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®Magret Reymers
NeuordnungVerfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Die neue Ausbildungsordnung
Zum Ablauf des Verfahrens
®Magret Reymers
Neuordnung Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik 2011/2012
Ziel : Inhaltliche und strukturelle Anpassung an aktuelle Qualifikationsbedarfe
Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung August 2012
Ausgangspunkt: Beruf mit 6 Schwerpunkten, AO aus 2006 resp. 1997 ~7000 Auszubildende
Kunststoffformgebung Kunststoffbau
Quelle: PAL, informell
2006: AO 1997 wird um 2 Schwerpunkte ergänzt; bleibt ansonsten unverändert
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Was ist neu?
• Differenzierung in 7 Fachrichtungen; fachrichtungsspezifische Inhalte im 3. Jahr Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile, Compound- und Masterbatchherstellung
Bauteile, Faserverbundtechnologie, Kunststofffenster
• Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 25%, Teil 2 75 %
• Inhaltliche Stärkung im Bereich Materialkenntnis
• Reduzierung der Kunststoffbearbeitung / Bauteilherstellung im gemeinsamen Teil
• Metallbearbeitung kann, muss aber nicht vermittelt werden
• Fertigungsplanung und –steuerung beginnt bereits im 1. Ausbildungsabschnitt
•Vertiefungsphase von 8 Wochen inhaltlich gebunden: Wahl zwischen 3 Berufsbildpositionen
(Herstellen von Bauteilen/- gruppen, Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von techn. Systemen oder Fertigungsplanung/ - steuerung; jeweils Inhalte des 1. Ausbildungsabschnitts)
®
Struktur der Ausbildung
Am Ende der Ausbildung
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK)3 fachrichtungsbezogene Prüfungsbereiche+ Wirtschafts- und Sozialkunde
Fachrichtungsspezifisch
1. bis 18. MonatGemeinsame berufsprofilgebende QualifikationenGemeinsame integrative Qualifikationen (Abschnitt A und I des Ausbildungsrahmenplans)
19. bis 24. MonatGemeinsame berufsprofilgebende QualifikationenGemeinsame integrative Qualifikationen (Abschnitt I)
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK)Einheitliche Aufgabenstellung
Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe
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24. bis 36. Monat: Abschnitt B,C, D, E, F, G oder H des ARP
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Zur neuen Ausbildungsordnung
Abschlussprüfung Teil 1
• Einheitlich für alle Fachrichtungen
Prüfungsbereich
„Herstellen einer mechanischen Baugruppe“
Prüfungsinstrument:
Prüfungsprodukt und darauf bezogene schriftliche Aufgaben
Prüfungsdauer
8 Stunden , davon 90 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Prüfungsbereich
„Herstellen einer mechanischen Baugruppe“
Prüfungsinstrument:
Prüfungsprodukt und darauf bezogene schriftliche Aufgaben
Prüfungsdauer
8 Stunden , davon 90 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Werkstoffe, insbesondere polymere, unterscheiden, den Anwendungsbereichen zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen,
technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen,
Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile und Baugruppen durch manuelle und maschinelle Verfahren fertigen, Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmungen beachten,
Pneumatikgrundschaltungen nach Schaltplan aufbauen und auf Funktion prüfen,
Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden, Einsatzfähigkeit von Betriebs- und Prüfmitteln feststellen, Ergebnisse auswerten und dokumentieren sowie
Auftragsdurchführungen dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, erstellen
kann;
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Abschlussprüfung Teil 2 : fachrichtungsspezifisch; auch gleichnamige Prüfungsbereiche sind je nach Fachrichtung unterschiedlich ausgeprägt
Prüfungsbereiche und ihre GewichtungFormteile Herstellen von Formteilen
a)Spritzgießen,b)Blasformen,c)Schäumen,d)Pressen,e)Thermoformen f)oder vgl.
35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10 %
Halbzeuge Herstellen von Halbzeugena)Kalandrieren,b)Extrudieren,c)Schäumen,d)Beschichten,e)Nachbearbeitungsverfahren, insb. Bedrucken, Beflocken, Lackierenf)oder vgl.
35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10 %
Mehrschicht-kautschukteile
Herstellen von Mehrschichtkautschukteilena)diskontinuierliches oder kontinuierliches Mischen,b)Extrudieren,c)Kalandrieren,d)diskontinuierliches oder kontinuierliches Beschichten, e)Wickeln,f)Konfektionieren, g)Diskontinuierliches oder kontinuierliches Vulkanisieren;h)oder vgl.
35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10 %
Compound- / Masterbatchherstellung
Herstellen von Compounds und Masterbatchesa)Herstellen von Compounds,b)Herstellen von Masterbatchesc)Oder vgl.
30% Verfahrenstechnische Systeme 20%Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement
15 %
Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch, z.T. auch erstellen praxisbezogener Unterlagen
Schriftliche Aufgaben Schriftliche Aufgaben
Prüfungsdauer 7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch 150 Min. 60 Min. /90 Min. Compounds
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Prüfungsbereiche und ihre GewichtungBauteile Fertigungsauftrag 35% Reparieren und Instandsetzen 20%
Fertigungstechnik und technische Kommunikation
10 %
Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe , praxisbezogene Unterlagen
Arbeitsprobe und situatives Fachgespräch Schriftliche Aufgaben
Prüfungsdauer 7 Stunden 4 Stunden 180 Min.
Faserverbund-technologie
Herstellen von Faserverbundbauteilen
35% Verfahrenstechnische Systeme
Schriftliche Aufgaben
20% Produktionsplanung und –analyse
Schriftliche Aufgaben
10 %
Prüfvariante 1Betrieblicher Auftrag,
praxisbezogene Unterlagen,
auftragsbezogenes Fachgespräch
Prüfvariante 2Arbeitsaufgabe, praxisbezogene
Unterlagen,situatives
Fachgespräch
Prüfungsinstrument
Prüfungsdauer 19 Stunden 7 Stunden 150 Minuten 60 Minuten
Kunststofffenster Herstellen von Fenster-,Tür- oder Fassadenelementen
35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10%
Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch Schriftliche Aufgaben Schriftliche AufgabenPrüfungsdauer 7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch 150 Minuten 60 Minuten
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Abschlussprüfung Teil 2 :
Prüfungsparagraphen : „bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde zu berücksichtigen“
d.h. die Arbeitsaufgaben können nicht bzw. nur in der Grundkonzeption zentral erstellt werden, da sie sich in nahezu allen Fachrichtungen auf unterschiedliche Verfahren beziehen
®
Das Ordnungsverfahren - Ablauf
Magret Reymers, Gunda Görmar
®Magret Reymers, Gunda Görmar
Das Ordnungsverfahren - Ablauf
Vorprojekt
Antragsgespräch (Festlegung der Eckwerte)
Weisung
Sitzungen des BundesEntwurf Ausbildungsordnung (Betrieb): Verordnungstext mit Prüfungen Ausbildungsrahmenplan (ARP)Zeugniserläuterungen
Sitzungen der LänderEntwurf (Schule):Rahmenlehrplan (RLP)
Gemeinsame Sitzung
Abstimmung ARP + RLP
Erlassphase und Veröffentlichung
parallel
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Das Ordnungsverfahren - Beteiligte
BiBBKonsensprinzip
BUND LÄNDER
GEWERK-SCHAFTEN
ARBEIT-GEBER
Wissen-schaft
®
Eckwerteänderung im Laufe des Neuordnungsverfahrens
Eckwerte 2010
• Wahlqualifikationen
Chemieberufe als Vorbild
Eckwerte 2011
• Fachrichtungen
• Wahlqualifikationen sollen zukünftig, anders als z.B. bei den Chemieberufen, max. im Umfang von 80 Stunden im Rahmenlehrplan differenziert abgebildet werden.
• Betriebliche Differenzierung wird von der Berufsschule also kaum begleitet.
• Neue Vorgabe wird Laufe der Sachverständigenarbeit 2011 zunehmend problematisiert, insbesondere von KMU.
• Sozialpartner geben Wahlqualifikationen als Strukturkonzept für Verfahrensmechaniker/in auf, Neustart mit neuem Eckwert: Fachrichtungen
(Neu)Positionierung der Länder zu Wahlqualifikationen führt zur Änderung der Eckwerte
®
Beruf mit Schwerpunkten
Schwerpunkte werden nur berücksichtigt- im Ausbildungsrahmenplan- in den Prüfungen
Eine Differenzierung des Berufsbildes erfolgt nicht Die Differenzierung erstreckt sich auf
6 - 12 Monate Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan
• grundsätzlich gemeinsame Beschulung in allen Jahrgangsstufen,
• Differenzierung ab dem 3. bzw. 2. Ausbildungsjahr* möglich (* bei 3 bzw. 2 jähriger Ausbildung)
3
2
1
Schwerpunkt A
Schwerpunkt B
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Beruf mit Fachrichtungen
Fachrichtungen werden berücksichtigt- im Ausbildungsberufsbild- im Ausbildungsrahmenplan- in den Prüfungen- in der Berufsbezeichnung
Jede Fachrichtung hat eigenständige Prüfungsanforderungen und wird inhaltlich differenziert festgelegt
Fachrichtungsbezeichnung ist Teil der Berufsbezeichnung
Die Fachrichtung wird bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses festgelegt
Fachrichtungen dauern mindestens 6-18 Monate
Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan:
• grundsätzlich gemeinsame Lernfelder/Beschulung im 1. und 2. Ausbildungsjahr, fachrichtungsspezifische Lernfelder/Beschulung im 3.Ausbildungsjahr
• soweit erforderlich, ist eine Differenzierung ab dem 2. Ausbildungsjahr möglich
Ausnahmen bei kleiner Anzahl Auszubildender
3
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1
Fachrichtung A
Fachrichtung B
®Magret Reymers
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !