Post on 06-Apr-2016
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CVJM Göppingen e.V.
Bezirk Göppingen
Evangelisches
Jugendwerk
Lange Sandstrände, schroffe Felsen, knisternde Lagerfeuer unterm
Sternenhimmel,... auf unseren Sommerfreizeiten bekommst du noch
viel mehr geboten. Ein motiviertes Team von Mitarbeitenden will
gemeinsam mit dir die schönsten Tage des Sommers verbringen.
Dazu gehört ein abwechslungsreiches Programm, bei dem Spaß und
christliche Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Du hast genug Zeit
und Raum für deine eigenen Ideen und um neue Freundschaften zu
schließen.
Doch im Sommer wegfahren ist nicht alles: auch darüber hinaus gibt es
viele Möglichkeiten sich im ejgp zu treffen. Informationen zu uns und
unseren Veranstaltungen findest du ebenfalls in diesem Prospekt.
Wir freuen uns dich zu treffen!
Herzliche Grüße im Namen des ejgp,
Dein Sommer 2015!
¢ Elterninformationen 4
¢ Freizeiten für Kinder 8
¢ Freizeiten für Jugendliche 16
¢ Freizeiten für Junge Erwachsene 28
¢ Freizeiten für Familien 30
¢ Termine 36
¢ Über uns 37
¢ Einblicke in das Jugendwerk 38
¢ Hinweise und Reisebedingungen 47
¢ Anmeldeformular 53
Inhaltsverzeichnis
3
Einfach online informieren
und buchen: www.ejgp.de/freizeiten
Markus Vogel, 1. Vorsitzender des ejgp
Elterninformationen
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Liebe Eltern,
die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht
nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine
positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das
Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind!
Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-,
Stadt- und Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten
Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als
Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit
über 100 Jahren ein Teil davon.
Was uns besonders macht? Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und
konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und nicht
zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere Teams
bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und kümmern
sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung.
Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerk-
samkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen
unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns
kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für
gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenverhält-
nis von Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp zu
den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden
wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn.
Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders
wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die
Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle
Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch
Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und
sozialer Kompetenzen.
Qualität auf unseren FreizeitenFreizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum
Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive
Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von
Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht
„gemacht“ werden.
Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden
für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon
überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist:
Qualifiziertes Freizeitteam
Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen
nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert und
sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landes-
jugendplan Baden-Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von
einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten
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erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein
herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp.
Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte
Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die
jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für
die geplanten Aktionen bieten.
Faires Preis-Leistungsverhältnis
Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie
möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die
Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose
Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat.
Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem
Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie kirchliche Mittel finanziell
gefördert.
Immer gut informiert
Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster
Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise
über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen
Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.
Gut begleitete An- und Abreise
Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der
An- und Abreise hat oberste Priorität.
Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig
Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und
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vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden
nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden
bereitgestellt.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes
wichtig. Deshalb bitten wir Sie, nach der Freizeit an unserer Evaluation
teilzunehmen. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den
Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere
Freizeiten kontinuierlich weiter.
Sicherheit
Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen
Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf
jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in
Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind
wir auch auf Ernstfälle vorbereitet.
Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter
www.ejgp.de/informationen
Kontakt
Nadine Müller
E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31
www.ejgp.de/freizeiten
PfingstLager 20158- bis 12-jährige Jungen und Mädchen
Akte J - neu aufgerollt.
Die ungelösten Fälle des Kommissar Kessel
Gestatten: Kessel, Kommissar Kessel. Eingefleischter Ermittler,
passionierter Kriminologe und Schnüffelexperte. In meinem neuesten
Fall rolle ich ungelöste Fälle neu auf und bin mir sicher, hinter all diesen
Fällen steckt derselbe Täter. Ich habe eine Spur und glaubt mir: Diese
Spur ist so heiß wie kochendes Wasser. Doch was wäre ein Ermittler
ohne Freunde, die ihn unterstützen? Nichts! Deshalb brauche ich euch!
Kommt ihr mit auf meine spannende Reise?
Auf unserem Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach auf der Ostalb haben
wir optimale Bedingungen für fünf spannende und erlebnisreiche Tage.
Du kannst dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Gelände-
spielen, Show- und Spieleabenden, basteln, tollen Abenden am Lager-
feuer und vielem mehr freuen. Beste Voraussetzungen also für eine
geniale gemeinsame Zeit, während der wir von unserem erfahrenen
Küchenteam mit bestem Essen versorgt werden.
Haben wir dich neugierig gemacht? Dann sichere dir schnell deinen
Platz – wir freuen uns auf dich!
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• Freizeit-Nr.: 20011512
• Termin: 26. bis 30.05.2015
• Leitung: Steffen Sedlak, Fabian Tenzer und ein motiviertes
Mitarbeiterteam
• Preis: € 69,-
• Leistungen: Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten mit
Feldbetten, Leitung, Programmmaterial
• TN-Zahl: mind. 70 Teilnehmende, max. 48 Mädchen und
48 Jungen
• Anmeldeschluss: 12.05.2015
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
• Hinweise: Die An- und Abreise erfolgt privat.
Kinder mit Behinderung sind herzlich willkommen.
Nähere Informationen hierzu auf Anfrage.
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Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/pfila
Urlaub wie in Ägypten!
In der wunderschön gelegenen Oase Rötenbach werden wir dieses
Jahr unsere Zelte aufschlagen. Wir wollen zwei Wochen Urlaub
machen unter der „ägyptischen“ Sonne und dabei Land und Leute
besser kennen lernen. Kairo, Alexandria, die Pyramiden und die
Sphinx: Ägypten ist reich an spannender Kultur und Geschichte. Aber
auch über das Leben der Menschen wollen wir etwas erfahren. Wir
werden reichen Händlern, Bauleuten, Sklaven und vielleicht auch
dem Pharao begegnen. Dazu ist unsere Oase optimal gelegen und
ausgestattet. Es stehen ausreichend Schatten spendende Bäume
zur Verfügung, bei Gefahr von Hochwasser können wir in unsere
Scheune flüchten und Küche und Waschplätze sind in festen Gebäuden
untergebracht.
Für einen unvergesslichen Sommer fehlst also nur noch Du! Bevölkere
mit uns den Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach, genieße gemeinsam
mit den anderen Mädchen die Sonne und die Gemeinschaft bei Spielen
und am Lagerfeuer! Um leckere und abwechslungsreiche Verpflegung,
Programm rund ums Motto „Ägypten“ und Ausflüge ins Land kümmern
wir uns. Wir freuen uns auf dich!
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Rötenbach Girls 20159- bis 13-jährige Mädchen
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www.ejgp.de/roeba-girls
• Freizeit-Nr.: 20011514
• Termin: 02. bis 14.08.2015
• Leitung: Karolin Maier, Nadine Müller
und ein Team motivierter Mitarbeiterinnen
• Preise: Bei Buchung bis einschl. 28.02.2015: € 185,-
Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: € 190,-
Bei Buchung ab 01.07.2015: € 205,-
• Leistungen: H in- und Rückfahr t ab /b is Göpp ingen,
Vollverpflegung, Programm, Material, Unterkunft in
4-Personen-Zelten mit Feldbetten, Tagesausflug
• TN-Zahl: mind. 40, max. 80 Personen
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Hallo, ich bin Hideyoshi, was soviel wie 'tapfer' heißt. Mit meinen
elf Jahren bin ich bereits mitten in der Ausbildung zu einem echten
Samurai. Jeden Morgen gehe ich in die Kenjutsu-Schule. Dort lerne ich
mit den anderen Samurai-Schülern lesen, schreiben und Jiu-Jitsu, eine
Selbstverteidigungstechnik. Mein Meister sagt mir dort immer, dass
Samurais „ruhig wie der Wald, unbewegt wie der Berg, kalt wie der
Nebel, furchtlos und schnell im Entschluss" sind. Bereits im Alter
von fünf Jahren bekam ich bei einer zeremoniellen Feier mein Schwert
überreicht. Die Konjaku Monogatari, die Geschichte der Samurai, wird
traditionell vom Meister an seine Schüler weitergeben: Kiyomori, der
erste Samurai Japans, einte und befreite das umkämpfte Land unserer
Vorfahren. Mit Mut, Geschick und Umsicht gründete er unsere Heimat.
In Yedo errichte er seine erste Stadt und machte sie zum Zentrum
des Landes. In ein paar Jahren, wenn ich meine Gempuku, die
Aufnahmeprüfung, geschafft habe, bin ich, wie mein Meister, auch ein
richtiger Samurai.
Wenn auch du ein furchtloser und tapferer Samurai werden willst und
mehr über mich und meine Geschichte erfahren möchtest, dann sei
furchtlos und schnell und melde dich zum Samurai-Lager 2015 an.
56. Bezirksjungscharlager bei der Weidacher Hütte/Schwäbische Alb
9- bis 13-jährige Jungs
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www.ejgp.de/weidach
Anmeldeverfahren:
1. Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen.
2. Der Reisevertrag kommt erst zustande...
... nach Überweisung einer Anzahlung des Lagerbeitrags in Höhe von 20,- €
auf unser Konto bei der Volksbank Göppingen
IBAN: DE09 6106 0500 0406 5240 09; BIC: GENODES1VGP
Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" den Namen Ihres Kindes an.
... und nach unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung innerhalb
von drei Wochen.
3. Die Bezahlung des restlichen Lagerbeitrags hat bis zum 01.07.2015
zu erfolgen. Hierzu werden Sie rechtzeitig mit der Reiseinformation
(Rüstbrief) aufgefordert.
• Freizeit-Nr.: 20011515
• Termin: 02. bis 15.08.2015
• Leitung: Christian Kißling und ein
erfahrenes Mitarbeiterteam
• Preise: Bei Buchung bis einschl. 28.02.2015: € 188,-
Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: € 198,-
Bei Buchung ab 01.07.2015: € 215,-
• Leistungen: H in- und Rückfahr t ab /b is Göpp ingen,
Vollverpflegung, Bastelmaterial, Programm,
Unterkunft in 4-Mann-Zelten mit Feldbetten und
Tagesausflug mit Reisebussen
• TN-Zahl: max. 144 Personen
• Anmeldungen an: Ralf Lehmann, Pfarrsteige 17,
73037 Göppingen-Holzheim Dort kann auch der Sonderprospekt für dieses Lager angefordert
werden.
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
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Du suchst eine hammermäßige Hausfreizeit mit viel Spaß, Abenteuer,
aufregenden Erlebnissen und einem spannenden Ausflug? Perfekt,
denn wir suchen genau dich! Wir, das ist unser bis in die Haarspitzen
motiviertes und erfahrenes Mitarbeiterteam. Wie jedes Jahr ist neben
den spannenden Bastel- und Sportworkshops sowie den aufregenden
Showabenden in unserem tollen Haus natürlich auch in der freien Natur
Einiges geboten! Sei es bei actiongeladenen Geländespielen,
nächtlichen Wanderungen durch die Wälder oder einfach nur beim
gemütlichen Chillen auf unserer riesigen Wiese, die wir mit einem
großen Trampolin, Badmintonnetz, Profi-Fußballtoren und Slacklines
gehörig aufgerüstet haben.
Wie immer wird auch unsere diesjährige Freizeit ein Motto haben –
was, das verraten wir dir noch nicht. Du darfst also gespannt sein!
Nebenher bleibt natürlich auch die Zeit für den ein oder anderen
christlichen Impuls und Gesang, bei dem wir Gott näherkommen und
die Gemeinschaft stärken wollen.
Klingt aufregend für dich? Super, dann melde dich am besten gleich an
und sei gespannt, wohin die Reise dich führen wird!
Kinderfreizeit Rötenbach10- bis 13-jährige Jungen und Mädchen
• Freizeit-Nr.: 20011516
• Termin: 10. bis 20.08.2015
• Leitung: Patrick Milles, Lisa Leitzbach und ein erfahrenes,
motiviertes Team
• Preis: € 275,-
• Leistungen: Übernachtung in Vier- oder Zweibettzimmern,
Vollverpflegung, Tagesausflug
• TN-Zahl: mind. 25, max. 40 Personen
• Anmeldeschluss: 01.08.2015
• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V.
• Hinweise: An- und Abreise erfolgen privat.
Wir erwarten von allen Teilnehmenden Mithilfe
beim Spüldienst und anderen Arbeiten, die für die
Gemeinschaft wichtig sind.
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Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
Viele Felsen, große Waldflächen und natürlich die Donau – das
zeichnet den Naturpark Obere Donau aus. Kombiniert man diesen mit
einem Lagerplatz am Donauufer, einem begeisterten und erfahrenen
Mitarbeiterteam und viel Action, dann erhält man unsere Donaufreizeit.
Paddeln auf der Donau, Klettern am Fels, tolle Spieleabende, ein Hajk,
Nachtgeländespiel, Capture the Flag … das ist nur ein kleiner Auszug
aus unserem vielseitigen Programm. Nebenbei bleibt noch genug Zeit,
um in der Donau zu baden oder einfach mal zu chillen und nichts zu tun.
Da stört es auch nicht, dass wir auf unserem Lagerplatz ganz ohne
Strom auskommen müssen und „nur“ vier Plumpsklos zur Verfügung
stehen.
Der allabendliche Tagesausklang am Lagerfeuer, der Gottesdienst am
Sonntag und andere Gelegenheiten laden dich dazu ein, mit Anderen
über Glauben und Gott ins Gespräch zu kommen.
Bist du bereit dich auf dieses Abenteuer einzulassen? Hast du Lust
auf zehn spannende und abwechslungsreiche Tage mit anderen
Jugendlichen? Dann melde dich schnell an!
Kanu- und Kletterfreizeit13- bis 17-jährige Jugendliche
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• Freizeit-Nr.: 20011519
• Termin: 24.08. bis 02.09.2015
• Leitung: Alexander Rode, Moritz Oberacker und Team
• Preis: € 239,-
• Leistungen: Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten,
Vollverpflegung, Programm, Material und
Ausrüstung
• TN-Zahl: mind. 18, max. 30 Personen
• Anmeldeschluss: 19.07.2015
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
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www.ejgp.de/kanu-und-kletterfreizeit
Lange Sandstrände zum Sonnenbaden und ausgiebigem Chillen,
erfrischendes Meer zum Baden und Abkühlen, tolles Programm mit
Spaß und Abwechslung, geniale Gemeinschaft mit Teilnehmenden und
Mitarbeitenden, Neues und Anderes von Gott und seinem Wort – das ist
unser Jugendcamp 2015 in Spanien.
Mitten in der Costa Brava, kaum 50 km von Barcelona entfernt, in
unmittelbarer Nähe zum Strand, direkt unter schattigen Bäumen – das
ist unser Campingplatz oberhalb des Ortes Caldetas. Der breite und
einladende Sandstrand ist nur wenige Minuten entfernt, so dass uns
das erfrischende Meer sicherlich öfters zu sehen bekommt. Selbstver-
ständlich werden wir es auch nicht versäumen, das reizvolle Barcelona
mit seinen Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Ein bewährtes Team
sorgt dafür, dass keine Langeweile aufkommt und das Küchenteam
wird uns bestens mit leckerem Essen versorgen. Untergebracht sind wir
in vier-Personen-Zelten mit je zwei Innenkabinen.
Wenn du jetzt Lust bekommen hast, deine Ferien mit netten Leuten an
einem schönen Fleckchen Erde zu verbringen, dann pack deinen
Schlafsack ein, melde dich schnell an und sei dabei. Jugendliche mit
Behinderung sind herzlich willkommen.
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Jugendcamp Spanien14- bis 17-jährige Jugendliche,
Jugendliche mit Handicap dürfen auch älter sein
• Freizeit-Nr.: 20011520
• Termin: 24.08. bis 06.09.2015
• Leitung: Oliver Frank und ein bewährtes Mitarbeiterteam
• Preis: € 499,-
Jugendliche mit Behinderung zahlen € 499,-
zzgl. € 425,- für Betreuung (über Verhinderungs-
pflege abrechenbar)
• Leistungen: Fahrt, Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung,
Auslandsreisekrankenversicherung, Programm
• TN-Zahl: mind. 25, max. 38 Personen
• Anmeldeschluss: 01.07.2015
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
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Auf ins Land der Elche und des blau-gelben Möbelhauses! Mit der
Fähre geht es von Rostock nach Larvik. Dort starten wir zu einer Woche
Rundreise durch Südschweden: Vorbei an glasklaren Seen und durch
erhabene Wälder. Übernachten werden wir in Zelten, jeden Abend an
einem anderen Ort. Unterwegs halten wir dort an, wo es uns gefällt. Auf
jeden Fall wollen wir einen Tag in Stockholm verbringen.
Diese Tourwoche endet etwa 200 km nordwestlich von Stockholm in
einem gemütlichen Haus in Gussjöstugan, direkt an einem See. Dort
haben wir eigene Boote und eine Sauna – also die besten Voraus-
setzungen, um eine Woche lang die Seele baumeln zu lassen. Auf der
Rückfahrt legen wir noch einen Zwischenstopp mit Übernachtung in der
„schönsten Stadt der Welt“, nämlich Hamburg, ein. Ob im Auto, bei der
Mittagspause an einem der Seen, abends im Zelt oder am Lagerfeuer:
Wir wollen miteinander ins Gespräch kommen über Gott, unseren
Glauben und andere Themen.
Die genaue Route und was wir in der zweiten Woche unternehmen,
besprechen wir an einem gemeinsamen Vortreffen. Den Termin geben
wir dir rechtzeitig bekannt.
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SchwedenfreizeitJugendliche zwischen 17 und 21 Jahren
• Freizeit-Nr.: 20011517
• Termin: 16. bis 31.08.2015
• Leitung: Matthias Keller, Thomas Vollmer und ein
motiviertes Team
• Preis: € 649,-
• Leistungen: Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten bzw.
Gruppenhaus, Auslandsreisekrankenversicherung,
Programm, Material, Vollverpflegung
• TN-Zahl: mind. 16, max. 18 Personen
• Anmeldeschluss: 27.07.2015
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
• Hinweis: Im Juli findet ein Vortreffen statt. Der Termin wird
allen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.
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www.ejgp.de/schwedenfreizeit
Diese Freizeit ist besonders! Mit majestätischem Blick auf den
Lago Maggiore liegt unser Freizeithaus idyllisch in der malerischen
Landschaft der italienischen Schweiz. Südlicher Flair inmitten wilder
Berglandschaften, im Tal des Lago Maggiore mit seinem mediterranen
Klima, umrahmt von einer beeindruckenden Bergkulisse. Wir laden
Dich ein, elf Tage Neues zu erleben. Sonnenaufgänge über dem See,
erfrischende Badeerlebnisse im Verzascatal, die Vielfalt auf dem
Wochenmarkt von Luino und Abenteuer in unberührter Natur – das alles
und noch viel mehr bietet diese Freizeit.
Das malerische Freizeitheim „Casa Belmonte“ befindet sich gegenüber
von Locarno - traumhaft gelegen oberhalb des Ortes Vira/Gambarogno,
hoch über dem Lago Maggiore. Neben Action am See und am Haus,
vielseitigen Ausflügen und einem spannenden Nachtgeländespiel
gibt es natürlich auch entspannende Stunden am Seeufer des
Lago Maggiore. Unser fabelhaftes und sympathisches Betreuerteam
versorgt euch zu alledem mit genüsslichem Essen und einer
unvergesslichen Zeit.
Bist du bereit für’s Maximum an Abenteuer? Dann freuen wir uns
auf dich!
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Abenteuerfreizeit Lago Maggiore13- bis 16-jährige Jugendliche
• Freizeit-Nr.: 20011521
• Termin: 01. bis 11.09.2015
• Leitung: Fabian Weber und ein erfahrenes Team
• Preis: € 494,-
• Leistungen: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Programm
• TN-Zahl: mind. 15 Personen
• Anmeldeschluss: 05.08.2015
• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V.
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Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
Willkommen an Bord zur mittlerweile zehnten Tjalk-Tour. Dabei segeln
wir zum fünften Mal mit der Lotus und Käpt´n Olav. Wir feiern unser
Segel-Jubiläum, indem wir – auch auf mehrfachen Wunsch vieler
Matrosinnen und Matrosen – ein Wochenende dran hängen.
Käpt´n Olav ist am und mit dem Wattenmeer aufgewachsen, mit
allen Salzwassern gewaschen und kennt jede Untiefe – was nicht
bedeutet, dass wir nicht auch mal auf einer Sandbank stranden. Das
Trockenfallen auf dem Meeresboden mit anschließender Ankerwache
ist aber auch Teil des Programms. Wir werden vor allem Kurs auf die
Nordseeinseln und die Robbenbänke nehmen. Abends genießen wir
die Atmosphäre in den Häfen, im Watt oder beim Lagerfeuer am Strand.
Die Lotus hat als typische 1-Mast-Tjalk mit knapp 25 Metern genau die
richtige Größe und Besegelung. Erstmalig segeln wir als kleine Flotte
zusammen mit dem Klipper Lauwerszee, der als Mehrgenerations- und
Inklusionsschiff läuft. Verbringt mit uns unvergessliche Törns an Bord
der Lotus!
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Tjalk-Tour Lotus Nr.10 – Ab Harlingen ins Wattenmeer13- bis 20-jährige Jugendliche
• Freizeit-Nr.: 20011522
• Termin: 23. bis 30.08.2015
• Leitung: Diakon Gernot Zöller und ein erfahrenes Team aus
sturmerprobten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
• Preis: € 419,-
• Leistungen: Segeltörn mit der Lotus, Hin- und Rückfahrt mit
Bus, Versicherungen, Vollverpflegung, Programm
• TN-Zahl: mind. 15, max. 20 Personen
• Anmeldeschluss: 20.08.2015
• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé)
Ansprechpartner ist Gernot Zöller,
Tel. 0174 962 3436,
E-Mail an Gernot.Zoeller@cvjm-gp.de
• Hinweise: Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.
Ein Vortreffen findet statt am 24.07.2015 im
CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstraße 29,
73033 Göppingen)
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Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
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Kurz vor Pfingsten Freunde wiedertreffen, neue Leute kennenlernen
und dabei das Freizeitheim in Rötenbach auf Vordermann bringen –
das sind die Aufbautage!
Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im
Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher
zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen und
sicherlich auch das ein oder andere mit Säge, Bohrer und anderem
Gerät tun. Dabei gibt es sowohl für „Erfahrene“ genügend Arbeit, als
auch für „Aufbautage-Neulinge“ unter guter Anleitung zu lernen. Nach
unserer „Schönheitskur“ erstrahlt das Haus hoffentlich wieder im neuen
Glanz für Euch und all die Gruppen, die dort einige Tage verbringen.
Nach getaner Arbeit erwarten uns Abende mit Spiel und Spaß – Zu viel
wird jetzt noch nicht verraten. Was wir aber verraten: Unser
Küchenteam wird uns mit leckerem Essen versorgen und diese Tage
kosten euch keinen Cent! Am Sonntagabend münden die Aufbautage
in die RöBa-Night, wo wir am Lagerfeuer Würste grillen und
Lieder singen werden, bevor wir am Pfingstmontag (hoffentlich) beim
Human-Soccer-Turnier gewinnen.
Meldet euch schnell an! Das wird super.
AufbautageJugendliche und Erwachsene, ab 15 Jahren
• Freizeit-Nr.: 20011511
• Termin: 22. bis 24.05.2015
• Leitung: Markus Vogel und Team
• Preis: € 0,-
• Leistungen: Übernachtung in Mehrbettzimmern oder im Zelt,
Vollverpflegung, Abendprogramm
• TN-Zahl: mind. 5 Personen
• Anmeldeschluss: 18.05.2015
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
• Hinweis: Die An- und Abreise erfolgt privat.
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www.ejgp.de/aufbautage
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Das idylische Lechtal in Österreich ist in diesem Jahr der Ausgangs-
punkt für unsere Motorradtouren. Die kurvenreichen Straßen und die
imposante Bergwelt lassen das Herz jedes Motorradfahrers höher
schlagen. Um die verschiedenen Fahrertypen, das Wetter und unsere
Lust und Laune unter einen Hut zu bekommen, planen wir die Touren
für den kommenden Tag jeweils am Abend vorher.
In der Gemeinde Häselgehr sind wir in einem Selbstversorgerhaus mit
Mehrbettzimmern untergebracht. Morgens und abends werden wir
unsere Mahlzeiten gemeinsam zubereiten, und wir lassen den Tag
gemeinsam bei Gesprächen in entspannter Umgebung ausklingen.
Auch Sozia bzw. Sozius sind natürlich herzlich willkommen. Wir freuen
uns auf euch!
MotorradfreizeitErwachsene ab 18 Jahren
• Freizeit-Nr.: 20011513
• Termin: 03. bis 07.06.2015 (Fronleichnam)
• Leitung: Markus Vogel
• Preis: € 180,-
• Leistungen: Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbett-
zimmern, Bettwäsche
• TN-Zahl: mind. 8, max. 18 Personen
• Anmeldeschluss: 18.05.2015
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
• Hinweis: Die An- und Abreise erfolgt privat.
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www.ejgp.de/motorradfreizeit
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Reif für die Insel? Dann kommt mit!
Unseren Sommerurlaub verbringen wir gemeinsam auf der autofreien
Insel Baltrum. Autofrei, Stressfrei – Erholung pur! Diese Freizeit richtet
sich an (junge) Familien, die Urlaub in Gesellschaft anderer netter
Familien machen und entspannt die Nordsee genießen wollen. Neben
Unternehmungen mit der ganzen Gruppe soll auch Zeit für die
eigene Familie bleiben. Es sind Ausflugsangebote wie z. B. eine
Wattwanderung und ein Schifffahrt zu den Robbenbänken geplant, an
denen jede Familie individuell teilnehmen kann. Für die Kinder wird ein
Programm gestaltet, damit die Eltern auch mal unter sich sein können.
Ebenfalls wird es Zeit für Gemeinschaft, Glaube und Genuss geben.
Untergebracht sind wir im BK-Heim in Familienzimmern inkl. Wasch-
becken, Duschen und WCs sind auf den Stockwerken. Unser eigenes
Küchenteam versorgt uns mit leckerem Essen. Eine Beteiligung beim
Küchendienst erwarten wir von allen Familien im Wechsel. Der Strand
ist in ca. zehn bis 15 Minuten zu erreichen.
Wir freuen uns auf euch!
Familienfreizeit Baltrum/Nordfriesische InselFamilien
• Freizeit-Nr.: 20011518
• Termin: 20. bis 27.08.2015
• Leitung: Petra und Stefan Greiner, Andrea und Tobias
Krauß und Team
• Preise: ab 15 Jahren und Erwachsene: € 365,-
Kinder & Jugendliche von 7 bis 14 Jahren: € 290,-
Kinder von 2 bis 6 Jahren: € 195,-
Kinder unter 2 Jahren sind kostenlos
• Leistungen: Unterkunft inkl. Kurbeitrag, Verpflegung,
Programm für Erwachsene und Kinder, Material,
Ausflüge, Fähran- und abfahrt für Teilnehmende,
Gepäck und einen Bollerwagen pro Familie
• TN-Zahl: mind. 15, max. 35 Personen
• Anmeldeschluss: 30.06.2015
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
• Hinweis: Die Anreise erfolgt privat bzw. nach Absprache bei
einem Vortreffen.
Weitere Informationen und Bilder zur Unterkunft und zu Baltrum gibt es
auf www.esr-online.de/bkheim oder www.baltrum.de
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Willkommen an Bord zum ersten Mehrgenerations- und Inklusions-
Segeltörn! Unser Schiff ist der Klipper Lauwerszee – eine der Perlen
der Harlinger Flotte. Die beiden Skipper Aart und Anna sind herzliche,
energievolle, zielstrebige und inspirierende Persönlichkeiten, mit denen
wir uns schnell anfreunden werden. Sie haben Beide viele Jahre Segel-
erfahrung auf dem Wattenmeer. Gemeinsam als Mannschaft werden
wir mit ihnen Segelmanöver absolvieren oder uns einfach den Gezeiten
überlassen. Da wir zusammen mit der Tjalk Lotus als Flotte segeln,
kommen wir gleich bei der ersten Mehrgenerations-Segelfreizeit in den
Genuss eines längeren Törns.
Unser Schiff ist ausgestattet mit vielen kleinen Extras, in einem
Mix zwischen maritimer und moderner Ausstrahlung. Neben dem
seglerischen Mithelfen gibt es in Sitzecken an Deck und der
„Sitzwanne“ Möglichkeiten zum Relaxen, während das Schiff durch
Wind und Wellen fährt. Abends genießen wir das Ambiente der Masten-
Wälder in den Häfen, Lagerfeuer-Romantik an den Stränden und die
Atmosphäre beim Übernachten an Bord direkt im Watt. Kommt zu uns
an Bord und erlebt Unvergessliches.
Mehrgenerations-Abenteuer-Segeltörn mit dem Klipper LauwerszeeFamilien, Jugendliche und Erwachsene
• Freizeit-Nr.: 20011523
• Termin: 23. bis 30.08.2015
• Leitung: Diakon Gernot Zöller mit Tanja und Siobhan
• Preis: € 419,-
• Leistungen: Segeltörn mit der Lauwerszee, Hin- und Rückfahrt
mit Bus, Versicherungen, Verpflegung, Programm
• TN-Zahl: mind. 15, max. 20 Personen
• Anmeldeschluss: 20.08.2015
• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé)
Ansprechpartner ist Gernot Zöller,
Tel. 0174 962 3436,
E-Mail an Gernot.Zoeller@cvjm-gp.de
• Hinweise: Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.
Ein Vortreffen findet statt am 24.07.2015 im
CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstraße 29,
73033 Göppingen)
33
Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
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Eine Freizeit für Familien und Erwachsene, die gerne eine Woche lang
mit Kind und Kegel und vor allem mit dem Blechblasinstrument unter-
wegs sein wollen. Dabei möchten wir Gemeinschaft erleben und neben
dem „Blasen“ dem Wunsch nach Freizeit und Erholung genügend
Raum geben. Auch Musiker die in B spielen sind herzlich eingeladen –
das entsprechende Notenmaterial ist vorhanden. Wir werden auch
Instrumente für Nachwuchstalente dabei haben.
Quartier beziehen wir in dem Landgut ähnlichen Anwesen „La Chaux“
mit mehreren Häusern in Alligny de Morvan. Dieses liegt mitten
im Naturpark Morvan, einer eher dünn besiedelten, an Flora und
Fauna reichen Region des Burgunds mit Mittelgebirgs-Charakter. Die
Gegend lädt zu Wanderungen, Badeausflügen, Ausritten und weiteren
sportlichen Aktivitäten ein. Die Besichtigung der Fontenay Abbey und
ein Tagesausflug nach Paris sind genauso eingeplant wie Grillen,
Chillen und Lagerfeuer vor Ort.
Für Kind und Kegel werden wir ein abwechslungsreiches Freizeitpro-
gramm gestalten. Ein Küchenteam versorgt uns in Vollpension, wobei
das Burgund nebenbei mit zahlreichen kulinarischen Entdeckungen
aufwartet.
Familienfreizeit für Posaunenchorbläser La Chaux / Burgund / Frankreich
Familien mit Bläser
• Freizeit-Nr.: 20011524
• Termin: 29.08. bis 05.09.2015
• Leitung: Stefan Renfftlen, Jochen Preßmar, Sonja Elineau
und Team
• Preise: Kinder & Jugendliche von 3 bis 13 Jahren € 285,-
ab 14 Jahren und Erwachsene € 360,-
• Leistungen: Unterkunft, Auslandsreisekrankenversicherung,
Verpflegung und Programm
• TN-Zahl: mind. 15, max. 50 Personen
• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
• Hinweis: Die An- und Abreise erfolgt privat, wir unterstützen
bei der Bildung von Fahrgemeinschaften.
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Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/posaunenfreizeit
05.03.2015 19:00 Uhr Delegiertenversammlung des ejgp in Heiningen
08.03.2015 18:30 Uhr jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen
14.03.2015 10:00 Uhr Jungschar- und KinderkirchUni an der Teckrealschule Kirchheim
15.03.2015 18:00 Uhr Konzert zu Gunsten der Jugendwerksstiftung in der
Stadtkirche Göppingen
18./19.04.2015 Jungschartag
27.04.-08.05.2015 School@church in der Stadtkirche Göppingen
08.05.2015 18:30 Uhr jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen
25.05.2015 10:00 Uhr Rötenbachtag (Freundestag des Jugendwerks) am
Freizeitheim Rötenbach
03.-07.06.2015 Evangelischer Kirchentag in Stuttgart
26.-28.06.2015 KonfiCamp in Rötenbach
19.07.2015 18:30 Uhr jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen
13.09.2015 10:00 Uhr Kornbergtreffen
Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie
auf unserer Homepage und auf Facebook: www.ejgp.de www.facebook.com/ejw.goeppingen
Termine aus dem Jugendwerk
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37
Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen – kurz ejgp – sind wir
der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit
zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Mehrere
hundert ehrenamtlich Mitarbeitende gestalten jede Woche Gruppen-
stunden vor Ort. Hinzu kommen Freizeiten, Jugendgottesdienste
und Aktionstage. Das ejgp unterstützt die Ehrenamtlichen, bietet
Schulungen und Fortbildungen an und veranstaltet selbst Großevents
sowie Freizeiten.
Wir sind einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen
und erreichen jedes Jahr mit unseren Angeboten über 8.500 Kinder und
Jugendliche.
*Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt.
Über uns
Am Pfingstmontag (25. Mai 2015) treffen sich ehrenamtlich Mitarbeiten-
de, Interessierte und Freunde des ejgp auf dem Freizeitgelände in
Bartholomä-Rötenbach. Beim Gottesdienst um 10 Uhr werden unsere
Freizeitmitarbeitenden ausgesandt. Jung und Alt sind eingeladen,
am Human-Soccer-Turnier teilzunehmen, bevor die Erwachsenen am
Nachmittag einen Vortrag hören können. Für alle Kinder ist ein action-
reiches Spielprogramm vorbereitet, und alle Interessierten sind herzlich
zu einer Führung über den Zeltplatz eingeladen. Für Verpflegung ist mit
Gegrilltem sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Wir freuen uns
über jeden Besuch. Mehr Infos gibt es unter www.ejgp.de
Rötenbachtag
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In den Gemeinden unseres Kirchenbezirks gibt es über fünfzig Jung-
schargruppen. In regelmäßigen Gruppenstunden treffen sich dort
Kinder im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. So unterschiedlich die
Gruppen auch sind - eines haben alle gemeinsam: Spiel, Spaß und
Action für die ganze Gruppe wird groß geschrieben. Dabei finden auch
biblische und thematische Impulse ihren Platz.
Als Bezirksjugendwerk organisieren wir Großveranstaltungen, zu
denen alle Jungschargruppen eingeladen sind, wie z. B. den
Jungschartag im April. Für den Jungschartag bereiten motivierte ehren-
amtliche Mitarbeitende ein unvergessliches Programm vor, bei dem
Spiel, Spaß, Begegnung mit Anderen und gelebter Glaube ihren festen
Platz haben. Große Stationsläufe sowie aufwändige Anspiele im
Gottesdienst sind jedes Jahr fest eingeplant. Alle Gruppen, die nach
einem Tag noch nicht genug haben, sind herzlich zur Übernachtung
eingeladen: Nach einem abwechslungsreichen Abendprogramm klingt
der Abend am Lagerfeuer und im Schlafsack unterm Sternenzelt aus.
Wenn Sie gerne mit einer Gruppe
teilnehmen oder uns durch Ihre
Mithilfe unterstützen wollen,
setzen Sie sich mit uns in
Verbindung.
Jungschararbeit
Einblicke in das Jugendwerk
Kontakt
Nadine Müller
E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31
www.ejgp.de/jungschar
Gut geschulte ehrenamtliche Mitarbeitende sind die Grundlage
einer guten Jugendarbeit. Deshalb ist es uns wichtig, verschiedene
Schulungsangebote fest im Jahresablauf zu integrieren. Am Samstag,
den 14. März bietet die Jungschar- und KinderkirchUni als Seminar-
Halbtag neue Impulse und gute Vernetzungsmöglichkeiten für alle, die
in der Arbeit mit Kindern aktiv sind.
Freizeit- und Kinderbibelwochen-Teamer, Jungschar- und Kinderkirch-
mitarbeitende und alle anderen Interessierten haben beim Brunch
genügend Zeit, um miteinander ins Gespräch zu kommen. In den
beiden Seminarrunden gibt sowohl für Jugendarbeitsneulinge als auch
für Erfahrene aus den verschiedenen Arbeitsbereichen relevante
Themen zu behandeln: rund zehn Seminare mit praktischen
Programmvorschlägen, aber auch pädagogischen Themen stehen zur
Auswahl. Gemeinsam mit den Bezirksjugendwerken Nürtingen und
Kirchheim/Teck freuen wir uns über jeden Besuch. Die Anmeldung ist
über unsere Homepage möglich.
Jungschar- und KinderkirchUni
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Kontakt
Nadine Müller
E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31
www.ejgp.de/jungschar-und-kinderkirchuni
School@church
Werkstattage in der Göppinger Stadtkirche
Vom 27.04. bis 08.05.2014 nehmen Schulklassen die Stadtkirche
jeweils einen Tag lang für sich allein in Beschlag. Nach einer
anfänglichen Runde um den Altar gibt es verschiedene Elemente zum
Ankommen in der Kirche, wie beispielsweise den eigenen Namen
mit buntem Tape auf den Boden zu kleben. Den Hauptteil des
Projekttages bildet die jeweilige Kunstaktion, bei der ein Thema kreativ
umgesetzt wird. Unter Anleitung verschiedener Künstler werden Pinsel
geschwungen, große Holztafeln gestaltet oder Fotos erstellt und digital
bearbeitet. Während des phantasievollen Schaffens können sich die
Jugendlichen tiefgehend mit dem Thema auseinandersetzen.
Mit School@church gelingt es, Schülerinnen und Schülern die Kirche
sowohl als Kirchengebäude als auch die Institution Kirche näher zu
bringen. Jugendliche bekommen dabei einen geistlichen Gedanken-
anstoß, der sie in ihrem Alltag weiter bringen kann. Kirche für Herz,
Hand und Verstand!
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Kontakt
Oliver Frank
E-Mail: Oliver.Frank@ejgp.de
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 29
www.ejgp.de/school-church
KonfiCamp
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Kontakt
Florian Neuhäuser
E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30
www.ejgp.de/konfi-camp
Ein Wochenende lang Glaube hautnah erleben - erkennen, dass
Kirche mehr als nur der sonntägliche Gottesdienst ist - neue spirituelle
Erfahrungen machen – das und noch mehr ist das KonfiCamp des ejgp
vom 26.-28.6. in Rötenbach.
Für ein Wochenende kommen rund 300 Konfirmandinnen und
Konfirmanden des Kirchenbezirks zu einem Zeltlager zusammen.
Pfarrerinnen und Pfarrer, ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende aus
der Jugendarbeit der Kirchengemeinden, der CVJMs und des Bezirks-
jugendwerks gestalten zusammen mit dem KonfiCamp-Fachausschuss
ein ereignisreiches und attraktives Highlight, das noch über die
Konfi-Zeit hinaus in den Köpfen bleibt.
Auf dem Camp erleben die Konfis, was es bedeuten kann als Christ
zu leben. Neben Workshops, dem Funpark, und Spielprogrammen,
geht es vor allem um die Inhalte, die in der "PowerHour" und im jugend-
gemäßen Gottesdienst vermittelt werden. Aber nicht nur das: durch das
enge und intensive Zusammenleben lernen Konfirmandinnen und
Konfirmanden andere Jugendliche und junge Erwachsene kennen, die
sich in den unterschiedlichsten Bereichen von Kirche engagieren;
Mitarbeitende, die begeistert von sich und ihrer Einstellung zu Glaube
und Kirche erzählen. So können die Konfis erleben, was es bedeuten
kann, als Christ zu leben – und
das KonfiCamp wird das, was
der Slogan verspricht: Mehr als
ein Erlebnis.
42
35. Evangelischer Kirchentag in Stuttgart
Beim Kirchentag vom 3. bis zum 7. Juni 2015 kommen bis zu hundert-
tausend Menschen zusammen, um ein Fest des Glaubens zu feiern
und über die Fragen der Zeit nachzudenken. Seit 1949 finden
Deutsche Evangelische Kirchentage statt. Sie dauern immer fünf Tage,
die zwischen der Eröffnung am Mittwoch bis zum Schlussgottesdienst
am Sonntag gefüllt sind mit über 2 000 geistlichen, kulturellen und
politisch-gesellschaftlichen Veranstaltungen. Tausende Ehrenamtliche
engagieren sich freiwillig in der Programmgestaltung und der
Organisation.
Wer schon einmal einen Kirchentag erlebt hat, kennt die unbeschwerte
und heitere Atmosphäre, die die gastgebende Stadt bei diesem
Großereignis erfüllt. Spannende Diskussionen, gute Musik und
Begegnungen mit den verschiedensten Menschen warten auf alle
Besucherinnen und Besucher. Feiert den Kirchentag in Stuttgart mit!
Auch aus unserem Kirchenbezirk werden Gruppen teilnehmen – aktiv
als Gestaltende, als Dauer- oder Tagesgäste. Weitere Informationen
unter www.kirchentag.de
Kontakt
Florian Neuhäuser
E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30
www.ejgp.de/kirchentag
Die Jugendwerksstiftung
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Die Jugendwerksstiftung Göppingen wurde 2007 gegründet, um die
evangelische Jugendarbeit im Kirchenbezirk Göppingen nachhaltig zu
unterstützen. Das heißt konkret: Das Evangelische Jugendwerk Bezirk
Göppingen soll bei der Finanzierung von Projekten und Aktionen, bei
Sachanschaffungen sowie der Mitarbeiterbegleitung und Förderung
finanziell unterstützt und Personalstellen mitfinanziert werden.
Sie können mit Ihren Online-Einkäufen die Jugendwerksstiftung
unterstützen:
1. Auf der Startseite unserer Homepage, www.ejgp.de, finden Sie die
Links zum Boost-Projekt und zu „Helfen kostet nix“
2. Über diese Seite wählen Sie den Shop aus, in dem Sie gerne
einkaufen möchten (z. B. Amazon, Zalando,…)
3. Sie kaufen ganz normal ein. Im Schnitt gehen etwa 5-6% des
Nettowarenwertes als Provision an die Jugendwerksstiftung.
Wieso zahlen die Shops Provisionen?
Durch die Platzierung von Logos und Links zu den Shops wird praktisch
Werbung für diese gemacht. Diese Werbung wird erfolgsbasiert
vergütet, d. h. wenn ein Nutzer über diese Seite zum Shop gelangt und
dort einkauft, erhalten wir einen Teil des entstandenen Umsatzes. Auch
andere Websites verdienen auf diese
Weise Geld. Das Besondere ist somit
„nur“, dass die Provisionen gespendet
werden.
ejgp
JugendwerksstiftungGöppingen
Kontakt
Andreas Lorch
E-Mail: stiftung@ejgp.de
www.ejgp.de/stiftung
Sie
können die
Jugendwerksstiftung
auch durch Ihre Spende
beim Besuch des Konzertes
mit dem Bezirksbläser-
ensemble am 15. März
2015 in der Stadtkirche
Göppingen unter-
stützen.
Drei Mal im Jahr
erscheint unser
Rundbrief „Blickpunkt“.
(kostenlos abonnieren
per E-Mail an info@ejgp.de).
Darüber hinaus sind die aktuellsten Informa-
tionen aus dem Jugendwerk in digitaler Form
zu bekommen über…
… den E-Mail-Newsletter
(zu abonnieren über newsletter@ejgp.de).
… die Homepage www.ejgp.de – dort sind
alle Termine und Veranstaltungen zu finden.
... unsere Facebookseite
www.facebook.com/ejw.goeppingen.
Das Selbstversorgerhaus
bietet 48 Betten vertei l t
auf zwei Hauste i le , d ie
gemeinsam oder getrennt
voneinander belegt werden
können. Jeder Hausteil ist
ausgestattet mit eigener
Küche und Gruppenräumen.
Direkt angrenzend liegt der
weit läufige Zeltplatz mit
eigenen Sanitärräumen und Küche. Zusätzlich können eine Kletter-
wand und ein Human-Soccer angemietet werden.
Freizeitheim und Zeltplatz stehen auch nicht-kirchlichen Gruppen zur
Verfügung. Buchungsanfragen richten Sie bitte an unser Sekretariat.
Service
Kontakt
Nina Niedermeier
E-Mail: info@ejgp.de
Tel: 0 71 61 / 7 13 92
www.ejgp.de/service
Freizeitheim und Zeltplatz Rötenbach
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Auf dem Laufenden bleiben
Herausgegeben vom
Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen
Ulrichstraße 29
73033 Göppingen
Telefon: 0 71 61 / 7 13 92
Telefax: 0 71 61 / 6 87 95
E-Mail: info@ejgp.de
Internet: www.ejgp.de
Redaktion: Nadine Müller, Thomas Vollmer
Gestaltung: Susanne Schäfer
Druck: Flyer4Fun, Waiblingen
Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und
Soziales aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, sowie aus Mitteln des
Landkreises Göppingen.
Bildnachweise: Archiv des ejgp und des CVJM Göppingen e. V., Thomas
Vollmer, Nadine Müller, Marvin Pster (1, 18), Florian Maier (20, 21),
C.R.Stecker Photography & Design (41)
Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung
dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft
haben, melden Sie sich über info@ejgp.de bei uns.
Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und
den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen
Jugendwerks in Württemberg.
Wir gehören zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur
weltweiten CVJM-Bewegung.
Impressum
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HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,
wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzufüh-
ren. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen
Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis setzen.
Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den
gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen –
nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt –
abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB über den
Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.
WICHTIGE HINWEISE
1. Reiseveranstalter (RV)
Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen, Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen als rechtlich
unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in
Württemberg und der CVJM Göppingen e.V., Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen.
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine
Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die
Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die
Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die
gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen
zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.
4. Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpegung
(drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbett-
zimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten
Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil
des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw.
von deren Freizeitleiter/-innen lediglich vermittelt.
5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des
Freizeitprospekts und Anmeldung
Leistungsänderungen
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch
Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches
aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir
uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie
selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
Preisänderungen
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand
bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine
Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung
selbstverständlich informieren:
Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises
ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der
Treibstoff-kosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig.
Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte
und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher
touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des
Freizeitprospekts verfügbar ist.
6. Versicherungen
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte
„Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen,
welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.
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Reiserücktrittskostenversicherung
Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktritts-
kostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts,
zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren
entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir
Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese
Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reise-
gepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für
alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen
beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.
Reisekrankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“
nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung, insbesondere
keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das
betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar
ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass
auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine
Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder
dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer priva-
ten Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden.
7. Fahrt
Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Göppin-
gen durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben
sind, auf die Inanspruchznahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der
Reisepreis nicht ermäßigt werden.
8. Reiseausweise
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger
Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die
entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für
mindestens sechs Monate gültig sein.
9. Zuschüsse
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden,
kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus nanziell schwachen
Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des
Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare
können bei der Anmeldung angefordert werden.
10. Geschwisterermäßigung
Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)-
Freizeiten teil, kann auf formlosen Antrag hin eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind
einer Familie 95% des Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen
(auch Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt.
11. Reisepreissicherung
Reiseveranstalter sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein
abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpichtung ausgenommen sind
RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körper-
schaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen wiederum ist eine Untergliederung
des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich
unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der
gesetzlichen Verpichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen.
12. Prospektzustellung
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie diese Drucksache mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und
kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren
könnten.
13. Anschriftenänderungen
Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden – Fax oder
Mail an info@ejgp.de genügt.
REISEBEDINGUNGEN
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpichtungen der Buchungsperson
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die
ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV
und dessen Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum
Inhalt der Leistungspicht des RV gemacht wurden.
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c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues
Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der
Reiseleistungen erklärt.
d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpichtungen von mitreisenden
TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende
Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff 9 BGB) bei
Pauschal-eiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E-Mail)
abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs-
rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen).
1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die
keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich
sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender
verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss,
wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.
1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das
Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur
Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im
Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN
über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen
Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist
vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt,
bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher
erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen
Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe
für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt
wurden.
2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt
beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen
schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und
Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die
Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen,
oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die
nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
3. Zahlung
3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu
bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4.
genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn
verpichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist,
und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN
gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein
Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine
Leistungsverpichtung des Veranstalters.
3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung
des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV
vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4.
belasten.
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4. Rücktritt der/des TN
4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV
jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll
schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich
möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale
Entschädigung zu:
Eigenanreise Bus- und Bahnreisen
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
(max. 21 €)
vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte
Gesamtpreis.
4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich
keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung
der tatsächlich angefallenen Kosten verpichtet.
4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass
ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV
verpichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des
TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen
Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch
ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV
zurückerstattet worden sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN
6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen,
verpichtet.
6.2. Der gesetzlichen Verpichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV
dadurch zu entsprechen, dass er verpichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV
eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann
nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter,
örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten
verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN
gerechtfertigt wird.
6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von
diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.
6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist
auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt
an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber
dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und
für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte
Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung
des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen
die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die
Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.
7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise
zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der
Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemein-
samer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen
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im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner
gesetzlichen Vertreter.
7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge.
7.4. Der RV kann bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis zum
Anmeldeschluss nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die
Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN
hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend
zu machen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt
nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene
Pichten verletzt hat.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung
vor-, neben- oder nachvertraglicher Pichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für
den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV
haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschrie-benen Zielort, die Zwischenbeförde-
rung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden sind.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem
Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem
Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des
TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht
weitergegeben.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung
des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV
ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
RA Noll, Stuttgart 2000-2015
RV im Sinne des Gesetzes ist, wie in der entsprechenden Ausschreibung
angegeben,
a) das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), welches
zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine
rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in
Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das ejgp wird vertreten
durch den 1. Vorsitzenden Markus Vogel und ist erreichbar über die unten
stehende Korrespondenz-Adresse.
oder
b) der CVJM Göppingen e. V. Der CVJM Göppingen ist ein beim Amtsgericht
eingetragener Verein, wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marius Wild
und ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse.
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstellen:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen CVJM Göppingen e.V.
Ulrichstr. 29 Ulrichstr. 29
73033 Göppingen 73033 Göppingen
Tel.: 07161 / 7 13 92 Tel.: 07161 / 7 52 91
Fax: 07161 / 6 87 95 Fax: 07161 / 9 17 42 34
Stand: 10.11.2014
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Anmeldung
Freizeit Nr.
Name
Vorname
£ männlich £ weiblich Geburtsdatum
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
Tel.-Nr.
Hiermit melde ich mich zu o. g. Freizeit auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich
an. Ich erkläre mich zugleich mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung
gestellt sind und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.
O Unterschrift
(bei unter 18-jährigen der Sorgeberechtigten)
Sorgeberechtigte
(bei unter 18-jährigen der Sorgeberechtigten)
£ Ich beantrage Geschwisterermäßigung
(siehe „Wichtige Hinweise, 10.“)
£ Ich bitte um Zusendung von Informationsmaterial
zu möglichen Zuschüssen.
£ Ich möchte gerne per E-Mail-Newsletter über
Interessantes und Termine aus dem Jugendwerk
informiert werden.
Ihre Daten werden mittels EDV im Evangelischen Jugendwerk
Bezirk Göppingen bzw. dem genannten Reiseveranstalter intern
gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre E-Mail-Adresse wird genutzt, um Ihnen wichtige
Informationen rund um die Freizeit zuzusenden (z.B. die
Anmeldebestätigung).
... oder einfach online anmelden auf www.ejgp.de/freizeiten
Evang. Jugendwerk Bezirk Göppingen
Ulrichstraße 29
73033 Göppingen
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Falzlinie für DIN lang Umschlag mit Fenster
info@ejgp.de | Tel. 0 71 61 / 7 13 92 Bezirk Göppingen
Evangelisches
Jugendwerk
Ab wann ist mein Kind bereit für eine Freizeit?
Welche Ausrüstung braucht es für ein Zeltlager?
Und was tun gegen Heimweh?
Diese und andere Fragen beantworten Ihnen
Mitarbeitende unserer Freizeitteams an
unserem Infostand am
Samstag, 16.05.2015 in der
Göppinger Fußgängerzone.
Kommen Sie vorbei und lernen Sie uns
persönlich kennen.
www.ejgp.de