Zur Vorlesung Mediation in der Stadtentwicklung Referentin: Katrin Beckmann-Oehmen, M.M.

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zur Vorlesung

Mediation in der Stadtentwicklung

Herzlich Willkommen

Referentin: Katrin Beckmann-Oehmen, M.M.

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Schlichtung, Moderation, Mediation gescheitert !

3

Ziele der Vorlesung

1. ZielVorurteile gegenüber der Mediation abbauen durch Wissensvermittlung

2. ZielProjektbezogenheit Georg-Schuhmann-Straße herstellen und im Hinblick darauf Mediation nutzbar machen

3. ZielJura unter der Prämisse -So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation nach dem Mediationsgesetz

Allgemeiner Teil

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation nach dem Mediationsgesetz

Wesentlicher Inhalt

Mediationsgesetz seit 21.07.2012 in Kraft

aufgrund EU-Richtlinie 2220/52/EG als Pflichtaufgabe

Festlegung der Mediationsmaxime Das MediationsG

spricht in § 2 Abs. 6 von einer

Abschlussvereinbarung, also einem Vertrag

Das Gesetz geht von der Autonomie

(Vertragsfreiheit) aus und ist damit auf

Privatpersonen zugeschnitten

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

Der Mediator ist in seinem Beruf nicht

geschützt

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Was ist Mediation systematisch ?

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Konfliktlösungssysteme

Schiedsverfahren (Arbitration)

Gerichtliche Auseinandersetzung

(Litigation)

Mediation

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation - Ein Verfahren mit Prinzipien -

Vertraulichkeit des Verfahrens

Freiwilligkeit der

Teilnahme

Neutralität des MediatorsEigenverant-

wortlichkeit der Teilnehmer

Informiertheit

Ergebnisoffenheit der Beteiligten

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Das Prinzip der Vertraulichkeit

Medien Gericht

Andere Dritte

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Das Prinzip der Informiertheit

Bezugspunkte/Relevanz insbesondere bei Führung von Einzelgesprächen und

Arbeitsgruppen

Kenntnis- und Entwicklungsstand

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Getroffene Vereinbarungen und deren rechtliche

Reichweite

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Das Prinzip der Neutralität

Bezugspunkte ???

Neutral gegenüber den Parteien

Neutral in Bezug auf das Problem bzw.

den Konflikt

Neutral in Bezug auf die Lösung

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Lebenssachverhalt

Kreativer Filter

Juristischer Sachverhalt

Die scheinbar objektiv richtige

Entscheidung

Gerichtliche Auseinandersetzung: Mediation:

Lebenssachverhalt

Anreicherung mit Hintergrundinformationen

und Interessen der Beteiligten

Interessenorientierter Sachverhalt

Nachhaltige Lösung (WIN-WIN-Prinzip)

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Gerichtliche Auseinandersetzung

Richter

Instrumente: Gerichtsmediation

Vergleich Urteil

Kläger

Leitet, bestimmt, entscheidet

Beklagter

Charakteristika: • Ober- und

Unterverhältnis • Richter übernimmt

Verfahrensführung und Konfliktinhalt, d.h. Entscheidungsgewalt wird delegiert

• Vergangenheitsorientiert • Einzelfallbezogen

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation

Phase 1

Mediant 1

Mediant 2

Mediator

Kom

mun

ikatio

nsba

rrier

e

Phase 2

Charakteristika: Gleichordnungsverhältnis Mediator ist Herr des

Verfahrens (wie) Medianten sind und

bleiben Herren ihres eigenen Konflikts (ob)

Gesamtkonfliktbezogen Zukunftsorientiert

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Wie funktioniert Mediation ?

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Strukturiertes Verfahren in Phasen

Phase 1: Initiierung des Verfahrens

Phase 2: Bestandsaufnahme

Phase 3: Interessenfindung

Phase 4: Lösungsfindung/Einigung

Abschluss der Mediationsvereinbarung/Einführung durch den Mediator

Streitige Punkte bzw. offene Fragen sammeln; Übereinstimmungen und Abweichungen feststellen; Informationen sammeln; Themenpunkte abstecken und hierarchisch festlegen; Konfliktarten und Konfliktebenen erkennen

Interessen von Positionen trennen; Gegenseitiges Verständnis erzeugen und aufzeigen; Bezugs- und Wertesystem identifizieren

Lösungsoptionen entwickeln und bewerten, Abschluss Mediationsvertrag

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen

http://www.beer-management.de/coaching-und-konfliktintervention/122-coaching/209-3-konfliktarten

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen

http://www.hutner.de/newsletter/13-01/thema2.html

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Exkurs: 3. Phase der Mediation Das Harvard-Konzept

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

http://socioweb.leuphana.de/seminar/konflikt/anwenden/management.htm

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Wo wird Mediation eingesetzt?

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Anwendungsfelder Mediation

Schule

Familie/Familiengerichtsbarkeit

Arbeitsgerichtsbarkeit

Umweltmediation/öffentlicher Bereich/Großgruppe

Nachbarschaft

Täter-Opfer-Ausgleich

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

Mietrecht Wirtschaft Innerhalb Unternehmen / zwischen Unternehmen

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Wann kann Mediation eingesetzt werden ?

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Eskalationsstufen nach Glasl

http://www.kraus-und-partner.de/change-management/wiki/konflikte

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Katrin Beckmann-Oehmen, MM

http://image.slidesharecdn.com/fomweerthkonfliktglaslgrafisch-150417162635-conversion-gate02/95/fom-mediation-kommunikation-glasl-eskalationsstufen-grafisch-dargestellt-und-angemessene-lsungsmglichkeiten-2-638.jpg?cb=1429288162

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lieber früher als später

und

lieber spät als nie !!!

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Was ist ein Mediator und welche Aufgaben hat er ?

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

Aufgaben des Mediators

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Prüfung der Mediationsgeeignetheit (Eskalationsstufen)Beteiligte am Verfahren ermitteln

Verfahrensführung, Strukturierung, Kommunikationsführung, Abbau von Kommunikationsbarrieren

Erkennen von jeweiligen Konfliktarten und deren Bearbeitung mit spezifischen Instrumenten

Trennung von Positionen und Interessen

Machtungleichgewichte austarieren und Chancengleichheit herstellen

Denkstrukturen aufbrechen und für Lösungsfelder öffnen

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Vorlesungsexperiment

Besprechung von 2 Minuten über die beste Vorgehensweise.

Durchführung des Projekts weitere 3 Minuten.

Ende des Allgemeinen Teils – Schöne Pause !

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation, mediative Elemente und Öffentlichkeitsbeteiligung im öffentlichen Bereich

Besonderer Teil

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

Integration der Mediation im öffentlichen Bereich

Probleme bzw. Abweichungen zur Mediation nach dem Mediationsgesetz

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht

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Gesetzliche Anknüpfungspunkte für Mediation im öffentlichen Baurecht

§ 4b BaugesetzbuchEinzug in die

Rechtsordnung im Jahre 1998

§ 137 S. 1 BaugesetzbuchBeteiligung und Mitwirkung der

Betroffenen

§ 165 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 137 S. 1, § 169 Abs. 1

Nr. 1 Baugesetzbuch

§ 171b Abs. 3 i.V.m. § 137

Baugesetzbuch

§ 171e Abs. 4 S.1 i.V.m. § 137 S. 1 Baugesetzbuch

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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§ 137 BauGB Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

S.1 Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden.

S.2Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

§ 4b BauGB

Die Gemeinde kann insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensvorschriften nach den §§ 2a bis 4a einem Dritten übertragen

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Zwischenergebnis:

Mediation als solche ist im öffentlichen

Baurecht nicht explizit genannt

Mediation dementsprechend

nur über die Betroffenen-beteiligung

möglich

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation im öffentlichen Bereich

Probleme/Abweichungen

2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht

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Formale Verfahren

Städtebaurecht

Allgemeines Städtebaurecht

Besonderes StädtebaurechtBebauungspläne

Bauleitplanung, §§ 1ff. BauGB

Planfeststellungsverfahren, §§ 72ff. VwVfG

Flächennutzungspläne

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, §§ 165ff. BauGB

Soziale Stadt, §§ 171e BauGB

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 136ff. BauGB

Stadtumbau, §§ 171aff. BauGB

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Voraussetzungen der besonderen Städtebaumaßnahmen

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, §§ 165ff. BauGB

Soziale Stadt, §§ 171e BauGB

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 136ff. BauGB

Stadtumbau, §§ 171aff. BauGB

Städtebauliche Missstände

Entwicklungsbedarf

Neuordnung

Erstmalige Entwicklung

Funktionsverlust

Anpassung städtebaulicher Strukturen

Herstellung städtebaulicher Strukturen

Soziale Missstände

Stabilisierung und Aufwertung, in denen besonderer Entwicklungs-bedarf besteht

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation im öffentlichen Bereich

Probleme/Abweichungen

1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht

2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe

3. Entscheidungskompetenz / Delegation von Hoheitsrechten / Bindungsfähigkeit von Hoheitsträgern

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Entscheidungsmöglichkeiten eines Hoheitsträgers

Verwaltungsakt(gebundene -/

Ermessens - Entscheidung)

Öffentlich-rechtlicher/privat-rechtlicher Vertrag

Satzung/ Beschluss

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Entscheidungsform / Entscheidungskompetenz

Bauleitplanung Sanierungsmaßnahmen

Entwicklungs-maßnahmen

Stadtumbau

Soziale Stadt

Pflichtsatzung; Mediation (-)

Bebauungspläne sind aufzustellen;

Mediation grds. (-); vereinzelt

Ausnahmen denkbar

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

Sanierungssatzung; Sanierungsgenehmigung durch

städtebaulichen Vertrag möglich ;

insoweit Mediation (+)

Stadtumbauvertrag vorrangig; Mediation (+) aber hilfsweise Sicherung durch Satzung

Koordinierungsstellen, Städtebaulicher Vertrag, Mediation (+); keine hilfsweise Sicherung durch Satzung

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Zwischenergebnis:

Mediation nach dem Mediationsgesetzbei Sozialer Stadt und Stadtumbau grundsätzlich möglich; bei Sanierungsmaßnahmen in engen Grenzen ebenfalls denkbar

Bei der Bauleitplanung und bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme lediglich mediative Elemente möglich, aber keine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes

Dilemma für die Praxis

Enormes Praxisbedürfnis Folge

Zunehmender Einsatz mediativer Elemente

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Konfliktpotential und Praxisbedürfnis für Mediation

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Ablauf des Verfahrens Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Überblick

Zeit

PHASE 1 Grobanalyse und Antragstellung

PHASE 2Vorbereitende Untersuchungen

PHASE 3Gemeinderatsbeschluss Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

PHASE 4Sanierungsdurchführung

PHASE 5Gemeinderatsbeschluss Aufhebung der Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets

Betroffenenbeteiligung in allen Phasen der Sanierung; Betroffenenbeteiligung als durchgehendes Prinzip der Sanierung

Integration mediativer Elemente zur Kommunikationsförderung zwischen den Akteuren im Rahmen der Betroffenenbeteiligung sowie Mediation beim Abschluss städtebaulicher Verträge

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediationsleistungen in den verschiedenen Verfahrensstadien

Einsatz mediativer Elemente zur Konfliktprävention Ziel: Interessengegensätze erkennen und Konfliktentstehung vermeidenInstrumente: z.B. Projektwerkstätten, Arbeitsgruppen, Stadtfeste mit meinungsbildenden integrativen Elementen

Einsatz verfahrensbegleitender mediativer ElementeEntstandene Konflikte mittels Kommunikationstechniken und Verhandlungen beheben als auch frühzeitiges Konfliktpotential erkennen Instrumente: z.B. geführte Fachgespräche, Koordinierungsstellen

Einsatz mediativer Elemente im klassischen SinneBestehende Konfliktspiralen auflösen, Kommunikations-bereitschaft wiederherstellenInstrumente: z.B. Einzelgespräche

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation im öffentlichen Bereich

Probleme/Abweichungen

1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht

2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe

3. Beteiligtenvielzahl

3. Entscheidungskompetenz / Delegation von Hoheitsrechten / Bindungsfähigkeit von Hoheitsträgern

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Innerhalb des künftigen oder bereits festgelegten Sanierungs- Entwicklungs- Umbaugebiets Wohnhaften, Arbeitenden oder Nutzungsberechtigten, also insbesondere Eigentümer, Pächter, Mieter

Außerhalb des jeweiligen Gebiets gelten ebenso als „Betroffene“ i.S. des § 137 S.1 BauGB diejenigen, die von den Auswirkungen berührt werden (z.B. durch Immissionen, Betriebe oder Arbeitsplätze)

Gemeinde als Verantwortliche Öffentliche Aufgabenträger (Bund, Länder,

Gemeindeverbände (Kreise),sonstige Körperschaften, Anstalten, Stiftungen

Träger öffentlicher Belange (Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird

Betroffene/Akteure im besonderen Städtebaurecht

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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46

Machtgefälle

Weitere Probleme/Abweichungen

Mediation im öffentlichen Bereich

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Machtgefälle

Allianzen mehrerer Beteiligter

Politische Interessen

Informationsvorsprung und/oder Fachwissen Aufgrund gesetzlicher

Vorschriften

Geschäfts-geheimnisse und Interna

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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4. Machtgefälle

Weitere Probleme/Abweichungen

Mediation im öffentlichen Bereich

5. Fachliche und rechtliche Komplexität

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Beispiel Bauleitplanverfahren

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/bplan_verfahren.html

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4. Machtgefälle

Weitere Probleme/Abweichungen

Mediation im öffentlichen Bereich

5. Fachliche und rechtliche Komplexität

6. Gesetzliche Fristen

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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2. Hoheitsaktz. B. in Form eines Verwaltungsaktes oder abschlägige Entscheidung

3. Angreifbar innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe mittels Klage

Gerichtsv

erfahren

7. Urteil

4. Anhörung

1. Antrag

(3.) Widerspruchsverfahren /Widerspruchsbescheid Verw

altungsverfa

hren

5. Stellungnahme- und Erwiderungsfristen

6. Mündliche Verhandlung

Mediation parallel möglich

aber keine

Unterbrechung des Frist

enlaufs

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

Merke: Behörde muss bei ordnungsgemäßem Bauantrag innerhalb von 3 Monaten bescheiden; ansonsten macht sie sich schadensersatzpflichtig

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Positive Aspekte der Mediationsintegration im öffentlichen Bereich

Akzeptanz

Steigerung des Zugehörigkeits-gefühls

Herstellen von Bürgernähe

Integration der

Bürger-interessen

Bestand von öffentlichen Projekten

Kosten-ersparnis

Abbau der Politikver-

drossenheit

Zeitersparnis

Vermeidung

von Prozessen

Katrin Beckmann-Oehmen, MM

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Mediation macht miteinander möglich !

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Katrin Beckmann-Oehmen, MM