Post on 21-Jun-2015
description
Workshop Schülerrechte
Nadja Peeters, Projektmitarbeiterin
Juristische Beratung: Michael Stampfli, Generalsekretär
Schülerrechte
Grundlagen Schweizer Bildungssystem
Gesetzeshierarchie
Allgemeine Rechte
Schülerrechte an meiner Schule
Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten
Einzelfragen
Schweizer Bildungssystem
Verhältnis Schüler/in - Schule
→ Sonderstatusverhältnis
Verhältnis Schüler/in - Schule
Grenzen • Örtlich: Im Prinzip ist die Weisungsgewalt von Lehrpersonen und
Schulbehörden auf das Schulareal beschränkt. Sie endet an der Grenze des Schulgrundstücks.
• Zeitlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf die Schulzeit
(Stundenplan). Jedoch gilt die erhöhte Weisungsgewalt bei obligatorischen Schulanlässen (wie Lager, Exkursionen, Ausflüge etc.) für die ganze Dauer.
• Sachlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf den
Schulzweck. Anordnungen von Lehrpersonen müssen grundsätzlich im Sinne der Bildungsziele stehen.
• Persönlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf die
Lehrpersonen der entsprechenden Schule, einschliesslich Schulleitung und/oder Rektorat. Andere Angestellte der Schule wie Schulhausabwart oder Sekretariatsmitarbeitende sind nicht befugt Erziehungsmassnahmen durchzusetzen.
Gesetzeshierarchie
Bundesverfassung
Kantonsverfassung
Volk und Stände
Bundesgesetze (BG)
Verordnung zu den BG
Verordnung zu den kantonalen Gesetzen
Gemeindeverfassung
Gemeindegesetz
Verordnung zu den Gemeindegesetzen
National- und Ständerat
Bundesrat (oder dessen Departemente und Ämter)
Kantonales Parlament (Kantonsrat/Grosser Rat/Landrat)
Kantonale Regierung oder untergeordnete Verwaltungsbehörden des Kantons (Erziehungsrat/Departemente/Amtsstellen)
Stimmberechtigte der Gemeinde
Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament (Einwohnerrat)
Gemeinderat oder untergeordnete Behörden und Amtsstellen der Gemeinde
Nat
ion
ale
Eben
eK
anto
nal
e Eb
ene
Gem
ein
de-
Eben
e
Kantonale Gesetze
Erlassen durch:Gesetz:
Stimmberechtigte des Kantons
Gesetzeshierarchie