Sczcecin 07.02.2008 Marketing – Chancen und Herausforderungen für die BA Leben und Arbeiten in...

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Sczcecin 07.02.2008

Marketing – Chancen und Herausforderungen für die BA

Leben und Arbeiten in Deutschland

Ina Rosenow

Eures-Beraterin

Auslandsvermittlung Berlin

der

Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Ina Rosenow

Index

Informationen über Deutschland

Zugang zum Arbeitsmarkt

Soziale Sicherheit, Steuern

Anerkennungsverfahren für polnische Berufe und Studienabschlüsse

Ina Rosenow

Arbeitsmarkt

2007

Arbeitslosenzahl

3,715 Mio

8,9 % (2006: 10,5%)

West Deutschland

7,3 % (2006: 8,9 %)

Ost Deutschland:

14,7 % (2006: 16,7%)

Ina Rosenow

Ina Rosenow

ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT

weiterhin ist für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland eine Arbeitserlaubnis notwendig, aber es gibt bilaterale Abkommen z.B. für Gastarbeitnehmer, Studenten, Haushaltshilfen…

www.praca.gov.pl

www.europa.eu.int/eures/

www.ba-auslandsvermittlung.de

Eine Arbeitserlaubnis wird über die lokale Agentur für Arbeit erteilt, wo man die Arbeit aufnimmt – Arbeitsgenehmigung EU

Ina Rosenow

ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT

Bürger aus EU-Beitrittsstaaten, die bereits seit mindestens 3 Monaten einen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, können bei der örtlichen Agentur für Arbeit am Betriebssitz eine Arbeitsgenehmigung – EU beantragen.

Bürger aus EU-Beitrittsstaaten mit Wohnsitz im Ausland können

über die Zulassungsverfahren nach Deutschland kommen.

Nach 1 Jahr rechtmäßiger Tätigkeit mit Arbeitserlaubnis-EU besteht Anspruch auf eine unbefristete Arbeitsberechtigung – EU (Erteilung unbefristet, ohne Beschränkungen von Agenturen für Arbeit)

Ina Rosenow

Arbeitserlaubnis - Saisonarbeitnehmer

Land- und Forstwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie

Schausteller

keine Berufsausbildung notwendig,

Deutschkenntnisse von Vorteil

Dauer: 4 Monate (Saisonarbeitnehmer) und 9 Monate (Schausteller)

gebührenpflichtig, Arbeitgeber zahlt

ZAV-Bonn.saisonarbeitnehmer@arbeitsagentur.de

Tel.0049 (228) 713-1329

Ina Rosenow

Arbeitserlaubnis - Gastarbeitnehmerverfahren

Fachkräfte können bis zu 18 Monate in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten

Voraussetzung abgeschloss. Berufsausbildung oder Studium, alternativ kann eine mind. 3jährige Berufsausübung anerkannt werden

fließende Deutschkenntnisse notwendig

Ziel ist die sprachliche und berufliche Fortbildung

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ( 12 Monate)

ZAV-Bonn.Gastarbeitnehmer@arbeitsagentur.de

Tel. 0049 228 713 1326

Ina Rosenow

Arbeitserlaubnis - Haushaltshilfenverfahren

Arbeit in privaten Haushalten mit Pflegebedürftigen

wohnen im gleichen Haushalt, wie die Pflegebedürftigen und arbeiten versicherungspflichtig in Vollzeit

Voraussetzung: im Arbeitgeberhaushalt lebt eine blinde oder pflegebedürftige Person

fließende Deutschkenntnisse notwendig

Entgelt zwischen 1130,- – 1250,-€/ Monat brutto(ca. 460,- – 570,-€ netto bei freier Unterkunft und Verpflegung)

max. 36 Monate

ZAV-Bonn.haushaltshilfen@arbeitsagentur.de

Tel. 0049 228 713 - 1414

Ina Rosenow

Arbeitserlaubnis – Ferienbeschäftigung für Studenten

bis zu 3 Monaten in den Semesterferien

Studentenstatus und Semesterferien an der Heimat-Uni müssen nachgewiesen werden

meistens Jobs in der Ernte, Produktion, Gebäudereinigung und auch Hotellerie und Gastronomie – insbesondere in Urlaubszentren, wie Nord- und Ostseeküste, Schwarzwald und Bayern

Entgelt: tariflich oder ortsüblich

max. 10.000 Plätze pro Jahr

ZAV-Bonn.Studenten@arbeitsagentur.de

Te. 0049 228 713 1330

Ina Rosenow

Ina Rosenow

Soziale Sicherheit Ubezpieczenie Społeczne

5 Säulen des Sozialversicherungssystems

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Rentenversicherung

Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Detaillierte Informationen findet man unter

www.deutsche-sozialversicherung.de

Ina Rosenow

Soziale Sicherheit Ubezpieczenie Społeczne

Arbeitgeber - Arbeitnehmer = 50 : 50

Krankenversicherung 12 – 14,7 %

Arbeitslosenversicherung 3,3 %

Rentenversicherung 19,5 %

Pflegeversicherung 1,7 %

Unfallversicherung Arbeitgeber 100 %

Ina Rosenow

Steuern Podatki

wird automatisch vom Lohn/ Gehalt abgezogen

Einkommenssteuer 16 % - 45 % progressiv

Kirchensteuer 8 % - 10 % der Einkommenssteuer

Solidaritätszuschlag 5,5 % der Einkommenssteuer

Ina Rosenow

Grundprinzip: Wer in seinem Heimatland für einen Beruf qualifiziert ist, darf diesen auch in allen anderen Mitgliedstaaten ausüben.

(Richtlinie 92/51/EWG - das Grundprinzip des gegenseitigen Vertrauens zur Anerkennung der beruflichen Bildung und Qualifizierung)

Aber: Unterscheidung zwischen reglementierten und nicht reglementierten

Berufen

Nicht-reglementierte Berufe:

->Anerkennung durch den Arbeitgeber

Reglementierte Berufe:

->Ausübung ist an den Besitz eines bestimmten Befähigungsnachweises gebunden; Anerkennungsverfahren notwendig.

Europaservice BerlinAnerkennung der Qualifikation

Ina Rosenow

Die Befähigungen für einige Berufe sind auf EU-Ebene koordiniert: Arzt, Krankenpfleger der allgemeinen Pflege, Zahnarzt, Hebamme, Tierarzt, Apotheker und Architekt). In diesem Fall wird der Abschluss, den Sie Polen erworben haben, grundsätzlich automatisch anerkannt, so dass Sie in jedem Mitgliedstaat arbeiten können.

man muß in D aber die Berufserlaubnis beantragen – Bundesländer

andere reglementierte Berufe:

Ingenieur, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Lebensmittelchemiker

Gartenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt

Sozialarbeiter und Sozialpädagoge

Europaservice BerlinAnerkennung der Qualifikation – reglementierte Berufe

Ina Rosenow

die Anerkennung dieses Berufsabschlusses muß beantragt werden

Die Behörden haben vier Monate Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten

Wird festgestellt, dass Dauer und Inhalt Ihrer Ausbildung erheblich von der entsprechenden Ausbildung abweichen, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie Berufserfahrung nachweisen, an einem Anpassungslehrgang teilnehmen oder eine Eignungsprüfung ablegen. Allerdings darf nur eine dieser Zusatzmaßnahmen gefordert werden. Die Anerkennung Ihrer Abschlüsse kann naturgemäß durch die Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Befähigungen und Ihrer gesamten Berufserfahrung erleichtert werden.

Anwendung der EG-Richtlinie 89/48/EWG Reglementierte Berufe auf alle nicht in Einzelrichtlinien geregelten BerufeRegelung der Anerkennung der „Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise“ nach mindestens dreijährigem Hochschulstudium, auch FH

Europaservice BerlinAnerkennung der Qualifikation – andere reglementierte Berufe

Ina Rosenow

Datenbank der reglementierten Berufe:

http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/regprof/professions/dsp_find.cfm

Bildungsabschlüsse:

www.enic-naric.net

www.anabin.de

Kostenlose Hotline: 00 800 67 89 10 11

Anerkennung

Ina Rosenow

Ina Rosenow

Ina Rosenow

Fragen?