Rechtsbezug: LVO § 13 (4) Gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahres und gegen Ende des ersten...

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Rechtsbezug: LVO § 13 (4)

Gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahres und gegen Ende des ersten Ausbildungsjahres führt jede Fachleiterin sowie jeder Fachleiter mit den Anwärterinnen und Anwärtern ein ausführliches Gespräch mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt.

Rechtsbezug: LVO § 13 (4)

Die Seminarleiterin oder der Seminarleiter (BS-Leiter) oder andere an der Ausbildung Beteiligte können teilnehmen.Über die Beratungsgespräche sind Niederschriften anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen werden.

Ort: Studienseminar Neuwied

Termin: wird aktuell bekannt gegeben

Dauer: 45 Minuten

Teilnehmer: FÖLAA, BS-Leiter, FSP-Fachleiter, andere an der Ausbildung Beteiligte

Inhaltliche Struktur:

• Berufliche Ausgangslage

• Erste Erfahrungen, Rückmeldung Unterrichtsbesuche

• Individuelle Stärken und Entwicklungsfelder

• Annäherung an eine mögliche Entwicklungsaufgabe

Ort: Studienseminar Neuwied

Termin: wird aktuell bekannt gegebenDauer: 45 Minuten

Teilnehmer: FÖLAA, BS-Leiter, FSP-Fachleiter, andere an der Ausbildung Beteiligte

Inhaltliche Struktur:

• Präsentation der bearbeiteten Entwicklungsaufgabe

• Gespräch über die Entwicklungsaufgabe

• Rückblick 2. und 3. Unterrichtsbesuch (Niederschriften)

• Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten

Im Laufe des zweiten Ausbildungshalbjahres führt die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule oder die mit der Ausbildung beauftragte Person mit der Anwärterin oder dem Anwärter ein Beratungsgespräch. Über das Beratungsgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen wird.