Post on 20-Sep-2019
VDH-Zuchtordnung (VDH-ZO) und Durchführungs-bestimmungen
Udo Kopernik
VDH-Vorstandsmitglied
Präambel
Die Zucht reinrassiger, gesunder, verhaltenssicherer und sozialverträglicher Hunde zu fördern
Ziel:
VDH steht gegen die Ausbeutung von Hunden
Allgemeines
• Rahmenordnung, legt Mindestbestimmungen fest
• rassespezifisch zu ergänzen
VDH-ZO und Durchführungsbestimmungen
Rassehundezuchtverein setzt in seiner Ordnung die Bestimmungen für die Mitglieder um
Zuchtbuch / Register
Zuchtbuch• mind. 3 aufeinanderfolgende Vorfahrengenerationen• unter VDH/FCI-Kontrolle gezüchtet
Register• Vereine sind verpflichtet, ein Register zu führen• nach Phänotypbeurteilung• nach Phänotypbeurteilung• Hunde, die von im Register bereits eingetragenen Hunden
abstammen (bis zur 4. Generation)
� von den anderen Vereinen anzuerkennen� Auslandsanerkennungen lt. FCI-ZO
Zuchtmaßnahmen
• rassespezifische Merkmale zu erhalten
• Zuchtbasis einer Rasse breit zu halten
Ziel:
• Vitalität (Gesundheit / Alter) zu fördern
• Bekämpfung erblicher Defekte
• Paarungen von Verwandten 1. Grades (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander) sind verboten– Halbgeschwister: Ausnahmegenehmigung RZV– Begrenzung der Deckakte für Rüden wird empfohlen
• Mehrfachbelegung während einer Läufigkeit durch maximal zwei Rüden
– Einzelgenehmigung des RZV
– Meldung der Genehmigung an den VDH
– Elternschaftsnachweise (DNA-Test für den Wurf).
Zuchtmaßnahmen
– Elternschaftsnachweise (DNA-Test für den Wurf).
• Mindestgewicht von Zuchthunden 2 kg
• Zwei Kaiserschnitte führen zum Zuchtausschluss
• Zweifel an Elternschaft - DNA-Test
Zuchttiere
• Zuchtalter• Rüde mind. 12 Monate• Hündin Vollendung 15. Monat
• Höchstalter
Mindestanforderungen
• Höchstalter• Rüde keine Begrenzung• Hündin vollendetes 8. Lebensjahr (Ausnahmen
möglich)Hündin soll nicht mehr als 2 Würfe in 24 Monaten haben (Stichtag – Wurftag)
Hüftgelenksdysplasie HD–Grad D, HD-Grad EHD-C nur mit A oder B
Ellenbogendysplasie ED-Grad III
mit Zuchtprogramm ED-Grad II mit ED-freien
Patellaluxation PL–Grad 2 oder schlechter
Taubheit taub sind, einseitig hörend
ZuchttiereNicht zur Zucht zugelassen bei diagnostizierten Befunden
Taubheit taub sind, einseitig hörend
erbl. Herzerkrankungen z.B. klinische dilatative Kardiomyopathie (DKM–klinisch),
ein persistierender Ductus arteriosus (PDA),
je nach Schweregrad z.B. die Aortenstenose (AS), die
Pulmonalstenose (PS) oder der Ventrikelseptumdefekt (VSD)
erbl. Augenerkrankungen
z.B. Katarakt, PRA, Glaukom, Entropium, Ektropium
Züchter
• Sachkunde• Überprüfte Eignung der Zuchtstätte• Erteilung Zwingernamensschutz• Volljährigkeit
Voraussetzungen für die Erteilung der Zuchterlaubnis
Für die Prüfung ist der RZV verantwortlich
Züchter
• Wurf• Mutterhündin• Aufzuchtbedingungen des Wurfes
sind verpflichtet, den Zuchtwarten die Kontrolle zu ermöglichen von:
• Aufzuchtbedingungen des Wurfes• Gesamtsituation in der Zuchtstätte
Wurfabnahme
• frühestens in der 8. Woche (Abgabe der Welpen frühestens in der 9. Woche)
• Abnahmeprotokoll– Notwendige Angaben zur Erstellung der Ahnentafeln
– Zustand der Welpen
– Zustand der Mutterhündin
– Event. Auffälligkeiten einzelner Welpen
– Gesamtsituation in der Zuchtstätte
– Überprüfung der Chip – Nummer
– Überprüfung der Einhaltung der Impfvorschriften
Begriffsbestimmungen
ZuchtverbotVerbot, einen bestimmten Hund (Hündin/Rüde) zur Zucht zu verwenden
ZuchtbuchsperreGegen einen Züchter verhängte Sanktion
– keine züchterische Tätigkeit (befristet/unbefristet)– keine Zuchtmiete– keine Deckakte
Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte
Phase 1
Erfassung der erforderlichen Daten
� eventuell keine Zuchteinschränkungen für betroffene Tiere
� bei tierschutzrelevanten Erkrankungen Zuchteinschränkungen � bei tierschutzrelevanten Erkrankungen Zuchteinschränkungen bzw. Zuchtverbot
Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte
Phase 2• Auswertung der Daten mit wissenschaftlicher Begleitung
• Evtl. Ergreifung notwendiger Maßnahmen
• Erstellung eines Zuchtprogrammes
• Bei DNA-Tests – Anlageträger nicht von der Zucht ausschließen, Zuchtpartner muss bezüglich
des Defektes homozygot unbelastet sein– Merkmalsträger dürfen zur Zucht eingesetzt werden, wenn aus züchterischer
Sicht ihr Zuchteinsatz wertvoll und wissenschaftlich vertretbar ist
Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte
Phase 3
• Fortsetzung der Zuchtprogramme
• Modifikation der Zuchtprogramme
• Einstellung der Zuchtprogramme• Einstellung der Zuchtprogramme
• Verabschiedung und Durchführung eines neuen Zuchtprogrammes
Internationaler Zwingernamenschutz
– vor Beginn des ersten Zuchtgeschehens (Volljährigkeit)
– personengebunden auf Lebzeit
– Zwingernamen können vererbt oder zu Lebzeiten übertragen werden
– der Zwingernamensschutz entfällt
• mit dem Tode des Züchters, Erbe kann Übernahme innerhalb von zehn Jahren beantragen
• Verzicht auf die Fortführung des Zwingernamens
• bei Mitgliedschaft eines der FCI/dem VDH entgegenstehenden • bei Mitgliedschaft eines der FCI/dem VDH entgegenstehenden Rassehunde-Zuchtvereins
• bei Verstoß gegen Satzung und Ordnungen des VDH, der FCI und/oder des Rassehunde-Zuchtvereins
Zuchtgemeinschaften
– Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die unter einem gemeinsamen Zwingernamen und einer gemeinsamen Zuchtadresse züchten
– Bildung von Zuchtgemeinschaften über FCI-Landesgrenzen ist
Internationaler Zwingernamenschutz
– Bildung von Zuchtgemeinschaften über FCI-Landesgrenzen ist nicht genehmigungsfähig
Verträge mit Nichtmitgliedern als Züchter (Vertragszüchter)
Züchter gehört einem oder mehreren VDH-Rassehunde-Zuchtvereinen an, der bzw. die die Rasse(n) betreut(en),
Grundsatz:
Zuchtvereinen an, der bzw. die die Rasse(n) betreut(en), die er züchten will
Verträge mit Nichtmitgliedern als Züchter (Vertragszüchter)
Wird eine Rasse von keinem VDH-Mitgliedsverein betreut, kann direkt über den VDH gezüchtet werden, sogenannte „Direkt Betreute“
Ausnahme:
sogenannte „Direkt Betreute“
Der Züchter hat einen Vertrag mit dem VDH