Wege wiesenthema

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Bearbeitung und Beschädigung von von Gräben, Böschungen und

Banketten.

November 2014

Satzung über das Benutzen von Flächenund Wegen der Stadt Idstein (Feld- und

Waldwegesatzung)

§ 2

Bestandteile der WegeZu den Wegen gehören: a) der Wegekörper, das sind insbesondere der Wegegrund, der Wegeunterbau, Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Bankette undSeitenstreifen sowie Böschungen; b) der Luftraum über dem Wegekörper; c) der Bewuchs; d) die Beschilderung; e) Grenzsteine

• § 4• Unerlaubte Benutzung• Es ist unzulässig:• a) die Wege zu befahren oder zu bereiten, wenn dies insbesondere aufgrund des wetterbedingten• Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann;• b) Fahrzeuge, Geräte und Maschinen auf den Wegen so abzustellen, dass andere• Benutzerinnen und Benutzer gefährdet oder mehr als zumutbar behindert werden;• c) Fahrzeuge und Geräte auf den Wegen von Erdreich und sonstigen Verschmutzungen• zu befreien und diese Verschmutzungen auf den Wegen liegen zu lassen;• d) die Wegedecke zu verlassen und die Gräben, Böschungen, Bankette etc. zu beschädigen;• e) das Bearbeiten und Umpflügen von Wegebanketten und/oder Entwässerungsgräben.

Pferdekoppel auf städtischem Gelände

Weidezäune bis an die Wegränder

Weidezäune waren in 2002 immer hinter den Bäumen

Zerstörung Bachlauf und Beseitigung Gehölz in Hecke

Mulchen auf den Böschungen und Banketten der Wege

Mulchen bis an die Wege

Mulchen bis an die Wege

Mulchen bis an die Wege

Mulchen bis in die Gräben natürliche Vegetation fast vollständig verschwunden

Mulchen bis in die Gräben von Bächen natürliche Vegetation fast vollständig verschwunden

Mulchen im Feuchtgebiet

Mulchen neben

Wegen am Waldrand

IST

SOLLWege mit

Böschung am Waldrand als

Rückzugsgebiet für Tiere

Wasserbehälter werden beweidet, natürliche Vegetation fast vollständig verschwunden

Befahren und Mulchen öffentlicher Wiesenweg

Grenzstein Einzäunung Schuler