Post on 25-Dec-2014
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Kanton Bern
BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Ralph SchmidtProjektleiter Energiefachstelle
Amt für Umweltkoordination und Energie, Kanton Bern
Der Kanton Bern fördert ...
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Visionen entwickeln...
Labels Nutzen
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Strategie
Finanzierung
Förderbeiträge
Umsetzung
Mietrecht
Bauvorschriften
Herausforderungen annehmen!
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Informationen liefern und Vorreiter sein
1. Gesamtübersicht verschaffen ... Vorreiter sein- zukünftige Nutzung- Betrachtungszeitraum- Amortisationsdauer- Altersstruktur / Eigentümer- Entwicklung der Energiepreise- technisches Verständnis- bauphysikalisches Verständnis- Materialkenntnisse- Berater- Unternehmer- Planer- Finanzen- Steuern- Fördergelder- Gesetze- Bauvorschriften- Denkmalpflege- usw. und usw.
2. Erneuerungskonzept
3. Gesamt- oder Etappensanierung
www.geak.ch
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...immer wieder drei entscheidende Fragen... Bedürfnis - Kosten - Nutzen
was will ich?Bequemlichkeitszone muss
verlassen werden!
was kostet ...?BeratungKonzept
OptimierungBeispiele
was nützt mir ...?Wille zur Weitsicht
SelbstverantwortungPlanung
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Ziele der Energiestrategie
Ziele 2035: 4000-Watt-Gesellschaft
Energieeffizienz20 % weniger Wärmebedarf
erneuerbare Energien• Wärmeerzeugung:
70 % aus erneuerbaren Energien
• Stromerzeugung: 80 % aus erneuerbaren EnergienMittelfristig ohne AKW
Vision: 2000 Watt Primärenergie bei 1 Tonne CO2 / Kopf und Jahr
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Ziele der FörderungEffizienz – Erneuerbare – Information und Weiterbildung
1. Sanierungsrate bei Gebäuden erhöhen2. Förderung von umfassenden Gebäudesanierungen3. Strom effizienter nutzen4. Wärme aus Erneuerbaren Energien5. Neubauten für die 2000-Watt-Gesellschaft
- Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung verstärken- Energie-Beratung
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Allgemeine BedingungenGesuchseingabe Beitragsgesuch mit Beilagen schriftlich vor Baubeginn oder Durchführung
der Massnahme einreichen.
ArbeitsbeginnBaubeginn
Als Beginn der Arbeiten gilt die Schnurgerüstabnahme oder die Vornahme von Arbeiten, die den Gegenstand der Förderung direkt betreffen (z.B. bei Haustechnikanlagen).
Gültigkeitsdauer Die Beitragszusicherung ist in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Für grosse Bauvorhaben kann die Gültigkeit bis auf fünf Jahre zugesichert werden.
Kumulation von Beiträgen
Beiträge aus dem nationalen Gebäudeprogramm können mit den Kantonsbeiträgen kumuliert werden.Innerhalb von drei Jahren nach Beitragszusicherung können keine weiteren Beitragszusicherungen für den gleichen Fördertatbestand bewilligt werden. Bei Beiträgen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sowie an Neubauten können keine weiteren Förderbeiträge ausgerichtet werden.
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www.energie.be.ch
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6- Klassen / A (2’000 + 2’000) 4‘000.-
Wand 280 m2
Fenster 50 m24 GEAK-Klassen 2’000.-3 GEAK-Klassen 4‘000.-2 GEAK-Klassen 10’000.-
Boden 100 m2
Dach 120 m2
Beispiel EFH: EBF 200 m2 / Hülle 500 m2 / Fenster 50 m2
5 Klassen / B (2’000 + 2’000) 4‘000.-
Haustechnik / Erneuerbar
Max. 46’000.-
+A+ 2‘000.-
Das Gebäudeprogramm 10‘000.-Dach, Boden, Fassade, Fenster 10‘000.-
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Optimierte Sanierung nach Fördergelder
+
2014 2015 20162013
GEAK-Plus
Dach, PVBoden
Fenster,Aussenwand
Heizung/WRG
Steuerabzug
Kt. Förderung
SteuerabzugSteuerabzug
Kt. FörderungGebäudeprog.
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Nutzen wir die Kraft von starken Partnern ...
Die Energiewende sind wir!