Post on 31-Dec-2015
description
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 2
Fall „Spielabbruch“Sachverhalt
• Beim Spielstand von 10:10 im 4. Satz reklamiert die
Gastmannschaft zum wiederholten Male ein technisches Zuspiel
des Passeurs der Heimmannschaft. Daraufhin bestraft der 1. SR
den Mannschaftskapitän der Gastmannschaft „stellvertretend“ für
die gesamte Mannschaft mit einer gelben Karte. Nachdem der
1. SR dem Kapitän erklärte, weshalb er die gelbe Karte erhalten
hat, lässt sich dieser zu einer verächtlichen Äusserung hinreissen,
was schliesslich in den Worten „inkompetentes Arschloch“ gipfelt.
Aufgrund der gelben Karte werden beide SR von der
Gastmannschaft und deren Trainer verbal heftig attackiert;
körperliche Angriffe finden jedoch nicht statt. In der Folge bricht
der 1. SR das Spiel vorzeitig ab.
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 3
Fall „Spielabbruch“Zusatzinformationen:
• Gastmannschaft von Beginn weg provokativ
• Während des Spiels mehrfach heftige Kritisierung der Entscheide der
SR, insb. technisches Zuspiel des Passeurs, wodurch es mehrere
Spielunterbrüche gab
• Trainer und Kapitän Gastmannschaft reagierten sehr aufbrausend
• Gesten und verbale Attacken gegen SR haben immer mehr
zugenommen im Verlaufe des Spiels, was vom Trainer unterstützt
wurde
• Nach gelber Karte Eskalation der verbalen Angriffe gegen SR
• 1. SR erachtete Wiederaufnahme des Spiels aufgrund der andauernden
verbalen Attacken als unmöglich
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 4
Fall „Spielabbruch“Reglementarische Grundlagen
• Volleyball-Regeln:
• Art. 21: Anforderungen an das Verhalten (Fair Play)
Art. 22: Unkorrektes Verhalten und Sanktionen
Art. 5: Mannschaftskapitän/Trainer für Verhalten und
Disziplin ihrer Mannschaftsmitglieder
verantwortlich
Art. 18.2: Äussere Beeinträchtigung
Art. 18.3.1: längere Unterbrechung wegen
unvorhergesehener Umstände
• Volleyball-Reglement:
• Art. 97 Abs. 1 lit. f: Forfait wegen Spielabbruch aufgrund
mangelnder Disziplin
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 5
Fall „Spielabbruch“Problempunkte
• Sanktion „stellvertretend“ für die gesamte Mannschaft
• Spielabbruch „lediglich“ nach einer gelben Karte
• Spielabbruch nur als „ultima ratio“
Fazit
• Sanktionen rechtzeitig und korrekt anwenden, damit es nicht zu
einer Eskalation kommt; grundsätzlich Sanktionen vor
Spielabbruch ausschöpfen (mind. Herausstellung)
• Vorliegend Verhalten der SR korrekt aufgrund der besonderen
Situation; weitere Sanktionen hätten wohl keine
Beruhigung gebracht
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 6
Fall „falsche Auswechseltafel“Sachverhalt
• Beim Spielstand von 23:21 im 3. Satz wechselt die
Gastmannschaft den Zuspieler Nr. 12 mit dem Blockspieler Nr. 6
ordnungsgemäss aus. Beim Spielstand von 24:22 beantragt der
Trainer der Gastmannschaft ordnungsgemäss beim 2. SR einen
erneuten Wechsel, indem der Blockspieler Nr. 6 wieder mit dem
Zuspieler Nr. 12 ersetzt werden soll. Im Moment der Beantragung
der Auswechslung steht der Spieler Nr. 12 in der Auswechselzone
bereit, um den Spieler Nr. 6 zu ersetzen, hält aber versehentlich
die Auswechseltafel mit der Nr. 12 in der Hand. Der 2. SR und
anschliessend der 1. SR genehmigen die Auswechslung.
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 7
Fall „falsche Auswechseltafel“Zusatzinformationen:
• Die Auswechslung führte trotz falscher Auswechseltafel nicht zu
einer Verzögerung.
• Die Heimmannschaft hat ordnungsgemäss und rechtzeitig Protest
gegen diese Auswechslung erhoben.
• In der Folge gewann die Gastmannschaft den 3. Satz und
schliesslich das Spiel mit 3:2 Sätzen.
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 8
Fall „falsche Auswechseltafel“Reglementarische Grundlagen (1)
• Volleyball-Regeln:
• Art. 5.1.2.1: Einlegung eines Protestes durch den Spielkapitän
Art. 16.5.3: Spieler muss bei Antrag für SW bereit sein
Art. 16.6: Stellen eines nicht ordnungsgemässen Antrags
Art. 17.1.3: Beantragung einer irregulären Auswechslung
Art. 24.2.3: 1. SR entscheidet über alles, was nicht geregelt ist
Art. 24.2.4: Einlegung eines Protestes
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 9
Fall „falsche Auswechseltafel“Reglementarische Grundlagen (2)
• Casebook:
• No. 5.5: Verzögerung der Auswechslung durch Suche der
richtigen Auswechseltafel
• No. 5.7: Verzögerung, da nicht klar war, mit welchem
Spieler
die Auswechslung erfolgen sollte
• Volleyball-Reglement:
• Art. 133 lit. j: Verwendung von Nummerntafeln obligatorisch
Art. 246 ff.: Protest
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 10
Fall „falsche Auswechseltafel“Problempunkte
• Auswechselspieler muss beim Antrag zur Auswechslung „bereit“
sein
• Grundsätzlich immer mit korrekter Auswechseltafel
• Ausnahme:
• Rückwechsel
• Spieler hält die eigene Nummer hoch
• Keine Verzögerung trotz falscher Auswechseltafel
• Nicht ordnungsgemässer Antrag
• Graubereich des Reglements, nicht klar geregelt
• Protest
26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 11
Fall „falsche Auswechseltafel“Fazit
• Grundsätzlich korrekte Auswechseltafel notwendig
• Ausnahmefall mit Fingerspitzengefühl behandeln; zentraler Punkt
ist dabei, dass keine irgendwie geartete Verzögerung entsteht
• Darauf hinwirken, dass sich solche Fehler nicht wiederholen in
einem Spiel; Fehler vermeiden und vorbeugen