Punktereform 2014: Welche Auswirkungen hat das neue Fahrerlaubnisregister? Urs-Gunther Heck...

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Punktereform 2014:

Welche Auswirkungen hat das neue Fahrerlaubnisregister?

Urs-Gunther HeckRechtsanwalt

Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen

Andere Punktbewertung

Bisher: a) OrdnungswidrigkeitenVon einem Punkt (21 km/h zu schnell)bis vier Punkte (Rotlichtverstoß)

b) Straftaten:

Von fünf Punkte (fahrlässige Körperverletzung)bis sieben Punkte (Trunkenheitsfahrt)

Jetzt: Von einem Punkt (schwere Verstöße ohne Fahrverbot)

über zwei Punkte (besonders schwere Verstöße = Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Führerscheinentzug)

bis zu drei Punkte (Straftaten mit Führerschein-entzug)

Andere Punktegrenzen

Bisher:

1. Stufe: 8 Punkte: Verwarnung

2. Stufe: 14 Punkte: Aufbauseminar

3. Stufe: 18 Punkte oder mehr: Entzug

Jetzt:

1. Stufe: 4 Punkte: Ermahnung und Info über Aufbauseminar

2. Stufe: 6 Punkte: Verwarnung

3. Stufe: 8 Punkte oder mehr: Entzug

Praktisches Beispiel

Nach altem Recht war der Führerschein weg bei

18 Mal Telefonieren am Steuer

Und jetzt ?

Bei 8 Mal Telefonieren am Steuer

Oder für die Älteren unter uns …..

Was wird nicht mehr eingetragen?

1. Verstöße, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, z.B. Verstoß gegen Umweltzone oder die Ferienreiseverordnung und auch Nichtvorlage des Fahrtenbuchs

2. Bestimmte Straftaten, z.B.– Beleidigung– Nötigung ohne Entzug der FE oder Fahrverbot– Fahrlässige Körperverletzung ohne Fahrverbot

Wann werden die Eintragungen getilgt?

Bisher: a) Ordnungswidrigkeiten: Nach 2 Jahren, längstens nach fünf Jahrenb) Straftaten: Nach fünf oder zehn Jahren

Wichtig: Neue Eintragungen führten zur Hemmung der Alteintragung(en).

Jetzt: a) Ordnungswidrigkeit (1 Punkt): 2,5 Jahreb) Ordnungswidrigkeit (2 Punkte): 5 Jahrec) Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug: 5 Jahred) Straftat mit Fahrerlaubnisentzug: 10 Jahre

ABER: Jeder Verstoß verjährt einzeln, daher KEINE Hemmung mehr!

Was tun bei einem noch laufenden Verfahren?

Einzelfallbezogen zu beurteilen.

1. Noch keine Eintragung:Kann günstiger sein, wenn neue Tat noch vor dem 01.05. eingetragen wird.

Beispiele:a) 31 Km/h innerorts oder 41 km/h außerorts zu schnell:

Alt: Zwei Jahre Tilgung Neu: Fünf Jahre

b) Strafbefehl wegen „Unfallflucht“ ohne Fahrverbot:Alt: 10 Jahre Tilgung, 7 Alt- = 3 NeupunkteNeu: 5 Jahre Tilgung, 2 Punkte

c) Fahranfänger, Strafbefehl wegen Nötigung ohne FV:Nur nach altem Recht eintragungsfähig. Vor 01.05. führt das zur Verlängerung der Probezeit, nachher nicht!

2. Eintragungen schon vorhanden:

Jetzt wird es kompliziert!!

Sonstiges:• Entscheidungen aus dem Ausland werden

nicht eingetragen

• 1 Punkt Abbau durch FahreignungsseminarAchtung: Vorlag der Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen!

• Begleitetes Fahren: Begleitperson darf max. einen (neuen) Punkt haben (§ 48a Abs. 5 FeV)

Wie kriege ich Auskunft über meinen Punktestand?

1. Reise nach Flensburg, Fördestraße 16

Mit gültigem Ausweis von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17 Uhr 30

Wie kriege ich Auskunft über meinen Punktestand?

1. Reise nach Flensburg, Fördestraße 16.2. Mit neuem Personalausweis (nach dem 01.11.2010

ausgestellt) mit freigeschalteter Online-Ausweis-funktion, einem Kartenlesegerät und einer Ausweis-App online beim KBA.

Wie kriege ich Auskunft über meinen Punktestand?

1. Reise nach Flensburg, Fördestraße 16.2. Mit neuem Personalausweis (nach dem 01.11.2010

ausgestellt) mit freigeschalteter Online-Ausweis-funktion, einem Kartenlesegerät und einer Ausweis-App online beim KBA.

3. Schriftlich mit beglaubigter Unterschrift oder Kopie vom Ausweis; Formular zum Download bei KBA

Oder über mich