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Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 1

Belgisches Viertelin Köln-Neustadt/Nord

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Es lädt ein: Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt

27. Februar 2018, 19 Uhr

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 2

1. Begrüßungdurch Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke

2. Vorstellung des Entwurfs der Bauleitplanung „Belgisches Viertel“ in Köln-Neustadt/Nord durch das Stadtplanungsamt

3. „Forum Belgique “ Ihre Fragen und ein Austausch der Meinungen

4. Diskussion und Ihre Stellungnahmen zum städtebaulichen Planungskonzept

Ablauf

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 3

Anne Luise MüllerLeiterin Stadtplanungsamt

Lena ZlonickyLeiterin Planungsteam 1 – Innenstadt im Stadtplanungsamt

Bauleitplanung Belgisches Viertel

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 4

• Vorgeschichte zum Belgischen Viertel

� Moderationsverfahren 2009

� Modus Vivendi 2013

� Ideenwerkstatt „Brüsseler Platz“ 2016

Historie und Besonderheiten

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 5

• Vorgeschichte zum Belgischen Viertel

• Gegensätzliche Nutzungsansprüche

� Wohnbevölkerung einerseits

� Gastronomie,

� Einzelhandel und

� Besucher andererseits

Historie und Besonderheiten

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 6

• Vorgeschichte zum Belgischen Viertel

• Gegensätzliche Nutzungsansprüche

• Trennung Planungsrecht und Ordnungsrecht

� Ansprechpartner für Konfliktfälle im Alltag: Ordnungsamt der Stadt Köln und Polizei

� Bebauungsplan ist Grundlage für die zukünftige bauliche Nutzungsentwicklung

Historie und Besonderheiten

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 7

• Vorgeschichte zum Belgischen Viertel

• Gegensätzliche Nutzungsansprüche

• Trennung von Ordnungsrecht und Planungsrecht

• Planungsrecht ist nur ein Baustein

� auch zukünftig bleibt die Trennung zwischen Bauplanungsrecht und Ordnungsrecht bestehen

Historie und Besonderheiten

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 8

• Vorgeschichte zum Belgischen Viertel

• Gegensätzliche Nutzungsansprüche

• Trennung von Ordnungsrecht und Planungsrecht

• Planungsrecht ist nur ein Baustein

• Zielsetzung: ausgewogene Nutzungsstruktur mit hoher wechselseitiger Akzeptanz

Historie und Besonderheiten

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 9

Übersichtkarte zum Bebauungsplangebiet

Abgrenzung im Westen:Bahnanlage

Abgrenzung im Norden:Nahbereichszentrum „Venloer Straße “

Abgrenzung im Osten:Kerngebiet „Ringe “

Abgrenzung im Süden:Nahbereichszentrum „Aachener Straße “

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (FÖB)

Abstimmung des Bebauungsplan-Entwurfes mit den öffentlichen und umweltrelevanten Belangen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschluss des Rates der Stadt Köln über eingegangene Stellungnahmen und den Bebauungsplan als Satzung. Öffentliche Bekanntmachung/Rechtskraft

Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt und des StEA zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und zu den Vorgaben für den Bebauungsplan-Entwurf

Ablauf des Bebauungsplanverfahrens

Folie 10

2. Hj. 18

1. Hj. 18

28.01.16

bis 14.03.18

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 11

• Gelegenheit zur Information und Äußerung (auch im Internet: www.stadt-koeln.de/...)

• Es wird eine Niederschrift gefertigt

• Gelegenheit zur Information im Stadtplanungsamt

• Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben (bis 14. März 2018)

• Die Verwaltung prüft die Stellungnahmen und stellt das Ergebnis in das weitere Verfahren ein

Beteiligung der Öffentlichkeit

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 12

• Der Bebauungsplan-Entwurf wird für einen Monat im Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme ausgelegt

• Sie haben die Möglichkeit, in der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich abzugeben

• Der Rat der Stadt Köln entscheidet, wie die Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind

• Die Entscheidung des Rates wird Ihnen schriftlich mitgeteilt

Öffentliche Auslegung

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 13

bis Mittwoch, den 14. März 2018

an denBezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt

Herrn Andreas Hupke,Ludwigstraße 8, 50667 Köln

bezirksbuergermeister.hupke@stadt-koeln.de

Ihre schriftlichen Stellungnahmen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 14

Ihr Internet-Link zur Planung

http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/belgisches-viertel-koeln-neustadtnord

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 15

Anne Luise MüllerLeiterin Stadtplanungsamt

Lena ZlonickyLeiterin Planungsteam 1 – Innenstadt im Stadtplanungsamt

Bauleitplanung Belgisches Viertel

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 16

bildet die Grundlage für einen„einfachen Bebauungsplan“ ,

insbesondere mit Festlegungen zur Art der baulichen Nutzung

Das Planungskonzept

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 17

� Festlegung von Baugebieten− Allgemeines Wohngebiet

(WA)− Besonderes Wohngebiet

(WB)

Das Planungskonzept

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 18

� Festlegung von Baugebieten− Allgemeines Wohngebiet

(WA)− Besonderes Wohngebiet

(WB)

� Fläche für Gemeinbedarf− Kirche St. Michael

Das Planungskonzept

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 19

� Festlegung von Baugebieten− Allgemeines Wohngebiet

(WA)− Besonderes Wohngebiet

(WB)

� Fläche für Gemeinbedarf− Kirche St. Michael

� Öffentliche Grünfläche− Spielplatz

Das Planungskonzept

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 20

Generell: Nutzungen im WA / WB

• Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO): dienen vorwiegend dem Wohnen• allgemein zulässig: Wohngebäude,

die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften u.a.m.

• Besondere Wohngebiete (WB) (§ 4a BauNVO):dienen vorwiegen dem Wohnen, aber auch anderen Gewerbebetrieben, sofern mit der Wohnnutzung vereinbar• allgemein zulässig: Wohngebäude, Läden,

Schank- und Speisewirtschaften u.a.m.

• Differenzierungen möglich

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 21

Der Flächennutzungsplan (Ausschnitt)

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 22

Verteilung der Hauptnutzungen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 23

Teilbereich Brüsseler Platz

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 24

Teilbereich Brüsseler Platz

WA2: Gastronomie zur Versorgung des Gebietes ausnahmsweise zulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 25

Teilbereich Brüsseler Platz

WA2: Gastronomie zur Versorgung des Gebietes ausnahmsweise zulässig

Violette Flächen:Nebenanlagen der zulässigen Gastronomie möglich

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 26

Teilbereich Brüsseler Platz

WA1: Gastronomie, Läden, Kioske und Imbisse unzulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 27

Teilbereich Brüsseler Platz

WB3: Gastronomie zulässig; Imbisse und Kioske unzulässig

WB3: Gastronomie zulässig; Imbisse und Kioske unzulässig

WB3: Einschränkung Wohnen

WB3: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 28

Teilbereich Brüsseler Platz

WB2: Gastronomie ausnahmsweise zulässig

WB2: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 29

Teilbereich Brüsseler Platz

WB1: Gastronomie, Kioske und Imbisse unzulässig

WB1: Gastronomie, Kioske und Imbisse unzulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 30

Teilbereich Nord

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 31

Teilbereich Nord

WB4: Gastronomie, Kioske und Imbisse zulässig

WB4: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 32

Teilbereich Nord

WB3: Gastronomie zulässig; Imbisse und Kioske unzulässig

WB3: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 33

Teilbereich Nord

WB1: Gastronomie, Kioske und Imbisse unzulässig

WB1: Gastronomie, Kioske und Imbisse unzulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 34

Teilbereich Nord

WA2: Gastronomie zur Versorgung des Gebietes ausnahmsweise zulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 35

Teilbereich Nord

WA2: Gastronomie zur Versorgung des Gebietes ausnahmsweise zulässig

Violette Flächen:Nebenanlagen der zulässigen Gastronomie möglich

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 36

Teilbereich Ost

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 37

Teilbereich Ost

WB2: Gastronomie ausnahmsweise zulässig

WB2: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 38

Teilbereich Ost

WB1: Gastronomie, Kioske und Imbisse unzulässig

WB1: Gastronomie, Kioske und Imbisse unzulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 39

Teilbereich Ost

WB4: Gastronomie, Kioske und Imbisse zulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 40

Teilbereich Ost

WB4: Gastronomie, Kioske und Imbisse zulässig

Violette Flächen:Nebenanlagen der zulässigen Gastronomie möglich

WB4: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 41

Teilbereich Ost

WA1: Gastronomie, Läden, Kioske und Imbisse unzulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 42

Teilbereich Süd

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 43

Teilbereich Süd

WA1: Gastronomie, Läden, Kioske und Imbisse unzulässig WA1: Gastronomie, Läden,

Kioske und Imbisse unzulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 44

Teilbereich Süd

WB3: Gastronomie zulässig; Imbisse und Kioske unzulässig

WB3: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 45

Teilbereich Süd

WB4: Gastronomie, Kioske und Imbisse zulässig

WB4: Gastronomie, Kioske und Imbisse zulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 46

Teilbereich Süd

WB4: Gastronomie, Kioske und Imbisse zulässig

WB4: Gastronomie, Kioske und Imbisse zulässig

Violette Flächen:Nebenanlagen der zulässigen Gastronomie möglich

WB4: Einschränkung Wohnen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 47

Teilbereich Süd

WB1: Gastronomie, Kioske und Imbisse unzulässig

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 48

Überplanung von Nutzungen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 49

Überplanung von Nutzungen

• Keine heute vorhandene und genehmigte Nutzung muss aufgegeben oder verlagert werden

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 50

Überplanung von Nutzungen

• Keine heute vorhandene und genehmigte Nutzung muss aufgegeben oder verlagert werden

• Fast alle Nutzungen werden durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 51

Überplanung von Nutzungen

• Keine heute vorhandene und genehmigte Nutzung muss aufgegeben oder verlagert werden

• Fast alle Nutzungen werden durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert

• Lediglich 6 Gastronomiebetriebe werden überplant:

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 52

Überplanung von Nutzungen

• Keine heute vorhandene und genehmigte Nutzung muss aufgegeben oder verlagert werden

• Fast alle Nutzungen werden durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert

• Lediglich 6 Gastronomiebetriebe werden überplant:

� davon erhalten 3 Betriebe bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz

� 3 Betriebe erhalten eingeschränkten planungsrechtlichen Bestandsschutz

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 53

Überplanung von Nutzungen

1. Bauordnungsrechtlicher Bestandsschutz:

� gewissen Bestandsschutz (Art. 14 GG)

� endet grundsätzlich nicht bei Eigentümer- oder Pächterwechsel

� maßgeblich sind die konkreten Einzelumstände

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 54

Überplanung von Nutzungen

Bauordnungsrechtlicher Bestandsschutz bedeutet:

� Betrieb darf nur in dem von der Baugenehmigung abgedeckten Rahmen geführt werden

� Zulässig sind Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sofern die bestehende Funktion und Nutzung des genehmigten Bestandes erhalten bleiben

� Maßgeblich sind auch hier die konkreten Einzelumstände

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 55

Überplanung von Nutzungen

Bauordnungsrechtlicher Bestandsschutz

Folgende Betriebe sind betroffen:

� Brabanter Straße 15 - Diskothek „Pan Tau Club“ (Vergnügungsstätte)

� Brüsseler Straße 70 – „Le Kiosk“ (Trinkhalle/Kiosk)

� Antwerpener Straße 53 – Bar „Frieda“ (Betrieb ist nicht beschränkt auf die Versorgung des WA-Gebiets)

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 56

Überplanung von Nutzungen

2. Eingeschränkter planungsrechtlicher Bestandsschutz:

� Es gelten die Ausführungen zum bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz, dazu

� Im Bebauungsplan werden Festsetzungen über die Zulässigkeit von Erweiterungen, Änderungen und Erneuerungen von Nutzungen getroffen

� Voraussetzung ist keine Verschlechterung der Immissionssituation im näheren Umfeld

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 57

Überplanung von Nutzungen

Eingeschränkter planungsrechtlicher Bestandsschutz

Folgende Betriebe sind betroffen:

� Lütticher Straße 12 - Restaurant „Lütticher“ (Gastronomie)

� Brüsseler Platz 9 – Restaurant „Hallmackenreuther“ (Gastronomie)

� Bismarckstraße 44 – Musikgaststätte „Barracuda“ (Vergnügungsstätte)

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 58

Nächste Schritte

• Prüfen und je nach Ergebnis Einarbeiten der Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

• Fortschreibung der Bestandskartierung der vorhandenen Nutzungen

• Einarbeiten von Lärmuntersuchungen zum

� Verkehrslärm

� Gewerbelärm

• Vorgabenbeschluss Stadtentwicklungsausschuss

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 59

Thomas Scholle

plan-lokal Dortmund

Forum BelgiqueIhre Fragen und ein Austausch der Meinungen

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 60

Diskussion und Ihre Stellungnahmenzum städtebaulichen Planungskonzept

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 61

Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Folie 62

Vielen Dank

für Ihr Kommen

und

Ihre Beteiligung

Ihnen einen guten Heimweg!