Post on 05-Apr-2015
Thomas Herrmann
Kommunikation und Kooperation mit Groupware
11.4.2000 1
2.5 Unterstützung synchroner Kommunikation und Privacy-Probleme Grundprinzipien
• Jeder kann bestimmen,
• Jeder kann wissen,• Jeder kann bestimmen, wer oder was,wann, unter welchen
Bedingungen zu ihm Zugang hat• Ausnahmen nur auf gesetzlicher Basis• Getrennte Zwecke müssen zu getrennter Datenerhebung und -
verarbeitung führen• ? Recht auf Nicht-Wissen?
wer, was, wann unter welchen
Bedingungen über ihn weiss
Thomas Herrmann
Kommunikation und Kooperation mit Groupware
11.4.2000 2
Digitale Vermittlung produziert pers.-bez. Daten
Digitale Vermittlung
Synchrone Kommunikation: aufbauen, durchführen. modifizierenRaum A
Kommunikation
Gebührenabrechnung
End-gerät
Raum B
BA
Abbruch
Informationen abrufen
Verbin-dungauf-
bauen
Verbin-dungmodi-
fizieren
Verbin-dungs-wunschsigna-lisieren
C
Verbin-dungs-
möglich-keit kon-figurieren
N
Personen bezogene Daten
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Kommunikation und Kooperation mit Groupware
11.4.2000 3
Transparenz des Verbindungsgeschehens
wer will mit wem Kontakt aufnehmen ? (Anklopfen, Umleiten, Glancen, (...) )
Wer hat mit wem Kontakt? (Mithörer, ...)
Von wo aus nehmen Teilnehmer Kontakt auf?
Welche Situation liegt beim anderen vor?(besetzt, geht nicht dran, war nicht bereit, will nicht gestört sein)
Wie ist dessen Kommunikationsgerät konfiguriert?(Umleiten, sieht er die Identifikation)
Thomas Herrmann
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11.4.2000 4
Beteiligte Akteure
AAktivator
BBetroffener
C
Teilnehmer
Netz-betreiber
Provider
Informa-tions-
anbieter
Dienst-leister
Gebühren-abrechnungs-
computer/Verkehrsmessung
Sicherheits-behörden
Verbindungs-daten
Familie,Haushalt
Gebühren-bescheid
Arbeit-geber
Nebenstellen-anlage
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11.4.2000 5
Probleme mit der Transparenz des Verbindungsgeschehens
A) falls nicht unterdrückbar
fehlende Möglichkeit anonymer Kontaktaufnahme Erkennbarkeit des Aufenthaltsortes und der Dringlichkeit des
Kontaktwunsches Interpretierbarkeit des nicht entstehenden Kontaktes Situation und Status des Empfängers ausspionierbar
B) falls unterdrückbar
Belästigung unerwünschte Kommunikationsteilnehmer falsche Unterstellung bzgl. Kommunikationsmöglichkeiten
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11.4.2000 6
Gespeicherte Verbindungsdaten
Wer hat mit wem und wo ?
Wann und wie lange ?
Zu welchem Preis ?
(Für welche Leistungen*) ?
Unter welchen Verbindungskonstellationen ?
Wer hat es versucht ?
* Teledienste und/ oder Informationsdienste
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11.4.2000 7
Probleme mit gespeicherten Verbindungsdaten
Aushöhlung von Grundrechten- Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten- Informationelle Selbstbestimmung des Angerufenen
... des Anrufenden
Vertrauensverlust- bei Nutzung von Beratungsstellen
Verhaltenskontrolle
- bei Arbeitgeber und Familie
Verhaltensanpassung- bei sozialem Druck
z.B. Reduzierung von Anrufversuchen
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11.4.2000 8
Transparenz von Inhaltsdaten
wer unter welchen Bedingungen
teilt was mit und/oder verhält sich wie und ist in welcherSituation
verbal non-verbal
Erschei-nungs-
bild
Non-kommu-nikative
Handlungen oder
Reaktionen
Adresse...
Möglichkeiten: Abhören, Aufzeichnen, Teilnahme Dritter
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11.4.2000 9
Nutzungsdaten
Überblick über Transparenzdaten
Zeitbezuggespeicherttransient
verfügbaresLeistungs-
merkmal proTeilnehmer
Stammdaten
möglichesLeistungs-merkmal
Vermittlungsstelle und Endgeräte
Teilnehmer
Art
Kommu-nikations-
inhalt
Funktionin
Nutzung
vorbe-reitete
Funktion
Kontext
Verbindungs-konstellation
Situation desTeilnehmers
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Kommunikation und Kooperation mit Groupware
11.4.2000 10
Privacy und Erreichbarkeit
einseitige Verbindungsherstellung bzw. Vervollständigung ist aufdringlich
stärkere Rollendivergenz Aktivator vs. Betroffener bei Mediaspaces (in Vergleich zu FTF)
Raumbeobachtung ist ein Eingriff
Unterbrechung von Vorgängen
- Streß oder Abwechslung
Thomas Herrmann
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11.4.2000 11
Privacy Prinzipien bei Groupware (1)
Control
Teilnehmer können bestimmen, wer oder welches System Daten, Informationen wahrnehmen, verarbeiten kann.
[verarbeiten = speichern, aufzeichnen, verändern, übermitteln und löschen]
Man kann auch bestimmen, unter welchen Umständen und zu welchen Zwecken Daten verarbeitet werden, und wie man sich wem gegenüber darstellt.
Thomas Herrmann
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11.4.2000 12
Privacy Prinzipien bei Groupware (2)
Feedback (Transparenz der Transparenz)Man erhält Daten oder kann sie abrufen bezüglich der Frage: wer, welches System,was, wann wahrnimmt oderverarbeiten kann, wie die Daten verarbeitet werden, gegenüber wem man sich präsentiertund wie diese Präsentation beeinflusst wird.
Equality
What you may see (+verarbeiten) of me is what I may see (+verarbeiten) of you.
Jedem stehen, bezogen auf den anderen, die gleichen Funktionen zur Verfügung.
Thomas Herrmann
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11.4.2000 13
Privacy Prinzipien und aktuelle Verbindungstransparenz
Control Unterdrückung der Rufnummernanzeige
"Bitte nicht stören + Grund" wird nicht
jedem gezeigt
Feedback Umleitung wird angezeigt
Anwesenheit Dritter wird signalisiert
Equality Unterdrückung der Rufnummer bei allen,
die ihre Rufnummer unterdrücken
Thomas Herrmann
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11.4.2000 14
Privacy Prinzipien bei gespeicherten Verbindungsdaten
Control: • Abschneiden der Rufnummer
• Mein Glance-Versuch wird nicht gespeichert
Feedback: • Auskunftserteilung bzgl. gespeicherter Daten
• Ich sehe ob Anrufversuche gespeichert werden
• Ich sehe welche Auswertungen stattfinden
Equality: • Alles was über mich gespeichert wird, ist auch in meinem Endgerät gespeichert (?)
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11.4.2000 15
Privacy Prinzipien und Inhaltsdaten
Control: • Unterdrückung der Zuschaltung Dritter
• Unterdrückung der Bildhinzuschaltung
Control der
Erreichbarkeit: • Ruhe vor dem Telefon
• Abschalten von Glance - Möglichkeit
Feedback: • Ich sehe wie man mich sieht
Equality: • Aufzeichnung für beide zugänglich
• Bildzuschaltung stets für beide
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11.4.2000 16
Framework für Feedback und Control
Control overFeedback about
Capture
Construction
Accessibility
Purposes
Thomas Herrmann
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11.4.2000 17
Framework für Feedback und Control - zum Beispiel Joint editing
Control overFeedback about
Capture
Construction
Accessibility
Purposes
Zusammenstellung aller meiner Kommentare zu
Änderungen
Übersicht über statistische Auswertungen
An wen wurden solche Dokumente versendet
Wer hat auf die Tatsache, dass ich etwas geändert habe in e-mails
Bezug genommen
Begrenzung der Personen, die meine Änderungen an einem
Dokumente mir zuordnen können
Entfernung von Zeitstempeln oder Reduktion der Genauigkeit
Unterbindung von Statistiken
Begrenzung auf die Koordination des Joint-Editings
vs. Dokumentation wg. Reklamation
Thomas Herrmann
Kommunikation und Kooperation mit Groupware
11.4.2000 18
Dilemmas bei Privacy Prinzipien I
Control vs. Feedback
Der Anrufer will B anrufen (Inhalt I) und unterdrückt seine Identifizierung, aber B will wissen, wem er seine Anwesenheit offenbart.
Der Anrufer zeigt seine Nummer, aber B will nichtsignalisieren, ob er den Anrufversuch zur Kenntnisnehmen kann.
Dilemma: A muss wissen können, ob B Inhalt I (über A) weiß.B bestimmt, was A über ihn weiß,
also auch ob A weiß, dass B den Inhalt I über A kennt
Der Anrufer muss wissen können, ob B weiß, dass A versucht ihn anzurufen(deshalb unterdrückt er die Rufnummer und bekommt unmittelbar mit, dass B den Anrufversuch zur Kenntnis nimmt, wenn sich A vorstellt)B will bestimmen, dass er A‘s Anrufversuch zur Kenntnis nehmen kann, ohne dass A dies erfährt - weil er sonst seine Anwesenheit offenbart(deshalb will B die Nummer des Anrufenden sehen)
Thomas Herrmann
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11.4.2000 19
Dilemmas bei Privacy Prinzipien I - Joint Editing
Dilemma: A muss wissen können, ob B Inhalt I (über A) weiß.B bestimmt, was A über ihn weiß,
also auch ob A weiß, dass B den Inhalt I über A kennt
Der Ändernde muss wissen können, ob B weiß, dass A eine Änderung vorgenommen hat(deshalb verlangt er Feedback, wenn immer jemand - B - seine Änderung zur Kenntnis nimmt oder er gibt die Zuordnung der Änderung zu seiner Person nur Anforderung preis)
B will bestimmen können, ob A weiss, dass er - B - As Änderung gesehen hat(deshalb will B das Feedback unterdrücken oder vorher wissen, an wen er eine Bitte um Zuordnung der Änderung zur Person schickt)
Thomas Herrmann
Kommunikation und Kooperation mit Groupware
11.4.2000 20
Dilemmas bei Privacy Prinzipien II
Control vs. Equality
A gewährt Aufzeichnung seines Redebeitrags.
B schaltet die Aufzeichnung mit Beginn seines Beitrags ab.
Equality: Maßnahme X gilt nicht nur für einen auf A bezogenen Zeitraum oder für ein auf A bezogenes Objekt,
sondern auch für einen auf B bezogenen Zeitraum oder ein entsprechendes Objekt
Control: B kann jederzeit oder für jedes Objekt eine Maßnahme unterbinden
Dilemma
Thomas Herrmann
Kommunikation und Kooperation mit Groupware
11.4.2000 21
Dilemmas bei Privacy Prinzipien II - Joint Editing
Equality: Maßnahme X gilt nicht nur für einen auf A bezogenen Zeitraum oder für ein auf A bezogenes Objekt,
sondern auch für einen auf B bezogenen Zeitraum oder ein entsprechendes Objekt
Control: B kann jederzeit oder für jedes Objekt eine Maßnahme unterbinden
Dilemma
A und B haben das Recht, die Dokumentation der jeweils eigenen Änderungen an einer Zeichnung jederzeit zu löschen (Control).Jeder darf die Änderungsdokumentation des anderen einsehen (equality)Eine Änderung, die beide in ihren Kommentaren befürwortet haben, hat sich als Fehlentschiedung herausgestellt.A kopiert den befürwortenden Kommentar von B und löscht danach seinen Kommentar.