Www.bit-projekt.de Gefördert durch:Projektträger: Caritasverband Wiesbaden- Rheingau-Taunus e.V....

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Gefördert durch: Projektträger:

Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.

Informationsveranstaltungin Gladenbach

25. und 26. November 2009

Die Bedeutung der Betreuungsvereinefür das BiT-Projekt

23.11.09 BiT-Projekt 2

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w.bit-projekt.de§ 1908 f BGB Anerkennung als

Betreuungsverein

(1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird,

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w.bit-projekt.de§ 1908 f BGB Anerkennung als

Betreuungsverein

2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät,

2.a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert,

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Betreuungsverein

3. einen Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeitern ermöglicht.

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Die Rolle des Betreuungsvereins

Schnittstelle des Projekts Ansprechpartner (aktiv und passiv) für das

Betreuungsgericht Ansprechpartner (aktiv und passiv) für die

Betreuungsbehörde Partner, Ausbilder, Anleiter, Kontrolleur des

ehrenamtlichen Betreuers Aufrechterhalter des Netzwerkes

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w.bit-projekt.deAnforderungen an den

Betreuungsverein

Inhaltliche Voraussetzungen- Bereitschaft zur Mitarbeit bei Vereinsbetreuer und Vorstand- Interesse an einer neuen, aber eigentlich essentiellen Arbeit im Verein- Schulung nach dem Hessischen Curriculum- Teilnahme an der Begleitforschung

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w.bit-projekt.deAnforderungen an den

Betreuungsverein

Strukturelle Voraussetzungen- ausreichende Zahl qualifizierter Mitarbeiter- Weiterbildung der Mitarbeiter- Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter- Versicherung- Büroräume, technische Ausstattung, kundenfreundliche Sprechzeiten- Projektbindung über den gesamten Zeitraum mit Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

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Wie fangen wir an?

Als Initiatoren der Tandem-Betreuungen sind denkbar:

- Betreuungsgericht- Betreuungsstelle- Betreuungsverein

- andere Stellen/Einrichtungen, z.B. Krankenhaussozialdienst, WfB

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Initiator Betreuungsgericht

In der Anhörung bzw. durch das Gutachten ist ersichtlich, dass ein ehrenamtlicher Betreuer potentiell zur Verfügung steht, der aber aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten oder der familiären/sozialen Situation die Betreuung ohne Unterstützung nicht übernehmen würde.Der Betreuungsrichter nimmt Kontakt zum Verein auf, um das Tandem zu besprechen und bestellt beide zu Betreuern.

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Initiator Betreuungsstelle

Im Rahmen der Sozialberichterstattung wird deutlich, dass ein ehrenamtlicher Betreuer potentiell zur Verfügung steht, der aber aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten oder der familiären/sozialen Situation die Betreuung ohne Unterstützung nicht übernehmen würde.Der Mitarbeiter formuliert einen entsprechenden Betreuervorschlag an das Gericht und nimmt Kontakt zum Verein auf, um das Tandem zu besprechen.

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Initiator Betreuungsverein

In der Beratungsarbeit im Vorfeld der Betreuerbestellung wird deutlich, dass ein ehrenamtlicher Betreuer (i.d.R. aus der Familie) potentiell zur Verfügung steht, der sich aber aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten oder der familiären/sozialen Situation die alleinige Betreuungsführung ohne Unterstützung nicht zutraut.Der Mitarbeiter teilt diesen Sachverhalt dem Gericht mit und erklärt seine Bereitschaft zur Tandembetreuung.

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Die Arbeit mit den Ehrenamtlichen

Abschluß einer Kooperationsvereinbarung Betreuungsplanung zu Beginn Verlaufskontrolle Regelmäßige Abstimmungsgespräche

zwischen den Tandem-Partnern Gruppengespräche Aktenführung/Duplex-Akte Administrative Unterstützung

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Finanzierung der Tandem-Betreuung

Vergütung für den Vereinsbetreuer Aufwandspauschale für den ehrenamtlichen

Betreuer

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Unterstützung für den Verein

Fachberatung Regelmäßige Teilnahme an den Kolloquien

zur Wissensvermittlung und zum Erfahrungsaustausch

Handbuch Wissenschaftliche Begleitforschung

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Was hat der Verein davon?

Erfüllung der Aufgaben nach § 1908 f BGB Weiterbildung und Qualifizierung der

Mitarbeiter Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes Beitrag zur Weiterentwicklung des

Betreuungsrechts zum Wohl des Betreuten

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BiT

BiTBetreuung im Tandem

Betreuung im Teamkann nur funktionieren mit dem Engagement aller Beteiligter, mit der Bereitschaft, sich auf

etwas Neues und auf Arbeit einzulassen und viel miteinander zu reden. Dann profitieren alle und

besonders der Betreute davon.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!