Nutzungsrechte und der richtige Umgang damit · Nutzungsrechte und der richtige Umgang damit. Was...

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NutzungsrechteundderrichtigeUmgangdamit

WasisteigentlichdasProblem?

unterschiedlicheVorstellungenüberNutzungsrechte

NutzungsrechteausKundensicht

admin@rassloff.info

NutzungsrechteausFotografensicht

admin@rassloff.info

WerdenNutzungsrechteberechnet?

Umfrage„ProfessionelleFotografie“überberufsfotografen.de

2015meistens 21,9%oft 15,0%gelegentlich 38,1%nie 25,0%

2016meistens 23,0%oft 16,0%gelegentlich 39,0%nie 22,0%

Vergleichmeistens +1,1%oft +1,0%gelegentlich +0,9%nie - 3,0%

Also– besserregeln!

Aberwie?

§ 31UrhG

(1) Der Urheber kann einem anderen das Rechteinräumen, das Werk auf einzelne oder alleNutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). DasNutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließlichesRecht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkteingeräumt werden.

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt denInhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderenPersonen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen undNutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden,dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt.§ 35 bleibt unberührt.

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts dieNutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, sobestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrundegelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten essich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob einNutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um eineinfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt,wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen undwelchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Inhaltlich:

Nutzungsarten

§ 2 Rechtseinräumung7

(1)DerIllustratorräumtdemVerlagandenIllustrationendasräumlichundzeitlichundinhaltlichunbegrenzte/aufdasGebiet…

begrenzte/fürdieDauervon…Jahren(nicht)ausschließlicheundübertragbareRechtzurverlagsmäßigenVervielfältigungundVerbreitung

ein.DiesgiltfürAuflagenundAusgabeninallenSprachen/inder…Sprache.

(2)AußerdemVerlagsrechtnachAbs..1erhältderVertragfolgende(nicht)ausschließlicheNebenrechte:

a)dasRechtzurVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)oderTeilendavoninallenBuchformenimRahmendesWerkesund

anderenWerkendesVerlagsundfüralleAuflagen/für…AuflagenundfüralleAusgaben/für…AusgabenfüralleSprachen/fürdie… Sprache,

insbesonderealsHardcover-,Taschenbuch-,Schul- undBuchgemeinschafts-,Reader´s-Digest-,Wetbild-Reader,Luxus-,Paperback-,

Großdruck-,Mikrokopie-,Loseblatt-,Reprint- undsonstigenBuchausgabenundzurAufnahmedesWerkesinSammlungenallerArt;

b)dasSonderausgabenrecht,alsodasRechtzurganzenoderteilweisenVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)inallen

BuchformenfüralleAuflagenundalsbesondereAusgabenfürdasSortimentund/oderAbnehmeraußerhalbdesSortimentsbuchhandels

(Nebenmärkte),etc;

c)dasAbdruckrecht,alsodasRechtzurganzenoderteilweisenVervielfältigungundVerbreitungderIllustrationenalsVor-,Nachoderauch

alsFortsetzungsabdruckinperiodischensowienichtperiodischenDruckwerken,in/aufwerkbezogenenWerbe- undPressemittelnsowie

SammlungenvonWerkendes/derIllustratorenodermehrererUrheber;

d)dasRechtzurVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustrationimRahmenvonAusgabendes

WerkesoderanderweitigenAusgabenoderWerkeninanderenSprachen,MundartenoderanderenDarstellungsformen;

e)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)gemeinsammitallenanderenIllustrationenoderanderen

BearbeitungenderIllustrationendes/derIllustrators/IllustratorenodermiteinerAuswahleinerbestimmtenGruppeseiner/ihrerWerkeauf

einederindiesemVertraggenanntenNutzungsartenzunutzen;

f)dasRechtderVervielfältigungundVerbreitungdesWerkesoderTeilendavonunterVerwendungdigitalerSpeicher- und

Wiedergabemedien,unabhängigvondertechnischenAusstattungundeinschließlichsämtlicherdigitaleroderinteraktiverSysteme(zB CD-

ROM,CD-I,e-book undsonstigeFormendeselectronicpublishing);

(...)

§ 2 Rechtseinräumung7

(...)

g)dasRecht,dieIllustration(en)alleineoderimRahmendesWerkesoderandererWerkeundNutzungsformenganzoderteilweise in

elektronischeDatenbanken,elektronischenDatennetzen,Telefondiensten,etc einzuspeisenundzuspeichernundmittelsdigitaleroder

anderweitigerSpeicher- undÜbertragungstechnikeinerVielzahlvonNutzernderart,insbesondereimRahmensog.„on-demand“-Dienstezur

Verfügungzustellen,dassdiesedasWerk,dieIllustration(en)oderTeiledavonaufjeweilsindividuellenAbruf(insbesonderePush- undPull-

Techniken)kurzfristigmittelseinesFernseh-,Computer-,Handy- und/odersonstigenGeräteseinschließlichsämtlicherÜbertragungswege

(Kabel,Funk,Mikrowelle,Satellit)undsämtlicherVerfahren(GSM,UMTS,etc)sowieeinschließlichsämtlicherProtokolle(zB TCP/IP,http,

WAP,HTML,XML,etc)empfangenkönnen.EingeschlossenistauchdasRecht,imRahmenderindiesemVertragerwähntenNutzungsarten

eineinteraktiveNutzungdesWerkesunterVerwendungderIllustration(en)oderTeilendavon– ggf.inVerbindungmitanderenWerken-

durchdenNutzerzuermöglichen;

h)dasRechtzursonstigenVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)zB inKalendern,insbesondereauchdurchdigitale,

fotomechanischeoderähnlicheVerfahren(zB (Digital-)Fotokopie);

i)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)ganzoderteilweisemittelsRundfunk,einschließlichDrahtfunk,

Kabel- undSatellitenfunkundähnlicherÜbertragungstechniken,gleichgültigobindigitalisierteroderanalogerFormsowohlüber öffentlich-

rechtlichalsauchprivat-rechtlichorganisierteSenderinklusiveAbonnentenfernsehenund–rundfunk,Videotext,on-demand-Dienste,near-

on-demand-Dienste,Pay-TVundvergleichbarenTechnikenundVerwertungsformenzusendenund/odersolcheSendungenöffentlich

wiederzugeben,sowiedieSendungenaufsonstigevertragsgegenständlicheArtenzunutzen;

j)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)aufBild-/Ton- odersonstigeDatenträger,gleichnachwelcher

Aufzeichnungs- undWiedergabetechnikzuvervielfältigenunddieseüberEinzel-,Spezial-,Versandhandel,Home-Order-TV,

CluborganisationenodersonstigeHandelsformenzuverbreitensowiegewerblichundnichtgewerblichzuverleihenundfernerdieso

hergestelltenDatenträgerdurchöffentlicheWiedergabewahrnehmbarzumachenunddieseaufdiesonstigenvertragsgegenständlichen

Artenzunutzen;

k)dasRecht,dieIllustration(en)undBearbeitungenderIllustration(en),insbesonderedieindenIllustrationenenthaltenenFiguren,Namen,

Textteile,Titel,Schriften,Geschehnisse,ErscheinungenunddiedurchdieIllustrationbegründetenAusstattungeneinschließlich ihrer

bildlichen,fotografischen,zeichnerischenundsonstigenUmsetzungenimZusammenhangmitanderenProduktenundDienstleistungenjeder

ArtundBranchezumZweckederVerkaufsförderung(Imagetransfer)zunutzen,undsogestalteteoderverseheneProduktesowiezur

WerbungfürdieseProdukteundDienstleistungenzuverwendenundnacheigenemErmessenMarkenanmeldungendurchzuführensowie

gewerblicheSchutzrechtezuerwerben;

(...)

§ 2 Rechtseinräumung7

(...)

l)dasRecht,dieIllustration(en)alleineoderimRahmendesWerkesoderandererWerkeundNutzungsformenoderBearbeitungender

Illustration(en)inkörperlicheroderunkörperlicherFormzuarchivieren,inSammlungenund/oderDatenbankenaufzunehmenund Dritten

denZugangzudenIllustrationeninwelcherFormauchimmerzugestatten(zB Online-Dienste);

m)dasRecht,dieIllustration(en)ganzoderteilweiseunterZuhilfenahmealleranalogen,digitalenundsonstigenTechnikenzubearbeitenund

umzugestaltenund/oderbearbeitenundumgestaltenzulassen,insbesonderedasRecht,dieIllustration(en)zuändern,weiterzuentwickeln

undmitanderenBeiträgenundWerkenzuverbinden,Titelfestzusetzen,dieIllustration(en)zudigitalisieren,dieIllustration(en)mitTexten

gleichwelchenInhaltszuunterlegensowiedieIllustration(en)mitinteraktivenElementenzuversehen,insbesonderedieBildwiedergabemit

HyperlinkszuunterlegensowiediesesobearbeitetenFassungennachMaßgabederindiesemVertrageingeräumtenNutzungsrechte

auszuwerten;

n)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)imUmfangdereingeräumtenRechte,auchunentgeltlich, durch

ganzenoderteilweisenAbdruck,SendungodersonstigeWiedergabe,auchimInternet,zurWerbungfürdenVerlagoderDritte,einschließlich

fürdessen/derenProdukte,entgeltlichoderunentgeltlichzunutzen;

o)dasRechtzumVortrag,alsodasRecht,WerkeunterVerwendungderIllustration(en)innichtbühnenmäßigerFormbeliebighäufig

vorzutragen,einschließlichdesRechts,denVortragaufbeliebigenBild-,Ton-,Bildton- sowieDatenträgernaufzuzeichnenunddieseaufalle

vertragsgegenständlichenArtensowieimvertraglichvorgesehenenUmfangzunutzenbzw.auszuwerten(zB alsHörbuch);

p)dieandemWerkoderseinerBild- oderTonträgerfixierungoderdurchLautsprecherübertragungoderSendungentstehendenWiedergabe-

undÜberspielungsrechte;

q)dasRechtzurVergabevonLizenzenzurAusübungderNebenrechtea)bisp).

(3)DarüberhinausräumtderIllustrator/dieIllustratorendemVerlagfürdieDauerdesHauptrechtsnachAbs.1folgendeweitere (nicht)

ausschließlicheNebenrechteein:

a)dasRecht,WerkeunterVerwendungderIllustrationenfürdieeinmaligeodermehrmaligeBearbeitungalsBühnenstückoderChoreografie

odereinerentsprechendenSerieoderalsMarionetten-,Puppen- oderSchattentheateroderähnlichebühnenmäßigeDarstellungsformzu

nutzen,sowiefernerdasRecht,diesohergestelltenFassungenunterVerwendungderIllustration(en)bühnenmäßigaufzuführenund aufalle

vertragsgegenständlicheArtensowieimvertraglichvorgesehenenUmfangzunutzenbzw.auszuwerten;

(...)

§ 2 Rechtseinräumung7

(...)

b)dasRechtzurVerwendungderIllustration(en)imRahmenvonVerfilmungenundbeliebighäufigenWiederverfilmungen,zB Kino-,

Fernsehfilmen,Fernsehserien,einschließlichderRechtezurBearbeitung,Umgestaltungund/odersonstigenVeränderungender

Illustration(en)undzurVorführungdersohergestelltenFilmproduktioneninallenFilmformatenundmittelsallertechnischen Verfahrenund

Vorführsysteme;

c)dasRechtzurBearbeitungundVerwertungdervorgenanntenFilmproduktionenunterVerwendungderIllustration(en)imFernsehen (Free-

undPay-TV)oderaufähnlicheWeiseundinsbesondereinjederFormderZugänglichmachungdurchAbruf;

d)dasRechtzurBearbeitungundVervielfältigungsowieVerbreitungderIllustration(en)innerhalbundaußerhalbdervorgenannten

FilmproduktionenaufBildtonträgernjederArt(zB Videokassetten,Videoplatten,Videobänder,Disketten,ChipsinklusiveallerCD-Formate,

wiezB CD-ROM,CD-I,DVD);

e)sämtlicheinBetrachtkommendenurheberrechtlichenNebenrechtederFilmauswertung,wieinsbesonderedieDrucknebenrechte(zB Buch

zumFilm)sowiedieMerchandisingrechte;

f)dasRechtzurBearbeitungundVerwertungderIllustration(en)innerhalbundaußerhalbvonWerkenfürRundfunkzwecke;

g)dasRecht,dieIllustration(en)innerhalbundaußerhalbvonWerkeninallenvertragsgegenständlichenundkörperlichen

Erscheinungsformen(zB imRahmeneinesBuches,einerCD-ROM,DVD)gewerblichodernichtgewerblichzuvermietenund/oderzu

verleihen;

h)dasRechtzurVergabevonLizenzenzurAusübungderNebenrechtea)bisg);

i)allesonstigendurchVerwertungsgesellschaften8wahrgenommeneRechtenachderenSatzung,WahrnehmungsvertragundVerteilungsplan,

soferneineÜbertragungdieserRechtegemäßdenentsprechendenBestimmungensowiegesetzlichzulässigist.

(4)DerAutorüberträgtdemVerlaginAnsehungdesWerkesauchRechteanimZeitpunktdesVertragsschlussesunbekannten

Nutzungsarten.9 10

„Ichregel NutzungsrechteeinfachinmeinenAGB“

Kannste schonmachen,isthaltdannka...

Mindestanforderungen

Ausschließlichodereinfach?

Wie?

Wo?

Wielange?

Abwann?

und......waskannichnunverlangen?

AufkeinenFallnichts!

SicherlichvomKundenundderRechweitederNutzungsrechteabhängig

WasIhrbittemitnehmt

SprechenstattSchweigen

VerhandelnstattVerschenken

Fragen?

gleich...erstmalWerbung

SebastianDeubelli

Anwalt

2443

Tage

Fachanwalt

55

Tage

zurArbeitgeradelt

2869

km

Koffein

5799

Espresso

Verbandsjustiziar

Vertrauensanwalt

Kolumnist

kanzleideubelli

AmStartseit

1269

Tagen

Mitarbeiter

5

Menschen

Fotofälle

>1500

Akten

vs.Fotografen

<10

Akten

UndPaula

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Danke!

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