Post on 08-Apr-2016
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Instandhaltungs-arbeiten an Wohnimmobilen
MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF
STEUERABSETZBETRAG: 50%
AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR
50%
www.sanierungsfahrplan.itAlle Informati onen über Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten fi nden Sie unter
www.meinhandwerker.lvh.itFinden Sie die Handwerker
in Ihrer Nähe unter
65%
Energetische Sanierung von Immobilen
MAXIMALBETRAG:€ 100.000
STEUERABSETZBETRAG: 65%
AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR
Weitere Informati onen erhalten Sie bei:
lvh.apa Wirtschaft sverband Handwerk und DienstleisterMitt erweg 7, 39100 Bozeninfo@lvh.it · www.lvh.it
AUTONOME PROVINZ
BOZENSÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANOALTO ADIGE
Private WohneinheitenBaueingriff muss mindestens betreff en:→ außerordentliche Instandhaltungen → Restaurierung-, Sanierungsarbeiten → bauliche Umgestaltung
Bürokrati sche MaßnahmenBaubeginnmeldung (CIL) muss dafür durch eine Bestäti gung (relazione asseverata) des Projektanten(Architekt, Ingenieur, Geometer) begleitet werden
Wichti gNur falls mindestens Arbeiten dieser Größenordnung durchgeführt werden, sind auch die→ ordentlichen Instandhaltungsarbeiten absetzbar
GILT FÜR GILT FÜR
Alle Arten von Immobilien→ Immobilie muss vor Eingriff mit
Heizanlage ausgestatt et sein→ Unternehmen: nur für Gebäude zur
Ausübung der gewerblichen Täti gkeit→ An Dritt e vermietete/überlassene
Liegenschaft en sind ausgeschlossen
Sonsti ge begünsti gte Maßnahmen ohne Mindestumfang→ Sicherheitsmaßnahme, Abbau architektonischer
Barrieren, Energieeinsparung→ Photovoltaikanlage mit max. 20 kW zu
Gunsten der eigenen Immobilie→ Bau/Neukauf von Garage/Parkplatz
als Zubehöreinheit
Gemeinschaft santeile an Kondominien→ ordentliche Instandhaltungsarbeiten
sind auch alleine förderbar
Baueingriff e
Energietechnische WiedergewinnungHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000
Isolierung bzw. Wärmedämmung einzelner BaueinheitenHöchstbetrag Spesen: € 92.307,69Max. Steuerabsetzbetrag: € 60.000
Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufb ereitung auch bei Neubau möglichHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000
Austausch der Heizungsanlage, Wärmepumpe, GeothermieHöchstbetrag Spesen: € 46.153,84Max. Steuerabsetzbetrag: € 30.000
Geförderte Baueingriffe65%
50%
Jetzt sanieren, dann kassieren.Ihr persönlicher Fahrplan zu den Steuervorteilen
Instandhaltungs-arbeiten an Wohnimmobilen
MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF
STEUERABSETZBETRAG: 50%
AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR
50%
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in Ihrer Nähe unter
65%
Energetische Sanierung von Immobilen
MAXIMALBETRAG:€ 100.000
STEUERABSETZBETRAG: 65%
AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR
Weitere Informati onen erhalten Sie bei:
lvh.apa Wirtschaft sverband Handwerk und DienstleisterMitt erweg 7, 39100 Bozeninfo@lvh.it · www.lvh.it
AUTONOME PROVINZ
BOZENSÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANOALTO ADIGE
Private WohneinheitenBaueingriff muss mindestens betreff en:→ außerordentliche Instandhaltungen → Restaurierung-, Sanierungsarbeiten → bauliche Umgestaltung
Bürokrati sche MaßnahmenBaubeginnmeldung (CIL) muss dafür durch eine Bestäti gung (relazione asseverata) des Projektanten(Architekt, Ingenieur, Geometer) begleitet werden
Wichti gNur falls mindestens Arbeiten dieser Größenordnung durchgeführt werden, sind auch die→ ordentlichen Instandhaltungsarbeiten absetzbar
GILT FÜR GILT FÜR
Alle Arten von Immobilien→ Immobilie muss vor Eingriff mit
Heizanlage ausgestatt et sein→ Unternehmen: nur für Gebäude zur
Ausübung der gewerblichen Täti gkeit→ An Dritt e vermietete/überlassene
Liegenschaft en sind ausgeschlossen
Sonsti ge begünsti gte Maßnahmen ohne Mindestumfang→ Sicherheitsmaßnahme, Abbau architektonischer
Barrieren, Energieeinsparung→ Photovoltaikanlage mit max. 20 kW zu
Gunsten der eigenen Immobilie→ Bau/Neukauf von Garage/Parkplatz
als Zubehöreinheit
Gemeinschaft santeile an Kondominien→ ordentliche Instandhaltungsarbeiten
sind auch alleine förderbar
Baueingriff e
Energietechnische WiedergewinnungHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000
Isolierung bzw. Wärmedämmung einzelner BaueinheitenHöchstbetrag Spesen: € 92.307,69Max. Steuerabsetzbetrag: € 60.000
Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufb ereitung auch bei Neubau möglichHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000
Austausch der Heizungsanlage, Wärmepumpe, GeothermieHöchstbetrag Spesen: € 46.153,84Max. Steuerabsetzbetrag: € 30.000
Geförderte Baueingriffe65%
50%
Jetzt sanieren, dann kassieren.Ihr persönlicher Fahrplan zu den Steuervorteilen
Rechnung→ Rechnung muss auf die Person ausgestellt
werden, die den Steuerabsetzbetrag beanspruchen möchte
→ Art der durchgeführten Arbeiten→ korrekter MwSt. Satz
Zahlung→ über Bankschalter→ Angabe Gesetz: Art. 16-bis DPR 633/1972→ spezielles Formular, Steuereinbehalt 4%
erfolgt automati sch
Möbelbonus→ Voraussetzung sind mindestens
außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an derselben Wohneinheit
Maximalbetrag € 10.000 je Baueinheit
Steuerabsetzbetrag 50% aufgeteilt in 10 Jahresraten
10.000x50% : 10 = € 500/Jahr
→ Zahlung per Banküberweisung mit speziellem Formular oder per Bankomat-/Kreditkarte
Mehrwertsteuer (IVA)→ MwSt. Satz von 10% bei ordentlichen und
außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten sowie Sanierung/Wiedergewinnung
→ Abbau architektonischer Barrieren: 4%→ Werkvertrag muss erstellt werden→ auf Rechnungen muss die Rechtsquelle für
den verminderten Satz angeben werden
Vorfi nanzierung Provinz Bozen→ gilt nur für Sanierung der Erstwohnung +
Personen die 5 Jahre in der Provinz BZ ansässig sind
→ zinsloses Darlehen über 10 Jahre für Summe des Steuerabsetzbetrags: 3% Registersteuer + 0,5% Registrierung
→ Erklärung eines eingetragenen Technikers notwendig
Energieausweis→ Energieausweis: Bescheinigung erzielte Energie-
ersparnis durch befähigten Techniker (Architekt, Ingegnieur, Geometer); Energiebestäti gung des Her-stellers ausreichend, keine Energiebescheinigung des Gebäudes notwendig
Bei kleineren Eingriff en wie:→ Austausch der Fenster→ zerti fizierte Sonnenkollektoren < 100 kW für
Hausgebrauch (nicht f. Energiegewinnung) Ener-giebestäti gung des Herstellers ausreichend, keine Energiebescheinigung des Gebäudes notwendig
Rechnung→ Rechnung muss auf die Person ausgestellt werden,
die den Steuerabsetzbetrag beanspruchen möchte→ Art der durchgeführten Arbeiten→ korrekter MwSt. Satz
Zahlung→ über Bankschalter→ Angabe Gesetz 296/2006→ mit speziellem Formular, Steuereinbehalt 4% erfolgt
automati sch
Enea-Meldung→ innerhalb 90 Tagen ab Bauende muss eine
telemati sche Meldung an die ENEA erfolgen→ Energienachweis vom Techniker (APE) oder
Klimahausausweis bei Gesamtsanierung
→ Bei kleineren Eingriffen: Austausch Fenster/Heizung/Solaranlage
→ Bescheinigung des Herstellers ist ausreichend→ Bericht über die durchgeführten Arbeiten
Steuererklärung → Die bezahlten Rechnungen müssen in der
Steuererklärung angegeben werden
Möbelbonus→ kann in Zusammenhang mit dieser Steuerbegüns-
ti gung nicht in Anspruch genommen werden
Mehrwertsteuer (Iva)→ MwSt. Satz von 10% f. Wiedergewinnung/
Sanierung alle Immobilien u. ordentliche/außerordentliche Instandhaltung Wohnimmobilien
→ Heizungsanlage ist ein sog. „bedeutendes Gut“, daher MwSt. 10% nur im Verhältnis zur Arbeitsleistung
→ Werkvertrag muss erstellt werden→ auf Rechnungen muss die Rechtsquelle für den
verminderten Satz angeben werden
Vorfi nanzierung Provinz Bozen→ für energeti sche Sanierungen mit Absetzbetrag
65% NICHT möglich (DL 115/2008)
→ Informati on bei Gemeinde, ob für Arbeiten eine Baukonzession oder eine andere Genehmigung benöti gt wird
→ falls keine Genehmigung erforderlich ist, muss eine Eigenerklärung ausgestellt wer-den (lt. Art. 47 - DPR 445/2000), welche nur im Falle einer Steuerkontrolle benöti gt wird
→ Meldung ans Arbeitsinspektorat VOR Baubeginn (DL 81/2008); Kopie des Schreibens + Postbestäti gung aufb ewahren
Das Schreiben ist verpfl ichtend sofern durch die Besti mmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, z.B.:1. auf der Baustelle arbeiten mehrere Unternehmen, auch nicht gleichzeiti g;2. auf der Baustelle arbeitet nur ein Unternehmen mit einem Umfang von mehr als 200 Mann/Arbeitstagen.
→ Informati on bei Gemeinde, ob für Arbeiten eine Baukonzession oder eine andere Genehmigung benöti gt wird
→ falls keine Genehmigung erforderlich ist, muss eine Eigenerklärung ausgestellt werden (lt. Art. 47 - DPR 445/2000) welche nur im Falle einer Steuerkontrolle benöti gt wird
→ Schreiben ans Arbeitsinspektorat VOR Baubeginn (DL 81/2008) (lvh Vorlage vorhanden) Kopie des Schreibens + Postbestäti gung aufb ewahren
Schreiben ist verpfl ichtend sofern durch die Besti mmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, z.B.:1. auf der Baustelle arbeiten mehrere Unternehmen, auch nicht gleichzeiti g;2. auf der Baustelle arbeitet nur ein Unter-nehmen mit einem Umfang von mehr 200 Mann/Arbeitstagen.
Mehrwertsteuer (
Vorgangsweise für Baugenehmigungen & Meldungen
→ Volle und nackte Eigentümer, Fruchtnießer
→ mitlebende Familienmitglieder
→ Zukünft iger Käufer mit registriertem Kaufvorvertrag
→ Mieter
Begünstigte
Informationen zuZahlung und Finanzierung
www.provinz.bz.it/
wohnungsbau
siehe auch
Instandhaltungs-arbeiten an Wohnimmobilen
MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF
STEUERABSETZBETRAG: 50%
AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR
50%
www.sanierungsfahrplan.itAlle Informati onen über Sanierungs- und
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65%
Energetische Sanierung von Immobilen
MAXIMALBETRAG:€ 100.000
STEUERABSETZBETRAG: 65%
AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR
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AUTONOME PROVINZ
BOZENSÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANOALTO ADIGE
Private WohneinheitenBaueingriff muss mindestens betreff en:→ außerordentliche Instandhaltungen → Restaurierung-, Sanierungsarbeiten → bauliche Umgestaltung
Bürokrati sche MaßnahmenBaubeginnmeldung (CIL) muss dafür durch eine Bestäti gung (relazione asseverata) des Projektanten(Architekt, Ingenieur, Geometer) begleitet werden
Wichti gNur falls mindestens Arbeiten dieser Größenordnung durchgeführt werden, sind auch die→ ordentlichen Instandhaltungsarbeiten absetzbar
GILT FÜRGILT FÜR
Alle Arten von Immobilien→ Immobilie muss vor Eingriff mit
Heizanlage ausgestatt et sein→ Unternehmen: nur für Gebäude zur
Ausübung der gewerblichen Täti gkeit→ An Dritt e vermietete/überlassene
Liegenschaft en sind ausgeschlossen
Sonsti ge begünsti gte Maßnahmen ohne Mindestumfang→ Sicherheitsmaßnahme, Abbau architektonischer
Barrieren, Energieeinsparung→ Photovoltaikanlage mit max. 20 kW zu
Gunsten der eigenen Immobilie→ Bau/Neukauf von Garage/Parkplatz
als Zubehöreinheit
Gemeinschaft santeile an Kondominien→ ordentliche Instandhaltungsarbeiten
sind auch alleine förderbar
Baueingriff e
Energietechnische WiedergewinnungHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000
Isolierung bzw. Wärmedämmung einzelner BaueinheitenHöchstbetrag Spesen: € 92.307,69Max. Steuerabsetzbetrag: € 60.000
Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufb ereitung auch bei Neubau möglichHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000
Austausch der Heizungsanlage, Wärmepumpe, GeothermieHöchstbetrag Spesen: € 46.153,84Max. Steuerabsetzbetrag: € 30.000
Geförderte Baueingriffe65%
50%
Jetzt sanieren, dann kassieren.Ihr persönlicher Fahrplan zu den Steuervorteilen