Post on 01-Feb-2016
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Unterrichtspraktikumsgesetz (UPG)
BGBl. Nr.145/1988 (BGBl. Nr.176/2004)
http://www.bmukk.gv.at
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Rahmenbedingungen für UP
Platz in Reihenfolge des Einlangens der Anträge
Rechtlicher Status: Ausbildungsverhältnis, kein Dienstverhältnis §1/3
Unmittelbarer Vorgesetzter: SchulleiterIn der Stammschule §26
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Praxisplatz nicht möglich
Unterricht im Vorjahr durch UP
(selbe Klasse, selbes Fach), mehr als 2 UPs pro Jahr pro Klasse, in ersten und achten Klassen, wenn BL nicht mindestens eine Klasse
im Fach selbst unterrichtet §6
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Praxisplatz vermeiden
mehr als 1 UP pro Klasse 9. Schulstufe
(wenn 1. Schulstufe einer Schulart) mehr als 1 UP pro BL §6/5
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Eigenständiger Unterricht
Eigener Unterricht in einer Klasse (Gruppe) in jedem Gegenstand = mindestens 4 Stunden (Ausnahme Religion: 3);
soll nicht mehr als 7 Stunden sein;bei Einfachstudium: 2 Klassen §7/1
eigenständiger Unterricht, einschließlich Leistungsfeststellung; §7/2
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Rechte und Pflichten des UP
Rechte und Pflichten einer Lehrperson SCHUG § 51:
Unterrichts- und Erziehungsarbeit; sorgfältige Vorbereitung; Aufsichtspflicht; Konferenzen; Sprechstunden §7/2
Vor- und Nachbereitung des Unterrichts mit BL;Vorlage von Vorbereitungen,Schularbeitsthemen, Leistungsfeststellungen §7/3
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Hospitieren und Supplieren
Hospitieren: in jedem Gegenstand beim BL; terminliche Fixierung;
Durchschnitt: 2 Stunden/Woche/Fach; max. 5 Stunden §8
Supplierverpflichtung: nur in eigenen Fächern; pro Woche eine Klasse in einem Gegenstand §9
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Schulveranstaltungen
Teilnahme an Schulveranstaltungen:Lehrausgänge und Exkursionen in eigenen Gegenständen verpflichtend; sonst nur mit eigener Zustimmung §10
Reisekostenersatz wie bei BundeslehrerInnen (Gebührenstufe 2)
§20
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Meldung als BL
Bestellung durch LSR auf eigenen Antrag
Voraussetzung:
Ablegung eines Lehrgangs an der PHmindestens 3-, vorzugsweise 5-jährige Unterrichtspraxis
Bei Meldung Verpflichtung zur Übernahme von UP
Aufhebung der Bestellung auf Antrag (zeitliche Frist!) §25
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Aufgaben der BL
Beratung und Betreuung des UP; Vor- und Nachbesprechungen §7/3
Teilnahme am U vor allem zu Beginn, dann Verringerung §25/4
Übernahme des U bei Abwesenheit des UP Festlegung des Hospitationsplans §8
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Aufgaben der BL
Prüfung der Unterrichtsvorbereitung des UP Überprüfung der Schularbeiten hinsichtlich
Themenstellung und Beurteilung; Überprüfung der Semester- und
Jahresbeurteilung der SchülerInnen §25/4
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Entlohnung der BL
Quantitative Komponente: die vom UP unterrichteten Klassen verbleiben in der Lehrverpflichtung des BL
Qualitative Komponente: 15% des Unterschiedsbetrages zw. dem Gehalt der Gehaltsstufe 12 (L1) und dem Gehalt der Gehaltsstufe 11 (LPA) bei bis zu 3 Wochenstunden; 20% bei 4 und 25% bei 5 Wochenstunden.
2006: monatlich € 33,-/ 44,10/ 55,10 jährlich € 396.-/ 529,20/ 661,20
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Entlohnung der UP
50% eines vollen VertragslehrerIngehalts IL/l1 in der 1. Stufe plus Sonderzahlungen (13. u. 14. Gehalt: Nov., Feb., Mai, August), Auszahlung am 15. des Monats;
50% von € 1.936,70 (2006) §15
Supplierungen: bis 5 Stunden/ Woche ohne Entgelt; wenn Unterricht + Supplierung halbe Lehrverpflichtung übersteigt, wird bezahlt
Bei weiterer lehramtlicher Verwendung oder öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis: §15
Summe nicht mehr als 100%, wenn ja Kürzung des Ausbildungsbetrags
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Beendigung des UP
Verlieren der Anspruchsberechtigung: Fernbleiben (auch entschuldigt) von mehr als
26 Werktagen: Kürzung des Ausbildungsbeitrages sukzessiv; §16/1
Bei mehr als 8 Wochen Beendigung Bei unentschuldigtem Fehlen von mehr als 3
Tagen Bei Ausschluss wegen Pflichtverletzung §23/1
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Neuzulassung zum UP
Neuerliche Zulassung Bei Ausscheiden im 1. Sem.: ab Beginn des
Schuljahres Bei Ausscheiden im 2. Sem.: ab Beginn des
2. Semesters §23/3
Bezahlung jedoch nur bis zur Gesamtjahressumme §23/5
Neu: Bei Ausscheiden während des 2. Semesters (gerechtfertigt mehr als 8 Wochen) Bezahlung ab Wiederbeginn des 2. Semesters
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Beschreibung BL, Teilnahme PH
Beschreibung durch jede/n der beiden BL:
Vermittlung der Lehrinhalte
Erzieherisches Wirken
Zusammenarbeit mit Kollegium und ElternAdministrative Aufgaben §24/1
Feststellung der PH über Beteiligung am begleitenden Lehrgang des Instituts §24/2
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Beurteilung durch DIR
Beurteilung: Direktion (Stammschule):Arbeitserfolg erheblich überschrittenArbeitserfolg aufgewiesenArbeitserfolg nicht aufgewiesen §24/5
Recht auf Einsichtnahme sowie Abgabe einer Stellungnahme durch UP §24/3
Bei Zweifel an Beurteilung Antrag auf Überprüfung an LSR innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zeugnisses §24/7
Pia Pröglhöf 200718
Lehrgang an der PH
Lehrgang nach Lehrplan; max.140 Stunden Verpflichtende Teilnahme Organisationsform:
§11
Blockseminare und regelmäßige Veranstaltungen im Bereich der Fachdidaktik
(30 Stunden/Fach)