Stadt Lindenberg i.Allgäu 09 776 117 · 2020. 3. 10. · Statistik kommunal 2019 Stadt Lindenberg...

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Statistik kommunal 2019 Stadt Lindenberg i.Allgäu 09 776 117 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten www.statistik.bayern.de Herausgegeben im März 2020 Bestellnummer Z50021 201900

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  • Statistik kommunal 2019

    Stadt

    Lindenberg i.Allgäu

    09 776 117Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    www.statistik.bayern.de

    Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400

    Herausgegeben im März 2020 Bestellnummer Z50021 201900

    http://www.statistik.bayern.de/

  • Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen

    0

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    ...

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    D

    Kostenlos

    Redaktionsschluss

    ©

    Telefon 0911 98208-6563

    Preise

    Heft 8,00 €

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    Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €

    Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €

    Telefax 0911 98208-6573

    31. Januar 2020

    Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2020

    Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,

    mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik

    Nürnberger Str. 95

    90762 Fürth

    Telefax 0911 98208-6638

    Erscheinungsweise Auskunftsdienst

    jährlich E-Mail [email protected]

    Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    für die jeweilige Regionaleinheit,

    dargestellt in Tabellen und Graphiken

    E-Mail [email protected]

    Telefon 0911 98208-6311

    Statistik kommunal 2019 Vertrieb

    Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich-

    nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden.

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    Impressum

    Publikationsservice

    mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten

    in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

    Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-

    bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-

    mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu

    den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-

    derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der

    Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

    Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

    nichts vorhanden oder keine Veränderung

    keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug

    Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

    rechenbar

    Angabe fällt später an

    Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht

    angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent

    Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

    erhebliche Fehler aufweisen kann

    vorläufiges Ergebnis

    berichtigtes Ergebnis

    geschätztes Ergebnis

    Durchschnitt

    entspricht

  • Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:

    Die Koordinaten (Stand: 2019) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.

    Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern

    Regionalschlüssel............................................ 09 776 117

    Landkreis......................................................... Lindau (Bodensee)

    Regierungsbezirk............................................. Schwaben

    Verwaltungsgemeinschaft...............................

    Region............................................................. Allgäu

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4341143

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5275851

    Grad

    Längengrad................... O 9 53 14

    Breitengrad................... N 47 36 9

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    Statistik kommunal 2019

    Stadt

    Lindenberg i.Allgäu

    Minuten Sekunden

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 3Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    STATISTIK kommunal

    führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr

    2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten

    statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im

    Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit

    ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je

    nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.

    Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand

    Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen

    Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den

    Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch

    Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem

    2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der

    Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da

    lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde

    betroffen waren.

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 4Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Seite

    Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18

    Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18

    Erläuterungen ......................................................................................................................... 19

    Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16

    Schulen ................................................................................................................................... 17

    Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17

    Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15

    Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15

    Tourismus ............................................................................................................................... 16

    Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16

    Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12

    Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13

    Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14

    Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10

    Steuern ................................................................................................................................... 11

    Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8

    Bauland ................................................................................................................................... 10

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    Inhaltsverzeichnis

    Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8

    Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10

    Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 5Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    6,9

    insgesamt

    % Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl

    Alter von…Jahren

    Bevölkerung

    25. Mai 1987

    unter 6

    65 oder mehr

    9. Mai 2011 31. Dezember 2018

    insgesamt weiblich insgesamtweiblich weiblich

    9,3

    276

    369 6,7

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2018 nach Altersgruppen und Geschlecht

    5,2

    7,5

    470

    1 015

    4 503

    6

    Bevölkerung

    und zwarPrivat-

    haushalte

    darunter

    Einpersonen-

    haushalte

    römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer

    Anzahl % Anzahl

    621,2

    273,3

    123,4

    2011

    2012

    258

    431

    Bevölkerungsentwicklung

    %

    09.05.2011

    Volkszählung bzw. Zensus

    10 924 5,7 910 11 546

    - 1,9

    0,0

    0,7

    0,6

    11 500

    - 216

    5

    72

    604

    864

    4,2

    9,4

    238

    526

    553

    810

    113,3

    71,5

    40,1

    2013

    2014

    2015

    2016

    insgesamt

    840

    4,3

    451

    561

    687

    824

    Veränderung 2011 zu 1987 in %

    25.05.1987

    100,0100,0 100,0

    1 394

    5 625

    17,3

    19,4

    22,3

    3,4

    7,3

    4,5

    10,7

    193

    409

    255

    60111,0

    3,2

    8,2

    5,6

    11,9

    13,0

    23,1

    22,2

    18,5

    10 075 100,0

    1 324

    1 204

    19,4

    575

    10 924 11 546

    916

    1 093

    1 953

    5 523

    1 895

    2 122

    2 44124,0

    100,0

    16,3

    19,4

    24,8

    1 371

    1 503

    2 672

    100,0

    314

    403

    164

    460

    315

    638

    770

    1 340

    1 454

    5 858

    5,4

    6,9

    2,8

    7,9

    5,4

    10,9

    13,1

    22,9

    24,8

    382

    847

    548

    3,5

    7,8

    5,0

    375

    947

    652

    2 558

    409

    1 213

    745

    1 191

    5,0

    708

    1 023

    1 385

    5,5

    8,0

    4,1

    12,0

    7,4

    11,8

    13,7

    18,0 1 816

    212

    656

    380

    3,8

    11,9

    10,4

    12,8

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    insgesamt

    Veränderung

    31.12.2018

    gegenüber … in %

    Bevölkerung

    Einwohner

    je km²

    10 075

    1 263

    1 601

    3 093

    Volkszählung

    bzw.

    Zensus

    01.12.1840

    01.12.1871

    01.12.1900

    16.06.1925

    17.05.1939

    06.06.1961

    27.05.1970

    13.09.1950

    5 412

    5 168

    6 733

    8 244

    9 888

    814,2

    Jahr

    Bevölkerung am 31. Dezember

    insgesamtVeränderung zum Vorjahr

    1)

    Anzahl %

    2009

    2010

    105

    133

    - 0,6

    - 0,4

    - 67

    - 46

    67

    265

    11 148

    11 102

    10 886

    10 891

    10 963

    11 030

    11 295 2,4

    1,8

    - 0,1

    0,5

    205

    - 11

    57

    2017

    2018

    16,8

    14,6 11 489

    18,6

    1 627

    37,3

    7 361

    - 20,5

    1 990

    - 3,08,4

    5,6

    x

    73,1

    x

    10 075

    10 924 5 852

    19,8

    x

    567

    90,1

    Anzahl %

    9. Mai 2011 53,6 1 930 17,7 1 078 9,9 5 340 2 234

    25. Mai 1987

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    65

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    0

    2 000

    4 000

    6 000

    8 000

    10 000

    12 000

    14 000

    1840

    1871

    1900

    1925

    1939

    1950

    1961

    1970

    1987

    2011

    2018

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 6Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Altersstruktur der Bevölkerung

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    Jahr

    Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen

    10,91960 87 603 127

    Bevölkerungs-

    zunahme bzw.

    -abnahme (-)

    Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene

    insgesamtje 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohner

    1980

    811

    638

    112

    109

    123

    140

    997

    766

    751

    736

    14,4

    7,9

    10,6

    9,5

    144

    80 116

    12,6 1261970

    7,7

    166

    204

    92

    174

    - 8

    - 46

    75,3

    81,0

    675

    12,2

    12,0

    91,1

    99,6

    75,9

    71,2

    63,2

    53,7

    62,0

    60,6

    72915,9

    2010

    2015

    2016

    11,5

    11,7

    673

    776

    822

    566

    713

    1 058

    64,0

    60,8

    1990

    2000

    85

    104

    120

    133

    125 11,1

    11,2

    9,2

    10,4

    2017 96

    93,7

    90,4

    68,7

    71,5

    70,48,4 - 9

    129

    124

    261

    209

    809

    1 040

    82810,8 72,1

    10,9 71,3 62,7 126 823 724 61

    Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung

    2018 88 7,6

    0

    500

    1 000

    1 500

    2 000

    2 500

    3 000

    unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr

    Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2018

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    160

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2018

    Lebendgeborene Gestorbene

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2018

    Zugezogene Fortgezogene

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 7Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Durchschnittsalter der Bevölkerung

    Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen

    33,1

    44,6 43,1 46,1 32,6 38,22012

    37,8

    2014 44,9 43,2 46,4 32,5 38,1

    2013 44,7 43,0

    5 101

    1 469 1 484 1 277 1 312 1 383

    170

    2) Bei den Ergebnissen 2013 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 – 2018 vorläufige Ergebnisse.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    1 540

    4 512 4 629 4 695

    Öffentliche und private Dienstleister

    .

    Produzierendes Gewerbe

    652

    Beschäftigte am Arbeitsort

    davon

    2 608

    192

    186

    35

    42 25 41

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2012

    34

    13 39

    9 32 24

    33 15 36

    4 779 4 978

    644

    .

    1 080 1 110 742 725 781 835

    2 938 3 013 3 563 3 730 3 796

    621 551 592 623

    42,5 45,9 34,6

    32,8 37,4

    2015 44,5 42,8

    2011 44,6

    2010 44,5 42,8 46,0 33,6

    32,5

    38,643,2 46,0

    39,2

    46,2

    37,9

    2016 44,6

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2013

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2009

    46,1 33,5

    37,5

    2018 45,0 43,5 46,5 31,5 37,4

    2017 44,8 43,3 46,3

    männlich weiblich

    40,1

    32,1

    43,1 46,0

    2009 44,2

    darunter 1)

    weiblich

    Jahr

    3 090

    11 10

    Durchschnittsalter Jugend-

    quotient

    Alten-

    quotientinsgesamt

    Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni

    2)

    2013 2014 2015 2016 2017 2018

    6 938

    3 350 3 430 3 482

    6 532 6 699

    2 636 2 771 2 878 2 930

    5 958 6 066 6 253

    Unternehmensdienstleister

    3 654

    16 15

    31

    28

    22

    21

    3 769männlich

    Handel, Verkehr, Gastgewerbe

    22 51

    Jahr

    2012

    2013

    2014

    Arbeitslose

    (Jahresdurchschnitt)

    und zwar

    Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte

    3 848

    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 14

    Beschäftigte am Wohnort

    2015

    2016

    2017

    2018

    16

    12

    12

    11

    42

    35

    31

    35

    33

    47

    47

    47

    21

    20

    15

    15

    172

    160

    146

    141

    40,0

    41,0

    42,0

    43,0

    44,0

    45,0

    46,0

    47,0

    2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

    insgesamt männlich weiblich

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

    Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 8Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen

    Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %

    8,0

    4,3

    3,0

    1,4

    1,7

    5,5

    3,1

    3,8

    7,3

    9,5

    6,1

    5,9

    9,8

    10,9

    6,4

    21,8 4,8 4,6 10,3 13,822.09.2013 8 273 5 480 66,2 51 5 429 44,7

    %

    SPD GRÜNE AfD FW Sonstige

    %

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf

    StimmenCSU

    7,0

    43,5 35,4 7,6X 7,3 8 346 6 341

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Abgegebene

    GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf

    insgesamtdarunter

    gültige %

    SonstigeFDPSPD

    8,4

    16.10.1994

    27.09.1998

    22.09.2002

    18.09.2005

    27.09.2009

    6,2

    8 362

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf

    ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige

    14.10.2018 8 280 5 362 64,8 10 724 10 579 35,3 20,9 17,1

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    8 04614.10.1990

    25.09.1994

    64,3

    63,2

    10 089

    10 292

    6,3

    7,8

    X

    XX

    10 350

    10 552

    5 175

    8 342 5 276

    8. Landtagswahlen seit 1990

    CSU

    8 349 5 490

    8 342 4 244

    8 349 4 092

    48,7

    47,6

    44,4

    53,3

    44,6

    65,8

    50,9

    49,0

    X

    GRÜNE FW AfDWahltag

    Stimm-

    berechtigteWähler

    14,1

    11,4

    14,9

    3,7

    10,1

    33,4

    32,1

    27,0

    21,3

    15,9

    19,356,2

    10 980

    8 488

    8 184

    9 246

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    X

    X

    X

    X

    10 781

    8 332

    8 019

    9 068

    13.09.1998

    21.09.2003

    28.09.2008

    22.09.2013 8 227 4 624

    6,2

    14,1

    10,245,2

    76,0 63 6 278

    6 608 79,0 37 6 571 40,8 39,1 6,9X 6,3

    3,7

    8 390 6 371 75,9 66 6 305 43,4 30,5 9,0X 9,7 7,4

    48,5 34,9 7,9X 5,1 8 392 6 570 78,3 43 6 527

    14,239,8 19,2 12,4X 14,4 8 353 5 670 67,9 69 5 601

    X 8,7

    39 4 509 43,8 28,4 11,1

    10. Europawahlen seit 1994

    24.09.2017 8 372 6 296 75,2 56 6 240 36,6

    16,7

    17,5 12,610,2 8,8 14,2

    36,5

    12.06.1994

    13.06.1999

    13.06.2004

    07.06.2009

    X X 8 370 4 548 54,3

    8 322 3 400 40,9

    8 397 2 958 35,2 X X

    15 3 385 59,8 25,2 6,3 X

    15,0

    8 396 3 001 35,7 33 2 968 51,1 13,6 12,3 X 3,5 19,6

    56 2 902 56,4 16,3 12,3

    9,0 6,7 12,5

    8 388 4 782 57,0 15 4 767 35,4 10,2 23,8 7,3 7,9 15,5

    19 3 020 40,2 18,9 12,725.05.2014

    26.05.2019

    8 315 3 039

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018

    CSU Grüne FW AfD SPD FDP

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    1994 1999 2004 2009 2014 2019

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 9Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Ballerstedt , Eric, CSU, gewählt am: 30.03.2014

    Stegmann , Elmar, CSU, gewählt am: 16.03.2014

    2) Der Schuldendienst wird seit 2017 nicht mehr im Rahmen der Schuldenstatistik erhoben.

    Gemeindeschlüsselzuweisungen

    Steuerkraftmesszahl

    Verschuldung

    1 624

    11

    1 577

    4 122

    6 827

    1 224

    10

    1 476

    6 954

    6 592

    960

    Steuereinnahmekraft

    Gewerbesteuerumlage

    11 884

    10 591

    598

    9 498

    11

    1 524

    3 044

    % insgesamt dar. Frauen

    – –

    Planmäßig geleisteter Schuldendienst 2)

    Finanzkraft

    Verschuldung je Einwohner 1)

    Gegenstand

    der

    Nachweisung

    Einheit Wert

    Landrat.........................................

    2014

    11

    1 401

    4 476

    5 428

    636

    – – –

    8 3

    11 089 11 412 16 045 13 816

    2017 2018

    1 000 €Gegenstand der Nachweisung

    2015 2016

    – –

    1 374 30

    1

    – –

    1 636 35

    1 120 24

    485 11

    7

    6 1

    3 1

    192

    3 395

    .

    17

    baureifes

    Land

    2 186

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    196 196

    .

    150 219

    13

    10

    17

    €/m²

    13. Bauland seit 2014

    2015

    2016

    2014

    2017

    Bauland

    insgesamt

    1 599

    2 621

    8

    23

    Durchschnittlicher Kaufwert von

    Bauland

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    Jahr

    Verkaufspreis

    baureifes

    Land

    Bauland

    insgesamt

    Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche

    15

    12

    17

    3 395

    Anzahl 1000 m² Tsd. Euro

    10

    2 631

    15

    10

    8

    14

    10

    17

    114

    1 599 192

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    gültig

    Anzahl

    Anzahl

    %

    Anzahl

    Anzahl

    Anzahl

    Stimmberechtigte

    Wähler

    Wahlbeteiligung

    Abgegebene Stimmzettel

    dav. ungültig

    4 615

    8 812

    4 721

    53,6

    4 721

    106

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Gewichtete Stimmen Sitze

    Anzahl

    5 486

    30 863

    4 332

    2 648

    4 027

    10

    1 410

    3 028

    5 838

    744

    1 071

    11 559

    8 652

    878

    12 630

    8 069

    10 842

    26 392

    4 072

    2 449

    9 452

    0,920

    1 140

    1 325

    759

    24 976

    4 547

    2 735

    2 371

    6 024

    33 577

    4 857

    3 243

    2 401

    25 328

    4 747

    3 033

    3 027

    725

    1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.

    0,674

    .

    7 351

    1 149

    14 451

    10 146

    2 014

    7 795

    1 297

    8 491

    0,733

    .

    6 771

    0,832

    1 082

    6 117

    1 336

    10 182

    5 715

    0,984

    16 975

    10 057

    Bürgermeister..............................

    952

    Wahlvorschlag

    CSU

    SPD

    FREIE WÄHLER

    GRÜNE

    gemeinsame Wahlvorschläge

    Wählergruppen

    Sonstige

    12. Gemeindefinanzen seit 2014

    Gewerbesteuer (netto)

    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

    darunter

    darunter Personalausgaben

    laufender Sachaufwand

    Sachinvestitionen

    Grundsteuer A

    Grundsteuer B

    Bruttoausgaben

    Gemeindesteuereinnahmen 12 003

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 10Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Lieferungen und Leistungen

    je Steuerpflichtigen in 1000 Euro

    1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens.

    Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    50 000

    5 000

    10 000

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    28 560 5 975

    229 607

    214 949

    206 853

    194 420

    179 711

    174 391

    6 298

    6 197

    6 099

    5 920

    2007

    2010

    2012

    2014

    2015

    2013

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2007

    Gesamtbetrag der

    Einkünfte

    Lohn- und

    Einkommensteuer

    Anzahl 1 000 €

    Jahr

    ––

    Einkommensgrößenklassen

    in €

    39 478

    unter

    bis unter

    Einkommensgrößenklassen 2015

    1 141 1 473 29

    370 2 822 50

    Lohn- und

    Einkommen-

    steuerpflichtige

    5 000

    10 000

    6 277 188

    467 8 163 478

    419 13 556 1 608

    5 946

    501

    29 116

    31 810

    34 757

    36 560

    43 515 6 040

    468 10 578 863

    539 14 863 1 568

    1 041

    oder mehr

    431

    423

    414

    Anzahl 1 000 €

    1 352 128 360 28 654

    2015

    2016

    412

    409

    404

    2013

    2014

    15. Umsatzsteuerstatistik 1)

    seit 2008

    Umsatz-

    steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen

    50 000

    Einkommensteuerpflichtigen in Euro

    Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und

    Steuerbelastung 1)

    in Prozent

    2017

    2008

    2009

    2010

    2011

    2012

    Jahr

    866 741

    842 170

    956 194

    1 022 234

    1 072 168

    889 089

    841 163

    749 294

    766 261

    849 703

    409

    405

    405

    422

    0

    5 000

    10 000

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    40 000

    2007 2010 2012 2013 2014 2015

    15

    16

    17

    18

    2007 2010 2012 2013 2014 2015

    0

    500

    1 000

    1 500

    2 000

    2 500

    3 000

    2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 11Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Wohngebäude 1)

    1 Wohnung

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohngebäuden

    darunter in Wohngebäuden mit

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    1 Raum

    2 Räumen

    3 Räumen

    4 Räumen

    5 Räumen

    6 Räumen

    7 oder mehr Räumen

    Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²

    Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung

    1) Einschl. Wohnheime. -

    2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.

    3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -

    4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2015

    % Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %

    Gegenstand der Nachweisung

    Bestand am 31. Dezember

    2015 2016 2017 2018

    Anzahl Anzahl

    100,0

    100,0

    25,7

    54,6

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    100,0

    % % %

    17. Baugenehmigungen3)

    seit 2011

    18. Baufertigstellungen3)

    seit 2011

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)

    Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr

    Anzahl %

    darunter mit

    Anzahl

    3

    6

    75,0

    53,8

    75,0

    61,9

    66,7 42015

    11

    5

    2011

    2012

    2013

    2014

    3

    7

    18

    13

    4

    13

    24

    21

    3

    7

    50,0

    57,9

    50,0

    20,0

    5,3

    25,0

    7,4

    23,9

    24,2 3

    2016

    2017

    2018

    30,0

    36,8

    25,0

    10

    19

    12 6

    24

    1

    7,7

    8,3

    14,3

    16,7

    1

    2

    1

    2

    3

    25,0

    38,5

    16,7

    23,8

    16,7

    15

    57

    42

    52

    15

    9

    10

    13

    16

    16

    - 1

    5 oder mehr

    46,7

    29,8

    54,8

    67,3

    53,3

    7

    17

    23

    35

    8

    % Anzahl %

    47,4

    7,1

    1,9

    53,3

    33,3

    35,8

    27,3

    22,8

    38,1

    30,8

    - 6,7

    59,3

    40,3

    48,5

    27

    3

    1

    8

    2

    Anzahl

    9

    %% Anzahl Anzahl

    2011 6 5 83,3 –

    % Anzahl

    – 1

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4

    Anzahl

    7

    12,5 7 87,5– 1 16,7 8 –

    13 92,912,5 2 25,0 14 - 1

    2012 7 4 57,1 1

    2013 8 5 62,5 1

    36,814,3 2 28,6 19 3 15,8

    27,614,3 4 28,6 58 272014 14 8 57,1 2 46,6 15 25,9 16

    35,916,7 5 41,7 39 32015 12 5 41,7 2 7,7 22 56,4 14

    57,15,3 3 15,8 49 42016 19 15 78,9 1 8,2 17 34,7 28

    2011,1 5 27,8 53 15

    58,610,0 3 30,0 29 1

    37,7

    1737,9

    28,3 18 34,0

    - 7,1 2 14,3

    9 47,4

    %

    66,7- 2

    16

    8

    16

    27

    16

    25,6

    - 13,3

    2018 18 11 61,1 2

    3,4 112017 10 6 60,0 1

    Anzahl

    27

    67

    33

    1

    5

    4

    5

    1

    X

    19,5

    Anzahl Anzahl %

    15,1

    62,5

    100,0

    15,0 15,0

    62,5

    100,0

    62,6

    100,0

    54,8 54,8 54,8

    19,5 19,5 19,4

    25,0

    100,0 100,0 100,0

    Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²

    4,6

    11,6

    25,1

    24,3

    davon

    1 426

    883

    562

    591

    516 784

    270

    678

    1 469

    1 421

    871

    X

    550

    587

    511 264

    24 656

    25,6 25,6

    X

    X X X

    10,0 10,0 9,9

    15,2

    9,5 9,6 9,6

    4,6

    11,6 11,5 11,6

    15,0 15,1

    24,2 24,1 24,1

    25,1 25,1

    X X

    X X X

    2 204

    1 208

    427

    565

    5 710

    854

    3 575

    5 977

    275

    693

    1 496

    1 440

    906

    573

    594

    525 583

    87,9

    3 521

    X X

    4,1

    2 185

    1 197

    425

    559

    5 656

    850

    3 536

    5 922

    270

    683

    1 488

    1 429

    895

    566

    591

    519 553

    87,7

    24 440

    4,1

    5 895

    4,6 4,6

    100,0 100,0

    100,0

    62,5

    2 154

    1 176

    421

    553

    5 582

    842

    3 491

    5 846

    15,0

    2 174

    1 191

    423

    556

    5 631

    846

    87,5

    24 095

    4,1

    270

    682

    1 481

    X

    87,7

    4,1

    X

    X 24 321

    14,9

    9,4

    10,0

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 12Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Siedlung

    dar.: Wohnbaufläche

    Industrie- und Gewerbefläche

    Verkehr

    Vegetation

    dar.: Landwirtschaft

    Wald

    Gewässer

    Bodenfläche insgesamt

    dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

    darunter Dauergrünland

    darunter Wiesen und Weiden 2)

    Ackerland

    darunter Getreide

    darunter Weizen insgesamt

    Roggen

    Wintergerste

    Sommergerste

    Hülsenfrüchte

    Hackfrüchte

    darunter Kartoffeln

    Gartengewächse

    Handelsgewächse

    darunter Winterraps

    Pflanzen zur Grünernte

    2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.

    3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.

    darunter Silomais einschließlich Grünmais

    . .

    – – – –

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    – – – –

    – .

    – – – –

    – –

    – – –

    – – – –

    . . – –

    – – –

    – – – –

    – –

    . . .

    – –

    – –

    – – –

    – –

    .

    . 325

    . 312

    319 257 320 327

    . 256

    264 .

    20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016

    Fläche in ha

    2003 1)

    2007 1)

    2010 1)3)

    Nutzungsart2016

    1)3)

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    153 12,9 153 12,9

    284 24,0 283 23,9

    2017 2018

    ha % ha

    Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart

    (ALKIS)%

    19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2017 und 2018

    6,5 76 6,4

    45 3,8 44 3,7

    502 42,4 502 42,4

    814 68,8 815 68,8

    77

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    9 0,8 9 0,8

    282 23,8 282 23,8

    1 184 100,0 1 184

    361 30,5 359 30,3

    100,0

    0

    20

    40

    60

    80

    Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer

    2017 2018

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 13Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Rinder

    darunter Milchkühe

    Schweine

    darunter Zuchtsauen

    andere Schweine

    Schafe

    Pferde 3)

    Hühner

    darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)

    Masthühner-/hähne

    1

    7 9

    1 1 1 1

    3 2 2 3 3

    3 2

    8 8

    1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.

    8

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).

    2 6 4 – –

    5 3 2

    unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    davon mit einer LF von … ha

    2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).

    Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)

    19 20 16 16 14

    . .

    2 . . – – –

    Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt

    22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)

    3 171 57

    – – – – – –

    Viehhalter 1)

    nach Tierarten

    1

    Viehbestand 1)

    . .

    3 9 3

    2 . . – – – 3 . .

    3 16 5 2 . .

    1 . . 1

    . .X X X X X

    . .

    . . 1

    183 23

    X

    7

    2 . . 1 .

    1

    217 31

    – – 1 . . 1

    Tierart

    16 296 19 8

    . 1

    – . .

    TiereTiere je

    TierhalterHalter Tiere

    Tiere je

    TierhalterHalter

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    23 631 27 12 412 34 13 578 44

    21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016

    TiereTiere je

    Tierhalter

    Viehhalter und Viehbestand 1)

    1999 2007 2016 2)

    Halter

    5

    10

    20

    50

    5

    10

    20

    50 oder mehr

    0

    100

    200

    300

    400

    500

    600

    700

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner

    1999 2007 2016

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 14Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter

    Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    3

    50

    1davon

    46

    außerhalb von Ortschaften

    2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -

    3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.

    24. Bauhauptgewerbe seit 2014

    2018

    Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel

    Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne

    2018Gegenstand der Nachweisung

    Straßenverkehrsunfälle

    2013 2014 2015 2016 2017

    2

    34

    34

    9

    43

    5

    Getötete

    25. Straßenverkehrsunfälle seit 2013

    7

    74 68

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    3 802

    Verunglückte

    12 180 838

    Gegenstand der Nachweisung2014 2015 2016 2017 2018

    6

    27

    6

    45

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    8 2 933 113 222

    9 3 063 131 511 78 66

    83 86

    sowie Gewerbeanzeigen seit 2012

    Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)

    Betriebe 3)

    Beschäftigte 3) Bruttoentgelte

    in 1 000 €

    23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

    1

    52

    1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.

    44

    30

    24

    6

    34

    34

    13

    1

    42

    31

    24

    2

    46

    38

    31

    7

    46

    6

    43

    1

    6

    50

    66 76

    81 70

    95 60

    79

    Bauhauptgewerbe 1)

    (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)

    37

    5

    53 51

    2

    49

    6

    49

    42

    Verletzte

    Straßenverkehrsunfälle 1)

    Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    innerhalb von Ortschaften

    37

    160 817

    Jahr

    2012

    2013

    2014

    2015

    2016

    2017

    Gewerbeanzeigen 2)

    Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen

    9

    149 411

    9

    9 3 511 165 318

    3 512

    3 253 144 382

    9 3 403

    30

    7

    27

    7

    Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)

    Tätige Personen Ende Juni

    Betriebe Ende Juni

    2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    30

    2 538

    9

    30

    2 721

    8

    27

    2 700 2 614 2 528

    43

    37

    6

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    30

    35

    40

    2013 2014 2015 2016 2017 2018

    innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften

    38

    40

    42

    44

    46

    48

    50

    52

    2013 2014 2015 2016 2017 2018

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 15Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter Pkw insgesamt

    Krafträder insgesamt

    1) Bis einschließlich 2010 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten und Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen.

    2) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -

    3) Einschließlich Privatquartiere.

    4) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.

    5) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.

    Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen

    insgesamtunter

    3 Jahren

    3 bis unter 6

    Jahren

    6 bis unter 11

    Jahren

    11 bis unter 14

    Jahren

    6 512 461

    6 486

    von Gästen aus dem Ausland

    77

    2019 6 516 478 70 265 127 16 83

    2018 6 516 480 74 266 131 9

    2014 6

    56 257

    11 399

    7,0

    1 493

    12 219

    8,2 6,1

    2,2

    8 625

    7,0

    2,1

    Gästeankünfte

    2015 6 512 447

    Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 3)4)5)

    121

    131

    28. Kindertageseinrichtungen seit 2014

    JahrAnzahl der

    Einrichtungen

    Genehmigte

    Plätze

    Betreute Kinder

    insgesamt

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    Tourismus

    2013 2014 2015 2016 2017 2018Gegenstand der Nachweisung

    27. Tourismus seit 2013

    Kraftfahrzeugbestand insgesamt 7 413 7 520

    Fahrzeugart2015

    7 715

    26. Kraftfahrzeugbestand seit 2014

    2014

    Kraftfahrzeugbestand

    7 279

    20192016 2017

    883

    davon von Gästen aus dem Inland

    1 070

    7 891 8 056

    2018

    840 848 852

    10

    491

    Beherbergungsbetriebe mit zehn1)

    oder mehr Gästebetten 2)

    6 173 6 339

    818

    6 015

    802

    6 119

    Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 12

    1 027

    Gästeankünfte

    Angebotene Gästebetten im Juni

    6 601

    12 11

    504

    10

    491

    6,0

    10

    491

    15 425

    12 685

    79 494

    74 640

    4 854

    5,2

    5,7

    15 384

    13 192

    2 192 5 738

    131 035

    97 416

    19 560

    14 648

    4 912

    113 891

    87 179

    5,6

    2 548

    78 284

    73 128

    5 156

    5,0

    Gästeübernachtungen

    hiervon von Gästen aus dem Inland

    von Gästen aus dem Ausland

    von Gästen aus dem Ausland

    davon von Gästen aus dem Inland

    Gästeübernachtungen

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    5,8

    7,8

    14 169

    7,9

    1 627

    5,7

    Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland

    in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)2)

    Durchschnittliche Auslastung

    der angebotenen Betten in Prozent

    1 238 1 996

    5,9

    5,7

    1 785

    2,05,4

    15 182

    12 645

    2 537

    2,2

    15 546

    2 178

    13 373

    15 676

    13 128

    5,7

    2 740

    78 453

    72 592

    5 861

    5,1

    26 712

    5,8

    33 619

    78 573

    72 928

    5 645

    5,2

    22 956

    17 218

    2017 59 261 123

    512 453

    7 72

    13 77

    12 74 70 248

    70 242 126 15 73

    6 489 450

    2016

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    30

    35

    40

    45

    50

    2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 20180

    50 000

    100 000

    150 000

    200 000

    2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018

    Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 16Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Allgemeinbildende Schulen insgesamt

    99

    101

    101

    102

    98

    108

    112

    132

    120

    1

    1

    1

    1

    102

    102

    102

    102

    102

    Fachoberschulen

    Fachakademien

    Berufsoberschulen

    Berufliche Schulen insgesamt

    Förderzentren

    30. Berufliche Schulen 2018/19

    Schulen des zweiten Bildungswegs 2)

    45

    – –

    Aus-

    länder

    Schulart Schulen

    davon

    Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen

    Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Realschulen

    Gymnasien

    Wirtschaftsschulen

    Freie Waldorfschulen

    Gesamtschulen

    Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)

    Schulartunabhängige Orientierungsstufe

    31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008

    Stichtag

    jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen

    Personal i.Einrichtungen für ältere

    Menschen

    2010

    2008 1 102 100 96

    1 102

    2014

    2012

    2018

    2016

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    Schulen

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    darunter

    männlichKlassen Schüler

    und zwardavon

    öffentlich privat männlichAus-

    länder

    29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2018/19

    Schulart

    darunter

    männlich

    1

    106

    190

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    – –

    6

    1) Ausländische und internationale Schulen.

    – –

    1

    Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Berufsschulen –

    – –

    Berufsfachschulen 1)

    Berufsfachschulen des Gesundheitswesen

    Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)

    Landwirtschaftsschulen

    1

    6

    ––

    ––

    276

    2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

    Klassen Schüler

    und zwar

    öffentlich

    2

    2

    1

    1

    2

    2

    1

    50

    44

    51

    13

    13

    20

    18

    34

    22

    30

    20

    680

    240

    799

    627

    310

    2 346

    1 225 64–

    privat männlich

    1

    151

    30

    23

    72

    385

    157

    373

    3

    3

    3

    1

    1

    3

    1

    18

    8

    53

    1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.

    18―

    53

    8

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 17Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Ab dem Berichtsjahr 2018 werden beim Wohnsitzprinzip alle Empfängerinnen und Empfänger, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist nachgewiesen. Bis einschließlich

    2017 waren dies nur die Empfängerinnen und Empfänger, die von einem bayerischen Träger Leistungen erhielten und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern hatten.

    2) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung

    besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.

    3) 2017/2018: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.

    155

    Stichtag

    jeweils

    31.

    Dezember /

    Ende des

    4. Quartals

    3. Kapitel

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    4. Kapitel

    Grundsicherung im Alter und

    bei Erwerbsminderung 1)

    5. bis 9. Kapitel

    Sonstige Hilfen 2)

    Bedarfs-

    gemeinschaften

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Von den Empfänger/-innen erhielten

    Hilfen nach dem

    6. Kapitel 7. Kapitel 3)

    Eingliederungs-

    hilfe für

    behinderte

    Menschen

    Hilfe

    zur

    Pflege

    422012 117

    142 107

    16

    365

    09 776 117 Lindenberg i.Allgäu

    2017

    47

    41

    48

    46

    2013

    2014

    46

    37

    42

    47

    41

    48

    127

    38 268 372011

    353

    43 293

    16

    SGB XII (Sozialhilfe) seit 2011 nach Wohnort

    40

    40

    45

    38

    306

    62

    71

    70

    67

    77

    307

    334

    146

    139

    149

    148

    18

    17

    68

    122

    125

    138 18

    23

    347

    352

    386

    11 281

    326

    160

    311

    340

    am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016

    % Anzahl % Anzahl %

    Versorgungsart

    Angeschlossene Einwohner

    1991 2007

    2015

    2016 46

    37

    11 28198,6 98,6 98,7

    10 200

    10 200

    11 372

    11 218

    38

    10 846 11 391

    2010 2013 2016

    Anzahl % Anzahl %Anzahl

    166 365

    129 66 392

    2018 44 44 22 132 71 409

    46 20

    32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch

    33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

    Kanalisation

    Kläranlagen

    Wasserversorgung

    94,0 98,8

    100,0

    94,0

    100,0

    98,6

    99,7

    99,7

    98,7

    99,7

    98,8

    11 218

    11 128

    11 005

    11 005

    10 883

    10 771

    10 771

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 –

    Statistik kommunal 2019 18Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 19 Statistik

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.

    Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.

    Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.

    Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.

    Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.

    Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.

    Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.

    Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.

    Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.

    Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.

    Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2018 nach Altersgruppen und Geschlecht

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2018 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.

    In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 20 Statistik

    Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

    Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.

    Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2009

    Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.

    Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere

    auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2013

    Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.

    Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

    Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.

    Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.

    Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 21 Statistik

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2012

    Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

    8. Landtagswahlen seit 1990

    Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.

    Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).

    Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-

    nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und

    3. nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

    Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.

    Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Stimmberechtigten wieder.

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die

    andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.

    Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

    3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

    Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter 1. und 3. noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

    10. Europawahlen seit 1994

    Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.

    Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Seit der Europawahl 2014 kommt in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwen-dung.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

    3. nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 22 Statistik

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.

    Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.

    Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag 1. Unionsbürger sind, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-

    meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten,

    4. nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.

    Gewichtete Stimmen Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:

    Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag

    Gültige Stimmen insgesamt

    Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-trägt in Gemeinden mit

    bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80

    12. Gemeindefinanzen seit 2014

    Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.

    Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.

    Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.

    Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.

    Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).

    13. Bauland seit 2014

    Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 23 Statistik

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2007

    Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer ver-anlagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeit-geber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.

    Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.

    Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).

    15. Umsatzsteuerstatistik seit 2008

    Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003) betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.

    Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2015

    Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m2 Wohnfläche rechnen ebenfalls dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.

    Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.

    Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m2 Wohnfläche sowie abge-schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.

    Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.

    17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2011

    Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.

    Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201900 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2019 24 Statistik

    Wohnungen (vgl. Nr. 16). In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehen-den Gebäuden ein. Deswegen können bei der Anzahl an genehmigten Wohnungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmer-wohnung umgebaut werden, desgleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsän-derungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.

    Räume (vgl. Nr. 16).

    19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2017 und 2018

    Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-In