Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht. Gesetzliche Unfallversicherung Finanzierung...

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Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

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Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

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Gesetzliche Unfallversicherung

• Finanzierung ausschließlich durch

• Arbeitgeber

• Versicherungsanspruch ergibt sich aus • dem versicherungspflichtigen

Beschäftigungsverhältnis

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Versicherte Personen

• Arbeitnehmer• der Unternehmer (freiwillige Mitgliedschaft)• Schüler und Studenten• Blutspender• Ersthelfer• Mithelfende Nachbarn• u.a.

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• -Wegeunfall

• -Arbeitsunfall

• -Berufskrankheit

Gesundheitsschäden

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Wer ? Die Bundesregierung

Was? Krankheit wird Berufskrankheit

Für Wen? Arbeitnehmer- besondere Personengruppen

Warum? Besondere Einwirkungen liegen in höherem Grade als

bei der Allgemeinbevölkerung vor

Berufskrankheit(§ 9 Abs.1 SGB VII)

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Arbeitssicherheitsgesetz§ 3: Aufgaben der Betriebsärzte

Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes

Beratung des Arbeitgebers insbesondere bei

Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter, Leistungsgeminderter in den Arbeitsprozess

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• Sozialgesetzbuch (SGB)IX

• -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

• Zuständigkeit (Kostenträger) nach §14 SGB IX z. B. Krankenkasse

Agentur für Arbeit

Rentenversicherung u.a.,

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WeB-Reha

• Projekt Werks- und Betriebsärzte in Kooperation mit der Rentenversicherung

• Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BaR)

• Information und Kooperation zwischen• Reha- Trägern, Haus-, Fach-, Werks-

Betriebsärzten

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Reha- Anträge durch Betriebsärzte• 60% orthopädische Krankheitsbilder

• 19,6,% psychosomatische Indikation

• 6,7 % Stoffwechselstörungen

• 5,6 % Kardiale Erkrankungen

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Die Reha-Kette in der Unfallversicherung

• Erste Hilfe/ Erstversorgung

• Ersthelfer am Unfallort

• Rettungsassistent

• Notarzt

• Beseitigung der lebensbedrohlichen Akutsituation,

• Defibrillatoren im Betrieb

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Transport

• Transport zu einem geeigneten Krankenhaus

• Versorgungsschwerpunkte

• -Kardiale Notfälle

• -Schlaganfälle, stroke- Management

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D- Arzt - Durchgangsarzt-Verfahren

• Wer ist für den Verletzten zuständig?

• Wer übernimmt die Erstversorgung ?

• Muss der D- Arzt bei Berufskrankheiten eingeschaltet werden?

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Vorstellungspflicht beim D-Arzt?

• AUF dauert über Unfalltag hinaus an

• Behandlungsbedürftigkeit beträgt voraussichtlich mehr als eine Woche

• Verordnung von Heilmitteln ist erforderlich

• Immer bei Wiedererkrankung

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§ 39 Überweisungspflicht an den Augen-/HNO-Arzt

Der Arzt ist verpflichtet, den Unfallverletztenbei einer Verletzung von Augen oder

Hals, Nasen, Ohren einementsprechenden Facharzt vorzustellen.

Ausnahme: durch die Erstbehandlung beim zuerst in Anspruch genommenen Arzt erübrigt sich die weitere fachärztliche Behandlung

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§ 37 Verletzungsarten-

verfahren

Bei bestimmten schweren, katalogmäßig niedergelegten

Verletzungen müssen Verletzte in besonders zugelassene

Krankenhäuser eingewiesen werden

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Verletzungsartenverfahren

• Krankenhäuser werden vom Kostenträger

• Unfall- Versicherung

• im Rahmen der besonderen Heilbehandlung zugelassen

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Verletzungsartenverfahren

• Spezialkliniken

- für Brandverletzte

- Schädel-Hirnverletzte

- Chirurgische Unfallkliniken

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Berufsgenossenschafliche Klinken

• Bundesweit 9 Unfallkliniken (Hamburg, Berlin, Bochum, Duisburg-Buchholz,

Halle, Franfurt a. Main, Ludwigshafen, Tübingen, Murnau)

• 2 Kliniken für Berufskrankheiten (Bad Reichenhall, Falkenstein)

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H-Arztverfahren

• Eingeschränkt Teilnahme an der besonderen Heilbehandlung

• Öffentlich rechtlicher Vertrag mit den Berufsgenossenschaften

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Leistungen der medizinischen Rehabilitation

• Ärztliche Behandlung• Zahnärztliche Behandlung• Stationäre Behandlung• Häusliche Krankenpflege• Versorgung mit Arznei- • Verband-• Heil- und Hilfsmitteln

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Orthopädische Versorgung und

Hilfsmittel• Beinprothesen

• Armprothesen

• Gesichtsersatzstücke

• Orthopädisches Schuhwerk

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Weitere Hilfsmittel

• Hörgeräte (Lärmschwerhörigkeit)

• Sehhilfen

• Blindenführhunde

• Zahnersatz (z. B. Bäckerkaries)

• Sauerstoffinhalationsgeräte (z.B. Asbestose)

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Schulisch-pädagogische RehaDer Schüler als Rehabilitant

• Transport zur Schule

• Klinik-/Hausunterricht

• Förderung in Sonderschule

• Vorbereitung auf Schulbesuch

Fortführung und Abschluss der Schulausbildung/des Studiums

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Maßnahmen der sozialen Reha

• Sozialpädagogische und psychosoziale

Betreuung

• Haushaltshilfe

• Ärztlich verordneter Reha-Sport

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„Der Wohnbereich“

• Wohnungshilfe

• Umzug

• Anpassung der Wohnung an den Gesundheitsschaden/ die Behinderung

• z.B Treppenlift, Sanitärbereich

• Zuschüsse und Darlehen sind möglich

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Förderung Wiederherstellung der Mobilität

Kfz. Hilfe

• Beschaffung eines Kfz

• behindertengerechte Zusatzausstattung

• Erlangung der Fahrerlaubnis

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Der Berufshelfer

- ist medizinisch und berufskundlich qualifiziert

• Berät den Verletzten

• Koordinator-Vermittler• zwischen allen Beteiligten z. B. Unternehmern, Ärzten,

Berufsförderungswerken, Behörden

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Angesiedelt bei den

Integrationsämtern

(medizinische und berufskundliche und technische Qualifikation)

Beratende Ingenieure

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Berufliche Rehabilitation

• Erstes Ziel?• Erhaltung des alten Arbeitsplatzes• Belastungserprobung

• Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes

• Berufliche Umorientierung (Umschulung)

• Adäquate, dauerhafte Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

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Arbeitsplatzbegehung-Belastungsanalyse

• Positives Leistungsbild

• Negatives Leistungsbild

• Abschätzung Trainings- und Therapiebedarf

• Wiedereingliederungsplan

• Begleitung des Mitarbeiters durch den Betriebsarzt

• Belastungserprobung und Arbeitstherapie

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Für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist in dem Projekt IMBA

(Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt)

ein Merkmalkatalog erarbeitet worden

Merkmalkatalog

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•Körperhaltung (z.B. mit den Untergruppen Stehen, Sitzen)

•Körperfortbewegung (z.B. mit den Untergruppen Gehen, Kriechen)

•Körperteilbewegung (z.B. mit den Untergruppen Arm-, Bein-, Rumpfbewegungen)

•Information (z.B. mit den Untergruppen Sehen, Hören, Sprechen)

•Komplexe Merkmale (z.B. mit den Untergruppen Heben, Tragen)

•Umgebungseinflüsse (z.B. mit den Untergruppen Klima, Schall)

Merkmalkatalog

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MELBA

(Merkmalprofile zur Eingliederung

Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit)

• ist relevant, wenn die Auseinandersetzung mit psychischen Fähigkeiten und Anforderungen im Vordergrund steht.

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Ziel ist es:

bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen,

die Arbeitsausführung zu erleichtern, d.h. Arbeitsbelastungen zu verringern und

die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Technische Arbeitshilfen

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Maßnahmen der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung (z.B. als orthopädischer Bürostuhl)

umfassende, ergonomische und

behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Technische Arbeitshilfen

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Lesehilfe für Sehbehinderte

INCOBS:

Informationspool

Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte“

unterstützt Anwender, Berater, Betriebe und Kostenträger bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen.

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•Z. B. Vorlesen von Akten •-Recherche von Fachliteratur in gedruckter Form

Unterstützung auf Dienstreisen oder

bei der Durchführung von Veranstaltungen •§ 102 Absatz 4 SGB IX:Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz.

•Informationen unter www.assistenzantrag.de und www.dvbs-online.de.

Arbeitsassistenz

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Internetportal www.incobs.de:

•aktuelle Marktübersichten,

•Testergebnisse und Checklisten zur Produktauswahl

•Hinweise zur Finanzierung von Arbeitsplatzausstattungen

•Adresslisten zu weiterführenden Beratungsangeboten.