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Inhaltsverzeichnis
VORWORT 4
DEFINITIONEN 5
TEIL1: BASISANFORDERUNGEN 6
1.1DIEBEZIEHUNGDERVERSCHIEDENENTEILEUNTEREINANDER 61.2.ZERTIFIZIERUNGSPRINZIPIEN 61.3.BETRIEBLICHEVORAUSSETZUNGEN 61.4REINIGUNGS-UNDWARTUNGSKONZEPTFÜRRÄUMEUNDFITNESSGERÄTE 71.5NOTFALLMANAGEMENT(NOTFALLPLANUNG,BLS-AED-AUSWEISEDESPERSONALS) 81.5.1NOTFALLPLANUNG 81.5.2NOTFALLAPOTHEKEUNDNOTFALLINSTRUMENTE 91.5.3NOTFALLMANAGEMENT 91.6RECHTSKONFORMITÄT 11
TEIL2: ALLGEMEINETRAININGSBEZOGENEANFORDERUNGEN 12
2.1DIEBEZIEHUNGENVONTEIL2ZUDENANDERENTEILEN 122.2GESUNDHEITLICHERISIKOABKLÄRUNG 122.3SICHERUNGDERTRAININGSKOMPETENZ 122.4BETREUUNGSANGEBOTEFÜRKUNDINNENUNDKUNDEN 122.5PERSONAL-UNDPERSONENKOMPETENZBEIBETREUUNGAUFDERTRAININGSFLÄCHE 132.5.1QUANTITATIVEPERSONALANFORDERUNGEN 132.5.2SAISONALEREDUKTIONSPERIODEN 142.5.3SPEZIELLEANFORDERUNGENFÜRFITNESSCENTERDERGRÖSSENKATEGORIE1UND2,WELCHEEINEMSPITALODEREINERPHYSIOTHERAPIEANGESCHLOSSENSIND 142.4QUALITATIVEPERSONALANFORDERUNGEN 142.5WOCHENARBEITSEINSATZPLAN 15
TEIL3: SPEZIELLEANFORDERUNGENFÜRMUSKELTRAINING 16
3.1TRAININGSÜBUNGEN 163.2METHODENVIELFALTDESTRAININGS 16
TEIL4: SPEZIELLEANFORDERUNGENFÜRHERZ-KREISLAUFTRAINING 17
4.1ANFORDERUNGENANDENGERÄTEPARK 17
TEIL5 SPEZIELLEANFORDERUNGENFÜRPHYSIOTHERAPIENMITEINEMFITNESS-CENTERANGEBOT 17
NORMATIVERANHANGA 18
DETAILBESTIMMUNGENZUREINSEHBARKEITDESTRAININGSBEREICHS 18DEFINITIONEN 18GRUNDSÄTZE 18BERECHNUNGDESEINSEHBARKEITSGRADES 18
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NORMATIVERANHANGB 20
DETAILBESTIMMUNGENZUMAUTOMATISCHENEXTERNENDEFIBRILLATOR(AED) 20GRUNDSATZ 20VERFÜGBARKEIT 20BESTÄTIGUNGDESLIEFERANTEN 20
NORMATIVERANHANGC 22
DETAILBESTIMMUNGENZUMGESUNDHEITSFRAGEBOGEN 22
NORMATIVERANHANGD 23
DASKATEGORISIERUNGSSYSTEM 23GRÖSSENKATEGORISIERUNGZURFESTLEGUNGDERQUANTITATIVENUNDQUALITATIVENPERSONALANFORDERUNGEN23DEFINITIONTRAININGSSTATION 24
NORMATIVERANHANGE 25
ANRECHENBARKEITVONPERSONALEINSATZSTUNDEN 25
NORMATIVERANHANGF 26
SPEZIELLEANFORDERUNGENFÜRFITNESSCENTERDEEGRÖSSENKATEGORIE1UND2,WELCHEEINEMSPITALODEREINERPHYSIOTHERAPIEANGESCHLOSSENSIND 26GRUNDSATZ 26QUALIFIKATIONALSPHYSIO-BZW.SPITALCENTER 26DIESECENTERMÜSSENNEBENDENBEDINGUNGENFÜREINEWIRTSCHAFTLICHE1UNDRÄUMLICHE2EINHEITAUCHFOLGENDEAUCHFOLGENDEBEDINGUNGENERFÜLLEN: 26PERSONALANFORDERUNGENANQUANTITÄTUNDQUALITÄT/KOMPETENZ 26QUANTITATIVEUNDQUALITATIVEPERSONALANFORDERUNGEN 27ZUSATZBESTIMMUNGENPERSONAL 30
NORMATIVERANHANGG 31
EINSTUFUNGVONQUALIFIKATIONSNACHWEISENUNDNACHWEISENBERUFS-UNDTRAININGSERFAHRUNG 31GRUNDLAGEN 31GRUNDSÄTZLICHEANRECHNUNGSBEDINGUNGEN 32
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VorwortDasLabelQualitopwirddenjenigenFitnessanbieternverliehen,welchediedafürerforderli-chenQualitätskriteriennachgewiesenermassenerfüllen.DiePrüfungdieserKriterienunddieZertifizierungmitdemLabelerfolgtdurcheineunabhängigeZertifizierungsinstitution.DieIGFitnessSchweizistBesitzerindesLabelsQualitopunddamitdieNormierungsinstitution.SieerstelltdieKriterienfürdieZertifizierung.Die folgenden Qualitätskriterien regeln, welche Anforderungen Anbieter von Kraft- undHerz-/Kreislauftraining in Fitnesscentern für eine Qualitop-Zertifizierung erfüllen müssen.DieAnforderungenorientierensichanbetrieblichen,personellenundtrainingsspezifischenVoraussetzungenfüreingesundheitswirksamesundsicheresAngebotinFitnesscentern.Da-bei stehenAspekte der Sicherheit undWirksamkeitdes Angebots sowiedieQualität derTrainingsbetreuung im Vordergrund. Die unternehmerische Freiheit der Anbieter wirddadurchsoweitwiemöglichgewahrtbleiben.DieBasiskriteriensindvonallenAnbieternzuerfüllen.EsstehtdenAnbieternfrei,sichso-wohl für Muskeltraining als auch gerätegestütztes Herz-/Kreislauftraining zertifizieren zulassenoderjeweilsnureinederbeidenTrainingsformenanzubieten.Das vorliegende Papier liefert im ersten Teil eine inhaltliche explizierendeDarstellung derQualitätskriterien, in den Anhängen finden sich weitgehend in additiver Form detaillierteDarstellungenundAusführungenzueinzelnenKriterien.
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DefinitionenFitnesscenter:EinFitnesscenter isteineAusübungsstätte, inder ineinersicherenUmgebungeffizientesundwirk-sames Kraft- und/oder Herz-/Kreislauftraining betrieben und/oder an Gruppenangeboten teilge-nommenwerdenkann.Kraft-undHerz-/KreislauftrainingGeplante,strukturierteundwiederholtdurchgeführteüberschwelligeAktivität,dieübermorphologi-sche,metabolischeund funktionelleAdaptationenzueinemErhaltoderzueinerVerbesserungderkörperlichenLeistungsfähigkeitführt.MuskeltrainingMuskeltraining ist einTrainingmitdemZiel, dieKraftfähigkeiten zu verbessernund/oderdieMus-kelmassezuerhöhen.BeimMuskeltrainingmüssenindenbeteiligtenMuskelndiefüreinwirksamesTraining notwendigen Spannungen hervorgerufen werden. Diese Spannungen können auf unter-schiedlichemWegherbeigeführtwerden.KundenbetreuungDieBetreuungderKundenumfasstdienotwendigenVorkehrungenundAnleitungenzurAufnahmeundBegleitungdesKraft-undHerz-/KreislauftrainingsderKundinnenundKunden.BeaufsichtigungBeaufsichtigungistdieAufgabedeszuqualifizierendenPersonals.Beaufsichtigungstelltsicher,dassKundinnenundKundendieGerätekorrektundsicherbedienen.UnbeaufsichtigtUnbeaufsichtigt sind angebotene Trainingsstunden dann, wenn keine Person, die im Dienste desCenterssteht,physischimCenteranwesendistunddenTrainingsbereichmiteigenenAugeneinse-henkann.
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DieQualitop-Anforderungen
Teil1: Basisanforderungen1.1DieBeziehungderverschiedenenTeileuntereinanderDieAnforderungenvon„Teil1Basisanforderungen“müssenvon jedemCentererfülltwerden,wel-chesjenachseinemAngebotwenigstensnacheinemderweiterenTeilezertifiziertwerdensoll.
EinCenterkannsichnichtnurgemäss„Teil1Basisanforderungen“zertifizierenlassen.
1.2.ZertifizierungsprinzipienFürdieZertifizierunggeltenbezüglichderKombinationder5TeilederNormfolgendePrinzipien:
a) EineZertifizierungalleingemässTeil1oderalleingemässdenTeilen1und2istnichtmöglich.
b) EineZertifizierungalleingemässTeil3oderalleingemässTeil4oderalleingemässdenTeilen3und4istebensonichtmöglich.
c) EineZertifizierungistnurgemässTeil3inVerbindungmitdenTeilen1und2odergemässTeil4inVerbindungmitdenTeilen1und2odergemässdenTeilen3und4inVerbindungmitdenTei-len1und2möglich.
1.3.BetrieblicheVoraussetzungenDiezertifiziertenFitnesscenterbietennurbeaufsichtigteTrainingszeitenan,umbeieinemmedizini-schenNotfallraschundunmittelbarhandelnzukönnen.
DasTrainingmussdahergrundsätzlichbeaufsichtigtsein.
FitnesscentermitunbeaufsichtigtenTrainingszeitenerfüllendieQualitätsanforderungenausdiesemGrundenicht.
ANMERKUNG1AlsbeaufsichtigtgeltenTrainingszeitendann,wenneinePerson,dieimDienstedesCenterssteht,physischimCenteran-wesendistunddenTrainingsbereichmiteigenenAugengemässdenimnormativenAnhangAfestgelegtenBestimmungenzurEinsehbarkeiteinsehenkann.
ANMERKUNG2AlsunbeaufsichtigtgeltenTrainingszeitendann,wennkeinePerson,dieimDienstedesCenterssteht,physischimCenteranwesendistunddenTrainingsbereichmiteigenenAugeneinsehenkann.
DasFitnesscentermussübereineBetriebshaftpflichtversicherungverfügen.
DasFitnesscentermussseineRechtsformnachweisenkönnen.
ANMERKUNGEinNachweisderRechtsformistbeispielsweisederHandelsregisterauszugeinerFirmagemässObligationenrecht(OR)oderbeieinemVereingemässZGB60ffdieunterzeichnetenStatutenzusammenmitdemebenfallsunterzeichnetenProtokollderGründungsversammlung.
DasFitnesscenterbietetmöglichenKundinnenundKundenan,seinAngebotvorVertragsabschlussunverbindlichkennenzulernen.
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DasKennenlernendesCentersmussmindestensauseinemvirtuellenoder realenRundgangdurchden Trainingsbereich des Centers bestehen und auch relevante Informationen zum instruierendenundbeaufsichtigendenPersonalenthalten.
ANMERKUNG1RelevantsindInformationenzuminstruierendenundbeaufsichtigendenPersonaldann,wennsieimCenterdieIdentifikati-on der betreffenden Personen erlauben, beispielsweise durch Vornamen und Foto, sowie Angaben zur Berufserfahrungoder/undQualifikationbzw.Ausbildungenthalten.
DieKundschaftkanndenKundenvertragsowiealleweiterenvertragsrelevantenDokumentevorderUnterzeichnungungestörtstudieren.
DiesesAnrechtderKundschaftistschriftlichzukommunizieren.
ANMERKUNG2UmvertragsrelevanteDokumentehandeltessichbeispielsweisebeiderHausordnung,denAGB,derPreisliste,derRege-lungderVertragsunterbrechungundvergleichbaren.
ANMERKUNG3UngestörtkanndasStudiumdesKundenvertragsunddervertragsrelevantenDokumentedannerfolgen,wenn
a) derKundenvertragunddievertragsrelevantenDokumentedemKundenaufdessenWunschvorderUnterzeichnungnachHausemitgegebenwerden;
b) derKundenvertragunddievertragsrelevantenDokumentevomCenteröffentlichzugänglichpubliziertwerden;
c) dasStudiumdesKundenvertragsunddervertragsrelevantenDokumenteimCenterselbstohneBeaufsichtigungdurchCenterpersonalerfolgenkannunddafüraufWunschmindestens30MinutenzurVerfügunggestelltwerden.
1.4Reinigungs-undWartungskonzeptfürRäumeundFitnessgeräteDasCentermusssichübereinReinigungskonzeptausweisen,ausdemmindestensfolgendeInforma-tionenhervorgehen:
a) Abläufe(Zeiten,ArtundOrte)derReinigungsaktionen,KontrollederDurchführungundVerant-wortliche,welchedieSauberkeitwährendderÖffnungszeitensicherstellen.
b) DieUmsetzungdesReinigungskonzeptesmussdokumentiertwerdenundfürdieZertifizierungs-institutionüberprüfbarsein.
Das Center muss sich über ein Wartungskonzept für Routinewartungsarbeiten wie auch grössereService- und Überholungsarbeiten für die Trainingsgeräte ausweisen, dasmindestens folgende In-formationenenthält:
a) Abläufe (Frequenz, Art derWartungsaktionen und Kontrolle derDurchführung derselben,Um-gangmitdefektenGeräten)undBezeichnungderVerantwortlichenfürRoutinewartungsarbeitenzurFunktionsfähigkeitundSicherheitderTrainingsgeräte
b) DieUmsetzungdesWartungskonzeptesmussdokumentiertwerdenundfürdieZertifizierungsin-stitutionkontrollierbarsein.
c) Abläufe(Frequenz,ArtderWartungsaktionenundKontrollederDurchführung)undBezeichnungderVerantwortlichen fürgrössereService-undÜberholungsarbeiten,diezurSicherstellungderFunktionsfähigkeitundSicherheitderTrainingsgeräteerforderlichsind
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1.5Notfallmanagement(Notfallplanung,BLS-AED-AusweisedesPersonals)1.5.1Notfallplanung
FürdasNotfallmanagementmüssenimCenterfolgendepersonelleVoraussetzungenerfülltsein:
EinePersonderMitarbeitendenmussausdrücklichalsdieverantwortlichePerson(EmergencyMana-ger)imNotfallbestimmtsein.
Diese verantwortliche Person (Emergency Manager) muss im Fitnesscenter über WeisungsgewaltbezüglichderNotfallmassnahmenverfügen.
Dieser verantwortlichen Person (EmergencyManager) obliegen die Organisation der imNotfall zutreffendenMassnahmenunddieGewährleistungdernötigenorganisatorischenundinfrastrukturel-lenVorbereitungen.SiemussderZertifizierungsinstitutionschriftlichgemeldetwerden.
Alle Fitnesscenter-Mitarbeitenden müssen wissen, wer diese verantwortliche Person (EmergencyManager)desFitnesscentersist.Währendder gesamtenÖffnungszeitenmuss im Fitnesscentermindestens eineMitarbeiterin odereinMitarbeitermitgültigerBLS-AED-Ausbildunganwesendsein.DiesePersonmussnichtunbedingtTraineroderInstruktorsein.
DieBLS-AED-Ausbildungistdanngültig,wenna) sieimlaufendenJahroderineinemderbeidenVorjahreausgestelltwurde,b) aufdemAusweiskeinexplizitesGültigkeitsendevermerktist,dassvordemtagesaktuellenDatum
liegtund
c) wennderAusweisvoneinerAusbildungsinstitutionausgestelltwurde,dieSRC-zertifiziertistoderderenBLS-AED-Lehrgangüberdas„EuropeanCPR-AEDCertificate“vomFirstAidEducationEuro-peanNetworkgemässdenRichtliniendesEuropeanRedCross/RedCrescentGuidelines (ECAC)verfügt unddie entsprechendenAusweise das ECAC-Logo tragenoder über eine vergleichbareQualifikationausweist.
Die BLS-AED-Ausweise sämtlicher Mitarbeitenden, deren Anwesenheit für die BLS-AED-Präsenzangerechnetwerdensoll,müssenfürdiePrüfexpertenineinemBLS-AED-DossierzurÜberprüfungverfügbarsein.FürdasNotfallmanagementmüssen imCenternachstehende infrastrukturelleVoraussetzungener-fülltsein,umeinenmöglichenNotfalloptimalzuhandhaben:
a) gutsichtbarerelevanteTelefonnummernfürdenNotfall;
DiesefürdenNotfallrelevantenTelefonnummernmüssenvonallenTelefonenaussichtbaroderaufdenTelefonenselbstangebrachtsein.
b) kabellosesTelefonoderHandy;
c) vorhandener oder innerhalb einerMinute bereitstellbarer, mit einer Trage zugänglicher Lage-rungsbereichmitLagerungsmöglichkeit;
FallsderLagerungsbereichabschliessbarist,darferentwedernichtabgeschlossenwerdenoderdieSchlüsselzugänglichkeitmussgewährleistetsein;
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d) inTelefonnäheeinleichtlesbaresMeldeschemamitWegbeschreibungzumFitnesscenterfürdieRettungskräfte.
DasMeldeschemamitWegbeschreibung fürexterneRettungskräftemussmindestens folgendeInformationenenthalten:Adresse,genaueZufahrtzumFitnesscenteraufdenletzten100MeternsowiegenaueLagedesEingangs.
1.5.2NotfallapothekeundNotfallinstrumenteDieNotfallapotheke/derNotfallkoffermussfürdienachfolgendenSituationenmitfolgendenInhal-tenausgerüstetsein:
Situation InhalteNotfallkoffer/Notfallapothekeallgemein Schere
PinzetteSicherheitsnadeln
OffeneWunden GummihandschuheSterilesWundreinigungsmaterialSterilesWundabdeckungsmaterialWunddesinfektionsmittel(Ablaufdatumi.O.)Heftpflaster
Verstauchungen/Zerrungen mehrereMullbindenod.elastischeBindenDreieckstuchKühlmaterial(Spray/ColdPack/Eis)
Hypoglykämie TraubenzuckerzuckerhaltigeGetränke(gratisabzugeben)
Notfallinstrumente
kardiovaskuläresEreignis Beatmungshilfsmittel(z.B.Maske/Tücher)AutomatischerExternerDefibrillator(AED)
ANMERKUNGZusätzlicheBestimmungen zumAutomatischenExternenDefibrillator sind imnor-mativenAnhangBfestgelegt.
Warmhaltemöglichkeit(Wärmefolie/Wolldecken/Frottiertücher)Stromausfall Notstromaggregat
oder
Taschenlampe
ANMERKUNGDieTaschenlampemussaneinemdemPersonalbekanntenundauchbeiDunkel-heitleichtauffindbarenOrtaufbewahrtwerden.
1.5.3NotfallmanagementFürdasNotfallmanagementmüssenimFitnesscenterfürdieHandhabungdesNotfallsfolgendePro-zessesichergestelltsein:
EsmussausjedemTrainingsbereichbzw.TrainingsraumHilfeherbeigerufenwerdenkönnen.
ANMERKUNG
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Hilfsmittel zurHerbeirufungvonHilfekönnenbeispielsweiseeinedirekteTelefonlinie,einAlarmknopf ,eineTrillerpfeife,eineGegensprechanlage,Überwachungskamera/s,Rufensein.
Es müssen standardisierte Vorkehrungen getroffen sein, damit im Notfall eine klare vordefinierteAufgabenaufteilungstattfindet.DasnachfolgendeSchemaisteineEmpfehlungeinermöglichenNot-fallorganisation:
Zur Umsetzung der Rollenzuteilung im Notfall müssen schriftliche Gesamtmassnahmen-plänefürdenmedizinischenNotfallwieauchfürFeuernotfallvorhandensein.
MedizinischerNotfall Feuernotfall
1. EvaluationdesPatienten(ABC/Alarm144)2. Ersthilfe/Reanimation(BLS-AED)3. Lagerung/Überwachung4. ManagementderTrainierenden
1. Alarm1182. ManagementderEvakuation3. gegebenenfallsBrandherdlöschen
ZurUmsetzungderRollenzuteilungimNotfallmüssenschriftlicheTeilmassnahmenplänefürzweiBereichevorhanden sein:denmedizinischenNotfallwieauchFeuernotfall.DiePläneteilendiezutreffendenMassnahmeninzweiBereicheauf.
Rolle MedizinischerNotfall Feuernotfall
CPR-Manager(führtdasKommando)
1.EvaluationdesPatienten(ABC/AlarmdesAlarm-Managers)2.Ersthilfe/Reanimation(BLS-AED)3.Lagerung/Überwachung
1.gegebenenfallsBrandherdlöschen
Alarm-Manager 1.Alarm1442.Mithilfe(BLS-AED)3.ManagementderTrainierenden
1.Alarm1182.ManagementEvakuation
DieanwesendenMitarbeiterwerdenfürihreRolleimFalleeinesNotfallessensibilisiert.DieseSensi-bilisierunggeschiehtstandardmässigundwirdmitweiterenHilfsmittelnunterstützt
ANMERKUNGHilfsmittelkönnenbeispielsweiseRollenkarten,einRollenposter,RollenkärtchenimKreditkartenformatetc.sein
CPR-Manager Feuernotfall
CPR-Manager med. Notfall
Alarm-Manager Feuernotfall
Alarm-Manager med. Notfall
CPR-Manager Feuernotfall
CPR-Manager med. Notfall
CPR-Manager CPR-Manager Alarm-Manager
1 Person anwesend ≥2 Personen anwesend
Personalsituation im Center
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Eine Sensibilisierungsmassnahmemuss dazu führen, dass sich das Fitnesscenter-Personal bei jederArbeitsaufnahmemitdenbeieinemsichgegebenenfallsereignendenmedizinischenNotfallverbun-denenAufgabenauseinandersetzt!FolgendeProtokolleoderProtokollvorlagenmüssenimCenterauchbeiAuditsverfügbarsein:
EsmüssenjährlichmindestenszweiNotfalltrainingsineinemAbstandvonmindestensdreiMonatendurchgeführt und protokolliertwerden.Wenigstens eines der beidenNotfalltrainingsmuss die zu-mindestsimulierteAnwendungdesAEDmitbeinhalten.
a)
ANMERKUNG1Notfalltrainings sind gemäss den Massnahmenplänen durchgespielte Fallbeispiele. BLS-AED-Erstausbildungen und/oderBLS-AED-Refresher-KursesindkeineNotfalltrainings.ANMERKUNG2DieAnwendungdesAEDistdannsimuliert,wennalleSchritteeinerwirklichenAED-EinsatzesaneinemPatientendurchge-spieltwerdenmit Ausnahme der tatsächlichen Verabreichung der „Elektroschocks“, d.h. der AEDmuss schnellstmöglichzum„Patienten“gebrachtundfürdieAnwendungdesAEDmusssowohlderPatientalsauchderAEDvorbereitetwerden.DaessichabermöglicherweisenichtumeineÜbungspuppe,aberauchnichtumechtenPatientenhandeltsowiezumZwe-ckederSchonungdesBatterieladestandeswerdenkeineElektroschocksausgelöst.
b) ProtokollierungundAblagesystemderbeidenNotfalltrainings
c) ProtokollvorlagenundAblagesystemfürdieDokumentationvontatsächlichenNotfällen
ANMERKUNGEinAblagesystemkannineinemphysischenoderelektronischenOrdnereingerichtetwerden.
d) einWartungsplanfürdieNotfallapothekemitEinträgenderDatenfürdiegeplantenwieauchdieerfolgtenWartungen.
DieWartungsintervalledürfendieDauervondreiMonatennichtübersteigen.
1.6RechtskonformitätZusätzlichzudenindiesemTeilderNormfestgehaltenenAnforderungen/KriterienmusseinCenterauchGewährbieten,dassdieDienstleistung„Center-Training“rechtlicheinwandfreierbrachtwird–auch bezüglich der Berufsausübung vonMitarbeiterinnen undMitarbeitern oder in einem andernRechtsverhältnismitdemCenterstehendenPersonen.Öffentlich-rechtlicheVorgabensindzwingendeinzuhalten.
Wenn Nachweise oder rechtlich relevante Anzeichen bestehen, dass die obige Anforderung nichterfüllt ist, beispielsweise durch hängige oder rechtskräftig abgeschlosseneGerichtsverfahren, kanneine Zertifizierungsinstitution die Zertifizierung verweigern, aufschieben, sistieren oder entziehen.DembetroffenenFitnesscenter ist in jedemFalldas rechtlicheGehörzugewähren.DasbetroffeneFitnesscenter kann zudem Einsprache gegen einen Entscheid des Zertifizierers einlegen. Entschei-dungsinstanzistdannderVorstandderIGFitnessSchweiz.DerVorstandderIGFitnessSchweizent-scheidetinsolchenFällenletztinstanzlich.
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Teil2: AllgemeinetrainingsbezogeneAnforderungen2.1DieBeziehungenvonTeil2zudenanderenTeilenDie Anforderungen von „Teil 2 Allgemeine trainingsbezogene Anforderungen“ müssen von jenenCenternerfülltwerden,welcheaufGrundihresAngebotesnach„Teil3gerätegestütztesMuskeltrai-ning“und/oder„Teil4Herz-Kreislauftraining“zertifiziertwerdenwollen.
2.2GesundheitlicheRisikoabklärungDasCentermussmitjedemKundenvordessenTrainingsaufnahmeeinegesundheitlicheRisikoabklä-rungvornehmen.
ZurDurchführungdergesundheitlichenRisikoabklärungmussdasCenterübereinenGesundheitsfra-gebogenverfügen,derinhaltlichdenAnforderungendesNormativenAnhangsCentspricht.
Ausserdemmuss das Center über ein schriftlich festgelegtes Verfahren verfügen, in welchem derUmgangmitKundenfestgehaltenist,diesichdergesundheitlichenRisikoabklärungnichtunterziehenwollenoderbeidenendiegesundheitlicheRisikoabklärungeinerhöhtesRisikoergebenhat.
2.3SicherungderTrainingskompetenzDie Sicherung der Trainingskompetenz ist in Ergänzung zur gesundheitlichen Risikoabklärung diezweite Voraussetzung für das aus Sicht der gesundheitlichen Gefährdung entscheidendeGleichge-wichtzwischenTrainingsbelastungundgesundheitlicherBelastbarkeitdesKunden.
DasCentermussdieTrainingskompetenzderKundensicherstellen.
DazumussdasCenterüberein schriftlich festgehaltenes Standardverfahrenverfügen,dasaufzeigtwiemit Kunden, von deren Trainingskompetenz nichts bekannt ist, umgegangenwird. Ausserdemmuss das Center auch über einen Leitfaden verfügen, in welchem die Handlungsschritte für eineÜberprüfungeinerselbstdeklarierten,abernichtbelegtenTrainingskompetenzbeschriebensindundfestgehaltenwerdenkönnen.
ANMERKUNGEin Kunde ist dann trainingskompetent,wenn er ein seinen individuellen Zielen entsprechendes Trainingsprogrammmitpassenden Übungen entwerfen und mit der richtigen Belastungshöhe und Belastungsdauer unter korrekter BedienunggegebenenfallsgenutzterGerätedurchführenkann.
2.4BetreuungsangebotefürKundinnenundKundenZurSicherungderTrainingskompetenzbeinochunkundigenoderzuweniggeübtenKundenmussdasFitnesscenternachweisen,dasseszusätzlichzurNutzungderInfrastruktur(Trainingsgeräte,Umklei-deräumlichkeiten,Duschen)folgendeDienstleistungenanbietet:
a) dieAbklärungundIdentifizierungindividuellerTrainingsziele,
Dazu muss das Center über einen schriftlichen Leitfaden verfügen, in welchem die einzelnenHandlungsschritte für die Abklärung und Identifizierung individueller Trainingsziel des KundenfestgehaltensindunddieErgebnisseprotokolliertwerdenkönnen.
DerPreisfürdieseDienstleistungmussfürdenKundenimCenterersichtlichsein.
b) eineindividuelleErmittlungderkörperlichenTrainingsbelastungen,
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Dazu muss das Center über einen schriftlichen Leitfaden verfügen, in welchem die einzelnenHandlungsschrittefürdieindividuelleErmittlungderkörperlichenTrainingsbelastungendesKun-denfestgehaltensindunddieErgebnisseprotokolliertwerdenkönnen.
DerPreisfürdieseDienstleistungmussfürdenKundenimCenterersichtlichsein.
c) eine individuelle Trainingsgestaltung, bestehend aus einem individuellen TrainingsprogrammsowieeinemindividuellbetreutenTrainingzurEinführunginsTrainingsprogramm,
Dazu muss das Center über einen schriftlichen Leitfaden verfügen, in welchem die einzelnenHandlungsschritte für eine individuelle Trainingsgestaltung, bestehend aus einem individuellenTrainingsprogramm für den Kunden sowie einem individuell betreuten Training zur Einführungdes Kunden ins Trainingsprogramm festgehalten sind und die Ergebnisse protokolliert werdenkönnen.
DerPreisfürdieseDienstleistungmussfürdenKundenimCenterersichtlichsein.
d) eine zusätzliche individuelleNachkontrolle der Trainingsgestaltung, gegebenenfalls notwendigeAnpassungdesindividuellenTrainingsprogrammsverbundenmiteinemweiterenindividuellbe-treutenTraining,dasinsgeänderteTrainingsprogrammeinführt,
DazumussdasCenterübereinenschriftlichenLeitfadenverfügen,inwelchemdiezusätzlichein-dividuelle Nachkontrolle der Trainingsgestaltung, eine gegebenenfalls notwendige AnpassungdesindividuellenTrainingsprogrammsverbundenmiteinemweiterenindividuellbetreutenTrai-ning,dasdenKunden insgeänderteTrainingsprogrammeinführt, festgehaltensindunddieEr-gebnisseprotokolliertwerdenkönnen.
DerPreisfürdieseDienstleistungmussfürdenKundenimCenterersichtlichsein.
e) eineMöglichkeit,dieangebotenenTrainingsprogrammezuprotokollieren.
DazumussdasCenterüberProtokollierungsmöglichkeitinPrintoderelektronischerFormverfü-gen, inwelchediewesentlichenTrainingsparametereingetragenwerdenkönnenoderautoma-tischregistriertwerden.
ANMERKUNGZu den wesentlichen Trainingsparametern gehören die Art der Trainingsübung, die Intensität/Belastung, die Belas-tungsdauersowiedieHäufigkeitdereinzelnenTrainingseinheiten.
2.5Personal-undPersonenkompetenzbeiBetreuungaufderTrainingsflächeZentral ist, dass genügendPersonalmit ausreichenderAusbildung anwesend ist, einerseits umdieTrainierendenbetreuen,andererseitsaberauch,umeineminimaleSicherheitgarantierenzukönnen(Entdeckung und Intervention bei einem Notfall). Sowohl Betreuung als auch die Intervention immedizinischenNotfallsetztHandlungskompetenzdesanwesendenPersonalsvoraus,aber,weileineeinzelnePersonnicht einebeliebigeAnzahl vonTrainierendenbeaufsichtigen kann, auchMindest-quantität.
2.5.1QuantitativePersonalanforderungenDiequantitativenundqualitativenPersonalanforderungensinddeshalbalsMindestwochendotatio-nenanrechenbarerPersonaleinsatzstundendefiniert.SierichtensichnachWochenöffnungsstundenundderGrössenkategorie.DasGrössenkategorisierungssystem ist imnormativenAnhangD festge-halten.
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Aus der nachfolgenden Tabelle können dieMindestwochendotationen anrechenbarer Personalein-satzstundenersehenoderberechnetwerden.
Kategorie Grundwert plus grössenabhängigeZusatzstunden
1–4 Wochenöffnungsstunden plus --------------------------------------------------
5ff Wochenöffnungsstunden plus (Kategorie–4)*0.115*Wochenöffnungsstunden
ANMERKUNG1BeispielEinCenteristderGrössenkategorie7zugeteiltundbietet89WochenstundenTrainingszeitan.DieMindestwochendotationananrechenbarenPersonaleinsatzstundenberechnetsichwiefolgt:
ANMERKUNG2DieinderobigenTabelleaufgeführtenWochenstundensindanrechenbareStunden.DieAnrechenbarkeitderPersonalein-satzstundenhängtvomEinsehbarkeitsgraddesTrainingsbereichessowiederFunktiondeseingesetztenPersonalsab.DiePrinzipienderAnrechenbarkeitderPersonaleinsatzstundensindimnormativenAnhangEfestgelegt.
2.5.2SaisonaleReduktionsperiodenWährendinsgesamtmaximal6WochenproKalenderjahrkanndieMindestwochenstundenzahlunddavonabhängigauchdieKompetenzpräsenzzeitauf70%derkategorienabhängigvorgeschriebenenWochenstundenzahlgesenktwerden.ANMERKUNG3Auchbeiden70%derkategorienabhängigvorgeschriebenenMindestwochenstundenzahlunddavonabhängigauchderKompetenzpräsenzzeithandeltessichumanrechenbareEinsatzstunden.DiesePeriodensaisonalerReduktionmüssen–sofernsieindievonderZertifizierungsinstitutionbekanntgegebenenEvaluationsperiodenfallen–derZertifizierungsinstitutionwenigstens4WochenimVorausgemeldetwerdenundmüssenausserdemmindestens2Wochendauern.UnbeaufsichtigteÖffnungszeitensindabertrotzdieserzulässigensaisonalenReduktionnichtzuge-lassen.
2.5.3SpezielleAnforderungenfürFitnesscenterderGrössenkategorie1und2,welcheeinemSpitalodereinerPhysiotherapieangeschlossensind
FürFitnesscenterderGrössenkategorie1und2,welcheeinemSpitalodereinerPhysiotherapieange-schlossensind,geltendiespeziellenVorgabendesAnhangs
2.4QualitativePersonalanforderungenDieMindestwochendotationen anrechenbarer Personaleinsatzstunden gemäss obiger Tabellemüs-senzumindestens50%durcheineFachpersonmiteinerAusbildungerbrachtwerden,welchesichanderNiveaustufe 4 desNationalenQualitätsrahmensdes Staatssekretariates für Bildung, Forschung
89
89
89Wochenöffnungszeit
(7–4)
89
+
+
+
89x0.115x
x
=
3 10.235
30.705 119.705Wocheneinsatzstunden
89Wochenöffnungszeit SteigerungsfaktorfesterFaktorKategorie
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und Innovation (SBFI) orientiert. Die Ausbildung auf der Stufe 4 des Nationalen QualitätsrahmensentsprichtdemaltenQualitop-StatusOK.GleichwertigeAusbildungenohneformalenAbschlusswer-densinngemässeingeordnet.
FachpersonenmiteinerAusbildung,diemindestensderStufe2desNQR-CHentsprichtkönnendierestlichenMindestwochenstundenerbringen.Die Zertifizierungsinstitution nimmt für non-formale Abschlüsse eine Vergleichbarkeitsprüfung vonAbschlüssenvor,welchenichtoffiziellvomSBFIanerkanntsindunddeshalbeinerNiveaustufezuge-ordnetwurden.DabeiwerdenfolgendequantitativenVorgabenangewendet:Niveaustufe2angelehntandenNQR-CHZurErreichungderNiveaustufe2angelehntandenNQR-CHsind10TageberufsspezifischerAusbil-dungnötig:Niveaustufe3angelehntandenNQR-CHZurErreichungderNiveaustufe3angelehntandenNQR-CHsind insgesamt20Tage*berufsspezifi-scherAusbildungnötig:*zehnweitereTagezusätzlichzuden10TagenfürNiveaustufe2
Niveaustufe4angelehntandenNQR-CHZurErreichungderNiveaustufe4angelehntandenNQR-CHsind insgesamt30Tage*berufsspezifi-scherAusbildungnötig:*zehnweitereTagezusätzlichzuden20TagenfürNiveaustufe3
MitarbeitendemitdemehemaligenStatusOKvonQualitopwerden imSinnederBesitzstandswah-rungderStufe4zugeteilt.
Die Detailbestimmungen zur Bewertung und Einstufung von Qualifikationsnachweisen sowie derAnrechenbarkeit praktischer Berufs- und/oder persönliche Trainingserfahrung sind im normativenAnhangFgeregelt.
PraktischeBerufs-und/oderpersönlicheTrainingserfahrungkannkumuliertmaximalzu50%derfürdieentsprechendeNiveaustufeverlangtenAusbildungsdauerangerechnetwerden.
2.5WochenarbeitseinsatzplanImFitnesscentermusselektronischoder inPrinteinWochenarbeitseinsatzplanodereinevergleich-bareInformationsbasis(auchbeiAuditsverfügbarsein.
Dieser Plan oder diese Informationsbasismuss diewöchentlichen Einsatzzeiten stundengenau undden Personen, die im Auftrag des Centers Betreuungs- und Beaufsichtigungsaufgaben gemäss An-hangEwahrnehmenund/oderdieständigeBLS-AED-Präsenzsicherstellen,eindeutigzuordnungsbarenthalten
Einsatzstunden von Personen, die nicht auf dem Arbeitseinsatzplan aufgeführt sind, können nichtangerechnetwerden.
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Teil3: SpezielleAnforderungenfürMuskeltraining3.1TrainingsübungenIm Fitnesscenter müssen Trainingsübungen für die folgenden 18 vorgeschriebenen Bewegungendurchgeführtwerdenkönnen.
WerdenfürdievorgeschriebenenBewegungenkeineTrainingsgeräteeingesetzt,musseineInstruk-tionentwederüberPlakateoderelektronischeHilfsmittelverfügbarsein.
.
ObereExtremitätStossenvorwärts(z.B.Bankdrücken)Ziehenrückwärts(z.B.Rudernsitzend)Stossenaufwärts(z.B.Schulterpresse)Ziehenabwärts(z.B.Latzug)Stossenabwärts(z.B.Dips)Ziehenaufwärts(z.B.RudernstehendoderSchulterheben)UntereExtremitätBeinstrecken(z.B.Beinpresse)HüftabduktionHüftadduktionHüftbeugungHüftstreckungKniebeugen(z.B.LegCurl)Kniestrecken(LegExtension)FussgelenkstreckungRumpfRückenstrecken(z.B.Lumbalextension)Rumpfbeugen(z.B.Lumbalflexion)RumpfdrehungRumpfseitbeugung
3.2MethodenvielfaltdesTrainingsDieobenaufgeführtenBewegungendesMuskeltrainingsmüssenindenbeteiligtenMuskelndiege-mässden trainingswissenschaftlichenErkenntnissen fürAdaptionennotwendigenSpannungenher-vorrufen. Diese Spannungen können auf unterschiedlichemWeg herbeigeführt werden. FolgendeMöglichkeitenexistieren:
a) StationäreTrainingsgeräteSNENISO20957ff
b) Freie Gewichte (Langhanteln und Kurzhanteln) – gegebenenfalls mit Hilfsgeräten wie Bänken,Hantelgestellen,Gewichtheberplattformenundvergleichbaren
c) Trainingmit eigenem Körpergewicht – gegebenenfalls mit Hilfsgeräten wie Ab-Rollers, Bauch-bänken,TRX-Schlingenundvergleichbaren
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Teil4: SpezielleAnforderungenfürHerz-Kreislauftraining4.1AnforderungenandenGeräteparkEinwirkungsvollesHerz-/Kreislauftrainingbedingt,dassüberlängereZeiteinsignifikanterAnteilderGesamtkörpermuskulatur belastet wird. Dies geschieht entweder über die Bewegung des eigenenKörpergewichtes (z.B. Laufen auf einem Laufband) oder über einen extern erfolgten Widerstand(Radfahren,Rudern).BeideVariantenmüssenangebotenwerden.
ANMERKUNGEin signifikanter Anteil derGesamtkörpermuskulatur ist gemäss den Erkenntnissen der Trainingswissenschaften dann ander Durchführung einer Trainingsbewegung beteiligt, wenn diese durch wenigstens 20% der Gesamtkörpermuskulaturerfolgt,wasmehralsderMuskulatureinesBeinesentspricht.
Teil5 SpezielleAnforderungenfürPhysiotherapienmitei-nemFitness-CenterAngebotGerätegestütztesMuskel-bzw.Kraft-und/oderHerz-Kreislauftrainingmusssowohlalsprimärpräven-tives1Trainingalsauchalstherapeutische2Massnahmeangebotenwerden.
1 AlsAngebot,dasprimärpräventivenCharakteraufweist,giltTrainingdann,wennesnachSicherungderTrainings-kompetenzinnerhalbderÖffnungszeitenzeitlichfreiundnichtangeleitetdurchgeführtwerdenkann.
2 AlsMassnahme,die therapeutischenCharakteraufweist, gilt Trainingdann,wennes zu zeitlichvorbestimmtenTerminenunterInstruktionundBegleitungeineralsKVG-LeistungserbringerakzeptiertenPersonnacheinemaufdiespezifischeDiagnoseabgestimmtenProgrammstattfindet.
DasTrainingscentermussmitderPhysiotherapieoderdemSpital,andiebzw.dasesangeschlossenist,einewirtschaftlich3undräumliche4Einheitbilden.
3 Alswirtschaftliche Einheit gilt ein Trainingscenter dann,wenn durch denHandelsregistereintrag (Firmenzweck)nachgewiesenwerdenkann,dassessichbeimTrainingscenterumdiegleichejuristischePersonhandelt.
4 AlsräumlicheEinheitgilteinTrainingscenterdann,wenndasgerätegestützteMuskel-bzw.Kraft-und/oderHerz-KreislauftrainingsowohlalsprimärpräventivealsauchalsOKP-LeistunggemässKVGindengleichenRäumlichkei-tenundmitdengleichenTrainingsgerätenstattfindet.
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NormativerAnhangADetailbestimmungenzurEinsehbarkeitdesTrainingsbereichs
DefinitionenEsgelangenfolgendeDefinitionenzurAnwendung:
a) DerEinsehbarkeitsgradistdefiniertalsAnzahldereinsehbarenseparatenTrainingsstationenvoneinemBeobachtungspunktgemässGrundsätzena)ausgedrücktinProzentenderGesamtzahlse-paraterTrainingsstationengemässDefinitioninAnhangD.
b) EinsehbaristeineseparateTrainingsstationdann,wennfestgestelltwerdenkann,obdievorge-sehene/nTrainingsübung/enohnegrobeFehlerdurchgeführtwird/werdenundobsicheinmedi-zinischerNotfallereignet.
GrundsätzeDieBestimmungdesEinsehbarkeitsgradeswirdnachfolgendenGrundsätzendurchgeführt:
a) DerEinsehbarkeitsgradwird in einemersten Schritt durchdie Festlegungder kleinstmöglichenZahl vonBeobachtungspunkten,beiderenBesetzungdurch jeeine imAuftragdesCentersmitderBeaufsichtigungundBetreuungbetrautenPerson insgesamt alle separatenTrainingsstatio-neneinsehbarsind.
b) DabeimussderersteBeobachtungspunktdannhinterderRezeptiongewähltwerden,wenndasdorteingesetztePersonaldenKundenaktivSchlüsselausgibtoderdieKundeneinchecktoderak-tiveRestaurationsaufgabendurchführtoderkeinschnurlosesTelefonzurVerfügungsteht.
VondieserBestimmungabgewichenwerdendarf,wennvonderRezeptionaus≥50%allersepa-ratenTrainingsstationendesCentersdirektmitdenAugeneinsehbarsind. IndiesemFallekön-nendieBeobachtungspunktefreibestimmtwerden,sofernanderRezeptioneinHilfsmittelvor-handenist,mitwelchemder/diegegebenenfallsalleinediensthabendeMitarbeiter/inzurRezep-tiongerufenwerdenkann.
c) VonmindestenseinemBeobachtungspunktmüssen≥15%allerseparatenTrainingsstationendesCentersdirektmitdenAugeneinsehbarsein.AndernfallskanndasCenterdiequantitativenundqualitativenPersonalanforderungennichterfüllenundistdeshalbnichtzertifizierbar.
d) WennvonmindestenseinemBeobachtungspunkt≥15%allerseparatenTrainingsstationendesCentersdirektmitdenAugeneinsehbarsind,kannderEinsehbarkeitsgradmittelsKamerabilderaufeinemBildschirmerhöhtwerden.DabeimussderBildschirmdieunterdemPunktDefinitio-nenb)formuliertenBedingungenfürEinsehbarkeiterlauben.
BerechnungdesEinsehbarkeitsgradesDieBerechnungendesEinsehbarkeitsgradesfolgendernachfolgendaufgeführtenSystematik:
a) WenngleichzeitigsovieleimAuftragdesCentersfürBeaufsichtigungundBetreuungverantwort-lichePersonenanwesend sind,wieBeobachtungspunkte gemässGrundsätze a) bestimmtwur-den.
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b) Triffta)kannnichtzu,gilteinederbeidennachfolgenddargestelltenAlternativenmitdendazugehörendenBerechnungsweisen,welche auf der Bestimmungder nachfolgenden aufgeführtenWerteberuhen.
Beobachtungspunkte Wert BeschreibungdesWertes
1 Wert01 Totale Zahl der direkt plus ev. indirekt einsehbaren separaten Trainingsstationen ab Be-obachtungspunkt01
2Wert02 Totale Zahl der direkt plus ev. indirekt einsehbaren separaten Trainingsstationen ab Be-obachtungspunkt02
Wert03 AnzahlderzusätzlichzuWert01direktplusev.indirekteinsehbarenseparatenTrainingssta-tionenabBeobachtungspunkt02
3
Wert04 Totale Zahl der direkt plus ev. indirekt einsehbaren separaten Trainingsstationen ab Be-obachtungspunkt03
Wert05 AnzahlderzusätzlichzuWert01direktplusev.indirekteinsehbarenseparatenTrainingssta-tionenabBeobachtungspunkt03
Wert06 AnzahlderzusätzlichzuWert01plusWert03direktplusev.indirekteinsehbarenseparatenTrainingsstationenabBeobachtungspunkt03
4
Wert07 Totale Zahl der direkt plus ev. indirekt einsehbaren separaten Trainingsstationen ab Be-obachtungspunkt04
Wert08 AnzahlderzusätzlichzuWert01direktplusev.indirekteinsehbarenseparatenTrainingssta-tionenabBeobachtungspunkt04
Wert09 AnzahlderzusätzlichzuWert01plusWert03direktplusev.indirekteinsehbarenseparatenTrainingsstationenabBeobachtungspunkt04
Wert10 AnzahlderzusätzlichzuWert01plusWert03plusWert06direktplusev.indirekteinsehba-renseparatenTrainingsstationenabBeobachtungspunkt04
entsprechendeSystematikwirdasVorgehenbei2,3und4Beobachtungspunkten
AnzahlBeobach-tungspunkte
totalanwesendePersonen
ErsterPunktgemässGrundsätzeb)hinterRezeption
ErsterPunktgemässGrundsätzeb)freibestimmbar
1 ≥1 Einsehbarkeit100% Einsehbarkeit100%
21
Wert 01 als %-Wert der Gesamtzahl derseparatenTrainingsstationendesCenters
Durchschnittswertvon(Wert01+Wert02)als%-WertderGesamtzahlder separatenTrainingsstationendesCenters
≥2 Einsehbarkeit100% Einsehbarkeit100%
3
1
Wert 01 als %-Wert der Gesamtzahl derseparatenTrainingsstationendesCenters
Durchschnittswert von (Wert 01+Wert02+Wert 04) als %-Wert der Gesamtzahlder separaten Trainingsstationen desCenters
2
Wert01plusDurchschnittswertvon(Wert03+Wert 05) als %-Wert der Gesamtzahlder separaten Trainingsstationen desCenters
Wert01plusDurchschnittswertvon(Wert03+Wert 05) als %-Wert der Gesamtzahlder separaten Trainingsstationen desCenters
≥3 Einsehbarkeit100% Einsehbarkeit100%
4
1
Wert 01 als %-Wert der Gesamtzahl derseparatenTrainingsstationendesCenters
Durchschnittswert von (Wert 01+Wert02+Wert 04+Wert 07) als %-Wert derGesamtzahlderseparatenTrainingsstatio-nendesCenters
2
Wert01plusDurchschnittswertvon(Wert03+Wert 05+Wert 08) als %-Wert derGesamtzahlderseparatenTrainingsstatio-nendesCenters
Wert01plusDurchschnittswertvon(Wert03+Wert 05+Wert 08) als %-Wert derGesamtzahlderseparatenTrainingsstatio-nendesCenters
3
Wert01plusWert03plusDurchschnitts-wert von (Wert 06+Wert 09) als %-Wertder Gesamtzahl der separaten Trainings-stationendesCenters
Wert01plusWert03plusDurchschnitts-wert von (Wert 06+Wert 09) als %-Wertder Gesamtzahl der separaten Trainings-stationendesCenters
≥4 Einsehbarkeit100% Einsehbarkeit100%
entsprechendeSystematikwirdasVorgehenbei2,3und4Beobachtungspunkten
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NormativerAnhangBDetailbestimmungenzumAutomatischenExternenDefibrillator(AED)
GrundsatzDieErfüllungdernachfolgendenDetailbestimmungensorgtimdoppeltenSinnederSicherheit,indemeinerseits die Funktionssicherheit bei der Anwendung des Automatischen Externen Defibrillators(AED) inhöchstmöglichenMassegarantiert ist,andererseitsaberauchaufhohemNiveausicherge-stellt ist, dass der Automatische Externe Defibrillator (AED) nicht nur schnell, sondern auch stetsfunktionstüchtigverfügbarist.
VerfügbarkeitDerAutomatischeExterneDefibrillator(AED)mussin≤1Minutegreifbarsein.
BestätigungdesLieferantenDas Center muss eine schriftliche und gedruckt vorliegende Bestätigung des Lieferanten vorlegenkönnen,inwelcherfestgehaltenist,dass
a) die relevanten Bestimmungen der Medizinprodukteverordnung (MepV) des SchweizerischenBundesratesvom17.Oktober2001eingehaltensind;
ANMERKUNGDierelevantenBestimmungenderMedizinprodukteverordnung(MepV)desSchweizerischenBundesratesvom17.Ok-tober2001sindinsbesonderediein„Artikel9Grundsatz“ausdem„3.Abschnitt:Konformitätsbewertung“aufgeführ-tenAbsätze1und2sowieAbsatz4von„Artikel19Wiederaufbereitung“ausdem„6.Abschnitt:BesondereBestim-mungenfürdenUmgangmitMedizinprodukten“.
b) dasGerätzurRückverfolgungbeimLieferantenmitseinerSeriennummerregistriertwurde;
c) der Lieferant bei Störungen oder Defekten am Gerät dafür sorgt, dass im betroffenen Centerinnert24Stundenwiederein funktionierenderAEDgemässdenAnforderungenderNormver-fügbarist;
ANMERKUNG2DieWiederherstellung der Verfügbarkeit eines funktionierendenAEDs nach Störungen oder bei einemDefekt kanndurchdieBehebungderStörungoderdesDefektesvorOrtoderdurcheinErsatz-oderLeihgerät,das zurÜberbrü-ckungzurVerfügunggestelltwird,erfolgen.
AufdenAufbewahrungsortdesAutomatischenExternenDefibrillator(AED)mussimSinneeinesWegweisersmitZeichenhingewiesenwerden.
DerAufbewahrungsortselbstdesAutomatischenExternenDefibrillator(AED)mussmitdemoffiziellenZeichenvonmindestensderGrösse30cmx30cmmarkiertsein. 30
cm
30cmKennzeichnungDerAutomatischeExterneDefibrillator(AED)musseineSeriennummertragen.
Der Automatische Externe Defibrillator (AED)muss gemäss den BestimmungenderMedizinprodukteverordnung (MepV)desSchweizerischenBundesrates vom17. Oktober 2001, „2. Abschnitt: Voraussetzungen für das Inverkehrbringen“„Artikel8KonformitätskennzeichenundKennnummer“Absatz1undgestütztaufdie Richtlinie 93/42/EWG des Rates ein Konformitätskennzeichen gemäss „An-hang1Konformitätskennzeichen“tragen.
21
d) derAutomatischeExterneDefibrillator(AED)denReanimationsrichtliniendesSwissResuscitati-onCouncil(SRC)entsprichtunddieseKonformitätnachverfolgtwird.
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NormativerAnhangCDetailbestimmungenzumGesundheitsfragebogenFür die gesundheitliche Risikoabklärung muss das Center über einen Gesundheitsfragebogen mitmindestensfolgendenAbklärungenverfügen:
a) Personendaten(Alter/Geschlecht)
b) diejüngerepersönlicheTrainingshistorie
c) Herz-Kreislaufrisikofaktoren
d) aktuelleMedikamenteneinnahme
e) aktuelleärztlicheBehandlung
f) muskuloskeletaleProbleme
g) Atmungsprobleme(Asthma/Bronchitis)
h) Stoffwechselprobleme(Diabetes)
i) allgemeinegesundheitlicheEinschränkungen
FallsderGesundheitsfragebogenausgefülltwird,mussdiesernachderKomplettierungvomKundendatumsbezogenunterschriebenwerden.
ANMERKUNG1EineelektronischeKomplettierungundSperrungdesGesundheitsfragebogens istauchmöglich.AusrechtlicherSichtver-leihteinsolcherFragebogenallerdingsohneeineZweiwegverschlüsselung(=FragebogenistnurbeiEingabejeeinesPass-wortesdesCentersunddesKundeninhaltlichbearbeitbar)nurübereinesehrbeschränkteHaftungssicherheit.
Der Fragebogen muss ausserdem einen Hinweis enthalten, der den Kunden darauf aufmerksammacht,demCentergesundheitlicheVeränderungenbezüglichderAntwortenaufdieimFragebogengestelltenFragenzumelden.
Falls der Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wird, muss dieser Hinweis vom Kunden zusätzlich zurUnterschrift als „zur Kenntnis genommen“mit den Initialen quittiertwerden.Nachträgliche Ände-rungenandenEinträgenimGesundheitsfragebogenmüssenschriftlichdokumentiertundvonbeidenSeitenunterschriftlichbestätigtwerden.
ANMERKUNG2Dies kannunterschriftlichmitden InitialenoderelektronischdurchAnklickeneinesdatiertenFeldeserfolgen,wobei aushaftungsrechtlichenGründenderhaftungsrechtlicheVorbehaltgemässAnmerkung1weiterhinbesteht.
23
NormativerAnhangDDasKategorisierungssystem
GrössenkategorisierungzurFestlegungderquantitativenundqualitativenPer-sonalanforderungen
DiePersonalanforderungenrichtensich–nebendenWochenöffnungs-bzw.Wochentrainingsstun-den–nachderGrössenkategorieeinesFitnesscentersgemässnachfolgenderTabelle:
Kategorie Trainingsstationen Mitgliederzahl
von bis von bis
1 – 15 - 150
2 16 – 30 151 – 360
3 31 – 45 361 – 580
4 46 – 60 581 – 920
5 61 – 75 921 – 1'262
6 76 – 90 1'263 – 1'637
7 91 – 105 1'638 – 2'047
8 106 – 120 2'048 – 2'452
9 121 – 135 2'453 – 2'847
10 136 – 150 2'848 – 3'232
11 151 – 165 3'233 – 3'612
12 166 – 180 3'613 – 3'997
13 181 – 195 3'998 – 4'377
14 196 – 210 4'378 – 4'752
15 211 – 225 4'753 – 5'146
16 226 – 240 5'147 – 5'526
17 241 – 255 5'527 – 5'906
18 256 – 270 5'907 – 6'291
19 271 – 285 6'292 – 6'671
20 286 – 300 6'672 – 7'051
AufWunsch kann ein Center auch eine Kategorienzuteilung nach derMitgliederzahl verlangen. IndiesemFallmussdieMitgliederzahlgegenüberderZertifizierungsinstitutionwiefolgtnachgewiesenwerden:
a) DerNachweismussbisspätestens31.MärzbeiderZertifizierungsinstitutioneintreffen.
TrifftderNachweiszwarnichtbiszum31.März,aberdochspätestensbis30.NovemberbeiderZertifizierungsinstituti-onein,werdendieEvaluationendeslaufendenJahresnurgegeneineGebührvonCHF80.00zuzüglichMwSt.gemässderKategorienzuteilungnachMitgliederzahlbewertet.
b) DerStichtagfürdenNachweisderMitgliederzahlistder31.DezemberdesVorjahres.
c) DerNachweismussschriftlichdurcheinenTreuhänderodereineRevisionsstellebeglaubigtsein,welcheMitglied1derSchweizerischenTreuhandkammeroderdesSchweizerischenTreuhänder-
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verbandesodereinervergleichbaren2Organisationist.DieListenderMitgliedersindimInternetunterwww.treuhand-kammer.chbzw.www.stv-usf.cheinzusehen.
1 WennderbestätigendeTreuhänderbzw.diebestätigendeRevisionsstellenichtMitgliedeinesderobennamentlicherwähntenOrganisation ist,müssendemNachweisausserdemauchderMitgliedschaftsnachweiseinervergleichba-renOrganisationsowieeineKopiederenStatutenbeigelegtwerden.
2 Eine Organisation gilt als vergleichbar, wenn in deren Statuten bezüglich der Aufnahmebedingungen / Mitglied-schaftsbedingungen nicht nur eine fachliche Qualifikation verlangt wird, sondern auch Vorschriften bezüglich desLeumundesgemachtwerden.
d) DieKostenfürdenNachweisgehenzuLastendesCenters.
e) Dieper31.12.nachgewieseneMitgliederzahlistmassgebendfürdieKategorieneinteilungfürdasdemStichtagfolgendeJahrsowiefürdieZertifizierungsgebührfürdasübernächsteJahr.
DefinitionTrainingsstationEineseparateTrainingsstationistdefiniertalseinTrainingsgerätodereinTrainingsplatz,anwelchereine Person gerätegestützt eine Übung für das Muskel- oder Herz-Kreislauftraining durchführenkann.
TrainingsgerätefürdasGruppenfitness,insbesondereIndoorcycling-Räder,dieoffensichtlichfürdenGruppenbetriebaufgestelltodergelagertsind,aberauchKleingerätewerdennichtgezählt.EineAus-nahmesindIndoorcycling-Räder,dieimgerätegestütztenTrainingsbereichstehen.
Kurz- und/oder Langhantelnwerdennicht gezählt, hingegenTrainingsplätzewieAb-Rollers, Bänke,Smith-Maschinen,Squat-Racksundvergleichbare.SprossenwändeodervergleichbareTrainingsplätzewerdennichtgezählt.
Inundandensogenannten„FunctionalTrainingJungles“wird imRahmendesFunctionalTrainingsmit vielfältigen Bewegungen Kraft- oder Schnellkraft trainiert, alsoMuskeltraining betrieben StehtdenKundeneinesCenterseinsolcher„FunctionalTraining Jungle“zurVerfügung,somussdeshalbbeiderBestimmungderAnzahlseparaterKrafttrainingsstationenfüreinensolchen„FunctionalTrai-ningJungle“einestimmigeAnzahlseparaterKrafttrainingsstationenangerechnetwerden.
DiesestimmigeAnzahlberechnetsicheinerseitsaufderdurchschnittlichenNutzungsflächestationä-rerKrafttrainingsgeräteaufderBasisderAngabenzurPlatzierungvonstationärenTrainingsgeräteninderSNENISO20957:Teil1wiefolgt:
a) BestimmungvonLängeundBreitederStandfläche
b) Bestimmung derNutzungsfläche = (Länge der Standfläche + 1.2m) * (Breite der Standfläche +1.2m)
c) BerechnungderAnzahlseparaterTrainingsstationen=Nutzungsfläche:4.408322494Resultatbis.49aufdieganzeZahlab-,ab.5aufdieganzeZahlaufgerundet
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NormativerAnhangEAnrechenbarkeitvonPersonaleinsatzstundenPersonaleinsatzstundensindnurdannüberhauptanrechenbar,wennsiegemässdenBestimmungenimWochenarbeitseinsatzplaneingetragensind.
Die Anrechenbarkeit der imWocheneinsatzplan bestimmungskonform eingetragenen Personalein-satzstunden sind nicht in jedem Fall überhaupt oder vollständig oder wenigstens teilweise an dieErfüllungderquantitativenundqualitativenPersonalanforderungenanrechenbar.DerAnrechenbar-keit hängt einerseits vonder Funktionder jeweiligenPerson, andererseits vomEinsehbarkeitsgraddesTrainingsbereichsab:a) AnrechenbarkeitvonEinsatzstundenundFunktiondeseingesetztenPersonals
Es sind nur Einsatzstunden von Personen anrechenbar, die sich ausschliesslich für Beaufsichti-gungundBetreuungimTrainingsbereichaufhalten.EinsatzzeitenvonPersoneninandereroderteilweise anderer Funktion sind mit Ausnahme von Personaleinsatzstunden an der Rezepti-on/Thekeauchdannnichtanrechenbar,wennderTrainingsbereichganzoderteilweiseeingese-henwerdenkann.
ANMERKUNGEinsatzzeitenvonPersonen,welcheKundenineinemPersonalTrainingbetreuenodertherapeutischesTrainingdurch-führen, sind genauso nicht an die Erfüllung der quantitativen und qualitativen Personalanforderungen anrechenbarwieEinsatzzeitenvonPersonal,dasmitWartungs-,Administrationsund/oderReinigungsaufgabenbetrautsind.
EinsatzstundenvonPersonal,dasanderRezeption/ThekemitentsprechendenRezeptionsaufga-ben wie beispielsweise Schlüsselausgabe, Einchecken oder Restaurationsaufgaben und ver-gleichbarebetraut ist, sindnurdannbis gesamthaftmaximalderAnzahlderWochenöffnungs-stundenandieErfüllungderquantitativenundqualitativenPersonalanforderungenanrechenbar,wenn von der Rezeption ausmindestens 15%der separaten Trainingsstationen direktmit denAugeneinsehbarsind.
Von den gesamthaftmaximal bis zur Anzahl derWochenöffnungsstunden an die Erfüllung derquantitativen und qualitativen Personalanforderungen anrechenbaren Einsatzstunden von Per-sonal,dasanderRezeption/ThekemitentsprechendenRezeptionsaufgabenwiebeispielsweiseSchlüsselausgabe,EincheckenoderRestaurationsaufgabenundvergleichbarebetrautist,gibtesabGrössenkategorie5einenprozentualenAbzuggemässnachfolgenderFormel:
AnrechenbareEinsatzstundenRezeptionspersonalabGrössenkategorie5desCenters=Wochenöffnungsstunden–[Wochenöffnungsstunden*(Kategorie–4)*0.1]
b) AnrechenbarkeitvonEinsatzstundenundEinsehbarkeitsgraddesTrainingsbereichs
Einsatzstunden von Personalmit zulässiger Funktion gemäss den Bestimmungen unter a) sindzumProzentsatzdesEinsehbarkeitsgradesdesTrainingsbereichsanrechenbar.
DerEinsehbarkeitsgraddesTrainingsbereichshängtgemässAnhangAvonderAnzahlgleichzeitigfürBeaufsichtigungundBetreuunggemässa)imCenteranwesendenPersonenab.
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NormativerAnhangFSpezielleAnforderungenfürFitnesscenterdeeGrössenkategorie1und2,welcheeinemSpitalodereinerPhysiotherapieangeschlossensind
Grundsatz
FürCenter,dieeinerPhysiotherapieodereinemSpitalangeschlossensindundderGrössenkate-gorie1oder2angehören,geltenSonderanforderungen.
QualifikationalsPhysio-bzw.SpitalcenterDieseCentermüssennebendenBedingungenfüreinewirtschaftliche1undräumliche2EinheitauchfolgendeauchfolgendeBedingungenerfüllen:
Es muss gerätegestütztes Muskel/Kraft- und/oder Herz-Kreislauftraining als primärpräventives oder primordiales Trai-ning wie in jenen Centern angeboten, welche nicht einer Physio-therapie oder einem Spital angeschlossen sind und der Grössen-kategorie 1 oder 2 angehören.
Es müssen Therapieformen von gerätegestütztem Muskel/Kraft- und/oder Herz-Kreislauftraining als OKP-Leistung gemäss Kran-kenversicherungsgesetz (KVG) zur Anwendung gelangen.
Die Qualifikation als Anbieter von OKP-Leistungen gemäss KVG muss entweder durch den Inhaber, den Hauptgesellschafter oder den Hauptaktionär oder eine/n festangestellte/n Mitarbeiter/in mit einer ZSR-Nummer für Physiotherapeuten oder einer ZSR-Nummer für Spitäler nachgewiesen werden können.
1 Als wirtschaftliche Einheit gilt ein Anbieter, der gerätegestütztes Mus-kel/Kraft- und/oder Herz-Kreislauftraining sowohl als primärpräventive oder primordiale als auch als OKP-Leistung gemäss KVG anbietet dann, wenn durch den Handelsregistereintrag (Firmenzweck) nachgewiesen werden kann, dass es sich beim Anbieter um die gleiche juristische Person handelt.
2 Als räumlicher Einheit gilt ein Anbieter, wenn das gerätegestützte Mus-kel/Kraft- und/oder Herz-Kreislauftraining sowohl als primärpräventive oder primordiale als auch als OKP-Leistung gemäss KVG in den gleichen Räumlich-keiten und auf den gleichen Trainingsgeräten stattfindet.
PersonalanforderungenanQuantitätundQualität/Kompetenz GrössenabhängigkeitderPersonalanforderungen
Die Personalanforderungen zur Quantität und Qualität/Kompetenz sind von der Grösse des Centers abhängig. Die Center werden grössenabhängig Kategorien zugeteilt. Die Zuteilung in die ver-
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schiedenen Grössenkategorien erfolgt in Abhängigkeit von der Anzahl separater Trainingsstationen3.
3 Eine separate Trainingsstation ist definiert als ein Trainingsgerät oder ein Trainingsplatz, an welcher eine Person gerätegestützt eine Übung für das Muskel- oder Herz-Kreislauftraining durchführen kann.
Trainingsgeräte für das Gruppenfitness, insbesondere Indoorcycling-Räder, die offensichtlich für den Gruppenbetrieb aufgestellt oder gelagert sind, aber auch Kleingeräte werden nicht gezählt. Eine Aus-nahme sind Indoorcyc-ling-Räder, die im gerätegestützten Trainingsbereich stehen.
Kurz- und/oder Langhanteln werden nicht gezählt, hingegen Trainingsplätze wie Ab-Rollers, Bänke, Smith-Maschinen, Squat-Racks und vergleichbare. Sprossenwände oder vergleichbare Trainingsplätze werden nicht gezählt.
In und an den sogenannten „Functional Training Jungles“ wird im Rahmen des Functional Trainings mit vielfältigen Bewegungen Kraft- oder Schnellkraft trainiert, also Muskeltraining betrieben Steht den Kunden eines Centers ein solcher „Functional Training Jungle“ zur Verfügung, so muss deshalb bei der Bestimmung der Anzahl separater Krafttrainingsstationen für einen solchen „Functional Training Jungle“ eine stimmige Anzahl separater Krafttrainings-stationen angerechnet werden.
Diese stimmige Anzahl berechnet sich einerseits auf der durchschnittlichen Nutzungsfläche stationärer Krafttrainingsgeräte auf der Basis der Angaben zur Platzierung von stationären Trainingsgeräten in der SN EN ISO 20957:Teil1 wie folgt:
a) Bestimmung von Länge und Breite der Standfläche
b) Bestimmung der Nutzungsfläche = (Länge der Standfläche + 1.2m) * (Breite der Standfläche + 1.2m)
c) Berechnung der Anzahl separater Trainingsstationen = Nutzungsfläche : 4.408322494 / Resultat bis .49 auf die ganze Zahl ab-, ab .5 auf die gan-ze Zahl aufgerundet
KlassierungnachMitgliederzahlAuf Wunsch kann ein Center auch eine Kategorienzuteilung nach der Mitgliederzahl gemäss nachfolgender Tabelle 2 verlangen. Für eine Grössenkategorienzuteilung nach Mitgliederzahl muss diese per Stichtag 31. Dezember gemäss den Bestimmungen zur De-klaration der Mitgliederzahl bis spätestens 31. März des Folge-jahres der Zertifizierungsstelle gemeldet werden.
QuantitativeundqualitativePersonalanforderungen QuantitativePersonalanforderungen
Auf der Basis des grössenabhängigen Beaufsichtigungsbedarfs muss ein Center in Abhängigkeit von seiner Grössenkategorie und den betreut-beaufsichtigten Wochentrainingszeiten eine wöchent-liche Minimalzahl anrechenbarer4 Trainer- bzw. Instruktoren-Einsatzstunden gemäss Tabelle 2 nachweisen.
Tabelle 2: Quantitative und qualitative Personalanforderungen
Anzahl Mitglieder
Anzahl Stationen
Kate
go-
rie
Mindestzahl anrechenbarer Trainer-Wochenstunden
für Betreuung-Beaufsichtigung
Mindestzahl anrechenbarer Trainer-Wochenstunden mit fortgeschrittener Qualifi-
kation
bis 125 bis 15 1 = betreut-beaufsichtigte .5 x betreut-
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Trainingszeit beaufsichtigte Trainings-zeit
126 - 175 16 – 30 2 = betreut-beaufsichtigte Trainingszeit
.5 x betreut-beaufsichtigte Trainings-
zeit QualitativePersonalanforderungen/Trainer-WochenstundenmitfortgeschrittenerQuali-
fikation Die qualitativen Personalanforderungen verlangen, dass 50% der grössenabhängig vorgeschriebenen Mindestanzahl anrechenbarer4 Trainer- bzw. Instruktoren-Wocheneinsatzstunden gemäss Tabelle 2 durch Personal abgedeckt ist, das über eine Qualifikati-on/Ausbildung verfügt, welche die Anforderungen für eine fort-geschrittene Qualifikation erfüllt.
AnrechenbarkeitvonTrainer-bzw.Instruktoren-Wocheneinsatzstunden
Die Anrechenbarkeit von Trainer- bzw. Instruktoren-Wocheneinsatzstunden unterliegt verschiedenen Bedingungen und Einschränkungen.
Es können nur Wocheneinsatzstunden von Trainer/innen bzw. Instruktor/innen gezählt werden, die ausschliesslich für die Beaufsichtigung und Betreuung der trainierenden Kunden zuständig sind und parallel keine weiteren Aufgaben wahrnehmen. Einsatzstunden in folgenden Doppelfunktionen können nicht angerechnet werden:
a) Kursleiterstunden von Gruppentrainingsangeboten (z.B. Aerobic, Spinning usw.)
b) Büroarbeiten ausserhalb des Rezeptionsbereichs
c) Betreuung der Kunden mit Personaltraining gegen zusätzliche Bezahlung
d) Betreuungs-/Instruktionseinsätze, welche in Doppelfunktion mit der Wahrnehmung von administrativen Aufgaben erfolgen
e) Betreuungs-/Instruktionseinsätze, welche in Doppelfunktion mit der Wahrnehmung von therapeutischen (Physiotherapien / Spitäler) Aufgaben in Centern erfolgen, die einer Physiotherapie oder einem Spital angeschlossen sind und der Grössenkategorie 3 oder höher angehören.
Von der Vorschrift, dass Einsatzstunden in Doppelfunktion nicht angerechnet werden können, sind die folgenden Doppelfunktionen ausgenommen:
f) die Doppelfunktion „Therapie–Betreuung-Beaufsichtigung“ unbesehen davon, ob die Therapie auf der Trainingsfläche oder in einem Behandlungszimmer stattfindet, aber nur bis maximal 50% der geforderten Mindestzahl anrechenbarer Trainer-Wochenstunden für Betreuung-Beaufsichtigung und auch
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nur dann
g) wenn die Doppelfunktion in einem an eine Physiotherapie oder Spital angeschlossenen Center der Grössenkategorie 1 oder 2 stattfindet;
h) wenn die Therapeuten, welche die Doppelfunktion „Therapie–Beaufsichtigung“ ausüben, im Wocheneinsatzplan als entsprechend gekennzeichnet und mit den Einsatzzeiten eingetragen sind.
i) wenn die Trainingsfläche in den Behandlungszimmern über Kameras auf einem Bildschirm einsehbar ist.
j) die Doppelfunktion „Rezeptionsaufgaben–Betreuung-Beaufsichtigung“, sofern
- mindestens 15% der separaten Trainingsstationen von der Rezeption aus direkt mit den Augen gesehen werden können;
- die/der an der Rezeption in Doppelfunktion „Rezeptionsaufgaben–Betreuung-Beaufsichtigung“ tätigen Mitarbeiter/innen nachgewiesen sich über eine Qualifikation (fitnessspezifische Ausbildung / Praxisnachweis) ausweisen können, die der Qualifikationsstufe 2 gemäss dem Nationalen Qualifikationsrahmen entspricht;
- die an der Rezeption in Doppelfunktion „Rezeptionsaufgaben–Betreuung-Beaufsichtigung“ tätigen Mitarbeiter/innen im Wocheneinsatzplan als solche gekennzeichnet und mit den Einsatzzeiten eingetragen sind.
EinsehbarkeitdesTrainingsbereichs
Ein reduzierter Einsehbarkeitsgrad des Trainingsbereiches führt zu einem entsprechend reduzierten Anrechenbarkeitsgrad der im Wocheneinsatzplan nachgewiesenen Einsatzstunden.
MaximaleWochenstundenzahlproMitarbeiter/in
Für eine/n einzige/n Mitarbeiter/in können nicht beliebig viele Wochenstunden angerechnet werden:
a) Für Mitarbeiter/innen im Angestellten- oder Auftragsverhältnis beträgt die maximal anrechenbare Wocheneinsatzzeit bei Nachweis im Wochenarbeitseinsatzplan 42 Stunden pro Woche.
b) Für den durch einen Handelsregisterauszug ausgewiesenen Geschäftsinhaber (Inhaber Einzelfirma / Mehrheitsgesellschafter resp. Mehrheitsaktionär bei einer GmbH resp. AG) können bei Nachweis im Wochenarbeitseinsatzplan maximal 65 Stunden pro Woche als
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Wocheneinsatzzeit angerechnet werden.
ZusatzbestimmungenPersonal SaisonaleReduktion
Jedes Center hat das Anrecht, saisonal, beispielsweise während der Hauptferienzeit, die betreut-beaufsichtigte Mindestwochenstundenzahl und davon abhängig auch die Trainer-Wocheneinsatzstunden mit fortgeschrittener Qualifikation während 6 Wochen auf 70% der gemäss Grössenkategorie vorgeschriebenen Zahl zu reduzieren. Die saisonale Reduktion unterliegt folgenden Bedingungen:
a) Unbeaufsichtigte Öffnungszeiten sind trotz dieser Reduktion nicht zugelassen.
b) Die Reduktionsperioden müssen wenigstens zwei Wochen an einem Stück dauern.
c) Die Reduktionsperioden müssen der Zertifizierungsstelle wenigstens 4 Wochen im Voraus gemeldet werden.
Wochenarbeitseinsatzplan
Zur Überprüfung der Personalanforderungen muss im Center ein Wochenarbeitseinsatzplan oder eine vergleichbare Informations-basis (z.B. EDV / Agenda) vorhanden sein, aus welcher die wö-chentlichen Einsatz- resp. Anwesenheitszeiten bezüglich Person und Zeitdauer folgender im Auftrage des Centers handelnder Per-sonen ersichtlich sind:
a) alle ausschliesslich im Trainingsbereich tätigen Personen
b) alle in erlaubter Doppelfunktion tätigen Personen
c) jene Personen, welche durch den Nachweis eines gültigen AED-BLS-Ausweises die während den betreut-beaufsichtigten Trai-ningsstunden vorgeschriebene AED-BLS-Präsenz sichern.
Einsatzstunden von Personen, die nicht auf dem Arbeitseinsatz-plan aufgeführt sind, können nicht angerechnet werden.
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NormativerAnhangGEinstufungvonQualifikationsnachweisenundNachweisenBerufs-undTrai-ningserfahrung
GrundlagenSowohl dieQualifikationsbestimmungenals auchPrinzipiender Einstufung vonQualifikationsnach-weisenundNachweisenBerufs-undTrainingserfahrungorientierensichbezüglichderNiveaustufenan derMatrix des NationalenQualifikationsrahmens der Schweiz (NQR-CH). Dabei richtet sich dieUnterteilungderhorizontalenAchsederMatrixnachdemsog.PDCA-Cyclebzw.nachdessenAnwen-dungaufdieDienstleistung„VerabreichungvonFitnesscentertraining“.
Für die Festlegung derQualifikationsanforderungen sowohl bezüglich der Ausbildungsdauer insbe-sondereaberauchderInhalte(Kompetenzgrundlagen)sindlediglichjeneProzessbereichedesPDCA-Cyclemassgebend,diefürdendirektenKontaktmitdenKundenmassgebendsind.
DabeisinddieeinzustufendenQualifikationsnachweiseundNachweisevonBerufs-undTrainingser-fahrungindernachfolgendenStrukturvonAus-undWeiterbildungsaktivitätengemässEuropäischerUnion undOECD abgebildet. Diese Struktur liegt auch demMikrozensus „Lebenslanges Lernen“ inderSchweizzuGrunde.
Niveaustufen NQR-CH
P1 P2
P3 P4
D1 D2 D3
D4 C1
C2
A1 A2
Identifika-tion
Individuel-ler
Bedürfnisse Individuel-le Erstellung
+ Anpassung
der Dienstleis-
tung
Instruktion der
Dienstleis-tung
Betreuung & Beaufsichtigung Dienstleistung
Definition Kernprozess der Erbringung der Dienstleistung
Identifizie-rung
Bedürfnisse Kunden- segment
Entwicklung & Bereitstellung
der Dienstleistung
Identifizie-rung
Kunden- segment
Definition Messgrössen für Kundenfeedback
Erhebung von
Kunden- feedback
Auswertung Ergebnisse Kunden- feedback
ggf. Anpassung
der Dienstleis-
tung
A C
D P
PDCA-Cycle
Stufe 8
D1 D2 D3 D4
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Identifikation der individuellen
Bedürfnisse
Individuelle Erstel-
lung + Anpassung der Dienstleis-
tung
Instruktion der
Dienstleistung
Betreuung & Beaufsichtigung Dienstleistung
Kunde kommt Kunde geht
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GrundsätzlicheAnrechnungsbedingungenFür die Bewertung von absolvierten Qualifikationsmassnahmen gelten
folgende Regeln:
a) Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannten Abschlüsse im Rahmen von formalem Lernen werden gemäss der Niveau-Zuordnung des SBFI eingestuft:
- Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis = Niveaustufe 4* *Bei der Berufslehre können Zwischeneinstufungen erfolgen. Nach Vorlage des Zeugnisses zum Abschluss des 1. Lehrjahrs = Niveaustufe 2, nach Vorlage des Zeugnisses zum Abschluss des 2. Lehrjahrs = Niveaustufe 3.
- Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis = Niveaustufe 5
- Abschluss mit Höherer Fachprüfung = Niveaustufe 6
- Abschluss höhere Fachschule = Niveaustufe 6
b) Als 1 Tag berufsspezifisches, nichtformales Lernen in Form von Präsenz/Direkt- und/oder Fernunterricht werden 6 Stunden Lernen (= beispielsweise 8 Lektionen à 45 Minuten) angerechnet.
Lebenslange Aus- und Weiterbildungsak-
tivitäten
Formale Ausbildungen
Nichtformale Aus- und Weiterbil-
dungen
ANMERKUNG 3 Die formale Bildung
umfasst alle Bildungs-gänge der obligatori-schen Schule, der Se-kundarstufe II und der Tertiärstufe, beispielsweise:
ANMERKUNG 4 Die nichtformale Bil-dung beinhaltet Lern-aktivitäten im Rahmen einer Schüler-Lehrer-Beziehung, die nicht
zum formalen Bildungs-system zählen, beispielsweise
ANMERKUNG 2 Informelles Lernen umfasst Aktivitäten, die explizit einem
Lernziel dienen, aber ausserhalb einer Lern-beziehung stattfinden. Sie reichen vom Lesen von Fachliteratur bis zum Lernen im Freun-des- oder Kollegen-
kreis.
Fernunterricht, der mittels Lehrunterlagen – auch IT-gestützt – also individuell und unter freier Zeitein-teilung, aber ohne Lehrkraft und ohne pädagogische Beglei-tung und Lernerfolgs-kontrolle und/oder ohne Prüfung absol-viert wird, gilt wie
Selbststudi-um/Literaturstudium als informelles Ler-
nen.
ANMERKUNG 1 Formale und nichtformale Bildung besteht aus Di-
rekt- und/oder Fernunterricht.
Als Direktunterricht gelten Lehrangebote, die zu vorgegebenen Daten und Zeiten in Anwesenheit ei-
ner Lehrkraft besucht werden.
Als Fernunterricht gelten Lehrangebote, die mit-tels Lehrunterlagen – auch IT-gestützt – räumlich getrennt von einer Lehrkraft, also individuell
und unter freier Zeiteinteilung, aber mit pädago-gischer Begleitung und Lernerfolgskontrolle ab-
solviert werden.
Lehre mit eidg. Fähig-keitszeugnis
Berufsprüfung eidg. Fach-ausweis
Abschluss Höhere Fachprü-fung
Abschluss Höhere Fach-schule
Umschu-lung/Quereinsteigerkurse Konferenzen / Messen /
Seminare Schulungen am Arbeits-
platz
Informelles Lernen
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Für das erfolgreiche Absolvieren einer Prüfung als Abschluss eines mindestens fünftägigen Ausbildungsganges werden zwei zusätzliche Tage gutgeschrieben.
c) Zur Anerkennung des Besuchs von Konferenzen, Messen/Kongressen o-der Seminaren als nichtformales Lernen muss eine personenbezogene Teilnahmebestätigung, aus der auch das Thema des Anlasses hervor-geht, eingereicht werden.
Angerechnet werden 50% der Dauer der besuchten Anlässe, maximal aber 10% der für die entsprechende Niveaustufe verlangten Ausbil-dungsdauer.
d) Zur Anerkennung betriebsinterner Aus- und Weiterbildungsanlässe als nichtformales Lernen und zur Anrechnung der entsprechenden „Lernzeit“ muss der betreffende Anlass der Zertifizierungsinstitu-tion mindestens einen Monat vor dem Durchführungsdatum unter Anga-be von Ort, Zeit, Anlassplan sowie des Namens des/der Referenten mitgeteilt werden.
e) Literatur- bzw. Selbststudium kann als informelles Lernen aner-kannt und in Abhängigkeit der Relevanz des Themas sowie der Quan-tität des Lesestoffes maximal zu 15% der für die entsprechende Ni-veaustufe verlangten Ausbildungsdauer angerechnet werden, d.h. für Niveaustufe 2 maximal 1½ Tage oder 9 Stunden, für Niveaustufe 3 maximal 3 Tage oder 18 Stunden und für Niveaustufe 4 maximal 4½ Tage oder 27 Stunden.
Eine Anrechnung des Literatur- bzw. Selbststudiums kann nur dann erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt bzw. folgende Informa-tionen mit dem speziellen Formular der Zertifizierungsinstitution eingereicht werden:
- Der Lesestoff in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch geschrieben ist.
- Bei Büchern die exakte Quelle (Autor, Titel, Verlag, Erscheinungsdatum);
- Bei Artikeln aus Fachzeitschriften die genauen Quellenangaben (Autor/en, Titel, Publikation, Seite und Ausgabe des Fachmagazins, Publikationsort und Publikati-onsdatum;
- Bei Internetquellen der genaue Link mit Datum und Uhrzeit);
- Bei Büchern eine Kopie des Inhaltsverzeichnisses
- Bei Büchern pro Kapitel eine Kurzzusammenfassung von minimal 200 und maximal 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Bei Artikel aus Fachzeitschriften eine Kurzzusammenfassung von minimal 300 und maximal 400 Zeichen (inkl. Leerzeichen);
- Die Anzahl der Zeichen inkl. Leerzeichen des gesamten Buches oder Artikels aus einer Fachzeitschrift.
f) Praktische Berufs- und/oder persönliche Trainingserfahrung Praktische Berufs- und/oder persönliche Trainingserfahrung kann kumuliert maximal zu 50% der für die entsprechende Niveaustufe verlangten Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Praktische Berufserfahrung
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Personen, die das 23. Altersjahr zurückgelegt haben, können sich praktische Berufserfahrung in Form nachgewiesener praktischer Ar-beit als Trainer/Instruktor in einem Fitness- oder Trainingscenter anrechnen lassen.
ANMERKUNG 5 Als praktische Arbeit gilt berufsspezifische Arbeit als Arbeitnehmer oder im Auf-trag des Centers als selbständig erwerbende Person. Sie wird bei rechtsverlässli-chem Nachweis (AHV-Nachweis plus entsprechender Arbeits- oder Auftragsvertrag) in Abhängigkeit der Dauer angerechnet.
Ein Monat praktische Arbeit als Trainer/Instruktor in einem Fit-ness- oder Trainingscenter wird bei einem nachgewiesenen Beschäf-tigungsgrad von 100% als ½ Ausbildungstag (= 3 Stunden bzw. 4 Lek-tionen) angerechnet.
Trainingserfahrung Trainingserfahrung als Mitglied eines Centers oder in Form von entsprechender Wettkampferfahrung (beispielsweise Bodybuilding, Kraft- oder Ausdauersport) kann bei entsprechendem Nachweis ab ei-ner ununterbrochenen Mindestdauer von 3 Jahren in Abhängigkeit von der Gesamtdauer der Trainingserfahrung angerechnet werden.
Angerechnet werden nachgewiesene Mitgliedschaftsjahre bzw. Jahre mit Wettkampferfahrung wie folgt:
- ≥ 3 ununterbrochene* Jahre Mitgliedschaft bzw. Wettkampferfahrung = 2 Tage
- 3 ununterbrochene* Jahre plus ≥ 1 Jahr Mitgliedschaft bzw. Wettkampferfahrung = 4 Tage
- 3 ununterbrochene* Jahre plus ≥ 2 Jahre Mitgliedschaft bzw. Wettkampferfahrung = 6 Tage
*muss ununterbrochen, aber nicht im gleichen Fitness- oder Trainingscenter sein.