Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht. Gesetzliche Unfallversicherung Finanzierung...

Post on 05-Apr-2015

106 views 1 download

Transcript of Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht. Gesetzliche Unfallversicherung Finanzierung...

Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

Gesetzliche Unfallversicherung

• Finanzierung ausschließlich durch

• Arbeitgeber

• Versicherungsanspruch ergibt sich aus • dem versicherungspflichtigen

Beschäftigungsverhältnis

Versicherte Personen

• Arbeitnehmer• der Unternehmer (freiwillige Mitgliedschaft)• Schüler und Studenten• Blutspender• Ersthelfer• Mithelfende Nachbarn• u.a.

• -Wegeunfall

• -Arbeitsunfall

• -Berufskrankheit

Gesundheitsschäden

Wer ? Die Bundesregierung

Was? Krankheit wird Berufskrankheit

Für Wen? Arbeitnehmer- besondere Personengruppen

Warum? Besondere Einwirkungen liegen in höherem Grade als

bei der Allgemeinbevölkerung vor

Berufskrankheit(§ 9 Abs.1 SGB VII)

Arbeitssicherheitsgesetz§ 3: Aufgaben der Betriebsärzte

Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes

Beratung des Arbeitgebers insbesondere bei

Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter, Leistungsgeminderter in den Arbeitsprozess

• Sozialgesetzbuch (SGB)IX

• -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

• Zuständigkeit (Kostenträger) nach §14 SGB IX z. B. Krankenkasse

Agentur für Arbeit

Rentenversicherung u.a.,

WeB-Reha

• Projekt Werks- und Betriebsärzte in Kooperation mit der Rentenversicherung

• Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BaR)

• Information und Kooperation zwischen• Reha- Trägern, Haus-, Fach-, Werks-

Betriebsärzten

Reha- Anträge durch Betriebsärzte• 60% orthopädische Krankheitsbilder

• 19,6,% psychosomatische Indikation

• 6,7 % Stoffwechselstörungen

• 5,6 % Kardiale Erkrankungen

Die Reha-Kette in der Unfallversicherung

• Erste Hilfe/ Erstversorgung

• Ersthelfer am Unfallort

• Rettungsassistent

• Notarzt

• Beseitigung der lebensbedrohlichen Akutsituation,

• Defibrillatoren im Betrieb

Transport

• Transport zu einem geeigneten Krankenhaus

• Versorgungsschwerpunkte

• -Kardiale Notfälle

• -Schlaganfälle, stroke- Management

D- Arzt - Durchgangsarzt-Verfahren

• Wer ist für den Verletzten zuständig?

• Wer übernimmt die Erstversorgung ?

• Muss der D- Arzt bei Berufskrankheiten eingeschaltet werden?

Vorstellungspflicht beim D-Arzt?

• AUF dauert über Unfalltag hinaus an

• Behandlungsbedürftigkeit beträgt voraussichtlich mehr als eine Woche

• Verordnung von Heilmitteln ist erforderlich

• Immer bei Wiedererkrankung

§ 39 Überweisungspflicht an den Augen-/HNO-Arzt

Der Arzt ist verpflichtet, den Unfallverletztenbei einer Verletzung von Augen oder

Hals, Nasen, Ohren einementsprechenden Facharzt vorzustellen.

Ausnahme: durch die Erstbehandlung beim zuerst in Anspruch genommenen Arzt erübrigt sich die weitere fachärztliche Behandlung

§ 37 Verletzungsarten-

verfahren

Bei bestimmten schweren, katalogmäßig niedergelegten

Verletzungen müssen Verletzte in besonders zugelassene

Krankenhäuser eingewiesen werden

Verletzungsartenverfahren

• Krankenhäuser werden vom Kostenträger

• Unfall- Versicherung

• im Rahmen der besonderen Heilbehandlung zugelassen

Verletzungsartenverfahren

• Spezialkliniken

- für Brandverletzte

- Schädel-Hirnverletzte

- Chirurgische Unfallkliniken

Berufsgenossenschafliche Klinken

• Bundesweit 9 Unfallkliniken (Hamburg, Berlin, Bochum, Duisburg-Buchholz,

Halle, Franfurt a. Main, Ludwigshafen, Tübingen, Murnau)

• 2 Kliniken für Berufskrankheiten (Bad Reichenhall, Falkenstein)

H-Arztverfahren

• Eingeschränkt Teilnahme an der besonderen Heilbehandlung

• Öffentlich rechtlicher Vertrag mit den Berufsgenossenschaften

Leistungen der medizinischen Rehabilitation

• Ärztliche Behandlung• Zahnärztliche Behandlung• Stationäre Behandlung• Häusliche Krankenpflege• Versorgung mit Arznei- • Verband-• Heil- und Hilfsmitteln

Orthopädische Versorgung und

Hilfsmittel• Beinprothesen

• Armprothesen

• Gesichtsersatzstücke

• Orthopädisches Schuhwerk

Weitere Hilfsmittel

• Hörgeräte (Lärmschwerhörigkeit)

• Sehhilfen

• Blindenführhunde

• Zahnersatz (z. B. Bäckerkaries)

• Sauerstoffinhalationsgeräte (z.B. Asbestose)

Schulisch-pädagogische RehaDer Schüler als Rehabilitant

• Transport zur Schule

• Klinik-/Hausunterricht

• Förderung in Sonderschule

• Vorbereitung auf Schulbesuch

Fortführung und Abschluss der Schulausbildung/des Studiums

Maßnahmen der sozialen Reha

• Sozialpädagogische und psychosoziale

Betreuung

• Haushaltshilfe

• Ärztlich verordneter Reha-Sport

„Der Wohnbereich“

• Wohnungshilfe

• Umzug

• Anpassung der Wohnung an den Gesundheitsschaden/ die Behinderung

• z.B Treppenlift, Sanitärbereich

• Zuschüsse und Darlehen sind möglich

Förderung Wiederherstellung der Mobilität

Kfz. Hilfe

• Beschaffung eines Kfz

• behindertengerechte Zusatzausstattung

• Erlangung der Fahrerlaubnis

Der Berufshelfer

- ist medizinisch und berufskundlich qualifiziert

• Berät den Verletzten

• Koordinator-Vermittler• zwischen allen Beteiligten z. B. Unternehmern, Ärzten,

Berufsförderungswerken, Behörden

Angesiedelt bei den

Integrationsämtern

(medizinische und berufskundliche und technische Qualifikation)

Beratende Ingenieure

Berufliche Rehabilitation

• Erstes Ziel?• Erhaltung des alten Arbeitsplatzes• Belastungserprobung

• Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes

• Berufliche Umorientierung (Umschulung)

• Adäquate, dauerhafte Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Arbeitsplatzbegehung-Belastungsanalyse

• Positives Leistungsbild

• Negatives Leistungsbild

• Abschätzung Trainings- und Therapiebedarf

• Wiedereingliederungsplan

• Begleitung des Mitarbeiters durch den Betriebsarzt

• Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist in dem Projekt IMBA

(Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt)

ein Merkmalkatalog erarbeitet worden

Merkmalkatalog

•Körperhaltung (z.B. mit den Untergruppen Stehen, Sitzen)

•Körperfortbewegung (z.B. mit den Untergruppen Gehen, Kriechen)

•Körperteilbewegung (z.B. mit den Untergruppen Arm-, Bein-, Rumpfbewegungen)

•Information (z.B. mit den Untergruppen Sehen, Hören, Sprechen)

•Komplexe Merkmale (z.B. mit den Untergruppen Heben, Tragen)

•Umgebungseinflüsse (z.B. mit den Untergruppen Klima, Schall)

Merkmalkatalog

MELBA

(Merkmalprofile zur Eingliederung

Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit)

• ist relevant, wenn die Auseinandersetzung mit psychischen Fähigkeiten und Anforderungen im Vordergrund steht.

Ziel ist es:

bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen,

die Arbeitsausführung zu erleichtern, d.h. Arbeitsbelastungen zu verringern und

die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Technische Arbeitshilfen

Maßnahmen der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung (z.B. als orthopädischer Bürostuhl)

umfassende, ergonomische und

behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Technische Arbeitshilfen

Lesehilfe für Sehbehinderte

INCOBS:

Informationspool

Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte“

unterstützt Anwender, Berater, Betriebe und Kostenträger bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen.

•Z. B. Vorlesen von Akten •-Recherche von Fachliteratur in gedruckter Form

Unterstützung auf Dienstreisen oder

bei der Durchführung von Veranstaltungen •§ 102 Absatz 4 SGB IX:Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz.

•Informationen unter www.assistenzantrag.de und www.dvbs-online.de.

Arbeitsassistenz

Internetportal www.incobs.de:

•aktuelle Marktübersichten,

•Testergebnisse und Checklisten zur Produktauswahl

•Hinweise zur Finanzierung von Arbeitsplatzausstattungen

•Adresslisten zu weiterführenden Beratungsangeboten.