Vorstellung Firma Rieß – Technik, Ing. Wilfried Rieß Bereichssprecher für Alarmanlagen der...

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Vorstellung• Firma Rieß – Technik, Ing. Wilfried Rieß

• Bereichssprecher für Alarmanlagen der Landesinnung OÖ Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

Thema

Risikoprüfung und Risikobeurteilung

(Gefahren erkennen)

Verstehe Deinen Feind, erkenne seine

„Taktik“

und du wirst ihn leicht besiegen

(Alexander der Große)

Was ist „Taktik“

Taktik ist das planmäßige Ausnützen einer bestimmten

Situation

Wir werden den Tätern nie voraus sein, wir können höchsten im Gleichschritt mit ihnen sein

Dann ist das Ziel der Risikobeurteilung erreicht

Wo ist das Risiko zu erwarten, wo und wie

beginne ich?

Vielleicht soooo!!

Wenn man nicht weiterkommt sollte man sich folgende Fragen stellen

•Was will ich erreichen?

•Was ist mein Ziel?

•Wie will ich es erreichen?

Mit welchen Bedrohungen muss gerechnet werden

•Anschläge jeglicher Art

•Brandstiftung

•Diebstahl am Gelände

•Einbruch in das Gebäude

•Personengefährdung, Erpressung, Spionage

•Sabotage, Vandalismus

•Folgeschaden einer Betriebsunterbrechung

Tätergruppen•Spontantäter

•Plantäter

•Auftragstäter

•Vandalismustäter

•Sabotagetäter

•Die Risikobeurteilung baut auf die einzelnen Tätergruppen auf

Faktor Zeit

Einbruchsfaktor Zeit

Perimeter Hindernisse Gebäudeaußenhaut

Eindringzeit

Objekt

Gebäuderaum

Interventionszeit

Industriebetrieb mit mehreren Schutzzonen (0-3) in Aufsteigender

Wertigkeit

Sektor 0

• Frei und uneingeschränkt zugänglicher Bereich

• Bedingte Überwachungsfunktion (lediglich zur Dokumentation)

• Protokollierung der Personen- Fahrzeugverkehrs

Sektor 0 Mechanische Maßnahmen

Sektor 0 Elektronische Maßnahmen

Sektor 1

• Perimeterschutz, Abgrenzung in einen gesicherten Bereich mittels Wassergraben, Zaun, Tor, Schranke

• Bei überschreiten des Perimeterschutzes erfolgt eine Detektion

• Überwachung des unberechtigten Personen- Fahrzeugverkehrs

Sektor 1 Mechanische Maßnahmen

Sektor 1 Elektronische Maßnahmen

Sektor 2• Sektor 2 (Freigelände zwischen Perimeterschutz

und Gebäude)

• Beim betreten dieses Sektors erfolgt eine Alarmmeldung

• Überwachung des unberechtigten Personen- Fahrzeugverkehrs

• Verifizierung von Personen und Fahrzeugen

Sektor 2 Mechanische Maßnahmen

Sektor 2 Elektronische Maßnahmen

Sektor 3• Gebäudeaußenhaut und Sicherheitsrelevante

Anlagen innerhalb des Sektors 2

• Verhindern des Betreten, Besteigen, Bedienen oder Beschädigen

• Überwachung des Personen- Fahrzeugverkehrs

• Identifizierung von Personen

Sektor 3 Mechanische Maßnahmen

Sektor 3 Elektronische Maßnahmen

SicherheitstüreÖNORM B 5338

Diese ÖNORM ist für Einbruchhemmende Fenster, Türen und zusätzliche Abschlüsse (Rollläden etc. ) anzuwenden.

Die Widerstandsklasse (WK 1 bis WK 6) gibt Auskunft über die Überwindungsdauer und dem zur Überwindung erforderlichen Werkzeug.

Bei Sicherheitstüren entsprechend der ÖNORM B 5338 müssen auch die Zubehörteile wie Zylinder, Beschlag, Schloss etc. der jeweiligen

Sicherheitsklasse entsprechen.

Sicherheitstüren verfügen über eine Prüfplakette am Türblatt (Stirnseite) und einem Zertifikat

VerglasungEN 356 Verglasung

Die ÖNORM B3718 und DIN52290 wurde zur Gänze in der Europanorm EN356 übernommen und legt die Anforderungen sowie das

Prüfverfahren für angriffhemmende (häufig durchwurfhemmende oder durchbruchhemmende genannt) Verglasung fest.

Bei der Sicherheitsverglasung ist zusätzlich zum Glas, besonderes Augenmerk auf den Rahmen und Gebäudeverbund zu legen. Diese müssen mindestens der Widerstandsklasse des Glases entsprechen.

Alarmanlage

Was ist eine Einbruchmeldeanlage gemäß

VSÖ TRVE 31-7 oder OVE R2

• Das Ausführungsunternehmen muss als VSÖ anerkannter Errichter für Einbruchmeldeanlagen in der jeweiligen

Sicherheitsklasse gelistet sein (OVE reicht die Gewerbeberechtigung)

• Die Projektierung hat entsprechend den VSÖ- Richtlinien in der jeweiligen Sicherheitsklasse zu erfolgen (OVE R2 )

(Abweichungen in Abstimmung mit dem Versicherer sind möglich)

• Die verwendeten Geräte müssen über eine gültige VSÖ- Anerkennungsnummern der jeweiligen Sicherheitsklasse verfügen

• Die Funktionalität wird mittels Installationsattest bestätigt

Projektierung gemäß VSÖ Richtlinien TRVE 31-8

Die Projektierung hat entsprechend den VSÖ- Richtlinien TRVE 31-8 (Risikoklassifizierung) in der jeweiligen Sicherheitsklasse

• Privat/Standard

• Gewerbestandard – N

• Gewerbestandard – H

• Werteschutz

• Hochsicherheit

zu erfolgen.

(Abweichungen in Abstimmung mit dem Versicherer sind möglich und im Installationsattest zu dokumentieren)

Schutzklasse Gewerbestandard GS-N

Diese Klasse ist für Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe ohne erhöhtem Risiko

vorgesehen. Es ist Raumschutz und Überwachung der Zugänge auf Öffnen gefordert.

Risikozuordung TRVE 31-7

Schutzumfang Gewerbe Standard GS-N

Schutzklasse Gewerbestandard GS-H

Diese Klasse ist für Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe mit erhöhtem Risiko

vorgesehen. Es ist Raumschutz und Überwachung der Zugänge auf Öffnen und Verschluss gefordert.

Risikozuordnung TRVE 31-7

Schutzumfang Gewerbe Standard GS-H

Alarmierung

Scharf - Unscharfschaltung

Scharfschaltung

Scharfschaltung mit geistigem IMCodetastaturen

Scharfschaltung mit materiellem IMSchlüsselschalterberührungslose Bedienteile

Scharfschaltung mit geistigem und materiellem IMKombination von geistigem und materiellem IM

Verknüpfung mit materiellem IM und ZeitsteuerungVerknüpfung geistigem und materiellem IM mit Zeitsteuerung

Wo wird eine Einbruchmeldeanlage gemäß VSÖ bestätigt

Die Funktionalität wird mittels Installationsattest bestätigt und

diese wird vom Errichter ausgestellt

Danke für Ihre Aufmerksamkeit