Unterwei 2005 Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz.

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Unterwei 2005 Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz

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Unterwei 2005

Unterweisung der

Beschäftigten

zu den Gefährdungen

am Arbeitsplatz

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Unterweisung der Beschäftigten

§ 12 Arbeitsschutzgesetz

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...]

Was ist für wen wichtig?

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Unterweisung der Beschäftigten

§ 12 Arbeitsschutzgesetz, Satz 2

(1) [...] Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder auf den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

Unterweisung anhand konkreter Situationen bzw.

Aufgaben2

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Durchführung der Unterweisung

WANN ?

bei Einstellung (auch Praktikanten/innen, zeitlich befristet Beschäftigte)

Veränderungen im Aufgabenbereich nach Arbeitsunfällen und bei

Nichtachtung von Sicherheitsregeln regelmäßig, mind. 1 x im Jahr

vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten

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Durchführung der Unterweisung

WER ?

Vorsitzende/er des Kirchenvorstandes, Presbyteriums, Gemeindekirchenrates

Dienststellenleiter/in bzw. Geschäftsführer/in

Abteilungsleiter/in

per Gesetz der Arbeitgeber

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Durchführung der Unterweisung

WIE ? in verständlicher Form

praxisnah

im Dialog

mit Demonstration am Objekt

„In der Kürze liegt die Würze!“

Dokumentation nicht vergessen!

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Themen für eine Unterweisung

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Erste Hilfe und Verhalten bei Arbeitsunfällen

Verkehrs- und Rettungswege Vermeidung von Stolpern,

Rutschen, Stürzen

Allgemein:

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Themen für eine Unterweisung

Reinigungsarbeiten Bildschirm- und Büroarbeit Pflege der Außenanlagen Arbeiten mit Leitern Heben und Tragen Umgang mit Gefahrstoffen usw.

Speziell (Auswahl):

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Fachinformationen

Materialien zur Unterweisung gibt es bei:

Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS)

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz

anderen staatlichen Stellen (u.a. BAuA, BMA)

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