© Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen,...

12
Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner ENERGIERECHT © Thaut Images - Fotolia.com

Transcript of © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen,...

Page 1: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

EnErgiErEcht

© Thaut Images - Fotolia.com

Page 2: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

© Jü

rgen

Fis

cher

- Fo

tolia

.com

Page 3: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

EnErgiEErzEugung, ErnEuErbarE EnErgiEn und Kraft-WärmE-Kopplung

EnErgiElEitungEn

rEguliErung und EntflEchtung

EnErgiEliEfErvErträgE und EnErgiEhandEl

KonzEssionsvErträgE, rEKommunalisiErung und public-privatE-partnErships

mErgErs & acquisitions

02 | 03

Page 4: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

Die Sozietät Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner wurde 1963 gegründet. Die Kanzlei ist mitt-lerweile auf über 75 Rechtsanwälte und wissen-schaftliche Mitarbeiter sowie mehr als 65 weitere Mitarbeiter angewachsen.

Im Energiesektor berät CBH mit einem hochspezia-lisierten interdisziplinären Team Energieversorger, Netzbetreiber, Infrastrukturinvestoren, Projektent-wickler, Kommunen und Finanzinstitute in allen rele-vanten Rechtsfragen des Energiewirtschaftsrechts. Die Beratung umfasst dabei die gesamte Wertschöp-fungskette von der Erzeugung über die Übertragung, Verteilung und Lieferung von Energie bis hin zum Energiehandel. Vor allem zählen dabei die Geneh-

EnErgiErEcht

migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen, Rekommunalisie-rungsprojekten und Public-Private-Partnerships zu den besonderen Beratungsschwerpunkten. Bei Be-darf greift CBH auf ein dicht geknüpftes Netzwerk von technischen Experten, Naturwissenschaftlern und Fachplanern zu.

Dieses interdisziplinäre Team aus hochspezialisier-ten Rechtsanwälten und externen Experten ist in der Lage, für alle Gestaltungsfragen des Energierechts, denen sich unsere Mandanten zu stellen haben, um-fassende und zielgenaue Lösungen zu entwickeln.

Page 5: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

04 | 05

EnErgiEErzEugung, ErnEuErbarE EnErgiEn und Kraft-WärmE-Kopplung

| Kraftwerksbau

| Solar- und Windkraftanlagen

| Genehmigungsplanung

| Vergabe

| EEG-Beratung

| Zentrale Projektsteuerung

Im Zusammenhang mit der Energieerzeugung berät CBH bei der Planung, Genehmigung, Finanzierung und dem Bau von Kraftwerken und Anlagen der Er-neuerbaren Energien. Im Zusammenhang mit dem forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien werfen die Vorschriften des EEG vielfältige rechtliche Pro-bleme und Konflikte auf. Diese stellen sich für die Anlagenbetreiber insbesondere bei der Konzeption, Genehmigung, Finanzierung, Errichtung sowie beim Netzanschluss und der Netzintegration. Zunehmend werden aber auch Stadtwerke im Bereich der Erneu-erbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung tätig und müssen sich dann mit den gegebenen ge-setzlichen Vorgaben auseinandersetzen. Hierbei stel-len wir unter Berücksichtigung des Planungsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Grundstücksrechts, des EEG, des KWKG sowie des Beihilfe- und Vergabe-rechts durch ein interdisziplinäres Team eine erfolg-reiche Projektrealisierung sicher.

Soweit Energieversorgungsunternehmen als „Sekto-renauftraggeber“ vergaberechtlichen Bindungen un-terliegen, gewährleisten wir eine flexible und rechts-sichere Auftragsvergabe. Die Stromerzeugung aus konventionellen Quellen und der Strom-Großhandel wurden mittlerweile von der Anwendung der Verga-berichtlinien freigestellt. Es bleibt jedoch bei den Bindungen öffentlicher Unternehmen an das euro-päische Primärrecht. Treten Energieunternehmen als Bieter auf, dann begleiten wir deren Angebotsabgabe.

Page 6: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

EnErgiElEitungEn

| Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren

| Strategische Trassenplanung

| Einwendungsmanagement

| Natur- und Artenschutz

| Sicherheits- und Abstandsfragen

| Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren

| Projektmanagement gemäß § 43g EnWG

Der bedarfsgerechte Ausbau der Energieversor-gungssysteme stellt hohe Anforderungenan die Ak-teure. Ein erfolgreicher und vor allem termingerech-ter Abschluss von Infrastrukturprojekten im Bereich der Gas- und Stromversorgung muss möglichst früh-zeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick nehmen und dabei zugleich eine klare Kommu-nikationsstrategie entwickeln.

CBH begleitet Energieleitungsprojekte von der Pro-jektidee bis zur bestandskräftigen Genehmigungs-entscheidung und kann dabei auf eine mehr als 30-jährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung unterschiedlicher trassengebundener Infrastruktur-projekte zurückgreifen. Wir bewerten die rechtlich neuralgischen Punkte einer Trasse, optimieren die Planungsinhalte und prüfen die erforderliche Abwä-gung der privaten und öffentlichen Belange.

Unsere Anwälte verfügen über ein sehr gutes tech-nisches Verständnis und ausgeprägte gerichtliche Erfahrung. Von dieser Erfahrung profitieren Vorha-benträger und Behördengleichermaßen sowohl im Genehmigungsverfahren wie auch in etwaigen ge-richtlichen Auseinandersetzungen. In der Bauphase stehen neben der Steuerung der Vergaben der Bau-leistungen und einer effektiven Kostenkontrolle die Verteidigung der für das Vorhaben erteilten Geneh-migung und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben genauso im Zentrum unserer Anstrengungen wie die Beschaffung der erforderlichen Wegerechte.

Page 7: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

rEguliErung und EntflEchtung

| Netzzugangsverordnungen

| Netzentgeltverordnungen

| Strategische Konzeptentwicklung

| Abstimmungen und Verfahren mit

der Bundesnetzagentur

| Umsetzungsstrategien zu Entflechtungsvorgaben

CBH berät Energieversorgungsunternehmen umfas-send bei allen rechtlichen Fragestellungen des Netz-betriebs. Die gesetzlichen Regulierungsvorschriften sowie die sich aus Rechtsverordnungen ergebenden Vorgaben für Netzzugang und Netzentgelte stellen die betroffenen Unternehmen vor stets neue Heraus-forderungen. Die regulatorischen Vorgaben müssen bereits am Anfang von Planungsüberlegungen genau mit in den Blick genommen werden. Wir entwickeln passgenaue Lösungen und stimmen diese mit den zuständigen Behörden, insbesondere auch der Bun-desnetzagentur, ab.

Die europäischen und nationalen Vorgaben zur Ent-flechtung von Energieversorgungsunternehmen führen nach wie vor zu notwendigen Strukturan-passungen in den betroffenen Unternehmen. Im Zu-sammenhang mit der Umsetzung der gesetzlichen Entflechtungsvorgaben können wir sowohl auf aus-gewiesene Experten im Energiewirtschaftsrecht als auch auf hervorragende Expertise im Gesellschafts-recht zurückgreifen, um stimmige Gesamtkonzepte zu entwickeln.

06 | 07

Page 8: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

KonzEssionsvErträgE, rEKommunalisiErungund public-privatE-partnErships

| Strategische Modellentwicklung

| Diskriminierungsfreie Auswahlverfahren

| Netzwertermittlungen

| Netzübertragungen

| Verbund- und Beteiligungsmodelle

| Prospekterstellungen

Die Verlegung, die Erweiterung und der Betrieb eines Netzes sind nur nach dem Abschluss eines Wegenut-zungs- bzw. Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG möglich. Diese Vereinbarungen müssen spätestens alle 20 Jahre neu abgeschlossen werden. In den letzten Jahren ist ein zunehmend harter Wettbewerb um Kon-zessionsverträge für Strom- und Gasnetze entstanden.

CBH berät Kommunen sowie kommunale und private Energieversorgungsunternehmen umfassend bei al-len Fragestellungen im Zusammenhang mit Konzes-sionsverträgen, insbesondere bei der Vergabe, der Vertragsgestaltung sowie bei Netzwertermittlungen und Netzübernahmen. Egal ob Rekommunalisierung, Verbundlösung mehrerer Kommunen, Public-Private-Partnerships oder Vergabe eines Konzessionsver-trages – CBH berät mit seinem hoch spezialisierten Team aus Experten des Gesellschafts-, Energiewirt-schafts-, Vergabe- und Kommunalrechts bei der Ent-wicklung der individuell passenden Lösung und de-ren anschließender Umsetzung.

CBH verfügt über umfangreiche Expertise und Er-fahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Public-Private-Partnerships, insbesondere bei der Beteiligung von Kommunen an regionalen Netzgesell-schaften, der Teilhabe von Kommunen an der Ener-gieerzeugung über den Erwerb von Kraftwerken oder virtuellen Kraftwerksscheiben bis hin zur Beteiligung an Energieleitungsprojekten (einschließlich der ggf. erforderlichen Prospekterstellung).

Page 9: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

EnErgiEliEfErvErträgE und EnErgiEhandEl

| Gestaltung von Lieferverträgen

| Energiebezugsverträge

| Preisanpassungsklauseln

| AGB-Prüfungen

| Risikominimierung

08 | 09

Die rechtliche Gestaltung und Bewertung von Ener-gielieferverträgen und Handelsverträgen gehört für Energieversorgungsunternehmen zu den grundlegen-den Anforderungen an die unternehmerische Tätig-keit. Denn Risiken und Streitigkeiten um die Zulässig-keit von Preisanpassungen oder die rechtswirksame Gestaltung von Lieferverträgen bergen häufig erheb-liche wirtschaftliche Gefahren.

CBH berät die Mandanten umfassend und hochspezia-lisiert in sämtlichen Fragen, die mit der Gestaltung von Energielieferverträgen zusammenhängen. Dabei ent-wickeln wir Lösungen für sämtliche Kundengruppen. Bei der Entwicklung von Lieferverträgen mit Endkun-den und Weiterverteilern muss dabei insbesondere eine AGB-konforme Ausgestaltung der Verträge sowie die Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in den Blick genommen werden. Für die Prüfung und Bewer-tung von Bezugsverträgen arbeiten unsere zivilrecht-lichen und kartellrechtlichen Experten Hand in Hand.

Page 10: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

mErgErs & acquisitions

| Unternehmenskäufe und -verkäufe

(Share und Asset Deal)

| Vertragliche und gesellschaftsrechtliche

Joint Ventures

| Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel

| (Post-Merger) Restrukturierungen

| Bürgerbeteiligungen

CBH berät Unternehmen unter der Führung der CBH Transaktionsexperten interdisziplinär in Zusammen-hang mit M&A-Transaktionen im Energiesektor. Im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensbeteiligun-gen (Share Deal) und von Vermögensgegenständen (Asset Deal) sowie der Gründung von Joint Ventures betrifft die Beratung insbesondere den Erwerb bzw. die Veräußerungvon Unternehmensbeteiligungen, Strom- und Gasnetzen, Kraftwerken und virtuellen Kraftwerksscheiben, Wind- und Solarparks sowie Erneuerbare-Energie-Projekten.

In diesem stark regulierten Sektor zeichnet sich die CBH M&A-Beratung insbesondere durch die enge Zusammenarbeit der CBH Transaktionsexperten mit den Experten des öffentlichen Rechts und des Im-mobilienrechts aus. Während die CBH Spezialisten des öffentlichen Rechts den Transaktionsexperten wertvolle Informationen betreffend die Beachtung von Regulierungs- und Kartellrechtsvorgaben durch das zu erwerbende oder zu veräußernde Unterneh-men liefern (zum Beispiel den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, EEG Vergütungen etc.), gewährleistet die Mitwirkung der CBH Spezialisten des Immobilienrechts die Beachtung sämtlicher an-lagenrelevanter Vorschriften und die grundstücks-rechtliche Sicherung der Anlagen.

Page 11: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

10 | 11

dr. tassilo schiffErRechtsanwaltFachanwalt für Verwaltungsrecht

Fon +49 221 95190-84Fax +49 221 [email protected]

lars christophRechtsanwaltFachanwalt für Verwaltungsrecht

Fon +49 221 95190-80Fax +49 221 [email protected]

andrEas hauptRechtsanwaltFachanwalt für VerwaltungsrechtFachanwalt für Vergaberecht

Fon +49 221 95190-89Fax +49 221 [email protected]

dr. anna müllErRechtsanwältin

Fon +49.221.95190-84Fax [email protected]

rEné schEurEllRechtsanwaltHauptbrandmeister

Fon +49 221 95190-80Fax +49 221 [email protected]

prof. dr. stEfan hErtWig RechtsanwaltFachanwalt für VerwaltungsrechtFachanwalt für Bau- undArchitektenrechtFachanwalt für Vergaberecht

Fon +49 221 95190-89Fax +49 221 [email protected]

stEfan rappEnRechtsanwaltFachanwalt für Verwaltungsrecht

Fon +49 221 95190-80Fax +49 221 [email protected]

andrEa hEusErRechtsanwältinFachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fon +49 221 95190-88Fax +49 221 [email protected]

unsErE ansprEchpartnEr für EnErgiE

Page 12: © Thaut Images - Fotolia.com EnErgiErEcht€¦ · EnErgiErEcht migungsplanung von Energieanlagen, insbesondere trassengebundener Energieleitungen, sowie die Be-gleitung von M&A-Transaktionen,

cornelius bartenbach haesemann & partnerPartnerschaft von Rechtsanwälten mbBBismarckstraße 11 - 13 | 50672 Köln | Fon +49 221 95190-0 Sandower Straße 17 | 03044 Cottbus | Fon +49 355 [email protected] | www.cbh.de

Für unseren CBH-Newsticker melden Sie sich bitte unter www.cbh.de in der Rubrik „News“ an.

Impressum

herausgeberCornelius Bartenbach Haesemann & Partner, www.cbh.de

Konzeption und gestaltungDülberg & Brendel, www.duelberg.com