Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen …Auf diese Rahmenvereinbarung wird im weiteren...

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Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute 1

©SpringerFachmedienWiesbaden2015B.Zirkleretal.,Basel III in der Unternehmenspraxis, essentials,DOI10.1007/978-3-658-07705-1_1

1.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

DasfinaleBaselIII-Rahmenwerkwurdeam16.Dezember2010vomBaselerAus-schussfürBankenaufsichtveröffentlicht.EsumfasstfolgendeDokumente:

• BaselIII:EinglobalerRegulierungsrahmenfürwiderstandsfähigereBankenundBankensysteme,alsRahmenwerkzumodifiziertenKapitalvorschriften[12]und

• Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung überMessung, Standards undÜberwachunginBezugaufdasLiquiditätsrisiko[11],alsRahmenwerkzuLi-quiditätsvorschriften.

DasRahmenwerkzudenLiquiditätsvorschriftenwurdeinderFolgedurchdasimJanuar2013veröffentlichteDokument„BaselIII:TheLiquidityCoverageRatioandliquidityriskmonitoringtools“[14]verfeinert.

Systemrelevante KreditinstitutemitstarkerinternationalerVerflechtungspielenfürdieStabilitätderFinanzmärkteeinebesonderswichtigeRolle.DaherwurdenfürdieseInstituteergänzendespezielleVorschriftenmitstrengerenAnforderungenaufgestelltundinderfolgendenzusätzlichenRahmenvereinbarungveröffentlicht:

• „GlobalsystemrelevanteBanken:BewertungsmethodikundAnforderungenandiezusätzlicheVerlustfähigkeit“[13].

AufdieseRahmenvereinbarungwird imweiterenVerlaufnichtmehrnäherein-gegangen,dasie internationalbetrachtet inDeutschlandderzeitnurein Institut,

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dieDeutscheBank,betrifft.NationalsystemrelevantsindinDeutschlandderzeit36Kreditinstitute.BezüglichderspeziellenVorgabenfürsystemrelevanteKredit-instituteseiexemplarischaufdieschärferenAnforderungenaneinehöhereVer-lustabsorptionsfähigkeit verwiesen, die durch zusätzlich vorzuhaltendes hartesEigenkapital imKorridor zwischen 1–3,5% der risikogewichtetenAktiva (oderauchRWA)zugewährleistensind.

ImRahmenderCRDIValsRichtliniezurUmsetzungvonBaselIIIineuro-päischesundnationalesRechtwird„systemrelevantesInstitut“definiertals„einEU-Mutterinstitut,eineEU-Mutterfinanzholdinggesellschaft,einegemischteEU-MutterfinanzholdinggesellschaftodereinInstitut,dessenAusfalloderVersagenzueinemSystemrisikoführenkönnte“[26].

DieneuenRahmenwerkebauenaufdenimJahr2004veröffentlichtenund2006inKraftgetretenenRegelungenvonBaselIIaufundhaltenandendarineingeführ-tendreiSäulenfest.DieSäulenwurdeninhaltlichüberarbeitetundergänzt.

ImJahr2009hatderBaselerAusschussalsReaktionaufdieFinanzkrisediefolgendendreiKonsultationspapiereverfasst,diehäufigunterBasel2.5zusam-mengefasstwerdenundnurinenglischerSpracheverfügbarsind:

EnhancementstotheBaselIIframework[8],RevisionstotheBaselIImarketriskframework[9]undGuidelinesforcomputingcapitalforincrementalriskinthetradingbook[10].

Sie enthalten Maßnahmen wie höhere Kapitalanforderungen bei (Wieder−)VerbriefungenundHandelsbuchforderungenundeineVerschärfungderOffenle-gungsanforderungen.

AufBasisderDatenvon2009wurden2010vomBaselerAusschusserstmalsmehrere Auswirkungsstudien, sogenannte Comprehensive Quantitative ImpactStudies(C-QIS),aufnationalerEbene,EU-EbeneundEbeneallerMitgliedsstaa-tendesBaselerAusschusses durchgeführt unddanach jeweils halbjährlichwie-derholt.Die folgendeAbhandlungnutzt alsGrundlagedie imMärz2014unterdemTitel‚BaselIII–MonitoringReport‘[16]veröffentlichteAuswirkungsstudie,welcheaufDatenvom30.Juni2013basiert.ZieldieserundfrühererStudienwarundistes,dieAuswirkungenderimKonsultationspapiererarbeitetenVorschriftenfürdengesamtenGeltungsbereichtransparentzumachen.

DieinBaselIIundIIIenthaltenenEigenkapitalregelungenwerdeninFormvondreiSäulendargestellt.FürBaselIIIsinddiesewiefolgtaufgeteilt:

Säule 1: Regelungen zu Eigenkapital, Risikoerfassung und Verschuldungs-begrenzungmitMaßnahmen zur Stärkung derQualität,Quantität undFlexibilitätdesEigenkapitals,MinderungderZyklizitätundstrengerenKapitalanforderungenfüreinzelneRisikoaktiva.

31.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

Säule 2: Risikomanagement und Aufsicht mit detaillierten Vorgaben zur Aus-gestaltung des Risikomanagements, insbesondere Regelungen zu Off-balance Angelegenheiten, Stresstesting, Vergütung, Bewertung undRisikobehandlung.

Säule 3: MarktdisziplinunddamitdenOffenlegungsvorschriftenmitdetailliertenVorgabenzuverschiedenenOffenlegungspflichten.

Abb.1.1gibteinenkurzenÜberblicküberdieRahmenwerkevonBaselIIIunddendarinenthaltenenKernelementen:

Abb. 1.1 RahmenwerkevonBaselIIIundihreKernelemente.(EigeneDarstellung)

4 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

DiewichtigstenInhaltevonBaselIIIundderenKernelementewerdenimFol-genden näher dargestellt.

1.1.1 Eigenkapital

Das zur Erfüllung der festgelegten Mindestkapitalanforderungen anerkannteEigenkapitalwirdkünftiginzweiBestandteileaufgeteilt:

• Kernkapital(=Tier1Kapital)bestehendaushartemundzusätzlichemKern-kapital sowie

• Ergänzungskapital(=Tier2Kapital).

Zur Zuordnung der einzelnen Kapitalbestandteile wurden entsprechende Krite-rienkatalogemitjeweils14PunktenimRahmenwerkfestgelegt.Siesindzudemrechtsformabhängiggeregelt.

Hartes Kernkapital (= Common Equity Tier 1 Capital – CET 1) DasharteKern-kapital enthält vor allem folgende Elemente: Stammkapital oder andere rechts-formspezifische, typische Eigenkapitalinstrumente wie GenossenschaftsanteilebeiGenossenschaften und stille Einlagen bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen,Aufgeld,Gewinnrücklagen, andereoffeneRücklagen sowieeingeschränktMin-derheitenanteile Dritter.

WesentlicheKriterienfürdasharteKernkapitalsind:

• effektiveKapitaleinzahlung• DauerhaftigkeitderKapitalbereitstellung• NachrangigkeitunduneingeschränkteVerlustteilnahme(Verlustabsorption)• keineobligatorischenAusschüttungen(Zahlungsflexibilität).

Die bisher zugelassenen Drittrangmittel (Tier 3) dürfen künftig nicht mehr alsEigenkapitalanteil berücksichtigt werden. Hierdurch soll die Qualität des auf-sichtsrechtlichenKapitalsverbessertwerden.DerAnteildeshartenKernkapitalswirdbis2015schrittweisevonderzeit2%derrisikogewichtetenAktivaaufdann4,5%alsZielgrößeerhöht.

Zusätzliches Kernkapital DaszusätzlicheKernkapitalbestehtvorallemausKapi-talinstrumenten,AufgeldundeingeschränktMinderheitenanteilenDritter.EsmussimPrinzipdiegleichenBedingungenerfüllen,wiedasharteKernkapitalmitdemUnterschied,dassderEmittentunterbestimmtenVoraussetzungennachfrühestens5JahrenkündigenoderRückkäufetätigendarf.

51.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

Ab2015isteinAnteilvon1,5%vorgeschrieben,sodasseineMindestanforde-rungfürdasgesamteKernkapitalohneKapitalpufferinHöhevon6%erreichtwird.

Abzugs- und Korrekturposten ErheblicheVeränderungenbeiderBerechnungderaufsichtsrechtlichen Eigenmittel ergeben sich durch die neuen Regelungen zuAbzugs-undKorrekturposten,diestufenweisezwischen2014und2018inSchrit-ten von jeweils 20% eingeführtwerden. Sie sind künftig komplett vom hartenKernkapitalinAbzugzubringen.DiesebeinhaltenimWesentlichendenFirmen-wert(Goodwill),immaterielleVermögensgegenstände,Finanzbeteiligungensowieaktive latente Steuern.

Abbildung 1.2 zeigt die stufenweise Einführung der Kapitalabzüge, welchevomhartenKernkapitalvorgenommenwerdenmüssen.

Dies ist gleichzeitig verbundenmit einem abnehmendenBestandsschutz fürverschiedeneEigenkapitalbestandteile,was inder folgendenAbbildung1.3 ver-deutlicht wird:

Abbildung1.3zeigtberücksichtigungsfähigeEigenkapitalbestandteileimBe-standsschutzin%derausschließlichnachalterRegelungberücksichtigungsfähi-genEigenkapitalbestandteile,welchefürvordem31.Dezember2011begebeneEmissionenbeziehungsweisevorhandeneEigenkapitalbestandteilegültigist.Aus-genommensindStaatsanleihen,soferndieseimRahmenvongenehmigtenUnter-

Abb. 1.2 EntwicklungderKapitalabzugspositionen([4],S.50)

Abb. 1.3 EntwicklungdesBestandsschutzesfürEigenkapitalbestandteile([22],S.62)

6 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

stützungsmaßnahmenundvorInkrafttretenderCRR[27]gewährtwurdenundbiszum31.Dezember2017vollumfänglichberücksichtigungsfähig,danach jedochnichtmehranrechenbarsind.

Ergänzungskapital Das Ergänzungskapital wird künftig deutlich an Bedeutungverlieren. Die Verlusttragfähigkeit beschränkt sich rein auf den Liquidations-/Insolvenzfall. Es darf zu großen Teilen aus langfristigen Nachrangverbindlich-keitenbestehenundkannauchVorzugsaktienundAufgeldsowiefreiePauschal-wertberichtigungen und Wertberichtigungsüberschüsse enthalten. Sein Anteilverringertsichvonderzeit4%auf2%imJahr2015.

FolgendeBedingungenmüssenfürdieAnerkennungerfülltsein:

• VerbotvonAnreiz-MechanismenwieStep-up-KlauselnzurvorzeitigenRück-zahlunglangfristigerNachrangverbindlichkeiten.

• EinhaltungderVorschriftenzuKündigungsrechtenverbundenmit„einemauf-sichtlichenZustimmungserfordernisfürdieRückzahlunggrundsätzlichunbe-fristetaufgenommenerMittel“([21],S.15).

Bis2015müssendamitKern-undErgänzungskapitalnochohneKapitalpufferinHöhevonmindestens8%derrisikogewichtetenAktivaaufgebautwerden.

1.1.2 Kapitalpuffer

DieRegelungenvonBaselIIIsehenvor,dassvonallenKreditinstitutenab2016schrittweisebis2019zusätzlicheKapitalpuffergebildetwerdenmüssen:

• Kapitalerhaltungspufferundder• antizyklischeKapitalpuffer

Beide KapitalpuffersindinFormvonhartemKernkapitalbereitzuhalten.Die vorgeschriebene abschließendeHöhedesKapitalerhaltungspuffers liegt

bei2,5%der risikogewichtetenAktiva.Er istab2016schrittweisemit0,625%p.a.aufzubauen.

Der antizyklische Puffer kannvor allemnacheinerPhase schnellenKredit-wachstums von der nationalen Aufsichtsinstanz des jeweiligen Landes vorge-schriebenwerdenundbiszu2,5%derrisikogewichtetenAktivabetragen.DieserPuffersoll„ingutenZeiten“aufgebautwerden,umdannspäterzurVerfügungzustehen,umdamitzyklischeSchwankungenauszugleichen.

71.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

DerLeitfadenderDeutschenBundesbank[21]fasstmitderinAbb.1.4 darge-stelltenGrafikdiebeschriebenestufenweiseEinführungderKapitalanforderungenunddenAufbauderKapitalpufferanschaulichzusammen.Zusätzlichwurdebe-rücksichtigt,dassderursprünglichvorgeseheneEinführungstermin1.Januar2013aufGrundvonGesetzgebungsverfahrenzurnationalenUmsetzungnichteingehal-tenwerdenkonnte.DieUmsetzungüberCRDIV[26]undCRR[27]erfolgtezum1.Januar2014.

Abbildung1.5veranschaulichtdieVeränderungenbeidenKapitalanforderun-genvonBaselIIaufBaselIII.Eswirddeutlich,dasszukünftigwesentlichmehrhartesKernkapital zu unterlegen ist unddieBedeutungdesErgänzungskapitalsabnehmenwird.

DabeikommtesbeimhartenKernkapitalzueinemAnstiegvonderzeit2%auf4,5%ab2015zuzüglichdesebenfallsinFormvonhartemKernkapitalvorzuhal-tendenKapitalpuffersvonbiszu5%ab2019.DasvorzuhaltendeErgänzungskapi-talgehthingegenvonderzeit4%auf2%ab2015zurück.AußerdementfallendieDrittrangmittelausdemErgänzungskapitalkomplett.DesWeiterenwirdzukünftignichtmehrzwischenErgänzungskapital1.KlasseundErgänzungskapital2.Klasseunterschieden1.

1 BeispielefürErgänzungskapital1.KlassesindVorsorgereservennach§340f.HGB,Vor-zugsaktien, nicht realisierteReserven inGrundstücken,Gebäuden,Wertpapieren, Invest-

Abb. 1.4 EntwicklungderKapitalanforderungen([5]und[21],S.19)

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ZusätzlichzudenbeidenbereitsbeschriebenenKapitalpuffernistimRahmenderUmsetzungvonBaselIIIineuropäischesundnationalesRechtüberdieCRDIV[26]unddieCRR[27]inArt.133und134CRDIV[26]dieEinführungeinesSystemrisikopuffers als Kapitalpuffer für systemische Risiken vorgesehen. ErdientderAbdeckungsystemischerodermakroprudenziellerRisikenaufnationalerEbeneundsollmindestens1%betragen.DerSystemrisikopufferkannvondenna-tionalenAufsichtsbehördenunterBerücksichtigungbestimmterVerfahrenflexibelfürverschiedeneInstitutsgruppenoderForderungsklassenfestgelegtwerden.

Fürsystemrelevante InstitutesindinArt.131und132CRDIV[26]nochwei-tereKapitalpuffervorgesehen.Dabeiwirdunterschiedenzwischenglobalsystem-relevantenInstitutenundanderweitigsystemrelevantenInstituten.Dieserzusätz-lichvorzuhaltendeKapitalpuffer soll ab2016verpflichtendvorgehaltenwerden

mentanteilen, steuerfreieRücklagenundGenussrechtsverbindlichkeiten;Beispiele fürEr-gänzungskapital2.KlassesindlängerfristigenachrangigeVerbindlichkeitenundderHaft-summenzuschlagbeiGenossenschaften.

Abb. 1.5 VergleichderKapitalanforderungenvonBasel IIundBasel III ([3],S.26und[21])

91.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

undfürdieglobal systemrelevantenInstitute1%bis3,5%desGesamtforderungs-betragesbetragen.

Für die anderweitig systemrelevanten Institute können die nationalenAuf-sichtsbehördeneinenzusätzlichenKapitalpufferinHöhevonmaximal2%desGe-samtforderungsbetrages festsetzen.DabeierfolgtdieUnterscheidungvonglobalsystemrelevantenundanderweitigsystemrelevantenInstitutenanhandverschiede-nerinderRichtliniebeschriebenerKriterienundKategorien,welchenochinFormeiner Leitlinie verfeinert werden sollen.

AuchdiesebeidenKapitalpuffersindinFormvonhartemKernkapitalvorzu-haltenundbeideninAbb.1.4 und 1.5dargestelltenKapitalanforderungenzusätz-lichzuberücksichtigen.

Abbildung1.6gibteinenabschließendenÜberblicküberalleimRahmenderCRDIVzurUmsetzungderRegelungenvonBaselIIIvorgesehenenKapitalpuffer.

AlsergänzendeInformationzudenobendargestelltenPuffernaussystemischenRisiken(Art.131bisArt.134CDRIV[26])seierwähnt,dasseinInstitut–fallsesmehrerenPuffernunterliegt–grundsätzlichdenhöchstenPufferzuberücksich-tigen hat.Gesetzt denFall, dass der Systemrisikopuffer allerdings lediglich fürRisikopositionengilt,welcheineinemMitgliedstaatzubelegensind,welcherdenPufferdefiniert,soistdieAnforderungzueinemgegebenenfallsanzuwendendenKapitalpufferG-SRIoderA-SRIadditionalzubetrachten.

Abbildung1.7zeigtdieUnterschiedebeidenKapitalanforderungenzwischenBaselIIIundderCRDIV[26].

Abb. 1.6 KapitalpufferderCRDIVimÜberblick([23],S.69)

10 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

1.1.3 Leverage Ratio

NebendengenanntenEigenkapitalanforderungen,dieinderRegelmitderErfas-sungverschiedenerMarkt-,Kredit-undoperationellerRisikenverbundensindundinsbesondereRisikenausVerbriefungen,imHandelsbuch,Kontrahenten-AusfallundausEngagementsgegenübereinerzentralenGegenparteienbetreffen,beinhal-tetBaselIIIAnforderungenandienichtrisikobasierteHöchstverschuldungsquote–diesogenannteLeverage Ratio.

Abb. 1.7 VergleichderKapitalanforderungennachBaselIIIundCRDIV[20]

111.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

ZurErmittlung der LeverageRatiowird das Eigenkapital insVerhältnis zurnichtrisikogewichtetenAktivaunddenaußerbilanziellenGeschäftengesetzt.

HierdurchergibtsichfolgendeinFormel1.1dargestellteBildungsvorschrift:

Formel 1.1: Leverage Ratio ([19], S. 1)

Dabeiwirdinderam12.Januar2014vomBaselerAusschussfürBankenaufsichtgenehmigtenFassungderRahmenregelungundOffenlegungsanforderungenfürdieHöchstverschuldungsquote[19]dasKernkapital(Tier1)alsKapitalmessgrößefest-gelegt.DieEngagementmessgrößebeinhaltetdiebilanziellenundaußerbilanziellenGeschäfteundsetztsichausdenfolgendenvierHauptkategorienzusammen:

• onbalancesheetexposure–bilanziellePositionen• derivativeexposure–derivativePositionen• securitiesfinancingtransactionexposure–PositionenausWertpapierfinanzie-

rungsgeschäften• off-balancesheetitems–außerbilanziellePosten

FürjedeKategoriewurdedetailliertfestgelegt,wiediesespeziellzubehandelnist.NeueingeführtwurdedieteilweiseZulässigkeitvonNettingsbeiDerivatenundWertpapierfinanzierungsgeschäften.

DemzufolgeweisteineBankmiteinemhohenVerschuldungsgradeineniedrigeLeverageRatioauf.DurchdieEinführungderLeverageRatiosollderVerschul-dungsgradeinesKreditinstitutesbegrenztwerden.Sieist[derzeit]alsergänzendeKennzifferhalbjährlichaufderBasisvonmonatlichenDurchschnittswertenzuer-mittelnundindenOffenlegungsberichtenzumelden.

DieLeverageRatioistzunächstalsInformationskennzahlundBeobachtungs-größeinSäule2enthalten.SiesollerstnachAbschlussderBeobachtungsphasevon2013bis2017,währendderbereitsab1.Januar2015eineBerichterstattungundVeröffentlichungerfolgenmuss,endgültigfestgelegtundalsMindestkapital-anforderunginSäule1integriertwerden.

BeiderabschließendenRegelungsollendieErkenntnisseausdenwährendderBeobachtungsphase gemeldetenDaten berücksichtigtwerden.GleichzeitigwirdkünftigdieAngemessenheitdesangedachteneinheitlichen,füralleKreditinstitu-teverbindlichen,Satzesvon3%aufdengesamtenKreditzyklusgeprüft.DamitwerdenAktivaundaußerbilanzielleGeschäftekünftigaufdas33-fachedesEigen-kapitalsbegrenzt.

Leverage RatioKapitalmessgr e

Engagementmessgr e= >

����

o

o

ß

ß3%

12 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

DievomBaselerAusschussfürBankenaufsichterarbeiteteneinheitlichenStan-dardsfürdieBerechnungsgrundlagensowiedieFormderOffenlegungsolleneineweltweiteVergleichbarkeitderLeverageRatiogewährleisten.IndiesemZusam-menhangsollbiszurendgültigenEinführungin2018einPraxistestzurErmittlungderAuswirkungenbeiAnwendungverschiedenerBerechnungsmethodenundna-tionalerRechnungslegungsstandardsdurchgeführtwerden.

DieCRD IV [26] sieht fürAnfang2018die abschließendeFestlegungeinereuropaweit einheitlichen Höchstverschuldungsquote vor. Zu diesem Zeitpunktwird auchüber eineÜbernahme inSäule 1 als verbindliche, risikounabhängigeMessgröße oder einenVerbleib in Säule 2 imRahmen des aufsichtsrechtlichenÜberprüfungsprozessesentschieden.

Frenkel und RudolfstelleninihremimAuftragdesBundesverbandsdeutscherBankenerstelltenGutachtenzudenAuswirkungeneinerLeverageRatioalszusätz-liche aufsichtsrechtlicheBeschränkungderGeschäftstätigkeitenvonBanken [2]verschiedeneAnreizeffektesowiemöglicheReaktionendesBankensystemsdar.

EinwichtigerdarinbeschriebenerundunterlegterAspektistdiemöglicheWett-bewerbsverzerrung aufGrund der derzeit vorhandenen unterschiedlichenRech-nungslegungsstandards.DieseführenzuteilweisedeutlichenUnterschiedenhin-sichtlichderHöhedeszuunterlegendenEigenkapitals.FürFrenkel und Rudolf ist nochunklar,wiedieseUnterschiedeaufGrundderunterschiedlichen‚AccountingStandards‘zumBeispielhinsichtlichderZulässigkeitdesNettingsbeiDerivate-PositionenundbeiderBehandlungstillerEinlagenundstillerReservenberück-sichtigtwerdenmüssen.

Weiteristzubeachten,dassdieLeverageRatioalszusätzlicheRegulierungs-größedesinternationalenBankensystemsnurdannrelevantist,wennsienichtmitvorhandenemrisikoadjustiertenEigenkapitalerfülltwerdenkannunddamitauchbindendist.DabeiistvonderfolgendenAnnahmeauszugehen:„Bankenverhaltensichso,dasssowohldieLeverageRatioRegelwieauchdieklassischeRegelzuden risikogewichtetenAktiva erfüllt ist, es ist aber immer nur eine von beidenRegelnbindend“([2],S.8).

DieLeverageRatiowirdmiteinemübermäßigenAufbauanaußerbilanziellenRisikopositionen undModellrisiken begründet. Sie stellt eine „vertikaleRegel“dar,dieeineaufsämtlicheAnlagenbezogeneMindest-Eigenkapitalquoteverlangt,welcheunabhängigvomjeweiligenindenPositionenderAktivaundPassivaent-haltenenRisikoundeventuellenAbsicherungenüberDerivatepositionenist.

DasGutachtenbeschreibtunddiskutiertdiefolgendenmöglichenReaktionendesBankensystemsaufdieEinführungderLeverageRatio:

131.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

• AbbauvonAbsicherungspositionen inFormvonDerivaten,wenndieEigen-kapitalausstattungfürAbdeckungderRWAausreichendist.HierwirddieLe-verageRatiozumEngpassfaktor.

• BilanzverkürzungendurchVerbriefungundAuslagerungvonRisikopositionenoderBeschränkungdesKreditangebots.

• Eigenkapitalerhöhungen,diewiederumzueinerVerringerungderEigenkapital-renditeführenkönnen.

DieLeverageRatioimpliziertsomiteinenAnreiz,mehrRisikeneinzugehen,wasnicht der Zielsetzung von Basel III eines sichereren Finanzsystems entspricht.DurchdenFokusaufdieLeverageRatiokönntees–wieschonzuvorindenUSA–zueinerAusrichtungderGeschäftsmodelleaufertragreichereaberauchrisikostär-kere Bankgeschäfte kommen.

VerbriefungenvonKreditrisikopositionenkönnenzueinerTendenzzurRisiko-verlagerungaufdenKapitalmarktführen.DieRisikenbleibenjedochimFinanz-system, da dieVerbriefungen lediglich zu einerVeränderung derKreditstrukturvonbankbasiertaufkapitalmarktbasiertbeigleichbleibendemGesamtkreditvolu-menführen.

ImweiterenVerlaufwerdenindemGutachtendiefolgendenmöglichenAnpas-sungsreaktionendesBankensystemsdargestellt:

• ErhöhungderEigenkapitalausstattung,waskurzfristignursehrbegrenztüberUmschichtungen bei Vermögenswerten, Bildung von Ersparnissen oder Ge-winnthesaurierungmöglichist.

• ReduzierungdesKreditvolumens–Deleveraging–zurErfüllungderLeverageRatio.

Dabeiistzuberücksichtigen,dassinderRegelnurgeringeTeiledesKreditvolu-menskurzfristigabbaubarsindundkurzfristigeKreditemeistderBereitstellungeinerfürdieAbwicklungdesZahlungsverkehrserforderlichenLiquiditätdienen.UmderGefahreinerzustarkenEinschränkungbeiLiquiditätsversorgungundZah-lungsverkehr entgegenzuwirken sollten daher Anpassungszeiträume von mindes-tenseinbiszweiJahrenberücksichtigtwerden.

AusvolkswirtschaftlicherSichtwirddiefolgendeWirkungskettebeieinerRe-duzierungdesKreditvolumensbeschrieben:

DurcheinegeringereKreditaufnahmekommteszueinersinkendenKonsum-undInvestitionsnachfrage.DieserEffektwirddurcheingeringeresKreditangebot,welcheszueinemZinsanstiegverbundenmiteinemweiterenRückgangderKon-sum-undInvestitionsnachfrageführt,nochverstärkt.Indirektkommtesimwei-

14 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

terenVerlaufzusteigendenFinanzierungskostenverbundenmiteinersinkendenEigenkapitalrendite.Der dadurch indizierteRückgang der Investitionsnachfragekann in der Folge zuWachstumseinbußen undBeschäftigungseffekten in FormeinesAnstiegsderArbeitslosigkeitführen.UmdiesenegativenAuswirkungenzuvermeidenoderzumindestabzumildernisteineschrittweiseAnpassungübereinenlängerenZeitraumnotwendig,damitKreditinstitutedieMöglichkeitzumAufbaueines entsprechenden Eigenkapitals erhalten.

ZudenlängerfristigenvolkswirtschaftlichenAuswirkungenfindetsichindemGutachtendiefolgendeAussage:

EineLeverageRatiowirkt indemMaßeprozyklisch,wie inRezessionenKreditausfälle zuAbschreibungen, entsprechendenVerlustenund letztlichzurReduktion desEigenkapitals führen, so dassBanken, die bereits ihreLeverageRatioausgeschöpfthatten,eineReduktionihresKreditvolumensvornehmenmüssen.([2],S.84)

IneinerStellungnahme[24]zudemvomBaselerAusschusserarbeitetenundimJuni2013veröffentlichtemDiskussionspapierzurfinalenGestaltungderLeverageRatio–RevisedBaselIIIleverageratioframeworkanddisclosurerequirements–consultativedocument[15]–wurdenvonderKreditwirtschaftunteranderemdiefolgendenKritikpunkteausgeführt:

• DiemitdenrisikobasiertenKapitalanforderungeneinhergehendenAnreizezurRisikoreduzierung gehen durch den vorgesehenen einheitlichenSatz für allePositionen verloren.

• BeidenderzeitangedachtenModellenzurLeverageRatiowärendieKapital-anforderungenfürdasvergleichsweiserisikoarmegroßvolumigeGeschäftmitniedrigerenMargeneherverschuldungs-alsrisikobasiert.DieshättewiederumzurFolge,dassdieseGeschäftsfeldermitgeringerProfitabilitäteherreduziertwürden,währendTransaktionenmithöherenRisikenausgeweitetwerden.Da-durchwürdendiezurStabilisierungundSicherungdesFinanzsystemsaufge-stelltenrisikobasiertenEigenkapitalregelungenausgehebelt.

• Je nach Definition der Leverage Ratio kann diese durch die angewendetenRechnungslegungsvorschriften sowie durch verschiedene bilanzpolitischeMaßnahmenbeeinflusstwerden.Dabeiwirddasausdenbilanziellenundaußer-bilanziellenTransaktionenhervorgehendewirtschaftlicheRisikonichtodernurunzureichendberücksichtigt.

• Jenachdem,wiedieendgültigenRegelungenbezüglichderEinbeziehungver-schiedeneraußerbilanziellerPositionenausgestaltetwerden,kommtes inderFolgezueinerErhöhungderGesamtpositionunddamitzueinemzusätzlichen

151.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

Kapitalbedarf.DabeisollendieaußerbilanziellenRisikenmöglichstkompletterfasstundimRahmenderVerschuldungsobergrenzeberücksichtigtwerden.

• Eswirddeutlich,dassdieLeverageRatioinkeinemFallalsErsatzfürdieaufderRWAbasierendenEigenkapitalregelnangesehenwerdendarf.

AufBasisdiesesDiskussionspapiereseinigtesichderBaselerAusschussfürBan-kenaufsichtam12.Januar2014aufdieunterdemTitel‚BaselIIIleverageratioframeworkanddisclosurerequirements‘[19]veröffentlichteFassungderRahmen-regelungundOffenlegungsanforderungenfürdieHöchstverschuldungsquote.Da-mitwurdedieBasisfüreineweltweiteinheitlicheDefinitionderLeverageRatiogelegt.Durch die darin beschlossenenErleichterungenbei derBehandlungvonDerivatenundWertpapierfinanzierungsgeschäftendurchdieteilweisebestehendeMöglichkeiteinesNettingskommtesdefactozueinerVerringerungderEngage-mentmessgrößeunddamitzueinerErhöhungderLeverageRatio.InderFolgeer-gibtsichinsbesonderefürgroßeInstitutewiedieDeutscheBankmiteinemhohenBestandanDerivatepositioneneinklarerVorteilhinsichtlichdesvorzuhaltendenKernkapitals.WährendderBeobachtungsphasebiszurÜbernahmeinSäule1zum1. Januar2018sollendieAuswirkungenderderzeitigenVorschriftenuntersuchtundbeiBedarfnochmalsentsprechendangepasstwerden.

1.1.4 Liquidität

DasRahmenwerkzudenLiquiditätsvorschriften[11]beinhaltetfolgendeMindest-standards, die erstmals weltweit einheitlich festgelegt wurden:

• LCR(LiquidityCoverageRatio):einekurzfristigeLiquiditätsdeckungskennzif-feralsMindestliquiditätsquotebeieinem30-tägigenLiquiditätsstressszenario.

DieBerechnungerfolgtnachfolgenderFormel1.2:

Formel 1.2: Liquidity Coverage Ratio ([1], S. 34)

• NSFR (Net Stable Funding Ratio): eine stabile Finanzierungskennziffer alslangfristige strukturelle Liquiditätsquote für einen Zeitraum von einem Jahrzum Ausgleich von Liquiditätsinkongruenzen.

LCRhochwertige fungible Aktiva

Nettomittelabfluss ber 30 =

ü TTage unter Stress> 100%

16 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

DieBerechnungerfolgtnachfolgenderFormel1.3:

Formel 1.3: Net Stable Funding Ratio ([1], S. 34)

• Monitoring Tools zur Steuerung und aufsichtsrechtlichen Überwachung desLiquiditätsrisikossowieweiterevierBeobachtungskennziffern,diedurchdiejeweiligenAufsichtsinstanzenermitteltundüberwachtwerden.

ImJanuar2013wurdeeinweiteresRahmenwerkzurLiquidität[14]mitzumTeilneuenRegelungen veröffentlicht. Diese sehen eine stufenweise Einführung derLCRzwischen2015und2019vorundkonkretisierendieMindestanforderungenfürdenkurzfristigenLiquiditätspuffer.Dabeiwirdab1.Januar2015eineQuotevon60%verbindlichvorgeschrieben.ÜberdievierfolgendenJahreistdieseum10%proJahrzusteigern,bis2019die100%erreichtsind.Abbildung1.8 zeigt die stufenweiseEinführungderLCRimZeitablauf.

Zusätzlich wurden die Mindestanforderungen an die hochliquide Aktiva ent-schärft.Dazuwerdendie‚Level2Vermögenswerte‘unterteiltinLevel2a,welchedenbisherigenLevel2Vermögenswertenentsprechen,undLevel2bbestehendausResidentialMortgageBackedSecuritiesmitRatingbisAA(Ansatzmitma-ximal75%),zentralbankfähigenStammaktien(Ansatzmitmaximal50%)sowiequalifiziertenUnternehmensanleihenmitRatingbisBBB-(Ansatzmitmaximal50%).BeidenLevel2bVermögenswertenbestehteinnationalesWahlrechtbe-züglichderteilweisenAnerkennungdieserPositionenimRahmenderErmittlungderhochliquidenAktiva.DerzulässigeAnteilderLevel2Vermögenswertewird

NSFRverf gbare stabile Refinanzierungsmittel

erforderliche= ü

stabile Refinanzierungsmittel> 100%

Abb. 1.8 LCREinführungimZeitablauf.(EigeneDarstellung)

171.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

aufmaximal40%beschränkt.DieLevel2bVermögenswertedürfeneinenAnteilvon15%nichtüberschreiten.

DesWeiterenkönnennachErmessender nationalenAufsicht auchTeile derMindestreserve im Rahmen der neu definierten Zentralbankguthaben als hoch-liquideAktivaanerkannt sowiederAbflussfaktor fürdiederEinlagensicherungunterliegendenRetail-Einlagenvon5%auf3%gesenktwerden.NeueRegelungengibteszudembeidenzuberücksichtigendenAbflussratenundZiehungsquotenfürbestimmtePositionensowiedenBerechnungsmethodenundMeldepositionenimBereich der Derivate.

DieMeldungenandienationaleAufsichtsindmindestensmonatlichzuerstel-len.InStresssituationenkanndieAufsichtwöchentlicheodersogartäglicheMel-dungen verlangen.

Neu ist auchdieRegelung,dassderBestandanhochliquiderAktiva inZei-tenfinanziellerAnspannungauchkurzzeitigunterdieverlangteQuotevon100%fallendarf.DiesistdannvondennationalenAufsichtsbehördenzuprüfenundzubeurteilen.

DieNSFR soll ab 1. Januar 2018 verbindlichwerden. Sie zeigt, inwieweiteine Fristenkongruenz und eine ausgewogene Fristenstruktur zwischen Aktiva und Passiva über verfügbare Refinanzierungsmittel eingehalten ist. Die endgültigenDetailszudenRegelungenzurNSFRsollenbis2016aufBasisderErfahrungenwährendderBeobachtungsphasekonkretisiertundfestgelegtwerden.

DerzeitwerdendiebeidenLiquiditätskennziffernunddiedurchsiegestelltenundteilweisenochzukonkretisierendenAnforderungenaufGrunderwarteterne-gativerNebenwirkungenteilweiserechtkontroversdiskutiert.Sicherist,dassdieLiquiditätsreserve und damit die Liquiditätssteuerung zukünftig an Bedeutunggewinnenwerden.DurchdieEinführungderbankaufsichtsrechtlichenMindestli-quiditätsvorschriftensolleinejederzeitigeZahlungsbereitschaftderKreditinstitutegewährleistet werden.

DiefolgendeAbb.1.9gibteinenkurzenÜberblicküberdiezuvordargestelltenstufenweiseeinzuführendenwesentlichenElementeausdenBaselIII–Rahmen-werken.

DieVerschiebungderEinführungaufden1.Januar2014,welcheaufgrundvonVerzögerungendurchdienationalenGesetzgebungsprozessenotwendigwurde,isthierbereitsberücksichtigt.

18 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

1.1.5 Offenlegungsanforderungen

Durchdie erweitertenOffenlegungsanforderungen soll einehöhereTransparenzbezüglichderErmittlungdes regulatorischenEigenkapitals erreichtwerden,diedazubeitragensoll,dasVertrauenindieKapitalmärktewiederzuerlangenundda-miteineStabilisierungderFinanzmärktezufördern.DabeiwirdzukünftigdieOf-fenlegung folgender Elemente verlangt:

• VollständigeÜberleitungsrechnungallerregulatorischenKapitalelemente• SeparateOffenlegungallerAbzugspositionen• BeschreibungallerBeschränkungenundMindestanforderungen

Abb. 1.9 AgendazurEinführungvonBaselIII.(EigeneDarstellung)

191.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

• DarstellungderwesentlichenElementeemittierterKapitalinstrumente• GrundlagenderBerechnungderaufKomponentendesKapitals abstellenden

Quoten.

1.1.6 Anforderungen an die Risikobehandlung

Risikowirddefiniertals„dieineinemunzureichendenInformationsstandbegrün-deteGefahreinernegativenAbweichungdestatsächlichenErgebniswertesvomer-wartetenErgebniswert“([7],S.58).MitdemZiel,diesepotentiellennegativenAb-weichungenzuerkennen,zuanalysieren,zubewertenundzubewältigenwurdenbereitsinBaselIIGrundlagenzurRisikobehandlungundzumRatingfestgelegt.HierzuzählteninsbesonderedieBehandlungvonKredit-undMarktrisiken,sowieoperationellerRisiken.AußerdemwurdeninBaselIIverschiedeneVerfahrenzurErmittlungderrisikogewichtetenAktivaaufBasis internerundexternerRatingsbeschrieben.BaselIIIerweitertdenUmfangdesRisikomanagementsumdieBe-reicheLiquiditätsrisiken,sowierechtlicheRisikenundführtspezielleRegelungenzu Risikokonzentrationen, Stresstests, Reputationsrisiken sowie Veränderungenbei den Eigenmittelanforderungen für Kontrahentenrisiken, Handelsbücher undVerbriefungenein.

Ferner werden die Unternehmensführung/Corporate Governance sowie Vor-schriftenzurVergütungeinernäherenBetrachtungunterzogen,wodurcheinenach-haltigeStabilität inFormderSicherungvonLiquiditätundRentabilitäterreichtwerden soll. Darüber hinaus sind fortan auch langfristig wirkende strategischeRisikenzuüberwachen,umeinedauerhafteExistenzsicherungzugewährleisten.KreditinstitutemüsseneingegangeneRisikenkünftignochsorgfältigerprüfenundeinehöhereRisikovorsorgetreffen.DiedurchdieLeitungerstellteRisikostrategiebildetdenRahmenfürdasRisikomanagementundRisikocontrollingundmussindieGesamtbanksteuerungintegriertwerden.

ImRahmenderRisikoüberwachungerfolgenKontrolle,ReportingsowiedieAbleitungundImplementierungvonMaßnahmenzurRisikosteuerung,Risikoprä-ventionundPrüfungderRisikotragfähigkeit.ÜberdievorhandenenRisikoartenundgetroffeneMaßnahmenzuderenSteuerungundÜberwachungmussregelmä-ßigineinemRisikobericht,derauchdasRisikoprofilunddenEinflussderRisikenauf denErfolg desKreditinstitutes beinhaltet, informiertwerden. ImFalle dro-henderVerluste trägtdasRisikomanagementüberAdhoc-MitteilungenzueinerschnellenInformationsweitergabebei.

DieBaselerRegelungenbeschreibenverschiedeneRisikomodelle,dieImple-mentierungeinesLimitsystemszurÜberwachungderLimit-Auslastungsowieder

20 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

EntwicklungvonMaßnahmenplänenimFallvonÜberschreitungenundzurGe-währleistungderRisikotragfähigkeit. Sie verlangen einegeeignete InfrastrukturfürdasRisikomanagementsowiedieBewertungderProzessedurchunabhängigeKontrollinstanzen. In der 2. Säule beschreibtBasel III den aufsichtsrechtlichenÜberprüfungsprozess. Kernelemente dabei sind die Einführung adäquater Ri-sikomanagementsysteme und derenÜberwachung durch die nationaleAufsicht.Somussgewährleistetsein,dassgenügendinternesKapitalzurAbdeckungallerwesentlichenRisikenverfügbaristundangemesseneLeistungs-,Steuerungs-undKontrollprozessevorliegen.DieÜberprüfungerfolgtjährlichdurchdienationalenAufsichtsbehördenimRahmendes„SupervisoryReviewandEvaluationProcess“(SREP).

1.1.7 Exkurs zu den aktuellen Entwicklungen bezüglich der Einführung von Basel III in den USA

LangeZeitsahessoaus,alswolltendieAmerikanerdieinternationalenKapitalre-gelungenvonBaselIIInichtinnationalesRechtumsetzen.Umsoüberraschenderwar die in der Folge dargestellte Entwicklung.

DieNotenbankFEDhatAnfangJuli2013neueKapitalregelnzurUmsetzungvonBaselIIIbezüglichderKapitalausstattungderBankenausgearbeitetundderUS-Aufsichtvorgelegt.DabeiwillsiedieinternationalenKapitalvorschriftenso-garineinernochverschärftenFormumsetzen.DerVorschlagwurdeauchschonvon den beiden anderenAufsichtsbehörden – der Einlagensicherung FDIC undderWährungsaufseherOCC–bestätigtundmusstenochdenKongresspassieren.

DieneuenKapitalregelnseheninsbesonderefürdieachtgroßenundalsinter-nationalsystemrelevantangesehenenamerikanischenKreditinstitute–JPMorganChase&Co,WellsFargo&Co,GoldmanSachsGroup Inc.,BankofAmericaCorp.,Citigroup,MorganStanley,StateStreetunddieBankofNewYorkMellon–deutlichverschärfteRegelungenvor.SosollbeispielsweisestattderunterBaselIII vorgeschriebenenLeverageRatio von 3% eineKapitalunterlegungsquote inHöheauf5%bis6%vorgehaltenwerden.EinzelneSenatorenfordernsogareineUnterlegungvonbiszu15%.DieseVorgabesolltezum1.Januar2014eingeführtwerdenunddasgeforderteKapitalmussschrittweisebis2019aufgebautwerden.DiegeplanteVerschärfungwirdvonEuropadurchauskritischgesehen,daeshier-durchzuWettbewerbsverzerrungenkommenkann.NebenderVerschuldungsquotesoll auchdie inBasel III geforderteKapitalquote zurUnterlegungvonRisikenentsprechendeingehaltenwerden.FürkleinereKreditinstitutesehendiegeplantenRegelungenumfangreicheAusnahmenvor.Diesemüssensichvoraussichtlicherstab2015andieneuenVorgabenhalten.

211.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

ÜberdenseitOktober2013laufendenStresstestzyklusmitneunaufeinander-folgendenquartalsweisenUntersuchungen,welcheraufdenBeschlüssenvomJuli2013aufbaut,solldieEinhaltungderKapitalquotenbeidenamerikanischenGroß-bankengeprüftwerden.VorgesehenistdabeiauchdieerstmaligeEinbeziehungderbislangunberücksichtigtenkleinenInstitute.

DerzeitweisendiegroßenamerikanischenKreditinstitutemeisteinedeutlichhöhereLeverageRatioaufalsihreeuropäischenKonkurrenten.EinGrundhierfürliegtinderamerikanischenRettungspolitikzuBeginnderFinanzkrise2008/2009.Während dieser Zeit wurden die in Schwierigkeiten geratenen amerikanischenBankendurchZuführungvonneuemEigenkapitalgerettet.ImUnterschieddazuwurdedenKreditinstituteninEuropaüberstaatlicheGarantiengeholfen,mitde-nensiesichwiederneuesGeldamKapitalmarktbeschaffenkonnten.

Esistvorgesehen,dassfürdiegroßenamerikanischenBankendieUmsetzungderab2019vorgesehenenRegelungenzurLCRbereitsab2017zurPflichtwerdensoll.

ZurDebattestehtzusätzlichnocheineSonderregelungfürindenUSAtätigeTochterunternehmenausländischerBanken,diezukünftigeigenesEigenkapitalzuRisikounterlegungvorweisenmüssen.DiebislanggültigeAnrechnungdesKapi-talsderMutterunternehmensolldemnachentfallen.

BezüglichderBankenregulierungistdieUSAmitderVolckerRuledeneuro-päischenAufsehernbereitseinenSchrittvoraus.DieseverpflichtetdieGroßban-kendazu,bereitsheuteriskanteHandelsaktivitätenabzuspalten.InEuropagabesindiesemZusammenhanginjüngsterZeitimmerwiederDiskussionenbezüglichderUmsetzungdesTrennbankengesetzes.

1.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

ZurUntersuchungderAuswirkungenvonBaselIIIwerdenvomBaselerAusschussseit2010regelmäßighalbjährlicheAuswirkungsstudienaufEbeneallerMitglieds-staatendurchgeführt.FürdiefolgendenAusführungenwurdendieErgebnissederimMärz2014veröffentlichtenStudie(Basel III–MonitoringReport [17])ver-wendet.

1.2.1 Kapitalquoten

Wennbereitsheutedieab2019geltendenAnforderungenzuGrundegelegtwer-den,wirddasharteKernkapitalderGruppe1-BankenmiteinemKernkapitalvonmehralsdreiMilliardenEurovon11,0%auf9,5%undbeiGruppe2-Bankenmit

22 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

einemKernkapitalbiszudreiMilliardenEurovon11,3%auf9,5%zurückgehen.DieserdeutlicheRückgangistvorallemaufdieneueDefinitiondesAbzugskapi-talssowiedenAnstiegdesWertesderrisikogewichtetenAktivazurückzuführen.AusdiesemErgebnisergibtsichfürdieGruppe1einKapitalbedarfinHöhevon3,3Mrd.€bisAnfang2015durchdieErhöhungderhartenKernkapitalquoteauf4,5%und57,5Mrd.€bisAnfang2019unterBerücksichtigungvon2,5%zusätz-lichemhartenKernkapitalfürdenKapitalerhaltungspufferbeieinemGewinnnachSteuernvon456Mrd.€.FürdieGruppe2wurdeeinKapitalbedarfinHöhevon12,4Mrd.€bisAnfang2015durchdieErhöhungderhartenKernkapitalquoteauf4,5%und27,7Mrd.€bisAnfang2019zusammenmitden2,5%anzusätzlichemhartemKernkapitalfürdenKapitalerhaltungspufferbeieinemGewinnnachSteu-ernvon26Mrd.€ermittelt.

AndieserStelleseidaraufhingewiesen,dass98%(95%)derGruppe1-Bankenund95%(88%)derGruppe2-BankenbereitsheuteeineharteKernkapitalquotevon4,5%(7%)ausweisen.DieVerbesserungderhartenKapitalquotederGruppe1-Bankenumca.2%indenletzten18MonatenistvorallemaufMaßnahmenzurSenkungderRWAundKapitalabzugspositionensowiediekontinuierlicheZufuhrvonneuemhartemKernkapitalzurückzuführen.

Bei vollständiger Implementierung von Basel III nachAuslaufen der Über-gangsregelungenergebensichfolgendeAuswirkungenaufdieKapitalquoten:

DiegesamteKernkapitalquotederGruppe1wirdvon12,0%auf9,7%undbeiGruppe2von11,8%auf9,9%zurückgehen.DieGesamtkapitalquotereduziertsichinGruppe1von14,6%auf11,1%undinGruppe2von15,1%auf11,7%.

DieAuswirkungsstudievomMärz2014[17]gehtvoneinemGesamtkapital-bedarfzurvollständigenUmsetzungderAnforderungenvonBaselIIIbeiGruppe1-BankeninHöhevon305,7Mrd.–aufgegliedertin57,5Mrd.€anhartemKern-kapital,104,5Mrd.anweiteremKernkapitalund143,8Mrd.anErgänzungskapital–aus.BeiGruppe2-BankenliegtderGesamtkapitalbedarfbei47,4Mrd.€aufge-teiltin27,7Mrd.€anhartemKernkapital,7,5Mrd.anweiteremKernkapitalund12,3Mrd.anErgänzungskapital.

DabeisiehtdiedurchschnittlicheKapitalstrukturwiefolgtaus:

• Gruppe1-Banken:85,9%CET1,2,1%additionalTier1,12,0%Tier2• Gruppe2-Banken:80,7%CET1,3,5%additionalTier1,15,8%Tier2

DernochimmerdeutlicheRückgangderKapitalquoten,dendieStudieinsbeson-derebeiGruppe1-Bankenzeigt,undderhohezusätzlicheKapitalbedarfmacheneinestufenweiseEinführungderneuenRegelungennotwendig.EinweitererAuf-baudesnochbenötigtenKapitalskanndannbeispielsweiseüberGewinnthesaurie-rung erfolgen.

231.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

AlsmöglicheTreiberfaktorenfürdenRückgangderKapitalquotenwerdenfol-gendeAbzugskategorien genannt: Firmenwert, latente Steueransprüche (DTAs),Beteiligungenan anderenFinanzinstitutionen (Finanzbeteiligungen) sowieMin-derheitsbeteiligungen.

DieStudienenntdabeialsHauptauslöserfürdenRückgangderKernkapital-quoteninsbesonderedieneuenKapitaldefinitionen,VeränderungenderRegelun-genzudenAbzugspositionensowieErhöhungenderRWA.Dabeisinddiegröß-tenVeränderungenbeiBankenmitausgeprägtenHandelsaktivitätenüberzentraleGegenparteienzubeobachten.DesWeiterenistzuberücksichtigen,dassdieAus-wirkungenderneuenRegelungenzuKapitalabzügenundErmittlungderRWAbeigroßenInstitutenregelmäßigstärkersindalsbeikleinerenBanken.

AufGrund des künftigenWegfalls des bislang als Eigenkapital anerkanntenNachrangkapitals(Tier3)kanneszueinemweiterenKapitalbedarfundgegebe-nenfalls zu einem Spannungsverhältnis zur risikogewichteten Aktiva kommen mit derFolge,dassRisikoaktivaunddamitKrediteabgebautwerdenmüssen.

DieVeränderungenbeiderRisikogewichtung imVergleichzudenVorgabennachBaselIIführenzueinemAnstiegdermitEigenkapitalzuhinterlegendenri-sikogewichtetenAktivainHöhevon9,1%beiGruppe1-Bankenundvon7,1%beiGruppe2-Banken.DiesistvorallemaufdieneueGewichtungderRisikoabde-ckungfürHandelsbuch,VerbriefungenundKontrahenten-Ausfallrisikenzurück-zuführen.DieAuswirkungenaufdieKapitalpositionensindhierbeivoraussichtlichgeringeralsdiederverändertenKapitaldefinitionen.

EinVergleichmitdenErgebnissendervorherigenAuswirkungsstudienzeigt,dass der noch zu deckendeKapitalbedarf derGruppe 1-Banken imZeitverlaufweitausstärkergesunkenist,alsderderGruppe2-Banken.ZuletztistderKapital-bedarfderGruppe2-Bankensogarangestiegen,wasjedochaufVeränderungenbeidenanderStudieteilnehmendenInstitutenzurückzuführenist.Diedurchschnitt-lichenKapitalquoten derGruppe 2-Banken sind noch immer höher als die derGruppe1-Banken.Damithabensiesichjedochnurleichtverbessert,währendbeiGruppe1-BankeneindeutlicherAnstiegzuverzeichnenwar.

1.2.2 Kapitalpuffer als Gegenmechanismus zur Prozyklik

DieprozyklischeWirkungergibtsichvorallemausdemGrundprinzip,dassdieRisikoübernahmeeinesKreditinstitutsdurchdessenEigenkapitalbegrenztwird.Sokann in„gutenZeiten“beigleichzeitig fallendenRisikomesszahlenaus ein-behaltenenGewinnenEigenkapitalgebildetunddieGeschäftstätigkeitunddamitderLeverage-Graderhöhtwerden.In„schlechtenZeiten“erforderteinegeringere

24 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

BonitätderSchuldnereinehöhereEigenkapitalunterlegungwährendgleichzeitigsinkendeGewinnedieBildungvonEigenkapitalbremsen.InderFolgemussdasKreditvolumenreduziertwerden.

DieserProzykliksolldurchdenverpflichtendenAufbauvonKapitalpufferninBoomphasenentgegengewirktwerden.VorgesehensindeinKapitalerhaltungspuf-ferundeinantizyklischerPuffer.DiesePufferkönneninkritischenPhasenzurVer-lustabsorptionverwendetwerdenundsollendieAuswirkungenmöglicherKrisenabfedern.SiekönnenKreditvergabespielräumeinAbschwungphasenschaffenunddieKreditvergabeinBoomphasenbremsen.DieDimensionierungdesantizykli-schenPufferswirdvondernationalenAufsichtsbehördeuntersuchtundfestgelegt.DieEinführungerfolgtstufenweiseab2016.

ZusätzlichwirddieProzyklikdadurchverringert,dassdieBildungvonWertbe-richtigungeninZukunftüberden‚expectedloss‘-AnsatzaufGrundlagevonkünf-tigerwartetenEreignissenerfolgenmuss.EineWertberichtigungistdaherbereitsfrüherzubildenalsbisher.

EineReduzierungderProzyklikergibtsichauchausderDifferenzierungver-wendeterRisikomessverfahren,beispielsweisedurchdieVerwendunglangfristigerDurchschnittebeiderErmittlungvonAusfallratenundAusfallwahrscheinlichkei-tenunterBerücksichtigungvonAbschwungphasen.

1.2.3 Leverage Ratio

DieseitAnfang2014zumeldendeLeverageRatio(=Verschuldungshöchstgrenze)liegtbeiBerücksichtigungder imRegelwerkvonBasel IIIenthaltenenKernka-pitaldefinitionderzeitbeidurchschnittlich4,0%fürGruppe1-Bankenund4,6%fürGruppe2-Banken.DabeiwurdendienochvorgesehenenVeränderungenbeiderBehandlungvonDerivatenüberdieVerwendungvonSchätzwertenberück-sichtigt.VondenanderAuswirkungsstudie[17]teilnehmendenBankenerreichenbeiBerechnungaufBasisdesKernkapitalsnachBaselIIIamzuGrundeliegendenStichtag19der102Gruppe1-Bankenund25der125Gruppe2-Bankendenvorge-sehenenWertvon3%nicht.UnterderAnnahme,dassalleBankendieunterBaselIIIvorgeseheneKapitalquotevon8,5%erreichthaben,liegtderzusätzlicheKa-pitalbedarfzurEinhaltungdesZielwertesbei56,8Mrd.fürGruppe1-Bankenund11,9Mrd.fürGruppe2-Banken.DamitwürdenzumBetrachtungszeitpunkt26,7%derGruppe1und26,9%derGruppe2durcheineMarkevon3%beiderKredit-vergabeeingeschränktwerden.DasbedeutetimUmkehrschluss,dass73,2%derBankendurchdierisikobasiertenKapitalquotenstärkereingeschränktwerdenalsdurchdieLeverageRatio.DieseEinschränkungensindbeiGruppe2-Bankenmeist

251.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

stärkeralsbeiGruppe1-Banken.SeitBeginnderAuswirkungsstudienin2011hatsichdieaufBasisdesKernkapitalsnachBaselIIIermittelteLeverageRatiofürGruppe1-Bankenvon3,4%auf4,0%erhöht,währenddiederGruppe2-Bankenweitestgehendunverändertgebliebenist.

DieAnalysezeigt,dassGruppe2-BankenimAllgemeinenwenigerhochver-schuldetsindalsGruppe1-Banken.DieserUnterschiedweitetsichmitvollständi-gerEinführungderBaselIIIAnforderungenweiteraus.Esistwahrscheinlich,dassdieserEffektzumindestteilweiseaufdieVeränderungenbeiderKapitaldefinitionzurückzuführenist.

EineUntersuchungdesZusammenhangsvonLeverageRatioundrisikobasier-tenKapitalanforderungenzeigtfolgendesErgebnis:

BeiGruppe1-BankenkommteszueinerstetigenErhöhungvonKernkapitalundGesamtverschuldungsposition(totalleverageexposure)beieinerrückläufigenRWA.

Bei Gruppe 2-Banken kommt es zu einer stetigen Erhöhung von RWA undGesamtverschuldungspositionbei zunächst steigendemunddann stagnierendemKernkapital.

Auf Grund der Definitionen der Kernkapitalquote und der Leverage Ratioergibt sich ein Standardverhältnis (normative proportion) von Gesamtverschul-dungsposition zuRWAvon2,83.Dieseswirdberechnet alsQuotient aus8,5%vorgeschriebenerKernkapitalquoteund3%vorgesehenerLeverageRatio.Dabeiistzubeachten,dassbeieinemVerhältnisvonunter2,83mitdergleichenKernka-pitalhöhedierisikobasiertenKapitalquotenleichterzuerreichensindalsdieLeve-rageRatio.UmgekehrtistbeieinemVerhältnisvonüber2,83dieLeverageRatioleichterzuerreichenalsdierisikobasiertenKapitalquoten[17].

1.2.4 Liquidität

BeidengeplantenneuenLiquiditätsstandardsLCRundNSFRkommtdiehierzuGrundegelegteAuswirkungsstudie[17]zufolgendenErgebnissen:

• Dieab2015einzuhaltendeLCRwurde imRahmendieserStudiedaszweiteMalseitdenimJanuar2013beschlossenenÄnderungenerhoben.ImDurch-schnitterreichtendie102Gruppe1-BankeneineLCRvon114%unddie124Gruppe2-BankeneinenWertvon132%.DabeigibtesinsbesondereinnerhalbderGruppe2-BankennocherheblicheUnterschiede.

Derzeiterfüllenbereits91%derInstitutemindestensdieab2015vorgeschrie-beneMindesthöhevon60%.AktuellbestehtnocheineKapitallückeinHöhe

26 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

von168Mrd..72%derBankenerreichenschonheutedenab2019gültigenEndwertvon100%.DergesamteKapitalbedarffürdie100%-Quoteliegtak-tuellbei536Mrd.,was0,9%derGesamtwertederAktivaallerteilnehmendenInstituteinHöhevon62Billionenentspricht.AlsTreiberfaktorenfürdieVer-besserungderLCRimZeitablaufsindVeränderungenbeiderKalibrierungderAbflussratensowiedieauf15%begrenzteAnrechnungderLevel2bAktivazuden hochliquiden Aktiva zu nennen.

DieStudiezeigteineDifferenzzwischenliquidenAnlagenundZuflüssenso-wieAbflüssenundBegrenzungseinflüssen inHöhevon1.193Mrd.DerUn-terschiedzudemermitteltenKapitalbedarfvon536Mrd.zurErreichungdesvorgesehenenEndwerteslässtsichdurchdenHandelderBankenuntereinandererklären.InderPraxiswirdderWertvermutlichzwischendenbeidenermittel-tenGrößenliegen.

• Die ab 2018 einzuhaltendeNSFR beträgtmit StandSeptember 2013durch-schnittlich100%beiGruppe1und99%beiGruppe2 [18].DiesentsprichteinemKapitalbedarf von ca. 2,0Billion€, der bis 2018noch zudecken ist.ImVergleichdazuwurdebeidervorherigenAuswirkungsstudienocheinKa-pitalfehlbetragvon2,4Billion€ermittelt.DabeiwurdendieFehlbeträgederBanken,diederzeitunter100%liegennichtmitdenÜberschüssenderanderenInstituteverrechnet.Es sei nochdaraufhingewiesen, dass92%der Institutebereits heute eineNSFRvonmindestens75%und53%der teilnehmendenBankendenfür2019vorgesehenenEndwertvon100%odermehrerreichen.

Es ist zubeachten,dassdieKapitallückenbeiLCRundNSFRnichtadditivzusehensind,dadieReduzierungeinerLückegleichzeitigzurVerringerungderan-derenLückeführenkann.

Der NSFR Standard verlangt von Kreditinstituten, dass langfristige Krediteauchmit langfristigemKapitalunterlegtwerden.DieshatmöglicherweiseAus-wirkungenaufUmfangundBedingungenfürlangfristigeKredite.

1.2.5 Voruntersuchung bedeutender europäischer Kreditinstitute durch die EZB

MitBeschlussvom15.Oktober2013hatderEuropäischeRatdieVerordnungzumeinheitlichenAufsichtsmechanismus(SSM–SingleSupervisoryMechanism)[28]verabschiedet.SieistmitVeröffentlichungimEU-AmtsblattimNovember2013inKraftgetreten.DurchdieseVerordnungwirddieEuropäischeZentralbanknachAbschlusseinerumfassendenPrüfungderKreditinstitutemitderBankenaufsicht

271.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

derGroßbanken in ihremZuständigkeitsbereichder18Euro-Länderbeauftragt.InVorbereitungdieserAufgabeüberprüftdieEuropäischeZentralbanküber ein„ComprehensiveAssessment“ die wichtigsten europäischen Kreditinstitute hin-sichtlich ihrer derzeitigenKompatibilitätmit denAnforderungen aus Basel III/CRDIV,dasheißtaufeinevorzuhaltendeMindestquoteinHöhevon8%hartemKernkapital(Tier-1-Kapital).

DerHintergrunddieserMaßnahmeisteineVorab-Bestandsaufnahmederinter-nenGeschäftsdatenhinsichtlichdesKapitalisierungszustandesunterBerücksichti-gungderab2019geltendenRegelungenmitdemZiel,eineTransparenzbezüglichder vorliegendenRisiken undLasten zu erreichen.AlsweitereZiele sollen dieMöglichkeitzuKorrekturmaßnahmen sowie Vertrauensbildung genannt werden. MitdieserUntersuchungstelltsichdieEZBaufihrenabNovember2014begin-nendenPrüfauftrageinundverschafftsicheinendetailliertenÜberblicküberdenZustandderBankenlandschaft.DiesbetrifftinsbesonderedieGeschäftsbankenindenEURO-KrisenstaatenwieGriechenland,Irland,PortugalundSpanien.

DieserCheckumfasst124europäischeKreditinstitute,woruntersich24deut-scheKreditinstitutebefinden.Damitwerden85%dereuropaweitenBankenbilanz-summeinderUntersuchungberücksichtigt.

Das Comprehensive Assessmenterfolgtininsgesamtdreiaufeinanderaufbau-endenStufenundistaufeinenZeitraumvonvoraussichtlicheinemJahrangelegt.Detailshierzuwurdenam23.Oktober2013vonderEZBveröffentlicht.BeiderDurchführungarbeitetdieEZBengmitdennationalenAufsichtsbehördensowieunabhängigenPrüfernundBeraternzusammen.Zielistes,dassdieEZBdieAuf-sichtüberdieBanken imNovember2014 freivonAltlastenübernehmenkann.AlsDatenbasisdienendie jeweiligenBankbilanzenzumStichtag31.Dezember2013.ImFokusderUntersuchungstehendiefolgenden,aufeinanderaufbauendenTeilbereiche:

1. RiskAssessment2. BalanceSheetAssessment3. ZukunftsgerichteterStresstest

Das Risk Assessment beinhaltet einen bankaufsichtlichen ÜberprüfungsprozesshinsichtlichwesentlicherRisikenderuntersuchtenKreditinstitute.IndiesemZu-sammenhang werden insbesondere die kurzfristige Liquidität, Refinanzierungsowie Verschuldungsgrad mithilfe einer quantitativen und qualitativenAnalyseuntersucht.

ImRahmendesBalance Sheet Assessment–einerBilanzprüfung–wirdzumeinenübereinenumfassendenAsset Quality ReviewdieQualitätderAktiva-Po-

28 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

sitionenundderenBewertunggeprüft.ZumanderenerfolgteineBeurteilungderKreditsicherheitensowiederAngemessenheitderRisikovorsorge.DabeiwerdensämtlicheKredit- undMarktexposures auf Basis eines risikobasiertenAnsatzesberücksichtigt.

Der StresstestaufGrundlagederVorgabenderEBAzuverschiedenenRisiko-szenariensolldieWiderstandsfähigkeit/ÜberlebensfähigkeitderBanken indefi-nierten Stresssituationen aufzeigen.

DieVeröffentlichungderErgebnissedesComprehensive Assessment soll noch vorderÜbernahmederAufsichtsfunktiondurchdieEZBimNovember2014er-folgen.

ImMärz2014wurdevonderEZBeinHandbuchzurPrüfungderAktiva-Qua-lität (AQR–AssetQualityReview)veröffentlicht.Esumfasst etwa300SeitenundstellteinenLeitfadenfürdiemitderBilanzprüfungbeauftragtennationalenBehördenundderenexterneSachverständigedarundistinzehnArbeitseinheitengegliedert.DasHandbuchenthältunteranderemLeitlinienzudenfolgendenPunk-ten/Bereichen:

• DatenvalidierungundPrüfungvonModellparametern• BewertungbedeutenderForderungen,SicherheitenundFestlegungerforderli-

cherRückstellungen• ProzessezurQualitätssicherungundFortschrittskontrolle• RichtgrößenbeiderBewertungvonMarktrisiken

VonbesonderemInteresseistdieValiditätderverwendeteninternenBewertungs-modelle,welchemithilfeeinerumfangreichenStichprobeprountersuchtemKre-ditinstitut aufdieQuantifizierungenthaltenerRisikenhinüberprüftwurde.ZieldiesesPrüfungsprozessesistes,dieBilanzenderuntersuchtenBankentransparen-terzumachenunddasVertrauenderAnlegerwiederherzustellen.

DesWeiterensollenimVorfeldderÜbernahmederAufsichtdurchdieEuro-päischeZentralbankgegebenenfalls nochbestehendeKapitallücken imRahmendesÜberprüfungsprozessesunddenfolgendenStresstestsaufgedecktwerden.DenStresstests werden zwei verschiedene Szenarien mit unterschiedlich hohen Stress-niveauszuGrundegelegt.Kreditinstitute,beiwelchensichinfolgederUntersu-chungKapitallückenzeigen,sinddazuverpflichtet,detailliertePlänezurDeckungdesKapitalbedarfszumithilfegeeigneterFinanzierungsinstrumentezuerstellen.DieSchließungderKapitallückenhatdanninnerhalbeinesZeitraumsvonmaxi-malneunMonatenzuerfolgen.

291.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

1.2.6 Resümee

ZusammenfassendsindfolgendeAspektezudenAuswirkungenderneuenRege-lungenvonBaselIIIaufKreditinstitutezuerörtern.

Potentielle Auswirkungen auf KreditvergabemöglichkeitenAlleKreditinstitutemüssenwährendderschrittweisenEinführungvonBaselIIIKapitalaufbauen.DieserzusätzlicheKapitalbedarfundeinverschärftesRisikoma-nagementbeiderKreditvergabekönnendazuführen,dassdieKreditvergabeehererschwertund/odereingeschränktwird.EineReduzierungderKreditausreichungzurSenkungdeszusätzlichenEigenkapitalbedarfskannnichtausgeschlossenwer-den.

Nochistnichtabschätzbar,wiesichdieneuenRegelungenvonBaselIIIgenauaufdieKreditvergabeauswirkenwerden.UmdasbislanggenutzteGeschäftsmo-dellbeiderKreditvergabeaufrechterhaltenzukönnen,müssensichdieBankengegebenenfallserstdasnötigeEigenkapitalbeschaffen.ZukünftigwirdinjedemFallauchbeibekanntenUnternehmeneinegenauere/umfassenderePrüfungvorge-nommenwerdenmüssen.

AlsmöglicheGründe für eine Einschränkung der Kreditvergabe sollen hiernebenEinschränkungenbeidenalsEigenkapitalanerkanntenPositionendieBe-schränkungenderFristentransformationaufGrundderNSFRaufgeführtwerden.

VorhandenesKapitalmuss aufGrundderVerschärfungderKapital- undLi-quiditätsanforderungengezieltereingesetztwerden,waszueinerReduzierungderGeschäftsaktivitätenodereinemdeutlichenAnstiegderKostenführenkann.

Notwendigkeit zur Veränderung interner ProzesseSchonmitderUmsetzungvonBaselIImussteninterneProzessebeispielsweiseimControlling-Bereichangepasstwerden.DieUmsetzungderRegelungenvonBaselIIIstelltdieKreditinstitutevorneueadministrativeHerausforderungen.SowerdendurchweitergehendeAnforderungenandieRisikosteuerungund-bewertungwei-tereAnpassungen insbesondere imRahmendesRisikomanagementsnotwendig.AuchdiehöhereBedeutunginternerRatingsunddiegefordertenStresstestswer-denAuswirkungenaufdieinternenProzessehaben.

EineStudievonKPMGsiehtinverschiedenenBereichenaufGrundderVerän-derungenimRahmenderÜberarbeitungderMaRiskeinenHandlungsbedarf([23],S.4–5).

NebenderEinführungeinesKapitalplanungsprozesses,soweitdieserinsbeson-derebeimittlerenundkleinenInstitutennochnichtvorhandenist,müssenAnpas-

30 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

sungenderAblauf-undAufbauorganisationzurEinrichtungeinererweitertenundaufgewertetenComplianceFunktionerfolgen.DabeisinddiefolgendenAspektezuberücksichtigen:AbgrenzungundPriorisierungderindenVerantwortungsbe-reichderComplianceFunktionfallendenNormen,AbstimmungvonRisikoiden-tifikations-undRisikobewertungsverfahren,DefinitionderBerichtsinhalte,-wegeund-frequenzeneinschließlichkorrespondierenderKontrollenundSicherstellungderVerfügbarkeitrelevanterInformationen.WeitereVeränderungenergebensichin den Bereichen des Liquiditätstransferpreissystems zur internen VerrechnungvonLiquiditätskostenund-risikensowiedenRisikosteuerungs-und-controlling-prozessen. Dazu gehören beispielsweise das Limitsystem, ein Risikotragfähig-keitskonzeptundeinRisikofrüherkennungssystem.

KreditinstitutehabenbereitsmitEinführungvonBaselIIerforderlicheSchrit-te durchgeführt.Damit verbundenwaren und sind ständigeVerbesserungen derinternenProzesse,SchulungenundWeiterbildungsmaßnahmen.AufdieserBasislassensichdiezuvorbeschriebenenmitBaselIIIverbundenenErweiterungenundÄnderungenvermittelnundumsetzen.AnpassungsbedarfistvorallemimBereichderITzusehen.HiermüssenmöglicherweiseÄnderungenanbestehendenVerfah-renerfolgen,umbeispielsweiseKennzahlenfürRisikobewertungundRatingszuerstellenundzupflegen.AußerdemsindErweiterungenimBerichts-undMelde-wesen notwendig.

ImjeweiligenEinzelfallmussgeprüftwerden,obaufGrundvonBaselIIIineinemKreditinstitut strategischeÄnderungen inderGeschäftspolitiknotwendigwerden, die dannAuswirkungen auf bestehendeStrukturen oder dieGeschäfts-modelle habenkönnen.Es ist damit zu rechnen, dass hiervon insbesondere derKreditvergabeprozessbetroffenseinwird.

Auswirkungen der Regelungen auf StabilitätEswirddavonausgegangen,dassdieneuenRegelungenvorallemdurchdiequali-tativundquantitativhöhereEigenkapitalunterlegung,dieaufzubauendenKapital-puffersowiedieLiquiditätsvorschriftenzumehrStabilitätdesFinanzsektorsunddamitauchzumehrSicherheitführenwerden.Dabeiistjedochzubeachten,dassfür die Stabilität neben einer ausreichendenLiquidität auch eine entsprechendeRentabilitätnotwendigist.

FürdenFinanzsektorwirdeinreduziertesRisikoeinersystemischenBanken-krisedurchdenAbbauwechselseitigerAbhängigkeitenerwartet.DieneuenMin-destanforderungenkönnensichaufdieErtragskraftder Instituteauswirken.DerUmfangderAuswirkungistabhängigvonderbisherigenKapitalausstattungunddemjeweiligenGeschäftsmodell.WeitermussmiteingeschränktemWettbewerb,wenigerFristentransformationsowieweniger InnovationenbeiFinanzproduktenund Finanzdienstleistungen gerechnet werden.

311.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

Die vorhandenen Ermessensspielräume, die in verschiedenen Ländern unter NutzungnationalerWahlrechtedurchdieAufsichtsbehördenunterschiedlichaus-gelegt und umgesetzt werden, können zu ungleichenWettbewerbsbedingungenführen.

DanebenkannauchdieAnwendungvonverschiedenen–vonder jeweiligennationalenAufsicht zu genehmigenden – internen Risikomodellen zu teilweiseerheblichenUnterschiedenbeiderErmittlungdes zurRisikounterlegungvorzu-haltendenKapitalsführen.HierdurchkannesinderFolgezuWettbewerbsverzer-rungen kommen.

In seinem im Juli 2013 veröffentlichtenGutachten ‚Regulatory ConsistencyAssessmentProgramme(RCAP)–Analysisofrisk-weightedassetsforcreditriskin thebankingbook‘ [16]präsentiertderBaselerAusschuss fürBankenaufsichtdieErgebnisseeinerzuvordurchgeführtenStudiezurKonsistenzregulatorischerAnforderungen.Dabeiwirddeutlich,dass esderzeit durchdieVerwendungderinternenModelleimRahmendesIRB-AnsatzeszuAbweichungenbeimErgebnisdermitEigenkapitalzuunterlegendenRWAvonbiszu2%gegenüberderBench-markvon10%kommt.

MitdieserStudiesolltendieTreiberfaktorenfürdiemateriellenAbweichungenbeiderErmittlungderrisikogewichtetenAktivaimAnlagebuchbeiAnwendungdesIRB-Ansatzesuntersuchtwerden.AusihrenErgebnissenwurdedeutlich,dassdie Risikogewichtung der Kreditrisiken die Hauptursache für die vorhandenenAbweichungendarstellt.DabeibestehenUnterschiedebei derEinschätzungderverschiedenen imRahmen des IRB-Ansatzes verwendeten Parameter wieAus-fallwahrscheinlichkeit(PD)undVerlustquotebeiAusfall(LGD),welcheimFol-gendennochnähererläutertwerden.DesWeiterenwerdenMöglichkeitenzurMi-nimierungderaufGrundderverwendetenModelleentstehendenAbweichungendiskutiert,umeineStetigkeitundVergleichbarkeitderErgebnisseausdenunter-schiedlichenBerechnungsmethodenzurErmittlungdes regulatorischenKapitalsbeiallenKreditinstitutenzugewährleisten.HierseiendiefolgendenMöglichkei-ten genannt:

• ErweiterteOffenlegungspflichtenundMeldeanforderungenfürBankenzurEr-höhungderMarkttransparenz

• HarmonisierungdernationalenUmsetzungsvorschriften• Einschränkungen der Modellierungsspielräume bei den internen Modellen

durch− zusätzlicheLeitlinienzuverschiedenenAspektendesBaselerRahmenwerks

und− GrenzenbeidenSchätzungsparameterndesIRB-Ansatzes

32 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

NähereAusführungenfindensichindemvomBaselerAusschussfürBankenauf-sichtveröffentlichtenGutachten[16].

Auswirkungen der Regelungen auf die KostenstrukturenAufGrundderverschärftenVorschriftenzurQualitätundQuantitätdesEigenka-pitalskannBaselIIIzueinemdeutlichenAnstiegderEigenkapital-undRisikoun-terlegungskostenführen.WesentlicheKostenbestandteilebeiderKalkulationderKreditkostenund-konditionensind:

• Kapitalkosten(KostenfürdieEigenkapitalunterlegungzurAbdeckungvon unerwartetenVerlusten)• ErwarteteVerluste(RisikokostenzurAbdeckungmöglicherAusfallrisiken)

Diese sind abhängig vom Rating des Kreditnehmers und steigen mit sich ver-schlechterndenRatingprogressivan.

WeitereKostenbestandteilesind:

• BetrieblicheKosten(KostenfürdenlaufendenGeschäftsbetrieb)• Finanzierungskosten(KostenderBankzurRefinanzierungamMarkt)

DiesebeidenKostenbestandteilebildeneinenratingunabhängigenKostenblock.Eswirddeutlich,dassdieRisikenmiteinerzunehmendenBonitätdesUnter-

nehmensunddamitbesserenUnternehmensratingsabnehmen,wasinderFolgezusinkendenKostenfürdieKreditinstituteführt.

DieGesamtkostenfüreinKreditinstitutwerden– jenachBonität/RatingderKreditnehmer–tendenziellsteigen.SiekönnenjedochaufGrunddesbestehendenWettbewerbs inallerRegelnur teilweiseüberhöhereKreditkonditionenweiter-gereichtwerden,sodassMargenunddamitdieProfitabilitätdesKreditgeschäftstendenziellzurückgehenwerden.Eswirdimmerwichtiger,imRahmenvonCross-Selling-GeschäftenweitereErträgezuerzielen,umdenDeckungsbeitragausdemKundengeschäftzuverbessern.

Neben erhöhten Eigenkapitalkosten zur Unterlegung verschiedener RisikenführenauchvorzuhaltendeLiquiditätsreservenzueinemzusätzlichenAnstiegderKosten.MithinsindLiquiditätsreservenalseinvonRechtswegenvorzuhaltenderKapitalblockgebundenundkönnennurwenigerertragsbringendangelegtwerden,alsdiesbeivollkommenfreifungiblemVermögenderFall ist,waszuOpportu-nitätskosten führt.Dieswirkt sich zusätzlich auf dasErgebnis und die Innenfi-nanzierungsmöglichkeitenübereineGewinnthesaurierungaus.JenachverfolgterRisikostrategiewerdendieAuswirkungendurchdievariablenKostenimRahmenderRisikovorsorgeunterschiedlichstarksein.

33

1.2.7 Exkurs zu Solvency II

ImZusammenhangmitdenFinanzierungskostenseiandieserStelleaufdiezu-sätzlichenAuswirkungensowieWechselwirkungenüberdieneuenRegelungenfürVersicherungen(SolvencyII)hingewiesen,welchevoraussichtlichzum1.Januar2017inKrafttretensollen.

ZurVorbereitungaufdasneueRegelwerkhatdieEuropäischeAufsichtsbehör-defürdasVersicherungswesenunddiebetrieblicheAltersvorsorge(EIOPA)An-fangOktober2013Leitlinien[29]veröffentlicht,welchebereitsabdem1.Januar2014anzuwendensind.DiesebeinhaltenRegelungenzurGeschäftsorganisation,RisikomanagementsowiederPrüfungunternehmenseigenerRisikenundwirkendamitauchaufdasBerichtswesenunddieinternenModelle.

Mit Solvency II wird auch vonVersicherungen eine risikobasierte Eigenka-pitalunterlegung gefordert. Die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung kann übereinStandardmodellodereininternesModellerfolgen.DurchdiegeforderteEigenmittelunterlegungfürZinsänderungsrisikengewinntdieUmschichtungderKapitalanlageninlangfristigeAnleihenanAttraktivität.DabeimusszusätzlichdasKreditrisikomitberücksichtigtwerden.

Versicherungen sind bislang diewichtigstenKapitalsammelstellen undRefi-nanzierungsquellenfürdenBankensektorundhabenvorallemBedeutungbeiderBeschaffungvonHybridkapitalwieNachrangdarlehen,GenussrechtenundstillenBeteiligungen.SiehabendadurcheinewichtigeFinanzierungsfunktiondirektfürKreditinstituteundindirektfürUnternehmen.AufGrundderneuenRegelungenzurFristentransformationundLiquiditätshaltungfürVersicherungenunterSolven-cyIIziehensichVersicherungentendenziellalsInvestorenzurück–gleichzeitigentstehtunterBasel III fürBankeneinerhöhterRefinanzierungsbedarf.HierauslassensichbereitsdieerstenWechselwirkungenzwischenBaselIIIundSolvencyIIerkennen.

Überdensogenannten„Mean-Reversion-Prozess“wirktsichSolvencyIIauchaufdieKreditmargenaus,wasindemGutachtenwiefolgtbeschriebenwird:„EineErhöhungdesEigenkapitals[führt]zueinerUmverteilungvonRisikenzuGunstenderVersicherten,waszurFolgehat,dassbeiLebensversicherungenaufrisikoad-justierter Basis die Eigenkapitalkosten mit steigendem Eigenkapital zunehmen“ ([6],S.13).AufdieseWeiseimpliziertereinenAnreiz,einehöhereEigenkapital-unterlegungdurcheineReduktionderRisikenindenKapitalanlagenzuvermeiden.

KünftigwirdeineEigenmittelunterlegunggefordert,dieaufRisikenberuht,diesichinderBilanzdesVersicherersnurteilweisewiederfinden.AlsBasiswerdendietatsächlichenRisikenundnichtmehrreinbilanziellgemesseneRisikenverwendet.Hierdurch könnte die Eigenmittelunterlegung gegebenenfalls auch systematisch

1.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

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zuhochsein.BishererfolgteeinAusgleichvonErgebnisschwankungenüberdieBewertungsreserven.DieneuenRegelungenwirkensichvorallemdannaus,wennbishernachHGBundnichtschonnachIFRSbilanziertwurde.ZudemistdieOp-timierungvoninternenModellenzurAbbildunglangfristigerKapitalmarktrisikensehraufwendigunddamitkostenintensiv,waszueinemWettbewerbsnachteilvorallemfürkleinereVersicherungenführt.

EinweiteresZusammenspielvonBaselIIIundSolvencyIIbestehthinsichtlichderKapitalkosten, daVersicherungen zumindest imFremd- undHybridkapital-bereichinderVergangenheitwichtigeKapitalgeberderBankenwaren.Diesver-deutlichtauchfolgendesZitat:„EindurchBaselIIIerhöhtesAngebotanhybridenFinanzinstrumenten trifft auf eine durch Solvency IImöglicherweise reduzierteNachfrage“([6],S.44).

Marktwerteffekte durch Solvency II entstehen insbesondere auf Grund derzuerwartendensinkendenZahlungsüberschüssebeieinemzunehmendenbewer-tungsrelevantenMarktrisiko.DiesführtzusteigendenKapitalkostenausSichtderEigentümerinFormdirekterRegulierungskosten,dienichtweitergegebenwerdenkönnen,sowieKostenfürdiehöhereEigenkapitalunterlegung.Sieentstehenzu-sätzlichzudenMarktwerteffektenausBaselIII,ZinsstruktureffektenundKredit-risikoeffekten.

EntgegenderAnnahme,dassderVersicherungssektor infolgedesnochnichtrechtsverbindlichenRegelungswerkesSolvencyIIeineVerlagerungseinesTätig-keitsbereichesindasBankgeschäftanstrebt,istdiesausSichtderBaFinhingegen[noch]nichterkennbar.TheoretischbetrachtetwäredieserSchrittallerdingsfolge-richtig,dennVersicherungsunternehmensind insbesondereaufGrundderkonti-nuierlichenAuszahlungen,resultierendausdergesetzlichvorgeschriebenenMin-destverzinsung eingesammelter Kundengelder sowie aus Garantieleistungsver-sprechenbestehenderPolicen,gezwungen,diedafürnotwendigenRenditendurchandereGeschäftsfelderzugenerieren.InsofernhättendieVersicherungsunterneh-mengegenüberKreditinstituteneinenentscheidendenVorteil,indemfürsie[noch]keinevergleichbarenRegulierungenanalogzuBaselIIIgelten.DeshalbistunterBerücksichtigungdererzielbarenMargendieFinanzierungvonInfrastrukturpro-jektensowievonImmobilieneininteressantespotentiellesGeschäftsmodell.EinGrundfüreinebishernichtinerwähnenswertemUmfangzuverzeichnendeVer-schiebungderGeschäftsfelderkönntedarinzusehensein,dassdasPrestigeprojektdesAllianzkonzerns,dieAllianzBankalsVereinigungslösungvonVersicherungs-und Bankprodukten aus einer Hand, per Ende Juni 2013 den Geschäftsbetriebwegen signifikanter Planverfehlungen einstellte. Davon waren schätzungsweise 385.000Kundenbetroffen.

1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

http://www.springer.com/978-3-658-07704-4