Zur Vorlesung Mediation in der Stadtentwicklung Referentin: Katrin Beckmann-Oehmen, M.M.
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Transcript of Zur Vorlesung Mediation in der Stadtentwicklung Referentin: Katrin Beckmann-Oehmen, M.M.
zur Vorlesung
Mediation in der Stadtentwicklung
Herzlich Willkommen
Referentin: Katrin Beckmann-Oehmen, M.M.
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Schlichtung, Moderation, Mediation gescheitert !
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Ziele der Vorlesung
1. ZielVorurteile gegenüber der Mediation abbauen durch Wissensvermittlung
2. ZielProjektbezogenheit Georg-Schuhmann-Straße herstellen und im Hinblick darauf Mediation nutzbar machen
3. ZielJura unter der Prämisse -So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation nach dem Mediationsgesetz
Allgemeiner Teil
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation nach dem Mediationsgesetz
Wesentlicher Inhalt
Mediationsgesetz seit 21.07.2012 in Kraft
aufgrund EU-Richtlinie 2220/52/EG als Pflichtaufgabe
Festlegung der Mediationsmaxime Das MediationsG
spricht in § 2 Abs. 6 von einer
Abschlussvereinbarung, also einem Vertrag
Das Gesetz geht von der Autonomie
(Vertragsfreiheit) aus und ist damit auf
Privatpersonen zugeschnitten
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
Der Mediator ist in seinem Beruf nicht
geschützt
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Was ist Mediation systematisch ?
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Konfliktlösungssysteme
Schiedsverfahren (Arbitration)
Gerichtliche Auseinandersetzung
(Litigation)
Mediation
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation - Ein Verfahren mit Prinzipien -
Vertraulichkeit des Verfahrens
Freiwilligkeit der
Teilnahme
Neutralität des MediatorsEigenverant-
wortlichkeit der Teilnehmer
Informiertheit
Ergebnisoffenheit der Beteiligten
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Das Prinzip der Vertraulichkeit
Medien Gericht
Andere Dritte
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Das Prinzip der Informiertheit
Bezugspunkte/Relevanz insbesondere bei Führung von Einzelgesprächen und
Arbeitsgruppen
Kenntnis- und Entwicklungsstand
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Getroffene Vereinbarungen und deren rechtliche
Reichweite
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Das Prinzip der Neutralität
Bezugspunkte ???
Neutral gegenüber den Parteien
Neutral in Bezug auf das Problem bzw.
den Konflikt
Neutral in Bezug auf die Lösung
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Lebenssachverhalt
Kreativer Filter
Juristischer Sachverhalt
Die scheinbar objektiv richtige
Entscheidung
Gerichtliche Auseinandersetzung: Mediation:
Lebenssachverhalt
Anreicherung mit Hintergrundinformationen
und Interessen der Beteiligten
Interessenorientierter Sachverhalt
Nachhaltige Lösung (WIN-WIN-Prinzip)
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Gerichtliche Auseinandersetzung
Richter
Instrumente: Gerichtsmediation
Vergleich Urteil
Kläger
Leitet, bestimmt, entscheidet
Beklagter
Charakteristika: • Ober- und
Unterverhältnis • Richter übernimmt
Verfahrensführung und Konfliktinhalt, d.h. Entscheidungsgewalt wird delegiert
• Vergangenheitsorientiert • Einzelfallbezogen
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation
Phase 1
Mediant 1
Mediant 2
Mediator
Kom
mun
ikatio
nsba
rrier
e
Phase 2
Charakteristika: Gleichordnungsverhältnis Mediator ist Herr des
Verfahrens (wie) Medianten sind und
bleiben Herren ihres eigenen Konflikts (ob)
Gesamtkonfliktbezogen Zukunftsorientiert
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Wie funktioniert Mediation ?
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Strukturiertes Verfahren in Phasen
Phase 1: Initiierung des Verfahrens
Phase 2: Bestandsaufnahme
Phase 3: Interessenfindung
Phase 4: Lösungsfindung/Einigung
Abschluss der Mediationsvereinbarung/Einführung durch den Mediator
Streitige Punkte bzw. offene Fragen sammeln; Übereinstimmungen und Abweichungen feststellen; Informationen sammeln; Themenpunkte abstecken und hierarchisch festlegen; Konfliktarten und Konfliktebenen erkennen
Interessen von Positionen trennen; Gegenseitiges Verständnis erzeugen und aufzeigen; Bezugs- und Wertesystem identifizieren
Lösungsoptionen entwickeln und bewerten, Abschluss Mediationsvertrag
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen
http://www.beer-management.de/coaching-und-konfliktintervention/122-coaching/209-3-konfliktarten
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen
http://www.hutner.de/newsletter/13-01/thema2.html
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Exkurs: 3. Phase der Mediation Das Harvard-Konzept
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
http://socioweb.leuphana.de/seminar/konflikt/anwenden/management.htm
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Wo wird Mediation eingesetzt?
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Anwendungsfelder Mediation
Schule
Familie/Familiengerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Umweltmediation/öffentlicher Bereich/Großgruppe
Nachbarschaft
Täter-Opfer-Ausgleich
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
Mietrecht Wirtschaft Innerhalb Unternehmen / zwischen Unternehmen
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Wann kann Mediation eingesetzt werden ?
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Eskalationsstufen nach Glasl
http://www.kraus-und-partner.de/change-management/wiki/konflikte
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Katrin Beckmann-Oehmen, MM
http://image.slidesharecdn.com/fomweerthkonfliktglaslgrafisch-150417162635-conversion-gate02/95/fom-mediation-kommunikation-glasl-eskalationsstufen-grafisch-dargestellt-und-angemessene-lsungsmglichkeiten-2-638.jpg?cb=1429288162
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lieber früher als später
und
lieber spät als nie !!!
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Was ist ein Mediator und welche Aufgaben hat er ?
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
Aufgaben des Mediators
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Prüfung der Mediationsgeeignetheit (Eskalationsstufen)Beteiligte am Verfahren ermitteln
Verfahrensführung, Strukturierung, Kommunikationsführung, Abbau von Kommunikationsbarrieren
Erkennen von jeweiligen Konfliktarten und deren Bearbeitung mit spezifischen Instrumenten
Trennung von Positionen und Interessen
Machtungleichgewichte austarieren und Chancengleichheit herstellen
Denkstrukturen aufbrechen und für Lösungsfelder öffnen
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Vorlesungsexperiment
Besprechung von 2 Minuten über die beste Vorgehensweise.
Durchführung des Projekts weitere 3 Minuten.
Ende des Allgemeinen Teils – Schöne Pause !
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation, mediative Elemente und Öffentlichkeitsbeteiligung im öffentlichen Bereich
Besonderer Teil
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
Integration der Mediation im öffentlichen Bereich
Probleme bzw. Abweichungen zur Mediation nach dem Mediationsgesetz
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht
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Gesetzliche Anknüpfungspunkte für Mediation im öffentlichen Baurecht
§ 4b BaugesetzbuchEinzug in die
Rechtsordnung im Jahre 1998
§ 137 S. 1 BaugesetzbuchBeteiligung und Mitwirkung der
Betroffenen
§ 165 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 137 S. 1, § 169 Abs. 1
Nr. 1 Baugesetzbuch
§ 171b Abs. 3 i.V.m. § 137
Baugesetzbuch
§ 171e Abs. 4 S.1 i.V.m. § 137 S. 1 Baugesetzbuch
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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§ 137 BauGB Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
S.1 Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden.
S.2Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.
§ 4b BauGB
Die Gemeinde kann insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensvorschriften nach den §§ 2a bis 4a einem Dritten übertragen
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Zwischenergebnis:
Mediation als solche ist im öffentlichen
Baurecht nicht explizit genannt
Mediation dementsprechend
nur über die Betroffenen-beteiligung
möglich
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation im öffentlichen Bereich
Probleme/Abweichungen
2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht
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Formale Verfahren
Städtebaurecht
Allgemeines Städtebaurecht
Besonderes StädtebaurechtBebauungspläne
Bauleitplanung, §§ 1ff. BauGB
Planfeststellungsverfahren, §§ 72ff. VwVfG
Flächennutzungspläne
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, §§ 165ff. BauGB
Soziale Stadt, §§ 171e BauGB
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 136ff. BauGB
Stadtumbau, §§ 171aff. BauGB
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Voraussetzungen der besonderen Städtebaumaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, §§ 165ff. BauGB
Soziale Stadt, §§ 171e BauGB
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 136ff. BauGB
Stadtumbau, §§ 171aff. BauGB
Städtebauliche Missstände
Entwicklungsbedarf
Neuordnung
Erstmalige Entwicklung
Funktionsverlust
Anpassung städtebaulicher Strukturen
Herstellung städtebaulicher Strukturen
Soziale Missstände
Stabilisierung und Aufwertung, in denen besonderer Entwicklungs-bedarf besteht
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation im öffentlichen Bereich
Probleme/Abweichungen
1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht
2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe
3. Entscheidungskompetenz / Delegation von Hoheitsrechten / Bindungsfähigkeit von Hoheitsträgern
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Entscheidungsmöglichkeiten eines Hoheitsträgers
Verwaltungsakt(gebundene -/
Ermessens - Entscheidung)
Öffentlich-rechtlicher/privat-rechtlicher Vertrag
Satzung/ Beschluss
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Entscheidungsform / Entscheidungskompetenz
Bauleitplanung Sanierungsmaßnahmen
Entwicklungs-maßnahmen
Stadtumbau
Soziale Stadt
Pflichtsatzung; Mediation (-)
Bebauungspläne sind aufzustellen;
Mediation grds. (-); vereinzelt
Ausnahmen denkbar
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
Sanierungssatzung; Sanierungsgenehmigung durch
städtebaulichen Vertrag möglich ;
insoweit Mediation (+)
Stadtumbauvertrag vorrangig; Mediation (+) aber hilfsweise Sicherung durch Satzung
Koordinierungsstellen, Städtebaulicher Vertrag, Mediation (+); keine hilfsweise Sicherung durch Satzung
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Zwischenergebnis:
Mediation nach dem Mediationsgesetzbei Sozialer Stadt und Stadtumbau grundsätzlich möglich; bei Sanierungsmaßnahmen in engen Grenzen ebenfalls denkbar
Bei der Bauleitplanung und bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme lediglich mediative Elemente möglich, aber keine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes
Dilemma für die Praxis
Enormes Praxisbedürfnis Folge
Zunehmender Einsatz mediativer Elemente
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Konfliktpotential und Praxisbedürfnis für Mediation
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Ablauf des Verfahrens Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Überblick
Zeit
PHASE 1 Grobanalyse und Antragstellung
PHASE 2Vorbereitende Untersuchungen
PHASE 3Gemeinderatsbeschluss Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
PHASE 4Sanierungsdurchführung
PHASE 5Gemeinderatsbeschluss Aufhebung der Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets
Betroffenenbeteiligung in allen Phasen der Sanierung; Betroffenenbeteiligung als durchgehendes Prinzip der Sanierung
Integration mediativer Elemente zur Kommunikationsförderung zwischen den Akteuren im Rahmen der Betroffenenbeteiligung sowie Mediation beim Abschluss städtebaulicher Verträge
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediationsleistungen in den verschiedenen Verfahrensstadien
Einsatz mediativer Elemente zur Konfliktprävention Ziel: Interessengegensätze erkennen und Konfliktentstehung vermeidenInstrumente: z.B. Projektwerkstätten, Arbeitsgruppen, Stadtfeste mit meinungsbildenden integrativen Elementen
Einsatz verfahrensbegleitender mediativer ElementeEntstandene Konflikte mittels Kommunikationstechniken und Verhandlungen beheben als auch frühzeitiges Konfliktpotential erkennen Instrumente: z.B. geführte Fachgespräche, Koordinierungsstellen
Einsatz mediativer Elemente im klassischen SinneBestehende Konfliktspiralen auflösen, Kommunikations-bereitschaft wiederherstellenInstrumente: z.B. Einzelgespräche
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation im öffentlichen Bereich
Probleme/Abweichungen
1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht
2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe
3. Beteiligtenvielzahl
3. Entscheidungskompetenz / Delegation von Hoheitsrechten / Bindungsfähigkeit von Hoheitsträgern
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Innerhalb des künftigen oder bereits festgelegten Sanierungs- Entwicklungs- Umbaugebiets Wohnhaften, Arbeitenden oder Nutzungsberechtigten, also insbesondere Eigentümer, Pächter, Mieter
Außerhalb des jeweiligen Gebiets gelten ebenso als „Betroffene“ i.S. des § 137 S.1 BauGB diejenigen, die von den Auswirkungen berührt werden (z.B. durch Immissionen, Betriebe oder Arbeitsplätze)
Gemeinde als Verantwortliche Öffentliche Aufgabenträger (Bund, Länder,
Gemeindeverbände (Kreise),sonstige Körperschaften, Anstalten, Stiftungen
Träger öffentlicher Belange (Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird
Betroffene/Akteure im besonderen Städtebaurecht
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Machtgefälle
Weitere Probleme/Abweichungen
Mediation im öffentlichen Bereich
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Machtgefälle
Allianzen mehrerer Beteiligter
Politische Interessen
Informationsvorsprung und/oder Fachwissen Aufgrund gesetzlicher
Vorschriften
Geschäfts-geheimnisse und Interna
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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4. Machtgefälle
Weitere Probleme/Abweichungen
Mediation im öffentlichen Bereich
5. Fachliche und rechtliche Komplexität
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Beispiel Bauleitplanverfahren
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/bplan_verfahren.html
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4. Machtgefälle
Weitere Probleme/Abweichungen
Mediation im öffentlichen Bereich
5. Fachliche und rechtliche Komplexität
6. Gesetzliche Fristen
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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2. Hoheitsaktz. B. in Form eines Verwaltungsaktes oder abschlägige Entscheidung
3. Angreifbar innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe mittels Klage
Gerichtsv
erfahren
7. Urteil
4. Anhörung
1. Antrag
(3.) Widerspruchsverfahren /Widerspruchsbescheid Verw
altungsverfa
hren
5. Stellungnahme- und Erwiderungsfristen
6. Mündliche Verhandlung
Mediation parallel möglich
aber keine
Unterbrechung des Frist
enlaufs
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
Merke: Behörde muss bei ordnungsgemäßem Bauantrag innerhalb von 3 Monaten bescheiden; ansonsten macht sie sich schadensersatzpflichtig
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Positive Aspekte der Mediationsintegration im öffentlichen Bereich
Akzeptanz
Steigerung des Zugehörigkeits-gefühls
Herstellen von Bürgernähe
Integration der
Bürger-interessen
Bestand von öffentlichen Projekten
Kosten-ersparnis
Abbau der Politikver-
drossenheit
Zeitersparnis
Vermeidung
von Prozessen
Katrin Beckmann-Oehmen, MM
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Mediation macht miteinander möglich !
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Katrin Beckmann-Oehmen, MM