Vorsorgevollmacht Wichtiges auf einen Blick Schriftform, ggf. notariell Benennung der...

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Vorsorgevollmacht

Wichtiges auf einen Blick

• Schriftform, ggf. notariell• Benennung der Bevollmächtigten, Ersatzbevollmächtigte• Vollmacht wird sofort wirksam• Vertrauensverhältnis• Detaillierte Auflistung der Aufgaben „insbesondere“ – umfassende Vollmacht• § 1904 BGB und § 1906 BGB• Bankvollmachten• Betreuungsverfügung/Patientenverfügung• Zusatz: Vollmacht bleibt in Kraft bei Geschäftsunfähigkeit• Zusatz: Vollmacht gilt über den Tod hinaus/ Untervollmacht

Der Nachlass

Überblick

Das TestamentUnterlassen, rechtzeitig, Form, Anfechtung, Fehler, unvollständig

Die Erbengemeinschaft

Der Pflichtteil

Gesetzliche Erbfolge

V M B2. Ordnung

1. Ordnung

K1/K2

M F

Gesetzliche Erbfolge: Erbberechtigte Verwandte (Blut) und Ehegatte

Bei Verwandten: Ordnungsprinzip:1. Ordnung = Abkömmlinge Quoten:• Ehegatte ½• Abkömmlinge zusammen ½

2. Ordnung = Eltern/Geschwister Quoten:• Ehegatte ¾ • Eltern/Verwandte ¼

in Erbengemeinschaft

Abweichung 1geschiedene Eltern mit Kind

M FEhe geschieden

K (mj) † 1914

†1910

Abweichung 2 verheiratete Eheleute ohne Kinder, mit jeweiligen Eltern/Geschwistern

V M V M

M F B B

Abweichung 3Erblasser alleinstehend ohne Kinder, mit Eltern/Geschwistern

V M

B

E †

Erbengemeinschaft

Gesamthandsgemeinschaft

Immobilie Bewegliches Vermögen

Geldvermögen Forderungen

Vermächtnis § 1939 BGB

„Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden.“

A B C

D (VN)A

D (VN)

Ehegattentestament

† alleiniger Erbe †

K Schlusserbe

M F

Geldforderung: ½ gesetzlicher Erbteil Nachlassbewertung Pflichtteilsverzicht

M Falleiniger Erbe

K

Pflichtteil

Testamentsvollstreckung

Beispielsfall

A hat drei erwachsene Kinder K1, K2 und K3. Er möchte seine Kinder als Erben einsetzen und diese sollen insbesondere auch das Haus bekommen.

Ist die Testamentsvollstreckung sinnvoll, um Streit zu vermeiden?

Antwort: ja!

Vorteile und NachteileVorteile• Vereinfachung der Verwaltung und Auseinandersetzung• Schutz des Nachlasses vor den Erben, Gläubigern• Sicherung der Erfüllung von Vermächtnissen• Besonderheiten bei Minderjährigen

Nachteile• Keine Kontrolle (nur ausnahmsweise)• Amtsniederlegung jederzeit ohne Gründe möglich

Wichtiges auf einen Blick• Zweck: Durchsetzung des Erblasserwillens durch Einsetzung eines TV• Anordnung im Testament• neutrale Vertrauensperson• Umfang und Aufgaben des TV• keine Verfügung durch Erben• Vergütung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!