Post on 05-Apr-2015
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im UnternehmenS
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er Steuerliche Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten im Unternehmen
Im Rahmen einer Veranstaltung der
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im UnternehmenS
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• Kinderbetreuungskosten• Kindertagesstätte
• öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter
• Betriebskindertagesstätte
• Sonstige Betreuung
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Voraussetzungen steuerlicher Förderung
• zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zum Gehalt
• nicht schulpflichtige Kinder des Arbeitnehmers• Kindertagesstätte oder vergleichbare Einrichtung• auch wenn der Elternteil die Aufwendungen trägt,
der nicht beim erstattenden Arbeitgeber beschäftigt ist
=> lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei
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Nicht schulpflichtig ist ein Kind, dass
• das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
• im laufenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr nach dem 30. Juni vollendet hat, es sei denn es ist eingeschult oder
• im laufenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr vor dem 1. Juli vollendet hat in den Monaten Januar bis Juli dieses Jahres oder
• mangels Schulreife vom Schulbesuch zurückgestellt ist.
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er Begünstigt sind:
• Unterbringung einschließlich Unterkunft und Verpflegung:• in betrieblicher Kindertagesstätte,• in öffentlichen Kindertagesstätten,• im Schulkindergarten,• in einem Kindergarten,• in einer Kinderkrippe,• bei einer Tagesmutter,• bei einer Wochenmutter,• in einer Ganztagespflegestelle.• Betreuung im Haushalt der Eltern wird nicht gefördert.
• Betreuung• kein Unterricht• keine Beförderungskosten zwischen Wohnung und
Kindertagesstätte
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er Nachweispflichten
• Bei Barzuwendungen an den Arbeitnehmer sind die Originalnachweise zum Lohnkonto zu nehmen.
• Da die Höhe des Zuschusses auf die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers begrenzt sind, ist ein Nachweis der tatsächlichen Kosten zum Lohnkonto zu nehmen.
• Ratschlag: Zur Vermeidung von Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen empfiehlt es sich, Auszahlungen ausschließlich gegen Aushändigung der Originalbestätigung der Kindertagesstätte / der Tagesmutter vorzunehmen.
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er Prüfungsrisiken
• Sachleistungen (Betriebskindertagesstätte)Bewertung des über den steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag hinausgehenden Teils nach den üblichen Preisen am Abgabeort, Hinzurechnung zum Arbeitslohn.
• Barleistungen (außerbetriebliche Kinderbetreuung)Bei Überzahlung oder nicht gelungenem Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung Hinzurechnung zum Arbeitslohn.
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er Vorteilsberechnung
Steuerklasse IIIBruttogehalt alt 2.000 €
Gehaltserhöhung Kinderbetreuungszuschuss Differenz
Bruttogehalt neu 2.100,00 € 2.000,00 € 100,00 €
Kinderbetreuungs-zuschuss 0,00 € 100,00 € - 100,00 €
Steuern 55,33 € 39,00 € 16,33 €
Sozialversicherung Arbeitnehmer
452,55 € 431,00 € 21,55 €
Sozialversicherung Arbeitgeber
458,85 € 437,00 € 21,85 €
Personalaufwand Arbeitgeber
2.558,85 € 2.537,00 € 21,85 €
Nettoauszahlung Arbeitnehmer
1.592,12 € 1.630,00 € 37,88 €
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er Vorteilsberechnung
Steuerklasse VBruttogehalt alt 2.000 €
Gehaltserhöhung Kinderbetreuungszuschuss Differenz
Bruttogehalt neu 2.100,00 € 2.000,00 € 100,00 €
Kinderbetreuungs-zuschuss 0,00 € 100,00 € - 100,00 €
Steuern 624,38 € 582,36 € 42,02 €
Sozialversicherung Arbeitnehmer
452,55 € 431,00 € 21,55 €
Sozialversicherung Arbeitgeber
458,85 € 437,00 € 21,85 €
Personalaufwand Arbeitgeber
2.558,85 € 2.537,00 € 21,85 €
Nettoauszahlung Arbeitnehmer
1.023,07 € 1.086,64 € 63,57 €
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er Vorteilsberechnung
Steuerklasse IIIBruttogehalt alt 1.000 €
Gehaltserhöhung Kinderbetreuungszuschuss Differenz
Bruttogehalt neu 1.100,00 € 1.000,00 € 100,00 €
Kinderbetreuungs-zuschuss 0,00 € 100,00 € - 100,00 €
Steuern 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sozialversicherung Arbeitnehmer
237,05 € 215,50 € 21,55 €
Sozialversicherung Arbeitgeber
240,35 € 218,50 € 21,85 €
Personalaufwand Arbeitgeber
1.340,35 € 1.318,50 € 21,85 €
Nettoauszahlung Arbeitnehmer
862,95 € 884,50 € 21,55 €
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er Vorteilsberechnung
Steuerklasse VBruttogehalt alt 1.000 €
Gehaltserhöhung Kinderbetreuungszuschuss Differenz
Bruttogehalt neu 1.100,00 € 1.000,00 € 100,00 €
Kinderbetreuungs-zuschuss 0,00 € 100,00 € - 100,00 €
Steuern 237,11 € 192,80 € 44,31 €
Sozialversicherung Arbeitnehmer
237,05 € 215,50 € 21,55 €
Sozialversicherung Arbeitgeber
240,35 € 218,50 € 21,85 €
Personalaufwand Arbeitgeber
1.340,35 € 1.318,50 € 21,85 €
Nettoauszahlung Arbeitnehmer
625,84 € 691,70 € 65,86 €
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öffentliche Kindertages-stätte / Tagesmutter
Zahlung des Arbeitgebers an die Kindertagesstätte / Tagesmutter um ein Belegungsrecht ohne Wartezeit für die Kinder seiner Mitarbeiter zu erwerben, sind kein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Sie sind damit Betriebsausgabe und lohnsteuerfrei.
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öffentliche Kindertages-stätte / Tagesmutter
Zahlung des Arbeitgebers an die Kindertagesstätte / Tagesmutter um zusätzliche Öffnungszeiten für die Kinder seiner Mitarbeiter zu erwerben, sind kein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer, soweit diese Öffnungszeit betrieblich benötigt wird. Sie sind damit Betriebsausgabe und lohnsteuerfrei.
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er Betriebskindertagesstätte
Steuerlich liegt eine Betriebskindertagesstätte im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und die Aufwendungen des Arbeitgebers stellen Betriebsausgaben dar und sind lohnsteuerfrei.(OFD Hannover, S-2332 – 261 – StH 211 / S-2332 – 126 – StO 211, Verfügung vom 29.01.1990)
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er Betriebskindertagesstätte
Auch umsatzsteuerlich ist eine Betriebskindertages-stätte im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Daher liegt eine nichtumsatzsteuer-bare Leistung vor.(R 12 Abs. 4 Satz 3 Nr. 7 Umsatzsteuerrichtlinien)
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er Betriebskindertagesstätte
Bezieht die Betriebs-kindertagesstätte Leistungen anderer Anbieter (z.B. fremder Betreiber) so sind diese Leistungen grundsätzlich Betriebsausgaben.
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er BetriebskindertagesstätteNimmt die Betriebskindertages-stätte Kinder von Betriebsfremden auf, so liegt hierin eine der normalen Umsatzsteuerpflicht unterliegende Tätigkeit. Vermutlich greift die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG nicht, da es sich nicht um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder eine ihr vergleichbare Einrichtung privaten Rechts handelt.Vermutlich 19 % UmsatzsteuerVorschlag: Gründung einer gemeinnützigen Organisation oder Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation
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er Sonstige Betreuung
Alles was unter Betreuung in Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtung zu fassen ist, kann grundsätzlich dem Arbeitnehmer steuerfrei erstattet werden.
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!