Unterwei 2005 Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz.

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Unterwei 2005

Unterweisung der

Beschäftigten

zu den Gefährdungen

am Arbeitsplatz

Unterwei 2005

Unterweisung der Beschäftigten

§ 12 Arbeitsschutzgesetz

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...]

Was ist für wen wichtig?

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Unterwei 2005

Unterweisung der Beschäftigten

§ 12 Arbeitsschutzgesetz, Satz 2

(1) [...] Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder auf den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

Unterweisung anhand konkreter Situationen bzw.

Aufgaben2

Unterwei 2005

Durchführung der Unterweisung

WANN ?

bei Einstellung (auch Praktikanten/innen, zeitlich befristet Beschäftigte)

Veränderungen im Aufgabenbereich nach Arbeitsunfällen und bei

Nichtachtung von Sicherheitsregeln regelmäßig, mind. 1 x im Jahr

vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten

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Unterwei 2005

Durchführung der Unterweisung

WER ?

Vorsitzende/er des Kirchenvorstandes, Presbyteriums, Gemeindekirchenrates

Dienststellenleiter/in bzw. Geschäftsführer/in

Abteilungsleiter/in

per Gesetz der Arbeitgeber

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Unterwei 2005

Durchführung der Unterweisung

WIE ? in verständlicher Form

praxisnah

im Dialog

mit Demonstration am Objekt

„In der Kürze liegt die Würze!“

Dokumentation nicht vergessen!

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Unterwei 2005

Themen für eine Unterweisung

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Erste Hilfe und Verhalten bei Arbeitsunfällen

Verkehrs- und Rettungswege Vermeidung von Stolpern,

Rutschen, Stürzen

Allgemein:

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Unterwei 2005

Themen für eine Unterweisung

Reinigungsarbeiten Bildschirm- und Büroarbeit Pflege der Außenanlagen Arbeiten mit Leitern Heben und Tragen Umgang mit Gefahrstoffen usw.

Speziell (Auswahl):

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Unterwei 2005

Fachinformationen

Materialien zur Unterweisung gibt es bei:

Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS)

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz

anderen staatlichen Stellen (u.a. BAuA, BMA)

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