Präsentation mietrecht in deutschland 2014 2

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Mietrecht in Deutschland

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Präsentation Wibke Werner, 24. September 2014

www.berliner-mieterverein.de

Mieterrechte in DeutschlandWas sollten Mieter wissen?

Wibke WernerBerliner Mieterverein e.V.

• Fragen bei der Wohnungsbesichtigung:– Erlaubt sind Fragen, an denen der Vermieter ein

berechtigtes Interesse hat (Einkommen, Arbeitsstatus, wie viele Personen einziehen

• Kosten, die entstehen können: – Maklerprovision– Mietsicherheit (drei Monatsmieten)– Miete und Betriebs- und Heizkosten

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Vor Beginn des MietverhältnissesVor Beginn des Mietverhältnisses

• Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)• Verordnungen• Der Mietvertrag

regelt:die wesentlichen Vertragsbestandteile

Miethöhe, Vertragsparteien, Mietsache, Mietdauer.

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RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen

Unterschreiben mehrere Personen den Mietvertrag, werden alle Mieter und haften für die Mietzahlung unabhängig davon, ob sie die Wohnung tatsächlich nutzen.

Möchte ein Mieter vorzeitig ausscheiden, kann er dies nur mit Zustimmung des Vermieters oder indem alle Mieter gemeinsam die Kündigung erklären.

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Mehrere MieterMehrere Mieter

Der Vermieter muss •die Wohnung in dem vereinbarten Zustand zur Verfügung stellen•die Wohnung instand halten und Mängel beseitigen

Der Mieter muss•die Miete zahlen•sorgsam mit der Mietsache umgehen

Präsentation Wibke Werner, 24. September 2014

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Hauptpflichten der VertragsparteienHauptpflichten der Vertragsparteien

• ist bei neuen Mietverhältnissen frei verhandelbar. Die Bundesregierung plant derzeit eine Begrenzung der Miethöhe

• In bestehenden Mietverhältnissen kann die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden...

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Die MieteDie Miete

Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen, wenn

•die Miete 12 Monate unverändert war•die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist (Mietspiegel)•die Miete sich insgesamt in drei Jahren um nicht mehr als 15 % erhöht (Kappungsgrenzen-VO)•der Mieter 2 volle Monate zur Überprüfung hat

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Die Mieterhöhung Die Mieterhöhung

Der Vermieter kann die Miete erhöhen, wenn er durch bauliche Arbeiten die Mietsache verbessert hat (Modernisierung)•Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung, Einsparung von Energie, Strom oder Warmwasser.

11 % der Investitionskosten können auf die Mieter im Haus umgelegt werden.

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Die Mieterhöhung nach Modernisierung Die Mieterhöhung nach Modernisierung

Die Kündigung des Vermieters…

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Der Vermieter darf das Mietverhältnis Der Vermieter darf das Mietverhältnis nicht kündigen, um eine höhere Miete zu nicht kündigen, um eine höhere Miete zu verlangen…verlangen…

setzt ein berechtigtes Interesse voraus (Gesetz).•Pflichtverletzung des Mieters (Mietrückstand, Störung des Hausfriedens, nicht genehmigte Untervermietung)•Eigenbedarf•Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung

Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden:•abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses

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Die Kündigung des VermietersDie Kündigung des Vermieters

…setzt keinen Kündigungsgrund voraus.

Es muss nur die Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und

die Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.

Allerdings kann die Kündigung im Mietvertragfür maximal vier Jahre ausgeschlossen werden

Präsentation Wibke Werner, 24. September 2014

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Die Kündigung des MietersDie Kündigung des Mieters

Möchte der Mieter einen Untermieter in seiner Wohnung aufnehmen

•benötigt er die (schriftliche) Genehmigung des Vermieters•er hat Anspruch auf die Genehmigung, wenn er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. •eine Genehmigung ist nicht erforderlich bei nahen Familienangehörigen oder Besuchern

Präsentation Wibke Werner, 24. September 2014

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Rechte und Pflichten im MietverhältnisRechte und Pflichten im Mietverhältnis

Treten Mängel auf, die der Mieter nicht zu vertreten hat, sollte der Mieter

•den Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen•ihn auffordern, den Mangel zu beseitigen•ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen•ggf. eine angemessen Minderung der Miete vornehmen, sofern es sich um einen erheblichen Mangel handelt

Präsentation Wibke Werner, 24. September 2014

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Rechte und Pflichten im MietverhältnisRechte und Pflichten im Mietverhältnis

Wechselt der Eigentümer eines Hauses, hat dies keine Auswirkungen auf den bestehenden Mietvertrag – die Regelungen bleiben wie vereinbart bestehen.

Der Eigentümerwechsel ist kein Kündigungsgrund!

Präsentation Wibke Werner, 24. September 2014

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Rechte und Pflichten im MietverhältnisRechte und Pflichten im Mietverhältnis

Endet das Mietverhältnis, muss der Mieter die Wohnung in folgendem Zustand zurück geben:•Einbauten des Mieters sind zu entfernen (auch wenn der Vermieter diese genehmigt hat).•Die Wohnung muss gestrichen werden, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde und Renovierungsbedarf besteht. •Sämtliche Schlüssel (auch nachgemachte) sind dem Vermieter auszuhändigen.

Präsentation Wibke Werner, 24. September 2014

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Rechte und Pflichten im MietverhältnisRechte und Pflichten im Mietverhältnis

Vielen Dank!

Wibke Werner wibke.werner@berliner-mieterverein.de

Präsentation Wibke Werner, 22. September 2014

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