Post on 10-Jul-2020
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Vor allem Schäden an der unterir-dischen Abscheiderkette bleiben in der Regel so lange unentdeckt, bis eine Generalinspektion durchzuführen ist oder die Überprüfung der Funktions-tüchtigkeit und des ordnungsgemäßen Betriebs behördlich angeordnet wird. Dabei geht es weniger um die Kontrolle
Führen des Betriebstagebuches, die halbjährliche Wartung des Abscheidesy-stems und die Dichtigkeitsprüfung nach jeweils fünf Jahren. Vielmehr prüft die Behörde die Nenngröße der Abscheider und die Einhaltung weiterer geänderter Anwendungsbestimmungen. Denn die
-keitsabscheider schreiben seit Dezem-ber 2016 eine Überhöhung vor, damit
Diese Überhöhung war schon immer auf der Zulaufseite zu bestimmen. Neu ist, dass sie nun ebenso auf der Ablauf-seite auf die örtliche Rückstauebene der Kanalisation zu beziehen und zu berechnen ist. Eine Überhöhung auf der Ablaufseite ist allerdings nicht in jedem Fall möglich. Dann darf darauf verzich-tet werden, sofern eine Warneinrichtung eingebaut wird.
Unterdimensionierte
Behälter
„Durch die Novelle der DIN 1999-100 sind die Anforderungen an die Abscheiderket-te deutlich gestiegen. Ein Abscheider mit Nenngröße 20 vor der Novelle braucht nach der Novelle eine Nenngröße von
Schlagregen bei überdachten, seitlich
30 Grad gegen die Senkrechte nun zu berücksichtigen ist“, sagt Hubertus von
-ter bei KAW Kiehl. Der Grund: „Der seit-liche Einfall des Regens kann zu einer erhöhten Wassermenge im Abscheide-system führen.“ Für die Bemessungsbe-
Betriebssichere Abscheideranlagen in Waschstraßen
Full-Service vom Feinsten
rechnung des Abscheiders „gibt es eine sehr schöne Formel, die zeigt, dass viele Waschstraßenunternehmer ein deutlich unterdimensioniertes Abscheidersystem betreiben.“ Wenn die jeweils für den Waschstandort zuständige Behörde kei-ne Besonderheiten an die Berechnung der Nenngröße eines Abscheiders stellt, ist sie nach folgender For-mel zu berechnen: ma-
Liter pro Sekunde Qr plus Erschwernisfaktor in Ab-hängigkeit von der Art des
mit maximalem Schmutz-wasser in Liter pro Se-kunde (Qs), der Dichte
Dabei wird der Regenab--
dukt aus Regenspende
Im Rahmen der General-inspektion müssen „nun auch alle Zu- und Ablei-tungen auf Dichtigkeit geprüft werden“, weist Hubertus von
-ren Schächte und Rohrleitungen sowie starre Schachtaufbauten im alltäglichen Waschbetrieb, die dadurch beschädigt und undicht werden können. Die Fol-
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nierungsarbeiten durchgeführt werden – etwa der Schacht, der vorzugsweise
-zustatten ist, um den Schachtaufbau auf lange Sicht beschädigungsfrei zu hal-ten.
Dieser Gedanke insbesondere verfolgte den umtriebigen Hubertus
er doch von den in der Vergangenheit bei vie-len Waschstraßenunter-nehmen durchgeführten
-rungen Qualitätsma-nagement ISO 9001 und Umweltmanagement ISO 14001 von Bereichen – etwa der Betriebssicher-heit –, in denen Unter-nehmer Hilfe benötigen. Hilfe, „die normalerweise über staatliche Organisa-tionen an den Unterneh-mer herangetragen wer-den sollte, dies jedoch nicht getan wird.“ Zu den erkannten Risiken zähl-ten die große Unkenntnis der Betreiber über gültige Normen, Vorschriften und
Gesetze und die daraus resultierende Gefahr von Umweltschäden bei Nicht-beachtung. „Wir stellten fehlende Do-kumentationen in Betriebstagebüchern fest, fehlende Generalinspektionen und sogar nicht funktionierende Sicherheits-einrichtungen.“
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scheider entsprechen nicht mehr der Norm. Die Generalinspektion deckt den Mangel und eventuelle Beschädigungen an
„Kiehl erarbeitete eine
innovative und weltweit
einzigartige Lösung
für Betreiber von
Betriebssicherheit zu
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Im Wissen darum, „bildeten wir eine ARGE mit Sachverständigen in der Be-urteilung von Abscheidesystemen, mit Unternehmen, die sanieren, prüfen und entsorgen und auch neue Abscheider installieren können. Das Ziel war, eine bisher einzigartige Bündelung von Kom-petenz“, sagt Hubertus von Petersdorf. Was die Novelle der DIN 1999-100 in 12/2016 im Extremfall bedeuten kann, beschreibt das neue, bisher einmalige Konzept der neu gegründeten Part-nerschaft von Remondis AS-Control
GmbH, Abscheidetechnik Wille GmbH
kurz RKW in drei
keinen Bestandsschutz für Anlagen, die zwischen Oktober 2003 und November 2016 errichtet wurden. Zweitens: Das bedeutet den nachträglichen Einbau einer Warnanlage und gegebenenfalls
-scheiders mit entsprechender (größerer) Nennleistung. Drittens: Bei Überhöhung ist eine doppelte Hebeanlage einzubau-en – neuer Schacht für Hebeanlage, Neuverlegung eines Leerrohres für die Versorgung der Hebeanlage. „So ent-stehen schnell Kosten von 30 bis zu 80 Tausend Euro“, weiß Hubertus von Pe-
sind aus welchem Grund auch immer kaum in der Lage, das Geld aufzubrin-gen. Deshalb schufen wir neben einer professionellen Unternehmenskoopera-tion auch die Finanzierungsmöglichkeit im System „pay per wash“. Dahinter verbirgt sich ein Servicevertrag für alle Arbeiten, die für einen gesetzeskon-formen Betrieb von Abscheideanlagen an Fahrzeugwaschanlagen erforderlich
die Service-Pakete „Premium“, „Comfort“
und „Standard“. Der Betreiber sichert sich mit einem Full-Service-Paket gegen jede Problematik des Abscheidesystems ab und erhält so eine Komplettentlastung und 100prozentige Absicherung. Im Ge-genzug zahlt er einen geringen Obolus pro Fahrzeugwäsche.Das überaus interessante Finanzie-rungsangebot ist so aufgebaut, dass der Waschstraßenbetreiber „an uns für jede verkaufte Wäsche einen bei Ver-
tragsabschluss festgelegten Betrag zahlt, der deutlich unter einem Euro liegt. Der jeweilige Obolus richtet sich nach der Art der Anlage, der Anzahl der Wäschen beziehungsweise nach den Betriebsminuten bei SB-Waschboxen im Jahr“, erläutert Hubertus von Peters-
1999-100-Servicevertrag in der Premi-um-Variante sieht exemplarisch dann so aus:
Chemiebelieferung JA
Waschhallen- und Anlagenreinigung viermal jährlich JA
Waschhallen- und Anlagenreinigung zweimal jährlich NEIN
monatliche Eigenüberwachung JA
halbjährliche Wartung JA
Generalinspektion nach jeweils fünf Jahren JA
Sanierung LFA JA
Sanierung Zuläufe JA
Austausch LFA JA
Nachrüstung Warnanlage falls erforderlich JA
Ersatzteile LFA JA
bedarfsgerechte Entsorgung JA
Annahmen / Berechnungsgrundlagen:
eine Waschstraße, sechs SB-Waschboxen Waschzahl der Waschstraße im Jahr: 40.000, SB-Boxen: 100.000 bereits berücksichtigte Chemiekosten: 0,400 Euro bzw. 0,050 Euro
Preise für den Betreiber der Fahrzeugwäsche:
0,672 Euro je Wäsche (Waschstraße) 0,065 Euro je Betriebsminute (SB)
(Auszug aus Remondis-Kiehl-Konzept, 20.07.2018)
- bevorzugt werden Lagen mit hoher Verkehrsfrequenz,
z. B. Hochhäuser
- Kauf oder Pacht möglich
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Kontakt: Tel. 07141/490382
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Verlässlich, fair, lukrativ
„RWK“ schuf mit dem gebotenen Service ein Gesamtpaket, „das dem Waschstraßenunternehmer vorschrif-tenkonforme Betriebssicherheit einer-seits und verlässlichen Full-Service für Abscheidertechnik andererseits bietet“, betont der erfahrene Marketing- und Vertriebsleiter und nennt die notwendige Voraussetzung dafür, einen derartigen Servicevertrag abschließen zu können – „eine mängelfreie Generalinspektion, die nicht älter als fünf Jahre ist.“ Selbst, wenn sie nicht vorgelegt werden kann oder der Anlage Mängel attestiert wur-den, ist ein Vertragsabschluss möglich, wenn Abscheidetechnik Wille im Ein-zelauftrag die Generalinspektion und gegebenenfalls die Sanierung – beides zu Sonderkonditionen – ausführt. Selbst bei dieser Konstellation kann die In-
-nanziert werden. Dafür werden zwei Varianten angeboten: Finanzierung der Komplettsanierung ohne und mit Aus-nahmegenehmigung. Im ersten Fall
zahlt der Betreiber 30 Prozent der ver-anschlagten Kosten an Abscheidetech-nik Wille nach vollständiger Sanierung
über „pay per wash“. Das zweite Ange-bot sieht vor, den gesamten Betrag über
„Interessierte Waschstraßenbetreiber können einen RWK-DIN 1999-100-Ser-vicevertrag sofort abschließen. Unse-re Vertragsverhandlungen begannen bereits“, bestätigt Hubertus von Pe-
grundsätzlich fünf Jahre, eben immer die maximale Zeitspanne von GI zur GI, das heißt es ist immer eine GI mit den möglichen Sanierungsmaßnahmen im Vertrag inklusive. Selbst ein Upgrade vom Standard- oder Comfort-Service-paket auf ein Premium-Servicepaket ist möglich. Die kalkulierten Waschzahlen und Preise des Waschanlagenbetrei-bers pro Wäsche und Betriebsminute werden den tatsächlichen Zahlen am Ende eines jeden Jahres gegenüberge-stellt. Praktisch bedeutet dies, dass zu
viel gezahlte Obolusse in einer Summe zurücküberwiesen werden. Sollte mehr gewaschen als kalkuliert werden, ist nach gleichem Schema vom Betreiber nachzuzahlen. Interessenten wenden sich an den sie betreuenden Kiehl-Außendienstmitarbeiter und bitten um Beratung oder fragen mit einer Mail an – info@kiehl-group.com. Von KAW Kiehl erhalten sie auch notwendiges Info-Ma-terial. Außerdem besteht die Möglich-keit, einen kostenlosen Beratungs- und Begutachtungsservice vor Vertragsab-schluss in Anspruch zu nehmen. „Da die Unternehmensgruppe Kiehl einen derart lukrativen Servicevertrag in den Markt bringt und seit 30 Jahren die Wasch-branche und viele Tausend Kunden mit innovativen Produkten und Dienstlei-stungen begeistert, wäre es sicherlich nicht zu viel verlangt, wenn auch unsere Chemie eingesetzt wird. Dies sollte da-her nicht der springende Punkt sein“, positioniert sich Hubertus von Peters-
Bernd Fiehöfer
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