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Statistik kommunal 2019
Stadt
Lindenberg i.Allgäu
09 776 117Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
www.statistik.bayern.de
Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400
Herausgegeben im März 2020 Bestellnummer Z50021 201900
http://www.statistik.bayern.de/
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen
0
–
/
·
...
x
( )
p
r
s
D
‡
Kostenlos
Redaktionsschluss
©
Telefon 0911 98208-6563
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Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €
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Telefax 0911 98208-6573
31. Januar 2020
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2020
Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
Telefax 0911 98208-6638
Erscheinungsweise Auskunftsdienst
jährlich E-Mail info@statistik.bayern.de
Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
für die jeweilige Regionaleinheit,
dargestellt in Tabellen und Graphiken
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Statistik kommunal 2019 Vertrieb
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Impressum
Publikationsservice
mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten
in der Tabelle nachgewiesenen Einheit
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-
bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-
mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu
den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-
derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der
Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.
Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
nichts vorhanden oder keine Veränderung
keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug
Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
Angabe fällt später an
Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht
angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent
Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann
vorläufiges Ergebnis
berichtigtes Ergebnis
geschätztes Ergebnis
Durchschnitt
entspricht
Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:
Die Koordinaten (Stand: 2019) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.
Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern
Regionalschlüssel............................................ 09 776 117
Landkreis......................................................... Lindau (Bodensee)
Regierungsbezirk............................................. Schwaben
Verwaltungsgemeinschaft...............................
Region............................................................. Allgäu
Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4341143
Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5275851
Grad
Längengrad................... O 9 53 14
Breitengrad................... N 47 36 9
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
Statistik kommunal 2019
Stadt
Lindenberg i.Allgäu
Minuten Sekunden
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 3Bayerisches Landesamt für
Statistik
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
STATISTIK kommunal
führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr
2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten
statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im
Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit
ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je
nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.
Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand
Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen
Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den
Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch
Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem
2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der
Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da
lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde
betroffen waren.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 4Bayerisches Landesamt für
Statistik
Seite
Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18
Erläuterungen ......................................................................................................................... 19
Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16
Schulen ................................................................................................................................... 17
Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17
Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15
Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15
Tourismus ............................................................................................................................... 16
Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16
Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12
Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13
Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14
Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10
Steuern ................................................................................................................................... 11
Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8
Bauland ................................................................................................................................... 10
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
Inhaltsverzeichnis
Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8
Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 5Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
6,9
insgesamt
% Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl
Alter von…Jahren
Bevölkerung
25. Mai 1987
unter 6
65 oder mehr
9. Mai 2011 31. Dezember 2018
insgesamt weiblich insgesamtweiblich weiblich
9,3
276
369 6,7
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2018 nach Altersgruppen und Geschlecht
5,2
7,5
470
1 015
4 503
6
Bevölkerung
und zwarPrivat-
haushalte
darunter
Einpersonen-
haushalte
römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer
Anzahl % Anzahl
621,2
273,3
123,4
2011
2012
258
431
Bevölkerungsentwicklung
%
09.05.2011
Volkszählung bzw. Zensus
10 924 5,7 910 11 546
- 1,9
0,0
0,7
0,6
11 500
- 216
5
72
604
864
4,2
9,4
238
526
553
810
113,3
71,5
40,1
2013
2014
2015
2016
insgesamt
840
4,3
451
561
687
824
Veränderung 2011 zu 1987 in %
25.05.1987
100,0100,0 100,0
1 394
5 625
17,3
19,4
22,3
3,4
7,3
4,5
10,7
193
409
255
60111,0
3,2
8,2
5,6
11,9
13,0
23,1
22,2
18,5
10 075 100,0
1 324
1 204
19,4
575
10 924 11 546
916
1 093
1 953
5 523
1 895
2 122
2 44124,0
100,0
16,3
19,4
24,8
1 371
1 503
2 672
100,0
314
403
164
460
315
638
770
1 340
1 454
5 858
5,4
6,9
2,8
7,9
5,4
10,9
13,1
22,9
24,8
382
847
548
3,5
7,8
5,0
375
947
652
2 558
409
1 213
745
1 191
5,0
708
1 023
1 385
5,5
8,0
4,1
12,0
7,4
11,8
13,7
18,0 1 816
212
656
380
3,8
11,9
10,4
12,8
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
insgesamt
Veränderung
31.12.2018
gegenüber … in %
Bevölkerung
Einwohner
je km²
10 075
1 263
1 601
3 093
Volkszählung
bzw.
Zensus
01.12.1840
01.12.1871
01.12.1900
16.06.1925
17.05.1939
06.06.1961
27.05.1970
13.09.1950
5 412
5 168
6 733
8 244
9 888
814,2
Jahr
Bevölkerung am 31. Dezember
insgesamtVeränderung zum Vorjahr
1)
Anzahl %
2009
2010
105
133
- 0,6
- 0,4
- 67
- 46
67
265
11 148
11 102
10 886
10 891
10 963
11 030
11 295 2,4
1,8
- 0,1
0,5
205
- 11
57
2017
2018
16,8
14,6 11 489
18,6
1 627
37,3
7 361
- 20,5
1 990
- 3,08,4
5,6
x
73,1
x
10 075
10 924 5 852
19,8
x
567
90,1
Anzahl %
9. Mai 2011 53,6 1 930 17,7 1 078 9,9 5 340 2 234
25. Mai 1987
15
18
25
30
40
50
15
18
25
30
40
50
65
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
1840
1871
1900
1925
1939
1950
1961
1970
1987
2011
2018
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 6Bayerisches Landesamt für
Statistik
Altersstruktur der Bevölkerung
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
Jahr
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen
10,91960 87 603 127
Bevölkerungs-
zunahme bzw.
-abnahme (-)
Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene
insgesamtje 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohner
1980
811
638
112
109
123
140
997
766
751
736
14,4
7,9
10,6
9,5
144
80 116
12,6 1261970
7,7
166
204
92
174
- 8
- 46
75,3
81,0
675
12,2
12,0
91,1
99,6
75,9
71,2
63,2
53,7
62,0
60,6
72915,9
2010
2015
2016
11,5
11,7
673
776
822
566
713
1 058
64,0
60,8
1990
2000
85
104
120
133
125 11,1
11,2
9,2
10,4
2017 96
93,7
90,4
68,7
71,5
70,48,4 - 9
129
124
261
209
809
1 040
82810,8 72,1
10,9 71,3 62,7 126 823 724 61
Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung
2018 88 7,6
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr
Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2018
0
20
40
60
80
100
120
140
160
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2018
Lebendgeborene Gestorbene
0
200
400
600
800
1 000
1 200
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2018
Zugezogene Fortgezogene
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 7Bayerisches Landesamt für
Statistik
Durchschnittsalter der Bevölkerung
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen
33,1
44,6 43,1 46,1 32,6 38,22012
37,8
2014 44,9 43,2 46,4 32,5 38,1
2013 44,7 43,0
5 101
1 469 1 484 1 277 1 312 1 383
170
2) Bei den Ergebnissen 2013 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 – 2018 vorläufige Ergebnisse.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
1 540
4 512 4 629 4 695
Öffentliche und private Dienstleister
.
Produzierendes Gewerbe
652
Beschäftigte am Arbeitsort
davon
2 608
192
186
35
42 25 41
7. Arbeitslosenzahlen seit 2012
34
13 39
9 32 24
33 15 36
4 779 4 978
644
.
1 080 1 110 742 725 781 835
2 938 3 013 3 563 3 730 3 796
621 551 592 623
42,5 45,9 34,6
32,8 37,4
2015 44,5 42,8
2011 44,6
2010 44,5 42,8 46,0 33,6
32,5
38,643,2 46,0
39,2
46,2
37,9
2016 44,6
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2013
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2009
46,1 33,5
37,5
2018 45,0 43,5 46,5 31,5 37,4
2017 44,8 43,3 46,3
männlich weiblich
40,1
32,1
43,1 46,0
2009 44,2
darunter 1)
weiblich
Jahr
3 090
11 10
Durchschnittsalter Jugend-
quotient
Alten-
quotientinsgesamt
Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni
2)
2013 2014 2015 2016 2017 2018
6 938
3 350 3 430 3 482
6 532 6 699
2 636 2 771 2 878 2 930
5 958 6 066 6 253
Unternehmensdienstleister
3 654
16 15
31
28
22
21
3 769männlich
Handel, Verkehr, Gastgewerbe
22 51
Jahr
2012
2013
2014
Arbeitslose
(Jahresdurchschnitt)
und zwar
Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte
3 848
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 14
Beschäftigte am Wohnort
2015
2016
2017
2018
16
12
12
11
42
35
31
35
33
47
47
47
21
20
15
15
172
160
146
141
40,0
41,0
42,0
43,0
44,0
45,0
46,0
47,0
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
insgesamt männlich weiblich
0
10
20
30
40
50
60
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige
0
50
100
150
200
250
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 8Bayerisches Landesamt für
Statistik
Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen
Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %
8,0
4,3
3,0
1,4
1,7
5,5
3,1
3,8
7,3
9,5
6,1
5,9
9,8
10,9
6,4
21,8 4,8 4,6 10,3 13,822.09.2013 8 273 5 480 66,2 51 5 429 44,7
%
SPD GRÜNE AfD FW Sonstige
%
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf
StimmenCSU
7,0
43,5 35,4 7,6X 7,3 8 346 6 341
Wahl-
beteili-
gung
in %
Abgegebene
GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf
insgesamtdarunter
gültige %
SonstigeFDPSPD
8,4
16.10.1994
27.09.1998
22.09.2002
18.09.2005
27.09.2009
6,2
8 362
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf
ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige
14.10.2018 8 280 5 362 64,8 10 724 10 579 35,3 20,9 17,1
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
8 04614.10.1990
25.09.1994
64,3
63,2
10 089
10 292
6,3
7,8
X
XX
10 350
10 552
5 175
8 342 5 276
8. Landtagswahlen seit 1990
CSU
8 349 5 490
8 342 4 244
8 349 4 092
48,7
47,6
44,4
53,3
44,6
65,8
50,9
49,0
X
GRÜNE FW AfDWahltag
Stimm-
berechtigteWähler
14,1
11,4
14,9
3,7
10,1
33,4
32,1
27,0
21,3
15,9
19,356,2
10 980
8 488
8 184
9 246
9. Bundestagswahlen seit 1994
X
X
X
X
10 781
8 332
8 019
9 068
13.09.1998
21.09.2003
28.09.2008
22.09.2013 8 227 4 624
6,2
14,1
10,245,2
76,0 63 6 278
6 608 79,0 37 6 571 40,8 39,1 6,9X 6,3
3,7
8 390 6 371 75,9 66 6 305 43,4 30,5 9,0X 9,7 7,4
48,5 34,9 7,9X 5,1 8 392 6 570 78,3 43 6 527
14,239,8 19,2 12,4X 14,4 8 353 5 670 67,9 69 5 601
X 8,7
39 4 509 43,8 28,4 11,1
10. Europawahlen seit 1994
24.09.2017 8 372 6 296 75,2 56 6 240 36,6
16,7
17,5 12,610,2 8,8 14,2
36,5
12.06.1994
13.06.1999
13.06.2004
07.06.2009
X X 8 370 4 548 54,3
8 322 3 400 40,9
8 397 2 958 35,2 X X
15 3 385 59,8 25,2 6,3 X
15,0
8 396 3 001 35,7 33 2 968 51,1 13,6 12,3 X 3,5 19,6
56 2 902 56,4 16,3 12,3
9,0 6,7 12,5
8 388 4 782 57,0 15 4 767 35,4 10,2 23,8 7,3 7,9 15,5
19 3 020 40,2 18,9 12,725.05.2014
26.05.2019
8 315 3 039
0
10
20
30
40
50
60
1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018
CSU Grüne FW AfD SPD FDP
0
10
20
30
40
50
60
1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170
10
20
30
40
50
60
70
1994 1999 2004 2009 2014 2019
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 9Bayerisches Landesamt für
Statistik
Ballerstedt , Eric, CSU, gewählt am: 30.03.2014
Stegmann , Elmar, CSU, gewählt am: 16.03.2014
2) Der Schuldendienst wird seit 2017 nicht mehr im Rahmen der Schuldenstatistik erhoben.
Gemeindeschlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
Verschuldung
1 624
11
1 577
4 122
6 827
1 224
10
1 476
6 954
6 592
960
Steuereinnahmekraft
Gewerbesteuerumlage
11 884
10 591
598
9 498
11
1 524
3 044
% insgesamt dar. Frauen
– –
Planmäßig geleisteter Schuldendienst 2)
Finanzkraft
Verschuldung je Einwohner 1)
Gegenstand
der
Nachweisung
Einheit Wert
Landrat.........................................
2014
11
1 401
4 476
5 428
636
– – –
8 3
11 089 11 412 16 045 13 816
2017 2018
1 000 €Gegenstand der Nachweisung
2015 2016
– –
1 374 30
–
1
– –
1 636 35
1 120 24
485 11
–
7
–
6 1
3 1
192
3 395
.
17
baureifes
Land
2 186
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
196 196
.
150 219
13
10
17
€/m²
13. Bauland seit 2014
2015
2016
2014
2017
Bauland
insgesamt
1 599
2 621
8
23
Durchschnittlicher Kaufwert von
Bauland
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
Jahr
Verkaufspreis
baureifes
Land
Bauland
insgesamt
Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche
15
12
17
3 395
Anzahl 1000 m² Tsd. Euro
10
2 631
15
10
8
14
10
17
114
1 599 192
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
gültig
Anzahl
Anzahl
%
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stimmberechtigte
Wähler
Wahlbeteiligung
Abgegebene Stimmzettel
dav. ungültig
4 615
8 812
4 721
53,6
4 721
106
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Gewichtete Stimmen Sitze
Anzahl
5 486
30 863
4 332
2 648
4 027
10
1 410
3 028
5 838
744
1 071
11 559
8 652
878
12 630
8 069
10 842
26 392
4 072
2 449
9 452
0,920
1 140
1 325
759
24 976
4 547
2 735
2 371
6 024
33 577
4 857
3 243
2 401
25 328
4 747
3 033
3 027
725
1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.
0,674
.
7 351
1 149
14 451
10 146
2 014
7 795
1 297
8 491
0,733
.
6 771
0,832
1 082
6 117
1 336
10 182
5 715
0,984
16 975
10 057
Bürgermeister..............................
952
Wahlvorschlag
CSU
SPD
FREIE WÄHLER
GRÜNE
gemeinsame Wahlvorschläge
Wählergruppen
Sonstige
12. Gemeindefinanzen seit 2014
Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
darunter
darunter Personalausgaben
laufender Sachaufwand
Sachinvestitionen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Bruttoausgaben
Gemeindesteuereinnahmen 12 003
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 10Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.
Lieferungen und Leistungen
je Steuerpflichtigen in 1000 Euro
1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens.
Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
50 000
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
28 560 5 975
229 607
214 949
206 853
194 420
179 711
174 391
6 298
6 197
6 099
5 920
2007
2010
2012
2014
2015
2013
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2007
Gesamtbetrag der
Einkünfte
Lohn- und
Einkommensteuer
Anzahl 1 000 €
Jahr
––
Einkommensgrößenklassen
in €
39 478
unter
bis unter
Einkommensgrößenklassen 2015
1 141 1 473 29
370 2 822 50
Lohn- und
Einkommen-
steuerpflichtige
5 000
10 000
6 277 188
467 8 163 478
419 13 556 1 608
5 946
501
29 116
31 810
34 757
36 560
43 515 6 040
468 10 578 863
539 14 863 1 568
1 041
oder mehr
431
423
414
Anzahl 1 000 €
1 352 128 360 28 654
2015
2016
412
409
404
2013
2014
15. Umsatzsteuerstatistik 1)
seit 2008
Umsatz-
steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen
50 000
Einkommensteuerpflichtigen in Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und
Steuerbelastung 1)
in Prozent
2017
2008
2009
2010
2011
2012
Jahr
866 741
842 170
956 194
1 022 234
1 072 168
889 089
841 163
749 294
766 261
849 703
409
405
405
422
0
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
40 000
2007 2010 2012 2013 2014 2015
15
16
17
18
2007 2010 2012 2013 2014 2015
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
0
200
400
600
800
1 000
1 200
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 11Bayerisches Landesamt für
Statistik
Wohngebäude 1)
1 Wohnung
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohngebäuden
darunter in Wohngebäuden mit
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohn- und Nichtwohngebäuden
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
5 Räumen
6 Räumen
7 oder mehr Räumen
Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²
Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung
1) Einschl. Wohnheime. -
2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.
3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -
4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2015
% Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %
Gegenstand der Nachweisung
Bestand am 31. Dezember
2015 2016 2017 2018
Anzahl Anzahl
100,0
100,0
25,7
54,6
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
100,0
% % %
17. Baugenehmigungen3)
seit 2011
18. Baufertigstellungen3)
seit 2011
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)
Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr
Anzahl %
darunter mit
Anzahl
3
6
75,0
53,8
75,0
61,9
66,7 42015
11
5
2011
2012
2013
2014
3
7
18
13
4
13
24
21
3
7
50,0
57,9
50,0
20,0
5,3
25,0
7,4
23,9
24,2 3
2016
2017
2018
30,0
36,8
25,0
10
19
12 6
24
1
–
7,7
8,3
14,3
16,7
1
2
1
2
3
25,0
38,5
16,7
23,8
16,7
15
57
42
52
15
9
10
13
16
16
- 1
5 oder mehr
46,7
29,8
54,8
67,3
53,3
7
17
23
35
8
% Anzahl %
47,4
7,1
1,9
53,3
33,3
35,8
27,3
22,8
38,1
30,8
- 6,7
59,3
40,3
48,5
27
3
1
8
2
Anzahl
9
%% Anzahl Anzahl
2011 6 5 83,3 –
% Anzahl
– 1
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4
Anzahl
7
12,5 7 87,5– 1 16,7 8 –
13 92,912,5 2 25,0 14 - 1
2012 7 4 57,1 1
2013 8 5 62,5 1
36,814,3 2 28,6 19 3 15,8
27,614,3 4 28,6 58 272014 14 8 57,1 2 46,6 15 25,9 16
35,916,7 5 41,7 39 32015 12 5 41,7 2 7,7 22 56,4 14
57,15,3 3 15,8 49 42016 19 15 78,9 1 8,2 17 34,7 28
2011,1 5 27,8 53 15
58,610,0 3 30,0 29 1
37,7
1737,9
28,3 18 34,0
- 7,1 2 14,3
9 47,4
%
66,7- 2
16
8
16
27
16
25,6
- 13,3
2018 18 11 61,1 2
3,4 112017 10 6 60,0 1
Anzahl
27
67
33
1
5
4
5
1
–
X
19,5
Anzahl Anzahl %
15,1
62,5
100,0
15,0 15,0
62,5
100,0
62,6
100,0
54,8 54,8 54,8
19,5 19,5 19,4
25,0
100,0 100,0 100,0
Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²
4,6
11,6
25,1
24,3
davon
1 426
883
562
591
516 784
270
678
1 469
1 421
871
X
550
587
511 264
24 656
25,6 25,6
X
X X X
10,0 10,0 9,9
15,2
9,5 9,6 9,6
4,6
11,6 11,5 11,6
15,0 15,1
24,2 24,1 24,1
25,1 25,1
X X
X X X
2 204
1 208
427
565
5 710
854
3 575
5 977
275
693
1 496
1 440
906
573
594
525 583
87,9
3 521
X X
4,1
2 185
1 197
425
559
5 656
850
3 536
5 922
270
683
1 488
1 429
895
566
591
519 553
87,7
24 440
4,1
5 895
4,6 4,6
100,0 100,0
100,0
62,5
2 154
1 176
421
553
5 582
842
3 491
5 846
15,0
2 174
1 191
423
556
5 631
846
87,5
24 095
4,1
270
682
1 481
X
87,7
4,1
X
X 24 321
14,9
9,4
10,0
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 12Bayerisches Landesamt für
Statistik
Siedlung
dar.: Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbefläche
Verkehr
Vegetation
dar.: Landwirtschaft
Wald
Gewässer
Bodenfläche insgesamt
dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
darunter Dauergrünland
darunter Wiesen und Weiden 2)
Ackerland
darunter Getreide
darunter Weizen insgesamt
Roggen
Wintergerste
Sommergerste
Hülsenfrüchte
Hackfrüchte
darunter Kartoffeln
Gartengewächse
Handelsgewächse
darunter Winterraps
Pflanzen zur Grünernte
2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.
3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.
darunter Silomais einschließlich Grünmais
. .
– – – –
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
– – – –
–
– .
– – – –
– –
–
– – –
– – – –
. . – –
– – –
– – – –
–
– –
–
–
. . .
– –
– –
– – –
– –
.
. 325
. 312
319 257 320 327
. 256
264 .
20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016
Fläche in ha
2003 1)
2007 1)
2010 1)3)
Nutzungsart2016
1)3)
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
153 12,9 153 12,9
284 24,0 283 23,9
2017 2018
ha % ha
Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart
(ALKIS)%
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2017 und 2018
6,5 76 6,4
45 3,8 44 3,7
502 42,4 502 42,4
814 68,8 815 68,8
77
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
9 0,8 9 0,8
282 23,8 282 23,8
1 184 100,0 1 184
361 30,5 359 30,3
100,0
0
20
40
60
80
Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer
2017 2018
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 13Bayerisches Landesamt für
Statistik
Rinder
darunter Milchkühe
Schweine
darunter Zuchtsauen
andere Schweine
Schafe
Pferde 3)
Hühner
darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)
Masthühner-/hähne
1
7 9
1 1 1 1
3 2 2 3 3
3 2
8 8
1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.
8
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).
2 6 4 – –
5 3 2
unter
bis unter
bis unter
bis unter
davon mit einer LF von … ha
2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).
Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)
19 20 16 16 14
. .
2 . . – – –
Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)
3 171 57
– – – – – –
Viehhalter 1)
nach Tierarten
1
Viehbestand 1)
. .
3 9 3
2 . . – – – 3 . .
3 16 5 2 . .
1 . . 1
. .X X X X X
. .
. . 1
183 23
X
7
2 . . 1 .
1
217 31
– – 1 . . 1
Tierart
16 296 19 8
. 1
– . .
TiereTiere je
TierhalterHalter Tiere
Tiere je
TierhalterHalter
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
23 631 27 12 412 34 13 578 44
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016
TiereTiere je
Tierhalter
Viehhalter und Viehbestand 1)
1999 2007 2016 2)
Halter
5
10
20
50
5
10
20
50 oder mehr
0
100
200
300
400
500
600
700
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner
1999 2007 2016
0
5
10
15
20
25
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 14Bayerisches Landesamt für
Statistik
darunter
Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
3
50
1davon
46
außerhalb von Ortschaften
2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -
3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.
24. Bauhauptgewerbe seit 2014
2018
Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
2018Gegenstand der Nachweisung
Straßenverkehrsunfälle
2013 2014 2015 2016 2017
2
34
–
34
9
–
43
5
Getötete
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2013
7
74 68
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
3 802
–
Verunglückte
12 180 838
Gegenstand der Nachweisung2014 2015 2016 2017 2018
6
27
6
45
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
8 2 933 113 222
9 3 063 131 511 78 66
83 86
sowie Gewerbeanzeigen seit 2012
Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)
Betriebe 3)
Beschäftigte 3) Bruttoentgelte
in 1 000 €
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
1
52
1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.
44
30
24
6
34
–
34
13
1
42
31
24
2
46
38
31
7
46
6
43
1
6
50
66 76
81 70
95 60
79
Bauhauptgewerbe 1)
(Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)
37
5
53 51
2
49
6
49
42
Verletzte
Straßenverkehrsunfälle 1)
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
innerhalb von Ortschaften
37
160 817
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Gewerbeanzeigen 2)
Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen
9
149 411
9
9 3 511 165 318
3 512
3 253 144 382
9 3 403
30
7
27
7
Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)
Tätige Personen Ende Juni
Betriebe Ende Juni
2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
30
2 538
9
30
2 721
8
27
2 700 2 614 2 528
43
37
6
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2013 2014 2015 2016 2017 2018
innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften
38
40
42
44
46
48
50
52
2013 2014 2015 2016 2017 2018
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 15Bayerisches Landesamt für
Statistik
darunter Pkw insgesamt
Krafträder insgesamt
1) Bis einschließlich 2010 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten und Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen.
2) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -
3) Einschließlich Privatquartiere.
4) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.
5) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.
Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen
insgesamtunter
3 Jahren
3 bis unter 6
Jahren
6 bis unter 11
Jahren
11 bis unter 14
Jahren
6 512 461
6 486
von Gästen aus dem Ausland
77
2019 6 516 478 70 265 127 16 83
2018 6 516 480 74 266 131 9
2014 6
56 257
11 399
7,0
1 493
12 219
8,2 6,1
2,2
8 625
7,0
2,1
Gästeankünfte
2015 6 512 447
Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 3)4)5)
121
131
28. Kindertageseinrichtungen seit 2014
JahrAnzahl der
Einrichtungen
Genehmigte
Plätze
Betreute Kinder
insgesamt
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
Tourismus
2013 2014 2015 2016 2017 2018Gegenstand der Nachweisung
27. Tourismus seit 2013
Kraftfahrzeugbestand insgesamt 7 413 7 520
Fahrzeugart2015
7 715
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2014
2014
Kraftfahrzeugbestand
7 279
20192016 2017
883
davon von Gästen aus dem Inland
1 070
7 891 8 056
2018
840 848 852
10
491
Beherbergungsbetriebe mit zehn1)
oder mehr Gästebetten 2)
6 173 6 339
818
6 015
802
6 119
Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 12
1 027
Gästeankünfte
Angebotene Gästebetten im Juni
6 601
12 11
504
10
491
6,0
10
491
15 425
12 685
79 494
74 640
4 854
5,2
5,7
15 384
13 192
2 192 5 738
131 035
97 416
19 560
14 648
4 912
113 891
87 179
5,6
2 548
78 284
73 128
5 156
5,0
Gästeübernachtungen
hiervon von Gästen aus dem Inland
von Gästen aus dem Ausland
von Gästen aus dem Ausland
davon von Gästen aus dem Inland
Gästeübernachtungen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
5,8
7,8
14 169
7,9
1 627
5,7
Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland
in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)2)
Durchschnittliche Auslastung
der angebotenen Betten in Prozent
1 238 1 996
5,9
5,7
1 785
2,05,4
15 182
12 645
2 537
2,2
15 546
2 178
13 373
15 676
13 128
5,7
2 740
78 453
72 592
5 861
5,1
26 712
5,8
33 619
78 573
72 928
5 645
5,2
22 956
17 218
2017 59 261 123
512 453
7 72
13 77
12 74 70 248
70 242 126 15 73
6 489 450
2016
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 20180
50 000
100 000
150 000
200 000
2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 16Bayerisches Landesamt für
Statistik
Allgemeinbildende Schulen insgesamt
99
101
101
102
98
108
112
132
120
1
1
1
1
102
102
102
102
102
Fachoberschulen
Fachakademien
Berufsoberschulen
Berufliche Schulen insgesamt
Förderzentren
30. Berufliche Schulen 2018/19
Schulen des zweiten Bildungswegs 2)
–
–
45
– –
–
–
–
–
–
–
–
Aus-
länder
Schulart Schulen
davon
Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Realschulen
Gymnasien
Wirtschaftsschulen
Freie Waldorfschulen
Gesamtschulen
Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)
Schulartunabhängige Orientierungsstufe
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008
Stichtag
jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen
Personal i.Einrichtungen für ältere
Menschen
2010
2008 1 102 100 96
1 102
2014
2012
2018
2016
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
Schulen
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
darunter
männlichKlassen Schüler
und zwardavon
öffentlich privat männlichAus-
länder
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2018/19
Schulart
–
darunter
männlich
1
–
106
–
190
–
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
– –
–
6
–
–
–
1) Ausländische und internationale Schulen.
–
–
–
– –
1
–
–
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Berufsschulen –
–
– –
–
–
–
–
–
–
Berufsfachschulen 1)
Berufsfachschulen des Gesundheitswesen
Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)
Landwirtschaftsschulen
–
–
–
–
1
–
6
––
–
–
–
–
–
–
––
–
276
2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Klassen Schüler
und zwar
öffentlich
2
2
1
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
–
2
2
1
50
44
51
13
13
20
–
–
18
34
22
30
–
–
20
680
240
799
–
–
627
–
–
310
–
–
–
–
–
2 346
–
–
1 225 64–
–
–
–
–
–
–
privat männlich
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
151
30
23
–
–
–
–
–
–
–
72
–
–
385
157
373
–
–
–
–
3
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
3
–
–
–
–
–
3
–
1
–
1
–
3
–
1
–
–
18
–
–
–
8
–
53
1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.
–
–
18―
53
–
–
–
–
8
–
–
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 17Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Ab dem Berichtsjahr 2018 werden beim Wohnsitzprinzip alle Empfängerinnen und Empfänger, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist nachgewiesen. Bis einschließlich
2017 waren dies nur die Empfängerinnen und Empfänger, die von einem bayerischen Träger Leistungen erhielten und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern hatten.
2) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.
3) 2017/2018: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.
155
Stichtag
jeweils
31.
Dezember /
Ende des
4. Quartals
3. Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung 1)
5. bis 9. Kapitel
Sonstige Hilfen 2)
Bedarfs-
gemeinschaften
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Von den Empfänger/-innen erhielten
Hilfen nach dem
6. Kapitel 7. Kapitel 3)
Eingliederungs-
hilfe für
behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
422012 117
142 107
16
365
09 776 117 Lindenberg i.Allgäu
2017
47
41
48
46
2013
2014
46
37
42
47
41
48
127
38 268 372011
353
43 293
16
SGB XII (Sozialhilfe) seit 2011 nach Wohnort
40
40
45
38
306
62
71
70
67
77
307
334
146
139
149
148
18
17
68
122
125
138 18
23
347
352
386
11 281
326
160
311
340
am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016
% Anzahl % Anzahl %
Versorgungsart
Angeschlossene Einwohner
1991 2007
2015
2016 46
37
11 28198,6 98,6 98,7
10 200
10 200
11 372
11 218
38
10 846 11 391
2010 2013 2016
Anzahl % Anzahl %Anzahl
166 365
129 66 392
2018 44 44 22 132 71 409
46 20
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Kanalisation
Kläranlagen
Wasserversorgung
94,0 98,8
100,0
94,0
100,0
98,6
99,7
–
99,7
98,7
99,7
98,8
11 218
11 128
11 005
11 005
10 883
10 771
10 771
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –
Statistik kommunal 2019 18Bayerisches Landesamt für
Statistik
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 19 Statistik
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.
Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.
Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.
Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.
Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.
Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.
Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.
Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.
Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.
Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2018 nach Altersgruppen und Geschlecht
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2018 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 20 Statistik
Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.
Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2009
Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.
Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere
auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2013
Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.
Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.
Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 21 Statistik
7. Arbeitslosenzahlen seit 2012
Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
8. Landtagswahlen seit 1990
Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.
Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-
nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
3. nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.
Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Stimmberechtigten wieder.
9. Bundestagswahlen seit 1994
Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die
andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter 1. und 3. noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
10. Europawahlen seit 1994
Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.
Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Seit der Europawahl 2014 kommt in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwen-dung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 22 Statistik
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.
Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag 1. Unionsbürger sind, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-
meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten,
4. nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.
Gewichtete Stimmen Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:
Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag
Gültige Stimmen insgesamt
Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-trägt in Gemeinden mit
bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80
12. Gemeindefinanzen seit 2014
Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.
Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.
Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.
Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.
Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).
13. Bauland seit 2014
Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 23 Statistik
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2007
Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer ver-anlagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeit-geber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.
Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).
15. Umsatzsteuerstatistik seit 2008
Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003) betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.
Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2015
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m2 Wohnfläche rechnen ebenfalls dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.
Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m2 Wohnfläche sowie abge-schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.
Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.
17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2011
Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 24 Statistik
Wohnungen (vgl. Nr. 16). In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehen-den Gebäuden ein. Deswegen können bei der Anzahl an genehmigten Wohnungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmer-wohnung umgebaut werden, desgleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsän-derungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.
Räume (vgl. Nr. 16).
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2017 und 2018
Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-In