im 5. Semester sind zwei Module zugeordnet, in denen Vertiefungsschwerpunkte gebildet werden.
Im 6. Semester schreiben die Studierenden ihre Thesis. Das Studium wird mit ei-nem berufseinführenden Praktikum und – nach Bedarf – durch zusätzliche Wahl-module und der mündlichen Prüfung zur Thesis abgeschlossen.
Ein Modul umfasst in der Regel die Inhalte eines einzelnen Semesters, es kann sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Den Aufbau des Bachelor-Studiengangs „Allgemeine Verwaltung“ zeigt die Abbildung 1.
Die Studienbereiche, Module und die zugehörigen Teilmodule werden in Teil 2 des Modulbuchs detailliert in so genannten Modulkarten beschrieben. Für jedes Modul werden Kompetenzziele und Inhalte beschrieben. Für jedes Teilmodul werden eindeu-tig und verbindlich
die Lernziele und Modulinhalte,
die grundlegende Literatur und die verwendeten Lehrmaterialien,
die Lehr- und Prüfungsform,
die Lage im Rahmen des Gesamtstudiums und die erforderlichen Vorkennt-nisse,
der Arbeitsaufwand und die Dauer
festgelegt. Die Modulbeschreibungen bzw. HModulkartenH dienen insbesondere der Er-höhung der Transparenz. Studierende werden so bereits im Vorfeld über alle wesentli-chen Ziele, Inhalte und Bedingungen der Veranstaltung informiert. Studierende, Leh-rende und die Praxis sind an die Vorgaben gebunden.
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HfPV
Eine besondere Aufwertung erfahren die Praktikumszeiten. Sie sind als Praxismodul integraler Bestandteil des Curriculums. Sie werden bewertet und gehen in die Ab-schlussnote des Studiums ein.
Abbildung 1 Modularer Aufbau des Bachelor-Studiengangs (Allgemeine Verwaltung)
Abbildung 9 und Abbildung 10 auf S. 41 zeigen die Anteile der Studienbereiche am Gesamtstudium.
Der Bologna-Prozess bringt eine weitere wesentliche Neuerung in die deutsche Hoch-schullandschaft: Die Bachelor-Prüfung ist die Summe aller Modulprüfungen einschließ-lich der Bachelorarbeit (Thesis) und ihrer Verteidigung in einer mündlichen Prüfung. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Studierenden mit der ersten Modulprüfung bereits an ihrer Abschlussnote „arbeiten“. Da jedes Modul notwendige Kompetenzen zur Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit vermittelt, muss auch jedes Modul erfolgreich abgeschlossen werden (mehr dazu im Kapitel „XLeistungsnachweise und PrüfungenX“).
Sem.Modul 15.5
Praktikum 5Wahlmodule
Modul 3 Modul 9 Modul 13
Methoden 3 Ökonomisches Handeln 3
Wahlpflicht-modul 2
Modul 2 Modul 8
Modul 11
Modul 1 Modul 7 Modul 10
Methoden 1 Ökonomisches Handeln 1
Rahmen-bedingungen der
öffentlichen Verwaltung 1
Modul 15.4Praktikum 4
Modul 15.2
Praktikum 2
Modul 15.1
Praktikum 1
Modul 15.3
Modul 5
1
2
3
4
Modul 4
Verwaltungs-handeln 1
6
Modul 14
Thesis und Kolloquium
5
Modulübersicht
Modul 6
Verwaltungs-handeln 3
Methoden 2Rahmen-
bedingungen der öffentlichen
Verwaltung 2
Ökonomisches Handeln 2
Modul 12
Wahlpflicht-modul 1
Verwaltungs-handeln 2
Praktikum 3
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Schlüsselqualifikationen und Kompetenzziele Bekanntlich unterscheidet man drei bzw. vier Kompetenzarten: Die fachliche, die me-thodische, die soziale und die persönliche Kompetenz. In der Vergangenheit hatte man im Rahmen von Ausbildungs- und Bildungsmaßnahmen vor allem die fachliche Kom-petenz vor Augen. Die anderen Kompetenzarten spielten bei Zielformulierungen kaum eine Rolle und waren daher auch etwas „unterbelichtet“. Das hat sich geändert. Die Methodenkompetenz (z. B. organisieren, präsentieren, moderieren) und die Sozial-kompetenz (z. B. Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit) haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Das hat auch die Kompetenzbedarfsanalyse bewiesen, die wir bei unseren Ausbildungsbehörden im Sommer 2006 durchgeführt haben. Man könnte als vierte Kompetenzart noch die persönliche Kompetenz (z. B. Glaubwürdigkeit, Ver-änderungsbereitschaft, Flexibilität) hinzunehmen, die manchmal auch der Sozialkom-petenz zugeordnet wird.
Auf unseren Modulkarten soll jeweils das „Fachliche“ deutlich herausgestellt werden, aber auch spezifische Methoden- und Sozialkompetenzen, die durch das Modul aus-gebildet werden sollen. Das Entwickeln von Methoden- und Sozialkompetenz wie z. B. Auftreten, Kommunikation und Moderation, Belastbarkeit, Problemlösungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit wird in allen Lehrveranstaltungen ernst genommen, etwa durch die Wahl von geeigneten Lernformen (Gruppenarbeit, Vortrag, Moderation, usw.). Da diese Bestandteile der Methoden- und Sozialkompetenz in allen Modulen vorkommen, würde es den Leser langweilen, wenn er auf jeder Modulkarte dieselben Formulierungen fände. Deshalb haben wir in der Darstellung der Kompetenzziele nur die Methoden- und Sozialkompetenzen ausgeführt, die in besonderer Weise Ziele des Moduls sind und in der Regel über die oben genannten hinausgehen.
Die Kompetenzziele eines Moduls sind nachhaltig und beziehen sich auf die berufliche Handlungsfähigkeit. Sie bestehen natürlich auch aus den Fachkompetenzzielen, die in den Lernzielen des Teilmoduls beschrieben werden.
Studienablauf Der Studienablauf im Bachelor-Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ zeichnet sich durch eine klare Semesterstruktur aus: Die Semester beginnen Anfang September bzw. Anfang März. Wir haben Wert darauf gelegt, dass sich die fachtheoretischen Stu-dienzeiten nicht überlappen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben uns ge-lehrt, dass Überschneidungen des Lehreinsatzes in den verschiedenen Studienjahren regelmäßig zu Friktionen führen. Deshalb ist in diesem Modell der Ablauf so struktu-riert, dass die Lehre (personelle und räumliche Ressourcen) optimal planbar ist.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 11
HfPV
Abbildung 2 Studienablauf des Bachelor-Studiengangs (Allgemeine Verwaltung)F
2
Bewährt hat sich aus Sicht der Hochschule und der Praxis ein mehrfacher Wechsel von fachtheoretischen und fachpraktischen Studienzeiten; er dient der Verzahnung. Während im Trimestermodell des Diplomstudienganges die Studierenden erstmals nach acht Monaten eine Ausbildungsstation kennenlernten, wird das jetzt schon nach sechs Monaten der Fall sein.
Ein frühes erstes Praktikum fördert die Bindung an die Ausbildungsbehörde und zeigt die Praxisrelevanz des Studiums, insofern ist dieser Schritt sicherlich effektiv. Praktika erfordern aber auch ein Mindestmaß an fachtheoretischen Grundlagen, die wir in ei-nem langen ersten Semester legen müssen. Hier wird die Evaluation zeigen müssen, inwieweit dies gut gelingt.
Vom zweiten bis fünften Semester ist jeweils eine Hälfte des Semesters fachpraktische Studienzeit und die andere fachtheoretische Studienzeit. Die Lage der Praktika ist ver-teilt: Fachpraktische Studienzeiten finden im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter statt. Dies ermöglicht einen vielfältigen Einsatz der Studierenden in unterschiedlichen Praktikumsfeldern. Auch Auslandspraktika können in diesem Modell realisiert werden. Das Konzept von Drei-Monats-Praktika ist neu und ein Vorschlag aus der Praxis. Im Studienmodell 2002 waren jeweils zwei Monate für eine Praxisstation vorgesehen – jetzt sind zwei oder drei monatige Praktika möglich. Im vierten und fünften Semester bietet ein längerer Praxisblock von sechs Monaten Flexibilität für behördenspezifische Planungen der Praktika.
2 Abbildung 12 (S. 41) zeigt eine alternative Sicht des Studienablaufs auf Jahresbasis.
12 Teil 1 – Das Konzept
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Umgekehrt bietet das fachtheoretische Studium im zweiten und dritten Semester die Möglichkeit, fachtheoretische Module über zwei Semester anzubieten und die ab-schließende Prüfung erst am Ende des dritten Semsters durchzuführen. Dies entlastet unser Bachelor-Modell von ohnehin zahlreichen Prüfungen.
Das Projekt baut auf den Modulen des 2. Semesters auf. Die Durchführung eines an-spruchsvollen Projektes – mit Bezug zur Praxis und integrierten empirischen Untersu-chungen – braucht Zeit. Ein drei Viertel Jahr bzw. eine fachtheoretische Studienzeit von 22 Wochen erscheint uns ein geeigneter Zeitrahmen; das Projekt sollte sich des-halb über 2 Semester erstrecken. Mit der Lage des Projekts in der fachtheoretischen Studienzeit des 3. und 4. Semesters wird das Projekt zwar durch das dazwischen lie-gende Praktikum 3 „unterbrochen“; der Workload des Projekts wird aber prinzipiell so geplant, dass es keine Praktikumszeit beansprucht.F
3F Die „Unterbrechnung“ kann sogar
eine weitere Chance zur Verzahnung von Theorie und Praxis beinhalten: Wenn Ausbil-dungsbehörden den Projektauftrag geben, könnte der praktische Teil einer empirischen Untersuchung (Befragung, Interviews, Dokumentenanalyse) z. B. auch im Praxismodul durchgeführt werden.
Schwerpunkte des Studiums im fünften Semester sind – neben einem Methodenmodul, das auf die Thesis vorbereitet und einem abschließenden Modul im Studienbereich „Ökonomisches Handeln“ – die Vertiefung bzw. Schwerpunktsetzung in zwei Wahl-pflichtmodulen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, aus drei Wahlpflichtmodulen zwei auszuwählen:
Soziale Sicherung
Rechtliches Handeln
Ökonomisches Handeln
Ein weiteres Wahlpflichtmodul kann mit betriebswirtschaftlichem Themenfeld angeboten werden, was die Auswahl auf vier erhöht:4
Betriebswirtschaftliches Handeln
Die Wahlpflichtmodule decken typische Handlungsfelder in der öffentlichen Verwaltung ab; Handlungsfelder, in denen unsere Studierenden in den ersten Jahren ihrer Berufs-tätigkeit tätig sein werden. Studierende, die in Kommunen tätig sein werden, wählen z. B. das Wahlpflichtmodul „Soziale Sicherung“ und „Wirtschaftliches Handeln“; Studie-rende aus Landesverwaltungen z. B. „Rechtliches Handeln“ und „Wirtschaftliches Han-deln“. Eine Schwerpunktsetzung ist damit auch möglich, indem z. B. „Soziale Siche-rung“ und „Rechtliches Handeln“ (Rechtswissenschaften) oder „Ökonomisches Han-deln“ und „Betriebswirtschaftliches Handeln“ (Finanzwissenschaften und Betriebswirt-schaftslehre) kombiniert werden.
3 Ob und in welchem Umfang Ausbildungsbehörden den Studierenden während der Prakti-
kumsphase Zeit zur Weiterarbeit an dem Projekt geben, wird mit den jeweiligen Ausbil-dungsbehörden zu Beginn der Projektarbeit im 3. Semester abgestimmt. Die Weiterarbeit am Projekt oder Abstimmungen der Projektgruppenmitglieder bzw. Arbeitsgruppen können in jedem Fall zeitlich und örtlich versetzt über die Lernplattform ILIAS realisiert werden.
4 Siehe § 12 Abs. 3 APOgD AV. Das Modul ist in Teil 2 des Modulbuches beschrieben. Inwie-weit dieses weitere Modul angeboten wird hängt von der Nachfrage und den Kapazitäten in den Abteilungen ab.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 13
HfPV
Die Wahlpflichtmodule sind vollständig interdisziplinär angelegt, berücksichtigen also alle Fächer, die für das jeweilige Handlungsfeld relevant sind. Dazu gehören auch im Schwerpunkt sozialwissenschaftliche Themen. Jedes Wahlpflichtmodul besteht aus drei Teilmodulen mit drei Semesterwochenstunden.
Nach Wahl der beiden Module durch die Studierenden im 4. Semester wird in den Ab-teilungen ein Angebot an Teilmodulen zusammengestellt, das ein ausreichendes Spektrum an Vertiefungsmöglichkeiten bietet. Das Angebot ist abhängig von der An-zahl der Studierenden in den Abteilungen.F
5F Wir planen auch Teilmodule für Interessen-
ten aus mehreren Abteilungen, z. B. Gießen und Kassel, um das Angebot für die Stu-dierenden zu erhöhen. Wahlpflichtmodule und Teilmodule, die wir als wiederkehrendes Angebot identifiziert haben, werden im Modulbuch Teil 2 dargestellt.6
Die Studierenden wählen die Teilmodule am Ende des Praktikums im 5. Semester – bis dahin sollten sie bereits einen Vorstellung über das Thema der Thesis entwickelt haben. Empfehlung für die Studierenden ist, die konkrete Wahl der vertiefenden Teil-module im gewählten Wahlpflichtbereich – wenn möglich – im Hinblick auf die Bearbei-tung der Bachelor-Thesis vorzunehmen. Auch das Thema des Seminars im Metho-denmodul des fünften Semesters sollte eines der beruflichen Handlungsfelder aufgrei-fen, ist also mit den Wahlpflichtmodulen verzahnt und vertieft so die Kenntnisse in die-sem Bereich zusätzlich. In einem weiteren Teilmodul „Exposé der Bachelor-Thesis“ stellen die Studierenden das vorläufige Konzept ihrer Arbeit dar, was eine optimale Beratung und Begleitung der Betreuerinnen und Betreuer der Bachelor-Thesis ermög-licht.
Im 6. Semester schreiben die Studierenden ihre Bachelorarbeit (Thesis), die konzepti-onell nach dem bewährten Konzept der Diplomarbeit in das Studium integriert ist. Be-gleitend können Wahlmodule angeboten werden, z. B. zu methodischen Fragen. Der Zeitrahmen für die Abschlussarbeit beträgt drei Monate – dies lässt ausreichend Zeit für empirische Untersuchungen – und ist mit einem Praktikum verzahnt. Die Studieren-den sollen ihre Thesis möglichst in dem Praxisbereich, der Gegenstand ihrer Thesis ist, schreiben. Die Thesis beginnt Anfang März und die Abgabe ist Anfang Juni, was für empirische Vorhaben günstig ist. Die anschließende Begutachtung liegt im Wesentli-chen außerhalb von Urlaubszeiten, was die Motivation in der Praxis erhöht, Arbeiten zu betreuen und zu begutachten. Auch für die hauptamtlich Lehrenden, die im Durch-schnitt fünf bis zehn Arbeiten betreuen und danach begutachten müssen, ist dieser Zeitplan entlastend.
Der zweite Teil des 6. Semesters bis zur mündlichen Abschlussprüfung, die die Thesis zum Gegenstand hat, ist mit dem so genannten berufseinführenden Praktikum (P 5) verzahnt. Diese Zeit kann flexibel genutzt werden. Je nach Bedarf und Bedürfnissen bietet die Hochschule verschiedene Wahlmodule an. Standardprogramm ist das Modul „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder“, das mit einer Ausbildereignungsprü-
5 Angebotene Veranstaltungen können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn sich mehr
als acht Studierende angemeldet haben. 6 Die AdA-Zusatzqualifikation findet zukünftig als Wahlmodul im 5. bzw. 6. Semester während
der Praktikaphase statt und schränkt damit das Angebot im Wahlpflichtbereich nicht mehr wie im Diplomstudiengang ein.
14 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
fung beendet wird.F
7F Es werden auf Wunsch der Ausbildungsbehörden oder Studieren-
den aber auch Module angeboten, die im bisherigen Studium nicht vertieft wurden, jedoch für die erste Berufspraxis von Bedeutung sind. Praktisch kann das bedeuten: Die Studierenden belegen in den verbleibenden Wochen zwei Tage pro Woche Module an der HfPV und bereiten sich drei Tage pro Woche auf ihre künftige Berufstätigkeit und die Abschlussprüfung vor. Auch in dieser Phase ist eine Exkursion oder eine Stu-dienfahrt möglich. Im Extremfall erfüllen die Studierenden den Workload in diesem Teil des Studiums ausschließlich durch ein Praktikum im zukünftigen Tätigkeitsbereich oder bei einer anderen Verwaltung (z. B. in einem Verband, einem Betrieb, einer ausländi-schen Verwaltung). Oder sie studieren im anderen Extremfall ausschließlich fachtheo-retisch, belegen die unterschiedlichsten Wahlmodule. Die angebotenen Module in die-sem Studienabschnitt werden als Workload gezählt, sofern sie „mit Erfolg“ oder einer mindestens ausreichenden Bewertung abgeschlossen werden. Über die erfolgreiche Teilnahme wird den Studierenden eine Bescheinigung ausgestellt; auf Antrag können zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen mit Angabe der ECTS-Credits in das Prü-fungszeugnis aufgenommen werden.
Pro Studienjahr sind im Durchschnitt sechs Wochen studienfreie Zeit vorgesehen. Die-se Zeit entspricht ca. 26 Urlaubs- und Feiertagen im Jahr. Die studienfreien Zeiten de-cken die Urlaubszeiten ab und sind während der fachtheoretischen Studienzeit zu nehmen. Im Praktikum 3 im 4./5. Semester ist die Urlaubszeit flexibel einzurichten, je nach Urlaubsanspruch. Sofern Wahlveranstaltungen im 6. Semester nach Abgabe der Thesis belegt werden, ist der restliche Urlaubsanspruch in der studienfreien Zeit der Hochschule zu nehmen. Die Lage der studienfreien Zeiten ist in XAbbildung 11X auf S. X42X dargestellt.
Kontaktstudium = Präsenzstudium + begleitetes Selbststudium Die Studienstruktur umfasst Studiensemester von 23 Wochen (ohne studienfreie Zei-ten). Davon stehen im ersten Semester 22 Wochen und in den folgenden Semestern 11 Wochen für das fachtheoretische Studium zur Verfügung. Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel gleichmäßig auf das Semester verteilt und in 2, 3 oder 4 stündigen Blöcken angeboten; studienbegleitend oder in der letzten Semesterwoche des fach-theoretischen Studienabschnitts müssen sie mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Das Studium ist hochkonzentriert. Fachlich und inhaltlich gibt es regelmäßig Anpas-sungen, die in Teil 2 des Modulbuchs dokumentiert werden. In den fachtheoretischen Studienzeiten muss den Studierenden jedoch ein ausreichender Freiraum für selbstän-diges Arbeiten, für Vor- und Nachbereitungen, die eigenständige Erarbeitung, die An-eignung und Vertiefung von Studieninhalten, das Literaturstudium sowie Prüfungsvor-bereitungen eingeräumt werden.
Ein Problem, das wir seit langem erkannt haben: Ein Studienplan, der weit über 30 Stunden pro Woche in Präsenzveranstaltungen ausweist, ist wenig effektiv. Studieren-
7 Teilmodule des Moduls „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder“ können auf Wunsch
der Ausbildungsbehörden und bei einer entsprechenden Nachfrage auch im Praktikum 3 (5. Semester) durchgeführt werden.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 15
HfPV
de und Lehrende klagen darüber, weil die Überfrachtung der Lehre mit Präsenzveran-staltungen die Erreichbarkeit von Kompetenzzielen behindert.
Dass man Wissen wie mit einem Trichter in den Kopf von Lernenden gießen könne und dass das eine effektive und mühelose Lernmethode sei, ist die bekannte scherz-hafte Vorstellung dazu. Aber Lernen ohne Anstrengung ist nicht möglich. Studierende müssen Zeit und Fleiß investieren, um Erfolg zu haben und eine Prüfung zu bestehen. Dazu sind didaktisch gut aufbereitete und systematisch aufgebaute Veranstaltungen genauso wichtig wie praxisorientierte Übungen, Fallbeispiele und Hinweise zum selbst-ständigen Lernen. Aus unserer Erfahrung ist Anregung, Anleitung und Feedback zu studienbegleitenden, vertiefenden Leistungen besonders geeignet, damit Studierende die Kompetenzziele erreichen. Überwiegend beim Lernen auf sich selbst gestellt zu sein, erscheint uns höchst problematisch. Die Frage, ob Studierende genug und das Richtige gelernt haben, sollte nicht erst festgestellt werden, wenn sie die Prüfung nicht bestehen.
In der Verpflichtung, den studentischen Arbeitsaufwand in Workload zu berechnen, sehen wir deshalb eine innovative Chance für die Weiterentwicklung unseres Studiums und die Lösung des oben beschriebenen Problems: Die Aufteilung des Kontaktstudi-ums in ein Präsenzstudium, das wie bisher gemeinsam mit der Studiengruppe durch-geführt wird, und ein begleitetes Selbststudium mit anderen Lernformen und Lernme-thoden, mit Anregung, Lernimpulsen und Anleitung, Betreuung sowie Rückkopplung über den Lernerfolg durch die Lehrenden. Inhalte für das begleitete Selbststudium (kurz: begleitetes Studium) kann die Vorbereitung, die transferorientierte Nachbearbei-tung von Präsenzstunden ebenso wie die Erarbeitung neuer Wissensfelder sein.
Unser Konzept sieht daher einen unverminderten Kontakt von Lehrenden und Studie-renden vor: Vormittags in Präsenzveranstaltungen und nachmittags in den Phasen des begleiteten Studiums mit Aktivierung der Studierenden – in Gruppen oder in Einzelbe-treuung. Selbständigkeit als Lernziel zu erreichen ist eine Gratwanderung, bei der es gilt, die Balance zwischen dozentenzentrierter Lehre, verschiedenen Lernformen und Lernmethoden, Anleitung zum selbstständigen Lernen, Betreuung sowie Kontrolle bzw. Rückmeldung zu finden. Lehrende müssen im begleiteten Studium Raum für selbst-ständiges Lernen geben, den Lernprozess beratend begleiten, die Resultate kontrollie-ren, Lernergebnisse und Lernfortschritte mitteilen. Am Ende von Präsenzveranstaltung und begleitetem Selbststudium steht schließlich die Prüfung – denn auch die Inhalte des begleiteten Studiums sind prüfungsrelevant.
Die Anzahl der Kontaktstunden im Bachelor-Studiengang entspricht in etwa dem bishe-rigen Diplomstudiengang; ein Teil der Stunden wird aber explizit als begleitetes Selbst-studium ausgewiesen. Der Umfang des begleiteten Studiums beträgt am Anfang des Studiums meist eine Semesterwochenstunde pro Teilmodul. Nur in den betreuungsin-tensiven Veranstaltungen ist der Anteil des begleiteten Studiums höher: Seminare (2 SWS), Projekte (2 SWS), Thesis-Kolloquium (3 SWS). Mit fortschreitender Kompetenz der Studierenden gehen wir davon aus, dass Anleitung, Einzel- und Gruppencoaching sowie individuelles Feedback nachlassen können, weil die Studierenden im Laufe ihres Studiums mehr und mehr Selbstständigkeit entwickeln, selbst bestimmen können, wie tiefgehend sie sich mit einem Thema beschäftigen wollen, eigene Stärken und Schwä-chen beurteilen und Schwerpunkte setzen können. Wir verstehen uns daher auch als Entwickler von Selbstkompetenz.
16 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
In den einzelnen Semestern planen wir folgende Aufteilung der Semesterwochenstun-den (dies entspricht ca. 60 % Kontaktstudium und 40 % Selbststudium):
Abbildung 3 Verteilung der SWS für Präsenzstudium und begleitetes Studium F
8
Über das gesamte fachtheoretische Studium gemittelt hat das Präsenzstudium einen Anteil von ca. 45 %, das begleitete Studium einen Anteil von ca. 15 % und das Selbst-studium einen Anteil von ca. 40 %.
Formen des begleiteten Selbststudiums
Die Methodenvielfalt beim begleiteten Studium schließt Fall- und Übungsbeispiele, Lesehinweise mit Aufgabenstellung, Anleitung zur Reflexion, Probeklausuren, Grup-penarbeit sowie Partner- und Einzelarbeit ein. Das begleitete Studium bietet die Mög-lichkeit, neue Lernformen z. B. in integrierten Lernkonzepten zu erproben (§ 5 Abs. 2 StO AV). Insbesondere das so genannte „Blended Learning“ – die Kombination von unterschiedlichen Methoden und Medien aus Präsenzveranstaltung und E-Learning – soll eingesetzt und erprobt werden.9 Die Lern- bzw. Kompetenzziele sollen durch For-men des begleiteten Selbststudiums effektiv und effizient erreicht werden:
8 Die 11. bzw. 22. Woche der fachtheoretischen Studienzeit ist als Prüfungswoche für schriftli-
che oder mündliche Prüfungen vorgesehen. Sie gehört zur Präsenzzeit, denn die Studieren-den (und Lehrenden) kommen zu der Prüfung; die einen, um sie zu schreiben, die anderen um sie zu beaufsichtigen. In der Prüfungswoche findet kein begleitetes Lernen statt. Das be-gleitete Lernen erstreckt sich also je nach Semesterdauer über 10 bzw 21 Wochen.
9 Lehrende stellen Präsenzveranstaltung und Phasen des begleiteten Selbststudiums zu sinn-voll „gemischten“ Lernarrangements zusammen; in neuen Formen des „Blended Learning“ wird dieses mit den verfügbaren Möglichkeiten der Vernetzung über Internet oder Intranet realisiert. Beim Blended Learning findet Lernen, Kommunizieren, Informieren und Wissens-management losgelöst von Ort und Zeit in Kombination mit Präsenzveranstaltungen statt.
Studienabschnitt Wochen SWS Präsenz SWS begleitet SWS Kontakt
1. Semester Teil 1 25 8 33
1. Semester Teil 2 23 9 32
2. Semester 11 26 9 35
3. Semester 11 26 9 35
4. Semester 11 25 9 34
5. Semester 11 24 5 29
6. Semester Teil 1 11 3 3 6
6. Semester Teil 2 9
22
nach Bedarf
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 17
HfPV
Das begleitete Studium bietet die Möglichkeit kleine Arbeitsgruppen mit drei bis fünf Studierenden zu bilden, um zu gewährleisten, dass sich alle Teilnehmer aktiv beteiligen können.
Durch eine zufällige und unterschiedliche Zusammensetzung der Kleingruppen kann Sozialkompetenz ausgebildet werden.
Aus unseren Evaluationen wissen wir, dass es vom Standpunkt des Lernens inef-fektiv ist, wenn alle Gruppen ihre Arbeitsergebnisse präsentieren. Gerade im be-gleiteten Studium besteht die Möglichkeit, nach Ende der Gruppenarbeit zu ent-scheiden, welche Gruppe ihre Ergebnisse z. B. in der nächsten Präsenzveranstal-tung vorträgt. Die nicht vortragenden Gruppen erhalten ein individuelles Feedback vom Lehrenden.
Die Nachbearbeitung – mit den Lehrkräften, die eine wichtige beratende Funktion wahrnehmen – erfolgt auch im Hinblick auf die Umsetzung des Gelernten in die Praxis. Nachbearbeitungen von Präsenzveranstaltungen werden so aufbereitet, dass alle davon profitieren können: Die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Unter-lagen werden allen Studierenden in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die internetbasierte eLearning-Plattform ILIAS der FHöD ist dafür ein wichtiges Hilfsmittel. Sie kann außerdem dazu genutzt werden, Lernprozesse online anzulei-ten und zu begleiten:
als „elektronischer“ Reader und Materialsammlung,
als gemeinsamer Lernort mit synchronen und asynchronen Kommunikations-möglichkeiten,
als gemeinsame Diskussions- und Austauschplattform für Seminar- und Haus-arbeiten oder die Organisation eines Projekts,
um bestimmte Fragestellungen oder Fallstudien in einem Forum zu diskutieren, das durch die Lehrkraft moderiert wird.
Damit die Ziele, die wir mit dem begleiteten Studium verbinden, umgesetzt werden, müssen Umfang, Formen, Inhalte und Nutzen des begleiteten Studiums besonders sorgfältig evaluiert werden. Außerdem benötigen wir Qualifizierungsmaßnahmen, Workshops und einen Erfahrungsaustausch der Lehrenden über die neuen Lernformen im begleiteten Studium.
Die Parameter des Bachelor-Studiums: Workload und Credits Mit der Einführung von Bachelor-Studiengängen ist eine andere Sicht auf die Studien-leistung verbunden. Es zählt die Zeit, die ein Studierender erbringen muss, um den jeweils angestrebten Studienabschluss erfolgreich ablegen zu können.
Bisher standen die Semesterwochenstunden im Vordergrund, also die „klassischen“ Präsenzveranstaltungen, in denen Lehrende ihre Studentinnen und Studenten norma-lerweise „unterrichten“; sowohl für die methodisch-didaktische Konzeption der Lehre als auch für die verwaltungstechnische Planung der Studienabläufe. Vor- und Nachbe-reitungszeiten sind zwar vorausgesetzt aber selten explizit berücksichtigt oder einge-plant worden.
18 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Bachelor-Studiengänge berücksichtigen dagegen den gesamten Arbeitsaufwand, den die oder der „durchschnittliche“ Studierende benötigt, um die Kompetenzziele der Mo-dule zu erreichen. Dazu gehören alle für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Lern-aktivitäten: Präsenzstunden, das vom Lehrenden begleitete Selbststudium und das Selbststudium mit eigenständigen Vor- und Nachbereitungen, Aneignung und Vertie-fung von Studieninhalten, Prüfungsvorbereitungen sowie nicht zuletzt die Praktikums-zeiten.
Der für ein Studium erforderliche Arbeitsaufwand oder Workload weist also den insge-samt zu erwarteten durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand in Zeitstunden aus. Auf der anderen Seite bemisst sich der zur Verfügung stehende Workload an der durchschnittlichen Dauer eines Arbeitstags.
Die Planung und Optimierung eines Bachelor-Studiengangs besteht deshalb in dem Kunststück, diese zwei Vorgaben zur Deckung zu bringen: Der insgesamt und maximal zur Verfügung stehende studentische Arbeitsaufwand muss unter Berücksichtigung aller Lernaktivitäten so auf die Veranstaltungen und Module verteilt werden, dass die für das Studium erforderlichen Inhalte optimal vermittelt und angeeignet werden kön-nen. Alle Veranstaltungen müssen so geplant werden, dass sie unter Berücksichtigung der erforderlich Vor- und Nachbereitungszeit zu schaffen sind.F
10F
Das Rechenwerk
Bachelor-Studiengänge werden in der Regel auf Basis einer 40-Stundenwoche ge-plant. Das führt – unter Berücksichtigung von Urlaubszeiten und Feiertagen – zu einem Workload von 1.800 Stunden im Jahr. Für ein 6-semestriges Studium steht damit ein Workload von insgesamt 5.400 Stunden zur Verfügung, der auf die Module des Studi-ums verteilt werden muss.
Der in Stunden gemessenen Workload ist schon aufgrund seiner Größe ein relativ un-handlicher Parameter. Außerdem ist der Workload ein bloßes Maß für den geleisteten zeitlichen Aufwand. Deshalb hat man für die Bewertung und Messung von Bachelor-Studiengängen eine zweite Größe eingeführt: die Credits. Credits beruhen einerseits auf der Workload-Systematik, andererseits beinhalten sie die Möglichkeit und Freiheit unterschiedliche Studienabschnitte unterschiedlich stark zu gewichten.
In einem 6-semestrigen Bachelor-Studium erwirbt eine Studierende oder ein Studie-render normalerweise 180 Credits. Für einen Credit muss also im Durchschnitt ein Ar-beitseinsatz von 30 Stunden erbracht werden. Die folgende Abbildung zeigt die Vertei-lung der Credits im Studienverlauf.
10 In der Umkehrung heißt das: Vor- und Nachbereitungszeiten können in Teilbereichen auch
im Kontaktstudium – in den Phasen des begleiteten Selbststudiums – liegen.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 19
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Abbildung 4 Aufteilung der Credits auf die StudienphasenF
11
Semesterwochenstunden (SWS) basieren auf Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von 45 Minuten. Auf Grund des in Stunden gemessenen Workloads werdem die Se-mesterwochenstunden in den Modulkarten in Zeitstunden (60 Minuten) umgerechnet und ausgewiesen. Die in den Modulkarten verwendete Angabe
Kontaktstudium 3 SWS Präsenz + 1 SWS begleitetes Studium Präsenzstudium 33 LVS ≈ 25 Stunden Begleitetes Studium 10 LVS ≈ 8 Stunden Workload 60 Stunden ( 25 / 8 / 27 )
bedeutet:
3 Semesterwochenstunden Präsenzstudium x 11 Wochen = 33 Lehrveranstaltungsstunden
33 Lehrveranstaltungsstunden a 45 Minuten = ca. 25 Zeitstunden 10 Lehrveranstaltungsstunden
begleitetes Studium a 45 Minuten = ca. 8 Zeitstunden 45 Stunden Workload ( 25 / 8 / 27 ) = 25 Stunden Präsenz +
8 Stunden begleitetes + 27 Stunden Selbststudium
11 Eine detaillierte Zuordnung der Credits zu den einzelnen Modulen bzw. Teilmodulen befindet
sich auf S. 42. Die Semesterplanung wird auf S. 47 dargestellt.
20 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Eine weitere Größe, die bei der Planung des Studiums berücksichtigt werden muss, ist das Verhältnis zwischen Kontakt- und Selbststudium (siehe S. X14X ff.). Wir sind für das fachtheoretische Studium von einem Verhältnis von 60 % für das Kontaktstudium (45 % Präsenz + 15 % begleitet) und 40 % für das Selbststudium ausgegangen.F
12
Die so gewonnenen Studienanteile für die verschiedenen Einzelveranstaltungen beru-hen einerseits auf Erfahrungswerten andererseits auf Schätzungen, die durch eine regelmäßige Evaluierung des Studiengangs überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Die wichtigsten Parameter im Überblick:
Workload pro Studium 5.400 Stunden
Workload pro Semester 900 Stunden
Workload pro Credit 30 Stunden
Kontaktstudium 60 %
Selbststudium 40 %
Einen genauen Überblick über die Planungsdaten und den Ablauf des Studiums geben die XAbbildung 13X und folgende S. 43 ff. i m Anhang Teil 1.
Prüfungen Mit dem Bologna-Prozess hält eine grundsätzliche Neuerung Einzug in die Studien-strukturen der HfPV: An die Stelle von zeitpunktbezogenen (Block-) Prüfungen, die in der Vergangenheit als Leistungsindikator der Studierenden herangezogen wurden, tritt nun ein kumulatives System, bei dem jedes Modul des Studienganges mit einer eige-nen Prüfung abschließt.
Im Bachelor-Studium werden deshalb die bisherigen Zwischen- und Laufbahnprüfun-gen durch studienbegleitende Modulprüfungen ersetzt. Alle Modulprüfungen müssen erfolgreich abgeschlossen werden. Zum einen, weil der erfolgreiche Abschluss eines Moduls die Voraussetzung für die Teilnahme an den darauf aufbauenden Modulen und damit für das Weiterstudieren ist. Zum anderen, weil alle Module eines Studiengangs bestanden werden müssen, um den Studienabschluss zu erlangen. Außerdem erhalten die kontinuierlich zu erbringenden Studienleistungen dadurch ein wesentlich höheres Gewicht für die Bildung der Abschlussnote im Vergleich zu dem bisherigen Studien-gang.
Unsere Erfahrung aus den Diplomstudiengängen ist, dass die bisherige geringe Ge-wichtung der Fachnoten (5 %) für die Studiennote zu zwei Tendenzen führt:
12 Dabei kann es sich natürlich nur um Durchschnittswerte handeln, weil der Anteil des Selbst-
studiums vom individuellen Lerntempo des Studierenden, vor allem aber vom Charakter der Veranstaltung abhängig ist und z. B. bei Seminaren und Projekten anders zu kalkulieren ist als bei theoretischen Einführungsveranstaltungen.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 21
HfPV
Die Studierenden halten Lehrveranstaltungen, die keine hohe Prüfungsrelevanz haben, für „nicht so wichtig“ – manche strengen sich deshalb für den Leistungs-nachweis nicht sonderlich an.
Einige Lehrende messen der Vergabe von Fachnoten keine hohe Relevanz zu, weil sie wissen, dass die Note kaum eine Rolle spielt. Die Notenskala wird häufig nicht ausgenutzt. Das führt gelegentlich zu guten Einheitsnoten – die gesamte Studiengruppe erhält z. B. Bewertungen zwischen 11 und 13 Punkten. Damit sind unsere Kunden unzufrieden: Weder die Ausbildungsbehörden noch die Studieren-den kennen ihren tatsächlichen Leistungsstand und sind dann möglicherweise von den Klausurnoten in der Zwischenprüfung negativ überrascht. Ganz abgesehen davon, dass auch die Hochschule diese Tendenzen bekämpfen muss: Es gehört zur Qualität einer Hochschulausbildung, dass Leistungen objektiv bewertet wer-den. Einheitliche Bewertungen widersprechen allen Erfahrungen über das Leis-tungsspektrum von Studierenden.
Für das Bachelor-Modell gilt: Was wichtig ist, wird gelehrt, geprüft und geht entspre-chend des Aufwands (Workload) in die Fachnote ein. Damit ist nichts mehr von dem, was wir lehren und die Studierenden lernen, unwichtig.
Prüfungsanforderungen
Der Bachelor-Studiengang Allgemeine Verwaltung orientiert sich am Beschluss der Innenministerkonferenz vom 24.6.2005F, der die folgenden Mindestanforderungen for-muliert:
Mindestens drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Stun-den in den Schwerpunktgebieten
Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Grundlagen des Privat-rechts,
Verwaltungswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre, Informa-tions- und Kommunikationstechnologie,
Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirt-schaft und öffentliche Finanzwirtschaft,
Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozi-alpsychologie.
Mindestens ein Modul muss mit einer mündlichen Prüfung in einem der Schwer-punktgebiete abschließen.
In der Gesamtnote muss das Gewicht der rechtswissenschaftlichen Prüfungsantei-le ausgewiesen werden. Bei verwaltungsrechtlicher Schwerpunktbildung müssen 50 % oder 90 ECTS durch Bildungskomponenten mit rechtswissenschaftlichen Schwerpunkten erzielt werden.
Die Bachelor-Thesis soll mindestens 10 % der Gesamtnote ausmachen.
Die Bachelor-Thesis ist mündlich zu verteidigen.
22 Teil 1 – Das Konzept
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Die Abschlussnote
Der Studiengang Allgemeine Verwaltung umfasst insgesamt 13 fachtheoretische Mo-dule, ein Praxis-Modul und das Thesis-Modul. Die Abschlussnote setzt sich aus vier Teilnoten zusammen, die folgendermaßen gewichtet werden:
Abbildung 5 Gewichtungsschema für die Abschlussnote
Die Praxisnote geht zu 10 % in die Abschlussnote ein; sie setzt sich aus den Bewer-tungen der drei Praxisberichte zusammen. Die Note eines Praxisberichts setzt sich gleichgewichtig aus einer fachpraktischen (Ausbildungsbehörde) und einer fachlich-methodischen Note (HfPV) zusammen. Die Bewertung des Praxismoduls insgesamt ergibt sich aus dem Mittelwert der drei bewerteten Praxisberichte.
Die Thesis wird – wie die Diplomarbeit – von zwei unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern (in der Regel die betreuende Fachhochschullehrkraft und die betreuende Fachkraft aus der Praxis) begutachtet und bewertet. Die Thesis muss zusätzlich vor einer Prüfungskommission mündlich verteidigt werden, die auch die mündliche Thesis-Note vergibt. Schriftliche und mündliche Thesis-Note machen zusammen 20 % der Abschlussnote aus.
Die 13 fachtheoretischen Module bzw. die ihnen zugeordneten Teilmodule werden mit dem Arbeitsaufwand bzw. den Credits gewichtet, die man mit dem Abschluss des je-weiligen Teilmoduls erwirbt. Das Ergebnis geht zu 70 % in die Abschlussnote ein.
Zu den rechtswissenschaftlichen Prüfungsanteilen:
Der für alle Studierenden verbindliche rechtswissenschaftliche Anteil an der fach-theoretischen Note beträgt ca. 52 % aller Kontaktstunden (vgl. XAbbildung 19X auf S. X50X).F
13
Der rechtswissenschaftliche Anteil der Bachelor-Thesis ist themenspezifisch und kann nicht vorhergesagt werden, sollte aber die fachtheoretische Gewichtung des Studiums widerspiegeln. Nach unseren Erfahrungen mit der Diplomarbeit haben 52 % der Arbeiten einen überwiegend rechtswissenschaftlichen Anteil.
13 Die beiden Seminare, das Projekt und die Veranstaltungen zur Bachelor-Thesis sind dabei
nicht berücksichtigt worden, weil in diesen Veranstaltungen die fachwissenschaftlichen An-teile von der Schwerpunktsetzung der Studierenden anhängig ist. Auch die Wahlpflichtmodu-le sind individuell wählbar. Der rechtswissenschaftliche Anteil der Wahlpflichtmodule beträgt jedoch mindestens 50 %, wenn Studierende aus den angebotenen Wahlpflichtmodulen ein rechtswissenschaftliches (soziales Handeln oder rechtliches Handeln) belegen.
Module Credits Gewichtung
Fachtheorie 13 90 70%
schriftlich 15%
mündlich 5%
Praxismodul 1 78 10%
15 180 100%
Thesis 1 12
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 23
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Die rechtswissenschaftlichen Anteile des Praxismoduls sind bisher nicht erhoben worden; sie sollten annähernd dem Anteil des fachtheoretischen Studiums ent-sprechen. In der Prüfungsleistung des Praxismoduls gehen wir deshalb ebenfalls von einem rechtswissenschaftlichen Anteil von über 50 % aus.
Leistungsnachweise und Modulprüfungen
Prüfungsformen im Bachelor-Studiengang sind (§ 25 APOgD AV): 1. Klausur: Erfolgt der Leistungsnachweis in Form einer Klausur, so bearbeiten die
Studierenden unter Aufsicht eine Aufgabenstellung aus den Themenbereichen des Teilmoduls.
2. Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung ist festzustellen, ob die oder der Studierende in der Lage ist, anhand konkreter Fragestellungen Themenbereiche aus dem Modul bzw. Teilmodul sowie übergreifende Zusammenhänge verständlich darzulegen.
3. Präsentation: Die oder der Studierende setzt sich in freier Rede unter Benutzung adäquater Präsentationsmedien mit einem konkreten Thema unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Quellen auseinander; Arbeitsschritte und –ergeb-nisse sollen auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung im mündlichen Vor-trag dargestellt werden.
4. Hausarbeit: Die oder der Studierende vertieft selbstständig ein Thema unter Einbe-ziehung und Auswertung einschlägiger Quellen mit wissenschaftlichen Methoden und legt die Erkenntnisse systematisch schriftlich dar.
5. Praxisbericht: Die oder der Studierende erstellt eine schriftliche Ausarbeitung über Ziele, Ablauf und Ergebnisse des Praktikums.
Die Prüfungsformen liefern den Nachweis, ob die Lern- bzw. Kompetenzziele erreicht wurden.
Jede Prüfungsform wird von jedem Studierenden mindestens einmal, in der Regel mehrfach absolviert, wie der Prüfungsplan in Abbildung 6 (S. 26) auch zeigt. Mündliche Prüfungen sowie Prüfungen, die nicht wiederholt werden können, sind generell von zwei Prüfenden zu bewerten.
24 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Die Module des Bachelor-Studiengangs Allgemeine Verwaltung setzen sich in der Re-gel aus mehreren Einzelveranstaltungen zusammen. Diese Teilmodule werden über-wiegend mit Einzelprüfungen abgeschlossen, die zusammen die Modulprüfung und Modulabschlussnote bilden.14
Um den Anforderungen der Innenministerkonferenz zu genügen, sind einige dieser Teilmodulprüfungen hervorgehoben und werden als zentrale Prüfungen mit einem be-sonderen Gewicht durchgeführt. Insgesamt müssen in dem Bachelor-Studiengang All-gemeine Verwaltung vier zentrale schriftliche Prüfungen sowie eine zentrale mündliche Prüfung abgelegt werden, und zwar in den Modulen:
Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung 2: Politische und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Psychologie der Verwaltung (mündliche Prüfung)
Verwaltungshandeln 2: Verwaltungsentscheidungen mit und ohne Eingriffscharakter (Klausur)
Verwaltungshandeln 2: Pflichtengefüge, Risikoverteilung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Klausur)
Ökonomisches Handeln 2: Rechnungswesen 2, Flexibles Finanzmanagement und Personalmanagement (Klausur)
Verwaltungshandeln 3: Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und bei fachlichen Bedarfsfällen (Klausur)
„Zentral“ heißt zum einen, dass diesen Prüfungen im Sinne der Anforderungen der Innenministerkonferenz ein besonderes Gewicht zukommt. „Zentral“ heißt zum ande-ren, dass die schriftlich abzulegenden zentralen Prüfungen an allen Studienorten der HfPV zeitgleich und mit identischen Aufgabenstellungen durchgeführt werden. Dadurch sollen Vergleichbarkeit und ein einheitlich hohes Niveau der Prüfungsanforderungen über den gesamten Studienverlauf sichergestellt werden. Bei den zentralen schriftli-chen Prüfungen wählt die Fachbereichsleitung die Prüfungsaufgaben aus Vorschlägen der Modulkonferenzen aus.
Die zentralen Modulprüfungen finden jeweils in der letzten Woche eines Semesters (fachtheoretische Studienphase) statt. Die schriftlichen Prüfungen orientieren sich nach Art und Umfang an den bisherigen Zwischen- und Laufbahnprüfungen (Fallbearbeitun-gen; vier Stunden). Die Begutachtung der Prüfungsarbeiten wird dem an anderen Fachhochschulen üblichen Verfahren angepasst: Die schriftlichen Prüfungsarbeiten
14 Obwohl die einzelnen Teilmodule inhaltlich aufeinander abgestimmt sind – diese koordinie-
rende Aufgabe wird von den Verantwortlichen in Abstimmung mit den Lehrenden vorge-nommen und kontinuierlich evaluiert – haben wir für die Prüfungen zunächst Einzelprüfun-gen auf Teilmodulebene vorgesehen. Auch Einzelprüfungen überprüfen die Schlüsselkom-petenzen und dokumentieren die vielfältigen Leistungen, die dem übergeordneten Modul zu-geordnet sind. Im Zuge der Weiterentwicklung des Studienganges soll die Untergliederung der Module in inhaltlich abgegrenzte Teilmoule mit dem Ziel einer verstärkt interdiziplinären Ausrichtung gelockert und damit einhergehend die Anzahl der insgesamt zu erbringenden Prüfungsleistungen reduziert werden – was auch die Empfehlung der Gutachterkommission, die den Studiengang akkrediert hat, ist.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 25
HfPV
werden durch eine Fachhochschullehrkraft begutachtet. Falls die Prüfungsnote schlechter als fünf Punkte ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt.
Die zentrale mündliche Prüfung in „Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns 2“ wird von zwei in dem Modul Lehrenden in Form einer Gruppenprüfung (fünf bis sechs Studierende) abgenommen. Die Prüfungszeit für jede Studierende oder jeden Studie-renden soll zehn Minuten nicht unterschreiten.
Dezentrale Modul- oder Teilmodulprüfungen sind ebenfalls typischerweise schriftlich (Klausur, Hausarbeit, Praxisbericht) oder mündlich (Präsentation) abzulegen.15
In einzelnen Teilmodulen sind alternative Prüfungsformen vorgesehen. Hier sind die Prüfungsformen Klausur, Präsentation und/oder Hausarbeit. Findet die Teilmodulprü-fung als Klausur statt, ist diese ebenfalls in der Prüfungswoche (11. Woche der fach-theoretischen Studienzeit, im ersten Semester die 20. oder 21. Woche) statt. Alternati-ve Prüfungsformen – Hausarbeit und/oder Präsentation – können während der laufen-den Veranstaltung stattfinden.
Die dezentral durchgeführten Prüfungen liegen nach Art und Umfang in der Verantwor-tung der jeweiligen Lehrkraft. Maßgeblich für die Prüfungsform sind in jedem Fall die in den Modulkarten festgelegten Prüfungsformen. Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung veröffentlicht die Lehrkraft für alle Studierende verbindlich die Prüfungsform und den Prüfungszeitpunkt, ggf. die Leistungsanforderungen bzw. Vereinbarungen. Für diese Aufgabe der Lehrenden ist ein Formular entwickelt worden, das Bestandteil der Prü-fungsakte ist.16 Modulverantwortliche sorgen mit Hilfe von Modulkonferenzen für ein-heitliche Prüfungsanforderungen.
Die Gesamtnote aus den fachtheoretischen Modulprüfungen setzt sich aus fünf zentra-len Prüfungen und 33 studienbegleitenden Prüfungen zusammen. Zu den insgesamt 38 Prüfungen in den ersten fünf Semestern17 kommen drei Teilmodulprüfungen aus dem fachpraktischen Studium sowie die Bachelor-Thesis mit mündlicher Prüfung im 6. Semester.F
18 F Die Abbildung 6 zeigt den Prüfungsplan, der auch Anlage der StO AV
ist. Die Veranstaltungen V 2.2 (Einführung in das Sozialrecht …) und V 3.1 (Grundsi-cherung … sowie Sozialhilfeleistungen …) wurden 2012 umbenannt.
15 Die in § 25 APOgD beschriebenen Prüfungsformen können auf der Modulkarte weiter spezi-
fiziert werden. Beispiele: Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfung in Gruppen (Methoden 1), Präsentation: Vortrag (Privatrechtliches Handeln in Verwaltungen 3), Präsentation: Moderation einer Sitzung (Fallmanagement), Hausarbeit: Erstellung einer Seminararbeit (Methoden 2), Hausarbeit: Erstellung eines Exposés zur Bachelor-Thesis (Methoden 3).
16 Siehe Formular: Dezentrale Prüfung Bachelor AV (S. 51) und ausgefülltes Formular: Dezent-rale Prüfung Bachelor AV – Beispiel Methoden 1 (S. 52).
17 Siehe Abbildung 15 auf S. 45. 18 Im Diplomstudiengang mussten im fachtheoretischen Studium vier schriftliche Zwischen-
und fünf schriftliche Laufbahnprüfungen abgelegt werden. Dazu kommen 43 Fachnoten mit Leitungsnachweisen und 11 Leistungsnachweise aus dem Wahlpflichtbereich. Die Studie-renden müssen also im Studienmodell 2002 pro Trimester durchschnittlich 11 Leistungs-nachweise bzw. Prüfungen erbringen. Das Bachelor-Studienmodell sieht also eine Reduzie-rung der Gesamtzahl der Leistungsnachweise vor, die zugleich in ihrem Gewicht für die Ge-samtnote aufgewertet werden.
26 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abbildung 6 Prüfungsplan (Übersicht über die zentralen und die studienbegleitenden Prüfungen)
Sem. Modul Teil-Modul PrüfungsformMethoden 1 Lernmethoden und wissenschaftliches Arbeiten mündliche Prüfung
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Klausur (2h)Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes … Klausur (2h)Privatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 1 Alternativen*)
Kommunale Selbstverwaltung und Partizipation Klausur (2h)Grundlagen der Betriebswirtschaft und Rechnungswesen 1 Klausur (2h)Grundlagen der Öffentlichen Finanzwirtschaft Alternativen*)
Politische Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns 1 Alternativen*)
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 1 Alternativen*)
Soziologie der Verwaltung Alternativen*)
Praxis 1 Praktikum 1 PraxisberichtEmpirische Sozialforschung und Statis tik Alternativen*)
Die wissenschaftliche Arbeit 1 (Seminar) Hausarbeit und PräsentationPrivatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 2 Alternativen*)
Einführung in das Sozialrecht, Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Klausur (2h)
Politische Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns 2
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 2
Psychologie der Verwaltung
Praxis 2 Praktikum 2 PraxisberichtVerwaltungsentscheidungen mit und ohne Eingriffscharakter … zentrale Klausur (4h)Pflichtengefüge, Risikoverteilung und Beendigung von … zentrale Klausur (4h)
Rahmen-bedingungen 2
Sozialkompetenz - Selbstkompetenz Präsentation
Rechnungswesen 2
Flexibles Finanzmanagement
Personalmanagement
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Klausur (2h)Methoden 2 Das studentische Projekt Hausarbeit und Präsentation
Entgeltliche Ansprüche und kollektives Arbeitsrecht Klausur (2h)Privatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 3 Alternativen*)
Kommunale Verwaltung, Kontrolle und Normsetzung Klausur (2h)Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Sozialhilfeleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII
zentrale Klausur (4h)
Organisations- und Projektmanagement Alternativen*)Rechnungswesen 3 Alternativen*)
Wirtschaftspolitik Alternativen*)
Die wissenschaftliche Arbeit 2 (Seminar) Hausarbeit und PräsentationExposé Hausarbeit und PräsentationVerwaltungsmanagement - Controllingkonzept Alternativen*)
Verwaltungssteuerung Alternativen*)
Teilmodul 1 veranstaltungsabhängigTeilmodul 2 veranstaltungsabhängigTeilmodul 3 veranstaltungsabhängigTeilmodul 1 veranstaltungsabhängigTeilmodul 2 veranstaltungsabhängigTeilmodul 3 veranstaltungsabhängig
Praxis 4 Praktikum 4Leistungsnachweis
(bestanden/nicht bestanden)Thesis (schriftlich)
Kolloquium (mündlich)
Praxis 5 Praktikum 5Leistungsnachweis
(bestanden/nicht bestanden)
Ökonomisches Handeln 2
1
Verwaltungs-handeln 1
Ökonomisches Handeln 1
Rahmen-bedingungen 1
2
3
Verwaltungs-handeln 2
Methoden 2
Verwaltungs-handeln 2
Rahmen-bedingungen 2
Methoden 3
4
5
Ökonomisches Handeln 2
Verwaltungs-handeln 3
Praxis 3
*) Klausur (2h bis 4h), Präsentation oder Hausarbeit
Praktikum 3 Praxisbericht
zentrale mündliche Prüfung
zentrale Klausur (4h)
6 Thesis
Wahlpflicht-modul 1
Wahlpflicht-modul 2
Ökonomisches Handeln 3
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 27
HfPV
Bei dezentralen Prüfungen kann die kontinuierliche mündliche Mitarbeit bis zu 30 % in die Prüfungsnote einfließen. Grundlage für die Bewertung ist die regelmäßige Teilnah-me und die aktive Mitarbeit in allen Phasen der Lehrveranstaltung und deren Vor- und Nachbereitung. Aktive Mitarbeit bedeutet Beteiligung an Lehrgesprächen und Diskus-sionen sowie bei der Anwendung verschiedener Methoden (Gruppenarbeit, Übungen, Bearbeiten von Aufgaben, begleitetes Selbststudium). Leistungskriterien für die aktive Mitarbeit sind
Qualität (in drei Stufen, mündlich und/oder schriftlich) 1. Bekannte Sachverhalte wiedergeben,
Darstellungsformen und Arbeitstechniken kennen 2. Selbstständiges Erklären, Bearbeiten, Ordnen, bekannte Sachverhalte über-
tragen, adäquate Methoden anwenden 3. Selbstständige Begründung, Folgerung, Deutung und Wertung
Arbeitsverhalten, Diskussionsverhalten – Verständliche Darstellung (mündlich oder schriftlich in Beiträgen des begleite-
ten Selbststudiums) – Formulierung von qualifizierten Beiträgen im Sachzusammenhang – Eingehen auf Beiträge anderer Studierender – Lebhafte, unaufgeforderte Mitarbeit zur Sache (belebt die Lehre und erleich-
tert das Lernen für Alle) Kontinuität
– Kontinuierliche aktive mündliche Mitarbeit und/oder aktive Mitarbeit bei Aufga-benstellungen zum begleiteten Selbststudium
– Fehlzeiten mindern die Qualität, weil keine Leistung erbracht wird (bei Fehlen wird eigenständiges Nacharbeiten erwartet)
Gewichtung von Prüfungen
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel mit dem Arbeitsaufwand bzw. den Credits gewichtet, die man mit dem Abschluss des jeweiligen Moduls oder Teilmoduls erwirbt. Um dem besonderen Gewicht der fünf zentralen Prüfungen Rechnung zu tragen, wer-den die zentralen Prüfungen stärker gewichtet als die dezentralen, studienbegleitenden Prüfungen, und zwar doppelt so stark wie die Ergebnisse der anderen studienbeglei-tenden Prüfungen.
Bei der Entwicklung des Studienmodells sind wir davon ausgegangen, dass – wenn Leistungen doppel gewichtet werden – diese auch mehr zur Gesamtnote beitragen. Entsprechend wurde die Abschlussnote der einzelnen Studienbereiche gebildet und diese in § 33 Abs. 2 APOgD AV veröffentlicht:
28 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Methoden 15,0 % Verwaltungshandeln 36,2 % Ökonomisches Handeln 25,0 % Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung 15,4 % Wahlpflichtmodule 8,4 %
Zentrale Prüfungen insgesamt 36,0 % Studienbegleitende Prüfungen insgesamt 64,0 %
Mittlerweile ist die Gewichtung von Teilmodul-Prüfungen nach ECTS-Credits als Be-rechnungsvorschrift für die Abschlussnote in der Hochschulmanagement-Software CampusNet umgesetzt worden.
Dabei fiel auf, dass die im Bachelorzeugnis aufgeführten Prozentanteile der Studienbe-reiche, die sich analog auch im § 33 Abs. 2 APOgD AV wiederfinden, nicht korrekt nach § 33 Abs.1 APOgD AV berechnet wurden. Die doppelte Gewichtung von zentra-len Klausuren wurde nicht richtig berücksichtigt: Die Module, die einen Studienbereich ergeben, müssen mit den anteiligen Credits des Studienbereichs gewichtet und die Studienbereiche, die die Abschlussnote bilden, werden mit den anteiligen Credits der Abschlussnote gewichtet. Die doppelte Gewichtung der zentralen Prüfungen spielt da-bei keine Rolle mehr. Wenn ein Modul abgeschlossen ist, zählt es nur noch soviel, wie es Credits eingebracht hat.
Die Prozentanteile für die Studienbereiche sind demnach:
Verwaltungshandeln 33 1/3 % Ökonomisches Handeln 25,0 % Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung 13 1/3 % Methoden 18 1/3 % Wahlpflichtmodul 1 5,0 % Wahlpflichtmodul 2 5,0 %
Zentrale Prüfungen insgesamt (gerundet) 19 22,2 % Studienbegleitende Prüfungen insgesamt 78,8 %
Aus diesem Grund muss die APO in § 33 Abs.2 APOgD AV zwingend geändert wer-den, ebenso das Zeugnis, das die Anteile darstellt.
Die Abbildung 7 zeigt die korrekte Berechnung der Anteile, mit denen die jeweiligen Teilmodulprüfungen in die fachtheoretische Note eingehen. Im Anhang wird die Be-rechnung an einem Notenbeispiel dargestellt: die Berechnung der Fachnote (Abbildung 19, S. 51) und die Berechnung der Abschlussnote (Abbildung 20, S. 52).
19 Der Anteil der zentralen Prüfungen beträgt genau 22,2222222222222 %, der Anteil der stu-
dienbegleitenden Prüfungen 77,7777777777778 %.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 29
HfPV
Abbildung 7 Anteil der Teilmodulprüfungen an der Fachnote20
Anteil der zentralen Prüfungen an der Fachnote Faktor 2 22,22 % Anteil der dezentralen Prüfungen an der Fachnote Faktor 1 77,78 %
20 Die Prozentzahlen werden nur mit zwei und nicht mit allen Stellen nach dem Komma hier
dargestellt; daraus ergeben sich an einigen Stellen Rundungsungenauigkeiten.
Sem. Modul Teil-Modul Credits Anteil Fachnote
Anteil Modul-
note
Anteil Studien-bereich
1 Methoden 1 Lernmethoden und w issenschaftliches Arbeiten 6,0 1 6,67% 100,00% 36,36%
Empirische Sozialforschung und Statistik 2,0 1 2,22% 26,67%
Die w issenschaftliche Arbeit 1 (Seminar) 1,5 1 1,67% 20,00%
Das studentische Projekt 4,0 1 4,44% 53,33% 45,45%
Die w issenschaftliche Arbeit 2 (Seminar) 1,5 1 1,67% 50,00%
Exposé 1,5 1 1,67% 50,00% 18,18%
Methoden 16,5 #### 18,33% 100,00%Rechtliche Grundlagen des Verw altungshandelns 4,5 1 5,00% 40,91%
Die Beschäftigten des öf fentlichen Dienstes … 2,0 1 2,22% 18,18%
Privatrechtliches Handeln in den Verw altungen 1 2,0 1 2,22% 18,18%
Kommunale Selbstverw altung und Partizipation 2,5 1 2,78% 22,73% 36,67%
Verw altungsentscheidungen mit und ohne Eingriffscharakter … 4,0 X 2 4,44% 51,61%
Pflichtengefüge, Risikoverteilung und Beendigung von … 2,0 X 2 2,22% 25,81%
Privatrechtliches Handeln in den Verw altungen 2 2,0 1 2,22% 12,90%
Einführung in das Sozialrecht, Sozialhilfeleistungen … 1,5 1 1,67% 9,68% 31,67%
Entgeltliche Ansprüche und kollektives Arbeitsrecht 2,0 1 2,22% 14,81%
Privatrechtliches Handeln in den Verw altungen 3 1,5 1 1,67% 11,11%
Kommunale Verw altung, Kontrolle und Normsetzung 2,0 1 2,22% 14,81%
Grundsicherung für Arbeitslose sow ie Sozialhilfeleistungen … 4,0 X 2 4,44% 59,26% 31,67%
Verwaltungshandeln 30,0 #### 33,33% 100,00%Grundlagen der Betriebsw irtschaft und Rechnungsw esen 1 3,5 1 3,89% 46,67%
Grundlagen der Öf fentlichen Finanzw irtschaft 4,0 1 4,44% 53,33% 33,33%
Rechnungsw esen 2 1,0 X 2 1,11% 11,76%
Flexibles Finanzmanagement 2,0 X 2 2,22% 23,53%
Personalmanagement 2,0 X 2 2,22% 23,53%
Organisations- und Projektmanagement 2,0 1 2,22% 11,76%
Grundlagen der Volksw irtschaftslehre 1,5 1 1,67% 8,82%
Rechnungsw esen 3 2,0 1 2,22% 11,76%
Wirtschaf tspolitik 1,5 1 1,67% 8,82% 53,33%
Verw altungsmanagement - Controllingkonzept 1,5 1 1,67% 50,00%
Verw altungssteuerung 1,5 1 1,67% 50,00% 13,33%
Ökonomisches Handeln 22,5 #### 25,00% 100,00%Politische Rahmenbedingungen des Verw altungshandelns 1 1,5 1 1,67% 27,27%
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 1 2,0 1 2,22% 36,36%
Soziologie der Verw altung 2,0 1 2,22% 36,36% 45,83%
Politische Rahmenbedingungen des Verw altungshandelns 2 1,5 X 2 1,67% 26,09%
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 2 2,0 X 2 2,22% 34,78%
Psychologie der Verw altung 1,5 X 2 1,67% 26,09%
Sozialkompetenz - Selbstkompetenz 1,5 1 1,67% 13,04% 54,17%
Rahmenbedingungen 12,0 #### 13,33% 100,00%Teilmodul 1 1,5 1 1,67% 33,33%
Teilmodul 2 1,5 1 1,67% 33,33%
Teilmodul 3 1,5 1 1,67% 33,33% 50,00%
Teilmodul 1 1,5 1 1,67% 33,33%
Teilmodul 2 1,5 1 1,67% 33,33%
Teilmodul 3 1,5 1 1,67% 33,33% 50,00%
Wahlpflichtmodule 9,0 9 10,00% 100,00%Insgesamt 90,0 100,00%
GewichtPrüfung
Wahlpflicht-modul 2
Ökonomisches Handeln 2
Ökonomisches Handeln 3
Rahmen-bedingungen 1
Rahmen-bedingungen 2
Methoden 2
5
5
5 Methoden 3
2/3
Wahlpflicht-modul 1
5
1
2-4
3/4 Verwaltungs-handeln 3
1
2-4
1
2/3
Verwaltungs-handeln 1
Verwaltungs-handeln 2
Ökonomisches Handeln 1
30 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Wiederholung von Prüfungen
Weil in einem Bachelor-Studium jedes einzelne Modul erfolgreich abgeschlossen wer-den muss, müssen im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung zeitnahe Wieder-holungsprüfungen angeboten werden.
Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die gewichtete Abschlussnote eines Moduls mindestens die Note „ausreichend“ ergibt. Insofern bestehen in der Regel Ausgleichs-möglichkeiten für nicht ausreichend bestandene Teilmodulprüfungen, das gilt auch für zentrale Prüfungen.
Prinzipiell darf eine Prüfung nicht wiederholt werden, wenn sie bestanden ist. Ist eine Modulprüfung, die aus mehreren Teilmodulprüfungen besteht, nicht bestanden, so dür-fen deshalb nur diejenigen Teilmodulprüfungen wiederholt werden, die nicht bestanden wurden. In unserem Modell gibt es 2 Module – M 1 (Methodenmodul im 1. Semester) und T 1 (Thesis-Modul im 6. Semester), die nicht aus Teilmodulen zusammengesetzt sind. 13 von 15 Modulen bestehen aus mehreren Teilmodulen und bieten damit Aus-gleichsmöglichkeiten für das Bestehen. Im Falle des Moduls Methoden 1 muss die mündliche Prüfung wiederholt werden, wenn das Prüfungsergebnis nicht ausreichend war. Bei allen Modulen, die aus mehreren Teilmodulen zusammengesetzt sind, wird erst festgestellt, ob eine Modulprüfung nicht bestanden wurde, wenn alle Teilmodulprü-fungen abgelegt wurden. In begründeten Ausnahmefällen kann beantragt werden, die Fristen für die einzelnen Wiederholungsprüfungen zu verlängern. In Fällen besonderer Härte kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine zweite Wiederholung einer Mo-dulprüfung zulassen (APOgD § 30 Abs. 1).
Die Wiederholungsprüfungen werden zeitnah angeboten, sie finden in der Regel am Ende des auf das fachtheoretische Semester folgenden Studienabschnittes statt. Die Wiederholungsprüfung besteht aus einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung, die denselben Umfang hat wie die ursprüngliche Prüfung (APOgD § 30 Abs. 1).
Das Notensystem
Für die Bewertung von Prüfungsleistungen wird das folgende fünfstufige Notensystem verwendet (Bachelor-Bewertungssystem):
15 bis 14 Punkte = sehr gut (1) für eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
13 bis 11 Punkte = gut (2) für eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,
10 bis 8 Punkte = befriedigend (3) für eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,
7 bis 5 Punkte = ausreichend (4) für eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch ent-spricht
4 bis 0 Punkte = nicht ausreichend (5) für eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 31
HfPV
Im laufbahnrechtlichen Bewertungssystem bedeutet eine nicht ausreichende Leistung (APOgD AV § 32 Abs. 1):
4 bis 2 Punkte = mangelhaft (5) für eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten
1 bis 0 Punkte = ungenügend (6) wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lü-ckenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Die Abschlussnote wird durch eine im Bachelor-Studium übliche ECTS-Bewertungs-skala ergänzt, die statistische Gesichtspunkte der Bewertung bestandener Bachelor-Prüfungen berücksichtigt und dadurch unterschiedliche Leistungsmaßstäbe, die erfah-rungsgemäß immer vorhandenen sind, besser vergleichbar machen soll:
A = die Note, die die besten 10 % derjenigen,
die die Bachelor-Prüfung bestanden haben, erzielen,
B = die Note, die die nächsten 25 % erzielen,
C = die Note, die die nächsten 30 % erzielen,
D = die Note, die die nächsten 25 % erzielen,
E = die Note, die die nächsten 10 % erzielen.
Die Berechnung erfolgt durch das Sachgebiet Prüfungsangelegenheiten aufgrund einer statistischen Auswertung der Prüfungsergebnisse der vergangenen Jahre. Solange sich entsprechende Datenbanken noch im Aufbau befinden, bestimmt der Prüfungs-ausschuss ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der relativen Gesamtnote.
Das Praxismodul und die Verzahnung von Theorie und Praxis Die Verzahnung von Theorie und Praxis soll durch den Bachelor-Studiengang weiter gestärkt werden. Deshalb muss die inhaltliche und zeitliche Struktur der Praxisphasen schlüssig und transparent geregelt sein. Die ausgewiesenen Kompetenzziele müssen von allen Studierenden gleichermaßen erreicht werden können. Eine inhaltliche Ver-zahnung mit den Modulen in den fachtheoretischen Studienabschnitten muss gewähr-leistet sein. Gleichzeitigt benötigt unser Studienmodell flexible Gestaltungsoptionen in der Organisation der verschiedenen Ausbildungsbereiche, andernfalls können nicht genügend Praktikaplätze in den Ausbildungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Für die Organisation der Praxisphasen in Ausbildungsbehörden unterschiedlicher Grö-ße und Schwerpunktsetzung ist es deshalb notwendig, dass je nach Art, Bedarf und Kapazität der Verwaltung die Ausbildungsbereiche flexibel den Teilmodulen des Pra-xismoduls zugeordnet werden können.
32 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Die folgenden Instrumente werden eingesetzt, um die Verzahnung der fachtheoreti-schen und berufspraktischen Studienabschnitte zu gewährleisten:
Zuschnitt der fachtheoretischen Module
Die Module sind so konzipiert, dass für alle Praxisbereiche in den Studienbereichen Grundlagen gelegt und in jedem Semester darauf aufbauend weitere Kompetenzen – auf einer höheren Stufe – vermittelt werden. Entsprechend sind die allgemeinen Ziele und Inhalte im Praktikum zu berücksichtigen (Verwaltungsstruktur und Verwaltungs-handeln, Verhalten als Angehörige im öffentlichen Dienst) und die konkreten Inhalte des Praxisfeldes dem vorangegangenen fachtheoretischen Studienabschnitt in diesem Studienbereich anzupassen. Dass nicht alle Studierenden gleichzeitig im gleichen Pra-xisbereich ihr Praktikum absolvieren, ist dabei eine Chance für den Erfahrungsaus-tausch und das Lernen von anderen in den fachtheoretischen Studienabschnitten. Die praxisorientierte Lehre wird durch die Praxisberichte (siehe S. 34) gefördert.
Praxisbeauftragte
Jeder Ausbildungsbehörde werden eine Praxisbeauftragte oder ein Praxisbeauftragter und deren Vertretung zugewiesen.
Die Zuweisung der Studierenden zu den einzelnen Praxisfeldern erfolgt durch die Aus-bildungsbehörde in Abstimmung mit der oder dem Praxisbeauftragten. Die Zuweisung soll sich an inhaltlichen Schwerpunkten der vorangegangenen fachtheoretischen Stu-dien orientieren. Die Ausbildungsleitung oder eine von ihr beauftragte Person legt der oder dem Praxisbeauftragten einen Praxisplan für jedes Praktikum vor, aus dem die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung des Praktikums hervorgeht. Damit hat die Hoch-schule Einblick und Überblick über die Praktika ihrer Studierenden und kann diese In-formationen für die Verzahnung der fachtheoretischen Inhalte mit den berufsprakti-schen Inhalten nutzen.
Gestaltung des Praxismoduls
Die Gestaltung des Praxismoduls liegt in der Gesamtverantwortung der Verwaltungs-fachhochschule in Wiesbaden. Durch die Zusammenarbeit von Fachhochschule und Ausbildungsbehörden wird die Verzahnung der fachtheoretischen und berufsprakti-schen Studienabschnitte gewährleistet.
Für die Kommunen sind die Leistungs-, Eingriffs- und Ordnungsverwaltung Bereiche, in denen die Absolventinnen und Absolventen der Hochschule vorrangig eingesetzt wer-den. In Landes- und anderen öffentlichen Verwaltungen sind diese Bereiche nicht vor-handen oder unbedeutend. Deshalb sollen alle Studierenden mindestens drei der fünf verschiedenen Praxisbereiche kennenlernen und darüber berichten. Damit erhalten alle ein ausreichend großes Spektrum. In dem Bereich der allgemeinen inneren Ver-waltung (Allgemeine Verwaltung, Finanzmanagement und Personalmanagement)
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 33
HfPV
müssen die Studierenden bezogen auf das gesamte Studium mindestens sechs Mona-te Praktikum absolvieren. 21
Es gibt insgesamt fünf Praxisbereiche, die für das generalistisch ausgerichtete Studium von Bedeutung sind:
Allgemeine Verwaltung
Finanzmanagement
Personalmanagement
Leistungsverwaltung
Eingriffs- und Ordnungsverwaltung
Das Studium beginnt mit vier Einführungstagen, in denen die Studierenden über Ziele und Ablauf der Ausbildung und ihre Rechtsstellung informiert werden sowie Aufgaben, Organisation und Geschäftsablauf der Ausbildungsbehörden kennen lernen.
In den ersten drei Praktika sind die allgemeinen Ausbildungsziele und -inhalte – am Beispiel unterschiedlicher Praxisbereiche – zu berücksichtigen:
Verwaltungsstruktur Behördenaufbau und Aufgabenstellung Zusammenwirken der Behörden Öffentlichkeitsbezug der Verwaltung
Verwaltungshandeln Steuerung des Arbeitsablaufs Entscheidungsvorgang Geschäftsablauf
Verhalten als Angehörige des öffentlichen Dienstes Beziehungen zu Bürgern/Kundinnen und Kunden Verwaltungsinterne Beziehungen Entwicklung der eigenen Persönlichkeit
Im Praktikum 3, für das insgesamt ein halbes Jahr zur Verfügung steht, kann ein Teil des Praktikums in einem anderen Verwaltungsbereich (Verbände, Leistungsverwal-tung), ein Auslandspraktika oder ein Praktikum in der Privatwirtschaft eingeplant wer-den.
Zur Vertiefung der Ausbildung in einem der Bereiche, für die Ausbildung in besonderen Aufgaben der Ausbildungsbehörde oder einem besonderen Vorhaben der Verwaltung soll das Praktikum 4 in der ersten Hälfte des 6. Semesters genutzt werden. In diesem Modul wird die praxisorientierte Thesis geschrieben; sie sollte also thematisch in die-sem Praxisbereich angesiedelt sein.
21 Die Bereiche Allgemeine Verwaltung, Finanz- und Personalmanagent umfassen die allge-
meine innere Verwaltung, in der die Studierenden nach Vorgabe der IMK mindestens 6 Mo-nate Praktikum absolvieren müssen.
34 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
In der zweiten Hälfte des 6. Semesters liegt das Praktikum 5 „Berufseinführung“. In diesem Teilmodul wird das Studium flexibel gestaltet, zugeschnitten auf den Bedarf und die Bedürfnisse der Ausbildungsbehörden und der Studierenden. Das Praktikum 5 kann ergänzt werden durch Wahlmodule, die in der HfPV angeboten werden. Dazu gehört das Modul „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder“ oder Module, die auf Vorschlag der Ausbildungsbehörden oder Studierenden mit Themen zur Berufseinfüh-rung durchgeführt werden. Das Praktikum 5 kann auch für das Kennenlernen einer anderen Verwaltung (wenn die Ausbildungsbehörde z. B. nicht einstellt), für eine Stu-dienfahrt oder eine Exkursion, für ein Praktikum in einem privatwirtschaftlichen Unter-nehmen, einem Verband oder in einer ausländischen Verwaltung genutzt werden.
Praxisberichte
Praxisberichte sind Leistungsnachweis und Prüfungsform der Praxisteilmodule 1 bis 3. Erstmalig wird die Leistung – also der Studienaufwand in den Praxisphasen, die die Studierenden absolvieren – innerhalb des Gesamtstudiums anerkannt und hat eine Bedeutung für die Gesamtnote. In den Praxisberichten setzen sich die Studierenden methodisch und analytisch mit Praxiserfahrungen auseinander und vertiefen ihre Kom-petenzen in schriftlicher Ausdrucksfähigkeit und im wissenschaftlichen Arbeiten. Zu-gleich erhalten die Ausbildungsbehörden Informationen zur Tätigkeit und dem Leis-tungsstand der Studierenden. Die Hochschule erhält die notwendigen Informationen über den Einsatz der Studierenden in den Praxisbereichen und den Grad der Verzah-nung von fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten.
Für die Praxisberichte sind Vorgaben formuliert.22 Die Berichte sind im 2., 3. und 5. Semester am Ende der Praktika zu erstellen.23 Die Bewertung der Praxisberichte er-folgt durch die Ausbildungsleitung oder eine von ihr benannte Person und durch Pra-xisbeauftragte der HfPV. Eine Arbeitsteilung erscheint sinnvoll: Die Ausbildungsleitung oder eine von ihr benannte Person bewertet im Schwerpunkt die fachpraktische, die oder der Praxisbeauftragte bzw. hauptamtlich Lehrende die fachlich-methodische Leis-tung. Workshops zur Beurteilung von Praxisberichten werden im Herbst 2010 einge-richtet, in der die Beurteilungskriterien erarbeitet und näher ausgeführt werden.
Projekt
Projekte an der Verwaltungsfachhochschule sind interdisziplinär, haben traditionell einen hohen Praxisbezug und liefern Ergebnisse, die in der Praxis anerkannt sind und umgesetzt werden. Deshalb können und sollen Ausbildungsbehörden Auftraggeber für Projekte sein.
Praxisorientierte Bachelorarbeit (Thesis)
Das Modell der Diplomarbeit wird an dieser Stelle in den Bachelor-Studiengang über-führt. Hinzu kommt eine mündliche Prüfung zur Verteidigung der Bachelor-Thesis vor
22 Siehe S. X51X ff. Die Vorgaben entsprechen der Empfehlung der Expertengruppe Evaluation
und Qualität der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst. 23 Termine für die Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. sind auf S. 55
aufgeführt.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 35
HfPV
den Gutachterinnen und Gutachtern. Damit gewinnen die Gutachten die schon im Dip-lomstudiengang gewünschte Stellung im Studium, nämlich Beurteilungsinstrument und Feedback über die Leistung der Studierenden zu sein, dem man sich nicht entziehen kann.
Qualitätsmanagement und –instrumente Ein erster wichtiger Schritt im Bemühen um Qualitätsmanagement ist immer die Identi-fikation der Kunden. Bei uns sind das zunächst die Studierenden, aber auch die Aus-bildungsbehörden. Sie entscheiden letztlich über die konkrete Nachfrage nach unse-rem HfPV-Angebot und sie bezahlen es zum Teil. Man könnte den Kundenbegriff der HfPV noch weiter fassen und auf die „Gesellschaft“ ausdehnen; dann wird aber die Gruppe sehr vage, und eine Kundenbedürfnisrecherche ist so gut wie unmöglich. Wir konzentrieren uns deshalb auf die beiden Kundengruppen: Studierende und Ausbil-dungsbehörden.
Die erste Kundengruppe – die Studierenden – kommen zu uns. Man sieht sie und es ist relativ leicht festzustellen, ob sie mit unserem Ausbildungs- und Bildungsangebot zufrieden sind – u. a. durch das Ausfüllen von Evaluationsbögen. Wenn man aber nur die Zufriedenheit dieser Gruppe anstreben würde, gäbe es die Gefahr, dass sich Stu-dierende und Lehrende gegenseitig einen Gefallen tun, etwa indem die Lehrenden gute Bewertungen bei einer Lehrleistung zusagen, die eher mit geringen Anforderun-gen verbunden ist (Stichwort: „dünnes Brett“). Das widerspräche den Interessen der anderen Kundengruppe, den Ausbildungsbehörden. Man könnte sogar die Meinung vertreten, dass die Ausbildungsbehörden die wichtigere Kundengruppe darstellt; im-merhin entscheiden sie über die Höhe der Nachfrage und über die Finanzierung des HfPV-Angebots. Wir – an der HfPV – sind uns dieses Problems bewusst. Für uns ist es deshalb bedeutsam, dass sich Zufriedenheitsrecherchen insbesondere auf die Ausbil-dungsbehörden beziehen, auch wenn das schwieriger ist als die Lehr-Evaluation bei den Studierenden.
Die organisatorische Verankerung des Qualitätsmanagements liegt bei der Hochschul-leitung. Mit der Organisation der Lern- und Lehrprozesse steht die Qualität der Prozes-se, die Zufriedenheit des Personals, der Ausbildungsbehörden und der Organisations-qualität in Zusammenhang. Ziel ist es, die HfPV zu einer lernenden Organisation zu entwickeln.
Mehrere Jahre haben wir ein Modell erprobt, das die Qualität der Lehre durch eine da-für beauftragte Person (Qualitätsbeauftragte oder Qualitätsbeauftragter) und einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe sicherstellen sollte. Mitglieder dieser Ar-beitsgruppe „Qualitätssicherung“ sind Fachhochschullehrkräfte aus beiden Fachberei-chen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter sowie Studierende.F
24F
24 Die AG Qualität ist mit einem spezifischen Auftrag vor 15 Jahren gestartet: Es ging um die
Einführung eines Fragebogens für die Lehrevaluation. Im Rahmen dieses Projekts waren auch Studierende beteiligt. Der Auftrag wurde mit den Jahren ausgeweitet – durch die AG selbst und durch Anforderungen und Aufträge von außen. Institutionen geben Impulse für Arbeitsfelder; z. B. die Expertengruppe Evaluation und Qualität an Fachhochschulen für den
36 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Die Aufgaben der Qualitätssicherung und -entwicklung nehmen nicht zuletzt mit der Einführung der Bachelorstudiengänge zu. Kontinuierliche Qualitätssicherung und –ent-wicklung erfordern ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem und laufende Evalu-ationen.
Zum Thema Qualität wurden bisher unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet (z. B. Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung). Eine vom Senat ein-gesetzte Arbeitsgruppe hat sich auf den Begriff Qualitätsentwicklung verständigt und schlägt vor, diesen Begriff künftig für das umfassende System zu verwenden. In Bezug auf die Ausbildung zum B.A. und LL.B. wird folgendes Konzept vorgeschlagen:
Gru
ndla
gen
Aufgaben
Ausbildung zum zum B.A. / LL.B. (Studiengänge)
Leitbild
Wir haben die Kompetenz für praxisorientiertes Studieren Wir ermöglichen gelungenes Studieren Die Studierenden haben Freude an Lernprozessen
Erfolgs-dimensionen
Absolventen verfügen über umfangreiche fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen; sie werden den aktuellen und künftigen Anforderungen der Berufspraxis gerecht; professionelle, didaktisch und methodisch kompetente Lehrende; gut ausgestattete und moderne Lehr- Lernumgebung; optimale Organisationsstrukturen und Verwaltungsabläu-fe; Effizienz / optimaler Einsatz der Mittel
prak
tisch
e U
mse
tzun
g
Eval
uatio
n
Erhebung
Erhebung der Daten (gemäß Evaluationsordnung) z. B. durch Fragebo-gen: Studierende, Absolventen (Alumni), haupt- und nebenamtlich Leh-rende, Ausbildungsbehörden; Expertengespräche; Begehungen
Auswer-tung und Darstellung
Darstellung der Ergebnisse z. B. in der BSC, Jahres- und/oder Qualitäts-berichte; Protokolle
Bewertung durch Hochschulleitung
Bewertet werden die Ergebnisse der Evaluation (und das Instrumentarium) Folgen (exemplarisch): Festlegung von Prüfbereichen für die Revision, Personalforderungen, Forderungen weiterer Finanzmittel
Strategische Qualitäts-entwicklung durch Hochschulleitung
Maßnahmen werden beschlossen und in Auftrag gegeben Maßnahmen (exemplarisch): Veränderung von Aufbau- / Ablauforganisa-tion; Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts (z. B. Fort- und Weiterbildung für die Hochschulangehörigen); Implementieren eines Ge-sundheitsmanagements; Verbesserung der Infrastruktur (z. B. Lehrsaal-ausstattung); Erstellen einer Evaluationsordnung.
Operative Qualitäts-entwicklung
Maßnahmen werden konzipiert und durchgeführt z. B. von Kanzler und Sachgebiet 3 – Finanzen und Controlling Hochschuldidaktischer Dienst (bei Bedarf mit Unterstützung, extern oder aus den Abteilungen), Arbeitsgruppen / Einzelpersonen
Eine Evaluationsordnung wurde zwischenzeitlich entwickelt und liegt dem HMdIuS vor.
Der Evaluationsplan für den Bachelor-Studiengang sieht vor, in jedem Studienjahrgang pro Semester ein oder zwei Module zu evaluieren. Damit erhalten die Lehrenden konti-
öffentlichen Dienst. Gremien geben Aufträge an die Arbeitsgruppe und über Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird in den Gremien berichtet.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 37
HfPV
nuierlich einen Überblick über alle angebotenen Module der Studienbereiche. Der Ver-gleich der Module wird damit ermöglicht, aber auch der Evaluationsmüdigkeit vorge-beugt. Der Evaluationsplan für den Studienjahrgang 2012 und 2013 ist auf S. Fehler! Textmarke nicht definiert. f. dargestellt.
Das Land Hessen hat in der Vergangenheit eine produktbezogenen Balanced Score-card – Produktscorecard (PSC) – zur Steuerung der Ziele der Landesverwaltung ver-langt. Die folgende Abbildung zeigt fünf Perspektiven der PSC für das Produkt „Grund-ständige Studiengänge an der HfPV (Bachelor)“ und die definierten Vorgaben.
Abbildung 8 Ursache-Wirkungsdiagramm für das Produkt „Grundständiges Studium“
Folgende Überlegungen waren für die Vorgaben ausschlaggebend:
38 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
BSC-Dimension
Vorgabe Beschreibung
Leis-tungswir-kung
Kompetente Absolventinnen und Absolventen, die verschie-denartige und sich verändernde Anforderungen bewältigen
Angestrebt wird ein hohes Maß an beruflicher Handlungsfä-higkeit (employability) bei Anforderungen, die sich heute und in der Zukunft schneller ändern als in der Vergangenheit.
Leistungs-merkmale
Im Studiengang Polizei Fach-, Methoden- und Sozial-kompetenzen vermitteln
Angestrebt wird natürlich eine hohe fachliche Kompetenz. Wichtig am Arbeitsplatz ist aber auch die methodische und die soziale Kompetenz. Die Methodenkompetenz (z. B. or-ganisieren, präsentieren, moderieren) und die Sozialkompe-tenz (z. B. Kommunikations-,Team- und Konfliktfähigkeit) haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Man könnte als vierte Kompetenzart noch die persönliche Kompetenz (z. B. Glaubwürdigkeit, Veränderungsbereitschaft, Flexibilität) hin-zunehmen, welche hier jedoch der Sozialkompetenz zuge-ordnet wird. Dies gilt für jeden der drei Studiengänge.
Im Studiengang Verwaltung Fach-, Methoden- und Sozial-kompetenzen vermitteln
Im Studiengang Rentenversi-cherung Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen vermitteln
Prozess-qualität
Prozesse in der Lehre optimie-ren
Angestrebt wird eine kontinuierliche Verbesserung der Ef-fektivität und der Effizienz der Prozesse in der Lehre, insbe-sondere der Lehr-/Lernumgebung und -organisation.
Geschäftsprozesse in der Hochschulverwaltung optimie-ren
Angestrebt wird eine kontinuierliche Verbesserung der Ef-fektivität und der Effizienz der Geschäftsprozesse in der Hochschulverwaltung, insbesondere Prüfungswesen und Studentenverwaltung.
Mit Ausbildungsbehörden zu-sammenarbeiten
Die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbehörden und ihre Beteiligung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der Produkte gewährleisten die Praxistauglichkeit der Studien-gänge, die Zufriedenheit der Ausbildungsbehörden und da-mit die Zukunftsfähigkeit der Hochschule.
Studierende an der Entwick-lung der Studiengänge beteili-gen
Studierende sind die Experten ihrer Lernbedürfnisse. Sie sind deshalb bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der Studiengänge zu beteiligen; ihre Einschätzungen und Beur-teilungen von Lehre und Lehr-/Lehrsituationen, Theorie und Praxis, Hochschulverwaltung sind für die Entwickler ent-scheidende Hinweise für Verbesserungspotenziale.
Finanz-wirtschaft
Wirtschaftlich (Menge, Qualität, Kosten) ar-beiten
Hier wird darauf geachtet, dass die Kostenentwicklung dem Ergebnis der Lehrleistung gegenübergestellt wird; das sind die Mengen- und Qualitätsmerkmale.
Kunden-perspekti-ve
Kunden des Studiengangs Polizei zu-friedenstellen
Als Kundengruppen sehen wir die Studierenden und die Ausbildungsbehörden (Arbeitgeber). Die erste Kundengrup-pe, die Studierenden, kommen zu uns; man sieht sie und es ist relativ leicht festzustellen, ob sie mit unserem Ausbil-dungs- und Bildungsangebot zufrieden sind; etwa indem sie Evaluationsbögen ausfüllen. Wenn man aber nur die Zufrie-denheit dieser Gruppe anstreben würde, gäbe es die Ge-fahr, dass sich Studierende und Lehrende gegenseitig einen Gefallen tun, etwa indem die Lehrenden gute Bewertungen zusagen bei einer Lehrleistung, die eher mit geringen Anfor-derungen verbunden ist (Stichwort: „dünnes Brett“). Das widerspräche den Interessen der anderen Kundengruppe, den Ausbildungsbehörden. Insofern wird die Meinung vertre-ten, dass die Ausbildungsbehörden die wichtigere Kunden-gruppe darstellt; immerhin entscheiden sie über die Höhe der Nachfrage und über die Finanzierung des HfPV-Angebots. Dies gilt für jeden der drei Studiengänge.
Kunden des Studiengangs Verwaltung zu-friedenstellen
Kunden des Studiengangs Rentenversicherung zufriedenstellen
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 39
HfPV
Kennzahlen, die daraus für den Bachelor-Studiengang abgeleitet wurden:
Leistungs-wirkung
Zufriedenheit von Absolventinnen und Absolventen nach Ab-schluss des Studiums
Zufriedenheit der Ausbildungsbehörden (Experten) mit den Leistungen der Absolventinnen und Absolventen
Leistungs-merkmale
Abschlussnote (durchschnittliche Endnote)
Durchschnittliche Note im Methodenmodul
Durchschnittliche Note Bachelorthesis
Bewertungsergebnis Sozialkompetenz (Praxismodul)
Bewertungsergebnis Sozialkompetenz (durch Lehrende)
Nichtbestehensquote
Abbrecherquote
Abweichungsquote Regelstudiendauer
Anzahl Studierende Prozess-qualität
Ausfallquote der Präsenzstunden
Deckungsgrad der Lehre durch hauptamtliche Lehrkräfte
Durchschnittliche Fortbildungstage je hauptamtliche Lehrkraft
Praxissemesterquote
Gruppengrößenüberschreitung
Zufriedenheit der Lehrenden mit der Lehr-/Lernumgebung
Bibliotheksneuerwerbungsquote
Bibliotheksnutzungsgrad Finanz-wirtschaft
Wirkungs-Kosten-Elastizität
Kostendeckungsgrad
Stückkosten (pro Abschluss) Kunden-perspektive
Zufriedenheit der Studierenden mit der Lehre
Zufriedenheit der Ausbildungsbehörden
Datenquellen für die Kennzahlen sind etliche Befragungen (Absolventenbefragung, Studierendenbefragung, Befragung der Ausbildungsbehörden, Expertenbefragung, Befragung der Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter usw.) so-wie Daten u. a. aus der Studentenverwaltung, Dozentenverwaltung, Deputatsverwal-tung, Daten aus Anträgen, Protokollen, Kosten- und Leistungsrechnung usw.
In der PSC sieht die HfPV ein mögliches Instrument der Qualitätssteuerung und -sicherung, das zu erproben ist. Ein Forschungsprojekt soll zeigen, inwieweit die Produktscorecard für die Steuerung der Hochschule nützlich ist.
Ein weiteres wichtiges strategisches Instrument der HfPV ist Benchmarking mit ande-ren Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes. Die kontinuierliche Mitarbeit in der
40 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
länderübergreifenden Expertengruppe „Evaluation und Qualität“ ist dafür die Voraus-setzung. Die Gruppe wurde 1999 gegründet, hat regelmäßig konzeptionelle Überle-gungen in die Fachhochschulen getragen und vielfältige Entwicklungen angestoßen; dazu gehörte auch die Entwicklung eines einheitlichen Evaluationsinstruments für die Lehrevaluation.
Die Expertengruppe veröffentlicht regelmäßig Empfehlungen für die Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes.F
25F
Die Weiterentwicklung des erprobten und bewährten Evaluationsinstrumentes „Studen-tische Lehrveranstaltungskritik“ ist auch Gegenstand der Expertenarbeit. 2008 hat die Expertengruppe in ihrem Arbeitsbericht verschiedene Instrumente für den länderüber-greifenden Vergleich empfohlen. Mehrere an die Bachelor-Modelle der HfPV ange-passte Fragebogen, die für den internen und externen Vergleich sowie den Vergleich über die Zeit tauglich sind, sollen mit Beginn des Bachelor-Studiengangs ab 2010 zum Einsatz kommen. Die Entwürfe der Fragebogen für Studierende befinden sich im An-hang ab S. X57X ff.
25 In einem aufwändigen länderübergreifenden Projekt wurden 2004 die Qualität des Fragebo-
gens überprüft und Möglichkeiten eines Vergleichs zwischen Fachbereichen, Fachgebieten, Fächern und einzelnen Lehrveranstaltungen erprobt. 35.000 Fragebogen aus sieben Fach-hochschulen wurden von der Expertengruppe ausgewertet und analysiert. Erstmalig wurde es dadurch möglich, Qualitätsaspekte zu vergleichen und Kennzahlen zu gewinnen. Der Be-richt steht online im Internet zur Verfügung: Hwww.verwaltungsmanagement.info/eva/2004/Gesamtbericht_Exp_Evaluation_2004.pdf
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 41
HfPV
Anhang
Übersichten und Abbildungen
Abbildung 9 Studienbereiche: Anzahl der Module, Teilmodule und Credits
Abbildung 10 Anteile der Studienbereiche am Gesamtstudium (nach Credits)
. Das Segment „Wahlpflichtmodule (5 %)“ gibt nur den Anteil der Wahlpflichtveranstal-tungen des 5. Semesters wieder. Eine Wahlfreiheit für unsere Studierenden besteht darüber hinaus in den angebotenen Seminaren und im Projekt sowie den Wahlmodu-len des 5. und 6. Semesters.
1.Sem. 2.-4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. Gesamt
Verwaltungshandeln 3 4 8 12 30
Ökonomisches Handeln 3 2 7 2 11 22,5
Methoden 3 1 3 2 6 16,5
Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung 2 3 4 7 12
Wahlpflichtmodule 2 6 6 9
Thesis und Kolloquium 1 1 1 12
Praktikum 1 2 1 2 5 78
15 10 24 11 3 48 180
Teil-ModuleStudienbereich Module Credits
Praktikum43,3%
Thesis und Kolloquium6,7%
Wahlpflichtmodule5,0%
Rahmenbedingungen der öffentlichen
Verwaltung6,7%
Methoden9,2%
ÖkonomischesHandeln12,5%
Verwaltungshandeln16,7%
42 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abbildung 11 Studienablauf mit studienfreien Zeiten
Abbildung 12 Alternative Darstellung des Studienablaufs auf Jahresbasis (mit studienfreien Zeiten)
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 43
HfPV
Abbildung 13 Workload und Credits26
26 Anlage 4 der Studienordnung (APOgD AV).
Sem. Modul Teil-Modul Workload(in Stunden) Credits
Methoden 1 Lernmethoden und w issenschaftliches Arbeiten 180 6,0
Rechtliche Grundlagen des Verw altungshandelns 135 4,5
Die Beschäf tigten des öf fentlichen Dienstes … 60 2,0
Privatrechtliches Handeln in den Verw altungen 1 60 2,0
Kommunale Selbstverw altung und Partizipation 75 2,5
330 11,0
Grundlagen der Betriebsw irtschaft und Rechnungsw esen 1 105 3,5
Grundlagen der Öffentlichen Finanzw irtschaf t 120 4,0
225 7,5
Politische Rahmenbedingungen des Verw altungshandelns 1 45 1,5
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 1 60 2,0
Soziologie der Verw altung 60 2,0
165 5,5
Summe 1. Semester 900 30,0Empirische Sozialforschung und Statistik 60 2,0
Die w issenschaftliche Arbeit 1 (Seminar) 45 1,5
105 3,5
Verw altungsentscheidungen mit und ohne Eingriffscharakter, Teil 1 60 2,0
Privatrechtliches Handeln in den Verw altungen 2 60 2,0
Einführung in das Sozialrecht, Sozialhilfeleistungen … 45 1,5
165 5,5
Ökonomisches Handeln 2
Rechnungsw esen 2 30 1,0
Politische Rahmenbedingungen des Verw altungshandelns 2 45 1,5
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 2 60 2,0
Psychologie der Verw altung 45 1,5
150 5,0
Praxismodul Praktikum 1 450 15,0
Summe 2. Semester 900 30Methoden 2 Das studentische Projekt Teil 1 60 2,0
Verw altungsentscheidungen mit und ohne Eingriffscharakter, Teil 2 60 2,0
Pflichtengefüge, Risikoverteilung und Beendigung von … 60 2,0
Grundsicherung ... sow ie Sozialhilfeleistungen … Teil 1 60 2,0
180 6,0
Personalmanagement 60 2,0
Flexibles Finanzmanagement 60 2,0
Grundlagen der Volksw irtschaftslehre 45 1,5
165 5,5
Rahmen-bedingungen 2
Sozialkompetenz - Selbstkompetenz 45 1,5
Praxismodul Praktikum 2 450 15,0
Summe 3. Semester 900 30,0
1
2
Rahmen-bedingungen 2
Verw altungs-handeln 2
3
Verw altungs-handeln 1
Ökonomisches Handeln 1
Verw altungs-handeln 2/3
Ökonomisches Handeln 2
Rahmen-bedingungen 1
Methoden 2
44 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
weiter: Workloads und Credits
Sem. Modul Teil-Modul Workload(in Stunden) Credits
Methoden 2 Das studentische Projekt Teil 2 60 2,0
Entgeltliche Ansprüche und kollektives Arbeitsrecht 60 2,0
Privatrechtliches Handeln in den Verw altungen 3 45 1,5
Kommunale Verw altung, Kontrolle und Normsetzung 60 2,0
Grundsicherung ... sow ie Sozialhilfeleistungen … Teil 2 60 2,0
225 7,5
Organisations- und Projektmanagement 60 2,0
Rechnungsw esen 3 60 2,0
Wirtschaftspolitik 45 1,5
165 5,5
Praxismodul Praktikum 3, Teil 1 450 15,0
Summe 4. Semester 900 30,0Die w issenschaftliche Arbeit 2 (Seminar) 45 1,5
Exposé 45 1,5
90 3,0
Verw altungsmanagement - Controllingkonzept 45 1,5
Verw altungssteuerung 45 1,5
90 3,0
Teilmodul 1 45 1,5
Teilmodul 2 45 1,5
Teilmodul 3 45 1,5
135 4,5
Teilmodul 1 45 1,5
Teilmodul 2 45 1,5
Teilmodul 3 45 1,5
135 4,5
Praxismodul Praktikum 3, Teil 2 450 15,0
Summe 5. Semester 900 30,0Thesis Thesis + Kolloquium 360 12,0
Praktikum 4 180 6,0
Praktikum 5 360 12,0
540 18,0
Summe 6. Semester 900 30,0
Gesamt 5.400 180,0
5
6 Praxismodul
Methoden 3
Ökonomisches Handeln 3
WPV 1
WPV 2
4
Verw altungs-handeln 3
Ökonomisches Handeln 2
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 45
HfPV
Abbildung 14 Studienplan
Der Studienplan ist Anlage 2 der Studienordnung (APOgD AV).
Module/Studieninhalte Kontakt Kontakt P1 Kontakt Kontakt P2 Kontakt P3 P3 Kontakt P4 P5
(§ 12 APOgD AV) [SWS] [SWS] [SWS] [SWS] [SWS] [SWS] [SWS]
Verwaltungsrecht 5 5 5 5 Wahl-
Dienstrecht 5 5 5 module
Privatrecht 4 4 4 WPM 1.1 3
Kommunalrecht 3 3 5 WPM 1.2 3
Sozialrecht 4 4 4 WPM 1.3 3
Verwaltungshandeln 12 13 13 14 18 WPM 1 9
Betriebswirtschaftslehre 3 4 3 4 4 BWL 3
Öffentliche Finanzwirtschaft 4 4 5 5 ÖF 3
Volkswirtschaftslehre 4 4
Ökonomisches Handeln 7 8 3 13 13 6
Politologie 3 4 WPM 2.1 3
Staats- und Verfassungsrecht 3 2 5 WPM 2.2 3
Soziologie, Psychologie 4 4 4 WPM 2.3 3
Rahmenbedingungen 6 6 13 4 WPV 2 9
Lernmethoden, wiss. Arbeiten 3 3Juristische Methoden 2 1Informationstechnik 2 2Seminar 2 1 Seminar 3
Emp. Sozialforschung und Statistik 4 Exposé 2Projekt 3 3
Methoden 7 6 6 4 3 5
32 33 35 35 34 29 6
Kolloquium
3. Semester
Module/Studien-inhalte
5. Semester 6. Semester
Thesis
4. Semester1. Semester 2. Semester
Met
hode
nV
erw
altu
ngs-
hand
eln
Öko
nom
.H
ande
lnR
ahm
en-
bedi
ngun
gen
46 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abbildung 15 Studienplan 1. bis 5. Semester mit Lage der Prüfungen
Module/Studieninhalte Kontakt Kontakt Kontakt Kontakt Kontakt Kontakt
(§ 12 APO) [SWS] [SWS] [SWS] [SWS] [SWS] [SWS]
Verwaltungsrecht 5 5 K 5 5 K
Dienstrecht 5 K 5 K 5 K
Privatrecht 4 x 4 x 4 x WPM 1.1 3 x
Kommunalrecht 3 3 K 5 K WPM 1.2 3 x
Sozialrecht 4 K 4 4 K WPM 1.3 3 x
Verwaltungshandeln 12 13 13 14 18 WPM 1 9
Betriebswirtschaftslehre 3 4 K 3 4 4 x BWL 3 x
Öffentliche Finanzwirtschaft 4 4 x 5 5 x ÖF 3 x
Volkswirtschaftslehre 4 K 4 x
Ökonomisches Handeln 7 8 3 13 13 6
Politologie 3 x 4 WPM 2.1 3 x
Staats- und Verfassungsrecht 3 2 x 5 WPM 2.2 3 x
Soziologie, Psychologie 4 x 4 4 x WPM 2.3 3 x
Rahmenbedingungen 6 6 13 4 WPM 2 9
Lernmethoden, wiss. Arbeiten 3 3Juristische Methoden 2 1Informationstechnik 2 2Seminar 2 1 x Seminar 3 x
Emp. Sozialforschung, Statistik 4 x Exposé 2 x
Projekt 3 3 x
Methoden 7 6 6 4 3 5
32 33 35 35 34 29
38 Prüfungen, pro Semester: 2 8 5 5 8 10
zentrale Prüfung K Klausurstudienbegleitende Prüfung m mündliche Prüfung
x alternative Prüfungsformen
1. Semester
K
Met
hode
n
m
Verw
altu
ngs-
hand
eln
Öko
nom
.H
ande
lnR
ahm
en-
bedi
ngun
gen
m
2. Semester 5. Semester4. Semester3. Semester
Module/Studien-inhalte
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 47
HfPV
Abbildung 16 Studienplan: Präsenzstudium + begleitetes Studium = Kontaktstudium
Module/Studieninhalte Präsenz begleitet Präsenz begleitet Präsenz begleitet Präsenz begleitet Präsenz begleitet (§ 12 APO)
Verwaltungsrecht 4 1 4 1 4 1 4 1Dienstrecht 4 1 4 1 4 1Privatrecht 3 1 3 1 3 1Kommunalrecht 2 1 2 1 4 1Sozialrecht 3 1 3 1 3 1Verwaltungshandeln 9 3 10 3 10 3 11 3 14 4Betriebswirtschaftslehre 2 1 3 1 2 1 3 1 3 1Öffentliche Finanzwirtschaft 3 1 3 1 4 1 4 1Volkswirtschaftslehre 3 1 3 1Ökonomisches Handeln 5 2 6 2 2 1 10 3 10 3Politologie 2 1 3 1Staats- und Verfassungsrecht 2 1 2 4 1Soziologie, Psychologie 3 1 3 1 3 1Rahmenbedingungen 4 2 5 1 10 3 3 1Lernmethoden, wiss. Arbeiten 2 1 2 1Juristische Methoden 1 1 1Seminar 1 1 1Informationstechnik und Statistik 2 1 1 3 1Projekt 1 2 1 2Methoden 5 2 4 2 4 2 2 2 1 2
23 9 25 8 26 9 26 9 25 9
4. Semester1. Hälfte 2. Hälfte
2. Semester 3. Semester1. Semester
22 Wochen
[SWS] [SWS] [SWS] [SWS]
32 33
[SWS]
11 Wochen11 Wochen
3435 3511 Wochen
Präsenz begleitet Präsenz begleitet
WPM 1.1 3WPM 1.2 3WPM 1.3 3WPM 1 9 0Betriebswirtschaftslehre 2 1Öffentliche Finanzwirtschaft 2 1
4 2WPM 2.1 3WPM 2.2 3WPM 2.3 3WPM 2 9 0
Seminar 1 2Exposé 1 1Thesis 3 3
2 324 5 3 3
[SWS] [SWS]
5. Semester 6. Semester
29 611 Wochen 11 Wochen
Inhalte
48 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abbildung 17 SWS für Präsenzstudium und begleitetes Studium pro (Teil-) Modul
Sem. Modul Teil-Modul Wochen SWS Präsenz
SWS begleitet
Kontakt Stunden
Methoden 1 Lernmethoden und wissenschaftliches Arbeiten 22 4,5 2 141
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 22 4 1 109
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes … 11 4 1 54
Privatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 1 11 3 1 43
Kommunale Selbstverwaltung und Partizipation 22 2 1 65
13 4 271
Grundlagen der Betriebswirtschaft und Rechnungswesen 1 22 2,5 1 76
Grundlagen der Öffentlichen Finanzwirtschaft 22 3 1 87
5,5 2 163
Politische Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns 1 11 2 1 32
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 1 22 2 0,5 54
Soziologie der Verwaltung 11 3 1 43
7 3 129
704Empirische Sozialforschung und Statistik 11 3 1 43
Die wissenschaftliche Arbeit 1 (Seminar) 22 1 0,5 33
4 2 76
Verwaltungsentscheidungen mit und ohne Eingriffscharakter … Teil 1 11 4 1 55
Privatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 2 11 3 1 43
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen zur Sicherung … 11 3 1 43
10 3 141
Ökonomisches Handeln 2 Rechnungswesen 2 11 2 1 32
Politische Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns 2 11 3 1 43
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 2 11 4 1 54
Psychologie der Verwaltung 11 3 1 43
10 3 140
389Methoden 2 Das studentische Projekt Teil 1 11 1 2 32
Verwaltungsentscheidungen mit und ohne Eingriffscharakter … Teil 2 11 4 1 54
Pflichtengefüge, Risikoverteilung und Beendigung von … 11 4 1 54
Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ... Teil 1 11 3 1 44
11 3 152
Personalmanagement 11 3 1 43
Flexibles Finanzmanagement 11 4 1 54
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 11 3 1 43
10 3 140
Rahmen-bedingungen 2 Sozialkompetenz - Selbstkompetenz 11 3 1 43
367Summe 3. Semester
1
2
Summe 1. Semester
Summe 2. Semester
3Ökonomisches Handeln 2
Verwaltungs-handeln 1
Ökonomisches Handeln 1
Rahmen-bedingungen 1
Methoden 2
Verwaltungs-handeln 2
Rahmen-bedingungen 2
Verwaltungs-handeln 2/3
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 49
HfPV
weiter: SWS für Präsenzstudium und begleitetes Studium pro (Teil-) Modul
Sem. Modul Teil-Modul Wochen SWS Präsenz
SWS betreut
Kontakt Stunden
Methoden 2 Das studentische Projekt Teil 2 11 1 2 32
Entgeltliche Ansprüche und kollektives Arbeitsrecht 11 4 1 54
Privatrechtliches Handeln in den Verw altungen 3 11 3 1 43
Kommunale Verw altung, Kontrolle und Normsetzung 11 4 1 54
Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ... Teil 2 11 3 1 43
14 4 194
Organisations- und Projektmanagement 11 3 1 43
Rechnungsw esen 3 11 4 1 54
Wirtschaftspolitik 11 3 1 43
10 3 140
366
Die w issenschaftliche Arbeit 2 (Seminar) 11 1 2 31
Exposé 11 1 1 22
2 3 53
Verw altungsmanagement - Controllingkonzept 11 2 1 32
Verw altungssteuerung 11 2 1 32
4 2 64
Teilmodul 1 11 3 0 33
Teilmodul 2 11 3 0 33
Teilmodul 3 11 3 0 33
9 0 99
Teilmodul 1 11 3 0 33
Teilmodul 2 11 3 0 33
Teilmodul 3 11 3 0 33
9 0 99
315
Thesis Thesis + Kolloquium 11 3 3 63
63
2.204
4
Summe 5. Semester
Summe 6. Semester
WPM 1
WPM 2
Verw altungs-handeln 3
Ökonomisches Handeln 2
5
6
Gesamt
Methoden 3
Ökonomisches Handeln 3
Summe 4. Semester
50 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abbildung 18 Fachwissenschaftlicher Anteil der Module und Teilmodule
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist auf volle Zahlenwerte gerundet worden. Bei den Summierungen können sich deshalb geringfügige Abweichungen ergeben.
Sozial- Rechts- Wirtschafts-
Methoden 1 1 141 80% 20% 33 Lernmethoden und wissenschaftliches Arbeiten
43 100% 0 Empirische Sozialforschung und Statistik
33 0 Die wissenschaftliche Arbeit 1 (Seminar)
64 0 Das studentische Projekt
31 0 Die wissenschaftliche Arbeit 2 (Seminar)
21 0 Exposé
Methoden 1-3 333 33
109 100% 109 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
54 100% 54 Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes …
43 100% 43 Privatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 1
65 100% 65 Kommunale Selbstverwaltung und Partizipation
109 100% 109 Verwaltungsentscheidungen mit und ohne …
54 100% 54 Pflichtengefüge, Risikoverteilung und …
43 100% 43 Privatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 2
43 100% 43 Grundsicherung für Arbeitsuchende, …
54 100% 54 Entgeltliche Ansprüche und …
43 100% 43 Privatrechtliches Handeln in den Verwaltungen 3
54 100% 54 Kommunale Verwaltung, Kontrolle und …
87 100% 87 Sozialhilfeleistungen zur Sicherung …
Verwaltungshandeln 4-6 758 100% 758
76 100% 0 Grundlagen der Betriebswirtschaft und …
87 60% 40% 52 Grundlagen der Öffentlichen Finanzwirtschaft
32 100% 0 Rechnungswesen 2
54 50% 50% 27 Flexibles Finanzmanagement
43 100% 0 Personalmanagement
43 25% 75% 11 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
43 100% Organisations- und Projektmanagement
54 100% 0 Rechnungswesen 3
43 25% 75% 11 Wirtschaftspolitik
32 100% 0 Verwaltungsmanagement - Controllingkonzept
32 10% 90% 3 Verwaltungssteuerung
Ökonomisches Handeln 7-8 539 19% 81% 104
32 50% 50% 16 Politische Rahmenbedingungen 1
54 100% 54 Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 1
43 100% 0 Soziologie der Verwaltung
43 50% 50% 22 Politische Rahmenbedingungen 2
54 100% 54 Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 2
43 100% 0 Psychologie der Verwaltung
43 100% 0 Sozialkompetenz - Selbstkompetenz
Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung 10-11 312 53% 47% 0% 146
Wahlpflichtmodule 12-13 198 50% 99
Kolloquium 63 0
2.203 1.140 ( 51,7% )
(Teil-) Modul
Methoden 2
Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung 2 11
Verwaltungshandeln 3
4
Ökonomisches Handeln 3 9
Kontakt-stunden Recht
nicht berücksichtigt,da individuell wählbar
wissenschaftlicher Anteil
Methoden 3
Kontakt-stunden
Modul Nr.Studienbereich / Modul
3
2
Ökonomisches Handeln 2
7
8
Ökonomisches Handeln 1
Verwaltungshandeln 1
Verwaltungshandeln 2
Gesamt
individuell wählbar, berücksichtigt ein Modul mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt
nicht berücksichtigt,da individuell wählbar
5
6
10Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung 1
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 51
HfPV
Abbildung 19 Notenbeispiel: Anteil der Teilmodulprüfungen an der Fachnote27
27 Die Berechnung der Noten erfolgt in Campusnet ausschließlich über die Credits. Die be-
rechneten Noten werden nach der zweiten Stelle abgeschnitten.
Sem. Modul Teil-Modul Credits Anteil
FachnoteNoten
(Beispiel)
Gewicht (Anteil
Modulnote)
Anteil Studien-bereich
Berechnung Note Modul
1 Methoden 1 M1 6,0 6,67% 11 100,00% 36,36% 11,00M2.1 2,0 2,22% 11 26,67%M2.2 1,5 1,67% 9 20,00%M2.3 4,0 4,44% 8 53,33% 45,45% 9,00M3.1 1,5 1,67% 9 50,00%M3.2 1,5 1,67% 10 50,00% 18,18% 9,50
Methoden 16,5 18,33% Note Studienbereich 100,00% 9,81V1.1 4,5 5,00% 11 40,91%
V1.2 2,0 2,22% 10 18,18%
V1.3 2,0 2,22% 10 18,18%
V1.4 2,5 2,78% 8 22,73% 36,67% 9,95V.2.3 4,0 4,44% 12 51,61%V2.4 2,0 2,22% 10 25,81%V2.1 2,0 2,22% 8 12,90%
V2.2 1,5 1,67% 11 9,68% 31,67% 10,87V3.2 2,0 2,22% 12 14,81%V3.3 1,5 1,67% 4 11,11%V3.4 2,0 2,22% 9 14,81%
V3.1 4,0 4,44% 10 59,26% 31,67% 9,48Verwaltungshandeln 30,0 33,33% Note Studienbereich 100,00% 10,09
Ö1.1 3,5 3,89% 12 46,67%
Ö1.2 4,0 4,44% 8 53,33% 33,33% 9,87Ö2.1 1,0 1,11% 12 11,76%Ö2.2 2,0 2,22% 11 23,53%Ö2.3 2,0 2,22% 10 23,53%Ö2.5 2,0 2,22% 4 11,76%Ö2.4 1,5 1,67% 7 8,82%Ö2.6 2,0 2,22% 11 11,76%Ö2.7 1,5 1,67% 6 8,82% 53,33% 9,26Ö3.1 1,5 1,67% 14 50,00%Ö3.2 1,5 1,67% 10 50,00% 13,33% 12,00
Ökonomisches Handeln 22,5 25,00% Note Studienbereich 100,00% 9,83R1.1 1,5 1,67% 4 27,27%R1.2 2,0 2,22% 7 36,36%R1.3 2,0 2,22% 8 36,36% 45,83% 6,55R2.1 1,5 1,67% 11 26,09%
R2.2 2,0 2,22% 10 34,78%
R2.3 1,5 1,67% 7 26,09%
R2.4 1,5 1,67% 9 13,04% 54,17% 9,35Rahmenbedingungen 12,0 13,33% Note Studienbereich 100,00% 8,06
WPM 1 1,5 1,67% 10 33,33%WPM 2 1,5 1,67% 12 33,33%WPM 3 1,5 1,67% 9 33,33% 50,00% 10,33WPM 4 1,5 1,67% 13 33,33%WPM 5 1,5 1,67% 10 33,33%WPM 6 1,5 1,67% 14 33,33% 50,00% 12,33
Wahlpflichtmodule 9,0 10,00% Note Studienbereich 11,33Insgesamt 90,0 100,00% Gesamt Fachnote 9,82
2/3 Rahmen-bedingungen 2
5 Wahlpflicht-modul 1
5 Wahlpflicht-modul 2
2-4 Ökonomisches Handeln 2
5 Ökonomisches Handeln 3
1 Rahmen-bedingungen 1
2/3 Verwaltungs-handeln 2
3/4 Verwaltungs-handeln 3
1 Ökonomisches Handeln 1
2-4 Methoden 2
5 Methoden 3
1 Verwaltungs-handeln 1
52 Teil 1 – Das Konzept
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Abbildung 20 Berechnung der Abschlussnote (Beispiel)
Studienbereich Credits Anteil Fachnote
Berechnung Note Modul
Methoden 16,5 18,33% Note Studienbereich 9,81Verwaltungshandeln 30,0 33,33% Note Studienbereich 10,09Ökonomisches Handeln 22,5 25,00% Note Studienbereich 9,83Rahmenbedingungen 12,0 13,33% Note Studienbereich 8,06Wahlpflichtmodule 9,0 10,00% Note Studienbereich 11,33
90,0 100,00%90,0 1,0 Gesamt Fachnote 9,82
Noten (Beispiel)
10,0010,507,509,33
Bachelorthesis 11,50Kolloquium 10,50
Fachnote 70,0% 9,82Praxis 10,0% 9,33Bachelorthesis 15,0% 11,50Kolloquium 5,0% 10,50
Abschlussnote 10,05
Praxis
Note mündlich
78,0 100,0%
12,0 100,0%
Praxis 1Praxis 2Praxis 3Gesamt PraxisNote schriftlich
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 53
HfPV
Dezentrale Prüfung Bachelor AV Studiengruppe Semester
Abteilung
Gießen Kassel Mühlheim Wiesbaden
Modul Teilmodul
Verantwortlich (Lehrkraft in der Abteilung für die Studiengruppe)
Prüfungsform
Klausur Mündliche Prüfung Präsentation Hausarbeit Praxisbericht
Die mündliche Mitarbeit wird berücksichtigt in %, maximal 30%
nein ja % Prüfungstermin (nur bei Klausur und mündlicher Prüfung)
Anforderungen/Vereinbarungen
Datum Unterschrift Lehrkraft ____________________________________________________________
54
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Dezentrale Prüfung Bachelor AV – Beispiel Methoden 1 Studiengruppe Semester
2-2010-2 1 Abteilung
Gießen Kassel x Mühlheim Wiesbaden
Modul Teilmodul
Methoden 1 - Modulverantwortlich (in der Abteilung für die Studiengruppe)
NN Prüfungsform
Klausur x Mündliche Prüfung Präsentation Hausarbeit Praxisbericht
Die mündliche Mitarbeit wird berücksichtigt in %, maximal 30 %
nein x ja 25 % Prüfungstermin (nur bei Klausur und mündlicher Prüfung)
21. Februar 2011 Anforderungen/Vereinbarungen
Präsentation/Vortrag eines Fachthemas aus den Bereichen Lernmethoden, Vortrags-gestaltung, wissenschaftliches Arbeiten, juristische Methoden oder informationstechni-sche Unterstützung. Die Themen werden eine Woche vor dem Prüfungstermin schrift-lich ausgegeben.
Die Gruppen für die mündliche Prüfung werden mit der Ausgabe des Prüfungsthemas bekannt gegeben, mit Raum, Uhrzeit und Zeitraum der mündlichen Prüfung sowie den Prüferinnen und Prüfern.
Die Präsentation soll 10 Minuten dauern, anschließend sind fachlich-inhaltliche und/oder methodische Fragen zu beantworten.
Bewertungskriterien für die Präsentation:
– Ist der Vortrag gut strukturiert?
– Werden alle zentralen Aspekte des Themas genannt bzw. wird eine sinnvolle und begründete Auswahl getroffen?
– Wurde die Grundlagenliteratur zum Thema berücksichtigt?
– Erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema?
– Ist der Vortrag motivierend gestaltet, wird das Publikum zum Mitdenken akti-viert?
– Ist der Einstieg interessant und motivierend?
– Ist die sprachliche Umsetzung angemessen?
– Wurden Medien angemessen eingesetzt?
Datum Unterschrift Modulverantwortliche ____________________________________________________________
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 55
HfPV
Anforderungen an die Praxisberichte Der Praxisbericht ist eine Prüfungsleistung. Er ist von der oder dem Studierenden selbstständig zu verfassen. Es müssen drei Praxisberichte erstellt werden, als Leis-tungsnachweis für die Praxismodule P 1 im 2. Semester, P 2 im 3. Semester und P 3 im 4./5. Semester.
Ziele
Die Studierenden setzen sich methodisch/analytisch mit den Praxiserfahrungen auseinander.
Die Studierenden vertiefen ihre Kompetenzen in schriftlicher Ausdrucksfähigkeit und wissenschaftlichem Arbeiten.
Die Ausbildungsbehörden erhalten Informationen über Tätigkeit und Leistungs-stand der Studierenden.
Die Ausbildungsleitungen bzw. die fachpraktischen Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Praxisbeauftragten der HfPV erhalten Informationen über den Grad der Verzahnung von fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten.
Inhalt
Das Praktikum und die Erfahrungen sollen zusammenfassend beschrieben und reflek-tiert werden. Wesentlich ist die Eingrenzung auf relevante Aspekte unter Bezugnahme auf das Studium. Auf eine detaillierte Dokumentation aller ausgeführten Tätigkeiten ist zu verzichten. Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Kurzporträt der Praktikumsdienststelle
Verlauf des Praktikums einschließlich der Vorstellung der einzelnen Praxisbe-reiche
Beschreibung der Tätigkeitsfelder und Aufgabenprofile
Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen
Herausforderungen und besondere Erfahrungen/Ereignisse
Beziehung der Praktikumsinhalte zu den bisher im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Bewertung des Praktikums
Erstellung und Abgabe
Der Praxisbericht ist am Ende des Praktikums zu erstellen und mit der Ausbildungslei-tung, der Ausbilderin oder dem Ausbilder zu besprechen.
Der Praxisbericht ist in zweifacher Ausfertigung nach Beendigung der Praxisphase der oder dem Praxisbeauftragten der Hochschule in der Abteilung zu übergeben. Ein wei-teres Exemplar erhält die Ausbildungsleitung. Die Abgabefrist für die Prüfungsakte wird bekannt gegeben. Sie beträgt in der Regel eine Woche nach der Praxisphase. Bei be-gründeten Verzögerungen kann die Abgabefrist nach Genehmigung durch die Ausbil-
56
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
dungsleitung und die Praxisbeauftragte oder den Praxisbeauftragten im Einzelfall ver-längert werden.
Gliederung und formale Vorgaben
Der Praxisbericht besteht aus den Teilen Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abbil-dungs- und Tabellenverzeichnis, Textteil und ggf. Anhang. Das Deckblatt enthält die folgenden Angaben: Namen der oder des Studierenden, Studiengang, Semester, Titel „Praxisbericht“, Praktikum Nr. (1, 2 oder 3), Ausbildungsbehörde und Praxisstelle, Zeit-raum und Dauer des Praktikums.
Der Umfang eines Praxisberichtes beträgt im Textteil ca. 10 Seiten, maximal 24.000 Zeichen (ohne Verzeichnisse, Leerzeichen und Fußnoten). Der Bericht über das Prak-tikum 3 kann den Umfang um die Hälfte überschreiten. Die Zeichenanzahl ist auf der Seite des Inhaltsverzeichnisses zu vermerken. Die Seiten im Textteil müssen durch-nummeriert sein, das Deckblatt wird nicht mit einer Seitenzahl versehen.
Der Text darf höchstens zu 20 % aus Abbildungen bestehen. Eine umgangssprachlich geprägte Ausdrucksweise ist ebenso zu vermeiden wie eine übertriebene Verwendung von Anglizismen. Für die Rechtschreibung ist die jeweils neueste Ausgabe des Duden – Standardwerk zur deutschen Sprache – verbindlich.
Im Anhang können Abbildungen oder Dokumentationen untergebracht werden, die nicht direkt dem Verständnis des Textes dienen, aber ergänzende Informationen ent-halten. Auf einen Anhang ist im Textteil des Berichtes zu verweisen. Bei mehreren An-hängen werden sie in der Reihenfolge, in der im Text Bezug darauf genommen wird, nummeriert. Anhang oder Anhänge werden im Inhaltsverzeichnis aufgeführt.
Die Seiten des Praxisberichts werden durch einfache Heftung oben links zusammen-gehalten. Sie sind nicht in Mappen oder Klarsichthüllen zu „verpacken“.
Bewertung
Der Praxisbericht wird nach zwei Kriterien bewertet:
Fachpraktische Leistung (Inhalt)
Fachlich-methodische Leistung (Struktur, Form, Darstellung)
Die Bewertung der fachpraktischen Leistung ist Aufgabe der Ausbildungsleitung oder einer von ihr benannten Person; die Bewertung der fachlich-methodischen Leistung ist Aufgabe der Praxisbeauftragten oder einer beauftragten Hochschullehrkraft. Die Note für das Teilmodul erfolgt durch Bildung des Mittelwerts der beiden Bewertungen. Das Praxismodul ist bestanden, wenn die durchschnittliche Note der drei Praxisberich-te mindestens die Note ausreichend ergibt und die Bewertung der Praktika 4 und 5 „mit Erfolg teilgenommen“ lautet. Wenn die durchschnittliche Note der drei Praxisberichte nicht ausreichend ergibt, entscheidet eine mündliche Prüfung über das Bestehen (APOgD AV § 11 Abs. 8). Der Durchschnitt der drei Bewertungen – im Falle einer mündlichen Prüfung der Durchschnitt der vier Bewertungen (drei Praxisberichte und die mündliche Prüfung) – geht mit einer Gewichtung von 10 % in die Bewertung des Studiums ein.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 57
HfPV
Studierenden-Fragebogen Modulbewertung Fachbereich Abteilung Studiengruppe
Modul Semester Datum
Bitte geben Sie uns Rückmeldung über das Modul insgesamt. Ihre Bewertungen kön-nen Modulverantwortlichen und Lehrenden wichtige Hinweise für die Weiterentwick-lung des Moduls geben. Begründungen Ihrer Bewertungen interessieren dabei be-sonders. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Inwieweit treffen die folgenden Aussagen zu? trifft trifft teils trifft trifft voll eher teils eher gar zu zu nicht zu nicht zu
1 Die Lehrinhalte stimmten mit den Modulbeschreibungen überein.
2 Die einzelnen Teilmodule waren inhaltlich gut aufeinander abgestimmt.
3 Die Anforderungen der Leistungsnachweise waren mir bekannt.
4 Die Anforderungen der Leistungsnachweise waren dem Modul angemessen.
5 Die Bewertung meiner Leistungen fand ich fair.
Bitte beurteilen Sie den Zeitansatz des Moduls. zu ange- zu hoch messen niedrig
6 Der Zeitansatz – Präsenzstudium – war …
7 Der Zeitansatz – begleitetes Selbststudium – war …
8 Der Zeitansatz – Selbststudium – war …
Inwieweit trifft die folgende Aussage zu? trifft trifft teils trifft trifft voll eher teils eher gar zu zu nicht zu nicht zu
8 Insgesamt fand ich das Modul inhaltlich und zeitlich studierbar.
Ich fand gut, dass ...
Ich fand nicht gut, dass ...
Ich habe folgende Anregungen:
58
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Studierenden-Fragebogen im Rahmen der Evaluation Fachbereich Abteilung Studiengruppe
Modul Teilmodul/Lerneinheit Datum Lehrende bzw. Lehrender
Bitte kreuzen Sie an, inwieweit die folgenden Aussagen für Sie persönlich zutreffen. Aus ihren Bewertungen kann die Lehrende bzw. der Lehrende ersehen, was gut „ankommt“ und was ver-ändert werden sollte. Ihre Angaben bleiben selbstverständlich anonym. Für Begründungen Ihrer Bewertungen können Sie die Rückseite (bzw. Texteingabefelder am Ende) des Fragebogens benutzen. Unabhängig von der Art der Vermittlung und der Person der
Lehrenden bzw. des Lehrenden finde ich die Veranstaltung trifft trifft teils trifft trifft voll eher teils eher gar zu zu nicht zu nicht zu
1 ... interessant.
2 ... wichtig für meine spätere Berufstätigkeit.
Beurteilen Sie aus Ihrer Sicht: Die Lehrende bzw. der Lehrende
3 ... ist fachlich kompetent.
4 ... vermittelt den Stoff praxisorientiert.
5 ... versteht es, auch schwierige Sachverhalte verständlich zu erläutern.
6 ... ist gut vorbereitet.
7 ... strukturiert die Lehrveranstaltung gut; ein roter Faden ist zu erkennen.
8 ... bestimmt das Arbeitstempo so, dass ich den inhaltlichen Ausführungen gut folgen kann.
9 ... unterstützt die Vermittlung des Lehrstoffs durch Beispiele und Übungen/Übungsfälle.
10 ... ist engagiert.
11 ... nimmt die Studierenden ernst.
12 ... vermittelt den Stoff im vorgesehenen Umfang.
13 ... setzt Medien hilfreich ein (z. B. Folien, Präsentationen,
Tafelbilder, Arbeitsblätter, Skripte).
14 ... fördert selbstständiges Lernen (z. B. durch Lernmethoden
wie Partner-, Gruppenarbeit oder durch Anleitung zum Selbststudium).
15 … stellt Zusammenhänge des Teilmoduls/der Lerneinheit zum
Modul her.
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 59
HfPV
Beurteilen Sie aus Ihrer Sicht das begleitete Studium: Die Leh-rende bzw. der Lehrende
16 .. begleitet und berät Einzelne oder Gruppen.
17 ... gibt Rückmeldungen über Lernergebnisse und Lernfort-
schritte.
18 Es besteht ein angenehmes Klima zwischen Lehrender bzw. Lehrendem und Studierenden.
19 Insgesamt bin ich mit dem Teilmodul/der Lerneinheit zufrieden.
Ich finde gut, dass ...
Ich finde nicht gut, dass ...
Ich habe folgende Anregungen:
60
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung – FB Verwaltung Dezember 2012
Evaluationsplan
Sem.Modul 15.5
Praktikum 5Wahlmodule
Modul 3 Modul 9 EVA Modul 13
Methoden 3 Ökonomisches Handeln 3
Wahlpflicht-modul 2
Modul 2 EVA Modul 8
Modul 11 EVA
Modul 1 Modul 7 EVA Modul 10
Methoden 1 Ökonomisches Handeln 1
Rahmen-bedingungen der
öffentlichen Verwaltung 1
Evaluation der Module (Plan Studienjahrgang 2-2010)
Modul 6 EVA
Verwaltungs-handeln 3
Methoden 2Rahmen-
bedingungen der öffentlichen
Verwaltung 2
Ökonomisches Handeln 2
Modul 12 EVA
Wahlpflicht-modul 1
Verwaltungs-handeln 2
Praktikum 3
6 Aug 13 Jun 13
Modul 14 EVA
Thesis und Kolloquium
5 Feb 13 Nov 12
Modul 5
1 Feb 11 Nov 10
2 Aug 11 Mai 11
3 Feb 12 Nov 11
4 Mai 12 Aug 12
Modul 4 EVA
Verwaltungs-handeln 1
Modul 15.4Praktikum 4
Modul 15.2
Praktikum 2
Modul 15.1 EVA
Praktikum 1
Modul 15.3
Sem.Modul 15.5
Praktikum 5Wahlmodule
Modul 3 EVA Modul 9 Modul 13 EVA
Methoden 3 Ökonomisches Handeln 3
Wahlpflicht-modul 2
Modul 2 Modul 8 EVA
Modul 11
Modul 1 EVA Modul 7 Modul 10 EVA
Methoden 1 Ökonomisches Handeln 1
Rahmen-bedingungen der
öffentlichen Verwaltung 1
EVA
Modul 15.4 EVAPraktikum 4
Modul 15.2 EVA
Praktikum 2
Modul 15.1
Praktikum 1
Modul 15.3
Modul 5 EVA
1 Feb 12 Nov 11
2 Aug 12 Mai 12
3 Feb 13 Nov 12
4 Mai 13 Aug 13
Modul 4
Verwaltungs-handeln 1
6 Aug 14 Jun 14
Modul 14
Thesis und Kolloquium
5 Feb 14 Nov 13
Evaluation der Module (Plan Studienjahrgang 2-2011)
Modul 6
Verwaltungs-handeln 3
Methoden 2Rahmen-
bedingungen der öffentlichen
Verwaltung 2
Ökonomisches Handeln 2
Modul 12
Wahlpflicht-modul 1
Verwaltungs-handeln 2
Praktikum 3
Modulbuch B.A. Allgemeine Verwaltung 61
HfPV
Sem.Modul 15.5
Praktikum 5Wahlmodule
Modul 3 Modul 9 Modul 13
Methoden 3 Ökonomisches Handeln 3
Wahlpflicht-modul 2
Modul 2 EVA Modul 8
Modul 11 EVA
Modul 1 Modul 7 EVA Modul 10
Methoden 1 Ökonomisches Handeln 1
Rahmen-bedingungen der
öffentlichen Verwaltung 1
Modul 15.4Praktikum 4
Modul 15.2
Praktikum 2
Modul 15.1
Praktikum 1
Modul 15.3 EVA
Modul 5
1 Feb 13 Nov 12
2 Aug 13 Mai 13
3 Feb 14 Nov 13
4 Mai 14 Aug 14
Modul 4 EVA
Verwaltungs-handeln 1
6 Aug 15 Jun 15
Modul 14 EVA
Thesis und Kolloquium
5 Feb 15 Nov 14
Evaluation der Module (Plan Studienjahrgang 2-2012)
Modul 6
Verwaltungs-handeln 3
Methoden 2Rahmen-
bedingungen der öffentlichen
Verwaltung 2
Ökonomisches Handeln 2
Modul 12 EVA
Wahlpflicht-modul 1
Verwaltungs-handeln 2
Praktikum 3
Sem.Modul 15.5
Praktikum 5Wahlmodule
Modul 3 Modul 9 Modul 13 EVA
Methoden 3 Ökonomisches Handeln 3
Wahlpflicht-modul 2
Modul 2 Modul 8 EVA
Modul 11
Modul 1 EVA Modul 7 Modul 10 EVA
Methoden 1 Ökonomisches Handeln 1
Rahmen-bedingungen der
öffentlichen Verwaltung 1
EVA
Modul 15.4 EVAPraktikum 4
Modul 15.2
Praktikum 2
Modul 15.1 EVA
Praktikum 1
Modul 15.3
Modul 5
1 Feb 14 Nov 13
2 Aug 14 Mai 14
3 Feb 15 Nov 14
4 Mai 15 Aug 15
Modul 4
Verwaltungs-handeln 1
6 Aug 16 Jun 16
Modul 14
Thesis und Kolloquium
5 Feb 16 Nov 15
Evaluation der Module (Plan Studienjahrgang 2-2013)
Modul 6 EVA
Verwaltungs-handeln 3
Methoden 2Rahmen-
bedingungen der öffentlichen
Verwaltung 2
Ökonomisches Handeln 2
Modul 12
Wahlpflicht-modul 1
Verwaltungs-handeln 2
Praktikum 3