Post on 06-Aug-2020
Amt für Wohnraumversorgung
ZahlenDatenFakten
2015aktualisierte Neuauflage
81 Situation der Wohnheime für wohnungslose Menschen
81 Fallmanagement für die Hilfen nach dem § 67 ff SGB XII „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“
82 Neue Bedarfe im Hilfesystem
83 Herausforderungen der Arbeit
84 Individualhilfen und Gewaltprävention
85 VI. Schnittstellen Zwischen den Abteilungen und FSB
85 1. ) Fallkonferenz
87 2.) Wohnungen der FSB
89 Impressum
90 Anlage: Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines
INHALT4 Vorwort
7 I. Abteilung I – Zentrale Dienste
9 II. Abteilung II – Wohnen
9 1.) Wohnungsangebot
13 Gebundener / geförderter Wohnungsbestand – Verteilung auf Stadtbezirke –
15 Verlängerung der Mietpreis- und Belegungs-bindungen bei geförderten Mietwohnungen
21 2.) Wohnungsnachfrage
24 Bewegungen innerhalb der wohnungssu-chend gemeldeten Haushalte
24 Übersicht über die Aufnahme- sowie Lösch-gründe
27 3.) Wohnraumförderung
27 a) Mietwohnraumförderung
30 b) Eigentumsförderung
34 Wohnraum für Flüchtlinge
37 III. Abteilung III – Soziale Dienste
37 III.1 A) Prävention / Wohnungssicherung
37 Auftrag
37 Unser Angebot
39 Kooperationspartner
40 Fazit
42 Verteilung der Gesamtfälle nach Erfassungs-grund und Interventionserfolge
43 Interventionserfolge
46 Arbeitsschwerpunkte des Sachgebiets Präven-tion / Wohnungssicherung im Jahr 2015
46 1. Fortbildung und Handlungsplanung bei Messie-Syndrom
46 2. Notfallmanagement beim Hochhausbrand in der Zähringer Straße
47 III.1 B) Sozialdienst in den Obdachlosenunter-künften Wiesentalstraße 21 und
47 Schwarzwaldstraße 69
48 Aufnahmeersuchen im Jahr 2015
48 Übersicht über die Belegungszahlen im Jahr 2015
50 Auszüge aus der Wiesentalstraße 21 und der Schwarzwaldstraße 69
53 III.2 Sozialer Dienst Flüchtlinge
53 Situation
54 Sozialer Dienst Flüchtlinge
56 Betreuung von Flüchtlingen in Wohnungen
57 Sonderkontingent besonders traumatisierter Frauen und Kinder aus dem Nordirak
59 III.3 Projektverbund Bleiberecht Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald
65 IV. Abteilung IV – Wohnheimverwaltung
66 Standorte
75 V. Abteilung V – Oase – Zentrum für Woh-nungslose Menschen
75 Allgemeines zur Situation wohnungsloser Menschen
75 Entwicklungen 2015 und Tendenzen in Frei-burg
79 Fachberatung für wohnungslose Menschen32
VORWORT
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,
in Freiburg gibt es aufgrund des immer noch stattfindenden Bevölkerungswachstums und des knappen und dadurch eher hochpreisigen Wohnraumangebotes nach wie vor Bedarf an preisgünstigem Wohnraum. Insbe-sondere Haushalte mit geringem Einkommen sind auf kommunale Hilfe bei der Wohnraumversorgung ange-wiesen.
Hinzu kommt, dass sich immer mehr Menschen auf der Flucht befinden, so dass sich die Anzahl der Asylbewer-ber/-innen in den letzten fünf Jahren nahezu verdreifacht hat. Auch diese Menschen brauchen Hilfe bei der Wohnraumversorgung.
Mit umfangreichen Projekten und Fördermaßnahmen sowie Versorgungsvorhaben auch für Flüchtlinge ist es der Stadt gelungen, die Menschen weitestgehend und adäquat zu versorgen. Trotzdem zeigen neue Statis-tiken auf, dass die Anzahl der wohnungslosen Menschen insbesondere in Ballungsräumen und engen Woh-nungsmärkten wie Freiburg bundesweit gestiegen ist. Dem ist mit neuen Konzepten entgegenzusteuern.
Mit Blick auf die bevorstehende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund beschloss der Gemein-derat, notwendige neue Strukturen einzusteuern und ein neues Amt zu bilden: das Amt für Migration und Integration. Dieses neue Amt wird seine Arbeit am 01.06.2016 aufnehmen.
Gleichzeitig wird das Amt für Wohnraumversorgung aufgelöst und die verschiedenen Arbeitsfelder innerhalb der Stadtverwaltung zielgerichtet in bestehende Organisationsstrukturen eingebettet.
Insofern ist der vorliegende Bericht in dieser Form das letzte Exemplar „Zahlen, Daten, Fakten“ des Amtes für Wohnraumversorgung.
Ihnen als Leserinnen und Leser wünschen wir aufschlussreiche Einblicke in das Handlungsfeld Wohnversor-gung.
Ulrich von Kirchbach Bürgermeister für Kultur, Integration, Soziales und Senioren
Werner HeinAmtsleiter, Amt für Wohnraumversorgung
54
I. ABTEILUNG I – ZENTRALE DIENSTE
In der Abteilung I – Zentrale Dienste – werden die Ressourcen des Amtes, wie die Personal- und Finanzierungs-verwaltung, EDV-Administration, Botendienste und die Büro- und Geschäftsausstattung, zentral organisiert. Ziel ist es, für die Fachabteilungen reibungslose Arbeitsabläufe sicherzustellen.Das immense Anwachsen der Flüchtlingszuweisungen insbesondere im zweiten Halbjahr 2015 konnte nur durch den massiven Ausbau der Unterkunftslandschaft und eine deutliche Aufstockung der Personaldecke, insbesondere im Bereich Sozialdienst Flüchtlinge und technische Dienste, bewerkstelligt werden.Die Querschnittsfunktion der Abteilung führte zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitsbelastung. Eine perso-nelle Nachsteuerung der Abteilung 1 ist für 2016 vorgesehen.
Die Aufgaben der Abteilung werden, zum Stichtag 31.12.2015, von 103 Mitarbeitenden auf 72 Planstellen wahr-genommen.35 Mitarbeitende verfügen über eine Verwaltungsausbildung, 36 über einen sozialpädagogischen Ausbil-dungshintergrund und 31 Beschäftigte besitzen eine handwerkliche Ausbildung.
Die Aufgaben und organisatorische Struktur des Amtes und seiner Abteilungen können der nachstehenden grafischen Übersicht entnommen werden:
Abt. I Zentrale Dienste
Haushalt / Finanzen / Controlling
Personalverwaltung
Buchhaltung Einnahmen / Ausgaben
Botengänge /Fahrdienst
EDV und Datenadministration
Abt. II Wohnen
Mietwohnraum- / Eigentumsförderung
Benennungsrechte / Wohnungssuchende / Berechtigungsscheine
/ Zusatzförderung / Mietfestsetzung / Woh-
nungsbindungsdatei
Abt. III Soziale Dienste
Prävention / Wohnungssicherung
Sozialdienst für Flücht-linge in Unterkünften
und Wohnungen
Bleiberecht
Abt. IV Wohnheimver-waltung
Abt. VOASE
Wohnraumakquise Fachberatung für wohnungslose
Menschen
Auszahlung ALG-II- Leistungen
Gesamtverwaltung der Unterkünfte und
Wohnungen
Technische Betreuung der Unterkünfte und
Wohnungen
Fallmanagement für wohnungslose Men-
schen
Gewaltprävention /Notübernachtung
Amtsleitung Assistenz Amtsleitung
Sekretariat
DAS TEAM DES AMTES FÜR WOHNRAUMVERSORGUNG
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Am
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Woh
nrau
mve
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ORGANIGRAMM Tabelle 1
76
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II. ABTEILUNG II – WOHNEN
1.) WOHNUNGSANGEBOT
In der Stadt stehen laut FR.ITZ (Statistik und Informationsportal der Stadt Freiburg) zum 31.12.2015 insgesamt 110.323 Wohneinheiten zur Wohnversorgung der wohnberechtigten Bevölkerung von 224.512 Personen zur Ver-fügung.
Ein Teil davon ist „gebunden / gefördert“, d. h., die Belegung dieses Wohnraumes wird durch das AWV über-wacht. Dieser Wohnungsbestand beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12.905 Wohneinheiten und beinhaltet sowohl Mietwohnraum als auch eigengenutzte Wohnungen. Alle Wohnungen sind in der Wohnungsbindungsdatei registriert. Die Mietwohnungen stehen nach folgenden Grundsätzen zur Verfügung:
»» Alle Wohnungen der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB), für die ein Benennungsrecht zu Gunsten der Stadt besteht
»» 75 % der übrigen Wohnungen im FSB-Verbund sind an Bewerberinnen und Bewerber der Wohnungssucher-datei bzw. Tauschbewerberinnen und -bewerber innerhalb des FSB-Verbundes zu vermieten
»» Alle sonstigen Wohnungen mit städtischem Benennungsrecht in Wohnungen von Bauträgern und priva-ten Investorinnen und Investoren
Die Wohnungsbindungsdatei wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben von der Stadt geführt. In diese sind alle geförderten Wohnungen aufzunehmen. Die Stadt muss die Einhaltung der durch die Landesförderung beste-henden Mietpreis- und Belegungsbindungen überwachen.
Darüber hinaus werden gebundene Wohnungen in der Datei registriert. Hierbei handelt es sich, aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse, um den Wohnungsbestand des FSB-Verbundes und um Wohnungen, für die die Stadt ein Benennungsrecht hat.
Diese Wohnungen sind größtenteils frei finanziert, weshalb in der Regel keine Mietpreis- und Belegungsbin-dungen gelten. Ein Benennungsrecht bedeutet, „das Recht der zuständigen Stelle, dem Verfügungsberechtig-ten für die Vermietung einer bestimmten belegungsgebundenen Wohnung mindestens drei Wohnungssu-chende zur Auswahl zu benennen“ (§ 3 Abs. 13, Satz 4 Landeswohnraumförderungsgesetz, LWoFG).
Für diese Wohnungen werden berechtigte Haushalte aus der städtischen Wohnungssucherdatei vorgeschla-gen. Die Vermieterin / der Vermieter muss aus diesem Vorschlag jemanden auswählen.
EIN ERGEBNIS DES GEFÖRDERTEN WOHNUNGSBAUS
9
Im Folgenden eine Übersicht zum Verhältnis freier und geförderter / gebundener Wohnungsbestand am Ge-samtwohnungsbestand
0
18.750
37.500
56.250
75.000
93.750
112.500
131.250
150.000
92.708 93.831 94.756 95.502 96.751 97.418
14.064 13.953 13.693 13.379 13.110 12.905
2010 2011 2012 2013 2014 2015
frei finanzierterWohnungsbestand
geförderter / gebundenerWohnungsbestand
0
1.875
3.750
5.625
7.500
9.375
11.250
13.125
15.000
981 929 853 773 709 689
13.083 13.024 12.840 12.606 12.401 12.216
2010 2011 2012 2013 2014 2015
eigengenutzterWohnraum
Mietwohnraum
„FREIER“ WOHNUNGSBESTAND IM VERHÄLTNIS ZUM „GEFÖRDERTEN / GEBUNDENEN“ WOHNUNGSBESTAND
VERHÄLTNIS DES „GEFÖRDERTEN / GEBUNDENEN“ MIETWOHNRAUMS ZUM EIGENGENUTZTEN WOHNRAUM
1.319822 1.186 919 1.219 987 953 980 760 901 509 789
7.047
3.895
7.179
3.740
6.842
3.792
6.890
3.783
6.963
3.777
7.215
3.703
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Mit Benennungsrecht Ohne Benennungsrecht
VERHÄLTNIS DER GEBUNDENEN ZU DEN GEFÖRDERTEN MIETWOHNUNGEN
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gebu
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gefö
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gefö
rder
t
gefö
rder
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Abbildung 1
Abbildung 3
Abbildung 2
1110
0
600
1.200
1.800
2.400
3.000
397 420 414174 141 157
398 334 362
294173 149
76 76 52
5829 16
1.270 1.275 1.378
1.407
1.311
969
7
7
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Gewerbliche Vermieter/-innen
Privatpersonen
Genossenschaften
Freiburger Stadtbau GmbH
FSI
WOHNUNGEN MIT BENENNUNGSRECHT: 1.298
Nutzungsart Geförder-ter eigen-genutzter
Wohnraum
Mietwohnraum Gesamt-summe
gebunde-ner und
geförderter Wohnungs-
bestand
Gesamter Wohnungs-
bestand
Anteil geb. und gef.
Wohnungs-bestand zum
ges. Woh-nungs-
bestand in %
gebunden gefördert SummeStadtbezirk
Lehen 13 1 0 1 14 1.135 1,2 %Oberau 8 31 21 52 60 3.967 1,5 %Waltershofen 19 2 0 2 21 1.000 2,1 %Hochdorf 36 15 0 15 51 2.230 2,3 %Herdern 3 185 43 228 231 8.801 2,6 %Günterstal 5 20 0 20 25 941 2,7 %Wiehre 11 178 149 327 338 12.362 2,7 %Kappel 16 21 0 21 37 1.325 2,8 %Munzingen 33 4 2 6 39 1.164 3,4 %St. Georgen 85 19 114 133 218 6.326 3,4 %Littenweiler 13 16 98 114 127 3.619 3,5 %Ebnet 12 38 0 38 50 1.389 3,6 %Zähringen 11 79 134 213 224 4.704 4,8 %Opfingen 48 16 33 49 97 1.962 4,9 %Tiengen 22 2 56 58 80 1.532 5,2 %Altstadt 3 120 174 294 297 4.457 6,7 %Waldsee 16 73 124 197 213 2.788 7,6 %Landwasser 11 0 366 366 377 3.302 11,4 %Rieselfeld 105 181 189 370 475 4.112 11,6 %Stühlinger 6 754 343 1.097 1.103 8.758 12,6 %Betzenhausen 15 315 692 1.007 1.022 7.335 13,9 %Brühl 6 849 226 1.075 1.081 6.014 18,0 %Vauban 44 55 277 332 376 2.001 18,8 %Mooswald 30 658 399 1.057 1.087 4.037 26,9 %Haslach 95 2.084 520 2.604 2.699 9.904 27,3 %Weingarten 23 2.008 532 2.540 2.563 5.158 49,7 %Gesamt 689 7.724 4.492 12.216 12.905 110.323 11,7 %2014 12,1 %2013 12,3 %
GEBUNDENER / GEFÖRDERTER WOHNUNGSBESTAND – VERTEILUNG AUF STADTBEZIRKE –
0
3.000
6.000
9.000
12.000
15.000
2.084 2.074 2.055 1.788 1.757 1.750
781 768 645 650 492 458
840 844 822 771 766 572
7.950 7.947 8.160 8.249 8.242 8.292
1.428 1.391 1.158
214 213 213
934 931 931
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Gewerbliche Vermieter/-innen
Privatpersonen
Genossenschaften
Freiburger Stadtbau GmbH
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
FSI
MIETWOHNUNGEN NACH EIGENTÜMERGRUPPEN
Abbildung 4
Abbildung 5
Tabelle 2
1312
0
300
600
900
1.200
1.500
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 - 31
Gewerbliche Vermieter/-innen Privatpersonen
Genossenschaften Freiburger Stadtbau GmbH
235
601 596
105
266
163
1.103
AUSLAUF DER MIETPREIS- UND BELEGUNGSBINDUNGEN BEI GEFÖRDERTEN MIETWOHNUNGEN
Die Geltungsdauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen wird im Förderprogramm festgelegt. Derzeit kann ausgewählt werden zwischen einer 10-, 15- und einer 25-jährigen Bindung.
Bei öffentlich gefördertem Wohnraum (sog. „Erster Förderweg“ aus den Nachkriegsjahren) richtet sich das Bindungsende nach dem Tilgungsplan. Dieser ist lediglich der L-Bank und den Darlehensempfängerinnen und -empfängern bekannt, weshalb das Bindungsende dieses Wohnraumes nicht festgelegt werden kann. Werden die Mittel vorzeitig freiwillig getilgt, gilt eine gesetzliche Nachwirkungsfrist von 8 Jahren.
Um den Bestand an preisgebundenem Wohnraum zu erhalten, beschloss der Gemeinderat im Rahmen des Kommunalen Handlungsprogramms Wohnen die Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Zunächst wurde anhand der Drucksache G-13/110 vom 11.09.2013 beschlossen, die Mietpreis- und Belegungs-bindungen sämtlicher Wohnungen der FSB innerhalb der nächsten 5 Jahre um 5 weitere Jahre zu verlängern. Voraussetzung für die Verlängerung war, dass die Mieterinnen und Mieter die für die Wohnung maßgebliche Einkommensgrenze nicht um mehr als 10 % überschritten.
Als Ausgleich dafür erstattete die Stadt der FSB den durch die nicht mögliche Mietanpassung bis zur ortsüb-lichen Vergleichsmiete entstandenen Fehlbetrag. Darüber hinaus erhalten die Mieterinnen und Mieter einen monatlichen Zuschuss in Abhängigkeit von ihrem Einkommen (vgl. Ziff. 3 A Mietwohnraumförderung, „Vierter Förderweg“). Die Überprüfungen in 2014 ergaben folgendes Ergebnis:
Anwesen
Anzahl be-troffener
Wohn-einheiten
Anzahl Wohnein-heiten mit Bindungs-verlänge-
rung
Anzahl Wohneinheiten ohne Bindungsverlängerung
geleisteter finanzieller Ausgleich an FSB für
Bindungsver-längerung
max. fi-nanzieller
Aufwand in-nerhalb der 5 Jahre für den einkommens- orientierten
Mietzu-schuss
wegen Einkom-
mensüber-schreitung
fehlende Rückmel-
dung
Leerstand wg. gepl.
Abbruchs / Sanierung
1 12 11 1 0 0 64.452,72 E 99.797,76 E2 49 29 6 12 2 186.411,06 E 288.636,48 E3 16 13 0 3 0 71.248,23 E 52.846,56 E4 14 13 1 0 0 84.073,86 E 130.178,88 E
Gesamt 91 66 8 15 2 406.185,87 E 571.459,68 E
Mit der Drucksache G-15/024.1 vom 06.05.2015 wurde der bestehende Beschluss aktualisiert. Der Gemeinderat beschloss, die bis zum 31.12.2024 auslaufenden Bindungen um 15 Jahre unter Inanspruchnahme einer Förde-rung nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm zu verlängern. Voraussetzung für die Verlängerung
VERLÄNGERUNG DER MIETPREIS- UND BELEGUNGSBINDUNGEN BEI GEFÖRDERTEN MIETWOHNUNGEN
Abbildung 6
Tabelle 3
1514
ist, dass die Mieterinnen und Mieter die Voraussetzungen (v. a. Vermögen, Einkommen, Wohnungsgröße) zum Bezug der Wohnung erfüllen und einen gültigen Wohnberechtigungsschein erhalten.
Im Bestand der FSB kam es in 2015 zu folgenden Überprüfungen:
Anwesen
Anzahl betroffener
Wohn-einheiten
(WE)
Anzahl Wohnein-heiten mit
Bindungsver-längerung
Anzahl Wohneinheiten ohne Bindungsverlängerung
wegen Einkommens-
überschreitung
wegen Vermögen
wegen Über-schreitung
Wohnungs-größe
fehlende Rückmel-
dung
1 18 15 1 0 2 02 41 31 2 1 4 33 72 57 4 0 7 44 224 123 12 0 70 19
Gesamt 355 226 19 1 83 26
Bis 12/2024 sind noch 16 Objekte der FSB mit insgesamt 533 Wohnungen zu prüfen.
Auch zwei weitere Eigentümer entschlossen sich, für insgesamt 13 Wohnungen im Jahr 2015 Fördermittel des Landes zur Bindungsverlängerung in Anspruch zu nehmen.
Insgesamt wurden in 2015 somit folgende Mittel des Landes beantragt bzw. bewilligt:
Objekt WE Höhe Zu-schuss / qm
Antrag Höhe Zuschuss ges.
Bin-dungs-dauer
Antrag vom
Bewilli-gung vom
Förder- qm
bewilligter Zuschuss
1 5 558 E * 99.670 E 15 Jahre 20.05.2015 23.10.2015 178,78 99.700 E2 14 461 E 404.495 E 15 Jahre 10.08.2015 16.09.2015 877,43 404.500 E3 1 461 E 40.974 E 15 Jahre 23.10.2015 29.10.2015 88,88 41.000 E4 8 461 E 255.855 E 15 Jahre 26.10.2015 18.11.2015 555,00 259.500 E5 31 461 E 936.176 E 15 Jahre 28.10.2015 19.11.2015 2.030,75 936.200 E6 57 461 E 1.702.026 E 15 Jahre 28.10.2015 14.12.2015 3.692,03 1.702.000 E7 124 461 E 4.045.321 E 15 Jahre 23.12.2015
+ 13.5.2016 Nachrei-
chung
24.02.2016+
23.5.2016
8.776,84 3.334.600 E
Gesamt 240 7.484.516 E 16.199,71 6.777.500 E
* Förderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der WohnraumversorgungTabelle 4Tabelle 5
1716
0
25
50
75
100
125
150
175
200
14
7060 59 58
2112
7058
5 7
75
126
101
19
87
114
71
15
699
46
105
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026-2030
ÜBERSICHT ÜBER DIE DAUER DER BENENNUNGSRECHTE
davon gefördert
davon frei finanziert
Ein Benennungsrecht wird hauptsächlich aufgrund einer finanziellen Leistung der Stadt vereinbart. Die Dauer des Benennungsrechtes ist in der Regel von der Dauer dieser Leistung abhängig (z. B. Erbbauzinsermäßigung).
Abbildung 7
1918
Foto
: Sta
dt Fr
eibu
rg –
Am
t für
Woh
nrau
mve
rsor
gung
WOHNUNGSSUCHE IN FREIBURG – WARTEN GEHÖRT DAZU
2.4002.592
2.3062.106 2.168 2.192
1.702
2.214 2.3202.511 2.532 2.654 2.537 2.486 2.537
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Zeitraum
Anza
hl d
er W
ohnb
erec
htig
ungs
sche
ine
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Um eine geförderte Wohnung anmieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser ist u. a. einkommensabhängig und regelt in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsmitglieder auch die zu-stehende Wohnungsgröße.
1.192 von den 2.537 Wohnberechtigungsscheinen wurden für Ein-Personen-Haushalte ausgestellt, 545 für Frau-en und 647 für Männer. In 410 Wohnberechtigungsscheinen wurde der besondere Personenkreis „Senioren“ (Personen, die das 60. Le-bensjahr vollendet haben, vgl. § 4 Abs. 19 LWoFG) bescheinigt. Es handelt sich hierbei um 300 Wohnberechti-gungsscheine für Alleinstehende (184 Frauen / 116 Männer) und 110 für Paare. 371 Wohnberechtigungsscheine wurden mit dem besonderen Personenkreis „Alleinerziehend“ ausgestellt:
Haushaltsvorstand HaushaltsvorstandHaushaltsgröße weiblich männlich Haushaltsgröße weiblich männlich
2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 20152 178 192 20 22 5 3 10 - 33 72 88 3 9 6 1 3 - -4 39 41 1 2 7 1 1 - -
2.) WOHNUNGSNACHFRAGE
ANZAHL DER ERTEILTEN WOHNBERECHTIGUNGSSCHEINE
Abbildung 8
Tabelle 6 21
0
750
1.500
2.250
3.000
1.311 1.224 1.255 1.225 1.165 1.054 1.181
905 1.138 1.062 1.2061.035
1.016 888
104149 215
223337
416 468
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Aufnahme in die Wohnungssucherdatei
Wohnberechtigungsscheine
Folgeanträge Wohnungssucherdatei
Anza
hl d
er W
ohnb
erec
htig
ungs
sche
ine
Zur Unterstützung bei der Wohnungssuche gibt es die städtische Wohnungssucherdatei. Diese soll der Wohn-versorgung Freiburger Bürgerinnen und Bürger dienen, die sich in einer Wohnungsnotlage befinden.
Der Gemeinderat hat als Voraussetzung zur Aufnahme u. a. folgende Kriterien festgelegt:
»» Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)»» Wohnungsnotlage, die nicht selbst verursacht wurde»» Ununterbrochener Aufenthalt in Freiburg mit Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Jahren vor Antragstellung
ANZAHL DER ERTEILTEN WBS IM VERHÄLTNIS ZU DEN AUFNAHMEN IN DIE WOHNUNGSSUCHERDATEI
0
375
750
1.125
1.500
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
397
501
844
694
590
767
965
796
1.008
1.115 1.1301.184
1.2561.330 1.310
1.458
WOHNUNGSSUCHENDE HAUSHALTE HALTEN SICH AUF HOHEM NIVEAU
Diese 1.458 Haushalte umfassen 3.524 Personen:Haushaltsgröße Anzahl Haushalte betroffene Personen1 617 6172 262 5243 219 6574 185 7405 95 4756 55 3307 19 1338 6 48Gesamtergebnis 1.458 3.524
Abbildung 9
Abbildung 10
Tabelle 7
2322
Aufnahmegründe Anzahl 2013 Anzahl 2014 Anzahl 2015Konflikte in den bisherigen Wohnverhältnissen 23 28 28Unterbringung in städt. Unterkunft 47 46 99Wechselnde Schlafstellen oder ohne festen Wohnsitz 116 117 114Unterbringung im Frauenhaus 12 8 11Einzelfallhilfe i. R. des § 67 ff SGB XII (z. B. Aufnahmehaus) 44 37 47Räumung 15 23 24Kündigung / befristetes Mietverhältnis 167 202 215Miete zu hoch im Verhältnis zum Einkommen 81 105 122Gesundheitliche Gründe 68 62 71Trennung von Partnerin / vom Partner 75 85 74Wohnung mangelhaft oder unpassend im Verhältnis zu der Zahl der Haushaltsangehörigen
337 331 280
Sonstige Gründe 218 31 131.203 1.075 1.198
BEWEGUNGEN INNERHALB DER WOHNUNGSSUCHEND GEMELDETEN HAUSHALTE
0
300
600
900
1200
1500
420569
457 517653 588 580 591 600 557 617
134
159
110189
165 200 218 230 228 253262
88
109
84
120124 126 152 165 201 199
219
75
54
53
9181 97 107
134146 144
185
24
30
45
4753 69
7575
92 84
95
27
44
47
4439 50
5261
63 73
80
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
1-Personen-Haushalte
2-Personen-Haushalte
3-Personen-Haushalte
4-Personen-Haushalte
5-Personen-Haushalte
6-Personen-Haushalte und mehr
Anza
hl d
er W
ohnu
ngss
uche
nden
WOHNUNGSSUCHENDE NACH HAUSHALTSGRÖSSE
Wohnungssuchende HaushalteJahr Aufnahme Löschungen Stand zum 31.12.2009 1.311 1.204 1.1152010 1.224 1.209 1.1302011 1.255 1.201 1.1842012 1.248 1.176 1.2562013 1.203 1.129 1.3302014 1.075 1.095 1.3102015 1.198 1.050 1.458
Es können Inhaberinnen und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines nachträglich in die Wohnungssu-cherdatei aufgenommen werden. In diesen Fällen wird nicht nochmals ein „neuer“ Wohnberechtigungsschein ausgestellt, sondern der bestehende angepasst.Daher entspricht die Anzahl der Aufnahmen in die Wohnungssucherdatei nicht zwingend der Anzahl der er-teilten Wohnberechtigungsscheine, die zur Aufnahme in die Wohnungssucherdatei führten (siehe Seite 21).
ÜBERSICHT ÜBER DIE AUFNAHME- SOWIE LÖSCHGRÜNDE
Löschgründe Anzahl 2013 Anzahl 2014 Anzahl 2015Versorgt im Rahmen des Benennungsrechts 35 34 61Versorgt durch die Freiburger Stadtbau GmbH oder das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
255 268 308
Selbst versorgt 97 93 75Folgeantrag nicht gestellt 663 634 536Angebot abgelehnt oder nicht gemeldet 61 50 47Nicht mehr sozialwohnungsberechtigt oder keine Wohnungsnot mehr 7 9 -Sonstige Gründe 11 7 15
1.129 1.095 1.050Entsprechend der Situation auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt sind auch innerhalb der Wohnungssucher-datei mit 617 Wohnungssuchenden die Single-Haushalte stark vertreten (246 Frauen / 371 Männer).
Bei 165 Wohnungssuchenden handelt es sich um den besonderen Personenkreis „Senioren“ (Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, vgl. § 4 Abs. 19 LWoFG): 115 Alleinstehende (61 Frauen / 54 Männer) und 50 Paare. 241 wohnungssuchende Haushalte gehören dem besonderen Personenkreis „Alleinerziehend“ an:Haushaltsgröße Haushaltsvorstand weiblich Haushaltsvorstand männlich
2014 2015 2014 20152 97 112 11 183 39 62 1 64 21 30 2 15 4 6 - 36 1 2 - -7 1 - -
Abbildung 11
Tabelle 82524
Foto
: Sta
dt Fr
eibu
rg –
Am
t für
Woh
nrau
mve
rsor
gung
/ Sta
dtpl
anun
gsam
t
WOHNRAUMFÖRDERUNG 3.) WOHNRAUMFÖRDERUNG
A) MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG
Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes entstehen für den damit gebauten Wohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Wohnungen dürfen daher nur an Personen mit einem in Baden- Württemberg ausgestellten gültigen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Der Mietpreis wird im Rahmen des Förderprogramms geregelt und liegt für Wohnungen, die ab 2013 gefördert wurden, bei der orts-üblichen Vergleichsmiete abzüglich mindestens 33 %.
Um geförderten Wohnraum zu erhalten, müssen Fördermittel des Landes in Anspruch genommen werden. Das Land gewährt z. B. zinsverbilligte Darlehen zum Bau von Mietwohnraum und eigen genutztem Wohnraum.
0
75
150
225
300
11 5 3 211
293
156
1912
166
2009* 2010 2011 2012** 2013 2014 2015
Anzahl der neu zu bauenden Wohneinheiten
* davon sind 4 Anträge mit
92 WEzurückgezogen
worden** davon sind 2 Anträge mit 12
WE zurückgezo-gen worden
Anzahl der Anträge
Abbildung 12
27
0
150
300
450
600
382
441
565 574 573 567553 543
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anza
hl d
er b
etro
ffen
en W
ohne
inhe
iten
ANZAHL DER BETROFFENEN WOHNEINHEITEN UND AUFWAND IM ÜBERBLICK
In der Vergangenheit gab es eine Sonderform der Mietwohnraumförderung, den sog. „Vierten Förderweg“. Kennzeichnend hierfür ist, dass nicht nur der Bau über ein zinsverbilligtes Darlehen für den Eigentümer / die Eigentümerin gefördert wird, sondern auch die Miete subventioniert wird.
Entweder wird die Miete einkommensabhängig festgesetzt oder die Mieterin / der Mieter erhält einen ein-kommensabhängigen Zuschuss von der Stadt, um die programmbedingt vorgegebene Miete bezahlen zu kön-nen.
Die Stadt erhält den gewährten Zuschuss anteilig vom Land rückerstattet.
0
250.000
500.000
750.000
1.000.000
1.250.000
1.500.000
352.100 391.569520.244 582.928 550.606 496.567
172.019
440.807
305.446314.794
270.826
396.683 506.822509.867
483.118
450.314
2008 städt. Gesamtaufwand:
657.546 €
2009 städt. Gesamtaufwand:
706.363 €
2010 städt. Gesamtaufwand:
791.070 €
2011 städt. Gesamtaufwand:
979.611 €
2012 städt. Gesamtaufwand:
1.057.428 €
2013 städt. Gesamtaufwand:
1.006.434 €
2014 städt. Gesamtaufwand:
955.137 €
2015 städt. Gesamtaufwand:
891.120 €
Förd
erbe
träg
e in
€
0
50
100
150
200
250
300
15 20 9 16 16 15 16 129
127
15 7 14 6 6
4850 71
7967
74
5175
56 7
3
64
4
3
111117
162153
127 106
10396
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Zeitraum
Anza
hl d
er e
rtei
lten
Woh
nber
echt
igun
gssc
hein
e
DIE ADRESSATEN NACH GENDERASPEKTEN
Erstattung vom Land
(Refinanzierung)
Adressat „Familie“
Adressat „alleinerziehen-
der Mann“
Adressat „alleinstehender
Mann“
Adressatin „alleinerziehende
Frau“
Adressatin „alleinstehende
Frau“
verbleibender städtischer
Förderbetrag
Abbildung 13
Abbildung 14
Abbildung 15
2928
0
17,5
35
52,5
70
47
40
51
64 63
54
1214
6
1
20
15
9
22
9 8
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Zeitraum
Anza
hl d
er F
älle
984
23
170
11
Schauinslandstr. Süd
Gutleutmatten
Kurzacker/Hinterm Weiher
Reihenhausprogramm (insges. 14 Objekte)
Fuhrmannsgasse
B) EIGENTUMSFÖRDERUNG
Von Seiten des Landes können berechtigte Haushalte ein zinsverbilligtes Darlehen zum Erwerb von eigenge-nutztem Wohnraum erhalten. Dies ist sowohl für Neubau und gebrauchte Immobilien als auch für Eigentums-wohnungen und Häuser möglich.
Bei den Anträgen für Neubau im Jahr 2015 handelt es sich größtenteils um Wohnungen in Gutleutmatten und Hochdorf, Fuhrmannsgasse.
Die Stadt hat in letzter Zeit bei der Vergabe von Grundstücken oder dem Verkauf bestehender Objekte fest-gelegt, dass sich nur Personen bewerben dürfen, die die Fördervoraussetzungen des jeweils gültigen Landes-wohnraumförderungsprogramms erfüllen. Dies gilt auch für den Verkauf von Häusern durch die Freiburger Stadtbau GmbH.
Die Interessierten müssen den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Nachweis über die Einhaltung der Kriterien beifügen. Es erfolgten von 2013 bis 2015 bei verschiedenen Ausschreibungen Überprüfungen in folgender Anzahl:
Anzahl der Anträge gesamt
Anzahl der Anträge
gebrauchter Wohnraum
Anzahl der AnträgeNeubau
Abbildung 16
Abbildung 17
3130
0
2,5
5
7,5
10
12,5
15
1
10
7
5
3
5
2
3
14
2 2
2009 Fördersumme:
37.920 €
2010 Fördersumme:
94.800 €
2011 Fördersumme:
62.861 €
2012 Fördersumme:
37.850 €
2013 Fördersumme:
51.760 €
2014 Fördersumme:
10.695 €
2015Fördersumme:
9.960 €
Anza
hl d
er F
älle
Zeitraum und entsprechende Fördermittel
0
37,5
75
112,5
150
19
49
92
107 107
130 129
2009Fördersumme:
19.953 €
2010Fördersumme:
56.035 €
2011Fördersumme:
103.105 €
2012Fördersumme:
129.11.5 €
2013Fördersumme:
156.754 €
2014Fördersumme:
175.111 €
2015Fördersumme:
166.651 €
STÄDTISCHE EIGENTUMSFÖRDERUNG – NEUFÄLLE EINMALIGER ZINSZUSCHUSS
STÄDTISCHE EIGENTUMSFÖRDERUNG – ANZAHL FÄLLE LAUFENDER ZINSZUSCHUSS
davon mit L-Bank
davon freifinanziert
Auch die Stadt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Haushalten mit geringem / mittlerem Einkom-men eine finanzielle Unterstützung beim Erwerb von eigengenutztem Wohnraum. Dies kann sowohl in Ergän-zung zur Landesförderung als auch separat und in Form eines einmaligen oder eines jährlichen Betrages über max. 10 Jahre hinweg erfolgen.
Die jährliche Förderung besteht in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße in der Gewährung eines bis zu 3%igen Zinszuschusses für Darlehen, die durch vorrangige, zu Lasten des fördernden Objektes eingetragene Grundpfandrechte im Grundbuch gesichert sind und nicht bereits anderweitig gefördert werden. In der Ver-gangenheit wurden folgende Beträge ausbezahlt:
Abbildung 18
Abbildung 19
3332
Anfang 2015 trat ein Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ in Kraft. Zweck dieses Förderpro-gramms ist die Schaffung neuen Wohnraums für die gemeindliche Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Gefördert wird
»» der Erwerb neuen Wohnraums, »» der Wohnungsbau sowie »» Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
Der Wohnraum ist über 10 Jahre mit Flüchtlingen zu belegen. Jeder unterzubringenden Person müssen min-destens 10 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen.
Antragstellerin und Erstempfängerin ist die Gemeinde, somit die Stadt Freiburg. Über die von der Stadt einge-reichten Anträge wurde wie folgt entschieden:
Anwesen Förder-qm
voraussichtl. Anzahl der
unterzu-bringenden Flüchtlinge
Antrag vom
beantragter Betrag
Bewilli-gung vom
bewilligter Betrag
Hermann-Mitsch-Str. 13, Haus 14
659 54 06.02.2015 592.830 E 21.04.2015 494.025 E
Höllentalstr. 633 48 06.02.2015 478.650 E 21.04.2015 474.630 EHammerschmiedstr. 4042 318 25.08.2015 3.031.425 E 05.02.2016 3.031.425 EObere Schneeburgstr. 51, Kaiservilla
233 23 28.09.2015 92.245 E 05.02.2016 91.633 E
443 4.091.713
WOHNRAUM FÜR FLÜCHTLINGE
Tabelle 9
3534
Foto
: Sta
dt Fr
eibu
rg -
Amt f
ür W
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aum
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orgu
ng
HILFE BEI DROHENDEM VERLUST DER WOHNUNG III. ABTEILUNG III – SOZIALE DIENSTE
III.1 A) PRÄVENTION / WOHNUNGSSICHERUNG
AUFTRAG
UNSER ANGEBOT
Die Abteilung III – Soziale Dienste – umfasst folgende Aufgabenbereiche:
a) Prävention / Wohnungssicherungb) Sozialdienst in den Obdachlosenwohnheimen Wiesentalstraße 21 und Schwarzwaldstraße 69
In der persönlichen Beratung und Unterstützung vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sach-gebiets zwischen den Interessen der Betroffenen und denen der jeweiligen Vermietenden, deren rechtlichen Vertretungen sowie involvierten Behörden und Institutionen.Je nach Kündigungsgrund stehen dem Sachgebiet hierbei unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Das Sachgebiet Prävention / Wohnungssicherung verfolgt das Ziel, durch den Erhalt und die Sicherung beste-henden Wohnraums Obdachlosigkeit zu verhindern. Das Angebot richtet sich an alle Freiburger Bürgerinnen und Bürger, deren Mietverhältnisse durch Mahnungen, fristlose und/oder ordentliche Kündigungen gefähr-det sind bzw. denen durch anhängige Räumungsklagen oder terminierte Zwangsräumungen unmittelbar ein Wohnungsverlust droht.
Zudem übernimmt das Sachgebiet die ordnungsrechtliche Aufgabe der Beseitigung unfreiwilliger Obdachlo-sigkeit, indem Betroffene in eine städtische Notunterkunft eingewiesen werden, sofern sie keine anderweitige Wohnmöglichkeit haben. Zu diesem Zweck begleiten die Mitarbeitenden des Sachgebiets auch den Zwangs-räumungsvollzug.
37
a) Mietrückstände: Einen zentralen Baustein bei der Regulierung von Mietrückständen stellen – neben Ratenzahlungsvereinba-rungen mit den Vermietenden – die im SGB II und im SGB XII verankerten Darlehen für Leistungsberechtigte durch das Jobcenter bzw. das Amt für Soziales und Senioren dar. Die Mitarbeitenden des Sachgebiets prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Wohnungserhalt durch ein Darlehen im Einzelfall erfüllt sind und stellen dann Stellungnahmen für das Jobcenter bzw. das Amt für Soziales und Senioren aus. Auf dieser Grundlage wird dort die Entscheidung getroffen, ob ein Darlehen gewährt werden kann oder nicht. Im begründeten Ein-zelfall kann eine darlehensweise Übernahme der Mietrückstände auch durch das Amt für Wohnraumversor-gung mit Hilfe des Notfallkoffers1 erfolgen. Daneben gilt es, die zukünftigen Mietzahlungen durch gesicherte Zahlungswege (Einrichtung von Dauerauf-trägen, Direktzahlungen bei einem Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII, Renten-, Lohn- und Gehaltsab-tretungen) zu gewährleisten.
Bei Bedarf leiten die Mitarbeitenden des Sachgebiets weiterführende Hilfen ein (z. B. Hilfe bei der Bewältigung des Alltags, bei (Sucht- und psychischen) Erkrankungen, der Regulierung weiterer Schulden, Pflegeansprüchen, erforderlichen erzieherischen Hilfemaßnahmen (SGB VIII), evtl. Anregung von gesetzlichen Betreuungen u. a.).
Dass es dennoch zu Räumungen aufgrund von Mietrückständen kommt, hat unterschiedliche Ursachen, so z. B.:
»» wenn beim gleichen Haushalt zum wiederholten Male Rückstände aufgetreten sind,»» wenn es trotz aufsuchender Arbeit nicht gelingt, Kontakt zu den Betroffenen herzustellen,»» wenn die Betroffenen nicht zu einer Zusammenarbeit motiviert werden können,»» wenn der Mietpreis der Wohnung im Vergleich zur Haushaltsgröße über der Angemessenheitsgrenze liegt
und/oder»» bei sehr hohen Mietrückständen.
1) Mit Gründung des Amtes für Wohnraumversorgung wurde im Sachgebiet Prävention der sog. „Notfallkoffer“ eingeführt. Aus ihm sind finanzielle Hilfen, die vom AWV als Darlehen gewährt werden, möglich – z.B. in folgenden Situationen: drohender Woh-nungsverlust infolge von Mietrückständen, Kautionsübernahme zur Anmietung von angemessenem Wohnraum, Übernahme von Energiekostenrückständen. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe besteht nicht.
b) Mietwidriges VerhaltenUnter dem Begriff „mietwidriges Verhalten“ werden Verhaltensweisen des Mieters / der Mieterin gefasst, die für die Vermietenden unzumutbar sind, wie Beschädigen der Wohnung, Vernachlässigen der Wohnung (Ver-müllungs- oder Messie-Syndrom), unerlaubtes Überlassen des Wohnraums an Dritte, Störung des Hausfrie-dens oder Belästigen der Hausgemeinschaft. Ist der Wohnraum aufgrund mietwidrigen Verhaltens gefährdet, so gelingt ein Erhalt nur im Einvernehmen mit den Vermietenden. Im Gegensatz zu Räumungsklagen auf-grund von Mietrückständen gibt es bei Räumungsklagen aufgrund von mietwidrigem Verhalten keine gesetz-liche Informationspflicht, so dass die Vielzahl dieser Fälle erst mit der Terminierung der Zwangsräumung im Sachgebiet bekannt wird. Da eine Kontaktaufnahme mit den Betroffenen jedoch oft erschwert ist (z. B. aus Scham bei vermüllten Wohnungen) und eine genaue Hilfeplanung sowie ein Hinzuziehen weiterer Stellen erforderlich ist, ist – unabhängig vom oft fehlenden Willen des Vermieters – die Zeit für eine wohnungserhal-tende Intervention oftmals zu knapp. Aufgrund zunehmender Fallzahlen hat sich das Team des Sachgebiets Wohnungssicherung im Berichtsjahr 2015 verstärkt mit dem Vermüllungs- und Messie-Syndrom auseinander-gesetzt (s.u.).
c) Eigenbedarf der VermietendenNur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten stehen den Mitarbeitenden des Sachgebiets Prävention / Wohnungssicherung bei Kündigungen infolge von Eigenbedarfsansprüchen der Vermietenden zur Verfügung. Den Betroffenen bleibt die Möglichkeit, sich rechtsanwaltlich vertreten zu lassen. Zudem können sie bei der Abteilung 2 des AWV einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dort erfolgt ggf. eine Aufnahme in die städtische Wohnungssucherdatei.
Die Kooperation mit anderen öffentlichen Einrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften ist ein Grundpfei-ler, auf den das Sachgebiet für eine erfolgreiche Arbeit bauen kann: Um den Betroffenen ein zeitnahes Hilfeangebot machen zu können, arbeitet das Sachgebiet mit der Freibur-ger Stadtbau GmbH und anderen Wohnungsbauunternehmen zusammen, welche über ausgesprochene Kün-digungen – häufig auch bereits bei Mahnungen – informieren. Daraufhin erfolgt eine sofortige Kontaktauf-nahme mit den Mieterinnen und Mietern. Eine möglichst frühzeitige Intervention kann weitere mietrechtliche Schritte wie z. B. Räumungsklagen beim Amtsgericht verhindern helfen und führt damit zu einer deutlichen Kostenersparnis für Mieter, Vermieter und kommunale Darlehensgeber. Des Weiteren sinkt der Zeitdruck der Intervention für die Mitarbeitenden des Sachgebietes ebenso wie für beteiligte Kooperationspartner, hier ins-besondere das Jobcenter und das Amt für Soziales und Senioren.Auch über das Jobcenter Freiburg sowie die Abteilung 2 des AWV und weitere Netzwerkpartner werden viele
KOOPERATIONSPARTNER
3938
Bürgerinnen und Bürger auf die Präventionsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Haben Vermietende oder deren rechtliche Vertretungen eine Räumungsklage eingereicht, informiert das Amtsgericht Freiburg über den drohenden Wohnungsverlust. Über eine terminierte Zwangsräumung setzen die zuständigen Gerichtsvollzie-her/-innen schließlich das Sachgebiet Prävention in Kenntnis.
Durch eine erfolgreiche Prävention vermindert sich die Anzahl der akut obdachlosen Bürgerinnen und Bürger, die beim Verlust der Wohnung in ein städtisches Wohnheim eingewiesen werden müssten. Hierbei wird nicht nur fiskalisch eine Einsparung von Kosten erreicht, welche durch eine Unterbringung von Menschen in städti-schen Notunterkünften entstehen. Darüber hinaus werden auch die sozialen Negativfolgen von Obdachlosig-keit für die Betroffenen abgewehrt. Diese Aspekte sind gerade vor dem Hintergrund, dass sofort verfügbarer und bezahlbarer (Ersatz-)Wohnraum in Freiburg nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, kommunalpoli-tisch bedeutsam.
FAZIT
0
325
650
975
1300
820764
882
1176
1250
2011 2012 2013
Zeitraum
Anza
hl d
er F
älle
2014 2015
ENTWICKLUNG DER GESAMTFÄLLE IM SACHGEBIET PRÄVENTION / WOHNUNGSSICHERUNG
Wie schon in den Vorjahren hielt sich im Sachgebiet Prävention die Zahl der Gesamtfälle mit 1250 auf einem hohen Niveau. Für einen leichten Anstieg der Fallzahlen sorgte im Juli 2015 der Hochhausbrand in der Zährin-ger Straße, bei dem das Sachgebiet Prävention Teile des Notfallmanagements übernommen hat (s. u.).
1) Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf ein geändertes statistisches Zählverfahren zurückzuführen.
1
Abbildung 20
4140
145
161
418143
134
81
55
113
Vorsprachen
Mahnungen
Kündigungen
Klagen
Terminierte Zwangsräumungen
Aufnahmeersuchen in OLH
Brandopfer Zähringer Straße
Sonstige
VERTEILUNG DER GESAMTFÄLLE 2015
Verteilung der Gesamtfälle nach Erfassungsgrund:
Erfassungsgrund AnzahlWegen Mietrückständen, davon: 759a) Vorsprachen 51b) Mahnungen 157c) Kündigungen 303d) Klagen 131e) Urteile 25f) Mitteilung von Dritten 7g) terminierte Zwangsräumungen 85Wegen mietwidrigen Verhaltens, davon: 25a) terminierte Zwangsräumungen 6Wegen Eigenbedarf der Vermietenden, davon: 58a) terminierte Zwangsräumungen 4b) Aufnahme ins OLH 1Sonstige 408Summe 1250
VERTEILUNG DER GESAMTFÄLLE NACH ERFASSUNGSGRUND UND INTERVENTIONSERFOLGE
a) Bei drohendem Wohnungsverlust aufgrund von MietrückständenDie Anzahl der Fälle, die aufgrund von Mietrückständen erfasst wurden, übersteigt mit einer Zahl von 759 die aus anderen Gründen erfassten Fälle deutlich und macht mehr als die Hälfte der Gesamtfälle (61 %) aus. Dass bei einem Großteil dieser Fälle die Intervention des Sachgebiets erfolgreich ist, zeigt sich, wenn man die Zahl der wegen Mietrückständen terminierten Zwangsräumungen mit der Anzahl der aus demselben Grund erfassten Vorsprachen, Mahnungen, Kündigungen und Klagen vergleicht: Bei den 674 Fällen, die bis zu einem Urteil führten, wurde in nur 85 Fällen ein Zwangsräumungstermin anberaumt.
b) Bei drohendem Wohnungsverlust aufgrund mietwidrigen VerhaltensBei insgesamt 25 Fällen drohte der Wohnungsverlust aufgrund mietwidrigen Verhaltens. Der Anteil der ter-minierten Zwangsräumungen an den erfassten Fällen aufgrund mietwidrigen Verhaltens liegt bei 24 % und zeigt, dass ein Erhalt der Wohnung in diesen Fällen deutlich schwieriger ist als bei Kündigungen, die auf Mie-trückstände zurückzuführen sind – hier liegt der Anteil der terminierten Zwangsräumungen an der Gesamt-zahl der erfassten Fälle aufgrund von Mietrückständen bei nur 11 %.
c) Bei EigenbedarfskündigungenDie Gesamtzahl der wegen Eigenbedarf erfassten Fälle belief sich im Jahr 2015 auf insgesamt 58. Bei vier Fäl-len wurde eine Zwangsräumung terminiert, wobei es dem Sachgebiet in drei Fällen gelang, den Betroffenen alternativen Wohnraum zu vermitteln, so dass nur in einem Fall eine Aufnahme in eine der Notunterkünfte er-folgen musste. Insgesamt kann also davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Unterstützungsmög-lichkeiten im Bereich der Eigenbedarfskündigungen ausreichend sind bzw. es die betroffenen Mieter/-innen weitgehend selbständig schaffen, sich mit Wohnraum zu versorgen.
1) Unter Sonstige werden hier die Aufnahmen in die Notunterkünfte Wiesentalstraße 21 und Schwarzwaldstraße 69, soziale Unter-stützung nach Ausleitung aus den Notunterkünften, Fahrkarten, Gerichtsurteile und Mitteilungen von Dritten gezählt.
INTERVENTIONSERFOLGE
Abbildung 21
Tabelle 10
4342
Wie schon im vergangenen Jahr beträgt der Anteil der 1-Personen-Haushalte im Jahr 2015 beinahe die Hälfte der Gesamtfälle (45 %). Von diesen Single-Haushalten sind 68 % männlich, etwas mehr als im Jahr 2014.Noch deutlicher als im Vorjahr fällt die Bilanz für männliche Single-Haushalte aus, wenn man die Verteilung der Haushaltsgrößen bei terminierten Zwangsräumungen betrachtet: Während der Anteil der Alleinstehen-den an den terminierten Zwangsräumungen mit 60 % etwas geringer ist als 2014 (65 %), ist der Anteil der alleinstehenden Männer bei den erfassten Zwangsräumungen um vier Prozentpunkte gestiegen und liegt im Jahr 2015 bei 79 % .
GENDERTHEORETISCHE ASPEKTE
Betrachtet man die Haushaltszusammensetzung der Fälle, ergibt sich für die Jahre 2014 und 2015 folgendes Bild:
0
100
200
300
400
342
178198
269
8259
48
382
182
236
267
88
46 49
Alleinlebende Männer
Alleinlebende Frauen
Alleinerziehend mit einem od. mehr. Kindern
Paar mit mind. einem
Kind
Paar ohne Kinder WG Haushalt mit volljährigen
Kindern
2014 2015
Zusammensetzung der Haushalte bei terminierten Zwangsräumungen
Haushaltsgröße 2014 2015Alleinstehend, davon 88 80a) männlich 66 63b) weiblich 22 17Mehrpersonen-HH / Sonstige 48 54Summe terminierte Zwangsräumungen 136 134
Diese Zahlen legen nahe, dass die für das Jahr 2014 formulierten Problemlagen für die Gruppe der alleinste-henden Männer weiterhin zutreffen: 1. Der höhere Anteil an männlichen Single-Haushalten bei terminierten Zwangsräumungen von Alleinste-
henden (79 %) legt die Vermutung nahe, dass Männer in gefährdeten Mietverhältnissen stärker von einem tatsächlichen Wohnungsverlust bedroht sind als Frauen. Unklar bleibt jedoch, inwieweit der höhere An-teil der Männer dadurch bedingt ist, dass alleinstehende Frauen bei Wohnungsverlusten häufig in prekäre Wohnverhältnisse und eine verdeckte Obdachlosigkeit flüchten. Daher kann die o. g. These allein aufgrund der vorgelegten Zahlen nicht abschließend geklärt werden.
2. Die schwierige Wohnungsmarktsituation für Single-Haushalte auf dem freien Wohnungsmarkt und im
Bereich der geförderten Wohnungen macht eine alternative Wohnversorgung vor dem Wohnungsver-lust sowie die Reintegration in mietvertraglich abgesicherten Wohnraum aus der Obdachlosigkeit heraus schwierig. Auf dem freien Wohnungsmarkt haben es die Betroffenen schwer: Sie konkurrieren direkt mit der Gruppe der Studierenden um das knappe Angebot bezahlbarer / angemessener Wohnungen und – da die meisten von ihnen Transferleistungen (ALG-II, Grundsicherung) erhalten – werden sie von privaten Ver-mietenden häufig abgelehnt. Auch im Bereich der geförderten Wohnungen dauert es für Single-Haushalte besonders lange, bis sie mit einem Wohnungsangebot durch das AWV rechnen können. Wie die Übersicht „Wohnungssuchende nach Haushaltsgrößen“ zeigt, sind auch innerhalb der Wohnungssucherdatei die Single-Haushalte besonders stark vertreten (s. o.). Eine alternative Wohnversorgung für Alleinstehende bei bevorstehendem Wohnungsverlust ist also kaum möglich, so dass der Weg zur neuen Wohnung häufig zwangsläufig über die Obdachlosigkeit führt.
Ebenfalls gestiegen ist im Jahr 2015 die absolute Zahl der Alleinerziehenden – sie liegt um 39 Fälle höher als im Jahr zuvor. Dieser Anstieg ist jedoch als relativ gering zu betrachten: In Prozentzahlen ausgedrückt ergibt sich für die Alleinerziehenden ein Anteil an den Gesamtfällen in Höhe von 19 % für das Jahr 2015 gegenüber einem Anteil in Höhe von 17 % im Jahr 2014. Von den im Sachgebiet eingegangenen terminierten Zwangsräumungen waren 2014 19 Alleinerziehende betroffen, das entspricht einem Anteil in Höhe von 14 %. 2014 entfielen von ins-gesamt 135 erfassten Zwangsräumungen 13 auf die Gruppe der Alleinerziehenden, also ein Anteil von ca. 10 %.
Abbildung 22
Tabelle 11
4544
Inwieweit der zu konstatierende leichte Anstieg bei den Alleinerziehenden auf einer willkürlichen Schwan-kung zwischen den Jahren beruht oder sich die Situation für Alleinerziehende tendenziell verschärft, bleibt zu beobachten.
»» Kontaktaufnahme zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses»» Sicherstellung der notfallmäßigen Unterbringung durch Vermittlung von Hotelzimmern und Ferienwoh-
nungen»» Beantragung von Geld- und Sachspenden »» Vermittlung von neuem Wohnraum, nachdem bekannt wurde, dass das Haus langfristig nicht mehr be-
wohnbar sein würde»» Koordination der Wohnungsbegehung durch die Betroffenen, um persönliche Gegenstände aus den Woh-
nungen zu holen»» Krisengespräche mit den Betroffenen»» Koordination und Kooperation mit den anderen beteiligten Stellen (Polizei, Feuerwehr, Hausverwaltung,
Mieterbeirat etc.)
In den vergangenen Jahren sahen sich die Mitarbeitenden des Sachgebiets zunehmend mit Fällen konfron-tiert, bei denen das Mietverhältnis aufgrund des sog. Vermüllungs- oder Messie-Syndroms der Mieter gefähr-det war.3 Diese Tendenz wurde zum Anlass genommen, sich innerhalb des Teams weiterzubilden, sich Grund-lagen zum methodischen Vorgehen zu erarbeiten und sich mit Kooperationspartnern zu vernetzen, so dass es nun möglich ist, bei entsprechender Mitarbeit der Betroffenen und unter der Voraussetzung, dass der Vermie-ter / die Vermieterin einer Fortsetzung des Mietverhältnisses zustimmt, umfassende Hilfen anzubieten. Dazu gehören:
»» Entrümpelung und ggf. Sanierung der Wohnung»» Hilfe und Unterstützung bei der Wiedereinrichtung der Wohnung»» Soziale Wohnbegleitung»» Vermittlung therapeutischer Hilfen»» Vermittlung von haushaltspraktischer Unterstützung
3) Der konstatierte Anstieg der Messie-Fälle beruht auf der Wahrnehmung der Mitarbeitenden des Sachgebiets. Zahlen hierzu wurden in der Vergangenheit nicht extra erfasst. Ab 2016 wurden entsprechende Parameter in das Statistikprogramm aufgenom-men, so dass künftig Aussagen über Anzahl und Verteilung der Messie-Fälle möglich sein werden.
2015 ereignete sich am Abend des 5. Juli ein Brand in einem Hochhaus in der Zähringer Straße, von dem insge-samt 55 Haushalte betroffen waren, die von den Ersthelfern notfallmäßig in Hotels untergebracht wurden. Im Anschluss daran übernahm das Sachgebiet Prävention / Wohnungssicherung Teile des Notfallmanagements. Dieses beinhaltete:
ARBEITSSCHWERPUNKTE DES SACHGEBIETS PRÄVENTION / WOHNUNGSSICHERUNG IM JAHR 2015
1. FORTBILDUNG UND HANDLUNGSPLANUNG BEI MESSIE-SYNDROM
2. NOTFALLMANAGEMENT IM FALLE DES HOCHHAUSBRANDES IN DER ZÄHRINGER STRASSE
Das Sachgebiet ist verantwortlich für die Belegung und den Sozialdienst in den Obdachlosenunterkünften Wiesentalstraße 21 und Schwarzwaldstraße 69.
In der Wiesentalstraße 21 können alleinstehende Frauen und Paare sowie Alleinerziehende und Familien aufgenommen werden. Insgesamt stehen dort 35 belegungsfähige 1- oder 2-Bettzimmer zur Verfügung. Die Schwarzwaldstraße 69 ist alleinstehenden Männern vorbehalten und bietet 24 Einzelzimmer.
Um von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen langfristig zu einer Reintegration in einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum zu befähigen, reicht in Einzelfällen eine originäre erneute Wohnversorgung nicht aus, sondern es bedarf weiterer sozialpädagogischer Unterstützung, die das Sachgebiet im Rahmen des Sozi-aldienstes in den beiden o. g. Obdachlosenunterkünften übernimmt.
Dabei werden folgende Hilfeziele verfolgt:
»» Verringerung der Aufenthaltsdauer der Bewohner/-innen in den Notunterkünften durch Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum
»» Befähigung der Zielgruppe, eine Wohnung dauerhaft zu halten bzw. sich in anderen Wohnformen zurecht-zufinden
»» Verbesserung und Förderung des Sozialverhaltens»» Bei Bedarf Anbindung und Integration in das vorhandene Hilfesystem»» Stärkung der Selbsthilfepotentiale und der Motivation
III.1 B) SOZIALDIENST IN DEN OBDACHLOSENUNTERKÜNFTEN WIESENTALSTRASSE 21 UND SCHWARZWALDSTRASSE 69
4746
Und zusätzlich in der Wiesentalstraße 21:
»» Einbindung der Einrichtung in den Stadtteil
AUFNAHMEERSUCHEN IM JAHR 2015
Insgesamt 81 Haushalte haben im Jahr 2015 um Aufnahme in eine der Notunterkünfte gebeten. Während im Jahr 2014 die Aufnahmeersuchen von Menschen aus dem osteuropäischen Raum noch einen Anteil von fast 30 % aller Aufnahmeersuchen ausmachten, ist dieser im Jahr 2015 auf knapp 20 % (16 Fälle) zurückgegangen. Vermutlich ist dies als Konsequenz der neuen Rechtsprechung zu interpretieren, wonach neu Zugezogene aus Europa ohne deutsche Staatsbürgerschaft nur dann einen Anspruch auf Aufnahme in Notunterkünfte haben, wenn die Betroffenen bereits in Deutschland gearbeitet haben.
Nach Überprüfung der Voraussetzungen für eine Aufnahme musste ein Großteil der Anfragen aus folgenden Gründen (beispielhafte Auswahl) abgelehnt werden:
»» In vielen Fällen lag keine Obdachlosigkeit vor, weil die Betroffenen z. B. einen bestehenden Mietvertrag oder aber andere Unterbringungsmöglichkeiten hatten.
»» Bei EU-Bürgern, die sich erst seit Kurzem in Deutschland aufhielten und noch nie in Deutschland gearbeitet haben (s. o.), erfolgte eine Ablehnung, da die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt waren. In Einzelfäl-len wurde dann eine Fahrkarte in das Ursprungsland ausgestellt.
»» Bei einigen Fällen ergab sich eine vorrangige Zuständigkeit von anderen Stellen (z. B. Frauenhaus).»» Viele Alleinstehende konnten nicht in die Wiesentalstraße 21 bzw. in die Schwarzwaldstraße 69 aufgenom-
men werden, da die Aufnahmekapazitäten aktuell erschöpft waren. In diesen Fällen mussten die Betroffe-nen an die OASE verwiesen werden.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 39 Haushalte in beiden vom Sachgebiet betreuten Obdachlosenheimen auf-genommen. Das entspricht einer Anzahl von 88 Personen, davon 37 Kinder.
Die Mehrzahl der Haushalte in den Notunterkünften musste aufgenommen werden nach einem Zuzug nach Freiburg oder weil keine (weitere) Wohnmöglichkeit in Freiburg zur Verfügung stand. Analog zu den Auf-
ÜBERSICHT ÜBER DIE BELEGUNGSZAHLEN IM JAHR 2015
nahmeersuchen war auch die Zahl der aufgenommenen Haushalte aus der EU rückläufig, dagegen tauchen erstmals zwei Haushalte in den städtischen Notunterkünften auf, die bereits kurz nach dem abgeschlossenen Asylverfahren obdachlos wurden und daher nicht mehr in Flüchtlingsunterkünften untergebracht werden können. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen in Deutschland liegt die Vermutung nahe, dass auch die Zahl der Asylberechtigten im System der Wohnungslosenhilfe steigen wird. Hierdurch werden die Mitarbeiter/-innen in den Notunterkünften mit neuen Problemlagen und Arbeitsanforderungen konfron-tiert werden.
Aufteilung nach Aufnahmegründen
Aufnahmegrund Aufgenommene Haushalte Wiesentalstr. 21
Aufgenommene Haushalte Schwarzwaldstr. 69
2014 2015 2014 2015Räumung Mietschulden 5 5 7 4Räumung mietwidr. Verhalten 1 0Eigenbedarf des Vermieters 1 1Gekündigtes Untermietverhältnis 2 1Aus/über Einrichtungen 2 2Keine (weitere) Wohnmöglichkeit in Freiburg
5 18 1 2
Zuzug aus dem Ausland (dt. Staatsb.) 2 2Zuzug aus EU 8 4Aufnahmen gesamt 23 32 11 7
In der Wiesentalstraße 21 wurden 2015 9 Haushalte mehr als im Jahr 2014 aufgenommen, in der Schwarzwald-straße 69 4 Haushalte weniger. Diese Zahlen stehen im Zusammenhang mit den Ausleitungszahlen (s. u.). Auch für das Berichtsjahr 2015 zeigt sich für die Wiesentalstraße 21, dass die Mehrzahl der Haushalte aufge-nommen werden mussten, da ihnen nach einem Zuzug nach Freiburg oder nach Aufgabe prekärer Wohnver-hältnisse keine (weitere) Wohnmöglichkeit in Freiburg zur Verfügung stand. Nur ein sehr geringer Anteil aller aufgenommenen Haushalte haben ihre Wohnung infolge von Mietrückständen verloren. Für die Schwarzwaldstraße 69 ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Aufnahmevoraussetzungen ein an-deres Bild: Hier werden vorrangig Männer aufgenommen, die aus eigenem Wohnraum geräumt werden und berufstätig sind. Alleinstehenden Männern, die von außerhalb nach Freiburg zuziehen und keine Unterkunfts-möglichkeit haben, steht die OASE als Anlaufstelle zur Verfügung. Aufgrund der eher geringen Aufnahmeka-pazitäten in der Schwarzwaldstraße 69 müssen alleinstehende Männer bei Zwangsräumungen sehr häufig an die OASE verwiesen werden.
Tabelle 12
4948
Zusätzlich wurden 2015 3 Haushalte durch das städtische Handlungsprogramm versorgt. Das bedeutet, dass sie zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten ordnungsrechtlich in vom AWV angemieteten Wohnun-gen der Freiburger Stadtbau untergebracht wurden. Bewähren sich die Haushalte in dieser Zeit, so bekommen sie einen eigenen Mietvertrag über die bewohnte Wohnung. Vor dem Hintergrund einer verbesserten Auslei-tung aus der Wiesentalstraße 21 beträgt die durchschnittliche Verweildauer nur noch ca. neun Monate.
Demgegenüber steht eine durchschnittliche Verweildauer in der Schwarzwaldstraße 69 von ca. vier Jahren. Die Hintergründe hierfür liegen in dem sehr dichten Wohnungsmarkt für Single-Haushalte, in dem es Allein-stehende aus den unteren Einkommensschichten generell sehr schwer haben, eine neue Wohnung zu finden. Hinzu kommen komplexe persönliche Problemlagen bei den Betroffenen, die eine Integration in Wohnraum erschweren.
Insgesamt 39 Haushalte sind 2015 aus den Notunterkünften ausgezogen, davon konnten 25 Haushalte in eige-nen Wohnraum vermittelt werden.
Auszugsgrund Anzahl Auszüge Wiesentalstr. 21 Anzahl Auszüge Schwarzwaldstr. 69
2014 2015 2014 2015Wohnversorgung durch FSB 13 17 1 1Wohnversorgung durch andere Wohnungsbaugesellsch. oder privat
6 5 3 2
Wohnversorgung durch andere Einrichtungen
2 1 1
Unbekannt verzogen 5 2 2Sonstige (z. B. Inhaftierung, Tod)
2 2 2 1
Handlungsprogramm 3Entzug der Unterkunft 1 2Gesamt 26 32 9 7
Bei der Ausleitung aus den Obdachlosenwohnheimen in mietvertraglich gesicherten Wohnraum hat sich die Fallkonferenz6 als zielführendes Instrument etabliert. 2015 konnten insgesamt 4 Haushalte mehr als im Vor-jahr aus den vom Sachgebiet Prävention / Wohnungssicherung betreuten Notunterkünften in eigene Woh-nungen umziehen. Mit einer Gesamtzahl von 13 Haushalten konnten hiervon insbesondere Alleinerziehen-de und Familien profitieren. Zu den über die Fallkonferenz versorgten Haushalten aus der Wiesentalstraße 21 zählte weiterhin ein Paar sowie drei Alleinstehende. Dass die Zahl der über die Fallkonferenz versorgten Alleinstehenden aus den vom Sachgebiet betreuten Not-unterkünften mit vier Haushalten insgesamt kleiner ist als die der versorgten Haushalte mit Kindern, beruht darauf, dass über die Fallkonferenz auch alleinstehende wohnungslose Männer und Frauen wohnversorgt werden, die in der OASE und den von der OASE betreuten Notunterkünften untergebracht sind.
6) Im Rahmen der Fallkonferenz treffen sich monatlich Vertreter/-innen der städtischen Notunterkünfte mit einem Verantwort-lichen der Freiburger Stadtbau und schlagen Haushalte aus den Notunterkünften für eine Wohnversorgung durch die FSB vor.
AUSZÜGE AUS DER WIESENTALSTRASSE 21 UND DER SCHWARZWALDSTRASSE 69
Tabelle 13
5150
Foto
: Reu
ters
III.2 SOZIALER DIENST FLÜCHTLINGE:
SITUATION:
2015 waren weltweit über 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Deutschland nahm davon 1,1 Millionen Flüchtlinge auf.Auch in Freiburg war die Zunahme der Flüchtlingszahlen deutlich spürbar.Wöchentliche Zuweisungen von 80 bis 100 geflüchteten Menschen, die untergebracht, versorgt,betreut und in die Infrastruktur eingebunden werden mussten, stellten 2015 eine besondere Herausforderung dar.Es mussten Unterkünfte neu errichtet und alte Standorte ausgebaut werden. Dennoch konnten die Aufnahme-kapazitäten der regulären Wohnheime den Bedarf nicht decken. Es war erforderlich, Übergangeinrichtungen, sogenannte Notunterkünfte, zu errichten bzw. zu beziehen. In den Notunterkünften sind die Lebensbedingun-gen für die Flüchtlinge nochmals deutlich schwieriger als ohnehin schon in den regulären Unterkünften. Zum einen ist die Unterbringung noch enger und prekärer und zum anderen werden die Menschen mit Sachleistun-gen, wie z. B. Vollverpflegung versorgt.Diese Unterbringungsform soll nur vorübergehender Natur sein. Die Flüchtlinge sollen so schnell wie möglich in einem regulären Wohnheim untergebracht werden.
Darüber hinaus wurden 2015 noch 206 schwersttraumatisierte Frauen und Kinder aus dem Nordirak im Rah-men des Sonderkontingentes des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.
Durch die aktive Wohnungsakquise, die das AWV betreibt, gelingt es immer wieder, Wohnungen für die Unter-bringung der Flüchtlinge anzumieten. Diese werden nach einem ausgearbeiteten Punktesystem, das Integra-tionsleistungen und Aufenthaltsdauer berücksichtigt, vergeben.
Glücklicherweise gab und gibt es in Freiburg viele engagierte Menschen, Behörden, Initiativen und Organisa-tionen, die es sich zum Ziel gemacht haben, die geflüchteten Menschen hier willkommen zu heißen und gut zu integrieren.
53
Auch wenn es sehr viele ehrenamtlich Engagierte im Flüchtlingsbereich gibt, ist eine professionelle Flücht-lingsbetreuung unerlässlich.Die soziale Betreuung der Flüchtlinge wird in Freiburg zu 50 % von Freien Trägern der Wohlfahrtspflege und zu 50 % von der Stadt Freiburg selbst übernommen.2015 kamen zu dem bisher in der Arbeit tätigen Freien Träger, dem DRK, noch das Diakonische Werk, die Stadt-mission und der Caritasverband als Anbieter der Sozialbetreuung hinzu.Auch das Personal des Sozialen Dienstes des AWV wurde vor dem Hintergrund der Flüchtlingszahlen und den neuen Unterbringungseinrichtungen aufgestockt. Allein 2015 wurden 14 neue Kolleginnen und Kollegen ein-gestellt und eingearbeitet.
In den regulären Wohnheimen und in der Begleitung von Flüchtlingen in Wohnungen gilt ein Betreuungs-schlüssel von 1:100, in den Notunterkünften 1:80.
Wohnheim Kapazität Träger / Sozialbetreuung
Eröffnet:
Besanconallee 40 84 DRK 2013Bissierstr. 9 492 DRK 1993Deutschordenstr. 10 50 Stadt Freiburg 2014Hagelstauden 71 56 Stadt Freiburg 1991Hammerschmiedstr. 18 204 Stadt Freiburg 1991Hartkirchweg 50 24 Caritas 2015Hermann-Mitsch-Str. 13 310 Stadt Freiburg 1991Kaiserstuhlstr. 12 168 Stadt Freiburg 2015Kartäuserstr. 64 34 Stadt Freiburg 2014Lörracherstr. 45 88 Diakonie 2015Mooswaldallee 10a 105 DRK 2014Schützenallee 15 21 Stadt Freiburg 2014Wiesentalstr. 21a 250 Stadtmission Freiburg 2015Standorte Sonderkontingent 60 Caritas 2015Standorte Sonderkontingent 146 Stadt Freiburg 2015
Notunterkunft Kapazität Träger / Sozialbetreu-ung
Eröffnet:
Am Sportplatz /Opfingen 80 Stadt Freiburg 2015Lörracherstr. 45 112 Diakonie 2015Stadthalle 390 DRK 2015Waltershofenerstr. 21 170 Diakonie 2015
Zu den Aufgaben der Sozialbetreuung gehören insbesondere:
»» Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes»» Vermittlung von medizinischen und psychotherapeutischen Hilfen»» Beratung in allen sozialen, rechtlichen und persönlichen Bereichen»» Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags»» Vermittlung in Schulen, Kindergärten, Sprachkurse und andere Bildungseinrichtungen und Kooperation
mit diesen Einrichtungen»» Unterstützung bei Aufnahme von Arbeit / Studium etc.»» Vernetzung mit relevanten Institutionen, Initiativen etc.»» Vermittlung bei interkulturellen Konflikten»» Unterstützung in ausländerrechtlichen und asylrelevanten Fragen»» Bearbeitung von Konflikten (familiäre, persönliche, soziale Konflikte, Nachbarschaftsstreitigkeiten)»» Krisenintervention »» Aufbau einer Infrastruktur im Wohnheim (abhängig von räumlichen Voraussetzungen)»» Durchführung von Bewohner/-innenversammlungen, Informationsveranstaltungen, Wohnheimfesten etc.»» Öffentlichkeitsarbeit»» Kooperation und Begleitung ehrenamtlich engagierter Menschen»» Kulturvermittlung
Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist die Unterstützung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern zwingend.
Viele Flüchtlinge wirken bei ihrer Ankunft in Freiburg sehr desorientiert und sind physisch und psychisch in einer schlechten Verfassung. Nach den fluchtauslösenden Erlebnissen, den Strapazen der Flucht mussten sie auch in Deutschland verschiedenste Stationen und Orte durchlaufen. Einige mussten ihre Familie in der Hei-mat oder in einem Flüchtlingslager unterwegs zurücklassen.Diese erste Zeit des Ankommens benötigt seitens des Sozialen Dienstes eine intensive Begleitung. Die medi-zinische Versorgung wird über niedergelassene Ärzte, Ärztinnen und die Kliniken gewährleistet. Seit Sommer 2015 engagieren sich hier dankenswerter Weise auch die „Refudocs“, die in den Notunterkünften und bei be-
SOZIALER DIENST FLÜCHTLINGE
Tabelle 14
Tabelle 15
5554
sonderen Bedarfen in den anderen Einrichtungen Sprechstunden und Impfaktionen anbieten.
Nicht nur die originären Aufgaben unter Berücksichtigung der immens steigenden Zugangszahlensind sind zu bewältigen, sondern die Überforderung anderer Behörden und Institutionen wirkt sich bei der Aufgabenbe-wältigung des Sozialen Diensten aus.So sind die Abläufe und die Verfahrenswege des Asylverfahrens sehr unterschiedlich, chaotisch und wenig nachvollziehbar. Das Verfahren wird von den Betroffenen als ungerecht erlebt, weil Anhörungen und Asylent-scheidungen nicht unbedingt im zeitlichen Zusammenhang stehen. Es kann passieren, dass Flüchtlinge nach relativ kurzer Zeit eine Entscheidung des Bundesamtes haben und andere monatelang auf den Anhörungster-min warten müssen.Wichtige Unterlagen sind nicht mehr auffindbar, die Menschen gehen zu den anberaumten Terminen zur An-hörung und werden unverrichteter Dinge wieder weggeschickt, weil zu viele Menschen vorgeladen waren. Das bedeutet, dass die nächste Anhörungstermin evtl. erst in ein paar Monaten stattfindet und sich das Asylver-fahren in die Länge zieht.
Die problematischen Abläufe und Verfahrenswege im Asylverfahren verursachen bei den Betroffenen Frustra-tionen, Aggressionen und Resignation und führen beim Sozialen Dienst zu zeitintensiven Nachforschungen, Klärungsversuchen und Krisengesprächen mit den Betroffenen.
Erfreulicherweise wurden 2015 die Zugänge zu Sprachkursen und arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen deutlich verbessert.
Auch der Schulbesuch der Kinder kann trotz hoher Zugangszahlen zeitnah erfolgen. Im Vorschulbereich ist die Situation schwieriger. Die benötigten Plätze sind nicht in ausreichendem Maße vor-handen und können auch nicht so schnell geschaffen werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familien arbeitet sehr engagiert an Lösungen.
Die soziale Betreuung von Flüchtlingen, die im Rahmen öffentlich rechtlicher Unterbringung in Wohnungen leben, entspricht der vorangegangenen Tätigkeitsbeschreibung. Der Schwerpunkt liegt noch mehr auf Ver-selbstständigung und Einbindung in das soziale Umfeld vor Ort.Die Betreuung wird in der Regel für die Dauer von 18 Monaten angeboten.
Um eine Einzelfallgerechtigkeit und Transparenz bei der Vergabe der Wohnungen zu gewährleisten, führt der
Soziale Dienst des AWV in Kooperation mit den anderen Trägern eine Prioritätenliste, die die soziale Situation, Integrationsleistungen und Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Besondere Härtefälle, wie z. B. schwerste Erkran-kungen werden nach Möglichkeit gesondert berücksichtigt.
Im Oktober 2014 gab Ministerpräsident Kretschmann auf dem Flüchtlingsgipfel bekannt, dass das Land Ba-den-Württemberg 2015 rund 1000 schwersttraumatisierte Frauen und Kinder aus dem Nordirak und Syrien im Rahmen eines Sonderkontingentes aufnehmen wird. Das Projekt richtet sich an Frauen und Kinder, die in der Gefangenschaft der Terrormiliz IS waren und dort massivste, traumatisierende Misshandlungen erlitten und un-fassbare Menschenrechtsverletzungen erfahren haben. Die Frauen, die an dem Programm teilnehmen können, werden vor Ort von einem Expertenteam ausgewählt. Zur Realisierung des Projektes waren die Kommunen und Landkreise angefragt, Frauen und Kinder aus dieser Gruppe unter Berücksichtigung ihrer besonderen Schutzbe-dürftigkeit aufzunehmen. Die Stadt Freiburg erklärte sich zur Aufnahme von 200 Frauen und Kinder aus dem Son-derkontingent bereit. Da befürchtet wird, dass die IS das Projekt beobachtet, besteht für die Frauen eine „abstrak-te Gefährdung“. Aus diesem Grund werden die genauen Aufenthaltsorte so gut wie möglich geheim gehalten. Die Stadt Freiburg hat 206 Flüchtlinge aus dem Sonderkontingent aufgenommen. Die in Freiburg aufgenommene Gruppe kommt ausschließlich aus dem Nordirak und fast alle gehören der religiösen Minderheit der Jesiden an.
Die sehr intensive Begleitung und Betreuung der Frauen und Kinder stellt höchste Anforderungen an die Sozi-alarbeiterinnen und Dolmetscherinnen. Neben der psychologischen und medizinischen Betreuung benötigen die Frauen intensive Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, beim Zurechtfinden in der neuen Umge-bung, bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle unter Beachtung der Anforderungen des jetzigen Umfeldes und bei den ersten Schritten in Richtung Integration. Als besonders wichtig erweist sich die Strukturierung des Tagesablaufes und Maßnahmen zur Aktivierung und Wahrnehmung der Selbstwirksamkeit. Darüber hinaus benötigen die Frauen und Kinder ganz besonders das Gefühl von Sicherheit und Verlässlichkeit. Um der be-sonderen Situation gerecht zu werden, wurde für diese Gruppe ein Betreuungsschlüssel von 1:20 beschlossen.
Für die therapeutische Betreuung der Frauen wurde eine Kooperation mit der Universität Freiburg, Institut für Psychologie vereinbart. In einem Stellenanteil von 0,75 % organisieren und koordinieren drei Psychologinnen die therapeutische Versorgung der Frauen und Kinder und bieten eine psychologische Begleitung und Psy-choedukation in den Unterkünften an.
60 Frauen und Kinder werden von Kolleginnen des Caritasverbandes betreut. Die soziale Betreuung für die restliche Gruppe übernimmt der Soziale Dienst Flüchtlinge des AWV.
SONDERKONTINGENT BESONDERS TRAUMATISIERTER FRAUEN UND KINDER AUS DEM NORDIRAK
BETREUUNG VON FLÜCHTLINGEN IN WOHNUNGEN:
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EIN AUSBILDUNGS- / ARBEITSVERTRAG – VORAUSSETZUNG FÜR EIN BLEIBERECHT –
Die Stadt Freiburg ist mit dem AWV seit November 2008 Projektbeteiligte am Projektverbund Bleiberecht Freiburg. Seit der 2. Projektlaufzeit (ab November 2010) wurde der Verbund erweitert und in Projektverbund Bleiberecht Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald umbenannt, welchem des Weiteren die Träger Caritasver-band Freiburg-Stadt e. V., Fördergesellschaft der Handwerkskammer mbH, Volkshochschule Freiburg e. V., Cari-tasverband Breisgau-Hochschwarzwald e. V. und Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Freiburg e. V. angehören.
Zielgruppen des Programms sind Bleibeberechtigte, d. h. Migrantinnen und Migranten, die über eine Aufent-haltserlaubnis auf Probe verfügen, geduldete Flüchtlinge und Asylsuchende mit Zugang zum Arbeitsmarkt.
Das Programm hat zum Ziel, die Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration dieser Personenkreise zu unter-stützen sowie Beschäftigungsverhältnisse langfristig abzusichern. Der Lebensunterhalt soll durch Erwerbs-tätigkeit eigenständig gesichert werden können, um die Vorgaben der gesetzlichen Bleiberechtsregelung zur materiellen Existenzsicherung zu erfüllen und damit einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland anstreben zu können. Ebenso werden Geduldete und Asylsuchende darin unterstützt, ihr eigenes Einkommen zu erzielen oder eine Berufsausbildung zu absolvieren, um hierdurch ihre Chancen auf eine gesicherte langfristige Auf-enthaltsperspektive in Deutschland zu erhöhen.
Die beteiligten Träger kooperieren eng miteinander, ergänzen sich gegenseitig und bringen sich mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer Expertise in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen ins Netzwerk ein. Außerdem stimmt sich der Projektverbund ab und kooperiert bei der Umsetzung des Projekts mit strategischen Partnern wie dem Jobcenter Freiburg Stadt.
Der Arbeitsschwerpunkt des AWV im Projektverbund liegt auf der einzelfallorientierten, individuellen Bera-tung, Unterstützung und Begleitung der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge, die in städtischen Flüchtlings-wohnheimen oder Wohnungen im Freiburger Stadtgebiet leben.
Das Angebots- und Aufgabenspektrum umfasst insbesondere:
»» Erfassung der persönlichen Bildungs- und Berufsbiographie, Prüfung der arbeitsmarktrechtlichen Voraus-setzungen und der Zugangsmöglichkeiten zu Förderinstrumenten, Erstellung eines Kompetenzprofils, in-dividuelle Bedarfsklärung und Förderberatung
»» Vermittlung in Arbeit, Berufsausbildung, Studium, Praktika, Einstiegsqualifizierung (EQ-J), weiterführende Schulen, berufsvorbereitende Maßnahmen etc., insbesondere durch individuelle, persönliche Unterstüt-
III.3 PROJEKTVERBUND BLEIBERECHT FREIBURG / BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD
59
zung, Beratung und Begleitung der Projektteilnehmenden bei der Suche, im gesamten Bewerbungsprozess sowie beim Übergang Schule – Beruf, Hilfestellung bei der Berufsorientierung, Erarbeitung von Perspekti-ven, Vermittlung von Kenntnissen über das Bildungs-, duale Ausbildungssystem und den Arbeitsmarkt in Deutschland, individuelle, fallbezogene Stellensuche, Erstellen von Bewerbungsunterlagen und Bewerbun-gen, Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung von Auslandsqualifikationen, individuelles Bewer-bercoaching
»» Nach individueller Fallprüfung und Beratung Vermittlung in jeweils passende und gemäß den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen mögliche projektinterne wie -externe Sprachkursangebote zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse wie auch zum Teil zum Erwerb oder zum Ausbau der Schriftkenntnisse und damit zur Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt
»» Individuelle Beratung und Vermittlung in projektinterne wie -externe berufliche Qualifizierungsangebote »» Gemeinsame Durchführung von arbeitsmarkt- und beschäftigungsbezogenen Angeboten mit am Projekt-
verbund beteiligten Trägern »» Weiterführende, individuelle Betreuung der Projektteilnehmenden in Arbeit, Ausbildung, Sprachkursen
und Qualifizierungsmaßnahmen; Vermittlung bei Fragen oder Problemen im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, Ansprechperson für Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe etc.
»» Zur individuellen Einzelförderung Vermittlung, Koordination und Begleitung von Unterstützung durch Eh-renamtliche und Honorarkräfte beispielsweise zur individuellen Sprachförderung und Prüfungsvorberei-tung
»» Beratung und Klärung arbeitsrechtlicher Fragen »» Beratung und Unterstützung in ausländerrechtlichen Fragen »» Öffentlichkeitsarbeit »» Kooperation und Netzwerkarbeit mit verschiedensten Institutionen, Einrichtungen und Einzelpersonen
In der ersten Projektlaufzeit (11/2008 - 10/2010) nahmen insgesamt 96 Flüchtlinge und Bleibeberechtigte, in der zweiten Projektlaufzeit (11/2010 - 06/2015) 167 beim Träger AWV teil. Die Teilnahme erfolgt in der Regel längerfristig, so nahmen 61 Teilnehmende der ersten Projektlaufzeit (63 %) in der zweiten Projektphase weiter teil. Dies ist u. a. folgendermaßen begründet:
»» Längerfristiger Unterstützungsbedarf, d. h. zunächst Vermittlung in Sprachkurse, danach Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Arbeitsplatzsuche
»» Bei jungen Teilnehmenden Suche einer Anschlusslösung nach der Schule, z. B. berufsvorbereitendes Jahr / weiterführende Schule, danach Ausbildungsplatzsuche und Begleitung in der Ausbildung
»» Wiederkehrender Unterstützungsbedarf, z. B. aufgrund von wiederkehrendem Arbeitsplatzverlust, Auslau-fen eines befristeten Arbeitsvertrages, Wunsch nach einer anderen Tätigkeit
»» Unterstützungsbedarf in anderen Angelegenheiten, z. B. arbeitsrechtlichen oder ausländerrechtlichen Fra-gen
Etwas mehr männliche als weibliche Flüchtlinge und Bleibeberechtigte wurden in beiden Projektlaufzeiten beraten und unterstützt. Die meisten Projektteilnehmenden gehören der Alterspanne 25 – 49 Jahre (bezo-gen auf den Beginn der Projektteilnahme) an. Die große Mehrheit der Projektteilnehmenden stammt aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und sie sind bis auf Einzelfälle Minderheitsangehörige der Roma. Der restliche Teil an Projektteilnehmenden kommt aus verschiedenen Nationen, wie wie z. B. Iran, Irak, Sri Lanka, Syrien und verschiedene afrikanische Staaten.
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung
Anzahl Vermittlungen Projektlaufzeit I
11/2008 – 10/2010
Anzahl Vermittlungen Projektlaufzeit II11/2010 - 06/2015
Gesamt
SozialversicherungspflichtigeBeschäftigung
29 55 84
Geringfügige Beschäftigung 14 25 39Selbstständigkeit 0 2 2Universitätsstudium 0 1 1Berufsausbildung 4 9 13Weiterführende Schule /berufsvorbereitende Maßnahme
0 10 10
Freiwilliges Soziales Jahr 0 3 3Einstiegsqualifizierung (EQ-J) 2 0 2Betriebliches Praktikum 1 28 29Stipendium 0 2 2Sonstige 0 5 5
Die Projektlaufzeit des Projektverbundes Bleiberecht lief Ende Juni 2015 aus. Die Arbeit des Projektnetzwerkes wird im Rahmen des Nachfolgeprojekts Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge – Projektverbund Baden, weiter-hin unter Beteiligung des Amts für Wohnraumversorgung, nahtlos fortgesetzt. Dieses neue Projektnetzwerk bestehend aus neun eng miteinander vernetzten Trägern und mit operativen Standorten in Karlsruhe, Rastatt, Offenburg, Freiburg und Lörrach bietet weiterhin Beratung, Unterstützung und Begleitung für Asylsuchende und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Arbeitsmarktzugang mit dem Ziel der Integration in Arbeit, der schulischen oder beruflichen Ausbildung an. Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden Arbeitgebern und Institutionen als Ansprechpartner zur Verfügung.Auf struktureller Ebene wirkt der Projektverbund Baden in Kooperation mit den entscheidenden Arbeits-marktakteuren und Institutionen vor Ort darauf hin, Flüchtlingen den Zugang zu bestehenden Förderange-boten, zu schulischer und beruflicher Bildung wie auch zum Arbeitsmarkt selbst strukturell und nachhaltig zu erleichtern.
Tabelle 16
6160
Der Projektverbund Baden wird im Rahmen des Handlungsschwerpunktes „Integration von Asylbewerber/-in-nen und Flüchtlingen (IvAF)“ der ESF-Integrationsrichtlinie Bund umgesetzt. Diese hat zum Ziel, Menschen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung schrittweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.Die Arbeitsschwerpunkte des AWV im Projektverbund Baden sind weiter die einzelfallorientierte Beratung und Unterstützung der teilnehmenden Asylsuchenden und Flüchtlinge sowie die Öffentlichkeitsarbeit für den Projektverbund Baden. Im Jahr 2015 nahmen seit Projektbeginn (01.07.2015) 31 Asylsuchende und Flüchtlinge beim AWV teil. Hinzu kommen 19 Fälle an Kurzberatungen, d. h. Asylsuchende und Flüchtlinge mit einem geringeren Beratungs- und Unterstützungsbedarf von jeweils maximal acht Stunden.
Vermittlungen in Arbeit und Ausbildung im Rahmen des Projektverbundes Baden
Anzahl Vermittlungen 07/2015 - 12/2015
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 11Geringfügige Beschäftigung 3Berufsausbildung 5Weiterführende Schule / berufsvorbereitende Maß-nahme
1
Betriebliches Praktikum 3Tabelle 17
6362
In der Abteilung werden die Unterkünfte und Wohnungen für die verschiedenen Zielgruppen, wie Flüchtlin-ge, wohnungslose Menschen, vorgehalten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, da aufgrund ge-setzlicher Vorgaben Obdachlosigkeit verhindert werden muss. Der Betrieb der Unterkünfte ist daher öffent-lich-rechtlich ausgestaltet und durch Satzung geregelt. Dies bedeutet, dass die Nutzerinnen und Nutzer keine eigenen Mietverhältnisse haben.
Die Abteilung ist für die Belegbarkeit, Ausstattung und die Sicherheit und Ordnung in den einzelnen Unter-künften verantwortlich.
Der Betrieb der beiden städtischen Wagenburgen und der ehemalige Landfahrerplatz in der Mundenhoferstr. 6 ist ebenfalls in der Abteilung verortet. Hierdurch sollen alternative Wohnformen unterstützt und ermöglicht werden. Das AWV ist dadurch für die Belegung, technische Betreuung und für den Gebühreneinzug verant-wortlich.
Im Rahmen der Akquise werden weitere Wohnungen / Gebäude angemietet. Auch die Planung bzw. Entwick-lung von neuen Standorten entsprechend der abgestimmten Bedarfe erfolgt in der Abteilung.
Der Bereich der Flüchtlingsunterbringung ist im Jahr 2015 geradezu explodiert. Die Zuweisungsmodalitäten des Landes an die Kommunen wurden deutlich verändert. Am Anfang des Jahres war noch monatlich eine Zuweisung vorgesehen; ab August 2015 wurde das Verfahren sodann auf wöchentliche Zuweisungen geän-dert. Die Zuweisungszahlen sind deutlich bis auf ca. 350 Menschen/Monat angestiegen. Dies hatte zur Folge, dass die Unterbringungskapazitäten angepasst werden mussten. Um diese große Herausforderung zu stem-men, wurde über das BdB von Kirchbach die Projektgruppe „Flüchtlingsunterbringung“ einberufen. In der PG wurden alle Fachbereiche der Unterbringung zusammengefasst und über die Projektgruppenleitung in die verschiedenen Gremien eingesteuert.Aufgrund der Bedarfe wurden eine Vielzahl von Unterkünften geplant und umgebaut, teilweise temporär oder über längere Zeiträume angemietet.
IV. ABTEILUNG IV – WOHNHEIMVERWALTUNG
Stad
t Fre
ibur
g –
Amt f
ür W
ohnr
aum
vers
orgu
ng
WIR SIND DRAN! DER NEUBAU SCHREITET VORAN
65
STANDORTE
1
2
3
4
5
Unterkunft für Flüchtlinge
Unterkunft für Wohnungslose
Folgende Hauptunterkünfte werden betrieben:Für FlüchtlingeWohnheimBissierstr. 9 Hagelstauden 71Hammerschmiedstr. 18 Mooswaldallee 10aHermann-Mitsch-Str. 13 (St. Christoph) Besançonallee 40Hartkirchweg 50 Höllentalstraße 1aKaiserstuhlstr. 12 Wiesentalstr. 21aLörracher Str. 45 (Obergeschoss)NotstandorteAm Sportplatz 10 (Opfinger Halle) Lörracher Straße 45 (Erdgeschoss)Schwarzwaldstr. 80 (ehemalige Stadthalle) Waltershofenerstr. 21
Zusätzlich zu den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften sind von der Stadt insgesamt 160 Wohnungen ange-mietet, die im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Nutzung mit Flüchtlingsfamilien belegt sind (vgl. Ausfüh-rungen Abt. III „Sozialer Dienst Flüchtlinge“).
Für wohnungslose Menschen:e Wonnhaldestr. 1 u Elsässerstr. 7r Tullastr. 63 + 63a i Schwarzwaldstr. 69t Wiesentalstr. 21
Die jeweilige Auslastung der Unterkünfte kann den folgenden Schaubildern entnommen werden.
Es wird zwischen der vorläufigen Unterkunft und Anschlussunterbringung unterschieden.
Die vorläufige Unterbringung erfolgt während des Asylverfahrens nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).Die Anschlussunterbringung erfolgt in kommunalen Unterkünften nach Abschluss des Asylverfahrens bzw. für Personengruppen, die das Asylverfahren nicht durchlaufen haben. Es handelt sich hierbei um Personen, die ihr Asylverfahren positiv oder negativ durchlaufen haben bzw. unerlaubt in die BRD eingereist sind und von der städtischen Ausländerbehörde eine ausländerrechtliche Duldung erhielten (§ 15a Aufenthaltsgesetz). Zwischenzeitlich war das AWV aufgrund der dramatisch angestiegenen Zugangszahlen der Personengruppe „Flüchtlinge“ gezwungen, die räumliche Trennung von vorläufiger- und Anschlussunterbringung aufzugeben. Es werden nunmehr vorhandene freie Kapazitäten in den Unterkünften entsprechend der Kompatibilität von Nationalität und Kulturkreis u. a. belegt.
e Wonnhaldestr. 1 u Elsässerstr. 7r Tullastr. 63 + 63a i Schwarzwaldstr. 69t Wiesentalstr. 21
Abbildung 23
Tabelle 18
Tabelle 19
6766
UNTERGEBRACHTE FLÜCHTLINGE NACH VORLÄUFIGER UNTERKUNFT / ANSCHLUSSUNTERBRINGUNG
0
600
1.200
1.800
2.400
3.000
1.055
262
1.421
279
Vorläufige Unterbringung Anschlussunterbringung
weiblich männlich
Art der Unterbringung
Anza
hl d
er u
nter
gebr
acht
en P
erso
nen
AUFTEILUNG DER VORLÄUFIG UNTERGEBRACHTEN PERSONEN NACH ALTER UND GESCHLECHT
0
400
800
1.200
1.600
2.000
223 129 60
643282
15097
892
0-7 Jahre 8-13 Jahre 14-17 Jahre über 18 Jahre
weiblich männlich
Alter
Anza
hl d
er u
nter
gebr
acht
en P
erso
nen
0
60
120
180
240
300
6138 24
13953
49
27
150
0-7 Jahre 8-13 Jahre 14-17 Jahre über 18 Jahre
weiblich männlich
Alter
Anza
hl d
er u
nter
gebr
acht
en P
erso
nen
AUFTEILUNG DER IM RAHMEN DER ANSCHLUSSUNTERBRINGUNG UNTERGEBRACHTEN PERSONEN NACH ALTER UND GESCHLECHT
HERKUNFTSLÄNDER DER UNTERGEBRACHTEN PERSONEN
Afghanistan 182Afrikanische Staaten südlich der Sahara 311
Sri Lanka 26
Irak 479
Kosovo 673Indien 16
Syrien 754
Türkei 32Pakistan 33
Ex- Jugoslawien 324
Sonstige 187
Abbildung 24
Abbildung 25
Abbildung 26
Abbildung 27
6968
Es sind insgesamt 3017 Personen untergebracht, die größte Personengruppe stammt dabei mit 25 % aus Syrien, aus dem Kosovo entstammen nochmals 22 %.
Insgesamt sind die Aufnahmezahlen seit dem Jahr 2014 nochmals ansteigend. Alleine im Jahr 2015 hat sich die Anzahl der untergebrachten Menschen um 1680 Personen erhöht und damit mehr als verdoppelt.
ENTWICKLUNG DER BELEGUNG INNERHALB DER FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTE
0
1.000
2.000
3.000
4.000
796 685 634 625 630 740 818 911 9471.337
3.017
31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015
Stichtag
Bele
gung
szah
len
0
500
1.000
1.500
2.000
87 97 90250
527
1.935
126 160 200 18
25
7
1 5
3
6
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Asylbewerber/innen §15a-Fälle Spätaussiedler/innen
Jahre
Anza
hl d
er u
nter
gebr
acht
en P
erso
nen
ENTWICKLUNG DER ZUZUGSZAHLEN AB 2010 (WEGZÜGE SALDIERT)
Abbildung 28
Abbildung 29
7170
KAPAZITÄT DER WOHNHEIME UND WOHNUNGEN FÜR WOHNUNGSLOSE PERSONEN
0
10
20
30
40
50
60
70
14
25
5861
37
59
Elsässer Str. 7 Schwarzwaldstr. 69 Tullastr. 63+ 63a
Wiesentalstr. 21 Wonnhaldestr. 1 Sonstige(Wohnungen)
Standorte
KAPAZITÄT DER WAGENBURGEN
0
8
16
24
32
40
31
3
20
Hermann-Mitsch-Str. 21b Mundenhofer Str. 6 Opfinger Str. 190
Standorte
Im Bereich der Standorte der wohnungslosen Menschen ergab sich ebenfalls eine Steigerung der Kapazitäten, alleine durch den Neubau in der Tullastraße 63a. Dort wird über die Freiburger Stadtbau ein weiteres Gebäude für die Unterbringung des Personenkreises erstellt. Die Kapazität der Unterkunft beträgt insgesamt 32 Plätze.
Abbildung 30 Abbildung 31
7372
Foto
: A. J
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rofo
to)
WIR WOLLEN LEBEN AUF DER STRASSE VERHINDERN V. ABTEILUNG V – OASE – ZENTRUM FÜR WOHNUNGSLOSE MENSCHEN
Im November 2015 wurde die erste landesweite Studie zum Thema „Wohnungslosigkeit in Baden Württem-berg“ veröffentlicht, die vom Landessozialministerium in Auftrag gegeben worden war. Die Studie beruht auf einer Stichtagserhebung zum 1 .10.2014, Expertenhearings und qualifizierten Interviews mit betroffenen Bür-gerinnen und Bürgern. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass Baden-Württemberg eine Spitzenposition bei der Anzahl wohnungsloser Menschen einnimmt. Ein großer Teil dieser Menschen lebt in ordnungsrechtli-chen Unterbringungen. Bei den Menschen, die im Hilfesystem nach dem §§ 67ff SGB XII leben, zeigen sich hin-gegen ähnliche Zahlen wie in anderen Bundesländern. Die Unterbringung nach dem Ordnungsrecht ist eine deutliche Verschlechterung der Lebenssituation. Die Studie zeigt einige Nachfolgeprobleme dieser Thematik auf, so z. B. dass die Menschen in ordnungsrechtlicher Unterbringung oft deutlich mehr als zwei Jahre in diesen verweilen. Der Anteil von Migrantinnen und Migranten ist deutlich höher als im Bevölkerungsdurchschnitt und 21 % aller untergebrachten Menschen sind Kinder und Jugendliche. Wie die interkommunale Diskussion im Nachgang zur Veröffentlichung der Landesstudie gezeigt hat, ist die Wohnungslosenhilfe ein „unterforschtes“ Gebiet. Es gibt kaum klare Kennzahlen und die Ansätze sind lokal sehr unterschiedlich. Übereinstimmend wird gesehen, dass die niedrigschwellige Erstversorgung durch die Unterkünfte nach dem Ordnungsrecht oftmals sehr früh soziale Veränderungen auffangen muss. Daher sind Vorhersagen und längerfristige Planungen in diesem Bereich schwierig.
ENTWICKLUNGEN 2015 UND TENDENZEN IN FREIBURG
ALLGEMEINES ZUR SITUATION WOHNUNGSLOSER MENSCHEN
Wie in anderen größeren Kommunen gibt es auch in Freiburg eine erhebliche Anzahl wohnungsloser Men-schen. Diese Thematik wird sich aufgrund des engen Wohnungsmarktes weiter verschärfen. Positiv ist aller-dings zu sehen, dass das Hilfesystem in Freiburg im Bereich der Prävention sehr erfolgreich ist und die Platz-zahlen der Anschlusshilfen deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Die Studie weist darauf hin, dass landesweit viele Menschen in den ordnungsrechtlichen Unterbringungen keinen Zugang zum Hilfesystem haben und hier deutlicher Verbesserungsbedarf besteht. Dieser Schritt wurde in Freiburg bereits vollzogen. Besonders deutlich zeigt sich die Verbesserung daran, dass trotz weiter steigender Zahlen in der Notüber-nachtung die durchschnittliche Aufenthaltsdauer nochmals gesenkt werden konnte. Da die Fachstelle OASE den gleichen veränderungsorientierten Ansatz in allen Bereichen der Arbeit installiert hat, gibt es auch in den
75
Perspektivisch wird sich dieser Erfolg alleine aufgrund des enormen Andranges und der veränderten Perso-nengruppen nicht verstetigen lassen. Die Belastungen für die gesamte Wohnungslosenhilfe sind gestiegen, weil sich durch den Mangel an Wohn-raum, die aktuellen Migrationsbewegungen und das „Recht auf Krankheit“ die Quantität und Qualität der Arbeit deutlich verändert haben. Die aktuell vorhandenen Kennzahlen zeigen für Freiburg einen weiter steigenden Bedarf. Die folgenden Tabel-len zeigen, dass immer mehr Menschen die städtische Notübernachtung nutzen.
0
150
300
450
600
2010 2011 2012 2013 2014 2015
371397
451
506
563 573
0
5
10
15
20
25
30
1. HJ 2010 2. HJ 2010 1. HJ 2011 2. HJ 2011 1. HJ 2012 2. HJ 2012 1. HJ 2013 2. HJ 2013 1. HJ 2014 2. HJ 2014 1. HJ 2015 2.HJ 2015
25,7
27,829,2
22,6
27,729,5
26,225,2
26,624,8 24,3 23,7
Übernachtungsquotient
Gesamt Ø26,3
DURCHSCHNITTLICHE ÜBERNACHTUNGSDAUER PRO HALBJAHR
ABSOLUTE ABSOLUTE NUTZERZAHLEN PRO JAHR (MÄNNER UND FRAUEN) Wohnheimen und den Anschlusshilfen deutliche Erfolge bei der Vermittlung und damit Verkürzung der Auf-enthaltszeiten.
Abbildung 32
Abbildung 33
7776
0
4.000
8.000
12.000
16.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
11.332 11.561
13.92414.946 15.122
15.999
Übernachtungen
ABSOLUTE ÜBERNACHTUNGSZAHLEN PRO JAHR
Es ist davon auszugehen, dass es Anfang 2016 einen kleinen Rückgang der Zahlen in der Notübernachtung ge-ben wird. Dies deutet nicht auf einen nachlassenden Bedarf hin, sondern erklärt sich mit der Bereitstellung von 39 zusätzlichen Wohnheimplätzen Ende 2015. Dies entlastet einerseits die Notübernachtung, verlagert aber die Problematik in die Wohnheime.
Als neue problematische Entwicklungen sei noch erwähnt, dass 2015 aus dem Sachgebiet „Prävention“ 9 Menschen in die OASE verlegt bzw. gar nicht erst in deren Wohnheime aufgenommen wurden. Hintergrund war einerseits die Überfüllung der Wohnheime der Prävention und andererseits waren so große soziale Schwierigkeiten bei den Betroffenen vorhanden, dass ein Wohnheimaufenthalt nicht tragbar war. Dies führ-te zu noch mehr Belastung in der OASE. Aus dem Sachgebiet Flüchtlinge gab es ebenfalls Verlegungen in die OASE. Dies kann aber aufgrund der Überlastung der Abteilung nicht beziffert werden.
Auch die Fachberatung hat einen enormen Durchlauf an Klienten. Trotzdem ist es wichtig, das alle eine qualifi-zierte Erst- und Folgeberatung bekommen, um auch hier einen längeren Verbleib im Hilfesystem zu vermeiden.
0
15
30
45
60
Mai 12 Sep 12 Jan 13 Mai 13 Sep 13 Jan 14 Mai 14 Sep 14 Jan 15 Mai 15 Sep 15
Männer Frauen
ausländischer Pass Gesamt
NEUZUGÄNGE NOTÜBERNACHTUNG
FACHBERATUNG FÜR WOHNUNGSLOSE MENSCHEN
Abbildung 34 Abbildung 35
7978
Es gibt eine kleine Anzahl an Frauen, die aufgrund ihrer Paarbeziehung oder ihrer gesundheitlichen Situation bei der Fachberatung der OASE angebunden sind, damit auch in diesen schwierigen Fällen eine Beratung sicherge-stellt ist. Im Regelfall wird die Fachberatung für wohnungslose Frauen durch die Beratungsstelle der Diakonie abgedeckt.
Die Landesstudie spricht zum Stichtag 1.10.2014 von 822 wohnungslosen Personen in Freiburg. Es ist aber von noch höheren Zahlen wohnungsloser Menschen auszugehen: Z. B. sind die U25-jährigen Wohnungslosen, die bei der Jugendberatung angebunden sind, bei dieser Zählung nicht berücksichtigt worden. Die Jugendberatung gibt für 2015 die Zahl der Postersatzadressen (PEA), welche ein Indikator für ungesicherte Unterkunft ist, mit 245, ver-teilt auf 226 Personen, an. Diese Gruppe muss bei einer Sozialplanung berücksichtigt werden, da per Schnittstel-lenabsprache alle Ü25-jährigen, die nicht versorgt werden können, in das System der Wohnungslosenhilfe fallen. Eine weitere Gruppe, die kaum vollständig zu erfassen ist, sind diejenigen, die tatsächlich auf der Straße leben.
ANZAHL KLIENTINNEN UND KLIENTEN IN DER FACHBERATUNG vorläufiges Ergebnis (19. 01. 2016)
0
225
450
675
900
100 % 99 %97 %
97 %95 % 95 %
1 %
3 %
3 %
5 %5 %
2010
588586
721
780 810865
2011 2012 2013 2014 2015
Anteil Männer Anteil Frauen
SITUATION DER WOHNHEIME FÜR WOHNUNGSLOSE MENSCHEN
FALLMANAGEMENT FÜR DIE HILFEN NACH DEM § 67 FF SGB XII „HILFEN ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER SOZIALER SCHWIERIGKEITEN“
Mangels Wohnraum für die Zielgruppe mussten die Wohnheime für die Anschlussbelegung aus der Notüber-nachtung aufgrund der steigenden Zahlen massiv ausgebaut werden. Für die größeren Einheiten (Elsässerstraße, Tullastraße, Wonnhalde) waren am Stichtag 31.12.2013 bei 5 Objekten 85 Plätze vorhanden. Am Stichtag 31.12.2015 waren es bei 13 Objekten 158 Plätze. Es gibt seit 3 Jahren ständig Wartelisten für jeden Platz.
Zahlreiche weitere Plätze kommen aus vorübergehend zur Verfügung gestelltem Wohnraum der FSB und anderer Gesellschaften. Die Neukonzeption der Wohnheime hat deutliche Verbesserungen durch effektive Steuerung und Planung gebracht. Als neue Aufgabe hat sich damit aber Belegungsplanung, Umzugsorgani-sation sowie Nachbetreuung herausgestellt. Es wurden zudem 2014 und 2015 etliche neue Konzepte entwi-ckelt (Wohnprojekt für schwangere, wohnungslose Frauen, Übergangswohnen bis zum eigenen Mietvertrag, barrierefreie Zwischenlösungen u. a. m. ), die das System deutlich komplexer gemacht haben. Hier müssen mit den jeweils fallführenden Sozialdiensten sowie den später betreuenden internen und externen Diensten Koordinierung und Übergaben geleistet werden. Aufgrund der Knappheit der Plätze braucht die Entscheidung über Dringlichkeit bei den vielen Beteiligten mehr Zeit.
Auch im Fallmanagement gab es deutliche Steigerungen der Fallzahlen. 2013 wurden 232 Menschen begleitet, 2014 insgesamt 316 Fälle. Diese Steigerung erklärt sich u. a. durch eine neue Leistungsvereinbarung mit einem Träger, so dass ein Zuschuss auf Einzelhilfen umgestellt wurde.
2015 wurden insgesamt 346 Fälle begleitet, was nochmals eine erhebliche Steigerung darstellt. Im laufenden Jahr waren davon
»» 285 ausschließlich in einer ambulanten Maßnahme,»» 42 ausschließlich in einer stationären Maßnahme und»» 19 in einer ambulanten und stationären Maßnahme.
Am 31.12.2015 waren laufend 177 in einer ambulanten Maßnahme und 30 in einer stationären Maßnahme.Bezüglich der finanziellen Auswirkungen liegen aktuell Zahlen aus dem Jahr 2014 vor.
Abbildung 36
8180
Angebot Leistungsvereinbarung Aufwand in 2014Aufnahmehaus Frauen und Männer
26 Plätze 313.889,64 €
Stationäre Hilfe 30 Plätze 519.915,03 €Betreutes Wohnen 70 Plätze 379.640,31 €Pilotprojekt für wohnungslose Menschen
12 Plätze 42.995,85 €
Soziale Begleitung in ordnungs-rechtlichen Unterbringungen
70 Plätze 290.229,15 €
Sozialpsychiatrische Versorgung in Tagesstätten
55.569,71 €
Im Jahr 2014 wurden für alle Bereiche des Fallmanagements insgesamt Hilfen in Höhe von 1.670.979,19 € bewilligt.
Im Januar 2016 waren 56 % aller Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Notübernachtung Menschen mit Migrationshintergrund (55 von 97). Aufgrund von Sprachbarrieren, mangelnder Ausbildung und Armut sind Migrantinnen und Migranten eher von Wohnungslosigkeit betroffen. Im Januar 2013 lag dieser Anteil noch bei 41 %.
Die steigende Anzahl der Migrantinnen und Migranten im System der ordnungsrechtlichen Unterbringungen und der Wohnungslosenhilfe führt zu Fallkonstellationen, in denen diese Menschen mangels Verständigungs-möglichkeit und rechtlicher Abgrenzungsdefinitionen mit Sozialarbeit kaum noch erreicht werden können. Dies macht die Aufgabe der Sicherstellung der Grundversorgung deutlich schwieriger. Mittelfristig ist mit erheblichen Folgekosten zu rechnen, da eine Integration kaum möglich ist, diese Menschen langfristig mit Wohnheimplätzen versorgt werden müssen und Kriseninterventionsmöglichkeit jeglicher Art bereitgehalten werden muss.
Bei der Evaluation der „Langzeitfälle“ in der Notübernachtung zeigt sich ein weit überdurchschnittlicher An-teil an Menschen mit Migrationshintergrund. Hier gibt es das Phänomen derjeniger, die – zusätzlich zu den oben angeführten Themen – keinen gelingenden Umgang mit einem System- und Kulturverlust erarbeiten konnten. In den 90er Jahren gab es mit einem überproportional hohen Anteil an Ostdeutschen in der lokalen Wohnungslosenhilfe ein ähnliches Phänomen. Die Wohnungslosenhilfe muss sich daher dringend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich sowie interkulturellen Konzepten im Umgang mit woh-nungslosen Migrantinnen und Migranten beschäftigen.
Zu den Belastungen aus der Arbeit zählten 2015 sicherlich die ständigen Kriseninterventionen. Dies ist auch als Belastung für das Umfeld der OASE zu sehen. Nur durch die engagierte Arbeit des Teams, aber leider auch durch eine erhebliche Anzahl an Hausverboten, Strafanzeigen wg. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Be-leidigung und Bedrohung sowie zahlreiche Polizei-, Krankenwagen- und Feuerwehreinsätze ist die OASE als Institution handlungsfähig geblieben.
Sehr belastend und arbeitsintensiv in der Nachbearbeitung für das Team, aber auch für die zuständige Polizei-dienststelle waren die Fälle gewalttätigen Verhaltens. Neben mehreren Körperverletzungen zwischen Nutze-rinnen und Nutzern gab es einen Brandanschlag und etliche ernstzunehmende Bedrohungen von Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern. Vor allem diejenigen, die rund um die Notübernachtung arbeiten, sind sehr großen Belastungen ausgesetzt.
Krankheit und Leiden war ein wichtiges Thema für das Team. Um offensichtlich kranken Menschen den Auf-enthalt in der Notübernachtung etwas zu erleichtern, wurden immer wieder auch tagsüber Zimmer offen gelassen: Durchgehend waren so Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer, frisch Operierte und Pflegebedürftige in der Notübernachtung anzutreffen.
2015 waren 2 Fälle in der örtlichen Presse beschrieben worden, die im Innenstadtbereich öffentlich eine zuneh-mende Verwahrlosung zeigten, so dass sich auch die Frage nach einer Zumutbarkeit für die Umgebung und die Frage nach einer Eigengefährdung stellten. Beide in der Presse beschriebenen wohnungslosen Menschen sind mittlerweile verstorben. Innerhalb der OASE gab es 2015 ungefähr 20 besonders schwere Fälle, in denen Menschen ihr „Recht auf Krankheit“ lebten, also die Ablehnung ärztlicher, medikamentöser und pflegerischer Hilfen. Als Begleitumstand dieses Verhaltens zeigte sich eine Verwahrlosung und Verelendung erheblichen Ausmaßes, welches für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Betroffene eine große Belastung darstellte. Mehrfach mussten Zimmer mit Vollschutz geräumt und gesäubert werden. Bei der Ablehnung jeg-licher Hilfemaßnahmen blieb in einigen Fällen nur ein begleitetes Abwarten bis zu einer krisenhaften Aufnah-me mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus.
NEUE BEDARFE IM HILFESYSTEM
HERAUSFORDERUNGEN DER ARBEIT
Tabelle 20
8382
VI. SCHNITTSTELLEN ZWISCHEN DEN ABTEILUNGEN UND FSB
1. ) FALLKONFERENZ
II – Wohnen III – Soziale Dienste, Prävention / Wohnungssicherung und V – OASE, Zentrum für wohnungslose Menschen
Der Gemeinderat beschloss anhand der Drucksache G-11/223, das Verfahren zur Aufnahme in die städtische Wohnungssucherdatei zugunsten von möglicherweise problembehafteten Haushalten bei der Wohnraumver-sorgung zu ändern. Namentlich sind dies:
»» Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Obdachlosenunterkünften untergebracht sind oder»» Haushalte, die von einer Zwangsräumung betroffen sind.
Vor der Aufnahme in die Wohnungssucherdatei wurde eine Fallkonferenz zwischen der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB), und dem AWV vorgeschaltet. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird in diesen Fallkonferenzen geklärt, ob und inwieweit eine uneingeschränkte Mietfähigkeit prognostiziert wird. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine Aufnahme in die Wohnungssucherdatei. Andernfalls ist eine Unterbrin-gung in einer Sonderwohnform, ggfs. mit Betreuungsangeboten, anzustreben. Durch das geänderte Verfahren sollen Ablehnungen der genannten Zielgruppen bei der Wohnraumversor-gung minimiert werden. Dass das geänderte Verfahren für die Betroffenen von Vorteil ist, zeigt folgende Übersicht über die seit der Einführung des geänderten Verfahrens behandelten Fälle:
Die in der Notübernachtung neben dem Abendsozialdienst angesiedelten Stellen „Individualhilfen / Gewalt-prävention“ können als voller Erfolg gesehen werden. Es konnten durch die zugehende Sozialarbeit und die intensive Begleitung 120 Nutzerinnen und Nutzer erreicht werden. Durch die gute fachliche Arbeit in diesem Bereich konnte die Zahl der Langzeitnutzer im einstelligen Bereich gehalten werden. Trotz Multiproblemlagen war es für den größten Teil der Betroffenen möglich, nachhaltige Veränderungen und Verbesserungen der Le-bensumstände zu erreichen. Trotz der enormen Auslastung der Notübernachtung und schwierigster Fallkons-tellationen gab es 2015 keine verletzten Mitarbeiter und keine Todesfälle in der Notübernachtung.
INDIVIDUALHILFEN UND GEWALTPRÄVENTION
8584
Jahr Versorgt durch FSB
Versorgt durch ALW
(ab 2013 kein eigener
Wohnungs-bestand
mehr)
Versorgt durch AWV,
Benen-nungsrecht
Selbst versorgt
oder verzo-gen
Gesamt versorgte
Fälle
Noch zu versorgende
Fälle
Zurückstel-lung der
Wohnver-sorgung (im laufenden Verfahren
festgestellt)2011 3 - - 1 4 nicht erho-
ben2012 17 3 7 7 29 312013 19 - 8 14 41 55 202014 24 - 12 12 48 53 112015 22 - 26 8 56 56 20
Die Zurückstellung wird folgendermaßen begründet:Jahr Folgeantrag Wohnungssucherdatei
nicht gestelltKeine Vorsprache bei FSB erfolgt Sonstiges Insgesamt
2013 10 3 7 202014 6 3 2 112015 15 - 5 20
Auffallend bei den noch zu versorgenden Fällen ist der hohe Anteil der Ein-Personen-Haushalte und hier ins-besondere der der Männer. Ebenfalls auffallend ist, dass die Anzahl der Haushalte mit 4 und mehr Personen sowohl bei den versorgten aber auch den noch zu versorgenden Fällen in 2015 anstieg:
Jahr Versorgte Fälle im Jahr Noch zu versorgende Fälle zum 31.12.Ges. 1 Pers. HH 2 Pers.
HH3 Pers.
HH4 und mehr
Ges. 1 Pers. HH 2 Pers. HH
3 Pers. HH
4 und mehrm w m w
2012 29 12 6 4 2 5 31 15 8 4 1 32013 41 19 8 9 2 3 55 35 9 7 4 02014 48 23 7 9 4 5 53 40 7 3 1 22015 56 26 8 8 6 8 54 37 4 4 3 6
Nach Aussage der FSB handelt es sich bei den von der FSB abgeschlossenen Mietverhältnissen um weitestge-hend unauffällige Mieterinnen und Mieter. Die meisten Personen sind gut in die Hausgemeinschaft integriert. Bei auftretenden Problemen erfolgt eine Rückkopplung mit der zuständigen Sozialarbeiterin / dem zuständi-gen Sozialarbeiter. Es besteht die Möglichkeit, eine Wohnbegleitung zu installieren. In Ausnahmefällen erfolgt eine Räumung der Wohnung und die erneute Aufnahme in eine Obdachlosenunterkunft.
Die Fallkonferenz erweist sich insgesamt als „Erfolgsmodell“.
2.) WOHNUNGEN DER FSB
Das AWV versucht in enger Kooperation mit der FSB den Gruppen mit besonderen Bedarfslagen auf unter-schiedliche Art und Weise Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wohnungen im Rahmen des Handlungsprogramms WohnenDer Gemeinderat der Stadt Freiburg beschloss 2013 anhand der Druckvorlage „Kommunales Handlungspro-gramm Wohnen in Freiburg“ (G-13/110) die Verwendung der Mittel aus der Rücklage für den geförderten Woh-nungsbau i. H. von damals ca. 1,9 Mio. € zur Sanierung geeigneter künftig frei werdender Wohnungen im FSB-Verbund in Einfachstandard. Diese Wohnungen sollen in Absprache mit dem AWV über 10 Jahre hinweg durch Gruppen mit besonderen Bedarfslagen sowie Flüchtlingen mit positiver Prognose bezüglich ihrer Miet-fähigkeit belegt werden. Bis Ende 2015 wurden 17 Wohnungen von der FSB zur Verfügung gestellt, bei 15 Wohnungen wurden bereits die Aufwendungen für die Sanierung abgerechnet. Es entstanden für die Stadt Kosten in Höhe von rund 530.000 E.
Die Wohnungen wurden u. a. belegt mit jungen Menschen in Wohnungsnot, Familien mit Kindern in Wohn-heimen, Schwangeren, Alleinerziehenden, Familien in prekären Wohnsituationen, ehemals Obdachlosen und Flüchtlingen.
Wohnungen zur befristeten öffentlich-rechtlichen UnterbringungDie Anzahl der bei der Stadt Freiburg zur Verfügung stehenden Wohnheimplätze in den bestehenden Ein-richtungen reichen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes nicht aus. Demgegenüber gibt es in den Beständen der FSB wegen Kündigungen im Zuge von Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen Leerstände. Eine dauerhafte Neuvermietung würde sich nicht lohnen. Zum Vorteil der FSB und der Stadt wurde eine befris-tete Vermietung des Wohnraumes (i. d. R. mindestens 1 Jahr) an das AWV beschlossen mit der Möglichkeit für das AWV, Personen darin öffentlich-rechtlich unterzubringen. Bis Ende 2015 wurden 23 Wohnungen von der FSB zur Verfügung gestellt, überwiegend aus der ECA-Siedlung sowie der Belchenstr. 8.
Wohnungen für Flüchtlinge
Aufgrund eines Aufsichtsratsbeschlusses der FSB sind pro Jahr 10 Wohnungen zur Unterbringung von Flücht-lingsfamilien dem AWV durch die FSB zur Verfügung zu stellen. Mietvertragspartner ist zunächst das AWV, nach einer Probephase von rund 6 Monaten soll der Mietvertrag dann auf die darin wohnenden Familien über-gehen. 2015 wurden 7 Wohnungen bereitgestellt.
Tabelle 21
Tabelle 22
Tabelle 23
8786
DAS GROSSE ZIEL: BAUEN!
Herausgeberin:Stadt FreiburgAmt für WohnraumversorgungAuf der Zinnen 1 (Karlsbau)79098 Freiburg
Gestaltung:Preußner Kommunikation + Design
Druck: Simon Druck GmbH & CoAuflage: 300 StückStand: 31. 12. 2015
IMPRESSUM
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Grenzen für Wohnraum, der vor 2008 gefördert wurde:
Haushalts-größe
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 %
1 Person 21.730,00 E 24.115,00 E 24.115,00 E 26.500,00 E 26.500,00 E 28.885,00 E 31.270,00 E
2 Personen 28.885,00 E 31.270,00 E 33.655,00 E 36.040,00 E 40.810,00 E 43.195,00 E 45.580,00 E
3 Personen 37.270,00 E 39.655,00 E 42.040,00 E 46.810,00 E 49.195,00 E 51.580,00 E 53.965,00 E
4 Personen 45.655,00 E 50.425,00 E 52.810,00 E 55.195,00 E 57.580,00 E 59.965,00 E 62.350,00 E
5 Personen 54.040,00 E 58.810,00 E 61.195,00 E 63.580,00 E 65.965,00 E 68.350,00 E 70.735,00 E
6 Personen 62.425,00 E 67.195,00 E 69.580,00 E 71.965,00 E 74.350,00 E 76.735,00 E 79.120,00 E
7 Personen 70.810,00 E 75.580,00 E 77.965,00 E 80.350,00 E 82.735,00 E 85.120,00 E 87.505,00 E
8 Personen 79.195,00 E 83.965,00 E 86.350,00 E 88.735,00 E 91.120,00 E 93.505,00 E 95.890,00 E
9 Personen 87.580,00 E 92.350,00 E 94.735,00 E 97.120,00 E 99.505,00 E 101.890,00 E 104.275,00 E
10 Personen 95.965,00 E 100.735,00 E 103.120,00 E 105.505,00 E 107.890,00 E 110.275,00 E 112.660,00 E
Grenzen für Wohnraum, der ab 2009 gefördert wurde:
Haushaltsgröße Mietwohnraumförderung 1 Person 40.500,00 E
2 Personen 40.500,00 E
3 Personen 49.000,00 E
4 Personen 57.000,00 E
5 Personen 66.000,00 E
6 Personen 74.500,00 E
7 Personen 83.000,00 E
8 Personen 91.500,00 E
ANLAGE: EINKOMMENSGRENZEN FÜR DEN ERHALT EINES WOHNBERECHTIGUNGSSCHEINES
Tabelle 24
Tabelle 25
9190
Amt für WohnraumversorgungAuf der Zinnen 179098 Freiburg
Tel.: (07 61) 201-3201E-Mail: awv@stadt.freiburg.de
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