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Analyse des Budgetdienstes Länderspezifische Empfehlungen 2013 der Europäischen Kommission für Österreich [(COM(2013) 370 final Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2012 bis 2017 (115900/EU XXIV.GP)] Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Europäische Kommission Ende Mai eine allgemeine Mitteilung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der EU sowie basierend auf den Nationalen Reformprogrammen ihre länderspezifischen Empfehlungen - für eine Empfehlung des Rates - abgegeben. Die aktuellen Dokumente der Europäischen Kommission zeigen die relevantesten Handlungsschwerpunkte auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten auf. Die von ihr ausgesprochenen Empfehlungen sollen insbesondere der Erreichung der EU2020-Ziele dienen. Generell kann festgehalten werden, dass die für Österreich aufgezeigten Problembereiche und die Empfehlungen der Europäischen Kommission kaum von jenen des Vorjahres abweichen. In einzelnen Bereichen sind nach Ansicht der Europäischen Kommission bereits positive Entwicklungen erkennbar (z.B. bei der Haushaltskonsolidierung), in einem Großteil der Bereiche sind die Wirkungen der bereits gesetzten Maßnahmen jedoch erst mittelfristig zu erwarten. Nachfolgend findet sich

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Analyse des Budgetdienstes

Länderspezifische Empfehlungen 2013 der Europäischen Kommission für Österreich

[(COM(2013) 370 final Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum

Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2012 bis 2017 (115900/EU XXIV.GP)]

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Europäische Kommission Ende Mai eine

allgemeine Mitteilung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der EU sowie basierend auf den

Nationalen Reformprogrammen ihre länderspezifischen Empfehlungen - für eine Empfehlung

des Rates - abgegeben. Die aktuellen Dokumente der Europäischen Kommission zeigen die

relevantesten Handlungsschwerpunkte auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten

auf. Die von ihr ausgesprochenen Empfehlungen sollen insbesondere der Erreichung der

EU2020-Ziele dienen.

Generell kann festgehalten werden, dass die für Österreich aufgezeigten Problembereiche

und die Empfehlungen der Europäischen Kommission kaum von jenen des Vorjahres

abweichen. In einzelnen Bereichen sind nach Ansicht der Europäischen Kommission bereits

positive Entwicklungen erkennbar (z.B. bei der Haushaltskonsolidierung), in einem Großteil

der Bereiche sind die Wirkungen der bereits gesetzten Maßnahmen jedoch erst mittelfristig

zu erwarten.

Nachfolgend findet sich

eine Darstellung der länderspezifischen Empfehlungen für Österreich, zu denen

Datenmaterial und Analysen des Budgetdienstes bereitgestellt werden,

der Stand der Zielerreichung im Hinblick auf die EU2020-Ziele sowie

eine Zusammenfassung der allgemeinen Mitteilung der Kommission.

1 Länderspezifische Empfehlungen für Österreich

Das Bundeskanzleramt hat jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters der

Europäischen Kommission bis Ende Mai das Nationale Reformprogramm vorzulegen. In

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diesem werden für die Bereiche, in denen die EU Handlungsbedarf sieht, sämtliche relevante

Vorschriftenänderungen, Maßnahmen und Projekte dargestellt. Das diesjährige Nationale

Reformprogramm orientiert sich an den letztjährigen Empfehlungen des Rates und weist

dazu sehr detailliert eine hohe Anzahl an umgesetzten, sich in Umsetzung befindlichen bzw.

geplanten Maßnahmen auf.

Auf Basis dieses Dokuments sowie des Stabilitätsprogramms 2012 bis 2017 formulierte die

Europäische Kommission für Österreich sieben Empfehlungen, die sich inhaltlich von jenen

des Vorjahres kaum unterscheiden. Die Europäische Kommission sieht damit weiterhin den

gleichen Handlungsbedarf wie im Vorjahr, weil die Wirkungen der Maßnahmen noch nicht

ausreichend eingetreten sind, um einen nachvollziehbaren Fortschritt zu belegen. Somit wird

sich erst mittelfristig zeigen, ob die gesetzten Maßnahmen zur nachhaltigen Umsetzung der

Empfehlungen führen.

Nachfolgend erfolgt eine gekürzte Darstellung der Empfehlungen der Europäischen

Kommission mit

a. Ausführungen der Europäischen Kommission zu ihren Empfehlungen und

b. diesbezüglichen Erläuterungen und Einschätzungen des Budgetdienstes.

Weiterführende Informationen zur gesamtstaatlichen Entwicklung, zu den

volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zu relevanten Handlungsfeldern finden sich

in der Analyse des Budgetdienstes zum Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017.

2 Umsetzung des geplanten Haushaltes zur nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits;Umsetzung von Strukturreformen;insb. Anpassung der Zuständigkeiten für Ausgaben und Finanzierungen zwischen den Gebietskörperschaften

Ad a) Die Europäische Kommission anerkennt, dass Österreich beträchtliche

Konsolidierungsanstrengungen unternommen hat und sich auf einem gutem Weg befindet,

sein übermäßiges Defizit bis 2013 zu korrigieren. Sie weist jedoch auch auf die Risiken von

zusätzlichen Kosten durch die Abwicklung eines großen Geldinstitutes (Hypo Alpe-Adria-

Bank) hin, die eine bedeutende defiziterhöhende Wirkung haben könnten. Den von

Österreich bis zum Jahr 2016 geplanten Auszahlungspfad erachtet die Europäische

Kommission insbesondere im Hinblick darauf, dass die Auszahlungen im Verhältnis zum BIP

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auf einen der niedrigsten Werte seit mehr als fünfzehn Jahre sinken sollen, als sehr

ambitioniert. Die vorgelegten Pläne werden als ausreichend zur erforderlichen Verringerung

der Schulden angesehen.

Eine Herausforderung sieht die Europäische Kommission allerdings weiterhin in der

Bereinigung der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten zwischen den

Gebietskörperschaften, weil die Kompetenzaufteilung weitgehend unangetastet blieb.

Ad b) Die nachstehende Tabelle weist die relevanten Kenndaten zur gesamtstaatlichen

Entwicklung im Zeitraum 2009 bis 2012 sowie die dazugehörigen Plandaten von 2013 bis

2017 aus, die auf dem vorgelegten Bundesfinanzrahmengesetz basieren:

in % des BIP 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017Maastricht-Defizit - Gesamtstaat -4,1 -4,5 -2,5 -2,5 -2,3 -1,5 -0,6 0,0 0,2Strukturelles-Defizit - Gesamtstaat -2,8 -3,4 -2,2 -1,4 -1,8 -1,3 -0,8 -0,5 -0,45Öffentliche Verschuldung - Gesamtstaat 69,2 72,0 72,5 73,4 73,6 73,0 71,3 69,3 67,0Primärsaldo - Gesamtstaat -1,3 -1,8 0,2 0,1 0,3 1,1 1,9 2,4 2,7

Gesamtstaatliche Entwicklung

Quellen: BRA, BMF Strategiebericht 2013, Stabil itätsprogramm 2012-2017

Die gesamtstaatliche Entwicklung zeigt eine deutliche Reduktion des Maastricht-Defizits von

4,5 % im Jahr 2010 auf 2,46 % im Jahr 2011, stagnierte jedoch 2012 aufgrund der

Bankenhilfe bei 2,48 %. Wie bereits 2011 liegt das gesamtstaatliche Defizit damit unter der

Maastricht-Grenze von 3 % des BIP. Dabei konnten die Länder (Verringerung von 0,23 %

auf 0,08 %) und Gemeinden (Überschuss von 0,08 % nach Defizit von 0,04 % im Vorjahr)

ihre Ergebnisse gegenüber dem Vorjahr verbessern. Das Bundesdefizit war mit 2,62 % des

BIP zwar geringer als noch im Budgetbericht 2013 erwartet, es liegt aber über dem

Vorjahresergebnis von 2,39 % und auch über dem im österreichischen Stabilitätspakt für

2012 vereinbarten Wert.

Die nachfolgende Grafik zeigt die gemäß dem aktuellen Bundesfinanzrahmen bis 2017

geplante Entwicklung für das gesamtstaatliche Defizit:

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*)Die Defizite auf Ebene der Gebietskörperschaften entsprechen der Maastricht Definition. Für Länder und Gemeinden ergibt sich 2017 gemeinsam ein geringfügiger Überschuss von 0,05 %.

Quelle: Statistik Austria, BMF Budgetbericht 2013 und Stabilitätsprogramm 2012 – 2017

In den Jahren 2013 bis 2016 soll das gesamtstaatliche Defizit nochmals substanziell

reduziert und 2017 ein geringfügiger Überschuss erzielt werden. Das Maastricht-Defizit des

Bundes soll dabei plangemäß bis 2017 auf 0 % zurückgehen. Die Haushalte der Länder und

Gemeinden (+0,05 % des BIP) und der Sozialversicherungsträger (0,15 % des BIP) sollen

2017 einen geringen Überschuss erzielen.

Der vorgesehene Konsolidierungspfad ist ambitioniert und sieht eine vergleichsweise hohe

Defizitreduktion insbesondere in den Jahren 2014 bis 2016 vor. Die Einschätzungen der

österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute und der Europäischen Kommission zum

gesamtstaatlichen Defizit sind in deren Prognosen etwas pessimistischer als die der

Bundesregierung.

in % Bundesregierung WIFO IHS Kommission2013 -2,33 -2,6 -2,5 -2,52014 -1,5 -2,0 -1,5 -1,8

Quelle: Budgetdienst, Analyse Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017

Erhebliche Risiken bei der Umsetzung des Finanzrahmens sind nach wie vor im unsicheren

außenwirtschaftlichen Umfeld, in einem höheren Mittelbedarf für die Bankenhilfe

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(insbesondere für die Hypo Alpe-Adria-Bank), in geringeren Einzahlungen aus den

steuerlichen Maßnahmen des Konsolidierungspaketes (z.B. aus den

Steuerabgeltungsabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein), in

Mittelverwendungsüberschreitungen durch noch nicht finanzierte Rücklagenentnahmen

sowie in einer Aufwärtsentwicklung der derzeit historisch tiefen Zinssätze gelegen.

Zur Empfehlung der Europäischen Kommission einer Anpassung der Zuständigkeiten für

Ausgaben und Finanzierungen zwischen den Gebietskörperschaften zeichnen sich derzeit

keine wesentlichen Strukturreformen ab. Im Gesundheitsbereich wurde durch die

Zielsteuerung zwar eine Kostendämpfung in Höhe des durchschnittlichen BIP-Wachstums

vereinbart, konkrete Maßnahmen sind aber noch ausständig.

Durch die Verlängerung des Finanzausgleichs wurde eine Neuordnung der finanziellen

Beziehungen und der Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften auf die

nächste Legislaturperiode verschoben. Da strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen

unumgänglich sind, um den im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 vereinbarten

Konsolidierungspfad zu erreichen, sollten die nächsten Finanzausgleichsverhandlungen

genutzt werden, um eine umfassende Strukturbereinigung in die Wege zu leiten.

2.1 Zeitliches Vorziehen der Harmonisierung des Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern;Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters;Anhebung der Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen

Ad a) Die Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen liegt insbesondere durch

Früh- und Invaliditätspensionen sowie durch das niedrige gesetzliche Pensionsalter der

Frauen weiterhin unter dem EU-Durchschnitt (Österreich: 43,1 %, EU-Schnitt: 48,8 %). Rund

30 % der Bevölkerung war unmittelbar vor dem Pensionsantritt 1,5 bis drei Jahre arbeitslos

oder im Krankenstand.

Ad b) Im Stabilitätsprogramm 2012 bis 2017 finden sich für den Pensions‐ und

Arbeitsmarktbereich zahlreiche Maßnahmen zur Hebung der Erwerbsquote älterer

Arbeitskräfte und somit des tatsächlichen Pensionsantrittsalters. Insgesamt soll ein

Konsolidierungsbeitrag von 7 Mrd. EUR (durch z.B. Struktureffekte durch späteren

Pensionsantritt, Anhebung der Anspruchsvoraussetzung bei Korridorpensionen,

Harmonisierung der Pensionssysteme mit Abschaffung der Parallelrechnung und lediglich

moderate Pensionsanpassungen, Abschaffung der befristeten Invaliditätspension) bis zum

Jahr 2016 erzielt werden. Weitere bereits eingeleitete oder geplante Reformmaßnahmen

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bzw. nähere Konkretisierungen sind im Nationalen Reformprogramm und im Strategiebericht

dargestellt. Die Empfehlungen des Rates der EU (Harmonisierung des Pensionsantrittsalters

von Frauen und Männern, Steigerung der Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte) wurden bei

den nationalen Zielsetzungen berücksichtigt. Keine Anzeichen gibt es jedoch für ein

zeitliches Vorziehen der Harmonisierung des Pensionsantrittsalters von Frauen und

Männern.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Alters- und Erwerbsunfähigkeitspensionen

getrennt nach Frauen und Männern für den Zeitraum 2003 bis 2012:

Quelle: Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, Zahlen für das Jahr 2012 vorläufig

Aus der Grafik ist ersichtlich, dass sich das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei den

Alterspensionen in den letzten zehn Jahren kaum verändert hat, bei den

Invaliditätspensionen ist es sogar gesunken. Inwieweit die schon ergriffenen und noch

geplanten Maßnahmen künftig eine Verbesserung herbeiführen können, wird sich erst

mittelfristig zeigen.

Bei der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte (55 Jahre plus) lag Österreich mit 41,5 %

Ende 2011 unter dem EU27-Durchschnitt von 47,4 %. Auf das österreichische Ergebnis wirkt

sich dabei zudem noch positiv aus, dass ausschließlich jene Personen gezählt werden, die

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aktiv Arbeit suchen und somit die in Österreich vergleichsweise hohe Anzahl an

FrühpensionistInnen nicht erfasst wird. Dies führt letztendlich aber zu einer Verschiebung

des Handlungsbedarfes in den Pensionsbereich. Der Anstieg der im BFRG 2014 bis 2017

ausgewiesenen Auszahlungsobergrenzen ist insbesondere in der - aufgrund der

demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung - höheren Anzahl an

PensionistInnen begründet. Demnach soll die Auszahlungsobergrenze in der

UG 22-Pensionsversicherung (Sozialversicherung) von 2012 auf 2017 um 6 % und in der

UG 23-Pensionen (BeamtInnen) um 13 % steigen. Die Erhöhung der Erwerbsquote älterer

Arbeitskräfte und die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters werden somit die

wesentlichen Erfolgsfaktoren zur Sicherstellung eines nachhaltigen Pensionssystems

darstellen.

2.2 Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund;Senkung der tatsächlichen Steuerlast der Arbeit bei GeringverdienerInnen in haushaltsneutraler Weise durch Verlagerung auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen

Ad a) Österreich hat einen der höchsten Anteile an teilzeitbeschäftigten Frauen

innerhalb der EU. Die in Vollbeschäftigungsäquivalenten umgerechnete

Beschäftigungsquote lag im Jahr 2012 bei 55,6 %. Da sich Frauen verstärkt im

Niedriglohnsektor befinden, weist Österreich mit 24 % den dritthöchsten Gender Pay Gap in

der EU auf. Eine steuerliche Entlastung von GeringverdienerInnen würde sich nach Ansicht

der EU positiv auf die Erwerbsbeteiligung auswirken. Die Einnahmen könnten stattdessen

aus weniger wachstumsschädlichen Quellen bezogen werden. So machen z.B. die

Immobiliensteuereinnahmen in Österreich nur 0,5 % des BIP aus (EU-Schnitt: 2,1 %). Die

Einnahmen aus periodischen Steuern auf Immobilieneigentum sind mit 0,2 % des BIP die

drittniedrigsten in der EU (EU-Schnitt: 1,3 %).

Ad b) Bis zum Jahr 2017 soll gemäß der aktuellen WIFO Beschäftigungsprognose die

Beschäftigtenzahl um insgesamt durchschnittlich 0,9 % pro Jahr ansteigen. Knapp zwei

Drittel des erwarteten Beschäftigungszuwachses sollen auf Frauen entfallen. Ein Großteil

davon wird allerdings Teilzeitarbeit betreffen. Der Anteil an Teilzeitkräften war Ende 2011 mit

25,2 % im Vergleich zur EU27 mit 19,5 % sehr hoch. Dies beeinflusst den Gender Pay Gap

enorm und führte dazu, dass die Frauen im Jahr 2011 um rd. 40 % weniger an

Bruttojahreseinkommen bezogen als Männer. Die nachfolgende Tabelle weist die

Entwicklung der Einkommen von unselbständigen Erwerbstätigen getrennt nach

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Geschlechtern sowie die Differenz in Prozent für den Zeitraum 2004 bis 2011 aus und zeigt

auf, dass sich die Einkommenssituation der Frauen seit dem Jahr 2004 nur geringfügig

verbessert hat (auf Vollzeitbasis stärker als auf Gesamtbasis):

Frauen Männer Diff. (abs.) Diff. (%) Frauen Männer Diff. (abs.) Diff. (%)2004 15.977 26.894 10.917 40,6 25.500 32.885 7.385 22,52005 16.296 27.375 11.079 40,5 26.343 33.770 7.427 22,02006 16.713 28.102 11.389 40,5 27.276 34.879 7.603 21,82007 17.217 29.057 11.840 40,7 27.979 35.674 7.695 21,62008 17.704 29.938 12.234 40,9 29.183 36.893 7.710 20,92009 18.112 30.102 11.990 39,8 30.227 37.510 7.283 19,42010 18.270 30.316 12.046 39,7 30.775 38.056 7.281 19,12011 18.549 30.690 12.141 39,6 31.598 38.776 7.178 18,5

Unselbständig Erwerbstätige insgesamt1) 2) Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte1)

Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Lohnsteuerdaten - Sozialstatistische Auswertungen. Erstellt am 18.01.2013. 1) Ohne Lehrlinge. - 2) Inklusive Teilzeitbeschäftigte und nicht-ganzjährig Beschäftigte. Bruttojahresbezüge gemäß § 25 Einkommensteuergesetz.

Kaum Berücksichtigung bei der Gestaltung steuerlicher Maßnahmen fanden bisher die

internationalen Empfehlungen an Österreich. Der Rat regte beispielsweise in seiner

letztjährigen Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2011 bis

2016 an, Österreich solle im Zeitraum 2012 bis 2013 Schritte unternehmen, um die effektive

Steuer- und Sozialversicherungsbelastung des in Österreich überdurchschnittlich belasteten

Faktors Arbeit, insbesondere für NiedriglohnempfängerInnen, zu verringern und die

steuerlichen Belastungen budgetneutral auf Immobilien- und Umweltsteuern zu verlagern.

Auch die OECD fordert eine wachstumsfreundliche Steuerreform. Die nachfolgende Tabelle

zeigt die von der OECD ermittelte Verteilung der steuerlichen Belastung nach

Hauptbesteuerungskategorien im Vergleich Österreich und OECD gesamt (in Prozent):

Einkommen, Unternehmens-

gewinne

Sozialversicherungs-abgaben

Lohnsumme Vermögen Konsum Andere

Österreich 28,3 34,6 6,9 1,3 28 0,6OECD-gesamt 33,2 26,4 1 5,4 33,1 0,6

Quelle: OECD, Tax Revenue, Table 6

Die Struktur der Steuerbelastung (inklusive Sozialversicherungsbeiträge) sollte von Arbeit

und Unternehmen auf Vermögen (insbesondere Immobilien) sowie einen Abbau der

steuerlichen Förderung von Wohnungseigentum und die Internalisierung negativer externer

Effekte verlagert werden. Die steile Progression im niedrigen Einkommensbereich sollte

verringert werden (OECD Wirtschaftsbericht 2011).

Eine OeNB-Studie zu Österreichs Steuerstruktur im internationalen Vergleich aus dem Jahr 8

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2011 kommt hinsichtlich der Verteilung der steuerlichen Belastungen zu sehr ähnlichen

Ergebnissen wie die OECD und zeigt, dass Österreich im Vergleich zum EU15-Durchschnitt

eine überdurchschnittlich hohe Abgabenquote aufweist, die in erster Linie auf die weit

überdurchschnittliche Besteuerung von Arbeitseinkommen der aktiven unselbstständig

Beschäftigten (ArbeitnehmerInnen) und der nicht im aktiven Arbeitsleben befindlichen

PensionistInnen zurückzuführen ist. Österreich liegt bei der Konsumbesteuerung im

EU15-Vergleich im Mittelfeld. Die Besteuerung von Kapital bzw. Vermögen ist in Österreich

unterdurchschnittlich. Während im Jahr 2008 Steuern, die sich auf Vermögensbestände

beziehen, im EU15-Durchschnitt rd. 6,5 % der Steuereinnahmen ausmachten, waren es in

Österreich nur 2,2 %. Den Hauptgrund stellt die in Österreich vergleichsweise sehr niedrige

Grundsteuer dar. Hier ist der Abstand Österreichs zum EU15-Durchschnitt am größten.

Die konkrete Entwicklung der öffentlichen Abgaben in Österreich ist der nachfolgenden

Tabelle zu entnehmen:

Öffentliche Abgaben des Bundesin Mio. EUR

2009-

2010-

2011-

2012Erfolg

2013 BVA

2012/2013 Erf./BVA

2009/2013 Erfolg/BVA

Veranlagte Einkommensteuer 2.605 2.668 2.678 2.602 3.349 28,7% 28,5%Lohnsteuer 19.897 20.433 21.784 23.392 23.916 2,2% 20,2%Kapitalertragsteuern 3.015 2.556 2.712 2.511 3.180 26,6% 5,5%Körperschaftsteuer 3.834 4.633 5.277 5.327 5.790 8,7% 51,0%Umsatzsteuer 21.628 22.467 23.391 24.602 25.100 2,0% 16,1%Tabaksteuer 1.458 1.502 1.568 1.621 1.630 0,6% 11,8%Mineralölsteuer 3.800 3.854 4.213 4.181 4.470 6,9% 17,6%Stempel- und Rechtsgebühren 797 819 467 477 500 4,7% -37,2%Energieabgabe 655 726 792 831 870 4,7% 32,8%Normverbrauchsabgabe 437 452 481 507 530 4,4% 21,3%Versicherungssteuer 1.033 1.017 1.071 1.053 1.090 3,5% 5,5%Motorbezogene Versicherungssteuer 1.521 1.554 1.662 1.728 1.720 -0,5% 13,1%Kraftfahrzeugsteuer 68 70 59 21 50 142,0% -26,9%Sonstige Abgaben 2.564 2.741 3.702 4.299 4.707 9,5% 83,6%Bruttoabgaben 63.314 65.492 69.858 73.153 76.902 5,1% 21,5%in % des BIP 22,9 22,9 23,2 23,6 24,1

Überweisung an Länder, Gemeinden, Fonds u.a. 23.397 23.340 25.414 26.458 27.875 5,4% 19,1% davon Ertragsanteile Länder u. Gemeinden 19.890 19.682 21.663 22.376 23.429 4,7% 17,8%Überweisung an die EU 2.279 2.336 2.512 2.888 2.600 -10,0% 14,1%Nettoabgaben 37.638 39.816 41.931 43.807 46.426 6,0% 23,3%in % des BIP 13,6 13,9 13,9 14,1 14,5Quelle: BMF, RH, Statistik Austria

Gemäß dem Strategiebericht zum BFRG soll die Lohnsteuer zwischen 2012 und 2017 mit

30 % deutlich stärker wachsen als die Umsatzsteuer mit rd. 17 % und damit zur

betragsmäßig ergiebigsten Abgabe werden. Dies ist neben der steigenden Beschäftigung vor

allem auf die sogenannte "kalte Progression" zurückzuführen.

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2.3 Effektive Umsetzung der Reformen im Gesundheitswesen

Ad a) Zu den jüngsten Reformen in Österreich weist die Europäische Kommission

darauf hin, dass ein besonderes Augenmerk auf der Überwachung ihrer Wirkungen liegen

sollte. Im Bereich der Langzeitpflegekosten besteht ihrer Ansicht nach noch

Einsparungspotenzial.

Ad b) Die Gesamtausgaben für Gesundheit in Prozent des BIP sind in Österreich im

Vergleich zu anderen EU-Ländern hoch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der

Gesamtausgaben für Gesundheit in Prozent des BIP für die EU-Länder im Zeitraum 2003 bis

2010:

Angaben in % 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010Luxembourg 7,7 8,2 7,9 7,7 7,1 6,8 7,9 -Estonia 5,0 5,1 5,0 5,0 5,2 6,0 7,0 6,3Poland 6,2 6,2 6,2 6,2 6,3 6,9 7,2 7,0Czech Republic 7,1 6,9 6,9 6,7 6,5 6,8 8,0 7,5Hungary 8,6 8,2 8,4 8,3 7,7 7,5 7,7 7,8Finland 8,2 8,2 8,4 8,3 8,0 8,3 9,2 8,9Slovak Republic 5,8 7,2 7,0 7,3 7,8 8,0 9,2 9,0Slovenia 8,6 8,3 8,3 8,3 7,8 8,3 9,3 9,0Ireland 7,3 7,5 7,6 7,6 7,8 8,9 9,9 9,2Italy 8,3 8,6 8,9 9,0 8,6 8,9 9,3 9,3Norway 10,0 9,6 9,0 8,6 8,7 8,6 9,8 9,4Spain 8,2 8,2 8,3 8,4 8,5 8,9 9,6 9,6Sweden 9,3 9,1 9,1 8,9 8,9 9,2 9,9 9,6United Kingdom 7,8 8,0 8,2 8,5 8,5 8,8 9,8 9,6Greece 9,0 8,8 9,7 9,7 9,8 10,1 10,6 10,2

Belgium ¹) 10,0 10,1 10,1 9,6 9,6 10,0 10,7 10,5Portugal 9,7 10,0 10,4 10,0 10,0 10,2 10,8 10,7Austria 10,3 10,4 10,4 10,2 10,3 10,5 11,2 11,0Denmark 9,5 9,7 9,8 9,9 10,0 10,2 11,5 11,1France 10,9 11,0 11,2 11,1 11,1 11,0 11,7 11,6Germany 10,9 10,7 10,8 10,6 10,5 10,7 11,7 11,6

Netherlands 9,8 10,0 9,8 9,7 10,8 11,0 11,9 12,0

Quelle: OECD Health Data 2012; 1) Exluding investments

Gesamtausgaben für Gesundheit in % des BIP

Seit einigen Jahren werden mehr als drei Viertel der gesamten anfallenden

Gesundheitsausgaben aus öffentlichen Mitteln beglichen, wobei der Trend mit Ausnahmen

des Jahres 2010 steigend war. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung seit dem Jahr

2003:

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Quelle: Statistik Austria; Die Gesundheitsausgaben laut System of Health Accounts (OECD) enthalten auch Ausgaben für Langzeitpflege. Aufgrund der unzureichenden Datenlage mussten jedoch in weiten Bereichen Schätzungen für diese Ausgabenposition herangezogen werden.

Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, wurde im Nationalrat eine

Vereinbarung mit den Ländern gemäß Art. 15a B-VG zur Zielsteuerung-Gesundheit, die

Anpassung der 15a B-VG-Vereinbarung aus dem Jahr 2008 über die Organisation und

Finanzierung des Gesundheitswesens und das Gesundheitsreformgesetz 2013 beschlossen,

mit dem die Vereinbarung auf Bundesebene umgesetzt werden soll. Durch die

Vereinbarungen wird die Koordination und Finanzierung des Gesundheitswesens neu

geregelt. Die Reform soll bis 2016 zu einer schrittweisen Annäherung des Anstiegs der

öffentlichen Gesundheitsauszahlungen an den mittelfristig prognostizierten Anstieg des

nominellen BIP von derzeit 3,6 % (durchschnittliche Entwicklung des nominellen BIP gemäß

Mittelfristprognose für das Bundesfinanzrahmengesetz) führen und in den weiteren Perioden

an die durchschnittliche Entwicklung des BIP gekoppelt werden.

Kernpunkte der Reform in Österreich sind die Implementierung eines partnerschaftlichen

Zielsteuerungssystems zur Koordinierung und Steuerung der österreichischen

Gesundheitsversorgung einschließlich einer Finanzzielsteuerung. Durch die Reform sollen

bis 2016 kumulierte Ausgabendämpfungseffekte (im Vergleich zu den prognostizierten

öffentlichen Gesundheitsauszahlungen ohne Intervention) iHv 3,430 Mrd. EUR (Länder

2,058 Mrd. EUR, Sozialversicherung 1,372 Mrd. EUR) erreicht werden, die sich gemäß der

nachfolgenden Tabelle verteilen:

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in Mio. Euro 2012 2013 2014 2015 2016Ausgabendämpfungseffekte 150 360 640 980 1.300 - davon Länder 90 216 384 588 780 - davon gesetzliche Krankenversicherung 60 144 256 392 520Quelle: Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz

Finanzielle Auswirkungen für die Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

Die Vereinbarung eines Kostendämpfungspfades im Gesundheitswesen stellt einen

wichtigen Schritt dar, die derzeitigen Regelungen bilden jedoch lediglich den Rahmen für die

erforderliche Umsetzung der Reform. Die konkreten Maßnahmen müssen erst im Bundes-

und in den Landes-Zielsteuerungsverträgen vereinbart werden, wobei die institutionellen

Rahmenbedingungen weiterhin sehr komplex bleiben (z.B. Kompetenzzersplitterung,

Einstimmigkeit in den Gremien). Im Strategiebericht wird bei der UG 24-Gesundheit die

Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zur Zielsteuerung-Gesundheit als

erforderliche Steuerungs- und Korrekturmaßnahme zur Einhaltung der

Auszahlungsobergrenzen der Untergliederung angeführt. Die konkreten Auswirkungen auf

das Bundesbudget sind jedoch weder dem Strategiebericht noch der wirkungsorientierten

Folgenabschätzung zu den betreffenden Gesetzesvorlagen zu entnehmen.

2.4 Verbesserung der Bildungsergebnisse insbesondere benachteiligter junger Menschen;Verbesserung der strategischen Planung im Hochschulwesen und Senkung der Abbrecherquote

Ad a) Mit unterdurchschnittlichen Bildungsergebnissen bei überdurchschnittlichen

Bildungsausgaben (Österreich: 6,01 % des BIP; EU-Schnitt: 5,41 % des BIP) zeigt sich nach

Ansicht der Europäischen Kommission für Österreich im Bildungssektor ein wesentlicher

Handlungsbedarf. Der universitäre Bereich weist eine im Vergleich zur hohen Anzahl an

Studierenden geringe Anzahl an Abschlüssen aus. Die Verwaltung und Finanzierung des

Bildungssystems ist auf zu viele Stellen verteilt.

Ad b) Nachfolgende Tabelle zeigt für den Bildungsbereich einen internationalen

Vergleich von 2003 bis 2010:

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Angaben in % 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010Griechenland 3,56 3,83 4,09 - - - - -Luxemburg 3,77 3,87 3,78 3,41 3,15 - - -Rumänien 3,45 3,28 3,48 - 4,25 - 4,24 3,53Bulgarien 4,09 4,40 4,25 4,04 3,88 4,44 4,58 4,10Slowakei 4,30 4,19 3,85 3,80 3,62 3,61 4,09 4,22Tschechische Republik 4,32 4,20 4,08 4,42 4,05 3,92 4,36 4,24Italien 4,72 4,56 4,41 4,67 4,27 4,56 4,70 4,50Ungarn 5,91 5,44 5,46 5,44 5,29 5,10 5,12 4,88Spanien 4,28 4,25 4,23 4,26 4,34 4,62 5,01 4,97Lettland 5,34 5,08 5,09 5,09 5,02 5,75 5,64 5,01Deutschland 4,74 4,62 4,57 4,43 4,49 4,57 5,06 5,06Polen 5,35 5,41 5,47 5,25 4,91 5,08 5,09 5,17Litauen 5,14 5,17 4,88 4,82 4,64 4,87 5,64 5,38Portugal 5,38 5,10 5,21 5,07 5,10 4,89 5,79 5,62Slowenien 5,80 5,74 5,73 5,72 5,15 5,20 5,66 5,66Estland 5,29 4,92 4,88 4,70 4,72 5,59 6,09 5,68Frankreich 5,92 5,80 5,67 5,61 5,62 5,62 5,90 5,86Österreich 5,53 5,48 5,44 5,40 5,33 5,47 5,98 5,89Niederlande 5,42 5,46 5,53 5,50 5,32 5,50 5,95 5,96Vereinigtes Königreich 5,27 5,17 5,36 5,44 5,36 5,34 5,64 6,22Irland 4,35 4,66 4,72 4,73 4,92 5,71 6,47 6,47Belgien 6,02 5,95 5,92 5,98 6,00 6,43 6,57 6,57Malta 4,48 4,66 6,58 6,45 6,18 5,72 5,32 6,74Finnland 6,43 6,42 6,30 6,18 5,90 6,10 6,81 6,84Schweden 7,21 7,09 6,89 6,75 6,61 6,76 7,26 6,98Zypern 7,37 6,77 6,95 7,02 6,95 7,45 7,98 7,92Dänemark 8,33 8,43 8,30 7,97 7,81 7,68 8,74 8,80Quelle: Eurostat

Ausgaben für Bildung in Bezug zum BIP

Aus dem Vergleich ist ersichtlich, dass Österreich bei den Bildungsausgaben im Mittelfeld

liegt, wobei sämtliche nordischen Staaten, die im Bildungsbereich als vorbildhaft genannt

werden, einen höheren Anteil ausweisen.

Handlungsbedarf in Österreich besteht insbesondere auch im Hinblick auf die Qualität der

Schulausbildung. So zeigten z.B. 27,5 % der teilnehmenden österreichischen Jugendlichen

bei den Pisa-Erhebungen Leseschwächen (EU Durchschnittswert: 19,7 %). In Österreich

zählten 35 % der Burschen und 20 % der Mädchen zur Lese-Risikogruppe sowie 25 % der

Mädchen und 21 % der Burschen zur Risikogruppe im mathematischen Bereich. Die

Leistungsschwächen der Jugendlichen in den Grundkompetenzen (wie z.B. Lesen,

Schreiben und Rechnen) haben eine große Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, wo eine

fundierte Ausbildung die Chancen auf einen aussichtsreichen Berufseinstieg erhöhen. Ein

Blick auf die Arbeitsmarktdaten lässt erkennen, dass derzeit der Anteil an jenen

Arbeitssuchenden, die als höchste abgeschlossene Ausbildung die Pflichtschule und eine

Lehre ausweisen, über 80 % der gesamten Arbeitssuchenden ausmachen.

Mit Umsetzung der Wirkungsorientierung definierte das Ressort zwei Wirkungsziele für den

Bildungsbereich (Erhöhung des qualitativen Bildungsniveaus der SchülerInnen,

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Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen), welche die

wesentlichen Herausforderungen an sprechen, wobei die Festlegung von nur zwei sehr

allgemein gehaltenen Wirkungszielen zur effektiven Steuerung dieses betragsmäßig

relevanten und gesellschaftspolitisch wesentlichen Bereichs aus Sicht des Budgetdienstes

nicht ausreicht und dadurch die erforderliche Transparenz über die tatsächliche mittelfristige

Zielausrichtung nur eingeschränkt gegeben ist.

2.5 Weitere Stärkung der Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde und Abbau der unverhältnismäßigen Hindernisse für DienstleistungsanbieterInnen

Ad a) Obwohl Österreich durch den Abbau von Hindernissen für

DienstleistungsanbieterInnen viel profitieren würde, finden sich nach Ansicht der

Europäischen Kommission in diesem Bereich noch immer bedeutende rechtliche

Hindernisse.

Ad b) Der Nationalrat hat zuletzt einige Regelungen beschlossen, die den

Empfehlungen der Kommission entgegenkommen, von dieser wahrscheinlich aber noch

nicht als ausreichend angesehen werden.

Durch das mit 1. März 2013 in Kraft getretene Kartell- und Wettbewerbsrechts-

Änderungsgesetz 2012 wurden die Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde

(BWB) gestärkt, Ausnahmeregelungen für Kartelle beseitigt und eine bessere Aufsicht über

marktbeherrschende Unternehmen ermöglicht. Für einzelne Berufe (z.B.

ZahntechnikerInnen, FremdenführerInnen, SteuerberaterInnen) wurden die

Zugangsregelungen erleichtert und Anpassungen bei der Anerkennung von ausländischen

Ausbildungen vorgenommen.

2.6 Enge Überwachung der (teilweise) verstaatlichten Banken und Beschleunigung deren Umstrukturierung

Ad a) Die Europäische Kommission anerkennt die erzielten Fortschritte bei der

Zusammenarbeit der Finanzaufsichtsbehörden mit anderen Staaten. Die mit den Banken im

Zusammenhang stehenden Risiken bedürfen einer genauen Beobachtung.

Ad b) Seit 2008 finanziert die öffentliche Hand ein umfangreiches Maßnahmenpaket

zur Stabilisierung des österreichischen Finanzmarktes. Die bisherigen Ausgaben des

Bundes in der UG 46-Finanzmarktstabilität belaufen sich auf 8,37 Mrd. EUR und die

Einnahmen auf 2,5 Mrd. EUR. Im Finanzrahmen 2013 bis 2017 sind für 2013 Auszahlungen

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iHv 2,4 Mrd. EUR budgetiert, für die Folgejahre sind jährliche Auszahlungen iHv

133 Mio. EUR vorgesehen.

15 Mrd. EUR sind im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetz für

Eigenkapitalmaßnahmen für Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften

(Partizipationskapital, Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch den Bund,

Haftungsübernahmen) vorgesehen. Dieser Rahmen war Ende 2012 mit 13,63 Mrd. EUR

(Vorjahr 10,97 Mrd. EUR) zu 90,9 % ausgenutzt und wurde gemäß der nachfolgenden

Aufstellung verwendet:

Ausnutzung des Rahmens gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz per Ende 2012 (FinStaG)

Maßnahmen

in Mio. EUR Gesamt Partizipationskapital Kapitalzuschüsse* Haftungen

BürgschaftenHaftungsinanspruch

nahmen

Erste Group Bank AG 1.224 1.224Raiffeisen Bank International AG 1.750 1.750BAWAG PSK AG 550 550Hypo Alpe-Adria-Bank International AG¹ 3.050 275 1.575 1.200Österreichische Volksbanken AG² 1.250 300 950Kommunalkredit Austria AG³ 1.386 249 1.137KA Finanz AG⁴ 4.424 1.209 3.082 134Maßnahmen GESAMT 13.634 4.099 3.983 5.419 134

Rahmen gemäß FinStaG 15.000Ausnutzung in % 90,9%freier Rahmen 1.366

1) ursprüngl. 1.350 Mio. EUR Partizipationskapital, Herabsetzung um 625 Mio. EUR u. Wandlung von 450 Mio. EUR, damit Kapitalzuschuss, weitere Kapitalerhöhung 500 Mio. EUR

4) Gesellschafterzuschüsse 209 Mio. EUR und 610 Mio. EUR, Kapitalerhöhung 389 Mio. EUR, Inanspruchnahme einer Bürgschaft für Kreditforderungen iHv 133.7 Mio. EUR, Haftung insb. für Commercial-Papers-Programm iHv 3 Mrd. EUR

Quelle: BMF, Rechnungshof, Wifo

* Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, Kapitalherabsetzungen, Umwandlungen

2) ursprüngl. 1.000 Mio. EUR Partizipationskapital, Herabsetzung und damit Kapitalzuschuss iHv 700 Mio. EUR, Kapitalerhöhung 250 Mio. EUR

3) Kapitalerhöhung bzw. Gesellschafterzuschuss 249 Mio. EUR, Bürgschaft iZm Besserungsschein für KA Finanz AG iHv 1.137 Mio. EUR, mit der Zahlung des Bundes Mitte 2013 Kapitalzuschuss

Der ursprünglich für 2012 geplante und dann mehrfach verschobene Verkauf der

Kommunalkredit Austria AG konnte nicht realisiert werden. Angesichts des schwierigen Marktumfelds wurde das laufende Privatisierungsverfahren beendet. Das aktivseitige

Neugeschäft soll daher eingestellt und im Einvernehmen mit der Kommission eine

ökonomisch sinnvolle weitere Vorgangsweise entwickelt werden.

Zur Hypo Alpe-Adria-Bank wurde der Europäischen Kommission vom BMF ein neues

Restrukturierungskonzept übermittelt. Laut einer Aussendung des BMF ist es das Ziel, die

vorbereitenden technischen Gespräche für die Restrukturierung bis Ende Juni

abzuschließen. Dadurch könnte es zu einer deutlich über die Ansätze im

Bundesfinanzrahmen hinausgehenden Belastung des Budgets kommen.

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3 Stand der Zielerreichung Österreichs im Hinblick auf die EU2020-Ziele

Die nachstehende Tabelle verschafft eine Gesamtübersicht über die EU2020-Ziele und den

Stand der Zielerreichung auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene:

Quelle: Nationales Reformprogramm 2013

(1) Stand 2012, gemäß Globalschätzung Statistik Austria

(2) Stand 2010

(3) AEA-Berechnung

(4) Einschließlich ISCED 4a

(5) Österreich unternimmt alle Anstrengungen, um den nationalen als auch EU-Zielen im Bereich Energieeffizienz zu entsprechen. Österreich wird daher – in Verfolg des Artikel 3 der Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EG) – bis zum 30. April dieses Jahres ein indikatives Energieeinsparungsziel an die Europäische Kommission übermitteln.

Bei der Verfolgung der EU2020 Ziele hat Österreich bei einigen Zielen bereits gute

Fortschritte erreichen können, bei den frühzeitigen AusbildungsabgängerInnen ist das

nationale 2020 Ziel bereits erfüllt.

Das nationale Ziel, eine Beschäftigungsquote von 77-78 % zu erzielen, konnte zwar noch

nicht erreicht werden, dafür aber das EU-Ziel von 75 %. Österreich konnte sich im Zeitraum

2005 bis 2011 um 3,5 Prozentpunkte verbessern.

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer 2011 Strategie für

Forschung, Technologie und Innovation zur Forschungsfinanzierung das Ziel gesetzt, die

16

EU-Gesamtziel Nationales Ziel Österreich2020 Stand 2011 2020 Stand 2011

Beschäftigungsquote in % 75 % 68,6 % 77-78 % 75,2 %F&E-Investitionen in % des

BIP 3 % 2,03 % 3,76 % 2,80 %(1)

Emissionsreduktionsziel in den Nicht-Emissions-

handelssektoren

-10 %(gegenüber 2005, Non

ETS)

-16 % (Basisjahr2005) -11,7 %

Erhöhung des Anteilserneuerbarer Energien amBruttoendenergieverbrauch

20 % 12,5 %(2) 34 % 31 %

Steigerung derEnergieeffizienz

Steigerung derEnergieeffizienz

um 20 %n.V.(5) n.V.(5)

Frühzeitige Schul- undAusbildungsabgängerInnen 10 % 13,5 % 9,5 % 8,3 %

TertiärerBildungsabschluss in % 40 % 34,6 % 38 % (4) 36,8 %

Senkung des Anteils dervon Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten

Bevölkerung in Personen“ (Basisjahr 2008)

20,000.000 235.000 125.000

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Forschungsquote (Auszahlungen für Forschung und Entwicklung in % des BIP) bis zum Jahr

2020 um einen Prozentpunkt auf 3,76 % des BIP zu steigern und sich auch im Rahmen des

EU-Strategieprozesses Europa 2020 auf dieses vergleichsweise sehr ambitionierte Ziel

festgelegt. Dabei sollen zumindest 66 %, möglichst aber 70 % der Investitionen von privater

Seite getragen werden. Österreich lag 2012 mit einer Forschungsquote von 2,81 % des BIP

über dem Schnitt der EU27 (2011: 2,03 %), allerdings nach wie vor deutlich hinter Ländern

wie Finnland, Schweden und Dänemark, die mehr als 3 % ihres BIP in Forschung

investieren. Die Gesamtauszahlungen für Forschung und Entwicklung in Österreich werden

laut einer Schätzung der Statistik Austria vom April 2013 im Jahr 2013 voraussichtlich

8,96 Mrd. EUR betragen und damit im Vorjahresvergleich um 2,9 % steigen. Die

Forschungsquote wird damit bei 2,81 % stagnieren. Die Forschungsauszahlungen des

Bundes steigen um 2,8 % auf einen neuen Höchstwert von 3,09 Mrd. EUR, insgesamt wird

laut Statistik Austria der öffentliche Sektor 2013 voraussichtlich 3,62 Mrd. EUR oder 40,4 %

der Gesamtauszahlungen für Forschung finanzieren. Damit entfällt im EU- und OECD-

Vergleich nach wie vor ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Forschungsauszahlungen

auf die öffentliche Hand. Während die Unternehmen in Österreich nur rund 44 % der

Forschungsausgaben finanzieren, lag dieser Anteil im EU27-Durchschnitt 2010 bei

54,2 %,und im OECD Durchschnitt bei 64,4 %. Überdurchschnittlich hoch ist in Österreich

der vom Ausland finanzierte Anteil an den F&E Ausgaben mit 15 % (2011 bis 2013).1

Da sich weder das Ziel der Umsetzung der Strategie der Bundesregierung für Forschung

Technologie und Innovation zur Forschungsfinanzierung noch Maßnahmen bzw. der

erforderliche Ressourceneinsatz zur Erreichung dieses Ziels im aktuellen

Bundesfinanzrahmen bzw. im Strategiebericht 2014 bis 2017 wiederfinden, bleibt unklar, wie

die Bundesregierung das national festgelegte Ziel erreichen will.

Bei den Umweltzielen konnten die nationalen Ziele zwar noch nicht erreicht werden, aber

Fortschritte sind erkennbar (so konnte z.B. der Anteil erneuerbarer Energien am

Bruttoendenergieverbrauch seit 2005 um 7,2 Prozentpunkte auf 30,9 % im Jahr 2011 erhöht

werden). Angaben zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Bekanntgabe des

nationalen Ziels waren noch ausständig.

Das nationale Ziel, den Anteil an frühzeitigen Schul- und AusbildungsabgängerInnen auf

9,5 % zu senken, hat Österreich bereits im Jahr 2005 erfüllt. Bei der Senkung der

armutsgefährdeten Personen hat Österreich bereits mehr als die Hälfte seines Zieles

1 Dieser Anteil beinhaltet Fördermittel der EU und Mittel von internationalen Organisationen, vor allem aber Finanzierungen durch ausländische Unternehmen, auch von solchen, die mit dem in Österreich F&E durchführenden Unternehmen in Form einer Unternehmensgruppe bzw. eines Konzerns verbunden sind.

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erreicht. Handlungsbedarf besteht im Bereich der tertiären Bildungsabschlüsse. Während im

EU-Schnitt 34,6 % der 30- bis 34-Jährigen über einen entsprechenden Abschluss verfügten,

waren es in Österreich 23,8 %. Unter Hinzuziehung von äquivalenten Bildungsabschlüssen

kam man auf 36,8 %.

4 Allgemeine Mitteilung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der EU

Zu den fünf auf EU-Ebene für die Jahre 2012 und 2013 festgelegten Schwerpunkten stellte

die Europäische Kommission zusammengefasst fest:

4.1 Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Die Haushaltskonsolidierung macht überall in Europa Fortschritte und das wirtschaftliche

Gleichgewicht wird wiederhergestellt. Die großen Leistungsbilanzdefizite in einigen Ländern

konnten deutlich verringert werden und es sind in einigen Bereichen bereits Verbesserungen

ersichtlich (z.B. Zinsen auf Staatsanleihen, Exportleistung). EU-weit soll das Defizit 2013

durchschnittlich 3,4 % betragen (2012: 4 %).

Bei ihren Empfehlungen zur Einnahmenseite verbleibt die Europäische Kommission dabei,

dass die Struktur der Steuersysteme zu reformieren sei, wobei die Besteuerung des Faktors

Arbeit beschränkt und die Arbeitskosten gesenkt werden sollen. Die Erhöhung der

regelmäßigen Grundsteuer, Umweltsteuern und das Hinterfragen von bestehenden

Steuerbefreiungen, Freibeträgen etc. werden als alternative Einnahmequellen für die

Mitgliedstaaten gesehen.

Ausgabenseitig sollten öffentliche Investitionen in Forschung, Innovation und Humankapital

vorrangig behandelt werden.

4.2 Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Die Verfügbarkeit von Krediten ist nach wie vor begrenzt, lediglich in Deutschland ist eine

Verbesserung der Situation bei der Kreditvergabe an KMU ersichtlich. Zur Verbesserung der

Situation sollte ein möglichst rascher Abschluss der Bankenrettung und die Erschließung von

alternativen Finanzierungsquellen angestrebt werden. Auf europäischer Ebene soll die

geplante Bankenunion mit einem einheitlichen Aufsichts- und Abwicklungsmechanismus zur

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe beitragen.

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4.3 Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Die Europäische Kommission weist hier insbesondere auf die im Bereich Forschung und

Innovation nach wie vor bestehende erhebliche Kluft zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug

auf Innovationsleistungen hin. Dies führt dazu, dass die EU insgesamt hinter ihren

wichtigsten Konkurrenten zurückbleibt.

Die Beseitigung der Beschränkungen für die Dienstleistungserbringung in Übereinstimmung

mit der Dienstleistungsrichtlinie könnte eine Steigerung des BIP der EU um geschätzte 0,8 %

bis 2,6 % bringen. Österreich würde nach Einschätzung der Kommission zu jenen Ländern

mit den größten Zugewinnen gehören. Insbesondere durch die Beseitigung von Hindernissen

im Einzelhandel und von übermäßigen Beschränkungen bei den freien und reglementierten

Berufen könnte der Wettbewerb verbessert werden.

4.4 Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Die starke Zunahme der Arbeitslosigkeit sowie die daraus resultierende Armutsgefährdung

stellen auf Ebene der EU eine wesentliche Herausforderung dar. Österreich wies im März

2013 nach wie vor die niedrigste Arbeitslosigkeit innerhalb der EU auf und zeigte mit über

75 % auch eine verbesserte Erwerbstätigenquote.

4.5 Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

In diesem Bereich spricht die Europäische Kommission – wie im Vorjahr - diverse

Empfehlungen, wie z.B. Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei der Gründung neuer

Unternehmungen, Ausbau der Verwaltungskapazitäten der Behörden sowie Forcierung der

Online-Dienste und moderner Informationsinfrastrukturen, Erhaltung des öffentlichen

Dienstes als attraktiver Arbeitsgeber sowie Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, aus.

Nähere Informationen sind den folgenden angeschlossenen Dokumenten zu entnehmen:

Allgemeine Mitteilung der Europäischen Kommission

Länderspezifische Empfehlung der Europäischen Kommission für eine Empfehlung

des Rates zum Nationalen Reformprogramm Österreichs 2013 mit einer

Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2012

bis 2017

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