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_____________________________________________ _________ Initiator/-innen: Agentur für Arbeit ISBW gGmbH Angela

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______________________________________________________ Initiator/-innen:

Agentur für Arbeit ISBW gGmbH Angela Kuboth Neubrandenburg Neustrelitz Neubrandenburg

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Fachtagung „Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben als Standortvorteil für Rügen“, 25.06.09 in Putbus

Meilensteine

25.10.20051. Wirtschafts-

forum

29.06.20062. Wirtschafts-

forum

7.11.20073. Wirtschafts-

forum

24./31.1.2008Kleingruppen-

gesprächemit Interessenten

3./22.4.2008Beratungs-gespräche

mit Gründungs-mitgliedern

23.06.2008Gründung des

Vereins „demograf“

6.5.2008Präsentation zum aktuellen Stand

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Gründungsmitglieder

Unternehmen: data experts GmbH

Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum

ISBW gGmbH Neustrelitz

Privatpersonen: Thies Bussert

Brigitte Jaster

Johannes Krömer

Angela Kuboth

Maja Mai

Hans-Joachim Schröder

Michael Steinsiek

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Ziel

Ideelle und finanzielle Unterstützung und Förderung von vorhandenen Strukturen in der Stadt Neubrandenburg

- zur Kinderbetreuung in Randzeiten- zur Betreuung von zu pflegenden Angehörigen in Randzeiten

=> Randzeitenbetreuung = Betreuung vor 6.00 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr = Betreuung am Sonnabend, Sonntag sowie an Feiertagen = Betreuung in den Ferienzeiten

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Begünstigte

Begünstigte sind Arbeitnehmer/-innen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Eltern, die Kindertagesstätten, Vereine und Tagespflegepersonen für die Randzeitenbetreuung nutzen. Diese Betreuungseinrichtungen müssen die Voraussetzungs-kriterien des Vereins erfüllen.

Voraussetzungskriterien:- Angebot von verlängerten Betreuungszeiten

- Ausrichtung des pädagogischen bzw. Betreuungs- konzeptes auf verlängerte Betreuungszeiten und

dessen Umsetzung

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Erhalt und Sicherung von Strukturen in Randzeiten in der Stadt Neubrandenburg

- für eine gesicherte Kinder- und Senior/-innenbetreuung- für ein Entgegenwirken der Abwanderung von Fachkräften

Förderung positiver Standortfaktoren, z. B. Personalgewinnung, Wettbewerbssteigerung

Steigerung der Identifikation der Mitarbeiter/-innen mit dem Unternehmen

Öffentlichkeitsarbeit / Imagesteigerung

Öffentliche Würdigung in kooperierenden Einrichtungen

Nutzen für Vereinsmitglieder u./o. Sponsoren

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Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag für Unternehmen staffelt sich nach deren Größe:Unternehmen bis 10 MitarbeiterInnen 100,00 € / JahrUnternehmen bis 50 MitarbeiterInnen 200,00 € / JahrUnternehmen bis 100 MitarbeiterInnen 300,00 € / JahrUnternehmen über 100 MitarbeiterInnen 500,00 € / Jahr

(2) Der Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen beträgt 25,00 € / Jahr.

(3) Bei Eintritt in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag anteilig gestaffelt:Eintritt im 1. Halbjahr - voller JahresbeitragEintritt im 2. Halbjahr - halber Jahresbeitrag

(4) Die Mitgliedsbeiträge sind am Jahresanfang bis 31.01. bzw. bei Eintritt 4 Wochen nach Eintritt in den Verein auf das benannte Vereinskonto zu entrichten.

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Beitragsordnung

Nutzungsabhängige Beiträge

(1) Der nutzungsabhängige Beitrag wird von den Mitgliedsunternehmen gezahlt, wenn ein Kind oder ein/e pflegebedürftige/r Angehörige/r von MitarbeiterInnen des jeweiligen Unternehmens in Randzeiten in den kooperierenden Betreuungseinrichtungen betreut wurde.

(2) Die Beiträge werden in folgender Höhe erhoben:pro Kind 50,00 € / Monatpro pflegebedürftigen Angehörigen 50,00 € / Monat

(3) Dabei ist es unerheblich, wie oft die Randzeitenbetreuung im Monat genutzt wurde.

(4) Die nutzungsabhängigen Beiträge sind monatlich bis zum Ende des Folgemonats für den laufenden Monat auf das benannte Vereinskonto zu zahlen.

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(Steuer-) rechtliche Ausgangsbedingungen für den Verein „demograf“

wirtschaftlich tätiger Verein

Betrachtung aus Sicht der Unternehmen

Ausgaben für:

Mitgliedsbeiträge: nicht absetzbar als Betriebsausgabe

nutzungsabhängige Beiträge: absetzbar als Betriebsausgabe

Schenkung: nicht absetzbar als Betriebsausgabe

Sponsoring: absetzbar als Betriebsausgabe

Betrachtung aus Sicht des Vereins

Einnahmen aus:

Mitgliedsbeiträgen: teilweise umsatzsteuerpflichtig (abhängig

von der Verwendung / Gegenleistung)

nutzungsabhängigen Beiträgen: umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 25 USTG

Schenkung: Freibetrag von 5.200 € je Schenker

innerhalb von 10 Jahren (ansonsten 17 %

Schenkungssteuer bis zu einem Wert von

50.000 €)

Sponsoring: umsatzsteuerpflichtig ab einem Umsatz von

mehr als 17.500 € p.a.

=> Förderung von gemeinnützigen und wirtschaftlich tätigen Einrichtungen ist möglich

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(Steuer-) rechtliche Ausgangsbedingungen für den Verein „demograf“

gemeinnütziger Verein

Betrachtung aus Sicht der Unternehmen

Ausgaben für:

Mitgliedsbeiträge: absetzbar als Betriebsausgabe

nutzungsabhängige Beiträge: absetzbar als Betriebsausgabe

Spenden: absetzbar als Betriebsausgabe

Betrachtung aus Sicht des Vereins

Einnahmen aus:

Mitgliedsbeiträgen: keine Umsatzsteuerpflicht

Spenden: keine Umsatzsteuerpflicht

nutzungsabhängigen Beiträgen: umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 25 USTG

=> nur Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen

=> keine Förderung von Tagespflegepersonen und privaten Kindertageseinrichtungen,

weil sie gewerblich tätig sind

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Prüfung der Satzung beim Finanzamt ist abgeschlossen

=> gemeinnütziger Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb- gemeinnütziger Zweckbetrieb – Förderung von

gemeinnützigen Körperschaften- wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – Geschäfts-

besorgung und Werbevermittlung

Erarbeitung von Zuwendungsanträgen und Koopera-tionsvereinbarungen zum einen für Kinder und zum anderen für zu pflegende Angehörige

zzt. läuft die Antragstellung

Aktueller Stand

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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