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Unterweisung & Betriebsanweisung Betriebsanweisung 2011 2011 Arbeitssicherheit – Arbeitsorganisation Umwelt- und Gesundheitsschutz Mi 06.07.2011 Institut für Physikalische und Theoretische Chemie Institut für Physikalische und Theoretische Chemie N - Der Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte - Dr. K. Schmitz Dr. K. Schmitz IBONN PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNI

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Unterweisung & BetriebsanweisungBetriebsanweisung

20112011Arbeitssicherheit – Arbeitsorganisation

Umwelt- und GesundheitsschutzMi 06.07.2011

Institut für Physikalische und Theoretische ChemieInstitut für Physikalische und Theoretische Chemie

N-- Der Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte --

Dr. K. SchmitzDr. K. Schmitz

IBO

NN

PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE

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I

Unterweisungspflicht =Unterweisungspflicht =UnternehmerpflichtUnternehmerpflicht

Organisation des ArbeitsschutzesOrganisation des ArbeitsschutzesOrganisation des ArbeitsschutzesOrganisation des Arbeitsschutzes

UnternehmerU

F hk ft fü

Personalrat

Fachkraft fürArbeitssicherheit Betriebsarzt

N

Vorgesetzte

IBO

NN

Sicherheits-beauftragte Mitarbeiter Ersthelfer

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Ig

Unterweisungspflicht =Unterweisungspflicht =UnternehmerpflichtUnternehmerpflichtUnternehmerpflichtUnternehmerpflicht

F d i hlä i Forderung einschlägiger RechtsvorschriftenRechtsvorschriften

§ 12 ArbSchGGUV

N

1 x jährlich, mündlich mitDokumentationspflicht

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NNDokumentationspflicht

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Zu unterweisenZu unterweisenZu unterweisenZu unterweisen

Alle dauerbeschäftigten MitarbeiterAlle dauerbeschäftigten Mitarbeiter

der Uni Bonn (Arbeiter, Angestellte

und Beamte)

A bild d St d tAuszubildende, Studenten,

Gastwissenschaftler

N

Handwerker (auch der Fremdfirmen)

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NNReinigungskräfte

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Gesetze / VerordnungenGesetze / Verordnungen/ g/ gGUV (I 850-0/ SR 2005 / I 8553, TRGS 526 -

Laboratorien)

A bS hGArbSchG

BetrSichVBetrSichV

BetrVerfG

N

ChemG

IBO

NNGefStoffV

BildscharbV

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IBildscharbV

HinweisEine für die jeweiligen spezifischen Arbeits-platzbedingungen in den verschiedenenArbeitsgruppen notwendige UnterweisungArbeitsgruppen notwendige Unterweisungkann in Teilen dieser Betriebsanweisung

t d i ll di fentnommen werden, sie muss allerdings aufspezielle Anforderungen zugeschnitten und

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ggf. erweitert werden.

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NN

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Grundsätzlicheszur Haus –und Laborordnung

ÖffnungszeitenZ t itt b f iZutrittsbefugnisRauchverbot im gesamten Gebäudegesamten GebäudeSauberkeit im Labor-und Bürobereichen

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und BürobereichenWerkstattnutzungMusik während der

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NNMusik während der Arbeit

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Grundsätzlicheszur Haus –und Laborordnung

Rauchfrei – Ja Bitte!Rauchfrei – Ja, Bitte!Mit dem Rauchen aufzuhören lohnt sich! Bereits nachBereits nach

20 Minuten normalisieren sich Blutdruck und Pulseinem Tag sinkt das Herzinfarktrisikoeinem Tag sinkt das Herzinfarktrisikozwei Tagen verbessern sich Geruchs- und Geschmackssinn

N

drei Monaten verbessert sich die Durchblutungeinem Jahr sinkt das Risiko einer Herzgefäßerkrankung

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NNum 50 %

fünf Jahren sind Schlaganfall- und Lungenkrebsrisiko erheblich gesunken

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Ierheblich gesunken

Regelnfür die Nutzung von Einrichtungen im

Institut und in den Praktika

Sorgfalt und sachgemäßer Umgangg gKeine „Alleinarbeit“ Sicherer und sachgerechter experimenteller AufbauSauberkeit im Labor- und in Bürobereichen

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BürobereichenLangzeitversucheFreier Zugang zu

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NNFreier Zugang zu technischen und Sicherheitseinrichtungen

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Umgangmit Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

des Instituts

Brandschutz: Türkeile sind verboten! (Feuerwehrvorschrift)(Feuerwehrvorschrift)Kein Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen Fluchtwege müssen freigehalten werdeng gFahrräder gehören nicht auf FlureBrandlasten Verrauchungsgefahr bei Brand

N

Laborabzüge: Frontschieber geschlossen haltenNot- und Augenduschen: Funktionsprüfung 1 x monatlich (ND: 30 L/min AD: 6 L/min)

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NNmonatlich (ND: 30 L/min, AD: 6 L/min)

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Bildschirmarbeitsplatzverordnungp g

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist eine eindeutig gesundheitsfördernde Maßnahmeeindeutig gesundheitsfördernde MaßnahmeZur Ergonomie gehört die optimale Abstimmung von Monitor und Tastatur Beleuchtungsart und von Monitor und Tastatur, Beleuchtungsart und –niveau, Arbeitstisch, BürostuhlWeiterhin sind auch die Anordnung der Arbeits-

N

Weiterhin sind auch die Anordnung der Arbeitsmittel und das Arbeitsumfeld von BedeutungAusführliche Informationen liefert die

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NNSicherheitsinformation 04/2000 auf den Intranetseiten der Abt 4.2

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Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Die fünf Regeln des ergonomischen Sitzens

E t R l A d B i llt i ht Wi k l Erste Regel: Arme und Beine sollten im rechten Winkel zueinander sein können! Sitzhöhe richtig einstellen!

Zweite Regel: Nutzen Sie den Arbeitsstuhl vollständig aus!

Dritte Regel: Sitzen Sie aufrecht! Nutzen Sie die Rückenlehne!

N

Dritte Regel: Sitzen Sie aufrecht! Nutzen Sie die Rückenlehne!

Vierte Regel: Sitzen Sie dynamisch! Bewegen Sie sich!

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NN

Fünfte Regel: Nutzen Sie Armlehnen, Fußstützen und Handballenauflagen!

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Dienstschlüssel/Dienstschlüssel/Schließanlage

Dienstschlüssel/Transponder sind nicht übertragbar

Sind unabhängig vom Privatschlüssel zu führen

Schlüsselkette wird empfohlen, für den General-schlüssel ist sie verpflichtend

N

p

Der Abschluss einer Schlüsselhaftpflichtversiche-d f hl

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NNrung wird empfohlen

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Brandmeldeanlage/dBrandwarnung I

Arbeiten die mit Staub Hitze oder RauchArbeiten, die mit Staub-, Hitze- oder Rauch-entwicklung verbunden sind, müssen beim Sicherheitsbeauftragten angemeldet werdenFehlalarmauslösungen kosten ca. € 900.-Bei Brandalarmauslösung ist ein lauter Dauerton zu hören (einen Feueralarm muss Dauerton zu hören (einen Feueralarm muss man immer ernst nehmen)Informationen zum Verhalten im Brandfalle hä i d T hä

N

hängen in den Treppenhäusern ausMit Feuerlöschern sollte man sich auskennen!

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Brandmeldeanlage/Brandmeldeanlage/Brandwarnung II

Im BrandfallGebäude umgehend über die Treppenhäuser verlassen, Aufzug nicht benutzen! Falls möglich vor Verlassen der Räumlichkeiten in Betrieb befindliche Medien abschalten

ff k (S l l ) ll i b i i d

N

Treffpunkt (Sammelplatz) aller Mitarbeiter ist der Institutsparkplatz vor dem GebäudeDen An eis ngen de Fe e eh ist nbedingt

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NNDen Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt

Folge zu leisten

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Lüft lLüftungsanlagen

Störungen an den Lüftungsanlagen des Hauses sind unverzüglich der Störungsannahme der Universitäts-betriebstechnik zu meldenbetriebstechnik zu melden(Abt. 4.3 - Technisches Facility Management Tel. 7600, 9777, Notfallnummer (WE, Nachts) 1111)

Eine Störung an der Lüftungsanlage ist ein echter Notfall und bedarf keines Dienstleistungsantrags

N

und bedarf keines Dienstleistungsantrags

Bei Ausfall der lüftungstechnischen Einrichtungen sind

IBO

NNg g

sofort alle Arbeiten mit Gefahrstoffen und geruchs-belästigenden Stoffen einzustellen

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Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung

DER EINSATZ PERSÖNLICHERSCHUTZAUSRÜSTUNG WIRD

WIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDEWIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDE

NICHTKONSEQUENT UMGESETZT

N

KONSEQUENT UMGESETZT

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I

Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung

DER EINSATZ PERSÖNLICHERSCHUTZAUSRÜSTUNG WIRD

WIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDEWIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDE

NICHTKONSEQUENT UMGESETZT

N

KONSEQUENT UMGESETZT

IBO

NN

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I

Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung

Tragen Sie bei Betreten des Labors regelmäßig eine Schutzbrille?

Ist Ihre Arbeitskleidung im Labor der Laborkittel, tragen Sie geschlossenes Schuhwerk auch im Sommer?

Benutzen Sie Handschuhe, die im Umgang mit den von Ihnen verwendeten Chemikalien den größtmöglichen Schutz gewährleisten?

N

Schutz gewährleisten?

Was unternehmen Sie in Sachen Handpflege vor und nach den Arbeiten?

IBO

NN

Wann haben Sie sich zuletzt einen Handschutzplan angesehen?

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Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung I

A h t / A b it it LAugenschutz / Arbeiten mit LasernIm Labor ist bei laufendem Betrieb ständig eine Schutzbrille zu tragen.

Für Arbeiten mit Lasern gelten besondere Vorschriften. Hierüber informiert der Laserschutzbeauftragte der Abteilung/Universität

Weitere Informationen: GUV-V B2 / BGV B 2 „Laserstrahlung“BGI 832 Betrieb von Lasereinrichtungen“

N

BGI 832 „Betrieb von Lasereinrichtungen

Bei Augenverletzungen: Unbedingt Facharzt aufsuchen

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NNInterdisziplinäres Notfallzentrum:0228 / 287 - 12000Zentrale Chirurgisches Zentrum:0228 / 287 - 15109

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I0228 / 287 - 15109

Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung II

Körperschutz / HautschutzIm laufenden Betrieb müssen langärmlige Baumwollschutzkittel getragen werden (diese werden meist nicht von der Universität finanziert!)

Es muss rutschfestes, geschlossenes Schuhwerk getragen werden

Bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen oder sonst schädigend wirkenden Chemikalien sind unbedingt geeignete Handschuhe zu tragen

N

Welche Handschuhe geeignet sind, verrät die Gebrauchsanweisung für Schutzhandschuhe, die von der Sicherheitsabteilung jeder Handschuh-lieferung beigelegt wird (+ GUV-R 195 / BGR 195)

IBO

NNlieferung beigelegt wird (+ GUV-R 195 / BGR 195)

Einmal-Latex-Handschuhe sind für den Umgang mit Chemikalien nur sehr bedingt geeignet (hängt von den Handschuhen und dem Umgang ab)

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I

Falls ein Kontaminationsrisiko besteht Ersatzkleidung bereithalten

Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung III

Körperschutz / Hautschutz

Nitril-Schutzhandschuhe Butyl-Schutzhandschuhe

L b kitt l

N

Laborkittel

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NN

EinweghandschuheSchutzbrille

SicherheitsschuheBaumwoll-

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IEinweghandschuhe SicherheitsschuheUnterhandschuh

Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung IV

SchutzartikelWerden über einen Institutsbeauftragten

(z. Zt. Dr. K. Schmitz, R. 0.002,Tel. 2641)

bei der Abt. 4.2 –Arbeits- und Umweltschutz beschafft

N

Umweltschutz beschafft.

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Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung V

Atemschutz

Arbeiten mit Lösungsmitteln oder Arbeiten mit Lösungsmitteln oder sonstigen Chemikalien/Zubereitungen

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bei denen schädliche Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können, müssen in

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NNStäube auftreten können, müssen in

Abzügen durchgeführt werden

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I

Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Grundsätze

Experimentelle Arbeiten müssen mit Sorgfalt geplant und i hti d h füh t dumsichtig durchgeführt werden

Vor der Aufnahme von experimentellen Arbeiten muss eine Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes und der ArbeitsGefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes und der Arbeits-bedingungen durch den Fachvorgesetzten (oder von einer von ihm beauftragten Person) durchgeführt werden.

N

g ) g

Es muss eine Betriebsweisung erstellt werden.

Experimentelle Arbeitsplätze mit höheren Sicherheits-

IBO

NNp p

anforderungen sollten vor Beginn der Arbeiten von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit begutachtet werden (Abt. 4.2)

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Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung

NIB

ON

N

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I

Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Grundsätze

NUR FÜR DIE Lagerung von brennbaren Lösungsmitteln d G f h t ff (k i ti St ff !!)und Gefahrstoffen (keine sonstigen Stoffe!!)

NIB

ON

N

Alle Gefahrstoffe Säuren & Laugen

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Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten

Vakuumapparaturenpp

Es dürfen nur zugelassene Glasgeräte verwendet werden (Hersteller-Informationen beachten)Informationen beachten)

Größere Glas- und Vakuumapparaturen sollten, soweit technisch sinnvoll, mit einem Splitterschutz versehen werden, p

Schutzbrille tragen!

Pumpenabgase sollten über Digestorien abgeleitet werden

N

Vakuumapparaturen regelmäßig auf Betriebstauglichkeit prüfen.

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Schutzvorschriftenb i i t ll A b itbei experimentellen Arbeiten

Druckbehälter/DruckbehälterapparaturenLagerung von Druckgasflaschen im Labor ist nur in zugelassenen Gasflaschenschränken gestattet

Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden und dürfen Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden und dürfen nicht frei stehen

Transport von Druckgasflaschen nur mit dafür vorgesehenen Wagen unter den nötigen Sicherungen (Kettensicherung aufgeschraubte Schutz-unter den nötigen Sicherungen (Kettensicherung, aufgeschraubte Schutz-kappe)

Gasentnahme aus Druckgasflaschen nur über Schläuche und Arma-t di fü di j ili G t lä i i d

N

turen, die für die jeweilige Gasart zulässig sind

Druckgasflaschen vor Wärme schützen

Giftige Gase es sollte nur mit kleinen Gebinden (z.B. Lecture Bottles)

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NNg ( )

umgegangen werden. Alle Arbeiten mit solchen Gasen sind im Abzug durchzuführen. Es ist eine einsatzbereite Atemschutzmaske bereitzuhalten

Arbeiten mit Autoklaven nur nach entsprechender Einweisung und

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IArbeiten mit Autoklaven nur nach entsprechender Einweisung und unter genauer Einhaltung der Bedienungsanleitung (Prüffristen beachten!)

ChemikalienChemikalienGrundsätzliches

Jeder, der mit Chemikalien arbeitet, muss deren h f d d h h dEigenschaften und die von ihnen ausgehenden

Gefährdungen kennen.

Für die Gefahrstoffe ist ein Gefahrstoffver-zeichnis zu führen. Dieses muss 1 x jährlich

N

aktualisiert werden. Es ist von jeder Abteilung zu führen.

IBO

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I

ChemikalienChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen I

An Laborarbeitsplätzen dürfen nur die für den Versuch notwendigen Chemikalienmengen gelagert werdeng g g

Größere Gebinde müssen in Sicherheitsschränken bzw. im Chemi-kalienlager am AVZ I gelagert werden.

Giftige Substanzen müssen unter Verschluss gehalten werden

Behältnisse für Chemikalien müssen entsprechend den Richtlinien der GefStoffV beschriftet werden

N

GefStoffV beschriftet werden

(Chemische Bezeichnung des Stoffes (ausgeschrieben), Gefahren-symbol mit Text und die R- und S-Sätze als Nummern und der Name

IBO

NNder verantwortlichen Person müssen auf dem Gebinde stehen)

Bei KMR-Stoffen müssen die R-Sätze mit Volltext auf dem Gebinde stehen

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Istehen

ChemikalienChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen II

GHS

N

endgültig ab 01.06.2015 verbindlich, bis dahin beide Etikettierungen gestattet, Aber keine „Mischetikettierung“

IBO

NN„ g

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I

ChemikalienChemikalienKennzeichnung-NEU

Global Harmonisiertes SystemGlobal Harmonisiertes System

zur Einstufung und Kennzeichnung von

N

zur Einstufung und Kennzeichnung von

Chemikalien

IBO

NN

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I

ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nach

GHSGHSRegelungen für den Transport

von gefährlichen Gütern Substanz mit LD50 = 257 mg/kg (oral)

EU GesundheitsschädlichUS GiftigCAN Gifti

Regelungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Arbeitsschutz)

CAN GiftigAustralia GesundheitsschädlichIndia Nicht giftig

N

( ) India Nicht giftigNew Zealand

Gefährlich

IBO

NN

China Nicht gefährlich

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I

ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach

GHSÄnderungen:

28 Gefahrenklassen statt bisher 15 Gefährdungs-gmerkmalen

Einstufungskriterienu u g

Hazard statements (H-Sätze) anstatt R-Sätze

Precautionary statements (P-Sätze) anstatt S-Sätze

N

Precautionary statements (P-Sätze) anstatt S-Sätze

Piktogramme an Stelle von Gefahrensymbolen

Si l ö t

IBO

NNSignalwörter

Sicherheitsdatenblätter mit GHS-Nomenklatur

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I

ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach

GHSGefahrenpiktogramme

Explosionsgefahr Entzündlich Brandfördernd Komprimierte Gase

N

Ätzend Sehr giftig, Giftig Gesundheitsgefahr:Spezifische

Gesundheitsgefahr:Spezifische Zielorgantoxizität

IBO

NNSpezifische

ZielorgantoxizitätCMRSensibilisierendAspirationsgefahr

Spezifische Zielorgantoxizität(einmalige Exposition)SensibilisierendAspirationsgefahr

Untere Kategorie

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IAspirationsgefahr- Obere Kategorie - -

- Untere Kategorie -

Umweltgefährlich

ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach

GHSNeue Gefahrenklassen/-kategorien

Die Gefahrenklasse beschreibt die Art der physikalisch-p ychemischen, toxikologischen oder ökotoxikologischen Gefahr

Die Gefahrenkategorie beschreibt den Grad der Gefährdung

N

g

Beispiel: Gefahrenklasse: akute orale Toxizität Gefahrenkategorien: 1 (hoch) 4 (niedrig)

IBO

NNg ( ) ( g)

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I

ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach

GHSNEU: Signalwörter („words that demand attention“)

Informiert über das relative Ausmaß des Schweregrades geiner Gefahr: schwerwiegend / weniger schwerwiegend

Zur Unterscheidung zwischen Gefahrenkategorienu U du g G a a go

Wird „Gefahr“ auf dem Etikett verwendet, erscheint „Achtung“ nicht.

N

„Achtung nicht.

Akute Toxizität Kanzerogenität Entzündbare Flüssigkeiten1

IBO

NN1

2

3

Katego

1

2

1

2

3

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I3

4

orie

ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach

GHSNeue Etiketten – Alte Etiketten Beispiel

Nach den EG-Richtlinien wird Methanol mit dem

Gefahrensymbol giftig“ und Leichtentzündlich“Gefahrensymbol „giftig und „Leichtentzündlich

gekennzeichnet

Nach der GHS-Verordnung wird Methanol wie

folgt eingestuft:

- Entzündbare Flüssigkeit Kat 2

N

- Entzündbare Flüssigkeit, Kat. 2

- Akute Toxizität, Kat. 3

- Spez. Organtoxizität bei einmaliger

IBO

NNExposition, Kat. 1

- Piktogramm „Gesundheitsgefahr“

- Signalwort: Gefahr“

PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE

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I- Signalwort: „Gefahr

ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung

Grundsätze

Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die entsprechenden Si h h it d t blätt d B t i b i b itSicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen bereit-zuhalten und zu beachten

Der Umgang und die Entsorgung von KMR Stoffen ChromDer Umgang und die Entsorgung von KMR-Stoffen, Chrom-schwefelsäure, Flusssäure und Ethidiumbromid unterliegen besonderen Anforderungen (Infos bei der Abt. 4.2 - Arbeits-

N

g (und Umweltschutz)

IBO

NN

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I

ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung

GrundsätzeDie Beschaffung von Chemikalien sollte grundsätzlich über die Beschaffung des Instituts erfolgen (gilt auch für Bestellungen

über die Zentrale Chemikalienversorgung)

Die Entsorgung von Chemikalien aller Art hat entsprechend den V h ift d E t i htli i d U i ität B Vorschriften der Entsorgungsrichtlinie der Universität Bonn zu erfolgen.

Über die Entsorgungsrichtlinie muss sich jeder informieren, der

N

g g j ,Umgang mit Chemikalien hat

Entsorgung ist keine zentrale Institutsangelegenheit

IBO

NNJeder Abfallerzeuger ist für die Entsorgung seines Abfalls selbst

verantwortlich (Unterstützung durch die Abt. 4.2 und den Sicherheitsbeauftragten ist möglich)

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ISicherheitsbeauftragten ist möglich)

ChemikalienUmgang mit krebserzeugenden und

erbgutschädigenden Substanzen

Große Vorsicht ist geboten! (z.B. bei Etidiumbromid, Ch h f l ä Fl ä t )Chromschwefelsäure, Flusssäure etc.)

Arbeiten nur im Abzug und mit kleinen Mengen

B häfti b t fü d d d till d MüttBeschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter

Ermittlungspflicht nach § 16 Abs. 1-3a GefStoffV (Ersatzstoffsuche (Spaltenmodell) Risikoabschätzung)

N

(Ersatzstoffsuche (Spaltenmodell), Risikoabschätzung)

Kennzeichnungspflicht des Arbeitsplatzes (schwarz-gelbes Klebeband zu erhalten von der Abt 4 2)

IBO

NNKlebeband zu erhalten von der Abt. 4.2)

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I

ChemikalienUmgang mit verflüssigten (tiefkalten)

Gasen

Dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern transportiert d (St hli li t k T k )werden (Stahlisoliertanks, Tragekannen)

Transport von verflüssigten Gasen in Personenaufzügen ist verboten verboten

Betriebsanweisung erstellen

NIB

ON

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I

ChemikalienUmgang mit brennbaren Stoffen

und Flüssigkeiten

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz ist nicht zulässigzulässig

Aufbewahrung beschränkt sich auf Tagesbedarf (max. 1L)

Lagerort sind zugelassene SicherheitsschränkeLagerort sind zugelassene Sicherheitsschränke

Leicht brennbare Flüssigkeiten sind in Gefäßen aus Edelstahl zu lagern

N

Lagerung in Kühlschränken nur wenn diese frei von Zündquellen sind (entsprechende Kennzeichnung!)

Vor den Arbeiten Prüfen ob Feuerlöscheinrichtungen in

IBO

NNVor den Arbeiten Prüfen, ob Feuerlöscheinrichtungen in

erreichbarer Nähe sind (CO2-Löscher, Löschdecke, Löschsand)

Bei Arbeiten auf feuerbeständige Unterlage achten

PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE

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Ig g

GentechnikbereicheGentechnikbereicheHinweise zu Arbeiten

Das Arbeiten in diesen Bereichen erfordert besondere Zulassungen, Genehmigungen und Unterweisungen

Der Projektleiter des Gentechnik-Bereiches informiert und trägt die Verantwortung

N

g g

IBO

NN

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I

GefahrensituationenGefahrensituationenVerhalten & Erste Hilfe I

Ruhe bewahren & überstürztes Handeln vermeiden

Bei Hilfeleistung auf eigene Sicherheit achten

Personenschutz geht vor SachschutzPersonenschutz geht vor Sachschutz

Unbedingt Ersthelfer benachrichtigen (Namen der aktuellen Ersthelfer sollten in allen Arbeitskreisen ausgehängt werden)g g )

Gefährdete Personen sind zu warnen und zum Verlassen des Raumes aufzufordern

N

Verletzte bergen (wenn möglich) und Erstversorgung vornehmen

Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Arztes nicht allein lassen

Entsteh ngsb ände mit Fe e lösche ode mit Sand löschen

IBO

NNEntstehungsbrände mit Feuerlöscher oder mit Sand löschen

Größere Brände Gebäude sofort verlassen, falls BMA versagt, umgehend die Feuerwehr informieren

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Ig

GefahrensituationenGefahrensituationenVerhalten & Erste Hilfe II

Kleiderbrände Notdusche benutzen bzw. Löschdecke verwenden

Augenverätzungen Augendusche benutzen (für 10 – 15 Minuten, bei geöffneten Lidspalt Hilfestellung durch zweite Person) in jedem Falle einen Augenarzt aufsuchen

Notruf (0112) Informationen bereit halten (Unfallart Gebäude Notruf (0112), Informationen bereit halten (Unfallart, Gebäude, Etage, Raum, Anzahl Verletzte), Rückfragen abwarten (5-W-Regel: Wo geschah, Was geschah, Wie viele Verletzte, welche Arten von

N

Verletzungen, Warten auf Rückfragen)

Fachvorgesetzten, Geschäftsführenden Direktor (Tel. 3525) und Sicherheitsbeauftragten (Tel 2641) informieren deren

IBO

NNSicherheitsbeauftragten (Tel. 2641) informieren deren

Telefonnummern sollten bekannt sein

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I

Sollte bei jedem Telefon ausgefülltTelefon ausgefüllt zu finden sein!

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WICHTIGESWICHTIGESZUM SCHLUSS

Jede Verletzung muss im Verbandbuch dokumentiert werden für den Nachweis bei der Unfallkasse NRW

Falls erforderlich: Unfallanzeige aufnehmen, ab drittem Tag der Arbeitsunfähigkeit und/oder wenn ein Durchgangsarzt aufgesucht wurde (Versand an die Personalabteilung der Universität Formulare wurde. (Versand an die Personalabteilung der Universität, Formulare im Intranet oder die Seiten der Unfallkasse NRW)

Arbeiten im chemischen / physikalischen Labor und der Einsatz von

N

persönlicher Schutzausrüstung gehören zwingend zusammen

Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherheit, den Gesundheits- und Arbeitsschutz mit verantwortlich

IBO

NNArbeitsschutz mit verantwortlich

Brandlasten gehören nicht auf Flure, Holzkeile nicht unter Türen

Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten!!

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IFluchtwege sind unbedingt freizuhalten!!

„Der besorgte Blick“„Der besorgte Blick2011 (I)

Die Arbeitssicherheit hat sich insgesamt verbessert aber:

Alleinarbeit ist unvermeidlich, aber die zusätzliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt, die eine Alleinarbeit Aufmerksamkeit und Sorgfalt, die eine Alleinarbeit fordert wird nicht konsequent umgesetzt, so entsteht gefährliche Alleinarbeit

N

g

Der Evergreen:

Di F t B i Hö l t h ( ll ) i

IBO

NNDie Fenster, z.B. im Hörsaal stehen (vor allem) im

Sommer bis in die Nacht hinein offen

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„Der besorgte Blick“„Der besorgte Blick2011 (II)

Die Kenntnisse über die Entsorgungsrichtlinie der Universität Bonn sind oftmals unzureichend

Trotz Feueralarms wird das Gebäude nur schleppend verlassen

N

schleppend verlassen

E d h k i G fäh d b il

IBO

NNEs werden nahezu keine Gefährdungsbeurteilungen

für experimentelle Arbeitsplätze durchgeführt

PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE

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„LICHTBLICK“„LICHTBLICK2011

Gefährdungsanalysen für

experimentelle Arbeitsplätzeexperimentelle Arbeitsplätze

wurden erstmals in größerer

Anzahl angefertigt!!Anzahl angefertigt!!

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und soll all die

i L b täti ti i h h i l i

N

im Labor tätigen ermutigen sich auch einmal an einer

Gefährdungsanalyse zu beteiligen.

IBO

NN

PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE

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I

L t E th lf d ?Lust Ersthelfer zu werden?

K d D t il tKurse und Details unter:

http://www.intranet.uni-bonn.de/erste-hilfe-kurse-2011/?searchterm=erste%20hilfekurse 2011/?searchterm erste%20hilfe

N

Die für den Arbeitskreis zuständigen Erst-

helfer müssen dort bekannt sein

IBO

NNhelfer müssen dort bekannt sein.

PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE

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S hl b kSchlussbemerkung

Unterweisungen über spezielle Arbeitsmethoden, Arbeitsmittel und die sich daraus ergebenden Risiken und Gefahren müssen gezielt i h lb d i l A b it b t A b it l t innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen am besten am Arbeitsplatz durch den jeweiligen Fachvorgesetzten erfolgen

Vor Aufnahme jeglicher Arbeiten hat eine arbeitsplatzspezifische Vor Aufnahme jeglicher Arbeiten hat eine arbeitsplatzspezifische Gefährdungsanalyse durch den Fachvorgesetzten zu erfolgen

Es sind Betriebsanweisung durch den Fachvorgesetzten oder eine

N

von ihm beauftragte Person (Pflichtenübertragung) zu erstellen

Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsmethoden und/oder Arbeitsmittel müssen die Gefährdungsbeurteilungen/ Betriebs-

IBO

NNArbeitsmittel müssen die Gefährdungsbeurteilungen/ Betriebs

anweisungen entsprechend aktualisiert werden

Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz im Institut liegt

PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE

UN

I

beim Geschäftsführenden Direktor