Post on 24-Jan-2017
Dr. Peter Pick, MDS
Das neue Begutachtungsassessment -‐ Was ändert sich für die Pflege?
7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss
Gliederung
1. Einführung 2. Neuer Pflegebedür@igkeitsbegriff und neues
Begutachtungsverfahren (NBA)
3. Die Überleitung der Pflegebedür@igen 4. Die Vorbereitung der neuen Begutachtung 5. Die weitere Umsetzung des neuen Pflegebedür@igkeitsbegriffs 6. Fazit und Zusammenfassung
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 2
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 3
Gliederung
1. Einführung 2. Neuer Pflegebedür@igkeitsbegriff und neues
Begutachtungsverfahren (NBA)
3. Die Überleitung der Pflegebedür@igen 4. Die Vorbereitung der neuen Begutachtung 5. Die weitere Umsetzung des neuen Pflegebedür@igkeitsbegriffs 6. Fazit und Zusammenfassung
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Neue DefiniBon des neuen PflegebedürEigkeit
➞ pflegebedürEig sind Personen, die gesundheitlich bedingte BeeinträchBgungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen
➞ es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kogniWve oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewälWgen können
➞ Die Pflegebedür@igkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen
Quelle: BMG, KabineMsentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, August 2015
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Neuer Maßstab für PflegebedürEigkeit
➞ Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von AkWvitäten
oder Gestaltung von Lebensbereichen
➞ Abhängigkeit von personeller Hilfe
➞ nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege
➞ sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung
➞ Grad der Selbstständigkeit sta^ Zeitaufwand
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Das neue Begutachtungs-‐Assessment (NBA)
Module/ Lebensbereiche und deren Gewichtung Module und deren Gewichtung
1. Mobilität 10
2. KogniBve und kommunikaBve Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen
15
4. Selbstversorgung 40
5. Umgang mit krankheits-‐/therapiebedingten Anforderungen
20
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
15
7. Außerhäusliche AkWvitäten -‐
8. Haushaltsführung -‐
Seite 7 17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick
Das neue Begutachtungs-‐Assessment (NBA) Modul 1: Mobilität
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selbstständig überwiegend selbstständig
überwiegend unselbstständig unselbstständig
4.1.1 PosiBonswechsel im BeM 0 1 2 3
4.1.2 Halten einer stabilen SitzposiBon 0 1 2 3
4.1.3 Umsetzen 0 1 2 3
4.1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 0 1 2 3
4.1.5 Treppensteigen 0 1 2 3
Beispiel: Mobilität (Gewichtung: 10%)
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Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Punktwert Modul
Skala Modul
Punktwert für
Pflegestufe
keine 0 – 1 0 0
gering 2 – 3 1 2,5
erheblich 4 – 5 2 5
schwer 6 – 9 3 7,5
Selbstständigkeitsverlust 10 – 15 4 10
Quelle: BMG, KabineMsentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, August 2015
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
nie oder sehr selten
selten (ein-‐ bis dreimal innerhalb von zwei Wochen)
häufig (zweimal bis mehrmals
wöchentlich, aber nicht täglich)
täglich
1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 0 1 3 5
2 Nächtliche Unruhe 0 1 3 5
3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 0 1 3 5
4 Beschädigen von Gegenständen 0 1 3 5
5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
0 1 3 5
6 Verbale Aggression 0 1 3 5
7 Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten 0 1 3 5
8 Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
0 1 3 5
9 Wahnvorstellungen 0 1 3 5
10 Ängste 0 1 3 5
11 Antriebslosigkeit bei depressiver SBmmungslage 0 1 3 5
12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 0 1 3 5
13 SonsBge pflegerelevante inadäquate Handlungen 0 1 3 5
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5 Grade der PflegebedürEigkeit (Pflegegrade)
• PG 1 -‐ geringe BeeinträchWgung der Selbstständigkeit
• PG 2 -‐ erhebliche BeeinträchWgung der Selbstständigkeit
• PG 3 -‐ schwere BeeinträchWgung der Selbstständigkeit
• PG 4 -‐ schwerste BeeinträchWgung der Selbstständigkeit • PG 5 -‐ schwerste BeeinträchWgung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
an die pflegerische Versorgung
0 12,5 27 47,5 70 90 100
P1 P2 P3 P4 P5
Quelle: BMG, KabineMsentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, August 2015
7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick 17.09.2015 Seite 11
Bewertung
➞ Das NBA führt zu einer „gerechteren“ Einstufung des Pflegebedür@igen
➞ Das NBA ist einfacher strukturiert und vermeidet das Nebeneinander von engem Pflegebedür@igkeitsbegriff und Einschränkungen in den Alltagskompetenzen ➞ Das NBA verzichtet auf die Pflegeminuten ➞ Das NBA ist leichter nachvollziehbar und erhöht damit die Transparenz
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 12
Gliederung
1. Einführung 2. Neuer Pflegebedür@igkeitsbegriff und neues
Begutachtungsverfahren (NBA)
3. Die Überleitung der Pflegebedür@igen 4. Die Vorbereitung der neuen Begutachtung 5. Die weitere Umsetzung des neuen Pflegebedür@igkeitsbegriffs 6. Fazit und Zusammenfassung
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Überleitung in das neue System I
➞ alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung werden nach einer Überleitungsregel in die neuen Pflegegrade übergeleitet ➞ für die Leistungsempfänger ist ein umfassender Schutz des Besitzstands vorgesehen
➞ Anträge auf Begutachtung nach dem neuen System können nur zu einer Verbesserung des Pflegegrads führen
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Überleitungsregelungen des PSG II
7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick
Quelle: BMG, KabineMsentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, August 2015
GülBges Verfahren Überleitung NBA
Keine Pflegestufe mit EA werden übergeleitet in à Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 ohne EA werden übergeleitet in à Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit EA werden übergeleitet in à Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 ohne EA werden übergeleitet in à Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit EA werden übergeleitet in à Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 ohne EA werden übergeleitet in à Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit EA werden übergeleitet in à Pflegegrad 5
Härtefälle werden übergeleitet in à Pflegegrad 5
17.09.2015 Seite 15
7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick
Die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung -‐ Pflegegeld
Quelle: BMG, KabineMsentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, Juni 2015
Pflegegeld: Betrag Betrag Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
316,00 €
Pflegestufe 0+PEA 125,00 € Pflegestufe I 244,00 €
Pflegegrad 3
545,00 €
Pflegestufe I+PEA 316,00 € Pflegestufe II 458,00 €
Pflegegrad 4
728,00 €
Pflegestufe II+PEA 545,00 € Pflegestufe III 728,00 €
Pflegegrad 5
901,00 €
Pflegestufe III+PEA
728,00 €
17.09.2015 Seite 16
7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick
Die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung -‐ ambulante Sachleistungen
Quelle: BMG, KabineMsentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, August 2015
Sachleistungen:
Betrag Betrag Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
689,00 €
Pflegestufe 0+PEA 231,00 € Pflegestufe I 468,00 €
Pflegegrad 3
1.298,00 €
Pflegestufe I+PEA 689,00 € Pflegestufe II 1.144,00 €
Pflegegrad 4
1.612,00 €
Pflegestufe II+PEA 1.298,00 € Pflegestufe III 1.612,00 €
Pflegegrad 5
1.995,00 €
Pflegestufe III+PEA
1.612,00
Härtefälle
17.09.2015 Seite 17
Beispiel 1 für die Überleitung ➞ Pflegebedür@iger mit Pflegestufe 1 und Einschränkung der Alltagskompetenz
erhält 316,-‐ € Pflegegeld oder 689,-‐ € Sachleistungen und bis zu 208,-‐ € Betreuungs-‐ und Entlastungsleistungen
➞ Pflegebedür@iger wird ab 01.01.2017 in den Pflegegrad 3 eingestu@ und erhält 545,-‐ € Pflegegeld oder
1.298,-‐ € Sachleistungen und bis zu 125,-‐ € Betreuungs-‐ und Entlastungsleistungen
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 18
Beispiel 2 für die Überleitung ➞ Pflegebedür@iger mit Pflegestufe I ohne Einschränkung der Alltagskompetenz
erhält 244,-‐ € Pflegegeld oder 468,-‐ € Sachleistungen und bis zu 104,-‐ € Entlastungsleistungen
➞ Pflegebedür@iger wird ab 01.01.2017 in den Pflegegrad 2 eingestu@ und erhält 316,-‐ € Pflegegeld oder
689,-‐ € Sachleistungen und bis zu 125,-‐ € Entlastungsleistungen
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 19
Bewertung
➞ Überleitung gewährleistet einen nahtlosen Übergang in das neue System
➞ Überleitungsregel führt bei einem Großteil der
Leistungsempfänger zu einem erhöhten Leistungsanspruch
➞ trotz der großzügigen Ausgestaltung der Überleitungs-‐ und Besitzstandsregelung ist mit einem deutlichen AnsWeg der Begutachtungsau@räge zu rechnen
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 20
Gliederung
1. Einführung 2. Neuer Pflegebedür@igkeitsbegriff und neues
Begutachtungsverfahren (NBA)
3. Die Überleitung der Pflegebedür@igen 4. Die Vorbereitung der neuen Begutachtung 5. Die weitere Umsetzung des neuen Pflegebedür@igkeitsbegriffs 6. Fazit und Zusammenfassung
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 21
Vorbereitung der neuen Begutachtung
1. Erarbeitung der neuen Begutachtungs-‐Richtlinien 2. Anhörung, Beschlussfassung und Genehmigung der Richtlinien
3. Entwicklung, Erprobung und Einführung der neuen Begutachtungsso@ware
4. Entwicklung eines Schulungskonzeptes und Schulung der Gutachter 5. Entwicklung von zielgruppenspezifischen InformaWonen zum NBA
6. Einleitung von Maßnahmen zur BewälWgung des erhöhten Begutachtungsauiommens
an all diesen Projekten wird bereits von den Medizinischen Diensten in enger Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und
anderen Akteuren gearbeitet 17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 22
Gliederung
1. Einführung 2. Neuer Pflegebedür@igkeitsbegriff und neues
Begutachtungsverfahren (NBA)
3. Die Überleitung der Pflegebedür@igen 4. Die Vorbereitung der neuen Begutachtung 5. Die weitere Umsetzung des neuen Pflegebedür@igkeitsbegriffs 6. Fazit und Zusammenfassung
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 23
Weitere Umsetzung des neuen PflegebedürEigkeitsbegriffs
1. Weiterentwicklung der Leistungen ➞ Leistungen sind stärker auf Stärkung der Ressourcen pflegebedür@iger Menschen auszurichten ➞ Pflegestärkungsgesetze sehen einen verbesserten Zugang zu den Leistungen und einen flexibleren Einsatz der Leistungen vor
➞ PrävenWon, RehabilitaWon, Beratung und Schulung sollen stärkeres Gewicht erhalten
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 24
Weitere Umsetzung des neuen PflegebedürEigkeitsbegriffs
2. Weiterentwicklung der Versorgung ➞ Pflegeeinrichtungen haben sich auf die neue ganzheitliche Sicht von Pflege, Betreuung und Entlastungen auszurichten ➞ es werden neue Versorgungsangebote der Alltagsbegleitung und Entlastung entstehen ➞ PrävenWon, RehabilitaWon, Beratung der Pflegebedür@igen und ihrer Angehörigen ist zu stärken
➞ neues Pflegegutachten als Ausgangspunkt für die Pflegeplanung nutzen
➞ neue entbürokraWsierte PflegedokumentaWon und NBA sind anschlussfähig
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 25
Weitere Umsetzung des neuen PflegebedürEigkeitsbegriffs
3. Weiterentwicklung der Vergütungsregelungen
➞ Vergütungsregelungen sind an die neue Einstufung und die Ausweitung der Leistungen anzupassen
-‐ im staWonären Bereich sind neue Vergütungsvereinbarungen zu treffen
-‐ im ambulanten Bereich ist zu prüfen, welche Änderungen der Vergütungsregelungen zur Neuausrichtung der Leistungen beitragen
➞ es soll ein neues System der Personalbemessung eingeführt werden
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 26
Weitere Umsetzung des neuen PflegebedürEigkeitsbegriffs
4. Weiterentwicklung der Beratung
➞ Beratung hat sich auf die erweiterte Sichtweise der Pflege, Betreuung und Entlastung auszurichten
➞ Pflegebedür@ige und ihre Angehörigen sind dabei zu unterstützen, eine ressourcenstärkende Inanspruchnahme der Leistungen und Durchführung der Pflege zu organisieren
➞ Dabei sind auch andere Lebensbereiche wie Wohnen, Leben im QuarWer und Teilhabe an gesellscha@lichen AkWvitäten einzubeziehen
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 27
Gliederung
1. Einführung 2. Neuer Pflegebedür@igkeitsbegriff und neues
Begutachtungsverfahren (NBA)
3. Die Überleitung der Pflegebedür@igen 4. Die Vorbereitung der neuen Begutachtung 5. Die weitere Umsetzung des neuen Pflegebedür@igkeitsbegriffs 6. Fazit und Zusammenfassung
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 28
Fazit und Zusammenfassung
1. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz schao mit der Einführung des neuen Pflegebedür@igkeitsbegriffs die Grundlage für einen Systemwechsel in der Pflege
2. Der neue Pflegebedür@igkeitsbegriff ändert nicht nur die Begutachtung und Einstufung der Pflegebedür@igen, er wird auch die Leistungsdarbietung und die pflegerische Versorgung verändern
3. Entscheidend ist, dass der Übergang von einer verrichtungsbezogenen Pflege auf eine ganzheitliche Gestaltung von Pflege und Betreuung gelingt
4. In der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes sind alle Akteure gefordert, diesen Systemwechsel einzuleiten
17.09.2015 7. Niederrheinischer Pflegekongress am 17. September 2015 in Neuss -‐ Dr. Peter Pick Seite 29