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Tabellen
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanznach § 11 SGB III
Agentur für Arbeit Rosenheim
Jahreszahlen 2016
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Titel:
Region:
Berichtsmonat:
Erstellungsdatum: 30.06.2017
Hinweise:
Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit
Statistik
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Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
E-Mail:
Service-Haus.Statistik-Zentraler-Statistik-
Service@arbeitsagentur.de
Hotline: 0911/179-3632
Fax: 0911/179-1131
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Internet:
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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III, Jahreszahlen 2016,
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Nürnberg, Juni 2017
Impressum
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Agentur für Arbeit Rosenheim
Jahreszahlen 2016
Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische
Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der
Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in § 11 Abs. 2 SGB III.
http://statistik.arbeitsagentur.de
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Inhaltsverzeichnis
Tabelle
1
2
3aI
3aII
3bI
3bII
3cI
3cII
4a
4b
4c
5
6a
6b
6c
7
8a
8b
9a
9b
9cI
9cII
Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB III -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Zugewiesene Mittel und Ausgaben
Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -
Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Zugang - Jahressumme
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -
Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -
Eingliederungsquote
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -
Verbleibsquote
Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)
- Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit -
Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Zugang - Jahressumme
Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Eingliederungsquote
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 1) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - zugewiesene Mittel und Ausgaben
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
a) Zugewiesene Mittel
in
1.000 €
in % des Soll
(Spalte 1)
in % von
insgesamt
(Spalte 2)
in % des Ein-
gliederungs-
titels1 2 3 4 5
Insgesamt x 19.542 x 100 x
dav. Eingliederungstitel 18.644 18.142 97,3 92,8 100
Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des
Eingliederungstitels 1) x 1.400 x 7,2 x
b) Ausgaben
Ist (Ausgaben)
in 1.000 €
in %
von Insgesamt
in % des Ein-
gliederungs-
titels 2)
1 2 3
Insgesamt (Summe A, B, C, D, F, G, H) 19.542 100 x
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.615 18,5 19,8
Vermittlungsbudget 155 0,8 0,9
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.440 17,6 19,0
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 26 0,1 0,1
dav. Maßnahmen bei einem Träger 3.414 17,5 18,8
dav. dar. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in sv-pflichtige Beschäftigung - - -
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
11 0,1 x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
0,0 x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
10 0,1 x
Probebeschäftigung behinderter Menschen 1)
11 0,1 x
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
- - x
B Berufswahl und Berufsausbildung 3.777 19,3 16,8
Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 332 1,7 1,8
Berufseinstiegsbegleitung 952 4,9 5,2
Assistierte Ausbildung 81 0,4 0,4
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1)
- - x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 1)
471 2,4 x
Ausbildungsbegleitende Hilfen 1.052 5,4 5,4
Außerbetriebliche Berufsausbildung 562 2,9 2,9
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 1)
157 0,8 x
Einstiegsqualifizierung 163 0,8 0,9
Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 1)
7 0,0 x
Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung 1)
- - x
C Berufliche Weiterbildung 7.724 39,5 40,6
Förderung der beruflichen Weiterbildung 5.544 28,4 30,6
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1)
360 1,8 x
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 1.820 9,3 10,0
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 4.407 22,6 22,7
Eingliederungszuschuss 1.389 7,1 7,7
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1)
273 1,4 x
Gründungszuschuss 2.729 14,0 15,0
Gründungszuschuss zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 1)
15 0,1 x
F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - -
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Zuschuss, Restabw.) - - -
G Freie Förderung - - -
Freie Förderung SGB III (Restabw.) - - -
Erprobung innovativer Ansätze - - -
H Sonstige Leistungen 19 0,1 0,1
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen - - -
Förderung von Jugendwohnheimen - - -
Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 19 0,1 0,1
Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 1)
- - x
Teilnehmerbezogene Programmausgaben des internationalen Services der BA 1)
- - x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Soll
(zugewie-
sene Mittel)
in 1.000 €
Ist (Ausgaben)
1) Diese Förderungen gehören zu den weiteren Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels (§ 71b SGB IV).
2) Für die Berechnung des Anteils der Schwerpunktgruppen A, B, C, D, F, G und H und des Anteils der Instrumente Ausbildungsbegleitende Hilfen und Außerbetriebliche
Berufsausbildung wurden nur die Leistungen des Eingliederungstitels innerhalb der jeweiligen Schwerpunktgruppe / des Instruments berücksichtigt.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 2) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
2016 +/- Vorjahr 2016 +/- Vorjahr
1 2 3 4
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)2)
88 -8 x x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)2)
932 452 1,2 0,2
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 4 0,3 0,1
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.424 687 1,7 0,4
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige. Beschäftigung 1)2)
x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)2)3)
x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 19 -73 x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 149 -287 2,7 0,1
Probebeschäftigung behinderter Menschen x x 3,0 -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
- x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung
Berufseinstiegsbegleitung 303 -96 13,4 -2,8
Assistierte Ausbildung 454 x 4,3 4,3
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - x 4,5 4,5
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 3)
708 -74 4,8 0,7
Ausbildungsbegleitende Hilfen 206 -1 6,8 -5,1
Außerbetriebliche Berufsausbildung 846 -58 13,5 -1,5
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 365 39 28,0 -1,4
Einstiegsqualifizierung 311 -2 7,3 -0,2
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 226 x . .
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 3)
805 -11 5,2 -0,3
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 3)
x x 12,4 -3,4
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 1.043 54 15,8 4,3
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 785 55 4,8 0,2
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1.038 -108 18,7 5,7
Gründungszuschuss 1.007 -64 9,8 0,6
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze x x - -
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
durchschnittliche
Ausgaben je
Förderung pro Monat
(in EURO) 1)
Dauer der
Leistung
(Durchschnitt
in Monaten) 2)
1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen
Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Für Einmalleistungen werden für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der
Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen der übrigen
Instrumente nicht vergleichbar.
2) Berechnung Sp. 3: Bei der ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines
Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei
den Einmalleistungen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
3a I) Zugang - Jahressumme
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 24.041 10.598 x 1.043 3.562 478 7.410
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.533 2.488 77 263 703 112 1.756
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
1.754 761 38 121 282 39 457
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
3.691 1.672 35 109 421 73 1.263
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.293 512 11 35 116 12 408
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
2.398 1.160 24 74 305 61 855
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
- - - - - - -
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
84 51 * 29 - - *
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
15 10 - 8 - - *
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
69 41 * 21 - - 30
Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * * - - -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
* * - * - - *
B Berufswahl und Berufsausbildung 2.207 x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 917 620 - 16 - * 618
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
1.290 . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 223 80 - 4 - - 78
Assistierte Ausbildung 34 27 - - - - 27
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
153 137 - - - * 137
Ausbildungsbegleitende Hilfen 350 246 - 3 - - 246
Außerbetriebliche Berufsausbildung 50 47 - - - - 47
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * 13 - 9 - - 13
Einstiegsqualifizierung 93 70 - - - - 70
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * - - - - - -
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 1.317 555 26 49 129 45 400
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.186 502 * 42 129 * 352
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 9 * * - - 5
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 105 44 * * - * 43
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 644 294 21 54 101 * 180
Eingliederungszuschuss 369 205 16 38 72 9 122
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 11 - 11 * - 5
Gründungszuschuss 263 78 5 5 * * 53
G Freie Förderung - - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) 9.701 x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.411 3.957 124 382 933 170 2.954
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
Insge-
samt
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
3a II) Anteile
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 24.041 44,1 x 4,3 14,8 2,0 30,8
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.533 45,0 1,4 4,8 12,7 2,0 31,7
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
1.754 43,4 2,2 6,9 16,1 2,2 26,1
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
3.691 45,3 0,9 3,0 11,4 2,0 34,2
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.293 39,6 0,9 2,7 9,0 0,9 31,6
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
2.398 48,4 1,0 3,1 12,7 2,5 35,7
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
- x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
84 60,7 * 34,5 - - *
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
15 66,7 - 53,3 - - *
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
69 59,4 * 30,4 - - 43,5
Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * * * * *
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
* * * * * * *
B Berufswahl und Berufsausbildung 2.207 x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 917 67,6 - 1,7 - * 67,4
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
1.290 x x x x x x
Berufseinstiegsbegleitung 223 35,9 - 1,8 - - 35,0
Assistierte Ausbildung 34 79,4 - - - - 79,4
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
153 89,5 - - - * 89,5
Ausbildungsbegleitende Hilfen 350 70,3 - 0,9 - - 70,3
Außerbetriebliche Berufsausbildung 50 94,0 - - - - 94,0
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * * * * * * *
Einstiegsqualifizierung 93 75,3 - - - - 75,3
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * * * * * *
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 1.317 42,1 2,0 3,7 9,8 3,4 30,4
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.186 42,3 * 3,5 10,9 * 29,7
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 34,6 * * - - 19,2
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 105 41,9 * * - * 41,0
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 644 45,7 3,3 8,4 15,7 * 28,0
Eingliederungszuschuss 369 55,6 4,3 10,3 19,5 2,4 33,1
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 91,7 - 91,7 * - 41,7
Gründungszuschuss 263 29,7 1,9 1,9 * * 20,2
G Freie Förderung - x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) 9.701 x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.411 47,0 1,5 4,5 11,1 2,0 35,1
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
Insge-
samt
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.760 2.539 341 335 1.221 137 1.480
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 439 231 5 19 39 7 188
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
424 221 4 14 39 7 182
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 30 12 0 1 2 0 11
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
394 209 4 14 37 7 171
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
15 9 1 4 - - 7
Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 1 0 1 - - -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 896 795 - 20 - 1 793
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
. . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 261 230 - 2 - - 230
Assistierte Ausbildung 15 14 - - - - 14
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 1 - - - - 1
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
55 53 - - - 1 53
Ausbildungsbegleitende Hilfen 426 373 - 6 - - 373
Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 51 - 2 - - 51
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 36 35 - 9 - - 34
Einstiegsqualifizierung 44 38 - 1 - - 37
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 - - - - - -
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 750 374 8 18 39 27 322
Förderung der beruflichen Weiterbildung 574 287 7 14 37 24 241
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 31 6 1 2 - 1 3
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 145 81 0 2 2 2 78
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 395 181 9 51 60 11 101
Eingliederungszuschuss 148 89 6 24 36 4 47
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 22 21 1 21 1 - 12
Gründungszuschuss 226 71 3 6 23 7 43
G Freie Förderung - - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.481 1.580 23 107 137 46 1.404
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
Insge-
samt
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
3b II) Anteile
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.760 53,3 7,2 7,0 25,7 2,9 31,1
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 439 52,6 1,2 4,3 8,8 1,7 42,9
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
424 52,2 1,0 3,3 9,1 1,7 42,8
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 30 40,0 1,4 2,2 5,5 0,5 34,5
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
394 53,1 1,0 3,4 9,4 1,8 43,4
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
15 63,1 4,5 29,0 - - 47,2
Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 100,0 50,0 100,0 - - -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 896 88,7 - 2,2 - 0,1 88,5
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
x x x x x x x
Berufseinstiegsbegleitung 261 88,0 - 0,6 - - 88,0
Assistierte Ausbildung 15 91,6 - - - - 91,6
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 100,0 - - - - 100,0
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
55 94,7 - - - 0,9 94,7
Ausbildungsbegleitende Hilfen 426 87,7 - 1,3 - - 87,7
Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 92,6 - 3,9 - - 92,6
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 36 98,8 - 26,3 - - 95,1
Einstiegsqualifizierung 44 86,7 - 1,7 - - 85,0
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 - - - - - -
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 750 49,8 1,1 2,4 5,2 3,6 42,9
Förderung der beruflichen Weiterbildung 574 50,0 1,2 2,4 6,4 4,2 41,9
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 31 19,8 4,0 5,4 - 3,2 9,7
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 145 55,4 0,2 1,4 1,4 1,4 53,8
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 395 45,8 2,3 12,8 15,1 2,7 25,5
Eingliederungszuschuss 148 60,2 3,8 16,0 24,3 2,5 31,7
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 22 96,6 4,2 96,6 5,3 - 53,2
Gründungszuschuss 226 31,4 1,2 2,5 10,0 3,2 18,8
G Freie Förderung - x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.481 63,7 0,9 4,3 5,5 1,9 56,6
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
Insge-
samt
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
3c I) Zugang und Bestand
Zugang Bestand Zugang Bestand
1 2 3 4
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.979 676 1.881 245
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.163 142 368 28
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
228 x 123 x
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
881 130 226 25
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 342 10 98 2
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
539 120 128 24
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
- x - x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
* x 19 x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
* x 3 x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
47 11 16 3
Probebeschäftigung behinderter Menschen - - - -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
* x - x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 873 872 292 291
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
. . . .
Berufseinstiegsbegleitung 223 261 100 120
Assistierte Ausbildung 29 13 5 4
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - 1 - 1
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
153 55 54 18
Ausbildungsbegleitende Hilfen 331 413 89 108
Außerbetriebliche Berufsausbildung 46 53 18 19
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 13 35 6 9
Einstiegsqualifizierung 78 38 20 10
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung - 2 - 1
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - -
C Berufliche Weiterbildung 151 87 60 41
Förderung der beruflichen Weiterbildung 133 57 53 27
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 6 9 * 1
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 12 21 * 13
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 75 38 16 9
Eingliederungszuschuss 61 23 11 5
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 4 9 * 2
Gründungszuschuss 10 7 * 2
G Freie Förderung - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - - - -
Summe (A, B, C, D, G) x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.262 1.139 736 368
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
Insgesamt Frauen
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
3c II) Anteile an Insgesamt
Zugang Bestand Zugang Bestand
1 2 3 4
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 20,7 14,2 18,6 12,0
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 21,0 32,2 15,2 20,2
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
13,0 x 13,0 x
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
23,9 30,7 15,7 19,0
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 26,5 32,6 20,2 20,4
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
22,5 30,6 13,4 18,9
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
* x 55,9 x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
* x 37,5 x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
68,1 76,7 61,5 61,2
Probebeschäftigung behinderter Menschen * - x x
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
* x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 95,2 97,3 98,0 99,1
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
x x x x
Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0
Assistierte Ausbildung 85,3 87,2 83,3 94,2
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen x 100,0 x 100,0
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
100,0 100,0 100,0 100,0
Ausbildungsbegleitende Hilfen 94,6 96,9 95,7 98,3
Außerbetriebliche Berufsausbildung 92,0 95,8 100,0 100,0
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * 99,1 100,0 96,6
Einstiegsqualifizierung 83,9 87,2 95,2 96,7
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * 66,7 x 100,0
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x
C Berufliche Weiterbildung 11,5 11,6 8,6 9,2
Förderung der beruflichen Weiterbildung 11,2 9,9 8,5 8,1
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 23,1 30,0 * 10,4
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 11,4 14,6 * 12,5
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 11,6 9,6 6,4 5,6
Eingliederungszuschuss 16,5 15,4 7,9 9,6
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 33,3 39,2 * 33,3
Gründungszuschuss 3,8 3,0 * 2,1
G Freie Förderung x x x x
Erprobung innovativer Ansätze x x x x
Summe (A, B, C, D, G) x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 26,9 45,9 20,0 35,6
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
in % von Tabelle 3a/ 3b
Insgesamt
in % von Tabelle 4a/ 4b
Frauen Insgesamt
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen
Tabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
4a) Zugang - Jahressumme
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
behin-
derte M. /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 10.101 42,0 4.380 x 416 1.551 473 2.852
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.426 43,8 1.066 44 111 346 112 666
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
948 54,0 392 22 51 148 39 219
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
1.444 39,1 653 * 47 198 73 435
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 486 37,6 188 * 12 61 12 126
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
958 39,9 465 15 35 137 61 309
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
- x - - - - - -
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
34 40,5 21 * 13 - - 12
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
8 53,3 6 - 5 - - *
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
26 37,7 15 * 8 - - *
Probebeschäftigung behinderter Menschen - * - - - - - -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
- * - - - - - -
B Berufswahl und Berufsausbildung 921 41,7 x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 298 32,5 197 - 7 - * 197
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
623 48,3 . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 100 44,8 40 - * - - 40
Assistierte Ausbildung 6 17,6 6 - - - - 6
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - x - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
54 35,3 46 - - - * 46
Ausbildungsbegleitende Hilfen 93 26,6 65 - - - - 65
Außerbetriebliche Berufsausbildung 18 36,0 17 - - - - 17
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 6 * 6 - * - - 6
Einstiegsqualifizierung 21 22,6 17 - - - - 17
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung - * - - - - - -
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 698 53,0 295 17 22 66 45 197
Förderung der beruflichen Weiterbildung 623 52,5 267 * * 66 * 171
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 9 34,6 3 * * - - *
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 66 62,9 25 * - - * *
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 250 38,8 115 7 17 44 * 64
Eingliederungszuschuss 140 37,9 80 * 10 33 9 43
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 6 50,0 5 - * * - *
Gründungszuschuss 104 39,5 30 * * * * *
G Freie Förderung - x - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) 4.295 44,3 x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 3.672 43,7 1.673 68 157 456 170 1.124
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
Insge-
samt
in %
von
Tabelle
3a
Insge-
samt
darunter (Spalte 1):
besonders förderungsbedürftige Personen
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen
Tabelle 4b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
4b) Bestand - Jahresdurchschnitt 1)
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
behin-
derte M. /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 2.044 42,9 1.097 153 133 519 136 611
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 138 31,4 73 3 7 16 7 54
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
134 31,6 70 2 5 16 7 52
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 8 25,5 3 0 0 1 0 2
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
126 32,0 67 2 5 15 7 50
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
4 27,8 2 1 2 - - 1
Probebeschäftigung behinderter Menschen - - - - - - - -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 293 32,8 260 - 8 - 1 258
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
. . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 120 45,7 106 - 2 - - 106
Assistierte Ausbildung 4 29,1 4 - - - - 4
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 92,3 1 - - - - 1
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
18 33,2 17 - - - 1 17
Ausbildungsbegleitende Hilfen 110 25,9 95 - - - - 95
Außerbetriebliche Berufsausbildung 19 34,3 18 - 2 - - 18
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 10 27,0 10 - 4 - - 8
Einstiegsqualifizierung 10 23,4 9 - - - - 9
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 1 40,0 - - - - - -
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 443 59,0 215 5 10 20 27 178
Förderung der beruflichen Weiterbildung 330 57,4 158 4 9 19 24 124
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 11 36,2 3 0 0 - 1 2
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 102 70,4 54 0 1 1 2 52
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 160 40,5 72 3 12 27 11 36
Eingliederungszuschuss 56 37,7 33 2 4 15 4 16
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 5 21,7 5 - 5 1 - 2
Gründungszuschuss 100 44,1 35 1 3 11 7 18
G Freie Förderung - x - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 1.035 41,7 620 10 37 63 46 526
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
Insge-
samt
in % von
Tabelle
3b Insge-
samt
darunter (Spalte 1):
besonders förderungsbedürftige Personen
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen
Tabelle 4c) Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
4c I) Bestand - Jahresdurchschnitt
Insgesamt Frauennachrichtl.:
Männer
1 2 3
relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1)
1,6 1,4 1,8
absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 42,9 57,1
Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1)
37,1 62,9
realisierter Förderanteil (s. auch Tab. 4 b) 41,7 58,3
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 4,6 - 4,6
realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung")
(s. auch Tab. 4 b) 46,8 53,2
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 9,7 - 9,7
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
4c II) Bestand - Jahresdurchschnitt Vorjahr
Insgesamt Frauennachrichtl.:
Männer
relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1)
1,7 1,5 1,8
absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 44,9 55,1
Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1)
40,9 59,1
realisierter Förderanteil 45,3 54,7
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 4,4 - 4,4
realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") 52,7 47,3
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 11,8 - 11,8
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 5) Abgang aus Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III
Tabelle 5) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Abgang von Arbeitslosen
Insge-
samt 1)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 2)
1 2 3 4 5 6 7
Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 23.358 10.655 891 1.038 3.537 540 7.382
dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3)
02 11.243 4.342 175 324 1.310 185 3.094
dar. Abgänge in Beschäftigung 03 10.333 4.009 146 271 1.168 171 2.920
Wiederbeschäftigungsquote 4)
(Z. 03 in % v. Z. 01) 04 44,2 37,6 16,4 26,1 33,0 31,7 39,6
dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 10.070 3.858 131 246 1.110 164 2.831
Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 43,1 36,2 14,7 23,7 31,4 30,4 38,4
dar. in selbständige Tätigkeit 07 889 323 29 53 140 14 165
Zeile 07 in % von Zeile 01 08 3,8 3,0 3,3 5,1 4,0 2,6 2,2
dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 642 250 24 48 111 9 120
Zeile 09 in % von Zeile 01 10 2,7 2,3 2,7 4,6 3,1 1,7 1,6
dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert)
durch Vermittlung
11 1.133 432 15 22 120 36 306
Zeile 11 in % von Zeile 03 12 11,0 10,8 10,3 8,1 10,3 21,1 10,5
dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert)
durch Vermittlung
13 1.074 406 13 21 109 34 292
Vermittlungsquote 5)
(Z. 13 in % v. Z. 05) 14 10,7 10,5 9,9 8,5 9,8 20,7 10,3
Abgang von arbeitslosen Frauen
Insge-
samt 1)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 2)
1 2 3 4 5 6 7
Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 9.963 4.503 440 425 1.577 536 2.876
dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3)
02 4.539 1.640 90 95 507 182 1.089
dar. Abgänge in Beschäftigung 03 4.229 1.552 80 91 475 170 1.038
Wiederbeschäftigungsquote 4)
(Z. 03 in % v. Z. 01) 04 42,4 34,5 18,2 21,4 30,1 31,7 36,1
dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 4.118 1.486 74 81 448 163 1.003
Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 41,3 33,0 16,8 19,1 28,4 30,4 34,9
dar. in selbständige Tätigkeit 07 304 86 10 4 32 12 49
Zeile 07 in % von Zeile 01 08 3,1 1,9 2,3 0,9 2,0 2,2 1,7
dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 214 59 9 3 22 7 33
Zeile 09 in % von Zeile 01 10 2,1 1,3 2,0 0,7 1,4 1,3 1,1
dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert)
durch Vermittlung
11 522 197 11 7 57 36 126
Zeile 11 in % von Zeile 03 12 12,3 12,7 13,8 7,7 12,0 21,2 12,1
dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert)
durch Vermittlung
13 492 182 9 7 49 34 121
Vermittlungsquote 5)
(Z. 13 in % v. Z. 05) 14 11,9 12,2 12,2 8,6 10,9 20,9 12,1
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insge-
samt
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
1) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
2) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
3) Abgänge in Erwerbstätigkeit (Zeile 02) umfassen neben den Abgängen in Beschäftigung (Zeile 03) und den Abgängen in Selbständigkeit (Zeile 07) auch Abgänge in den
3) Freiwilligendienst. Die Summe von Zeile 03 und 07 weicht daher um die Zahl der Abgänge in den Freiwilligendienst von Zeile 02 ab.
4) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
4) beendet haben, in Relation zum Gesamtabgang an Arbeitslosen.
5) Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten
5) Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben.
5) Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen / Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen
5) Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach
5) Auswahl und Vorschlag mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt. Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die
5) Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche,
5) auch der Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei. Weiterführende
5) Informationen können der Publikation "Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" entnommen werden, abrufbar unter:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitslose-und-gemeldetes-Stellenangebot/Arbeitslose/Arbeitslose-Nav.html
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)
Tabelle 6a) Austritte von Männern und Frauen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2015 - Dezember 2015) 1)
Langzeit-
arbeitslo
se
(§ 18
Abs.1
SGB III)
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behin-
derte
Men-
schen /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55
Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.341 2.143 2.198 2.006 93 215 636 126 1.332
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1.672 968 704 749 * 94 276 50 437
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.608 1.154 1.454 1.227 48 102 360 76 881
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 949 385 564 396 16 28 81 20 315
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.659 769 890 831 32 74 279 56 566
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung * * - - - - - - -
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) * * * * * * - - 14
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget * * * * * * - - *
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 48 14 34 25 - 14 - - *
Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * * * * - - -
Arbeitshilfen für behinderte Menschen - - - - - - - - -
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 825 264 561 770 - 11 - - 768
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
. . . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 50 22 28 47 - * - - 47
Assistierte Ausbildung 7)
* * - * - - - - *
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7)
- - - - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
143 53 90 133 - - - - 133
Ausbildungsbegleitende Hilfen 516 143 373 477 - * - - 476
Außerbetriebliche Berufsausbildung 44 19 25 43 - - - - 43
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * * * * - 6 - - *
Einstiegsqualifizierung 48 20 28 46 - * - - 46
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschl. a. Aus- und Weiterbildung * - * * - * - - -
C Berufliche Weiterbildung 1.274 707 567 589 9 48 121 61 436
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.180 665 515 540 9 43 * * 390
dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.007 576 431 446 9 38 107 59 303
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 32 9 23 10 - * - - 8
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 62 33 29 39 - * * * 38
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 568 237 331 250 23 54 97 17 128
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)
288 131 157 156 17 47 61 10 72
Eingliederungszuschuss 261 123 138 131 17 22 58 10 69
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 27 8 19 25 - 25 3 - 3
Gründungszuschuss 6)
280 106 174 94 6 7 36 7 56
G Freie Förderung - - - - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 7.008 3.351 3.657 3.615 125 328 854 204 2.664
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)
6.728 3.245 3.483 3.521 119 321 818 197 2.608
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)
1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der
1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.
6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für
6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der
6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.
7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.
Austritte
Insge-
samt
darunter:
Frauen Männer
beson-
ders
förder-
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bedürf-
tige
Perso-
nen 3)
darunter:
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)
Tabelle 6b) Eingliederungsquote für Männer und Frauen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2015 - Dezember 2015) 1)
Langzeit-
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se
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
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M. /
Gleichg
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Ältere
(55
Jahre
und
älter)
Berufs-
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de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 61,9 62,9 60,9 54,8 43,0 47,0 45,3 50,8 57,7
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 65,7 68,7 61,5 58,1 x 47,9 56,2 62,0 58,4
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 59,4 58,1 60,4 52,6 41,7 44,1 36,9 43,4 57,2
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 72,8 73,5 72,3 66,2 x 60,7 63,0 50,0 68,3
dav. Maßnahmen bei einem Träger 51,7 50,5 52,8 46,2 31,3 37,8 29,4 41,1 51,1
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 62,5 x 67,6 68,0 x x x x x
Probebeschäftigung behinderter Menschen x x x x x x x x x
Arbeitshilfen für behinderte Menschen x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 72,7 67,8 75,0 72,3 x x x x 72,3
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
. . . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 30,0 22,7 35,7 27,7 x x x x 27,7
Assistierte Ausbildung 7)
x x x x x x x x x
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7)
x x x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)
42,7 32,1 48,9 42,1 x x x x 42,1
Ausbildungsbegleitende Hilfen 84,5 86,0 83,9 84,5 x x x x 84,5
Außerbetriebliche Berufsausbildung 70,5 x 72,0 69,8 x x x x 69,8
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen x x x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 77,1 75,0 78,6 76,1 x x x x 76,1
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 68,8 69,4 68,1 67,9 x 56,3 62,0 54,1 71,1
Förderung der beruflichen Weiterbildung 68,1 68,1 68,0 66,3 x 58,1 x x 69,0
dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 63,4 64,1 62,4 59,9 x 52,6 57,0 52,5 61,1
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 50,0 x 39,1 x x x x x x
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 93,5 93,9 93,1 94,9 x x x x 94,7
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 48,1 50,6 46,2 52,4 78,3 63,0 48,5 x 52,3
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)
78,8 79,4 78,3 75,0 x 68,1 67,2 x 81,9
Eingliederungszuschuss 80,5 78,9 81,9 77,1 x 72,7 67,2 x 82,6
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 63,0 x x 64,0 x 64,0 x x x
Gründungszuschuss 6)
16,4 15,1 17,2 14,9 x x 16,7 x 14,3
G Freie Förderung x x x x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 63,3 63,8 62,8 60,5 50,4 51,8 48,0 52,0 63,9
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)
65,2 65,4 65,1 61,7 50,4 52,3 49,4 53,8 64,9
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)
1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der
1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.
6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für
6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der
6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.
7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.
Austritte
Insge-
samt
darunter:
Frauen Männer
beson-
ders
förder-
ungs-
bedürf-
tige
Perso-
nen 3)
darunter:
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)
Tabelle 6c) Verbleibsquote für Männer und Frauen
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Verbleibsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2015 - Dezember 2015) 1)
Langzeit-
arbeitslo
se
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
be-
hinderte
M. /
Gleichg
e-
stellte
Ältere
(55
Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 80,4 81,7 79,1 76,1 69,9 71,2 65,7 81,7 79,6
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 82,7 84,6 80,0 80,1 x 73,4 74,3 84,0 82,6
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 78,9 79,1 78,7 73,7 64,6 69,6 59,2 80,3 78,0
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 84,9 84,7 85,1 81,3 x 75,0 77,8 80,0 82,5
dav. Maßnahmen bei einem Träger 75,4 76,3 74,6 70,0 53,1 67,6 53,8 80,4 75,4
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 81,3 x 79,4 72,0 x x x x x
Probebeschäftigung behinderter Menschen x x x x x x x x x
Arbeitshilfen für behinderte Menschen x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 94,7 96,6 93,8 94,4 x x x x 94,4
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
. . . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0 x x x x 100,0
Assistierte Ausbildung 7)
x x x x x x x x x
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7)
x x x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)
97,2 94,3 98,9 97,0 x x x x 97,0
Ausbildungsbegleitende Hilfen 93,6 97,9 92,0 93,3 x x x x 93,3
Außerbetriebliche Berufsausbildung 90,9 x 92,0 90,7 x x x x 90,7
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen x x x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 97,9 95,0 100,0 97,8 x x x x 97,8
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 87,0 86,8 87,3 85,4 x 79,2 77,7 80,3 87,6
Förderung der beruflichen Weiterbildung 86,4 86,0 86,8 84,6 x 81,4 x x 86,4
dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 84,0 83,9 84,2 81,4 x 78,9 74,8 79,7 82,5
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 87,5 x 82,6 x x x x x x
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 100,0 100,0 100,0 100,0 x x x x 100,0
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 94,0 94,9 93,4 92,8 100,0 88,9 90,7 x 95,3
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)
90,6 93,1 88,5 89,7 x 87,2 86,9 x 93,1
Eingliederungszuschuss 91,2 92,7 89,9 90,1 x 86,4 86,2 x 94,2
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 85,2 x x 88,0 x 88,0 x x x
Gründungszuschuss 6)
97,5 97,2 97,7 97,9 x x 97,2 x 98,2
G Freie Förderung x x x x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 84,4 84,9 83,9 82,7 76,0 75,9 70,3 82,8 85,9
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)
83,8 84,5 83,2 82,2 74,8 75,4 69,1 82,2 85,7
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)
1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der
1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.
6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für
6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der
6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.
7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.
Austritte
Insge-
samt
darunter:
Frauen Männer
beson-
ders
förder-
ungs-
bedürf-
tige
Perso-
nen 3)
darunter:
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 7) Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Interaktive Visualisierung "Regionale Strukturanalyse“
Interaktive Visualisierung "Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen Vergleich"
Regionale Strukturanalyse
Beschäftigungsquote
Beschäftigungsquote der Älteren (55 bis unter 65 Jahre)
Anteil älterer Beschäftigter (55 bis unter 65 Jahre)
Beschäftigungsquote der Frauen
Entwicklung der Beschäftigung seit 2005
Arbeitslosenquote
Unterbeschäftigungsquote
Unterbeschäftigungsquote der Jüngeren (unter 25 Jahre)
Tertiarisierungsgrad
Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je Einwohner
Teilzeitquote
Einpendlerquote
Auspendlerquote
Saisonfaktor der Arbeitslosigkeit
Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Großbetrieben
Bruttoarbeitsentgelte (Median in Hundert Euro)
Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im unteren Entgeltbereich
Anteil der Langzeitarbeitslosen
Bevölkerungsentwicklung
Anteil der Bevölkerung unter 25 Jahren
Anteil der Bevölkerung ab 50 Jahren
Jugend-Alter-Relation in der Bevölkerung
Ausländeranteil in der Bevölkerung
SGB II-Quote (insgesamt)
SGB II-Quote der unter 15-Jährigen
Betreuungsquote der Kinder unter 6 Jahren
Anteil Beschäftiger mit (hoch) komplexer Tätigkeit an allenBeschäftigten
Anteil der Abgänger ohne Hauptschulabschluss an allen Absolventen/Abgängern allgemeinbildender Schulen
Relativer Wanderungssaldo der 18- bis 24-Jährigen
Ausbildungsquote
Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen Vergleich
Anteil an allen Arbeitslosen
Arbeitslosenquote
Unterbeschäftigungsquote
Abgangsrate Arbeitslose in Beschäftigung
Vermittlungsquote
Wiederbeschäftigungsquote
Anteil an allen Arbeitslosen - Migrationshintergrund
Anteil Ausgaben an zugewiesenen Mitteln
Anteil an allen Maßnahme-Teilnehmenden
Aktivierungsquote
SGB II-Aktivierungsquote (entfällt)
Mindestbeteiligung
Realisierter Bilanzförderanteil
Verbleibsquote
Eingliederungsquote
Anteil an allen Maßnahme-Teilnehmenden - Migrationshintergrund
Eingliederungsquote - Migrationshintergrund
Informationen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt (§11 Abs. 2 Nr. 7) sind im
Internet-Angebot der Statistik zu finden. Insbesondere Kennzahlen zur Beschreibung von Angebot und Nachfrage sowie von Arbeitslosigkeit
und Unterbeschäftigung als Indikatoren der relativen Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots sind dargestellt in:
Die Visualisierung "Regionale Strukturanalyse" dient der regionalisierten Darstellung von Strukturdaten und -indikatoren. Mit Hilfe der
Visualisierung "Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen Vergleich" werden ausgewählte Daten der Eingliederungsbilanzen sowie
ergänzende Indikatoren anhand unterschiedlicher grafischer Darstellungsformen aufbereitet. Sie ist eine Ergänzung zu den tabellarischen
Ergebnissen und bietet darüber hinaus weitere Informationen im Themenbereich Arbeitslosigkeit und Förderung in den Ländern,
Regionaldirektions-, Agentur- und Jobcenterbezirken. "Regionale Strukturanalyse" und "Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen
Vergleich" ermöglichen eine weitaus umfassendere Analyse des regionalen Arbeitsmarktes als dies mit den bislang an dieser Stelle
bereitgestellten Eckwerten möglich war. Inhaltlich wird das gesamte Themenspektrum der Eingliederungsbilanz abgedeckt. Die grafische
Darstellung erleichtert darüber hinaus die Vermittlung komplexer Zusammenhänge. Im Einzelnen umfassen die genannten Produkte folgende
Daten und Indikatoren:
Bei Fragen zu den Visualisierungsprodukten stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus den Statistik-Services gerne zur Verfügung!
Kontakt: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Servicebereich/Kontakt/Kontakt-Nav.html
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 8) Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung
Tabelle 8a) Zugang Jahressumme
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
absolut in %
1 2 3 4 5 6
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.075 4.442 4.417 5.533 1.116 25,3
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
1.965 1.943 1.676 1.754 78 4,7
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
1.988 2.400 2.676 3.691 1.015 37,9
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 768 880 954 1.293 339 35,5
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
1.220 1.520 1.722 2.398 676 39,3
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
- - * - * *
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
116 95 * 84 * *
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
17 14 * 15 * *
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
99 81 53 69 16 30,2
Probebeschäftigung behinderter Menschen * 4 * * * *
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
* - - * * *
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.585 2.964 2.179 2.207 28 1,3
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 604 586 939 917 - 22 - 2,3
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)
981 2.378 1.240 1.290 50 4,0
Berufseinstiegsbegleitung 62 48 194 223 29 14,9
Assistierte Ausbildung - - 5 34 29 580,0
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - * - * *
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
120 132 123 153 30 24,4
Ausbildungsbegleitende Hilfen 318 282 505 350 - 155 - 30,7
Außerbetriebliche Berufsausbildung 43 48 45 50 5 11,1
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * * 18 * * *
Einstiegsqualifizierung 41 54 46 93 47 102,2
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * - * * * *
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - * - - - x
C Berufliche Weiterbildung 1.313 1.171 1.367 1.317 - 50 - 3,7
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.220 1.036 1.254 1.186 - 68 - 5,4
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 37 27 32 26 - 6 - 18,8
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 56 108 81 105 24 29,6
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 521 548 628 644 16 2,5
Eingliederungszuschuss 214 247 310 369 59 19,0
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 42 31 23 12 - 11 - 47,8
Gründungszuschuss 265 270 295 263 - 32 - 10,8
G Freie Förderung - - - - - x
Erprobung innovativer Ansätze - - - - - x
Summe (A, B, C, D, G) 7.494 9.125 8.591 9.701 1.110 12,9
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 6.513 6.747 7.351 8.411 1.060 14,4
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1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
ausgewertet werden.
2013 2014 2015 2016
Veränderung 2016
gegenüber Vorjahr
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 8) Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung
Tabelle 8b) Eingliederungsquote
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen (jeweils Januar - Dezember); Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt) 1)
2013 2014 2015 2013 2014 2015
1 2 3 4 5 6
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.083 4.338 4.341 62,5 60,3 61,9
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1.920 1.874 1.672 65,4 64,0 65,7
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2.048 2.361 2.608 59,6 58,1 59,4
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 779 881 949 71,2 72,0 72,8
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.269 1.480 1.659 52,5 49,8 51,7
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung - - * x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 109 98 * 65,1 42,9 x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 17 14 * x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 92 84 48 62,0 41,7 62,5
Probebeschäftigung behinderter Menschen * 5 * x x x
Arbeitshilfen für behinderte Menschen * - - x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 654 621 825 67,7 71,2 72,7
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)
. . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 68 63 50 38,2 52,4 30,0
Assistierte Ausbildung - - * x x x
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - - x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)
131 120 143 54,2 50,0 42,7
Ausbildungsbegleitende Hilfen 327 310 516 78,6 82,3 84,5
Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 49 44 56,4 77,6 70,5
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * 34 * x 73,5 x
Einstiegsqualifizierung 42 45 48 88,1 68,9 77,1
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung * - * x x x
C Berufliche Weiterbildung 1.238 1.140 1.274 59,0 63,2 68,8
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.164 1.057 1.180 57,6 61,8 68,1
dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.046 950 1.007 53,4 59,2 63,4
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 29 24 32 55,2 58,3 50,0
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 45 59 62 97,8 89,8 93,5
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 473 503 568 46,7 48,9 48,1
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)
250 256 288 75,2 81,3 78,8
Eingliederungszuschuss 213 221 261 74,6 83,7 80,5
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 37 35 27 78,4 65,7 63,0
Gründungszuschuss 6)
223 247 280 14,8 15,4 16,4
G Freie Förderung - - - x x x
Erprobung innovativer Ansätze - - - x x x
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 6.448 6.602 7.008 61,2 61,0 63,3
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)
6.225 6.355 6.728 62,8 62,7 65,2
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)
1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der
1) Arbeit der Agentur aussagt.
1) Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.
5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.
6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für
6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der
6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.
Austritte Eingliederungsquote
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9a) Zugang Jahressumme
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Auslän-
der
Deu-
tsche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 24.041 20.262 38,4 29,3 23,5 5,8 8,2 4,7 3,5
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.533 4.659 44,4 34,6 28,8 5,8 8,0 5,1 2,9
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
1.754 1.442 29,8 21,4 * * 7,8 4,0 3,8
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
3.691 3.155 51,5 41,1 36,1 5,1 7,9 5,5 2,3
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.293 1.120 46,9 38,0 33,3 4,7 6,4 4,7 (1,7)
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
2.398 2.035 54,1 42,9 37,6 5,3 8,6 5,9 2,7
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
- - x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
84 x x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
15 x x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
69 x x x x x x x x
Probebeschäftigung behinderter Menschen * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
* (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
B Berufswahl und Berufsausbildung 2.206 x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 916 (661) (49,3) (30,9) (26,5) (4,4) (17,9) (10,7) (7,1)
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)
1.290 . . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 223 (169) (56,8) (31,4) (27,8) (3,6) (24,3) (8,3) (16,0)
Assistierte Ausbildung 34 26 (61,5) (*) (53,8) (-) (*) (*) (-)
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
153 (94) (31,9) (9,6) (*) (*) (22,3) (16,0) (6,4)
Ausbildungsbegleitende Hilfen 350 (261) (46,4) (31,8) (24,9) (6,9) (14,6) (10,3) (4,2)
Außerbetriebliche Berufsausbildung 50 39 (20,5) (*) (*) (*) (*) (12,8) (*)
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 13 x x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 93 (69) (79,7) (62,3) (60,9) (*) (14,5) (*) (*)
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung x . . . . . . . .
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 1.317 980 43,5 32,9 23,8 9,0 8,8 5,2 3,3
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.186 (899) (43,4) (32,7) (24,0) (8,6) (8,7) (5,0) (*)
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 (21) (23,8) (*) (*) (*) (*) (*) (*)
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 105 x x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 644 515 29,5 22,1 18,1 (4,1) 6,8 (3,3) (3,5)
Eingliederungszuschuss 369 293 36,9 28,0 24,9 (3,1) (7,8) (3,8) (4,1)
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 x x x x x x x x
Gründungszuschuss 263 213 * 15,0 (9,4) (5,6) (*) (2,8) (*)
G Freie Förderung - - x x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze - - x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) 9.700 x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.410 6.815 43,6 33,0 27,0 6,0 9,0 5,5 3,4
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
darunter
3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
3) ausgewertet werden.
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9b) Bestand Jahresdurchschnitt
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
Auslän-
der
Deu-
tsche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.760 3.996 36,1 27,2 20,6 6,6 8,1 4,3 3,7
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 439 378 65,8 54,9 51,2 (3,6) 8,0 (5,5) (2,5)
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x x
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)
424 367 67,0 56,5 52,7 (3,7) 7,5 (5,5) (2,0)
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 30 28 (61,3) (48,0) (46,8) (1,2) (8,2) (5,7) (2,4)
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
394 339 67,5 57,2 53,2 (3,9) 7,5 (5,5) (1,9)
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)
x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)
15 (11) (26,9) (2,3) (1,5) (0,8) (24,6) (4,6) (20,0)
Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 (1) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 893 (631) (39,4) (21,3) (17,6) (3,6) (16,4) (10,9) (5,5)
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)
. . . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 261 (182) (48,2) (24,8) (21,3) (3,6) (19,3) (10,4) (8,9)
Assistierte Ausbildung 15 x x x x x x x x
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
55 36 (36,7) (19,4) (14,7) (4,7) (17,3) (10,7) (6,5)
Ausbildungsbegleitende Hilfen 426 (309) (35,0) (17,3) (13,6) (3,7) (16,8) (12,1) (4,7)
Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 42 (25,7) (13,4) (12,2) (1,2) (12,4) (10,6) (1,8)
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 36 x x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 44 (31) (70,2) (56,6) (47,4) (9,2) (11,7) (8,4) (3,3)
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung x . . . . . . . .
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 750 x x x x x x x x
Förderung der beruflichen Weiterbildung 574 x x x x x x x x
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 31 25 (21,9) (13,0) (1,7) (11,3) (9,0) (3,3) (5,6)
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 145 x x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 395 317 21,5 15,2 11,4 (3,9) (6,0) (3,0) (3,0)
Eingliederungszuschuss 148 117 29,3 22,4 (19,4) (3,0) (6,2) (3,3) (2,9)
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 22 x x x x x x x x
Gründungszuschuss 226 (184) (17,1) (11,7) (7,2) (4,4) (5,5) (3,0) (2,4)
G Freie Förderung - - x x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze - - x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) 2.478 (1.809) (42,7) (30,0) (24,8) (5,2) (11,2) (6,9) (4,3)
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.478 (1.809) (42,7) (30,0) (24,8) (5,2) (11,2) (6,9) (4,3)
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
darunter
3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen
3) ausgewertet werden.
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
I. Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2015 - Dezember 2015) 1)
Auslän-
der
Deu-
tsche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.341 3.703 31,3 22,0 15,1 6,9 9,0 4,7 4,2
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1.672 1.358 27,9 19,3 11,8 7,5 8,4 2,7 5,6
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2.608 2.293 33,3 23,7 17,2 6,5 9,2 * *
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 949 834 30,5 19,2 13,8 5,4 11,2 * *
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.659 1.459 34,9 26,3 19,1 7,2 8,1 5,1 2,9
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) * * (34,0) (20,0) (12,0) (8,0) (14,0) (*) (*)
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 48 44 (38,6) (22,7) (13,6) (9,1) (15,9) (*) (*)
Probebeschäftigung behinderter Menschen * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
- - x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung 825 (602) (35,2) (16,1) (12,1) (4,0) (18,3) (11,1) (7,1)
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 825 (602) (35,2) (16,1) (12,1) (4,0) (18,3) (11,1) (7,1)
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)
. . . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 50 35 (37,1) (25,7) (20,0) (*) (*) (*) (*)
Assistierte Ausbildung * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)
143 (115) (41,7) (20,9) (12,2) (8,7) (20,9) (10,4) (10,4)
Ausbildungsbegleitende Hilfen 516 (365) (35,1) (15,3) (12,6) (2,7) (18,9) (12,9) (6,0)
Außerbetriebliche Berufsausbildung 44 35 (28,6) (*) (-) (*) (*) (*) (11,4)
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Einstiegsqualifizierung 48 35 (37,1) (*) (17,1) (-) (17,1) (*) (*)
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
C Berufliche Weiterbildung 1.274 957 32,9 25,4 18,2 7,2 7,0 3,6 3,4
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.180 904 32,2 24,8 18,0 6,7 7,0 * *
dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.007 846 31,7 24,3 17,8 6,5 7,0 3,5 3,4
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 32 26 (30,8) (*) (*) (15,4) (*) (-) (*)
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 62 x x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 568 468 19,7 15,4 9,2 6,2 (4,3) (1,9) (2,4)
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 4)
288 249 20,1 15,7 (9,6) (6,0) (4,4) (2,4) (2,0)
Eingliederungszuschuss 261 227 * * (10,6) (*) (*) (*) (2,2)
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 27 (22) (*) (*) (-) (*) (*) (*) (-)
Gründungszuschuss 4)
280 (219) (19,2) (15,1) (8,7) (6,4) (4,1) (1,4) (2,7)
G Freie Förderung - - x x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze - - x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 7.008 5.730 31,0 21,4 14,8 6,6 9,2 5,0 4,2
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 4)
6.728 5.511 31,5 21,7 15,1 6,6 9,4 5,1 4,3
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
darunter
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)
1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der
1) Arbeit der Agentur aussagt.
1) Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten
der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.
4) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für
6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der
6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)
Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017
II. Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2015 - Dezember 2015) 1)
Auslän-
der
Deu-
tsche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 61,9 61,5 61,3 60,3 59,5 62,1 64,8 68,6 60,9
Förderung aus dem Vermittlungsbudget 65,7 65,5 66,5 66,4 61,3 74,5 66,7 75,7 63,2
Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 59,4 59,2 58,5 57,0 58,1 54,0 63,5 66,2 58,7
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 72,8 72,3 69,3 70,0 70,4 68,9 68,8 73,8 59,4
dav. Maßnahmen bei einem Träger 51,7 51,7 53,0 51,6 53,0 47,6 59,3 60,0 58,1
dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 62,7 62,0 x x x x x x x
dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 62,5 63,6 x x x x x x x
Probebeschäftigung behinderter Menschen x x x x x x x x x
Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)
x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung 72,7 (69,6) (67,0) (59,8) (63,0) (50,0) (72,7) (74,6) (69,8)
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 72,7 (69,6) (67,0) (59,8) (63,0) (50,0) (72,7) (74,6) (69,8)
nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)
. . . . . . . . .
Berufseinstiegsbegleitung 30,0 22,9 x x x x x x x
Assistierte Ausbildung x x x x x x x x x
Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen x x x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)
42,7 (38,3) (35,4) (37,5) x x (33,3) x x
Ausbildungsbegleitende Hilfen 84,5 (83,0) (81,3) (75,0) (73,9) x (85,5) (85,1) (86,4)
Außerbetriebliche Berufsausbildung 70,5 65,7 x x x x x x x
Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 86,4 x x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 77,1 80,0 x x x x x x x
Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 68,8 65,1 61,9 59,3 54,6 71,0 71,6 76,5 66,7
Förderung der beruflichen Weiterbildung 68,1 64,8 60,5 57,6 52,8 70,5 71,4 75,0 67,7
dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 63,4 62,9 57,8 54,9 50,3 67,3 69,5 73,3 65,5
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 50,0 50,0 x x x x x x x
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 93,5 x x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 48,1 48,3 47,8 48,6 51,2 44,8 x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 4)
78,8 79,5 78,0 79,5 (79,2) x x x x
Eingliederungszuschuss 80,5 80,2 79,2 78,9 (79,2) x x x x
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 63,0 (72,7) x x x x x x x
Gründungszuschuss 4)
16,4 (12,8) (11,9) (12,1) x x x x x
G Freie Förderung x x x x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 63,3 61,9 61,4 59,4 58,4 61,6 66,5 70,5 62,1
Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 4)
65,2 63,9 62,6 60,7 59,3 63,7 67,5 71,3 63,3
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
darunter
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
darunter
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)
1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der
1) Arbeit der Agentur aussagt.
1) Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten
der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.
4) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für
6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der
6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.