Vorstellung desSchulelternbeirates. Die Theodor-Heuss-Schule ist eine Grund-, Haupt- und...

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Vorstellung des

SchulelternbeiratSchulelternbeirateses

Die Theodor-Heuss-Schule ist eine Grund-, Haupt- und

Realschule

...

… und eine der wenigen

Schulen im Landkreis mit

Förderstufe

für die Klassen 5 und 6

Seit über 40 Jahren gibt sie Kindern und Jugendlichen ein schulisches Rüstzeug für den

weiteren Lebensweg.

Um die Kinder und die Lehrer

nun in dieser Schulzeit mehr

zu unterstützen …

wurde der

SchulelternbeiratSchulelternbeirat

eingeführt.

Über die Klassenelternbeiräte

wird der Schulelternbeirat

für zwei Jahre gewählt.

Struktur der Schule

früher und heute

Struktur der Schulefrüher und heute

Teilweise waren mehr als 60 Schüler in einer Klasse

Oft mehr als eine Stunde Fußweg zur Schule

Heute befinden sich max. bis zu 30 Schüler in einer Klasse

Benutzung eines Schulbusses ab 2 Km Fußweg

Struktur der Schulefrüher und heute

Der Lehrer war eine absolute Autoritätsperson

Körperliche Strafen wurden schon bei kleinsten Verstößen angewendet

Die Lehrer agieren heute partnerschaftlich

Struktur der Schulefrüher und heute

Nach Unterrichtsschluss mussten neben den Hausaufgaben noch körperliche Arbeiten auf dem Hof geleistet werden

Gemeinschaftliches Essen

Hausaufgaben-betreuung

und

Nachmittagsangebote in Arbeitsgruppen

Struktur der Schulefrüher und heute

Frontalunterricht

primitive Lernmittel

(Schiefertafel)

Den Schülern wird durch Tages- oder Wochenplan in Gruppenarbeit der Lernstoff vermittelt

innovative Lernmittel

(vom Füller zum PC)

Nach Art. 56 Abs. 6 der Hessischen Verfassung haben die

Erziehungsberechtigten das Recht, an den hessischen Schulen die Gestaltung

des Unterrichtswesens mitzubestimmen.

Als Erstes wählen die Eltern einer Klasse zusammen einen

Elternsprecher, der Klassenelternbeirat genannt wird.

Dieser muss einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen.

Die Elternvertretung auf Schulebene heißt Schulelternbeirat (SEB) und wird

aus allen Klassenelternbeiräten gebildet.

Auf Kreisebene heißt die Elternvertretung

Kreiselternbeirat (KEB)

bzw. in Kreisfreien Städten Stadtelternbeirat (StEB) und wird aus

einer bestimmten Zahl Abgeordneter für jede Schulform (Realschule, Gymnasium, etc.) gebildet.

Aus den Kreis- und Stadtelternbeiräten wird der

Landeselternbeirat Hessen

(LEB-Hessen) gebildet.

Zu denZu den

Aufgaben Aufgaben

eines Schulelternbeirateseines Schulelternbeirates

Die Elternvertretung ist die Vertretung der

Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und

wirkt in Angelegenheiten, ...

Die Elternvertretung ist die Vertretung der

Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und

wirkt in Angelegenheiten, ...

… die für die Schule von allgemeiner Bedeutung

sind, beratend– in einzelnen Bundesländern

auch beschließend –

mit.

Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.

Hierzu gehört u.a. ...Hierzu gehört u.a. ...

Die Aufgaben umfassenDie Aufgaben umfassen

● Wahrung der Interessen der Eltern

Die Aufgaben umfassenDie Aufgaben umfassen

●Wünsche und Vorschläge der Eltern an

die Schulleitung weitergeben●Wahrung der Interessen der Eltern

Die Aufgaben umfassenDie Aufgaben umfassen

● Teilnahme an Schulkonferenzen● Wünsche und Vorschläge der Eltern

an die Schulleitung weitergeben● Wahrung der Interessen der Eltern

Die Aufgaben umfassenDie Aufgaben umfassen

● Weitergabe von Angelegenheiten an die Eltern, die der Schulträger

beschlossen hat●Teilnahme an Schulkonferenzen

● Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben

● Wahrung der Interessen der Eltern

Zu den genannten Aufgaben

hat der Schulelternbeirat die folgenden

RechteRechte::

Recht der Mitwirkung bei der:Recht der Mitwirkung bei der:

● Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitbestimmung beim:Recht der Mitbestimmung beim:

● Schulessen● Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitbestimmung bei:Recht der Mitbestimmung bei:

● der Hausordnung● Schulessen

● Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitbestimmung bei:Recht der Mitbestimmung bei:

● Teilen der Finanzen●der Hausordnung

● Schulessen● Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitwirkung als:Recht der Mitwirkung als:

● Ansprechpartner zu Schulbusfragen

● Teilen der Finanzen● der Hausordnung

● Schulessen● Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitwirkung als:Recht der Mitwirkung als:

● Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen

● Ansprechpartner zu Schulbusfragen

● Teilen der Finanzen● der Hausordnung

● Schulessen● Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitwirkung bei einer:Recht der Mitwirkung bei einer:

● Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule

● Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen

● Ansprechpartner zu Schulbusfragen

● Teilen der Finanzen● der Hausordnung

● Schulessen● Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitwirkung bei der:Recht der Mitwirkung bei der:

● Auswahl und Organisation weiterer Bildungsangebote

(Sprachen, Kurse...)● Konfliktlösung zwischen Eltern

und Schule● Ansprechpartner bzgl.

Schülerlotsen● Ansprechpartner zu

Schulbusfragen● Teilen der Finanzen

● der Hausordnung● Schulessen

● Auswahl von Lehrmitteln

Eine Eine Initiative Initiative des des Schulelternbeirates derSchulelternbeirates der

Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:

Eine Initiative des Schulelternbeirates derEine Initiative des Schulelternbeirates der

Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:

● Erweiterung des Trainingsraumprogrammes

Eine Initiative des Schulelternbeirates derEine Initiative des Schulelternbeirates der

Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:

● Hierzu: Erhöhung der Lehrerstundenzahl● Erweiterung des

Trainingsraumprogrammes

Seit 1993Seit 1993

Einführung von Einführung von SchulkonferenzenSchulkonferenzen

Manche Entscheidungen der Konferenz Manche Entscheidungen der Konferenz könnenkönnen

erst dann in Kraft treten, wennerst dann in Kraft treten, wenn

SchulelternbeiratSchulelternbeirat

undund

SchülerratSchülerrat

zugestimmt haben.zugestimmt haben.

Die Die ZustimmungZustimmung des Schulelternbeirates zu des Schulelternbeirates zu EntscheidungenEntscheidungen

der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden ThemenThemen

erforderlich:erforderlich:

● Schulprogramm

Die Die ZustimmungZustimmung des Schulelternbeirates zu des Schulelternbeirates zu EntscheidungenEntscheidungen

der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden ThemenThemen

erforderlich:erforderlich:

● Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und

●Ganztagsangebote ● Schulprogramm

Die Die ZustimmungZustimmung des Schulelternbeirates zu des Schulelternbeirates zu EntscheidungenEntscheidungen

der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden ThemenThemen

erforderlich:erforderlich:

● Förderstufe● Freiwillige Unterrichts-

Betreuungs- und●Ganztagsangebote

● Schulprogramm

Die Die ZustimmungZustimmung des Schulelternbeirates zu des Schulelternbeirates zu EntscheidungenEntscheidungen

der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden ThemenThemen

erforderlich:erforderlich:

● Hausaufgaben, Klassenarbeiten● Förderstufe

● Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und

●Ganztagsangebote● Schulprogramm

Die Die ZustimmungZustimmung des Schulelternbeirates zu des Schulelternbeirates zu EntscheidungenEntscheidungen

der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden ThemenThemen

erforderlich:erforderlich:

● Schulversuch● Hausaufgaben, Klassenarbeiten

● Förderstufe● Freiwillige Unterrichts-

Betreuungs- und●Ganztagsangebote

● Schulprogramm

Die Die ZustimmungZustimmung des Schulelternbeirates zu des Schulelternbeirates zu EntscheidungenEntscheidungen

der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden ThemenThemen

erforderlich:erforderlich:

● Mitarbeit von Eltern und anderen Personen

● Schulversuch● Hausaufgaben, Klassenarbeiten

● Förderstufe● Freiwillige Unterrichts-

Betreuungs- und●Ganztagsangebote

● Schulprogramm

Das Das AnhörungsrechtAnhörungsrecht des des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulelternbeirates zu Entscheidungen der

Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:Themen erforderlich:

Das Das AnhörungsrechtAnhörungsrecht des des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulelternbeirates zu Entscheidungen der

Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:Themen erforderlich:

● Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

Das Das AnhörungsrechtAnhörungsrecht des des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulelternbeirates zu Entscheidungen der

Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:Themen erforderlich:

● bei Schulfahrten und Wandertagen

● Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

Das Das AnhörungsrechtAnhörungsrecht des des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulelternbeirates zu Entscheidungen der

Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:Themen erforderlich:

● 6-Tage-Woche● bei Schulfahrten und

Wandertagen● Zusammenarbeit mit anderen

Schulen und Organisationen

Das Das AnhörungsrechtAnhörungsrecht des des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulelternbeirates zu Entscheidungen der

Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:Themen erforderlich:

● bei besonderen Veranstaltungen● 6-Tage-Woche

● bei Schulfahrten und Wandertagen

● Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

Das Das AnhörungsrechtAnhörungsrecht des des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulelternbeirates zu Entscheidungen der

Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:Themen erforderlich:

● Schulordnung● bei besonderen Veranstaltungen

● 6-Tage-Woche● bei Schulfahrten und

Wandertagen● Zusammenarbeit mit anderen

Schulen und Organisationen

Das Das AnhörungsrechtAnhörungsrecht des des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulelternbeirates zu Entscheidungen der

Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:Themen erforderlich:

● Kiosk, Raumvergaben● Schulordnung

● bei besonderen Veranstaltungen● 6-Tage-Woche

● bei Schulfahrten und Wandertagen

● Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

Zu dem Zu dem Zustimmungs- und AnhörungsrechtZustimmungs- und Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen des Schulelternbeirates zu Entscheidungen

der Schulkonferenz ergibt sich zu den der Schulkonferenz ergibt sich zu den genannten Themen auch dasgenannten Themen auch das

VorschlagsrechtVorschlagsrecht

in der Konferenz.in der Konferenz.

Durch mehrere Novellierungen (von 1993 – Durch mehrere Novellierungen (von 1993 – 2004)2004)

wurden die Rechte der Schulkonferenz wurden die Rechte der Schulkonferenz immer mehrimmer mehr

eingeschränkt.eingeschränkt.

Für das Ziel einer demokratischen SchuleFür das Ziel einer demokratischen Schule

- wo vieles an der Basis entschieden wird -- wo vieles an der Basis entschieden wird -

ist die motivierte Mitarbeit der Eltern mit ist die motivierte Mitarbeit der Eltern mit vielenvielen

Initiativen eine unbedingte Voraussetzung.Initiativen eine unbedingte Voraussetzung.

Somit ist ein engagierterSomit ist ein engagierter

SchulelternbeiratSchulelternbeirat

- der sich für die Rechte und Pflichten -- der sich für die Rechte und Pflichten -

- für Schüler und Lehrer -- für Schüler und Lehrer -

intensiv einsetzt und mitarbeitetintensiv einsetzt und mitarbeitet

notwendig.notwendig.

Diese Aufgabe wird in der Diese Aufgabe wird in der

Theodor-Heuss-Schule Theodor-Heuss-Schule

Limburg /Lahn Limburg /Lahn

zur Zeit wahrgenommen von: zur Zeit wahrgenommen von:

Schulelternbeirat:Schulelternbeirat:

1. Vorsitzende: Lucia Ferschke1. Vorsitzende: Lucia Ferschke

06431-58350206431-583502

fuenffer@web.de

2. Vorsitzende: Johanna Krebs2. Vorsitzende: Johanna Krebs

Danke für Ihr Interesse!Danke für Ihr Interesse!

Diese Präsentation wurde erstellt von

Michael Ferschke im 08/2010

Bei den gezeigten Bildern handelt es sich um

eigene Aufnahmen des Erstellers, der 1.Vorsitzenden des Fördervereins und um

Veröffentlichungen auf den Internetseiten der Theodor-Heuss-Schule /Limburg und dessen

Fördervereins.