ZAR-Generalversammlung, St. Pölten, 12.04.2007, Eberhard Hetzner, MIV 1 Zentrale...

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Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter

- Generalversammlung -12. April 2007 in St. Pölten

Eberhard HetznerVorsitzender des Milchindustrie-Verbandes

„Die Zukunft der Milchmengenregelung aus deutscher Sicht – ein

Diskussionsbeitrag“

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Der Milchindustrie-Verband (MIV)

• Über 100 Unternehmen

• 90 % des deutschen Milchaufkommens

• 95 % der Branchenumsätze

• 100 % des Exportvolumens

• Fördermitglieder

Der MIV ist der wirtschaftliche Spitzenverband der deutschen Milchindustrie mit nationaler, europäischer und globaler Kompetenz!

Eine starke Branche – Ein starker Verband

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Die Zukunft der Milchmengenregelung aus deutscher Sicht –

ein Diskussionsbeitrag

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Jan. März Mai Juli Sept. Nov.

2005

2006

Mio. t Weniger Milch in der EU

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Quotenausnutzung in der EU-15

(Saldo Über- Unterlieferungen)

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Über-Unterlieferungen in ausgewählten EU-Ländern

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Deutschland Frankreich United Kingdom Niederlande Italien Polen

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1999/2000 2000/2001

2001/2002 2002/2003

2003/2004 2004/2005

2005/2006

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Entwicklung der Quotenbörse

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Durchschnittliche Kaufpreisefür Milchquoten

Quelle FAL

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Alternativen zur Milchquotenregelung

Vereinbarungen zwischen Molkerei und Milcherzeuger

- Freie Milchanlieferung

- Lieferung im Rahmen von Abnahmeverträgen

- Closed shop

- A/C-Modell (Zwei-Preis-System)

- „Fonterra-Modell“

Vereinbarungen zwischen Gruppierungen

Staat als Regulator

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Freie Milchproduktion

Molkereiebene

- Was machen die Molkereien mit der Milch, die nicht am Markt zu „gewollten“ Preisen absetzbar ist?

Erzeugerebene

- Wegfall der Kosten für Pachtquoten (ca. 2-4 Cent/kg)

- Auslaufende Kostenbelastung (kurz-/mittelfristig) für Kapitaldienst im Falle gekaufter Quoten

- Individuelles Wachstum unbegrenzt möglich (solange Abnahme da ist)

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Freie Milchproduktion

Genossenschaften

Lieferordnung mit uneingeschränkter Abnahmeverpflichtung

Abnahme

beschränken? Alles

abnehmen?

Private Molkereien

begrenzte Lieferverträge

Fortsetzung der bisherigen Praxis?

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Abnahmevertrag

- Die Milchmenge, die der Milcherzeuger liefern kann und auch abgenommen bekommt, wird von der Molkerei festgelegt, die ihr Absatzpotenzial am Markt kennt

- Wird in bestimmten Intervallen neu verhandelt

- Anpassungsklauseln in Abhängigkeit von der Marktentwicklung

- Privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen Einzelnen oder Gruppen/Branchen

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Abnahmevertrag: Fragen

- Wie wird ein einzelbetriebliches Wachstum gewährleistet? Wer teilt Liefermengen zu?

- Muss die Molkerei mit jedem einzelnen Milcherzeuger Liefermengen aushandeln?

- Wird ein Molkereiwechsel erschwert?

- In Abnahmeverträgen fixierte Liefermengen konnten nicht eingehalten werden, was passiert?

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Closed Shop

- Nur Milchmenge der Genossenschaftsmitglieder wird aufgenommen. Entspricht der Absatzmenge am Markt, eventuell auch darunter

- Zusätzliche Mengen können am Spotmarkt zugekauft werden

- Ist ein Molkereiwechsel überhaupt möglich? Kündigungsfristen?

- Attraktives Modell bei gut laufender Molkerei?

- Negative Geschäftspolitik – welche Auswirkungen?

- „Nullwachstum“

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A/C-Modell (Export)

- Für eine bestimmte Liefermenge wird ein Preis fixiert

- Das Überschreiten der festen Liefermenge ist erlaubt,aber zu einem wesentlich niedrigeren Preis

= nur möglich zw. Molkerei und Erzeuger (WTO)

- Grundlage A/C-Menge bisherige Quote? Wert?

- Wer teilt A/C-Menge zu? Gibt es einen Handel?

- Molkereiwechsel möglich?

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Neuseeland-Modell

- Erhöhung der Milchanlieferung bei Fonterra gegen Zeichnung weiterer Geschäftsanteilezur Zeit: für 200.000 kg Milch (jährlich) müssen zunächst Anteile (einmalig) von ca. 60.000 € gekauft werden (30 €c/kg)

- Orientierung an bisheriger Quote? Wert?

- Wer legt Wert der Anteile fest? Verzinsung?

- Molkereiwechsel möglich?

- Mengensteuerungsfunktion im Sinne von Molkerei und Milcherzeuger?

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Staatliches Lieferrecht

- Einzelbetriebliche Milchquoten werden eingezogen und als Lieferrechte vom Staat wieder verteilt.

- Der Staat wird einzelbetriebliches Wachstum nur auf Basis bestimmter Prämissen ermöglichen.

- Wechsel von einem staatlichen zu einem staatlichen System – Sinn?

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Kanadisches Modell

- Starker Außenschutz

- Quotenmenge ist auf Verbrauch abgestimmt

- Monatlich werden Produktions- und Verbrauchsmengen festgestellt und verglichen, dann werden betriebliche Quoten gekürzt oder erhöht (Milk marketing board)

- Überlieferte Mengen werden zu Weltmarktpreisen (6-14 Ct) abgesetzt.

- Halbstaatliches, reguliertes Preisfindungssystem mit fünf Preisklassen

- Wird durch WTO-Panel verboten

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Modell amerikanischer Genossenschaften Cooperative Work Together (CWT)

- Herauskauf der Milchkühe zur Eindämmung der Produktion

- U.a. Unterstützung des Exports- Freiwillige Beiträge der Milchproduzenten (60 – 80 %

Beteiligung) - Privatwirtschaftlich gesteuert- Aufgrund von „Nebeneffekten“ Einfluss auf Milchpreis

fraglich- Bisher 153 Mio. $ für 147.000 Kühe (3 Jahre)- Derzeit Anstieg der Milchproduktion, keine

ausreichende Finanzierung, Nachfinanzierung?

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Einkommen der Milcherzeuger stabilisieren

Keine Behinderung der Strukturentwicklung

Entscheidungsfreiheit über Milchablieferung

Keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten

Möglichst wenig Verwaltungsaufwand

Anforderungen an die zukünftige Regelung

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Prognose:

Die EU-Quote wird abgeschafft

Milcherzeuger muss so früh wie möglich Planungssicherheit haben

Stufenweise Erweiterung der Milchmenge ?

Reduzierung der Superabgabe ?

Kombination von beidem

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....Chance oder Risiko

Die neue Milchmarktordnung wird mehr Chancen als Risiken mit sich bringen.

Aber: weniger Milcherzeuger mit weniger Molkereien werden tätig sein.

Der „Umbau“ hat staatliche Hilfe nötig.

Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sind gefordert.

Klare Rahmenbedingungen sind frühzeitig zu formulieren.

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Entwicklung Biogasanlagen

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit