Post on 10-Jul-2016
Berufspolitik
| Der Radiologe 7•2002M 128
Umsatzsteuer
„Hickhack“ mit der Steuernummer
Zum 1. Juli sind im Umsatzsteuergesetz(UStG) neue Vorschriften bei der Rech-nungserstellung in Kraft getreten. Nach§ 14 UStG „Ausstellung von Rechnun-gen“ sind jetzt zusätzlich folgende Anga-ben notwendig:
◗ In der Arztrechnung muss die vomFinanzamt erteilte Steuernummerangegeben werden.
◗ Wenn die abgerechneten Leistungenkeine Umsatzsteuer enthalten bezie-
Gesetzgeber hat anscheinend erkannt,dass es wohl zu weit geht, aus Steuer-zahlern den vollkommen „gläsernenMenschen“ zu machen. Auch Steuerbe-rater empfehlen, sich nicht daran zu hal-ten. – Jetzt wäre ein bissiger Kommentarzur administrativen deutschen Rege-lungswut angesagt.
je
druck, dass zum Nutzen und auf Betrei-ben Einzelner die Kooperation undFunktionsfähigkeit des gesamten Fach-arztsektors in Frage gestellt ist, wenn esnicht zu einer Zurücknahme der Be-schlüsse kommt.
In einer Resolution, die in Abstim-mung mit der Deutschen Röntgengesell-schaft und den Radiologischen Berufs-verbänden erfolgt ist, wurde die baden-württembergische Landesärztekammerdementsprechend zu einer unverzüg-lichen Rücknahme aufgefordert.
Normenkontrollklage steht an
Doch damit nicht genug, weitere Schrit-te müssen und werden folgen. So ist nununter Federführung des BDR vor demVerwaltungsgerichtshof Baden-Würt-temberg eine Normenkontrollklageangestrengt worden. Dies hat immerhinschon dazu geführt, dass die LÄKBaden-Württemberg die vier Bezirks-ärztekammern gebeten hat, die Bearbei-tung von Anträgen auf eine Fachkun-deerteilung zunächst zurückzustellen.
Vorstand muss handeln
Auch beim baden-württembergischenÄrztetag Ende Juni ging es um diesenAlleingang einer Landesärztekammer.Es gab den Beschluss, den Antrag zurAufhebung an den Vorstand zur Bear-beitung zu überweisen.
je
hungsweise umsatzsteuerbefreit sind,muss darauf hingewiesen werden.
Erst mal verweigern
Es entstehen nach der geltenden Rechts-lage allerdings keine Nachteile, wenn dieSteuernummer nicht genannt wird. Das– man höre und staune – soll sogar ineinem Schreiben des Bundesfinanzmi-nisteriums an die Finanzämter stehen.Es gibt keine Sanktionen! Auch der
BDR-Fachausschüsse
Neues und BewährtesWill man berufspolitisch am Ball blei-ben, muss Fachverstand und Kapazitätauch für neue Themen da sein. Themen,denen sich neben Vorstand und Ge-schäftsführung ganz gezielt auch einFachausschuss widmet. Im Übrigen sol-len damit – das ist erklärtes Ziel des Vor-standes – auch gerade jüngere Mitglie-der an der Standespolitik interessiertwerden.
In diesem Sinne wurden vom neuenVorstand fünf weitere Ausschüsse gebil-det, die von folgenden Mitgliedern gelei-tet werden:
◗ Europaangelegenheiten:Dr. René Rückner, Hamburg
◗ Honorarfragen:Prof. Dr. Jürgen Mäurer, München
◗ HVM: Dr. Detlef Wujciak, Halle/Saale◗ Nuklearmedizin:
Prof. Dr. Manfred Fischer, Kassel◗ Radiologennetze:
Dr. Rüdiger Christiansen, Kiel
Außerdem gab es in vier Ausschüsseneinen Wechsel im Vorsitz. Zuständigsind jetzt für:
◗ Klinische Radiologie: PD Dr. Her-mann Helmberger, München (bislangProf. Dr. Otto H.Wegener, Hamburg)
◗ Mammographie: Prof. Dr. UweFischer, Göttingen (bislang Prof. Dr.Silvia Heywang-Köbrunner)
◗ Qualitätssicherung: PD Dr. MichaelWalz, Eschborn (bislang Dr. AlfredBrase, Hannover)
◗ Strahlentherapie: Dr. JürgenRomahn, Coburg (bislang Dr. KurtGeorg Hering, Dortmund)
Vorstand und Geschäftsführung bedan-ken sich bei allen ausgeschiedenen Aus-schussvorsitzenden, die sich viele Jahrefür die Belange des BDR eingesetzthaben. Ebenso bei den neuen sowie denbewährten Ausschussvorsitzenden, diewieder zugesagt haben.
je/uc