Post on 06-Apr-2015
Schulung Einsatzstellenleiter
Organe der ÖWRStatuten und Geschäftsordnung
ÖSTERREICHISCHE WASSERRETTUNG LANDESVERBAND KÄRNTEN
Erstellt: Wolfgang EichkitzStand: 21.08.2010
Schulung Estl; erstellt Eichkitz 211.04.23
Organe ÖWR LV Kärnten (§12)
Präsident + Vizepräsident + Landesleiter
Landesleiter + -sekretär + -schatzmeister + deren Stellv. +Landeseinsatzleiter+Landesausbildungsleiter
Landesvorstand
+ Landesfunktionäre (Referenten)+ Regionaleinsatzleiter
Landesleitung Landesvorstand
+ EinsatzstellenleiterLandesverband Präsidium Landesleitung
Rechnungsprüfer Schiedsgericht
Organigramm LV Kärnten NEU
Präsidium Präsident - 2 Vizepräsidenten - Landesleiter
Landesleiter
Landesschatzmeister
Landessekretär
Landeseinsatzleiter Landesausbildungsleiter
Landesmaterialstelle Regional-Einsatzleiter Landesreferenten
Der Einsatzstellen des ÖWR-Landesverbandes Kärnten
Landesvorstand
Landesleitung
Einsatzstellenleiter Kassier
Referent Einsatz
Fachfunktionäre
2 Landesleiter-Stv.
Grundsätzliches
• Statuten und Geschäftsordnung (GO) legen fest– Ziele und Aufgaben der ÖWR– Organisationsstruktur– Aufgaben der Funktionäre
• Statuten verlangt Vereinsbehörde• GO ergänzt Statuten im Detail– Ist ohne Vereinsbehörde änderbar
4Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten
• Beschluss durch Landestag– Auch Änderung
• Behörde prüft Gesetzeskonformität– Bescheid?
• Vereinsgesetz verlangt Mindestanforderungen• LV Kärnten ist Mitglied des Dach- und
Fachverbandes ÖWR– Dessen Statuten sind zu berücksichtigen
5Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten,§ 1 Name und Sitz des Vereines
• Namen des Vereines:– „ Österreichische Wasserrettung – Landesverband
Kärnten• Landesverband ist Rechtsträger im Sinne Vereinsgesetz
• Sitz Klagenfurt• Wirkungsbereich Bundesland Kärnten
6Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten,§ 2 Gliederungen des Vereines
• Verein betreibt Einsatzstellen (Est)• Est unterliegen Kontrolle des Vereines• Est sind keine Rechtspersonen im Sinne
Vereinsgesetz• Est arbeiten selbständig aber sind– Zweigstellen– dem Verein voll verantwortlich
• Statuten gelten auch für Est
7Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten,§ 3 Ziele der Vereinstätigkeit
• Unpolitisch, gemeinnützig, nicht auf Gewinn ausgerichtet
• Anerkannte Rettungsorganisation• Bekämpfung und Vorbeugung Ertrinkungstod• Aufgaben sind im Detail beschrieben• Ehrenamtlichkeit– Hauptamtliche MA können aufgenommen werden• Beschluss des Landestages
• Interne Verwaltung regelt GO8Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten,§ 5 Mitglieder
• Personen und juristische Personen• Aufnahmen durch– Landesvorstand– Est, im Auftrag Landesvorstand
• Mitglieder glieder sich in– Aktive Mitglieder– Förderer– Ehrenmitglieder– Kindermitglieder
• Landestag kann Ehrentitel verleihen9Schulung Einsatzstellenleiter
Statuten, §6 Rechte Mitglieder
• Anträge an den Landestag stellen– Über Einsatzstellenleiter
• Wahlrecht– Aktiv mit Vollendung 15.Lj.– Passiv mit Vollendung 17.Lj.
• Teilnahme an Veranstaltungen• Inanspruchnahme von Vorteilen
10Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §7 Pflichten Mitglieder
• Bei Aufnahme Beitrittserklärung abgeben– Minderjährige Unterschrift Erziehungsberechtigten
• Interessen des Vereines wahren und fördern• Verein nicht schaden• Nach Beendigung Mitgliedschaft– Kein Recht auf Leistungen des Vereines– Überlassene Gegenstände zurückgeben
11Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, § 8 Mitgliedsbeiträge
• Höhe vom ÖWR Landestag festgelegt– Beitrag kann gestundet oder erlassen werden– Es darf kein höherer Beitrag kassiert werden
12Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(1)
• Erlischt durch– Tod (bzw. Verlust der Rechtspersönlichkeit)– Freiwilligen Austritt– Streichung oder Ausschluss
• Streichung– Trotz Mahnung Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt
13Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(2)
• Ausschluss– Unehrenhaftes Verhalten in und außerhalb ÖWR– Ansehen der ÖWR wird geschadet– Grober Verletzung der Mitgliedspflichten– Verstoß gegen Statuten
• Vor Ausschluss Anhörung durch LV Vorstand• Entscheidung durch LV Vorstand• Berufung Schiedsgericht
14Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §10 ÖWR Landestag (1)
• Oberstes Organ des Vereines• Entgegennahme der Berichte• Wahl der Vereinsorgane• Ernennung und Aberkennung Ehrentitel• Beschlussfassung Rechtsgeschäfte• Entscheidung über Anträge• Festsetzung Mitgliedsbeitrag
15Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §10 ÖWR Landestag (2)
• Festsetzung Reise- und Repräsentationskosten• Abwahl eines Funktionärs• Veräußerung und Belastung von Vermögen• Bestellung hauptamtlicher Mitarbeiter• Änderung Statuten und GO• Auflösung des Vereines• Stimmberechtigung– Nicht, wenn bis 31.12. Est finanziellen Verpflichtungen
nicht nachkommt
16Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §11 Wahlen
• 1 Monat vor Landestag Wahlvorschlag• Gewählt ist wenn– mehrere Kandidaten > meisten Stimmen– Ein Kandidat > einfache Mehrheit
• Vorzeitiges Ausscheiden Landesfunktionär– Bis 1/3 Kontierung durch Landesvorstand– Wenn mehr beim nächsten Landestag Neuwahlen
• Funktionsperiode 4 Jahre (auch Est.)17Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §12 Organe des Vereines
• Organigramm einfügen
18Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §13 Wirkungskreis Organe
• Landesvorstand– Führt die Geschäfte– Recht, Estl abzulehnen oder abzuberufen– Recht, Prüfungen der Est durch Rechnungsprüfer
• Landesleitung– Beschließt Mittelaufteilung für Est
• Landesverband– Berät Anträge Regionen bzw. Est– Bereitet Landestag vor
19Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §17 Außenvertretung
• Rechtsverbindlich durch– Landesleiter– Landesschatzmeister
• Bis € 4.000,- jeweils alleine– Landesleiter– Landesschatzmeister
20Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §19 Einsatzstellen des Vereins
• Zweigstellen• Dem LV verantwortlich• Einhaltung dieser Statuten und GO• Geldzuwendungen statutengemäß verwenden• Beschaffungen über € 1.000,-– Zustimmung Landesleiter oder L-Schatzmeister
• Beschaffungen über € 2.000,-– Genehmigung + Finanzierungsplan
21Schulung Estl, Statuten/GO
Geschäftsordnung §3 Sitzungen
• § 3 regelt Stimmpunkte– Landesfunktionäre je 2 Stimmpunkte– Einsatzstellenleiter• 1 Grundstimmpunkt• Je 50 Mitglieder 1 Stimmpunkt
22Schulung Estl, Statuten/GO
Geschäftsordnung §4 Aufgaben des Landesverbandes
• Ergänzungen zu Statuten– 2 x jährlich Landesverbandssitzung– Vorsitzender• Erteilt Wort• Hält Ergebnis Abstimmung fest• „Schluss der Debatte“
– Wort: vor Abstimmung gemeldeten, Antragsteller, Vorsitzender
• Recht Wort entziehen– Aufhebung LV gefasster Beschluss• 2/3 Mehrheit erforderlich
23Schulung Estl, Statuten/GO
Geschäftsordnung §6 Aufgaben der Einsatzstellenl.
• Vertritt die Est im Landesverband• Widmungsgemäße Verwendung Mittel• Einberufung der Jahreshauptversammlung• Umsetzung der Ziele des Landesverbandes• Einhaltung Richtlinien Ausbildung u.
Landesreferenten• Repräsentant der ÖWR in seinem Bereich• Jahresbericht termingerecht
24Schulung Estl, Statuten/GO