Post on 18-Dec-2021
Wallhecken
in den Landkreisen Friesland, Ammerland, Oldenburg, Cloppenburg,
Vechta und in der Stadt Oldenburg
Förderprogramm zur Erhaltung und Entwicklung
10-jährige Bindung
Mit der Teilnahme am Wallheckenprogramm verpflichtet sich der Bewirtschafter, die Wallhe-cke für zehn Jahre in dem Zustand zu erhalten, in den sie durch die bezuschussten Maßnah-men gebracht wurde. Frühestens nach zehn Jahren dürfen die Sträucher wieder auf den Stock gesetzt, das heißt bodennah zurückge-schnitten werden. Unterhaltungspflege
Eine Unterhaltungspflege ist während dieser zehn Jahre erlaubt: Die Bäume und Sträucher dürfen aufgeastet werden, um eine störungs-freie Bewirtschaftung der angrenzenden Nutz-fläche zu ermöglichen (Lichtraumprofil). Hierbei werden die Wallheckengehölze in der Senk-rechten eingekürzt, jedoch nicht mehr auf den Stock gesetzt.
Ansprechpartner Antragstellung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Brake / Oldenburg (NLWKN) - Tel.: 0441-799-2286 bzw. 2133 Annette.Hillebrand@nlwkn-ol.niedersachsen.de Bernhard.Bruns@nlwkn-ol.niedersachsen.de Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Erstkartierung: Dr. Jürgen Brand (im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft) Tel.: 04244-9685562 wallhecken.oldenburger-land@gmx.de D.und in den einzelnen Kommunen: Herr Eden, Landkreis Friesland: Telefon 04461 919-5060 j.eden@friesland.de Herr Logemann, Landkreis Ammerland Telefon:04488-56-2620 w.logemann@ammerland.de Frau Lymandt, Landkreis Cloppenburg Telefon 04471-15-180 lymandt@lkclp.de Herr Warns, Landkreis Oldenburg Telefon 04431-85-283 thomas.warns@oldenburg-kreis.de Herr Kühling, Landkreis Vechta Telefon 04441-898-2495 2495@landkreis-vechta.de Herr Wichmann, Stadt Oldenburg Telefon 0441-235-2856 werner.wichmann@stadt-oldenburg.de
Download der Antragsunterlagen:
www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/ wallheckenprogramm_oldenburger_land/das-wallhecken-programm-oldenburger-land-118365.html
Stand: 23.06.2016
Ein Projekt des Landes Niedersachsen
in Zusammenarbeit mit
mit Förderung der Europäischen Union
Wallheckenprogramm
Oldenburger Land
Zu den Antragsunterlagen:
Die Grundstückseigentümer beider Wallsei-ten müssen mit den Pflege- oder Sanie-rungsarbeiten einverstanden sein und dies durch ihre Unterschrift dokumentieren. Dem-entsprechend sind auch die vom Kataster-amt ausgestellten Flurstücksnachweise mit den Eigentümer-Angaben für beide Seiten jedes Walls den Antragsunterlagen als Kopie beizulegen.
Zur Bewertungskommission: Zwischen Antragsteller und Bewertungs-kommission werden die notwendigen Arbei-ten (Pflanzung, Rückschnitt, Entnahme, Erd-arbeiten) an der Hecke besprochen, ein-stimmig festgelegt und protokolliert.
Der Bewertungskommission gehören in jeder Landkreis bzw. in der Stadt Oldenburg drei Personen an:
• Eine Person aus den Reihen des Kreislandvolkes
• Eine Person aus den Reihen der Na-turschutzverbände
• Eine Person aus der Naturschutz-behörde des Landkreises
Der Wallheckenbewirtschafter reicht die Antragsunterlagen beim NLWKN ein:
a) Ausgefüllter Antragsvordruck b) Kopie der Flurkarte, alle beantragten
Wälle sind farbig markiert c) Flurstücknachweise beidseitig der
Wallhecken
Antragsverfahren
Erstkartierung durch den Beauftragten der Oldenburgischen Landschaft
Vor-Ort-Termin zwischen Wallheckenbewirtschafter und Be-
wertungskommission
Protokoll an NLWKN, daraufhin
Vereinbarung zwischen Wallheckenbewirt-schafter und NLWKN
Durchführung der vereinbarten Maßnahmen durch Bewirtschafter/Antragsteller
Wallheckenbewirtschafter schickt Zahlungs-anforderung an NLWKN
Abnahme der Maßnahme durch Naturschutz-
behörde (ggf. Kommission) und Auszahlung der Gelder durch NLWKN
Förderhöhe: max. 12,50 Euro pro laufenden Meter
Bagatellgrenze: 2500,00 Euro, daher Mindestlänge der be-antragten Wallhecken 200 Meter
Neuanlagen: werden nicht gefördert!
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Zweck der Förderung
Wallhecken sind landschaftsprägende Ele-mente einer Jahrhunderte alten Kulturland-schaft. Sie erfüllen wichtige ökologische Funktionen, z. B. den Schutz vor Winderosi-on. Ihre Arten- und Strukturvielfalt und ihre raumgliedernde Wirkung führen zu einem hohen Erlebniswert für den Menschen. Strukturreiche Hecken bieten Lebensraum für bis zu 1800 verschiedene Pflanzenarten und 7000 Tierarten. Die Förderung soll einen Beitrag leisten, den Zustand der Wallhecken zu verbessern und ihren Bestand zu erhal-ten.
Was wird gefördert?
• Rückschnitt der Wallheckengehölze (Auf-den-Stock-Setzen, Plentern)
• Sanierung von degradierten Wällen und/oder straucharmen Wallhecken durch Erd- und Pflanzarbeiten sowie Zäunung