· Created Date: 10/2/2018 11:37:17 AM

2
svs&ss ZERTIFIKAT Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach EN 15085-2 Dem Betrieb: Romay AG Gontenschwilerstrasse 5 5727 Oberkulm Schweiz wird bescheinigt, dass er die Anforderungen erfüllt für den Geltungsbereich der Zertiîizleru n gsstufe C L4 e nts prec he nd E N I 5085-2 Anwendungsgebiett . Einkauf und Montage - von geschweissten Bauteilen wie z.B. lnnenausbaukomponenten Geltungsbereich: - Schienenfahzeugteile und Komponenten der Zertifizierungsstufe CL 1 verantwortliche Schweißaufsichtsperson: Dipl.-lng. Manfred Hahn (lWE) [extern] geb.: 03.03.1965 Vertreter: Zertifikat Nr.: SVS/15085/CL4/005/5/03 Gültigkeitszeitraum: Ausgestellt am: Auditor: vom 08.10.2018 bis 07.10.2021 26.09.2018 ABERT Allgemeine Bestimmungen (siehe R0ckseite) Grütter der HZS sfig

Transcript of  · Created Date: 10/2/2018 11:37:17 AM

Page 1:  · Created Date: 10/2/2018 11:37:17 AM

svs&ss

ZERTIFIKATSchweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen

nach EN 15085-2

Dem Betrieb: Romay AGGontenschwilerstrasse 5

5727 OberkulmSchweiz

wird bescheinigt, dass er die Anforderungen erfüllt für den Geltungsbereich der

Zertiîizleru n gsstufe C L4 e nts prec he nd E N I 5085-2

Anwendungsgebiett . Einkauf und Montage

- von geschweissten Bauteilen wie z.B. lnnenausbaukomponenten

Geltungsbereich: - Schienenfahzeugteile und Komponenten der Zertifizierungsstufe CL 1

verantwortliche Schweißaufsichtsperson: Dipl.-lng. Manfred Hahn (lWE) [extern] geb.: 03.03.1965

Vertreter:

Zertifikat Nr.: SVS/15085/CL4/005/5/03

Gültigkeitszeitraum:

Ausgestellt am:

Auditor:

vom 08.10.2018 bis 07.10.2021

26.09.2018

ABERT

Allgemeine Bestimmungen (siehe R0ckseite) Grütterder HZS

sfig

Page 2:  · Created Date: 10/2/2018 11:37:17 AM

Zertifikat Nr. : SVS/1 5085/CL4l005/5/03

Allgemeine Bestimmungenentsprechend EN 1 5085-2

Widerruf des ZertifikatsDie Nationale SicherheitsbehÖrde oder die Hersteller-Zertifizierungsstelle, die dieses Zertifikatausgestellt hat, können das Zertif¡kat widerrufen, wenn:

- berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Schweißaufsicht entsprechend den genannten Normenbestehen,

- keine anerkannte Schweißaufsicht mehr vorhanden ist,

- andere Voraussetzungen nach den genannten Normen nicht mehr erfüllt sind,

- der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Möglichkeit der jährlichen Übenrrachung verweigert wurde,

- der Schweißbetrieb auf das Zertifikat vezichtet.

Der Widerruf ist der Hersteller-Zertifizierungsstelle vom Schweißbetrieb schriftlich zu bestätigen. DieNationale Sicherheitsbehörde ist durch die Hersteller-Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen.

Falls ein gültiges Zertifikat verlängert werden soll, ist mindestens zwei Monate vor dem Ablauf derGeltungsdauer bei der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Verlängerung mit einem Antrag zu beantragen

Verteiler:1. Antragsteller

2. Akte