Schulung Einsatzstellenleiter Organe der ÖWR Statuten und Geschäftsordnung ÖSTERREICHISCHE...

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Schulung Einsatzstellenleiter

Organe der ÖWRStatuten und Geschäftsordnung

ÖSTERREICHISCHE WASSERRETTUNG LANDESVERBAND KÄRNTEN

Erstellt: Wolfgang EichkitzStand: 21.08.2010

Schulung Estl; erstellt Eichkitz 211.04.23

Organe ÖWR LV Kärnten (§12)

Präsident + Vizepräsident + Landesleiter

Landesleiter + -sekretär + -schatzmeister + deren Stellv. +Landeseinsatzleiter+Landesausbildungsleiter

Landesvorstand

+ Landesfunktionäre (Referenten)+ Regionaleinsatzleiter

Landesleitung Landesvorstand

+ EinsatzstellenleiterLandesverband Präsidium Landesleitung

Rechnungsprüfer Schiedsgericht

Organigramm LV Kärnten NEU

Präsidium Präsident - 2 Vizepräsidenten - Landesleiter

Landesleiter

Landesschatzmeister

Landessekretär

Landeseinsatzleiter Landesausbildungsleiter

Landesmaterialstelle Regional-Einsatzleiter Landesreferenten

Der Einsatzstellen des ÖWR-Landesverbandes Kärnten

Landesvorstand

Landesleitung

Einsatzstellenleiter Kassier

Referent Einsatz

Fachfunktionäre

2 Landesleiter-Stv.

Grundsätzliches

• Statuten und Geschäftsordnung (GO) legen fest– Ziele und Aufgaben der ÖWR– Organisationsstruktur– Aufgaben der Funktionäre

• Statuten verlangt Vereinsbehörde• GO ergänzt Statuten im Detail– Ist ohne Vereinsbehörde änderbar

4Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten

• Beschluss durch Landestag– Auch Änderung

• Behörde prüft Gesetzeskonformität– Bescheid?

• Vereinsgesetz verlangt Mindestanforderungen• LV Kärnten ist Mitglied des Dach- und

Fachverbandes ÖWR– Dessen Statuten sind zu berücksichtigen

5Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten,§ 1 Name und Sitz des Vereines

• Namen des Vereines:– „ Österreichische Wasserrettung – Landesverband

Kärnten• Landesverband ist Rechtsträger im Sinne Vereinsgesetz

• Sitz Klagenfurt• Wirkungsbereich Bundesland Kärnten

6Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten,§ 2 Gliederungen des Vereines

• Verein betreibt Einsatzstellen (Est)• Est unterliegen Kontrolle des Vereines• Est sind keine Rechtspersonen im Sinne

Vereinsgesetz• Est arbeiten selbständig aber sind– Zweigstellen– dem Verein voll verantwortlich

• Statuten gelten auch für Est

7Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten,§ 3 Ziele der Vereinstätigkeit

• Unpolitisch, gemeinnützig, nicht auf Gewinn ausgerichtet

• Anerkannte Rettungsorganisation• Bekämpfung und Vorbeugung Ertrinkungstod• Aufgaben sind im Detail beschrieben• Ehrenamtlichkeit– Hauptamtliche MA können aufgenommen werden• Beschluss des Landestages

• Interne Verwaltung regelt GO8Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten,§ 5 Mitglieder

• Personen und juristische Personen• Aufnahmen durch– Landesvorstand– Est, im Auftrag Landesvorstand

• Mitglieder glieder sich in– Aktive Mitglieder– Förderer– Ehrenmitglieder– Kindermitglieder

• Landestag kann Ehrentitel verleihen9Schulung Einsatzstellenleiter

Statuten, §6 Rechte Mitglieder

• Anträge an den Landestag stellen– Über Einsatzstellenleiter

• Wahlrecht– Aktiv mit Vollendung 15.Lj.– Passiv mit Vollendung 17.Lj.

• Teilnahme an Veranstaltungen• Inanspruchnahme von Vorteilen

10Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §7 Pflichten Mitglieder

• Bei Aufnahme Beitrittserklärung abgeben– Minderjährige Unterschrift Erziehungsberechtigten

• Interessen des Vereines wahren und fördern• Verein nicht schaden• Nach Beendigung Mitgliedschaft– Kein Recht auf Leistungen des Vereines– Überlassene Gegenstände zurückgeben

11Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, § 8 Mitgliedsbeiträge

• Höhe vom ÖWR Landestag festgelegt– Beitrag kann gestundet oder erlassen werden– Es darf kein höherer Beitrag kassiert werden

12Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(1)

• Erlischt durch– Tod (bzw. Verlust der Rechtspersönlichkeit)– Freiwilligen Austritt– Streichung oder Ausschluss

• Streichung– Trotz Mahnung Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt

13Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(2)

• Ausschluss– Unehrenhaftes Verhalten in und außerhalb ÖWR– Ansehen der ÖWR wird geschadet– Grober Verletzung der Mitgliedspflichten– Verstoß gegen Statuten

• Vor Ausschluss Anhörung durch LV Vorstand• Entscheidung durch LV Vorstand• Berufung Schiedsgericht

14Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §10 ÖWR Landestag (1)

• Oberstes Organ des Vereines• Entgegennahme der Berichte• Wahl der Vereinsorgane• Ernennung und Aberkennung Ehrentitel• Beschlussfassung Rechtsgeschäfte• Entscheidung über Anträge• Festsetzung Mitgliedsbeitrag

15Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §10 ÖWR Landestag (2)

• Festsetzung Reise- und Repräsentationskosten• Abwahl eines Funktionärs• Veräußerung und Belastung von Vermögen• Bestellung hauptamtlicher Mitarbeiter• Änderung Statuten und GO• Auflösung des Vereines• Stimmberechtigung– Nicht, wenn bis 31.12. Est finanziellen Verpflichtungen

nicht nachkommt

16Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §11 Wahlen

• 1 Monat vor Landestag Wahlvorschlag• Gewählt ist wenn– mehrere Kandidaten > meisten Stimmen– Ein Kandidat > einfache Mehrheit

• Vorzeitiges Ausscheiden Landesfunktionär– Bis 1/3 Kontierung durch Landesvorstand– Wenn mehr beim nächsten Landestag Neuwahlen

• Funktionsperiode 4 Jahre (auch Est.)17Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §12 Organe des Vereines

• Organigramm einfügen

18Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §13 Wirkungskreis Organe

• Landesvorstand– Führt die Geschäfte– Recht, Estl abzulehnen oder abzuberufen– Recht, Prüfungen der Est durch Rechnungsprüfer

• Landesleitung– Beschließt Mittelaufteilung für Est

• Landesverband– Berät Anträge Regionen bzw. Est– Bereitet Landestag vor

19Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §17 Außenvertretung

• Rechtsverbindlich durch– Landesleiter– Landesschatzmeister

• Bis € 4.000,- jeweils alleine– Landesleiter– Landesschatzmeister

20Schulung Estl, Statuten/GO

Statuten, §19 Einsatzstellen des Vereins

• Zweigstellen• Dem LV verantwortlich• Einhaltung dieser Statuten und GO• Geldzuwendungen statutengemäß verwenden• Beschaffungen über € 1.000,-– Zustimmung Landesleiter oder L-Schatzmeister

• Beschaffungen über € 2.000,-– Genehmigung + Finanzierungsplan

21Schulung Estl, Statuten/GO

Geschäftsordnung §3 Sitzungen

• § 3 regelt Stimmpunkte– Landesfunktionäre je 2 Stimmpunkte– Einsatzstellenleiter• 1 Grundstimmpunkt• Je 50 Mitglieder 1 Stimmpunkt

22Schulung Estl, Statuten/GO

Geschäftsordnung §4 Aufgaben des Landesverbandes

• Ergänzungen zu Statuten– 2 x jährlich Landesverbandssitzung– Vorsitzender• Erteilt Wort• Hält Ergebnis Abstimmung fest• „Schluss der Debatte“

– Wort: vor Abstimmung gemeldeten, Antragsteller, Vorsitzender

• Recht Wort entziehen– Aufhebung LV gefasster Beschluss• 2/3 Mehrheit erforderlich

23Schulung Estl, Statuten/GO

Geschäftsordnung §6 Aufgaben der Einsatzstellenl.

• Vertritt die Est im Landesverband• Widmungsgemäße Verwendung Mittel• Einberufung der Jahreshauptversammlung• Umsetzung der Ziele des Landesverbandes• Einhaltung Richtlinien Ausbildung u.

Landesreferenten• Repräsentant der ÖWR in seinem Bereich• Jahresbericht termingerecht

24Schulung Estl, Statuten/GO