Post on 06-Apr-2015
Vorstellung• Firma Rieß – Technik, Ing. Wilfried Rieß
• Bereichssprecher für Alarmanlagen der Landesinnung OÖ Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
Thema
Risikoprüfung und Risikobeurteilung
(Gefahren erkennen)
Verstehe Deinen Feind, erkenne seine
„Taktik“
und du wirst ihn leicht besiegen
(Alexander der Große)
Was ist „Taktik“
Taktik ist das planmäßige Ausnützen einer bestimmten
Situation
Wir werden den Tätern nie voraus sein, wir können höchsten im Gleichschritt mit ihnen sein
Dann ist das Ziel der Risikobeurteilung erreicht
Wo ist das Risiko zu erwarten, wo und wie
beginne ich?
Vielleicht soooo!!
Wenn man nicht weiterkommt sollte man sich folgende Fragen stellen
•Was will ich erreichen?
•Was ist mein Ziel?
•Wie will ich es erreichen?
Mit welchen Bedrohungen muss gerechnet werden
•Anschläge jeglicher Art
•Brandstiftung
•Diebstahl am Gelände
•Einbruch in das Gebäude
•Personengefährdung, Erpressung, Spionage
•Sabotage, Vandalismus
•Folgeschaden einer Betriebsunterbrechung
Tätergruppen•Spontantäter
•Plantäter
•Auftragstäter
•Vandalismustäter
•Sabotagetäter
•Die Risikobeurteilung baut auf die einzelnen Tätergruppen auf
Faktor Zeit
Einbruchsfaktor Zeit
Perimeter Hindernisse Gebäudeaußenhaut
Eindringzeit
Objekt
Gebäuderaum
Interventionszeit
Industriebetrieb mit mehreren Schutzzonen (0-3) in Aufsteigender
Wertigkeit
Sektor 0
• Frei und uneingeschränkt zugänglicher Bereich
• Bedingte Überwachungsfunktion (lediglich zur Dokumentation)
• Protokollierung der Personen- Fahrzeugverkehrs
Sektor 0 Mechanische Maßnahmen
Sektor 0 Elektronische Maßnahmen
Sektor 1
• Perimeterschutz, Abgrenzung in einen gesicherten Bereich mittels Wassergraben, Zaun, Tor, Schranke
• Bei überschreiten des Perimeterschutzes erfolgt eine Detektion
• Überwachung des unberechtigten Personen- Fahrzeugverkehrs
Sektor 1 Mechanische Maßnahmen
Sektor 1 Elektronische Maßnahmen
Sektor 2• Sektor 2 (Freigelände zwischen Perimeterschutz
und Gebäude)
• Beim betreten dieses Sektors erfolgt eine Alarmmeldung
• Überwachung des unberechtigten Personen- Fahrzeugverkehrs
• Verifizierung von Personen und Fahrzeugen
Sektor 2 Mechanische Maßnahmen
Sektor 2 Elektronische Maßnahmen
Sektor 3• Gebäudeaußenhaut und Sicherheitsrelevante
Anlagen innerhalb des Sektors 2
• Verhindern des Betreten, Besteigen, Bedienen oder Beschädigen
• Überwachung des Personen- Fahrzeugverkehrs
• Identifizierung von Personen
Sektor 3 Mechanische Maßnahmen
Sektor 3 Elektronische Maßnahmen
SicherheitstüreÖNORM B 5338
Diese ÖNORM ist für Einbruchhemmende Fenster, Türen und zusätzliche Abschlüsse (Rollläden etc. ) anzuwenden.
Die Widerstandsklasse (WK 1 bis WK 6) gibt Auskunft über die Überwindungsdauer und dem zur Überwindung erforderlichen Werkzeug.
Bei Sicherheitstüren entsprechend der ÖNORM B 5338 müssen auch die Zubehörteile wie Zylinder, Beschlag, Schloss etc. der jeweiligen
Sicherheitsklasse entsprechen.
Sicherheitstüren verfügen über eine Prüfplakette am Türblatt (Stirnseite) und einem Zertifikat
VerglasungEN 356 Verglasung
Die ÖNORM B3718 und DIN52290 wurde zur Gänze in der Europanorm EN356 übernommen und legt die Anforderungen sowie das
Prüfverfahren für angriffhemmende (häufig durchwurfhemmende oder durchbruchhemmende genannt) Verglasung fest.
Bei der Sicherheitsverglasung ist zusätzlich zum Glas, besonderes Augenmerk auf den Rahmen und Gebäudeverbund zu legen. Diese müssen mindestens der Widerstandsklasse des Glases entsprechen.
Alarmanlage
Was ist eine Einbruchmeldeanlage gemäß
VSÖ TRVE 31-7 oder OVE R2
• Das Ausführungsunternehmen muss als VSÖ anerkannter Errichter für Einbruchmeldeanlagen in der jeweiligen
Sicherheitsklasse gelistet sein (OVE reicht die Gewerbeberechtigung)
• Die Projektierung hat entsprechend den VSÖ- Richtlinien in der jeweiligen Sicherheitsklasse zu erfolgen (OVE R2 )
(Abweichungen in Abstimmung mit dem Versicherer sind möglich)
• Die verwendeten Geräte müssen über eine gültige VSÖ- Anerkennungsnummern der jeweiligen Sicherheitsklasse verfügen
• Die Funktionalität wird mittels Installationsattest bestätigt
Projektierung gemäß VSÖ Richtlinien TRVE 31-8
Die Projektierung hat entsprechend den VSÖ- Richtlinien TRVE 31-8 (Risikoklassifizierung) in der jeweiligen Sicherheitsklasse
• Privat/Standard
• Gewerbestandard – N
• Gewerbestandard – H
• Werteschutz
• Hochsicherheit
zu erfolgen.
(Abweichungen in Abstimmung mit dem Versicherer sind möglich und im Installationsattest zu dokumentieren)
Schutzklasse Gewerbestandard GS-N
Diese Klasse ist für Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe ohne erhöhtem Risiko
vorgesehen. Es ist Raumschutz und Überwachung der Zugänge auf Öffnen gefordert.
Risikozuordung TRVE 31-7
Schutzumfang Gewerbe Standard GS-N
Schutzklasse Gewerbestandard GS-H
Diese Klasse ist für Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe mit erhöhtem Risiko
vorgesehen. Es ist Raumschutz und Überwachung der Zugänge auf Öffnen und Verschluss gefordert.
Risikozuordnung TRVE 31-7
Schutzumfang Gewerbe Standard GS-H
Alarmierung
Scharf - Unscharfschaltung
Scharfschaltung
Scharfschaltung mit geistigem IMCodetastaturen
Scharfschaltung mit materiellem IMSchlüsselschalterberührungslose Bedienteile
Scharfschaltung mit geistigem und materiellem IMKombination von geistigem und materiellem IM
Verknüpfung mit materiellem IM und ZeitsteuerungVerknüpfung geistigem und materiellem IM mit Zeitsteuerung
Wo wird eine Einbruchmeldeanlage gemäß VSÖ bestätigt
Die Funktionalität wird mittels Installationsattest bestätigt und
diese wird vom Errichter ausgestellt
Danke für Ihre Aufmerksamkeit