Post on 10-Jul-2020
Studieren im Ausland –
Informationsveranstaltung für „Outgoings“
Für WIWI-, JUR-Fakultät sowie FIM
Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
8. Mai 2019 │16:15 – 17:45 Uhr │(IM) HS 13
Agenda
I. Anmeldung an der Partneruniversität
II. Learning Agreements
a) Kurswahl und „Before the Mobility“
b) Kursänderungen und „During the Mobility“
c) „After the Mobility“ und Anerkennungen
III. Beurlaubung
IV. Aufenthaltsbestätigung
V. Erasmus-Förderung
VI. Checklisten und weitere Links
VII. Kontaktdaten
09.05.2019 2Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
I. Anmeldung an der Partneruniversität
Was muss ich beachten?
Nominierung durch das Akademische Auslandsamt
Informationen zur Anmeldung von der Partneruniversität per E-Mail
Genauer Zeitpunkt variiert je nach Partneruniversität (für Sommersemester
entsprechend später)
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen (zu finden auf der Homepage der
Partneruniversität)!
09.05.2019 3Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Was sollte ich bei der Kurswahl beachten?
Welche Kurse passen zu meinem Studium? (d. h. Wie sieht mein
Studienplan für die kommenden Semester aus, wo möchte bzw. kann ich
Leistungen sinnvoll einbringen?)
Gibt es an der Gastuniversität evtl. zusätzliche interessante Angebote?
Wie viele Kurse schaffe ich während meines Auslandsaufenthaltes?
Gibt es ggf. „Ausweichkurse“, falls die von mir gewünschten nicht angeboten
oder ausgebucht sind?
09.05.2019 4Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Warum brauche ich zwei Arten von Learning Agreements?
Rahmen-Learning Agreement
09.05.2019 5
Einzel-Learning Agreement
dokumentiert Ihre im Ausland
belegten (oder angestrebten)
Kurse und deren Änderungen
ist durch einen Vertreter von
beiden am Austausch beteiligten
Hochschulen zu unterzeichnen
ist beim Akademischen
Auslandsamt einzureichen
Notwendig für Ihre Auslands-
förderung!
garantiert Ihnen die problemlose
Anerkennung der im Ausland er-
brachten Leistungen
ist von dem/der zuständigen
Modulverantwortlichen zu prüfen
und zu unterzeichnen
verbleibt i.d.R im Original bis zur
Vorlage bei Ihnen
Notwendig für die spätere An-
erkennung von Leistungen!
Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Einholung der Learning Agreements
Stellen Sie ein für Sie passendes Kursprogramm zusammen.
Einholung der Einzel-Learning Agreements bei den Lehrstühlen :
Anerkennung als Substitut (Inhalte und Qualifikationsziele des Kurses an der
Gastuniversität stimmen mit der Veranstaltung an der Uni Passau überein)
Anerkennung als zusätzliche Veranstaltung in einem Schwerpunkt (Veranstaltung
passt inhaltlich sowie im Anforderungsniveau zum Kursangebot des jeweiligen
Lehrstuhls)
09.05.2019 6Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
09.05.2019 7
Einzel-Learning Agreement
Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Einzel-Learning Agreement
wird zwischen Ihnen und dem/der Modulverantwortlichen geschlossen
i.d.R. pro Kurs ein Einzel-Learning Agreement
Schließen Sie die Einzel-Learning Agreements, sofern möglich, vor Ihrem
Auslandsaufenthalt bzw. solange Sie noch in Passau sind!
09.05.2019 8Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Einholung der Learning Agreements
Stellen Sie ein für Sie passendes Kursprogramm zusammen.
Einholung der Einzel-Learning Agreements bei den Lehrstühlen:
Anerkennung als Substitut (Inhalte und Qualifikationsziele des Kurses an der
Gastuniversität stimmen mit der Veranstaltung an der Uni Passau überein)
Anerkennung als zusätzliche Veranstaltung in einem Schwerpunkt (Veranstaltung
passt inhaltlich sowie im Anforderungsniveau zum Kursangebot des jeweiligen
Lehrstuhls)
Rahmen-Learning Agreement im Dekanat einreichen (Unterschrift erfolgt
durch den Studiendekan)
09.05.2019 9Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
Rahmen-Learning Agreement
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
09.05.2019 10
An der jeweiligen
Partneruniversität
sind (ungeachtet
späterer
Anerkennungen)
Kurse im
Gegenwert von
mind. 20 ECTS-
Credits zu
absolvieren!
Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Rahmen-Learning Agreement
09.05.2019 11Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Rahmen-Learning Agreement:
Es sind Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS-Credits zu belegen und
zu bestehen.
Falls Kurse nicht anerkannt werden sollen oder können, nennen Sie die
entsprechenden Gründe im Anhang.
Reichen Sie das Rahmen-Learning Agreement zusammen mit den Einzel-
Learning Agreements im Dekanat ein.
Alle Infos finden Sie zum Nachlesen im Leitfaden im Download Center des
Akademischen Auslandsamtes!
Wenn alle Unterschriften vorliegen, reichen Sie das Rahmen-Learning
Agreement (ohne Einzel-Learning Agreements) beim Akademischen
Auslandsamt ein!
09.05.2019 12Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Einholung der Learning Agreements
Stellen Sie ein für Sie passendes Kursprogramm zusammen.
Einholung der Einzel-Learning Agreements bei den Lehrstühlen:
Anerkennung als Substitut (Inhalte und Qualifikationsziele des Kurses an der
Gastuniversität stimmen mit der Veranstaltung an der Uni Passau überein)
Anerkennung als zusätzliche Veranstaltung in einem Schwerpunkt (Veranstaltung
passt inhaltlich sowie im Anforderungsniveau zum Kursangebot des jeweiligen
Lehrstuhls)
Rahmen-Learning Agreement im Dekanat (WiWi 109) einreichen (auch per
Email möglich; Unterschrift erfolgt durch den Studiendekan!)
Einreichung des Rahmen-Learning Agreements im Akademischen
Auslandsamt
Starten Sie möglichst früh mit der Planung!
09.05.2019 13Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“
Was passiert, wenn sich die Kurswahl ändert?
Führen Sie bei „During the Mobility“ bitte alle Kurse auf:
abgewählte Kurse
neu hinzugekommene Kurse
Kurse ohne Änderung
Nichtanerkennungen wieder im entsprechenden Anhang eintragen
Unterschriften wie bei „Before the Mobility“
Wird nur benötigt, wenn sich wirklich etwas geändert hat!
09.05.2019 14Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“
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Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. c) Notenumrechnung und Anerkennungen
zentrale Notenumrechnung im Dekanat
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Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität
im Original (sollte Ihnen hier nur ein digitales
Originaldokument vorliegen, lassen Sie dieses bitte vorab
im Akademischen Auslandsamt bestätigen)
die von den Lehrstühlen ausgestellten, unterschriebenen
Einzel-Learning Agreements
Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
II. c) Notenumrechnung und Anerkennungen
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Eintragung der Noten durch das Prüfungssekretariat
Sie benötigen:
das jeweilige Learning Agreement im Original und in Kopie
das Transcript of Records im Original und in Kopie (sollte Ihnen hier nur ein
digitales Originaldokument vorliegen, lassen Sie dieses bitte vorab im
Akademischen Auslandsamt bestätigen)
das Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten
Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
09.05.2019 18Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
Besonderheiten Juristische Fakultät
• Anerkennung eines Auslandsstudiums als Schwerpunktbereich
„Ausländisches Recht“ nach Aufenthalt möglich (Ansprechpartner:
Andrew Otto)
• Bei einer Beurlaubung wird die Zeit im Ausland nicht auf den Freiversuch
angerechnet Vorgaben für die Freiversuchsneutralität beachten!
• Während der Beurlaubung dürfen gemäß § 48 Abs. 3 BayHschG keine
Prüfungsleistungen während der Beurlaubung erbracht werden– für die
Anmeldung zu und die Ableistung von Schwerpunktleistungen (z.B.
Seminararbeiten) beachten!
• „Responsible Person“ und Unterschrift auf dem Rahmen-Learning-
Agreement: Programmbeauftragter der jeweiligen Partneruniversität
(betreuender Lehrstuhl; siehe Homepage!)
09.05.2019 19Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
Besonderheiten Juristische Fakultät
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• N.B.: Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamtes „Informationen zum Freiversuch“, Bayern
• )
Der Freiversuch kann auch bei einem Auslandsstudium erhalten bleiben
(„Freiversuchsneutralität“)!
Voraussetzung zum Erhalt der „Freiversuchsneutralität“
Bitte beachten Sie das Hinweisblatt „Informationen zum Freiversuch“ des
Landesjustizprüfungsamtes Bayern unter folgendem Link:
(https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/informationen_zum_freiversuch)
Eine Beurlaubung von maximal 2 Semestern, die nicht gegen den Freiversuch zählen ist
möglich, WENN:
• Pro Auslandssemester Lehrveranstaltungen im Wert von 8 SWS oder mindestens
12 ECTS-Punkten besucht werden;
• Diese im geltenden, ausländischen oder internationalem Recht (bspw. keine
Rechtsphilosophie oder deutsches Recht) belegt werden und
• Pro Semester 1 Leistungsnachweis erfolgreich erworben wurde. Die Art der
Prüfungsleistung (Klausur oder Referat) ist unerheblich;
• Bei einem Aufenthalt von 2 Semestern sollten die Prüfungsleistungen auf jedes
Halbjahr des Studienjahres verteilt werden, sofern die lokale Prüfungsordnung dies
zulässt.
Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
Besonderheiten FIM
Vor dem Auslandsaufenthalt:
• Unterschrift der Einzel-Learning Agreements: Lehrstühle
• Unterschrift des Rahmen-Learning-Agreements: Vorsitzender des
Prüfungsausschusses (Prof. Dr. Matthias Kranz)
• Wichtig: An der FIM müssen Learning Agreements als Original
vorgelegt werden!
09.05.2019 21Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
Besonderheiten FIM
Nach dem Auslandsaufenthalt:
1. Umrechnung der Noten:
Vorlage folgender Dokumente beim Koordinator für Internationales(Terminvergabe unter wolfgang.mages@uni-passau.de):
– Einzel-Learning Agreements
– Transcript of Records
– ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
– ggf. Angaben zum Notensystem
2. Anerkennung der Noten:
Vorlage folgender Dokumente beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (der die Unterlagen im Anschluss an das Prüfungssekretariat weiterleitet):
– Einzel-Learning Agreements
– Transcript of Records
– ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit Noteneintrag von Hr. Mages
09.05.2019 22Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
III. Beurlaubung
Wie kann ich mich beurlauben lassen?
Antragstellung beim Studierendensekretariat:
Sommersemester: bis zum 30. April des betreffenden Semesters
Wintersemester: bis zum 31. Oktober des betreffenden Semesters
Dennoch ist die Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags
erforderlich.
Es dürfen während der Beurlaubung an der Universität Passau keine
Leistungen erstmalig abgelegt werden! Auch Notenverbesserung ist nicht
möglich.
Konsequenz: Zählung der Fachsemester wird für die Dauer der Beurlaubung
angehalten.
Werden später aber 25 oder mehr ECTS-Credits anerkannt, erfolgt im
Nachhinein eine Hochstufung um ein Fachsemester.
09.05.2019 23Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
IV. Aufenthaltsbestätigung
Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?
FALSCH:
Das Datum der Unterschrift
darf nicht vor Aufenthaltsende liegen!
Grundlage für die Berechnung des
Förderzeitraums bei Erasmus+.
Umfasst nur die Aufenthaltsdauer, die
direkt im Zusammenhang mit dem
Auslandsstudium anfällt.
09.05.2019 24Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
IV. Aufenthaltsbestätigung
Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?
RICHTIG:
Idealfall: am Tag der Ankunft und
der Abreise unterschreiben lassen
Verlängerungen des Aufenthalts-
zeitraums mind. sechs Wochen
vor Ende beantragen (per E-Mail
an almut.bareiss@uni-passau.de).
09.05.2019 25Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
V. Erasmus-Förderung
Berechnung:
Wird jedes Jahr neu berechnet.
Auszahlung der ersten Rate (80% der Gesamtförderung) erfolgt vor dem
Auslandsaufenthalt, aber erst nach dem Einreichen des Rahmen-Learning
Agreements.
Auszahlung der zweiten Rate (20% der Gesamtförderung) erfolgt nach dem
Auslandsaufenthalt und zwar nach Einreichen aller notwendigen Erasmus-
Dokumente.
09.05.2019 26Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
V. Erasmus-Förderung
Fördersätze:
Ländergruppe 1 (450 Euro/Monat*):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,
Schweden, Vereinigtes Königreich**
Ländergruppe 2 (390 Euro/Monat*):
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 (330 Euro/Monat*):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM),
Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei,
Ungarn
* ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert
** in wieweit Aufenthalte nach dem Brexit gefördert werden können, steht noch nicht fest
2709.05.2019 Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
V. Erasmus-Förderung
Förderung von kostenpflichtigen Sprachkursen:
Müssen im direkten Zusammenhang mit einem Erasmus-Aufenthalt stehen.
Mind. 50 Unterrichtsstunden.
Erstattung der Sprachkurskosten bis max. 500 EUR.
Antrag bis sechs Wochen vor Beginn des Sprachkurses im Akademischen
Auslandsamt (Formulare unter http://www.uni-passau.de/internationales/ins-
ausland-gehen/europaeische-partnerhochschulen-erasmus/das-programm-
erasmus/sprachkursfoerderung/)
09.05.2019 28Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
V. Erasmus-Förderung
OLS-Sprachtest und -kurs:
a) Verpflichtender Online-Sprachtest vor Antritt und nach Abschluss des
Auslandssemesters
– Zugang in den kommenden Wochen per E-Mail.
– In der Hauptunterrichtssprache.
– Kein Auswahlkriterium – soll Entwicklung der Sprachkenntnisse dokumentieren.
– Voraussetzung für Erasmus+ Förderung (Ausnahme: Muttersprachler).
– C2-Niveau: kein zweiter Sprachtest
b) Freiwilliger tutorierter Online-Sprachkurs
– In der Hauptunterrichtssprache; ab B2-Niveau ggf. Landessprache.
09.05.2019 29Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
VI. Checklisten und weitere Links
09.05.2019 30Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
VI. Checklisten und weitere Links
Wo bekomme ich mehr Informationen?
www.uni-passau.de/internationales/ins-ausland-gehen/download-center/
http://www.uni-passau.de/internationales/ins-ausland-gehen/
www.uni-passau.de/studium/waehrend-des-studiums/rueckmeldung-
co/beurlaubung
passau.moveon4.de/publisher/1/deu
anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html
09.05.2019 31Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
VII. Kontaktdaten des Akademischen Auslandsamts
Almut Bareiß, Tel.: +49 (0)851 509 1167, Mail: almut.bareiss@uni-passau.de
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8:30-12 Uhr und n.V. im (VW) R 109 (Offene Sprechstunde ohne vorherige
Terminvergabe)
Stefanie Dallmeier, Tel.: +49 (0)851 509 1165, Mail: stefanie.dallmeier@uni-passau.de
Sprechzeiten: Mo - Fr 8:30-12 Uhr und n.V. im (VW) R 108 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)
Heidi Würdig, Tel.: +49 (0)851 509 1163, Mail: heidi.wuerdig@uni-passau.de
Sprechzeiten: Mo - Fr 8:30-12 Uhr und n.V. im (VW) R 107 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)
Allgemeine Anfragen und einzureichenden Dokumente bitte an:
Simon Kalmbach, Judith Neckermann, Sarah Sohn
Mail: erasmus.outgoing@uni-passau.de / outgoing@uni-passau.de
(VW) R 109
3209.05.2019 Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
VII. Kontaktdaten der JURF
Für Studierende der Juristischen Fakultät:
Ulrike Wassermann
Telefon: +49 (0)851 509 2374
Mail: ulrike.wassermann@uni-passau.de
Web: http://www.jura.uni-passau.de/internationales/
Sprechzeiten: Di 14-16 Uhr │(JUR) R 225
Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe
Andrew OttoSchwerpunkt Ausländisches Recht
Telefon: +49 (0)851 509 2375
Mail: andrew.otto@uni-passau.de
Web: http://www.jura.uni-passau.de/internationales/
Sprechzeiten: Mi 11-12 Uhr │(JUR) R 227
Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe
09.05.2019 33Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
VII. Kontaktdaten der WIWIF
Für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
Diana Bürgermeister
Telefon: +49 (0)851 509 2401
Mail: diana.buergermeister@uni-passau.de
Web: http://www.wiwi.uni-passau.de/internationales/
Sprechzeiten: Mi, Do und Fr 08:30-12:30
Raum: (WIWI) R 109
09.05.2019 34Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
VII. Kontaktdaten der FIM
Für Studierende der Fakultät für Informatik und Mathematik:
Prof. Dr. Matthias Kranz
Telefon: +49(0)851 509 3081Mail: matthias.kranz@uni-passau.deWeb: http://www.fim.uni-passau.de/studium/auslandsstudium/
Sprechzeiten: Mo 9 Uhr │(ITZ) R 228
ausschließlich nach vorheriger Anmeldung per Mail
Wolfgang MagesKoordinator für Internationales
Telefon: +49(0)851 509 3066Mail: wolfgang.mages@uni-passau.deRaum: (ITZ) R 239
09.05.2019 35Diana Bürgermeister, Ulrike Wassermann, Almut Bareiß
Noch Fragen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… und „go out“!