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Arbeitsschutzmanagement -Einweisung Stufe 1 für Auftragnehmer gem. Verfahrensanweisung 6.2/02- Salzgitter, 15. November 2016

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Arbeitsschutzmanagement

-Einweisung Stufe 1 für Auftragnehmer

gem. Verfahrensanweisung 6.2/02-

Salzgitter, 15. November 2016

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

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S 1 Einweisung – Fremdfirmen: (gemäß Punkt 6.1 der VA)

S 1 Arbeitssicherheit „Fremdfirmenkataster“

S 1 Technischer Umweltschutz

S 1 Energiemanagement

S 1 Technik Einweisung der Direktionsbereiche

S2 Einweisung: „Einweisungsprotokoll“

Auftragsbezogene Einweisung für Auftragnehmer

S3 Einweisung: „Anmeldebuch“

Tagesaktuelle Infos und tägliches An- und Abmelden!

Fremdfirmeneinweisung

Stufenkonzept VA 6.2/02

„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als

eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst

werden,

sondern als ein Gebot menschlicher

Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.“

Werner von Siemens, Zitat von 1880

Neu für 2016

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Der Auftragnehmerverantwortliche verpflichtet sich, die Einweisungsinhalte

firmenintern an seine (bei der SZFG eingesetzten) Mitarbeiter bzw. zum Einsatz

kommende Subunternehmer dokumentiert weiter zugeben!

Diese Informationen sind für Sie eine Unterstützung für die Erstellung Ihrer einsatz-

bezogenen Gefährdungsbeurteilung bei der SZFG.

Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen dem Koordinator vorzuzeigen!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Es gilt weiter die

„Werkvorschrift für Auftragnehmerleistungen

der Salzgitter Flachstahl GmbH“ (WAL)!

Bei uns gelten die Sicherheitsvorschriften

der Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Auf dem Werkgelände der SZFG gilt die StVO

Auf den Straßen des Werksgeländes ist die maximale Höchstgeschwindigkeit auf

50 km/h festgesetzt. An Stellen mit besonderem Unfallrisiko wird eine geringere

Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Wie auch auf öffentlichem

Gelände sind die

Verkehrsschilder zu beachten!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Grundsätzlich sind die gekennzeichneten Wege einzuhalten.

Feuerwehrzufahrten oder Zufahrten zu Löscheinrichtungen und Hydranten sind

frei zu halten!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Der Schienenverkehr hat grundsätzlich Vorrang.

Beim Passieren von Bahnübergängen ist besondere Aufmerksamkeit geboten.

Der größte Teil der 160 Bahnübergänge ist nicht beschrankt und nur durch ein

Andreaskreuz gekennzeichnet.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

An Bahnübergängen mit Signalanlagen ist die Signalgebung zu befolgen!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Die Fahrtrichtung der schienengebundenen Verkehrseinheit kann

ziehend oder schiebend sein!

Durch eine langsame Fahrgeschwindigkeit im Bahnübergangsbereich ist Fahrtrichtung

und Bewegung mit einer kurzzeitigen Betrachtung schwer zu erkennen!

Bahnübergänge nur

überqueren, wenn sich

zweifelsfrei kein

Schienenfahrzeug

nähert!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Es ist immer ein Gleisabstand von 2,25 m zu der Gleiskante einzuhalten.

PK

W / L

KW

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Gleis

2,25 m

Gleis-

abstand

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten. Es sind nur die gekennzeichneten

Überwege zu benutzen.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Befahren von Werkhallen

Werkhallen dürfen von Fahrzeugen jeder Art nur zum Be- und Entladen sowie zur

Durchführung von Arbeiten befahren werden. Dabei ist die Verweilzeit so kurz wie

möglich zu halten. Ampelsignalanlagen und Hinweisschilder sind zu beachten!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Durchfahrtshöhen unter Brücken und Rohrtrassen

Die vorgeschriebene Transportstellung von Anbauten oder Arbeitsausrüstungen ist zu

beachten und während der Fahrt einzuhalten!

Durchfahrtshöhen unter 4,00 m sind beschildert!

Weitere Durchfahrtshöhen können bei der Arbeitssicherheit-Grundsatzfragen (ASG)

erfragt werden.

Auch im Gleisbau eingesetzte Baufahrzeuge haben die Durchfahrtshöhen zu beachten.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Alle Arbeiten, die

Auswirkungen auf den

Verkehrsbereich haben, sind

im Vorfeld den zuständigen

Auftragsverantwortlichen

anzumelden.

In einer gemeinsamen

Abstimmung werden die

Vorgaben und Maßnahmen

festgelegt, die eine sichere

Verkehrslage gewährleisten.

Sonder- und Schwertransporte sind vom Auftraggeberverantwortlichen bei der

Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsdienst anzumelden und abzustimmen!

Sonder- und Schwertransporte sind durch den Sicherheitsdienst zu begleiten.

Bei Arbeiten im Verkehrsbereich ist Warnkleidung zu tragen!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Ladungssicherung (gem. § 22 StVO)

Schüttgüter, wie z. B.:

- Kies und Sand,

- aber auch Werkzeuge

- und andere Materialien,

auf Lastkraftwagen oder Kleintransportern sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie

selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen,

umfallen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten!

So nicht!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Alkohol- und Rauschmittelverbot

Das Betreten des Werkes

unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel sowie

deren Einfuhr und

deren Einnahme auf dem Werksgelände sind verboten!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Nichtraucherschutz

Es besteht ein generelles und absolutes

Rauchverbot in allen Gebäuden der SZFG,

wobei einige Bereiche davon ausgenommen

sind:

• Ausgewiesene Raucherzonen;

• Werkhallen und das Werkgelände, soweit

kein anlagenspezifisches Rauchverbot

besteht!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Tragepflicht

Handschuhe, Gehör-

schutz, Schutzkleidung,

Atemschutz, etc.

je nach Arbeitsaufgabe

und angepasst auf die

Einsatzbereiche.

Persönliche Schutzausrüstung

- Arbeitsschutzhelm

aus duroplastischem

Kunststoff

- Arbeitsschutzschuhe

mindestens S2,

auf Baustellen S3

(durchtrittssicher)

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Persönliche Schutzausrüstung…

… für Kunden und Besucher

Auch für Kunden und Besucher gilt die Helm- und Augenschutztragepflicht!

Sie dürfen nur in Begleitung von unterwiesenen Personen geführt werden.

Sollen die offiziellen Verkehrswege verlassen werden, sind

Schutzschuhe zwingend vorgeschrieben!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

An– und Abmelden im Betrieb!

Vor Arbeitsaufnahme gilt für alle Auftragnehmer eine Anmeldepflicht

beim örtlichen Verantwortlichen sowie nach Beendigung der Arbeiten

die Abmeldepflicht.

Vor Arbeitsaufnahme -> melden Sie sich im Betrieb an

-> tragen Sie sich im Meldebuch ein

-> jede Person einzeln aufführen

-> keine Gruppeneintragung

Nach Beendigung Ihrer Tätigkeit ->Austragen aus dem Meldebuch

-> kurz vor dem Verlassen des

Betriebes

Warum? - Koordinationsveranwortung wahrnehmen und

- Vollzähligkeitsprüfung im Ereignisfall sicherstellen!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Gefahrenbereiche meiden

Anlagenbereiche: Vorsicht, betriebsspezifische Gefährdungen!

Es gilt ein ausdrückliches Zutrittsverbot für alle Bereiche, mit Ausnahme

des deklarierten Arbeitsbereiches und der festgelegten Zuwege

=> Exkursionsverbot!

Der Zutritt ist nur unterwiesenem Personal gestattet.

Auf akustische und optische Warnsignale achten und Gefahrenbereiche

verlassen! (z.B. Automatisches Anlaufen von Maschinen etc.)

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Gefahrenbereiche meiden

Gefahrenbereiche meiden bedeutet beispielsweise, sich von feuerflüssigen Massen

im Hochofen und Stahlwerk, aber auch vom flüssigen Zink in der Weiterverarbeitung

fernzuhalten sowie…

…sich nicht unter schwebenden Lasten aufzuhalten!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Gefahrenbereiche meiden

Hinweisschilder

beachten!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Gefahrenstellen sofort beseitigen bzw. melden

Akute oder potentielle Gefahrenstellen, wie Stolperstellen oder Öllachen, sind

unverzüglich zu beseitigen! Sollte ein Beseitigen nicht möglich sein, so muss die

Gefahrenstelle abgesperrt bzw. deutlich gekennzeichnet und an die betriebliche

Führungskraft gemeldet werden.

Auf Ordnung

und

Sauberkeit achten!

Nach Beendigung der Tätigkeiten

die Baustellen/Arbeitsbereiche

sauber und beräumt verlassen.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorrichtungen

Sicherheitseinrichtungen oder Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt, überbrückt

oder in anderer Weise manipuliert werden!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln oder an Maschinen/Anlagen

sowie Inbetriebnahme von Einrichtungen und Fahrzeugen

Es darf nur mit einwandfreien Arbeitsmitteln etc. gearbeitet werden!

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass nur geprüfte Arbeitsmittel verwendet werden.

Eine Anlage darf nur mit Erlaubnis der Bedienmannschaft betreten werden.

Maschinen, Einrichtungen oder Fahrzeuge dürfen niemals unbefugt

in Betrieb gesetzt oder benutzt werden.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Sichere Anschlussstellen für elektrische Betriebsmittel

Da nicht alle Steckdosen einer Gebäudeinstallation mit einer

FI-Schutzeinrichtung versehen sind, ist generell ein Schutz-

verteiler vorzuschalten.

Als Anschlusspunkte für elektrische Betriebsmittel sind VDE

zugelassene Verteiler mit FI-Schutzschaltung durch den

Auftragnehmer mitzuführen und einzusetzen.

Die FI-Schutzeinrichtungen sind täglich vor Arbeitsbeginn

auf Funktion zu prüfen.

. Nur in Ausnahmefällen, soweit der Übergabepunkt mit FI-Schutzschalter ausgestattet

ist, kann mit Genehmigung der SZFG der Übergabepunkt direkt als Anschlusspunkt

durch den Auftragnehmer genutzt werden.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Sichere Anschlussstellen für elektrische Betriebsmittel

Für Baustellen Für kleine Bau- oder Montagestellen

Baustellenverteilung ist eine

Anschlussstelle mit

FI-Schutzeinrichtung - Elektrische Betriebsmittel werden nur

einzeln benutzt

- Arbeiten deren Ausführung100 Stunden

nicht überschreitet

VDE zugelassene Verteiler mit FI-Schutzschaltung

oder

- ortsveränderliche

Schutzeinrichtung,

PRCD bzw. PRCD-S

- Schutzverteiler

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Betreten/Belasten von Hallendächern

Grundlage ist die Technische Richtlinie TTB 10/06 „Belastung der Dachflächen von

Werkshallen“

- Jedes Betreten von Hallendächern auf dem Gelände der SZFG ist nur erlaubt, wenn

die entsprechenden Personen angemessene Anweisungen erhalten haben.

- Die Einweisung erfolgt durch die Fachabteilung

TTB (Bautechnik) bzw. durch einweisungs-

berechtigte betriebliche Personen.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Vorschriftsmäßiger Gerüstbau

Gerüste sind in Abstimmung mit der SZFG

gemäß DIN 4420 bzw. DIN EN 12810 und

DIN EN 12811 aufzustellen und zu entfernen.

Nach Aufbau der Gerüste hat der

Gerüstersteller dieses zu kennzeichnen. Die

Kennzeichnung erfolgt durch eine deutlich

sichtbare, in wetterfester Hülle angebrachte

Gerüstkennzeichnung.

Nach der Kennzeichnung der Gerüste durch den

Ersteller geht die Verantwortung für die Erhaltung der Betriebssicherheit und die bestim-

mungsgemäße Verwendung auf die Benutzer über.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Fahrbare Arbeitsbühnen

Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur von Personen

auf- und abgebaut werden, die mit der Aufbau- und

Verwendungsanleitung vertraut sind.

Die Aufbau- und Verwendungsanleitung ist auf den

Baustellen vorzuhalten.

Sie sind mit der Gerüst- und Firmenkennzeichnung

zu beschriften!

Deckblatt einer Aufbau- und Verwendungs-

anleitung, hier als Beispiel der Fa. Layher.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Leitern

Einwandfreie Leitern benutzen!

- Sichtkontrolle vor Benutzung

- bestimmungsgemäße Verwendung

- auf sicheren Stand achten

- Leitern müssen mit einer

Eigentümerkennzeichnung versehen sein

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Abschaltbuch Abschaltschein

Arbeiten an elektrischen, hydraulisch/pneumatischen und mechanischen Anlagen

Arbeiten an den oben genannten Einrichtungen dürfen nur von ausgebildetem und

beauftragtem Personal durchgeführt werden.

Arbeiten an elektrischen, hydraulisch/pneumatischen und mechanischen Anlagen sind nur

nach Freischaltung zulässig! (Abschaltbuch/Abschaltschein)

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Schweiß- und Brennarbeiten

Vor Beginn der Arbeiten ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen, ob

eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist! Bei Erfordernis ist die „Arbeitserlaubnis für die

Durchführung von Feuerarbeiten an brand- und explosionsgefährdeten Arbeitsstellen

gemäß BGI 560 “ der SZFG zu verwenden.

Vor Feuerarbeiten muss die

Werkfeuerwehr die zuge-

ordnete Feuermeldelinie auf

Veranlassung des Bereichs-

verantwortlichen abschalten

(Brandmeldeanlage).

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Einweisung für Auftragnehmer

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Schweiß- und Brennarbeiten

Die Schläuche sind auf ordnungsgemäßen Zustand und Dichtigkeit zu kontrollieren!

Armaturen sind von Öl und Fett frei zu halten und brennbare Materialien sind zu entfernen

oder wirkungsvoll abzudecken. Geeignete Löschmittel sind bereitzustellen! Beim

E-Schweißen muss die Gefahr von vagabundierenden Strömen ausgeschlossen werden!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Befahren von engen Räumen

Eine schriftliche Befahrerlaubnis ist erforderlich

beim Befahren und Arbeiten in Behältern, Silos

und engen Räumen.

Die konkreten auftragsbezogenen Festlegungen

erfolgen durch den Auftraggeberverantwortlichen

der SZFG in der S2-Einweisung.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen

Arbeiten im Gleisbereich sind grundsätzlich vor Beginn der Arbeit mit dem betrieblichen

Ansprechpartner der SZFG abzustimmen! Der betriebliche Ansprechpartner wendet die

VA 6.4/31 „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich der SZFG“ an.

Personen, die sich im Rahmen von Arbeiten im Gleisbereich aufhalten, haben Warn-

kleidung zu tragen, mindestens in Form einer Warnweste (Zertifizierung gemäß EN 471-2).

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen

Gesperrte Gleisbereiche sind durch Sh2-Scheiben gekennzeichnet.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Gasgefährdete Bereiche

Der Aufenthalt im gasgefährdeten Bereich ist nur erlaubt, wenn :

der Betreiber und die Atemschutzstelle der Werkfeuerwehr die

Atemschutzausrüstung festgelegt haben. Diese wird von der

Atemschutzstelle gestellt,

die Unterweisung durch die Werkfeuerwehr durchgeführt

worden ist und ggf. der Nachweis der medizinischen Vorsorge

vorliegt (G 26/2, G 26/3),

die Dichtigkeit der Voll- und Halbmasken durch den Atem-

schutzträger gewährleistet wird. Dieses ist ggf. bei Gesichts-

behaarung (z.B. Bärten) und Gesichtsschmuck nicht gegeben,

CO – Warngerät und Atemschutzgerät mitgeführt werden,

Niemals alleine arbeiten.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Vor Aufnahme der Arbeit hat der

Auftragnehmer sich zu informieren, ob in

den Arbeitsbereichen mit Gefahrstoff-

expositionen / Gefahrstoffbelastungen zu

rechnen ist.

Die konkreten auftragsbezogenen

Festlegungen erfolgen durch den

Auftraggeberverantwortlichen

der SZFG in der S2-Einweisung.

Arbeiten in Anlagenbereichen mit Gefahrstoffen

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Arbeiten mit Gefahrstoffen

Vor dem Einsatz von Gefahrstoffen hat der AN diese

den Abt. Arbeitssicherheit und Umweltschutz unter

Vorlage der Sicherheitsdatenblätter anzumelden und

Schutzmaßnahmen abzustimmen.

Die dazugehörige Betriebsanweisung muss bei

Verwendung der Gefahrstoffe am Einsatzort vorhanden

sein.

Gefahrstoffe sind nur in den dafür vorgesehenen

Behältern und Einrichtungen aufzubewahren.

Bei Um-/ Abfüllen in eigenen, geeigneten Behältern ist

die Kennzeichnung des Ursprungsgebindes zu

übernehmen.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Arbeiten im Wirkbereich von Krananlagen

Alle Arbeiten im Wirkbereich von Kranan-

lagen, auf Krananlagen und auf Kran-

bahnen bedürfen der Zustimmung

der SZFG.

Die konkreten auftragsbezogenen Fest-

legungen erfolgen durch den Auftrag-

geberverantwortlichen der SZFG in der

S2-Einweisung unter Einbeziehung der

Betriebsanweisung „Arbeiten im Wirkbereich

von Krananlagen“.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Bedienen von SZFG-Krananlagen

Die Voraussetzungen zum Bedienen von SZFG-

Krananlagen sind in der WAL Kap. 23.4 sowie in der VA

6.4/24 geregelt. Der Kran darf nicht ohne anerkannten

Kranführerschein durch die SZFG und nicht ohne

betriebliche Einweisung sowie eine Überprüfung der

körperlichen (G 25) und geistigen (psychometrische

Testung durch AM) Eignung genutzt werden.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Einsatz von Hubarbeitsbühnen (HAB)

1. Ein Befähigungsnachweis des Bedieners ist erforderlich.

2. Eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer hat zu erfolgen.

3. Arbeiten erst nach Einweisung durch den Verleiher der HAB beginnen.

Zu beachten: Das Übersteigen aus HAB ist grundsätzlich verboten!

Bildquelle: Mateco.de

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

1. Mit Beleuchtungseinrichtungen

entsprechend der STVZO

ausgestattet sind.

ODER

2. Auf einem Tieflader von einem

Einsatzort zum Anderen

transportiert werden.

ODER

3. Wenn sie durch eine Eskorte

vorn und hinten begleitet

werden.

HAB dürfen auf den Straßen der SZFG nur gefahren werden, wenn sie:

So nicht!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Abstellen von HAB auf dem Gelände der SZFG

- Vor Anlieferung der HAB Anstell-/Parkplatz durch SZFG-Verantwortlichen zuweisen

lassen!

- HAB dürfen nicht in Verkehrsraum hineinragen oder Behinderungen erzeugen!

So nicht abstellen!

Ausleger im Verkehrsbereich!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Gabelstaplerbetrieb

a.) Gabelstapler (Eigentümer SZFG)

Benutzung ausschließlich mit Gabelstapler-

führerschein ausgestellt durch GAB und

Zustimmung der SZFG.

b.) Gabelstapler (Eigentümer Fremdfirma)

Benutzung ausschließlich mit Gabelstaplerführerschein

und einer auftragsspezifischen Unterweisung.

Der Einsatz von flüssiggasbetriebenen Gabelstaplern ist bei der SZFG nicht gestattet.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Arbeiten an Medienleitungen und Behälter! z.B. Gas, Dampf, Presswasser, Hydraulik

- Nur nach Freigabe durch entsprechenden Betrieb!

- Medienleitungen nicht als Anschlagpunkte verwenden.

- Rohrführungen, -befestigungen und -unterstützungen dürfen nicht verändert werden.

- Armaturen dürfen nicht betätigt

oder zugestellt werden.

- Undichtigkeiten sind umgehend

dem Betrieb und der Feuerwehr

zu melden.

- Der Bereich des Gasaustritts ist

Abzusperren und zu verlassen!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Koordinierung von Arbeiten

Zur Vermeidung von möglichen Gefährdungen setzt SZFG einen Koordinator und einen

Vertreter ein.

Für Arbeiten gemäß BaustellV wird zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-

koordinator (SiGeKo) benannt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit anderen Auftragnehmern abzustimmen, um

gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.

Bei verbleibenden Unklarheiten sind der Koordinator, der

Auftraggeberverantwortliche oder die Projektleitung zu verständigen, mit dem

Ziel einer gemeinsamen Abstimmung!

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Fremdsprachige Personen

Der AN hat während der gesamten Auftragsabwicklung für eine einwandfreie

Verständigung mit den für ihn tätigen fremdsprachigen Personen zu sorgen.

Es muss immer ein deutschsprachiger Ansprechpartner im Arbeitsbereich zur

Verfügung stehen.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Verhalten bei Unfällen

Bei allen Unfällen ist die medizinische

Erstversorgung durch den Sanitätsdienst

der SZFG zu veranlassen.

Bei Bagatellunfällen oder

Befindlichkeitsstörungen:

MOBILER SANITÄTSDIENST Tel. 7777

-> 7 Tage die Woche / 24 h.

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Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

1. Unfall melden an Werkfeuerwehr -> Festnetztelefon 112

-> Mobil: 05341/21 112

Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Verletzte?

Welche Arten von Verletzungen? Warten auf Rückfragen!

2. Erste Hilfe

Absicherung des Unfallortes Verletzte versorgen und nicht

alleine lassen Anweisungen beachten

3. Weitere Maßnahmen Rettungsdienste einweisen

Verhalten nach schweren Unfällen - Ruhe bewahren

SZ

FG

, A

S,

Se

ite

5

2, 1

5.1

1.2

01

6

Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

1.1 Brand melden an Werkfeuerwehr -> Festnetztelefon 112

-> Mobil: 05341/21 112

Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Verletzte?

Welche Arten von Verletzungen? Warten auf Rückfragen!

oder

1.2 Brand melden an Werkfeuerwehr -> Druckknopfmelder

Läuft als Notfallmeldung in der Notruf- und Serviceleitstelle auf.

Der Standort ist der Feuerwehr bekannt.

2. In Sicherheit bringen

Gefährdete Personen mitnehmen Türen schließen gekennzeichneten

Rettungswegen folgen Anweisungen beachten Sammelplätze aufsuchen

Aufzüge im Brandfall niemals benutzen

3. Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen

Verhalten nach Brandfällen - Ruhe bewahren

SZ

FG

, A

S,

Se

ite

5

3, 1

5.1

1.2

01

6

Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Die SZFG hat zusammen mit ihren Mitarbeitern Sicherheitsgrundsätze

erarbeitet, um einen gemeinsamen Sicherheitsstandard im Werk zu leben.

Bitte leben auch SIE diese Sicherheitsstandards!

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S,

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5

4, 1

5.1

1.2

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6

Einweisung für Auftragnehmer

Arbeitssicherheit

Gemeinsam sicher arbeiten!

Glück Auf!